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Einladung eines Vertreters des Stadtschulamtes

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 282 entstanden aus Vorlage: OF 11/15 vom 12.05.2021 Betreff: Einladung eines Vertreters des Stadtschulamtes Vorgang: B 67/21; M 195/20 Der Magistrat wird gebeten, in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen einen Vertreter zu entsenden, der über den Stand bzw. die geplante Entwicklung der Schulen im Stadtteil berichtet. Hierbei ist ein wichtiger Punkt der Stand der Digitalisierung, speziell die Ausstattung der Schulen mit WLAN. Vorhandene Unklarheiten in Bezug auf den Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 195, sollen im Gespräch beseitigt werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, aktuelle Zahlen über die Situation der Hort-, Kindergarten- und Kita-Plätze vorzulegen.

Begründung:

Beispielsweise wurden dem Ortsbeirat in dem letzten Bericht vom 12.02.2021, B 67, veraltete Zahlen vorgelegt. Über den Stand der Planungen für Schulen wird der Ortsbeirat bestenfalls aus der Zeitung, aber nicht vom Magistrat informiert. Das sollte nicht so sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 195 Bericht des Magistrats vom 12.02.2021, B 67 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1107 Beratung im Ortsbeirat: 15

Beratungsergebnisse:

5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 2