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Reflexion

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Leerstand in der Weimarer Straße 22, 24 und 25 beenden

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2022, OF 155/15 Betreff: Leerstand in der Weimarer Straße 22, 24 und 25 beenden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. sich mit der Eigentümerin der Anwesen der Weimarer Straße 22, 24 und 25 ins Benehmen zu setzen, um den Leerstand der Gebäude zu beenden; 2. sofern die Eigentümerin keine eigenen Pläne für eine Beendigung des Leerstandes hat, sich dieser gegenüber dafür einzusetzen, hier seniorengerechtes Wohnen zu ermöglichen. Begründung: Der bereits viele Jahre bestehende Wohnungsleerstand sind akzeptabel und bedürfen einer Beendigung. Hier seniorengerechtes Wohnen zu installieren, ist zwar nicht prioritär. Die Immobilie wäre aber eine sinnvolle Möglichkeit, dies an dieser Stelle zu prüfen, sofern die Eigentümerin selbst keine eigenen Ambitionen hat, hier Wohnraum wiederherzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 15 am 08.07.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2522 2022 Die Vorlage OF 155/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor folgende Immobilien aufgenommen werden: Weimarer Straße 28, Unterer Kirchwiesenweg 16 und 18 sowie Oberer Kirchwiesenweg 22. Des Weiteren sollen in der Begründung die Worte "sind akzeptabel" zu "ist inakzeptabel" geändert werden . Abstimmung: Einstimmige Annahme

Leerstand in der Weimarer Straße 22, 24, 25 und 28, dem Oberen Kirchwiesenweg 22 sowie dem Unteren Kirchwiesenweg 16 und 18 beenden

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2022, OM 2522 entstanden aus Vorlage: OF 155/15 vom 15.06.2022 Betreff: Leerstand in der Weimarer Straße 22, 24, 25 und 28, dem Oberen Kirchwiesenweg 22 sowie dem Unteren Kirchwiesenweg 16 und 18 beenden Der Magistrat wird gebeten, 1. sich mit den Eigentümerinnen und Eigentümern der Anwesen - der Weimarer Straße 22, 24, 25 und 28; - des Oberen Kirchwiesenwegs 22; - des Unteren Kirchwiesenwegs 16 und 18 ins Benehmen zu setzen, um den Leerstand der Gebäude zu beenden; 2. sofern die Eigentümerinnen und Eigentümer keine eigenen Pläne für eine Beendigung des Leerstandes haben, sich diesen gegenüber dafür einzusetzen, hier seniorengerechtes Wohnen zu ermöglichen. Begründung: Der bereits viele Jahre bestehende Wohnungsleerstand ist inakzeptabel und bedarf einer Beendigung. Hier seniorengerechtes Wohnen zu installieren, ist nicht prioritär. Es wäre aber eine sinnvolle Möglichkeit, die Immobilien an dieser Stelle prüfen zu lassen, ob hier Wohnraum wiederhergestellt werden kann, sofern die Eigentümerinnen und Eigentümer selbst keine eigenen Ambitionen haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2527 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32 1

Beratung im Ortsbeirat: 4