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Reflexion

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Verkehrsberuhigung Höchst Mainufer Seilerbahn

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 362 entstanden aus Vorlage: OF 91/6 vom 09.06.2021 Betreff: Verkehrsberuhigung Höchst Mainufer Seilerbahn Der Magistrat wird gebeten, die Seilerbahn am Mainufer in Frankfurt Höchst als verkehrsberuhigte Zone einzurichten (Schild 325.1). Begründung: Bei der Seilerbahn handelt es sich zwar um einen niveaugleich ausgebauten Bereich, allerdings nicht um einen verkehrsberuhigten Bereich. Daher wird hier meist viel zu schnell gefahren und außerdem dabei auch der quasi als Gehweg durch Pflaster abgegrenzte Bereich überfahren, selbst wenn sich dort Fußgänger befinden. Das geschieht sowieso immer dann, wenn große Transporter oder kleine Lkw in diesem Bereich parken, das heißt, wenn die Fahrbahn zu schmal für passierende Fahrzeuge ist. Der "Gehweg" grenzt übrigens direkt an die steile und somit nicht ungefährliche Uferböschung der Nidda. Da die Seilerbahn direkt in die Batterie übergeht, die bereits als verkehrsberuhigte Zone ausgeschildert ist, muss keine Aufhebung der verkehrsberuhigten Zone (Schild 325.2) vorgenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 142 Antrag vom 22.02.2022, OF 387/6 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1796 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an Seilerbahn - Überprüfung der Stellungnahme ST 142

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2022, OF 387/6 Betreff: Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an Seilerbahn - Überprüfung der Stellungnahme ST 142 Vorgang: OM 362/21 OBR 6; ST 142/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in der ST 142 abgelehnte Maßnahme der Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in der Seilerbahn am Mainufer in Höchst nochmals zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von gefährlichen Situationen für die Bürger/innen zu ergreifen. Begründung: Der Magistrat verweist in seiner Stellungnahme 142 auf das Fehlen eines Querungsbedarfs des Fußgängerverkehrs sowie auf niveaugleiche Gehwege. Beides würde eine verkehrsberuhigte Zone nicht erforderlich machen. Zum einen befindet sich der in der Stellungnahme erwähnte abgesetzte sehr schmale Gehweg in Richtung Bolongaropalast hinter einer langen Reihe von parkenden Autos und wird demzufolge nicht als Fußgängerweg wahrgenommen und fast nie benutzt. Zudem wird er von einer Mauer begrenzt. Zum anderen besteht sehr wohl ein Querungsbedarf, allein schon durch die ankommenden und abfahrenden PKWs. Zu bestimmten Zeiten (Wochenende, schönes Wetter) ist der "niveaugleiche" Fußweg in südlicher Richtung mit Ausflügler/innen, Rollstuhlfahrer/innen, Fußgänger/innen und Radfahrer/innen stark frequentiert. Radfahrer/innen ist es gestattet, an dieser Stelle gegen die Einbahnstraße zu fahren. Der Fußweg reicht in diesen Situationen für die Menge an Menschen nicht aus, folglich wird auf die Fahrstraße ausgewichen, was immer wieder zu gefährlichen Situationen führte. Durch Initiative der Bürgervereinigung Höchst gab es 2021 Kontakt zum Straßenverkehrsamt in derselben Angelegenheit. Das Straßenverkehrsamt befürwortete daraufhin die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches an dieser Stelle, die jedoch durch den Ortsbeirat anzuregen sei. Antragsteller: CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 362 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 142 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1796 2022 Die Vorlage OF 387/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an Seilerbahn

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2022, OF 573/6 Betreff: Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an Seilerbahn Vorgang: OM 1796/22 OBR 6; ST 1551/22 Der Ortsbeirat begrüßt das vom Magistrat in der Stellungnahme ST 1551 gemachte Angebot, durch zwei Aufpflasterungen die Möglichkeit zu schaffen, die Seilerbahn zwischen Amtsgasse und Mainberg zum verkehrsberuhigten Bereich zu machen und bittet den Magistrat, dies möglichst bald umzusetzen. Begründung: Durch die vorgeschlagene Maßnahme würde eine sicherere Verbindung geschaffen zwischen dem bereits seit Jahrzehnten bestehenden verkehrsberuhigte Bereich von der Leunabrücke zum Mainberg und der kleinen Brücke über die Nidda zur Wörthspitze. Dieser sehr attraktive Bereich entlang des kleinen alten Krans und mit Blick auf die zwei Hausboote, mit dem Bolongaropalast im Hintergrund, gehört zu diesem wichtigen Erholungsraum dazu. Die Menschen, die hier spazieren gehen, sollten dies unter dem Schutz des verkehrsberuhigten Bereichs tun können. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1796 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1551 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2783 2022 Die Vorlage OF 573/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4