Leerstand in der Weimarer Straße 22, 24, 25 und 28, dem Oberen Kirchwiesenweg 22 sowie dem Unteren Kirchwiesenweg 16 und 18 beenden
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Bisheriger Verlauf
15.06.2022
08.07.2022
31.10.2022
Antrag Ortsbeirat
Leerstand in der Weimarer Straße 22, 24 und 25 beenden
Details im PARLIS OF_155-15_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Leerstand in der Weimarer Straße 22, 24, 25 und 28, dem Oberen Kirchwiesenweg 22 sowie dem Unteren Kirchwiesenweg 16 und 18 beenden
Details im PARLIS OM_2522_2022Stellungnahme des Magistrats
Leerstand in der Weimarer Straße 22, 24, 25 und 28, dem Oberen Kirchwiesenweg 22 sowie dem Unteren Kirchwiesenweg 16 und 18 beenden
Details im PARLIS ST_2527_202215.06.2022
Antrag Ortsbeirat
Leerstand in der Weimarer Straße 22, 24 und 25 beenden
Details im PARLIS OF_155-15_202208.07.2022
Anregung Ortsbeirat
Leerstand in der Weimarer Straße 22, 24, 25 und 28, dem Oberen Kirchwiesenweg 22 sowie dem Unteren Kirchwiesenweg 16 und 18 beenden
Details im PARLIS OM_2522_202231.10.2022
Stellungnahme des Magistrats
Leerstand in der Weimarer Straße 22, 24, 25 und 28, dem Oberen Kirchwiesenweg 22 sowie dem Unteren Kirchwiesenweg 16 und 18 beenden
Details im PARLIS ST_2527_2022 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.07.2022, OM 2522 entstanden aus Vorlage: OF 155/15 vom 15.06.2022
Betreff: Leerstand in der Weimarer Straße 22, 24, 25 und 28, dem Oberen Kirchwiesenweg 22 sowie dem Unteren Kirchwiesenweg 16 und 18 beenden
Der Magistrat wird gebeten, 1. sich mit den Eigentümerinnen und Eigentümern der Anwesen - der Weimarer Straße 22, 24, 25 und 28; - des Oberen Kirchwiesenwegs 22; - des Unteren Kirchwiesenwegs 16 und 18 ins Benehmen zu setzen, um den Leerstand der Gebäude zu beenden; 2. sofern die Eigentümerinnen und Eigentümer keine eigenen Pläne für eine Beendigung des Leerstandes haben, sich diesen gegenüber dafür einzusetzen, hier seniorengerechtes Wohnen zu ermöglichen. Begründung:
Der bereits viele Jahre bestehende Wohnungsleerstand ist inakzeptabel und bedarf einer Beendigung. Hier seniorengerechtes Wohnen zu installieren, ist nicht prioritär. Es wäre aber eine sinnvolle Möglichkeit, die Immobilien an dieser Stelle prüfen zu lassen, ob hier Wohnraum wiederhergestellt werden kann, sofern die Eigentümerinnen und Eigentümer selbst keine eigenen Ambitionen haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2527
Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32 1