Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 226 entstanden aus Vorlage: OF 53/2 vom 20.05.2021 Betreff: Strommast Fußweg Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Schloßstraße den Bürgersteig auf Höhe der Hausnummer 16 (nahe Ecke Hersfelder Straße) unter Wegfall von ein bis zwei Parkplätzen durch eine Ausbuchtung angemessen zu verbreitern.
Begründung:
Auf dem Bürgersteig steht ein Strommast, der den Bürgersteig in der Mitte teilt. Die zwischen Hauswand und Strommast gemessene Breite liegt bei circa 50 Zentimeter und die Breite zwischen Strommast und Bordsteinkante beträgt circa 80 Zentimeter. Insbesondere für Fußgänger mit Kinderwagen, Rollstühlen, auf dem Gehweg Rad fahrende Kinder etc. ist dies viel zu schmal. Viele Kinderwagenmodelle sind um die 80 Zentimeter breit. Ein Ausweichen auf den Gehweg auf der gegenüberliegenden Straße ist im vorliegenden Fall unzumutbar, da es sich zum einen um ein dauerhaftes Hindernis, anders Baustellensperrungen, und zum anderen um eine Straße mit einem erheblichen Hindernis in Form einer Gleisanlage in der Mitte und daher sehr wenigen Fußgängerüberwegen handelt. Dies hat derzeit für Fußgänger ein unverhältnismäßiges Maß an Umwegen zur Folge. Foto der schlecht passierbaren Stelle an der Schloßstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1801 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1299 Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1