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Genehmigung des Planungsrahmens für weiterführende Schulen mit Modellflächenprogramm für Neubauten von weiterführenden Schulen Genehmigung des Flächenprogramms für das Gymnasium Nord am Standort Nordwestlich Auf der Steinern Straße
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 195 Betreff: Genehmigung des Planungsrahmens für weiterführende Schulen mit Modellflächenprogramm für Neubauten von weiterführenden Schulen Genehmigung des Flächenprogramms für das Gymnasium Nord am Standort Nordwestlich Auf der Steinern Straße Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 23.05.2019, § 4065 (M 38) 1. Dem folgenden Planungsrahmen Weiterführende Schulen wird zugestimmt. Er gilt für alle Neubauplanungen künftiger weiterführender Schulen in Frankfurt am Main sowie für die standortspezifische Definition des neuen Standorts 6-zügiges Gymnasium Nord. Der Planungsrahmen Weiterführende Schulen beschreibt die Festlegungen schulformübergreifend für Gymnasien und Gesamtschulen. Baulich-räumliche Qualitätskriterien sind für die Sekundarstufe I und Sekundarstufe II formuliert und als Äquivalent auch grundlegend für Neubauplanungen anderer Schulformen weiterführender Schulen. 2. Den im Planungsrahmen beschriebenen Ausgangslagen und Entwicklungszielen eines leistungsfähigen Schulbaus wird zugestimmt 3. Der räumlichen Öffnung des Schulgebäudes und der standortspezifischen Prüfung zur funktionalen Verschränkung von Schulgebäuden mit neu entstehenden Wohngebieten wird zugestimmt 4. Der Integration von bedarfsorientierten Ganztags- und Inklusionsangeboten in die Lernorte bzw. Gemeinschaftsräume wird zugestimmt. 4.1 Alle Weiterführenden Schulen machen Ganztagsangebote und werden dafür mit multifunktional nutzbaren Räumlichkeiten ausgestattet. 4.2. Das Recht auf inklusive Bildung wird künftig gleichermaßen von Gesamtschulen und Gymnasien in schulformgeeigneter Ausprägung realisiert. Angemessene Vorkehrungen zur infrastrukturellen und systemischen Stärkung der Inklusion an weiterführenden Schulen werden im Rahmen einer regionalen Bedarfsplanung umgesetzt. 5. Das Flächenprogramm kann im Einzelfall in angemessenem Umfang und in Abstimmung zwischen Stadtschulamt und Amt für Bau und Immobilien an die Gegebenheiten verfügbarer Grundstücke angepasst werden, wenn es sich im Grundsatz um einen geeigneten Schulstandort handelt und Dringlichkeit besteht. Die Entscheidung, ob sich ein Grundstück für eine Schule eignet, wird vom Stadtschulamt als fachlichem Bedarfsträger im Einvernehmen mit dem Amt für Bau und Immobilien getroffen. 6. Den Flächenbedarfen nach jeweiliger Zügigkeit wird zugestimmt. 7. Die Flächengrößen einzelner Räume innerhalb eines Nutzungsbereichs werden für die künftigen weiterführenden Schulen projektspezifisch in einer Planungsphase Null mit den jeweils relevanten Beteiligten erarbeitet. Das Amt für Bau und Immobilien wirkt im Hinblick auf Schulbetrieb, Betreiberverantwortung, baufachliche Aspekte und Ressourcenökonomie (insbesondere Flächenverbrauch) verbindlich an der Planungsphase Null unter Federführung des Stadtschulamtes mit. Die definierten Gesamt-Flächenbedarfe sind verbindlich und werden nicht überschritten. Sollte in Sonderfällen eine Ausnahme von dieser Regel notwendig erscheinen, wird am Ende der Planungsphase Null ein Stadtverordnetenbeschluss eingeholt. 8. Der Planungsrahmen Weiterführende Schulen ist nach Ablauf von sieben Jahren zu evaluieren und nach spätestens zehn Jahren ist eine Weiterentwicklung des Planungsrahmens den politischen Gremien vorzulegen. 9. Es dient zur Kenntnis, dass 9.1 die Festlegungen im Planungsrahmen Weiterführende Schulen im Zuge eines breitangelegten Planungsprozesses mit den Akteurinnen und Akteuren aus Schule und Verwaltung im Zeitraum zwischen September 2018 und Juni 2019 mit der Konkretisierung für Gymnasien und Gesamtschulen erarbeitet wurden. Exemplarisch für die Entwicklung zukunftsfähiger Schulbauten stand hier der Planungsprozess zum 6-zügigen Gymnasialstandort für das Gymnasium Nord im Wohngebiet Nordwestlich Auf der Steinern Straße in Frankfurt. Entwickelt wurde ein tragfähiges räumliches Organisationskonzept, das auf die aktuellen pädagogischen Herausforderungen in weiterführenden Schulen eingeht. Parallel zu den Festlegungen für gymnasiale Standorte wurden in vergleichbarer Weise auf Grundlage der Erkenntnisse der Entwicklungsplanung zur IGS-Süd ("Inklusive Schulen planen und bauen 2017") die Entwicklungskriterien für Gesamtschulen standortübergreifend für den Planungsrahmen Weiterführende Schulen definiert. 9.2 für den Standort Gymnasium Nord die Festlegungen des Planungsrahmens Weiterführende Schulen spezifiziert wurde. Der "Endbericht Entwicklungsplanung Gymnasium Nord" bildet damit die Grundlage für die Umsetzungsplanung und den Architektenwettbewerb. 9.3 das Modellraumprogramm für Gymnasien, M 188 aus 2009 sowie das Modellraumprogramm M 122 aus 2010 für Gesamtschulen jeweils für Neubauten von Schulen damit grundsätzlich abgelöst wird. Ausschließlich für die Sportflächen gelten bis zum Beschluss eines zu erarbeitenden allgemeingültigen Planungsrahmens für Schulsport und Freiraum weiterhin die Festlegungen der bisherigen Modellraumprogramme M 188 (2009), M 122 (2010) und MB 1171 (2006) unter zusätzlicher Berücksichtigung eines Flächenbedarfs für Ganztagsangebote im Umfang von 1 Wochenstunde pro Klasse. 9.4 für die Flächenanforderungen in Bestandsbauten eine gesonderte Vorlage eingebracht wird. Begründung: A. Zielsetzung Bis zum Jahr 2040 wird die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner Frankfurts auf rund 830.000 steigen. Dieser Zuwachs bedeutet nicht nur mehr Menschen, mehr Arbeitsplätze und mehr Wohnungen, sondern auch einen deutlich vergrößerten kommunalen Versorgungsauftrag in der Bildung. Vor dem Hintergrund erhöhter Anforderungen an Bildungsstandorte in verdichteten, innerstädtischen Gebiete müssen heute andere Entwicklungs- und Qualitätskriterien definiert werden als noch vor 20 Jahren. Boden und Bauflächen werden knapper, zusätzliche Grundstücke sind ein rares Gut. Bei städtebaulichen Entwicklungen spielt daher eine frühzeitige integrierte Planung für die Qualitätssicherung im Bildungsbau eine wichtige Rolle - gerade dann, wenn es um neue Nutzungsmodelle und veränderte Aufgaben von Schulen in der Quartiersentwicklung geht. Moderner Schulbau muss auf pädagogische Veränderungen reagieren, die sich in den vergangenen Jahrzehnten vollzogen haben. Sie basieren zum einen auf den Erkenntnissen moderner Lernforschung, zum anderen auf veränderten gesellschaftlichen Anforderungen an die Institution Schule. Die Festlegungen im Planungsrahmen Weiterführende Schulen basieren auf den folgenden pädagogischen Grundannahmen: - Schule der Vielfalt - Schule als Ort des Lernens und des Kompetenzerwerbs - Schule als Schutzraum - Inklusion - Schule für alle - Schule als ganztägig arbeitende Bildungseinrichtung - Schule als Arbeitsort für multiprofessionelle pädagogische Teams - Schule als Gemeinschaft und als demokratisches Übungsfeld - Schule als Partner der Eltern - Schule für Umwelt - Gesundheit - Bewegung - Schule als lebendiger Ort im Quartier Schulen sind folglich nicht mehr nur Lernorte, sondern immer stärker auch Lebensorte. Dies gilt für alle ganztägig arbeitenden Schulen. Mit Blick auf die Schnittstellen zwischen Raum und Pädagogik ist zu berücksichtigen, dass Lernen heute in ganz unterschiedlichen und dynamisch wechselnden Situationen stattfindet. Die hessischen Lehrpläne verlangen für die weiterführenden Schulen einen modernen Unterricht mit häufigem Methodenwechsel und vielfältigen Schüleraktivitäten. Die Selbstständigkeitsforderung an Schülerinnen und Schüler ist von Beginn an und durchgängig formuliert. Zusammenarbeit ist nicht nur bei den Lernenden ein wichtiges Thema, sondern auch im multiprofessionellen Team der Lehrenden. Außerschulische Partner und Lernorte sind mit zunehmendem Alter der Schülerinnen und Schüler verstärkt einzubinden. Das tradierte Modell der Flurschule mit gereihten Klassenzimmern wird diesen Anforderungen räumlich sowohl quantitativ als auch qualitativ nicht gerecht. Die beschriebenen pädagogischen Nutzungsanforderungen erfordern eine Überprüfung, Anpassung und Ergänzung der Flächenbedarfe, die bislang für den Bau weiterführender Schulen in Frankfurt zugrunde gelegt wurden. Die Zunahme der Nutzungsbedarfe kann dabei nicht mit einem bloß "additiven" Zuwachs beantwortet werden. Monofunktionale Nutzungskonzepte, die weiterhin der Idee "Ein Raum - eine Nutzung" folgen, sind nicht zielführend. Aus Kostengründen und mit Blick auf die pädagogischen Anforderungen und Funktionalitäten gleichermaßen müssen vielmehr "integrierte Lösungen" für eine effektive Nutzung der Flächen definiert werden. Eine möglichst vielfältige und intensive, dabei aber dennoch nutzergerechte Belegung der verfügbaren Räume ist anzustreben. Dies erfordert dringend die Überarbeitung und entsprechende Anpassung des vorhandenen Modellraumprogramms für Neubauten von weiterführenden Schulen der Stadt Frankfurt am Main entsprechend der jeweils erforderlichen Zügigkeit. Ziel des erarbeiteten Planungsrahmens ist es, die veränderten pädagogischen und gesellschaftlichen Anforderungen an Schulen als Planungsgrundlage darzulegen und vergleichbare Rahmenbedingungen für weitere bauliche Neubaumaßnahmen zu schaffen. Schulformspezifische Profilierungen sind beschrieben. Die Schullandschaft ist auch in Zukunft ständiger Veränderung unterworfen. Aus diesem Grund ist ein Teil des Planungsrahmens die Planung seiner Revision. B. Alternativen Keine C. Lösung Um den erweiterten Aufgaben in den Schulen, gemäß integriertem Schulentwicklungsplan (iSEP) und UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen zu können, sind veränderte Flächenanforderungen entsprechend der erforderlichen Zügigkeit am jeweiligen Schulstandort sowohl quantitativ als auch qualitativ erforderlich. Basierend auf den Modellraumprogramm für Gymnasien (M 188) sowie Gesamtschulen (M 122) wurde der Planungsrahmen für Weiterführende Schulen entwickelt und ausgearbeitet. In den nächsten Jahren wird die Nachfrage nach einer ganztägigen, inklusiven Beschulung auch bei weiterführenden Schulen ansteigen. Die Festlegungen im Planungsrahmen gehen davon aus, dass das Recht auf inklusive Bildung zunehmend auch von Gymnasien in schulformgeeigneter Ausprägung umgesetzt und so eine ausbalancierte Aufgabenteilung zwischen Gesamtschulen und Gymnasien erreicht wird. Ergänzende Flächen für Ganztag, Diversität und Schule als Arbeitsort für multiprofessionelle Teams werden daher für alle weiterführenden Schulen in gleichem Maße vorgesehen. Die aufgeführten Entwicklungen wurden im Abgleich mit ähnlichen Regelungsansätzen in anderen deutschen Städten erarbeitet. Dabei hat sich gezeigt, dass andere Städte mit ihren Flächengrößen vergleichbar mit dem Frankfurter Planungsrahmen für Weiterführende Schulen liegen. Die Flächenaufstellung des Planungsrahmens Weiterführende Schulen gliedert sich in folgende Teilbereiche: - Lern- und Unterrichtsbereiche - Fachunterrichtsräume - Gemeinschaftsräume - Team- und Verwaltungsbereiche - Neben- und Erschließungsflächen - Freiflächen Lern- und Unterrichtsbereiche Für Lern- und Unterrichtsbereiche von weiterführenden Schulen werden Flächenkapazitäten für Lernorte, Differenzierung, Diversität und Ganztag sowie Teambereiche berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass Lern- und Unterrichtsbereiche einer Schule in überschaubare Lerneinheiten aus mehreren Klassen/Lerngruppen ("Cluster") gegliedert werden. Die Flächenansätze Diversität, Ganztag und Team eines Clusters können auf Grundlage der Planungsentscheidungen in der Phase Null projektspezifisch unterschiedlich verteilt werden. Flächen für Diversität und Ganztag einer Schule sind in der Regel in der Sekundarstufe I anzuordnen. Eine andere Verteilung ist denkbar, bedarf aber einer entsprechenden pädagogischen Begründung. Bis zu einem Drittel der Ganztagsflächen kann optional an zentraler Stelle als Mehrzweckraum o. ä. angeordnet werden. Da sich der Diversitätszuschlag pro Schüler/in berechnet, ergeben sich aufgrund der unterschiedlichen Klassenteiler für Gesamtschule und Gymnasium unterschiedliche Flächenwerte pro Klasse. Die Programmfläche eines Clusters erhält jeweils einen festen Zuschlag für Erschließungsflächen in Höhe von 25% und von 10 % für Lager- und Sanitärflächen. Insgesamt beträgt das Verhältnis der Programm- zur Nebenfläche 60:40. Das Spektrum der räumlichen Aufteilung der Flächen reicht von einem Sechsercluster mit Differenzierungs- und Rückzugsräumen bis hin zu einer offenen Lernlandschaft. Entsprechend variiert mit der Ablesbarkeit von klassenbezogenen Lernorten auch die Größe der gemeinsamen Mitte. Gruppenbezogene Lernräume müssen über eine hinreichende Größe verfügen, so dass sie flexibel für unterschiedliche Lernsituationen nutzbar sind. Erschließungsbereiche gilt es zu qualifizieren und als mittige, offene Lernbereiche auszubilden. Eine variabel nutzbare Gestaltung kann hier das individuelle und kooperative Arbeiten stärken. Je nach Modell sind direkte Anbindungen zwischen Differenzierungs- und gruppenbezogenen Lernräumen, Zuschaltbarkeiten (z. B. zu öffnende Wandelemente) zur offenen Mitte oder Nischenbildungen bei der Ausformulierung eines Clusters zu berücksichtigen. In der Lernlandschaft werden alle Räume gemeinsam genutzt. Rückzugsräume unmittelbar im Lern- und Unterrichtsbereich garantieren vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten und sind immer zu berücksichtigen. Jedes Cluster verfügt über Teamflächen. Ihre Größe ergibt sich aus der projektspezifischen Verteilung zwischen zentralen und dezentralen Flächen. Jede Einheit verfügt über eigene Lager- und Nebenflächen; Sanitärbereiche werden einheitenbezogen vorgesehen. Die Ausstattung ist auf die räumliche Struktur abzustimmen. Dies gilt für unterrichtsunterstützende Elemente (digitale Boards, Bildschirme, Hängesystem für Tafeln und Pinnwände, flexibel kombinierbare Tische, passende Stühle, Podeste, etc.) genauso wie für die technische Ausstattung (digitales Netzwerk, Akustik, Licht, Luft, usw.). Für die Größe einer Schule in der Sekundarstufe II werden je nach Nachfrage zwei Modelle vorgesehen: A. 150 Schüler/innen pro Jahrgang bei Sechszügigkeit (25 SuS / Zug) B. 180 Schüler/innen pro Jahrgang bei Sechszügigkeit (30 SuS / Zug) Da die Oberstufe im Gymnasium nicht nur durch die schuleigenen Schülerinnen und Schüler angewählt wird, sondern auch von anderen Gymnasien und Schularten, wird je nach Lage und Versorgungsgrad in den Bildungsregionen die Jahrgangsbreite abgesenkt (Option A) oder beibehalten (Option B). Das Stadtschulamt definiert als fachlicher Bedarfsträger und auf der Basis des integrierten Schulentwicklungsplan zu Beginn eines Planungsprozesses jeweils projektbezogen die Kapazitäten für einen Oberstufenjahrgang. Die Flächenfestlegungen in der Sekundarstufe II gehen davon aus, dass die Lernenden verstärkt Fachunterrichtsräume und Bibliothek nutzen. Flächenansätze für Ganztag, Inklusion und Teambereiche können im Abgleich mit SEK I variieren. Ausgehend von einer zunehmenden Selbstständigkeit der Lernenden im Kurssystem der Sekundarstufe II sind die räumlichen Organisationsmodelle noch stärker durch Offenheit und Durchlässigkeit geprägt. Die Funktion des "Klassenzimmers" als "Heimat" tritt in den Hintergrund. Die innere Organisation einer Schule in der Sekundarstufe I und II soll angesichts einer Nutzung über mehrere Jahrzehnte ohne grundlegende Eingriffe in die Bausubstanz an Veränderungen im pädagogischen Konzept anpassbar sein. Untereinheiten können jahrgangsweise oder auch jahrgangsgemischt organisiert werden. Weiterführende Schulen mit mehr als sechs Zügen sollen so untergliedert werden, dass für die Lernenden und Lehrenden überschaubare sozialräumliche Einheiten entstehen. Im Lern- und Unterrichtsbereich können "regelhafte Sonderbedarfe" an einem neuen Schulstandortberücksichtigt werden z.B. für Intensivklassen oder Kooperationsklassen. Grundsätzlich sollen die Bereiche für die entsprechenden Lerngruppen nach ähnlichen Prinzipien organisiert werden wie die restlichen Unterrichtsräume. Ob in diesem Sinne Sonderbedarfe bestehen, wird nach den regionalen Bedarfen und in Abstimmung mit der Schule festgelegt und nach Abschluss der Beratung der Stadtverordnetenversammlung vorgestellt. Fachunterrichtsbereiche Die Flächen für die Fachunterrichtsbereiche der weiterführenden Schulen (Naturwissenschaften, Technik, und Werken, Arbeitslehre, Profilbildung, Kunst und Musik) werden in Abhängigkeit der Stundenkontingenttafeln definiert. Die Bereiche sollen, je nach Schulgröße, möglichst eine oder mehrere räumliche Einheiten bilden, die durch ein hohes Maß an Vernetzung innerhalb der Einheiten, die gegenseitige Einsichtnahme und auch fächerübergreifenden Projektunterricht sowie unterschiedliche Lern- und Arbeitssituationen ermöglichen. Die räumliche Organisation der Fachunterrichtsbereiche kann bei gleichbleibender Flächenannahme dem pädagogischen Konzept folgend variieren. Für die Naturwissenschaftsräume (NW) - mit den Lernsituationen Information, Instruktion, Demonstrations- und Schülerexperiment, Dokumentation, Recherche, Übung, gemeinsame Auswertung - werden im Sinne der Stärkung des selbstverantworteten Arbeitens vier Strukturmodelle als belastbare Grundlagen einer räumlichen Entwicklung vorgesehen: All-in-one, Rucksackmodell, Fachraumcluster, oder Werkhalle. Um fachübergreifende Perspektiven zu fördern und zugleich eine effiziente Auslastung der Räume und Ausstattungen zu gewährleisten, sollen Flächen möglichst fächerübergreifend genutzt werden. Fachräume sind entsprechend ihrer Funktionen auszustatten; auf eine robuste und strapazierfähige Gestaltung ist zu achten. Ausreichend große Arbeitsbereiche, Lagerflächen und Präsentationsmöglichkeiten sollen vorgesehen werden. Sammlungs-, Lager- und Präsentationsflächen können kombiniert werden ("Schaulager" oder "Vitrinenraum"). In den unteren Jahrgängen können Teile des naturwissenschaftlichen Unterrichts ggf. in den Lern- und Unterrichtsbereichen stattfinden. Notwendige Lern- und Lehrmaterialien können in mobilen Ausstattungselementen bereitgestellt werden (z. B. mobile "Laborwagen", etc.). Eingesparte Fachraumfläche kann in zusätzliche Fläche im Lernort für praktische Übungen umgewidmet werden. Eine solche Verlagerung bedarf jeweils einer pädagogischen Begründung. Lernumgebungen für den Technikunterricht sind als multioptional nutzbare Werkstätten zu konzipieren, sinnvollerweise in Untergliederung nach Arbeitstechniken und den dafür erforderlichen Ausstattungen (zum Beispiel für Holzbearbeitung, Metallbearbeitung, Elektronik/Mechatronik). Die Werkräume sind - vergleichbar der NW-Modelle - so anzuordnen, dass ein eigenständiges Arbeiten der Lernenden gestärkt wird. Dabei ist darauf zu achten, dass die übrigen Funktionsbereiche der Schule nicht durch Lärm, Erschütterungen und Staub beeinträchtigt werden. Nebenräume (Maschinenraum, Material-/ Vorbereitungsraum, Sammlungsraum) sind entsprechend zu berücksichtigen. Maschinen, die nur unter Aufsicht bedient werden dürfen, müssen in separaten Räumen untergebracht werden. Da Technik und Werken bislang im Lehrplan hessischer Gymnasien nicht vorgesehen sind, ergeben sich hier punktuell unterschiedliche Flächenvorgaben für Gymnasien und Gesamtschulen. Computer-Fachräume werden für den allgemeinbildenden Unterricht künftig nicht mehr benötigt; sie sind in Zukunft nur noch für den Fachunterricht (Informatik) erforderlich. Je nach pädagogischem Schwerpunkt können diese Flächen funktional unterschiedlich profiliert werden. In Gesamtschulen übernimmt der Werkbereich auch Teile der beruflichen Bildung. Da Werken an Gymnasien als Schulfach nicht im Lehrplan verankert ist, ist der Flächenansatz bei Gesamtschulen etwas höher als bei Gymnasien. Arbeitsbereiche für Schülerinnen und Schüler sind im Technikbereich so anzuordnen, dass Klein- und Großgruppenunterricht möglich ist (gemeinsame Projektarbeit an Werkstücken). Für die längerfristige Aufbewahrung und Präsentationen von Schülerarbeiten sind ausreichend Lagermöglichkeiten einzuplanen. Es ist von Vorteil Werkräume im Erdgeschoss eines Schulgebäudes anzuordnen, mit Zufahrtsmöglichkeiten von außen, um Materialien und Maschinen an- und abzuliefern. Sichtbeziehungen zwischen den unterschiedlichen Werkräumen sind in der Regel vorzusehen (z. B. durch Scheiben akustisch getrennt). Bewährt hat sich die Anordnung in räumlicher Nähe zu Fachräumen für Kunst und Gestaltung oder den Naturwissenschaften Die Räume für Kunst und Gestaltung sind vorzugsweise als Ateliers für unterschiedlichste Formen des künstlerischen Arbeitens und Gestaltens auszulegen und können damit variabler genutzt werden als herkömmliche Zeichensäle. Die zunehmende Bedeutung der Arbeit mit digitalen Medien ist ggf. zu berücksichtigen. Für Naturwissenschaften, Technik und Kunst gilt gleichermaßen: Außenbereiche - Schulgärten, Gewächshaus, Terrarien o. ä. - bilden zusätzliche Flächenangebote und sind eine überaus sinnvolle Ergänzung zu Unterrichtsbereichen im Gebäude. Die Flächen für Musik und Darstellendes Spiel sind sinnvollerweise in Forumsnähe einer Schule anzuordnen, um Synergieeffekte zu nutzen. Die Räumlichkeiten sollen sowohl für Individual- und Kleingruppen als auch für den Großgruppenunterricht geeignet sein. Für die Aufbewahrung von Instrumenten und ggf. technischen Anlagen sind entsprechende Lagerräumlichkeiten in der Nähe vorzusehen. Im Rahmen der Öffnung von Schulen in den Stadtteil ist insbesondere bei Musik- und Veranstaltungsräumen eine externe Nutzbarkeit und damit eine gesonderte Zugänglichkeit zu prüfen. Dies ermöglicht z.B. auch die Zusammenarbeit mit der Musikschule. Bei entsprechendem Profil sind ggf. ergänzende Übungsräume zu berücksichtigen (projektbezogen festzulegen und daher nicht Teil des regulären schulischen Flächenprogramms). Gemeinschaftsbereiche Ein expliziter Veranstaltungsbereich ("Aula") wird im Planungsrahmen Weiterführende Schulen nicht als eigener Raum ausgewiesen. Vielmehr wird an zentraler Stelle aus der Vernetzung von Essbereich, Foyer, Musikbereich sowie Aufenthaltsflächen ein multifunktionales "Forum" geschaffen, das gute Aufführungs- und Veranstaltungsmöglichkeiten bietet. Im Rahmen der Öffnung von Schulen in den Stadtteil soll dieser zentrale Bereich auch außerschulischen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung stehen. Die Fläche des Forums wird als Teil der Nebenflächen angesetzt. Eine Anordnung der Musikräume und der Fachräume für Schulküche/Arbeitslehre in räumlicher Nähe hat sich vielfach bewährt und ist zu prüfen. Je nach Flächenverteilung können auch Ganztagsflächen an zentraler Stelle geschaffen werden - sie werden jedoch auf maximal ein Drittel der Gesamtflächen GT begrenzt. Somit kann hier ggf. ein Forum ergänzend ein zentraler Mehrzweckraum entstehen, der auch bei Prüfungen oder für Konferenzen genutzt wird. Als Teil der Gemeinschaftsflächen und im räumlichen Kontext des Forums werden "Sondernutzungsbereiche " vorgesehen; diese Flächen können je nach pädagogischem Profil einer Schule gezielt für Darstellendes Spiel, Bühne, Auditorium, Übungsräume, etc. eingesetzt werden können. Zum "Herz der Schule" gehört auch der Bereich von Bibliothek/Mediathek/Selbstlernzentrum/Aufenthalt. Der Bereich sollte an zentraler Stelle gut erreichbar und einsehbar liegen; eine akustische Entkopplung ist zu berücksichtigen. Möglichkeiten für eine Öffnung und Nutzungsverschränkung mit außerschulischen Akteuren ist zu prüfen. Der Essbereich ist an zentraler Stelle vorgesehen - mit unmittelbar anschließender Küche und Ausgabe. Die Bemessung der Versorgungskapazitäten in weiterführenden Schulen geht davon aus, dass 70 % der Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I sowie 30 % der Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe II diese in Anspruch nehmen. Der Essensbereich soll in Zonen untergliedert werden können, soweit möglich ist auch ein (sonnengeschützter) Außenbereich angeschlossen. Kiosk/Cafeteria sind in dieser Fläche integriert. Für den zentralen Essbereich ist zu prüfen, ob er auch öffentlich nutzbar sein kann, um den gewünschten Quartiersbezug zu stärken. Diese teilöffentliche Nutzung erfordert dann eine gezielte Abstimmung in der Infrastruktur (z.B. ergänzender Küchenbereich zur eigenständigen Nutzung). Die Küche ist gemäß den verwaltungsinternen Festlegungen so ausgelegt, dass sie als "Zubereitungsküche" betreiben werden kann. Die Flächenbedarfe für die Küchen wurden analog der mit dem Planungsrahmen Grundschulen beschlossenen Flächenansätze (M 38) festgesetzt. Die Flächenbedarfe für den Speiseraum ergeben sich ebenso aus dem 3-Schicht-Betrieb. Zugrunde gelegt wurden die Berechnungen auf Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung - DGE (1,8 m2 /pro Essplatz). Mit den höheren Flächenansätzen bei Schul-Neubauten soll auch die Essensproduktion für Bestandsschulen aus der Nachbarschaft ermöglicht und benachbarte Bestandsschulen entlastet werden, da wo dies nötig ist. Team- und Verwaltungsbereiche Für allgemeinbildende Lehrkräfte, Förderschullehrkräfte sowie pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe, des Ganztags u.a. wird von einem Flächenbedarf von 7 m2/Vollzeitstelle ausgegangen - als erforderlicher Raum für Kommunikation, Ablage, Vor- und Nachbereitung, Besprechung, Ruhe, etc. Im Sinne der Teambildung sind gemeinsame Arbeitsbereiche für diese Professionen vorzusehen. Die Prinzipien integrativer und inklusiver Lernprozesse spiegeln sich zwangsläufig auch in entsprechenden räumlichen Arbeitsplatzkonzepten für multiprofessionelle Teams. Die räumliche Organisation sieht vor, zentrale und dezentrale Arbeitsorte zu schaffen. Die Teambereiche gliedern sich entsprechend in zwei Bereiche: Teamflächen in den Lernorten - von Besprechungsräumen bis hin zu Teamstationen - und in Kommunikationsflächen nahe der Verwaltung. Je nach pädagogischem Konzept können dezentrale Teamflächen zwischen Besprechungsräumen, kleinen Teamstützpunkten, Teamstationen und vollständig dezentralen Teambereichen variieren. Da sich in Teamflächen vielfältige Nutzungen - zwischen Einzelarbeit und Teambesprechung, zwischen Schülerrückfrage und Elterntelefonat - überlagern, ist dies in der Ausstattung zu berücksichtigen. Die Möblierung ist möglichst in enger Abstimmung mit den Akteuren vor Ort (soweit schon vorhanden) festzulegen. Es wird empfohlen, Erkenntnisse aus der allgemeinen Debatte, um Arbeitsplatzorganisation einzubeziehen. Die Größe der Verwaltungsräume für Sekretariat, Schulleitungsteam, Besprechung und weitere Verwaltungstätigkeiten ist an die bisherigen Vorgaben angelehnt und für Gymnasium und Gesamtschule vereinheitlicht. Der Verwaltungsbereich mit Sekretariat und Schulleitungsteam ist zentral in der Schule zu verorten. Er ist gegliedert in eine Eingangszone als Wartebereich, das Sekretariat mit Kontakt- und Arbeitszone, sowie die notwendigen Leitungsbüros. Ein Werkstatt- und Arbeitsbereich für die Schulhausverwaltung ist ebenfalls vorzusehen. Für alle Bereiche werden gesamtheitliche Flächenwerte festgelegt, sie variieren lediglich in Abhängigkeit von der Zügigkeit. Dabei ist die Flächenfestlegung unabhängig von der inneren Organisationsform - für Lerncluster oder Lernlandschaften gilt jeweils der gleiche Gesamtflächenansatz. Wie groß dabei die Flächen einzelner Räume innerhalb eines Bereichs angelegt und wie sie einander zugeordnet werden, ist projektspezifisch in einer Planungsphase Null mit den relevanten Beteiligten zu erarbeiten. Flächen für die Sekundarstufen I und II im Planungsrahmen setzen sich aus den jeweils gleichen Bereichen zusammen: Lern- und Unterrichtsbereiche, Fachunterrichtsbereiche, Gemeinschaftsbereiche und Team- und Verwaltungsbereiche. Für die Oberstufe am Gymnasium und eine angeschlossene Oberstufe an eine Gesamtschule wird dabei davon ausgegangen, dass alle Bereiche, auch wenn sie hier separat ausgewiesen werden, als schulische Einheit konzipiert sind und gesamtheitlich genutzt werden. Insbesondere für die Lernbereiche gilt es dabei sinnvolle Zonierungen und Untereinheiten vorzusehen, die jahrgangshomogen oder -übergreifend eine gute Gliederung und Überschaubarkeit der einzelnen Bereiche von Jahrgang 5 bis 13 gewährleisten. Im Falle eines eigenständigen Oberstufengymnasiums sind die dargestellten Flächenansätze entsprechend anzupassen und um Fachunterrichts-, Gemeinschafts- sowie Team- und Verwaltungsbereiche zu erweitern, da vor Ort keine Synergien mit einer Sekundarstufe I bestehen. Neben- und Erschließungsflächen Erschließungsbereiche binden in Bildungseinrichtungen große Flächenkapazitäten. Sie sind dabei nicht nur "Verkehrsflächen", sondern dienen auch dem Aufenthalt und der Kommunikation. Ihre Funktion als erweiterte Lernorte ist zu stärken. Sie sind entsprechend dieser Anforderungen zu gestalten. Sanitär- und Lagerflächen haben eine ebenso wichtige Bedeutung für eine Schule. Im Hinblick auf die breite Diskussion über Schultoiletten in Frankfurt am Main wird eine dezentrale Zuordnung zu den jeweiligen Lernbereichen vorgesehen. Diese Anordnung und eine ansprechende Gestaltung der Sanitärbereiche schafft Übersichtlichkeit und fördert aufgrund der eingeschränkten Nutzergruppe einen verantwortlichen Umgang. Die Einrichtung von Einraum-Toiletten hat sich in vielen Schulen in Deutschland und im europäischen Ausland bewährt und wird auch für Frankfurt favorisiert. Eine Grundlage für multifunktionell nutzbare Bereiche sind ausreichende Lagermöglichkeiten, die dezentral und unmittelbar zugänglich anzuordnen sind. Erschließungsbereiche sollen übersichtlich strukturiert sein und eine klare räumliche Orientierung ermöglichen. Leitsysteme nach dem Zwei-Sinne-Prinzip sind vorzusehen. Auf eine effektive Flächenorganisation für die Erschließung ist zu achten. Bereiche für Gebäudetechnik, Gebäudeunterhaltung, Gebäudepflege sowie Lagerräume und Stuhllager sind zu berücksichtigen. Dabei sind Putzräume möglichst dezentral in jeder Etage vorzusehen. Das Verhältnis der Programm- zur Nebenfläche beträgt 60:40. Die Erschließungsflächen übernehmen eine wichtige Funktion für die Lernorte. Daher müssen analog wie bereits mit dem Planungsrahmen Grundschule beschlossen (M 38) 25% der Fläche pädagogisch nutzbar sein. Freiräume Für die schulischen Nutzungsbereiche im Außenraum ist analog zum Beschluss Planungsrahmen Grundschule (M 38) ein Flächenbedarf von mindestens 5m2 pro zu Grunde gelegt. Größe, Gestaltung und Organisation des Freiraumes variieren je nach Zügigkeit und örtlichen Gegebenheiten. Folgende Bereiche sind dabei nicht einbezogen: Sportanlagen, Parkplatzbereiche, Zu- und Abfahrt (z.B. Feuerwehr, Anlieferung, etc.), nicht nutzbare Grünbereiche (z.B. Sträucher und Pflanzbereiche). Größe, Gestaltung und Organisation des Freiraums variieren entsprechend je nach Zügigkeit und örtlichen Gegebenheiten. Insbesondere mit Blick auf die ganztägig arbeitenden Schulen gewinnen Außenflächen nochmals an Bedeutung. In jedem Fall sind daher Freiraumaktivitäten (Bewegung und Entspannung, Begegnung und Rückzug, einschl. Regen- und Sonnenschutz etc.), aber auch unterrichtsergänzende Angebote (Schulgarten, "Grünes Klassenzimmer" etc.) zu berücksichtigen. Diese Bereiche sind einzubinden in eine verkehrssichere Erschließung (Feuerwehrzufahrt, Park- und Fahrradabstellplätze, Busstation, ggf. Bring- und Hol-Zone, Anlieferung für Schulhausverwalter/in und Mensa etc.). Im Planungsverlauf ist eine klare funktionale Beschreibung und Nutzungserhebung - ähnlich dem Raumprogramm eines Gebäudes - zu erarbeiten. Dabei sind auch naturnahe Bereiche auszuweisen. Markierungen für Alarmaufstellungen sowie eine verkehrssichere Erschließung und ein Leit-/ Orientierungssystem für Gelände und Gebäude. Der Eingangsbereich gibt der Schule ein Gesicht und ist entsprechend imageprägend. Die Freiraumgestaltung ist als elementarer Bestandteil der Entwurfsplanung für weiterführende Schulen in Frankfurt zu behandeln. Dies gilt insbesondere dann, wenn Schulen verstärkt in die Quartiere eingebunden sind und sich mit diesen als Orte des Gemeinwesens verzahnen. Für die Freiraumentwicklung an den Schulstandorten sind daher jeweils spezifische Entwicklungskonzepte für Schulen und schulisches Umfeld auszuarbeiten und abzustimmen. Sporthallen und Außensportanlagen sind möglichst in der Nähe der Schule vorzusehen. Je nach städtebaulicher Situation und Lage zu anderen Bildungseinrichtungen sind mit Blick auf Synergien und die künftige Bevölkerungsentwicklung auch Ensembles mit mehreren Turnhallen für mehrere Schulen denkbar. Für die Organisation und Gestaltung schulischer Außenräume gilt es im Quartierskontext neben den funktionalen Anforderungen auch unterschiedliche "Einzugsgebiete" zu berücksichtigen. Es sind drei Freiraumkategorien abzubilden: (A) Schulische Freiflächen, die ausschließlich von schulischen Akteuren genutzt werden. (B) Freiflächen, die in der Schulzeit von Lernenden genutzt werden, in der restlichen Zeit (nachmittags, Wochenende, Ferienzeiten) außerschulischen Nutzerinnen und Nutzern offenstehen. (C) Nutzungsbereiche auf Plätzen und Parks im öffentlichen Raum in naher Umgebung, die als außerschulische Lernorte genutzt werden. Die Gesamtfläche teilt sich im Verhältnis 1:1:1 auf. Steht der Freiraum der Schule nicht im angegebenen Umfang zur Verfügung, muss ein Kompensationskonzept erarbeitet werden, das den Qualitäten einer ganztägig arbeitenden Schule gerecht wird. Falls öffentliche Freiflächen als schulischer Freiraum genutzt werden und im Falle gemischt-genutzter Gebäudeensembles ist die entsprechende Doppelnutzung detailliert zu beschreiben. Die potentielle Nutzung von öffentlichen Grünflächen und Quartiersplätzen wird während der Planungsphase Null mit dem zuständigen Ortsbeirat abgestimmt um Nutzungskonflikte zu verhindern. Eine besondere Bedeutung bei der Planung der Außenbereiche spielt die verkehrliche Erschließung: Sie ist in einem integrierten Planungsprozess gemeinsam mit den Freianlagen unter Berücksichtigung der wechselseitigen Nutzungsbedarfe sorgsam zu konzipieren. Der Stellplatzbedarf ist auf Grundlage der einschlägigen Vorschriften im Rahmen der Umsetzungsplanung des Schulbaus festzulegen. Die Festlegung der Anzahl orientiert sich an folgenden Eckpunkten: - Die Bedarfsberechnung bezieht sich vorrangig auf den schulischen Bedarf. Bei der Festlegung sind Synergien durch ganztägige Doppelnutzung - z. B. Sportbereich - mindernd zu berücksichtigen. Das Mobilitätskonzept der Schule und die Zielsetzung einer verkehrsarmen Umgebung sind maßgeblich. - Berücksichtigung der Qualität der öffentlichen Verkehrsanbindung mit Option der Stellplatzreduzierung und Verfügbarkeit des Landesticket Hessen für Lehrkräfte/Landesbedienstete - Regionaler Bezug des Schulstandorts mit Auswirkung auf die Wahl des Verkehrsmittels (Fahrrad vor Auto mit Bezug zu HBO § 52 / § 2(5) Stellplatzsatzung Frankfurt am Main) Anlage _Gesamtschulen_Sek_I (ca. 25 KB) Anlage _Gymnasium_Sek_II_Option_B (ca. 34 KB) Anlage _Gym_Nord_Endbericht_final (ca. 11,7 MB) Anlage _Gym_Sek_II_Option_A (ca. 34 KB) Anlage _Gym_Sek_I_u_II_Option_B (ca. 44 KB) Anlage _PR_WS_Endbericht_final (ca. 5,3 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.01.2021, NR 1381 Anregung vom 15.01.2021, OA 659 Antrag vom 12.05.2021, OF 11/15 Antrag vom 14.01.2021, OF 317/15 Antrag vom 04.02.2021, OF 1326/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.09.2009, M 188 Antrag vom 09.10.2009, NR 1583 Vortrag des Magistrats vom 11.06.2010, M 122 Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 6 Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 9 Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Vortrag des Magistrats vom 17.08.2018, M 148 Vortrag des Magistrats vom 08.03.2019, M 38 Antrag vom 27.05.2021, OF 35/12 Anregung vom 11.06.2021, OA 29 Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 282 Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 59 Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 182 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 13 am 12.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 195 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO II, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 195 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 195 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung) 44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 659 2021 1. a) Die Vorlage M 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 317/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 195 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE. und BFF gegen 1 FDP (= Ablehnung) 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Die Vorlage M 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 48 Beschluss: Der Vorlage M 195 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 16 am 19.01.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 195 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 4 am 19.01.2021, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 195 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 195 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 195 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage M 195 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: a) Die Vorlage M 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 53 Beschluss: Der Vorlage M 195 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 195 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 195 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 87 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1381 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 3. Die Vorlage OA 659 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 1381) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 659); BFF (= Enthaltung) zu 2. AfD und BFF (= Ablehnung) LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) FDP (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, SPD und GRÜNE (= Votum im Plenum) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 95 = Ablehnung, NR 1381 = Annahme, OA 659 = Prüfung und Berichterstattung) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 63 Beschluss: 1. Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1381 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 659 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 1381) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 659); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 46. Sitzung des OBR 9 am 18.02.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage M 195 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Zurückweisung) 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7240 2021 1. Der Vorlage M 195 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1326/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, 3 SPD, 3 GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen Piraten (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und Abwesenheit 1 SPD zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 LINKE. und Abwesenheit 1 SPD 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage M 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen 2 CDU (= Ablehnung); 5 CDU (= Enthaltung) 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 7 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Magistratsvorlage vom 27.11.2020, M 195, bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 282 2021 1. Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion, die Vorlage M 195 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 11/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 195 wird unter Hinweis auf OA 659 zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE Beschlussausfertigung(en): § 7023, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 Aktenzeichen: 40 2
Stand und Perspektiven der Kindertagessstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2017 - 2019 Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 12.02.2021, B 67 Betreff: Stand und Perspektiven der Kindertagessstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2017 - 2019 Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 23.02.2017, § 1004 - NR 405/94 Jugendhilfeausschuss, B 310/16 - Gliederung 1. Allgemeines 2. Entwicklung der Kinderzahlen 3. Entwicklung des Angebots der Kindertagesbetreuung 3.1 Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren/ Rechtsanspruch für Kinder ab dem 1. Lebensjahr seit 2013 3.2 Entwicklung im Bereich Kindergarten 3.3 Entwicklung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder 3.4 Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen 3.4.1 Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) 3.4.2 Pakt für den Nachmittag und Offene Frankfurter Ganztagsschule 3.4.3 Förderprogramme des Landes Hessen 4. Ausblick: Planung der Angebotserweiterungen 2020 bis 2025 4.1 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren 4.2 Ausbauplanung im Bereich Kindergarten 4.3 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder Anlagen: Anlage 1 Versorgung von Kindern unter 3 Jahren 2019 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 2 Kindergartenversorgung 2019 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 3 Schulkinderversorgung 2019 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 4 Bestandserhebung der Kindertageseinrichtungen nach Planungs- und Schulbezirken zum 1.11.2019 1. Allgemeines Es gehört zu den erklärten kommunalpolitischen Prioritäten des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt zur Familienstadt weiter zu entwickeln und die frühkindliche Bildung zu intensivieren sowie qualitativ weiter zu verbessern. Derzeit gibt es in Frankfurt 142 städtische Kitas des Eigenbetriebes Kita Frankfurt, 655 nicht-städtische Kindertageseinrichtungen und 74 Erweiterte Schulische Betreuungen (ESB) an Grundschulen. Die nicht-städtischen Einrichtungen werden von ca. 150 Trägern der freien Jugendhilfe betrieben. Der vorliegende Bericht schreibt die in den 90er Jahren begonnene Berichterstattung der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung fort (vgl. zuletzt B 310 vom 25.11.2016). Datengrundlage sind die Kita-Bestandserhebung zum Stichtag 01.11.2019 sowie Auswertungen der Einwohnerstatistik bezüglich relevanter Altersjahrgänge zum Jahresende 2019 aus dem kindernetfrankfurt. § Im Teil 2 wird zunächst die Entwicklung der Kinderzahlen in Frankfurt am Main kurz dargestellt; § Teil 3 beschreibt die Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergarten- und im Schulkinderbereich bis 2026 auf der Basis wichtiger Eckdaten; § Teil 4 gibt einen Ausblick auf die Maßnahmen zur Angebotserweiterung in den Jahren 2020 bis 2026 im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergartenbereich, im Hortbereich und bei den Bildungs- und Betreuungsangeboten an den Grundschulen. Der Bericht wird durch folgende Anlagen ergänzt: § Die Anlagen 1, 2 und 3 stellen auf der Ebene der 80 Grundschulbezirke und der 40 Kita- Planungsbezirke sowie der Angebote mit gesamtstädtischem Bezug (Kita- Planungsbezirk 99) Informationen zu Kinderzahlen, Platzbestand und Versorgungsquoten in den 3 Altersgruppen bereit; § In der Anlage 4 befindet sich ergänzend die komplette Bestandserhebung zum 01.11.2019. Hier sind alle bestehenden Kindertageseinrichtungen nach Kita-Planungs- und Schulbezirken aufgeführt. Es finden sich Angaben zur Adresse der Einrichtungen, zu den jeweils betreuten Altersgruppen, zu vorhandenen und tatsächlich belegten Plätzen, zum Anteil von Mädchen und Jungen in den Einrichtungen und zur Betreuungszeit sowie zur Auslastung. 2. Entwicklung der Kinderzahlen Ein zentraler Faktor für die Kita-Entwicklungsplanung ist, dass in Frankfurt am Main entgegen dem allgemeinen Trend nun schon seit 20 Jahren steigende Kinderzahlen bei den Kindern von der Geburt bis ins Grundschulalter zu verzeichnen sind. Nach der Bevölkerungsvorausberechnung des Bürgeramts, Statistik und Wahlen ist mit einer Fortsetzung dieses Trends noch bis mindestens 2035 zu rechnen. Die kleinräumliche Analyse zeigt, dass neben den Neubaugebieten hohe Zuwächse insbesondere in den innenstadtnahen, bevölkerungsreichen Stadtteilen festzustellen sind. Bereits in den vergangenen Jahren ist Frankfurt am Main im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten stark überdurchschnittlich gewachsen. Die Stadt belegt in der Wachstumsstatistik (Bevölkerungsfortschreibung der Statistischen Landesämter) beim prozentualen Zuwachs nach Leipzig den zweiten Platz und gehört damit zu den prosperierenden deutschen Städten. Der Bevölkerungszuwachs der letzten Jahre ist sowohl auf einen Geburtenüberschuss, als auch auf eine positive Wanderungsbilanz zurückzuführen. Die Zahl der Zuzüge liegt deutlich über der Zahl der Wegzüge. Positiv wirken sich hier insbesondere die großen Wohnungsneubauprojekte (u.a. Riedberg, Rebstock, Europaviertel) aus. In einer Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung ist Frankfurt noch vor München im Vergleichszeitraum (1990 bis 2009) die Stadt mit dem größten Geburtenzuwachs in Deutschland. Die höchsten Geburtenzahlen wiesen die Stadtteile Nordend, Sachsenhausen, Bockenheim, Westend und Gallus auf. Die Kinderzahlen im Bereich der Kinder von 0 bis unter 3 Jahren (3 Jahrgänge / 0- bis unter 3-Jährige; Geburtsjahre 2017 bis 2019) sind seit dem letzten vorgelegten Bericht (B 310 vom 25.11.2016) weiter angestiegen. Im Jahr 2016 stiegen die Kinderzahlen der 0 bis 3jährigen Kinder um 1.079 auf 24.342 Kinder, im Jahr 2017 um 441 auf 24.783 Kinder und im Jahr 2018 um 942 auf 25.725 Kinder. Im aktuellen Berichtsjahr 2019 sind die Kinderzahlen der 0 bis 3jährigen Kinder in Frankfurt erstmals seit 20 Jahren geringfügig gesunken. Die aktuelle Zahl beträgt 25.647 und ist damit um 0,3% (78 Kinder) gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen. Für die Folgejahre 2020 bis 2026 wird eine Mittelwertberechnung auf der Basis der Zuwächse von 2013 bis 2019 vorgenommen. Der prognostizierte Zuwachs beträgt damit für die Folgejahre jährlich 621 Kinder. Die Kinderzahlen in den für den Kindergartenbesuch im Jahr 2019/2020 relevanten Jahrgängen (3,5 Jahrgänge / 3 bis 6jährige Kinder; Geburtsjahre 2013 bis 2016) sind, wie im letzten Bericht (B 310 vom 25.11.2016) prognostiziert, gestiegen. Im Jahr 2016 stieg die Anzahl der Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt um 378 auf 25.280 Kinder, im Jahr 2017 um 394 auf 25.674 Kinder und im Jahr 2018 um 591 auf 26.265 Kinder. Im Berichtsjahr 2019 ist wieder ein Anstieg zu verzeichnen (+841). Absolut sind die Kinderzahlen von 26.265 im Jahr 2018 um 841 Kinder auf 27.106 im Jahr 2019 gestiegen. Bei einer Hochrechnung/Trendverlängerung bis ins Jahr 2026 (3,5 Jahrgänge) wird von einer Steigerung bei den Kinderzahlen um im Durchschnitt 500 Kinder pro Jahr ausgegangen. Berechnungsgrundlage für diesen Trend ist die Entwicklung in den vergangenen 6 Jahren (2013 bis 2019) unter Berücksichtigung der Geburtenzahlen zum 31.12.2019 im Bereich der zu diesem Zeitpunkt 0- bis unter 3-Jährigen (2020 bis 2022). Für die Jahre 2023 bis 2026 wird die Prognose über eine Mittelwertberechnung der Entwicklung zwischen 2013 und 2019 erstellt. Der prognostizierte Zuwachs beträgt damit für die Folgejahre 2023 bis 2026 jährlich 586 Kinder. Bei den Kindern im Grundschulalter (4 Jahrgänge) sind ab 2003 die Gesamtzahlen der Bezugsjahrgänge angestiegen, was sich bis 2026 und auch darüber hinaus fortsetzen wird. Berechnungsgrundlage für die Prognose 2020 bis 2026 ist die Zahl der zum 31.12.2019 in Frankfurt lebenden 1 bis 9jährigen Kinder. Im Jahr 2016 sind die Kinderzahlen im Bereich der Grundschulkinder um 650 auf 26.629 Kinder gestiegen, im Jahr 2017 um 586 auf 27.215 und im Jahr 2018 um 131 auf 27.346 Kinder. Im Berichtsjahr 2019 ist wieder ein Anstieg zu verzeichnen (+455). Absolut sind die Kinderzahlen von 27.346 im Jahr 2018 um 455 Kinder auf 27.801 im Jahr 2019 gestiegen. Damit lag der tatsächliche Anstieg in dieser Altersgruppe in etwa so hoch wie in der Prognose aus dem Jahr 2018 angenommen (Prognose: 500 Kinder). Bei einer Hochrechnung/Trendverlängerung bis ins Jahr 2026 (4 Jahrgänge) wird von einer Steigerung bei den Kinderzahlen um im Durchschnitt weiterhin 500 Kinder pro Jahr ausgegangen. Für alle 3 Altersgruppen (Kinder unter 3 Jahren, Kindergartenkinder, Grundschulkinder) gilt, dass auch andere Daten und Erkenntnisse eine weiter steigende Nachfrage und damit einen entsprechenden Handlungsbedarf bestätigen: · Insgesamt hoher Auslastungsgrad · Kaum noch frei gemeldete Plätze im kindernetfrankfurt und viele Anfragen bei der "Infobörse Kindertagesbetreuung" · Auswertung zu unberücksichtigten Vormerkungen aus dem kindernetfrankfurt · Aktuelle Versorgungsengpässe in einigen Stadtteilen 3. Entwicklung des Angebots der Kindertagesbetreuung Die Stadt Frankfurt hat das Platzangebot seit Beginn der 90er Jahre konsequent ausgebaut. Vor allem als Folge der seit dem Jahr 2000 wieder steigenden Kinderzahlen bedarf jedoch das Ziel, den geltenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu gewährleisten und für Kinder unter 3 Jahren seit 2013 einzulösen, weiterer Anstrengungen. Auch für die Grundschulkinder will der Magistrat ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot bereithalten, obwohl es (noch) keinen Rechtsanspruch für diese Altersgruppe gibt. Dies wird u.a. im Rahmen der Ganztagsschulentwicklung ermöglicht (vgl. Kapitel 3.4). Die folgende Tabelle zeigt, dass in den vergangenen 7 Jahren ein erheblicher Ausbau der Platzkapazität in allen Altersstufen erfolgt ist. Auch im Jahr 2019 konnten wieder Verbesserungen erreicht werden. Wegen der stark steigenden Kinderzahlen und der Gefährdung des Rechtsanspruchs wurde für die Maßnahmenplanung ab 2004 der vorrangige Ausbau des Kindergartenangebots festgelegt. Die Erweiterung der Betreuungsplätze für Grundschulkinder fußt vor allem auf den Maßnahmen, die im Rahmen der Ganztagsschulentwicklung ergriffen werden. Ab dem Jahr 2008 wurde dann auch wegen der Änderungen im SGB VIII (Einführung des Rechtsanspruchs für Kinder unter 3 Jahren zum August 2013) das Angebot in Krippen und Krabbelstuben massiv ausgebaut. Parallel dazu wurde für die gleiche Altersgruppe das Angebot in Tagesfamilien erweitert. Betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen Insbesondere im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren realisieren immer mehr Betriebe und Unternehmen in Frankfurt am Main die Option, die Kinderbetreuung für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen betrieblich zu fördern. Seit dem Jahr 1992 werden Betriebe, die eine betriebliche Kindertageseinrichtung einrichten, von der Stadt Frankfurt finanziell unterstützt. Auf der Grundlage dieses Frankfurter Programms zur Förderung betrieblicher und betriebsnaher Einrichtungen werden zum Stichtag 01.11.2019 in Frankfurt am Main 62 betriebliche Kindertageseinrichtungen betrieben, die 1.999 Plätze für Kinder unter 3 Jahren, 1.080 Kindergartenplätze und 55 Hortplätze zur Verfügung stellen. Dies sind insgesamt 3.134 Plätze in betrieblichen und betriebsnahen Einrichtungen. 3.1 Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren / Rechtsanspruch für Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr seit 2013 Bei den Platzzahlen (Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze in Krippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten Kindergartengruppen und Kindertagespflege) erfolgte in den Jahren von 2013 bis 2019 ein kontinuierlicher Ausbau des Angebots um insgesamt 3.648 Plätze in Tageseinrichtungen und um 684 Plätze in Kindertagespflege. Im aktuellen Berichtsjahr 2019 konnte das geplante Ausbauziel nicht erreicht werden. Auf Grund zeitlicher Verzögerungen bei Neubau-Projekten sowie immer schwieriger werdender Suche nach geeigneten Liegenschaften zur Umsetzung im Sofortprogramm Kinderbetreuung wurden 410 neue Plätze geschaffen. Damit ist in dem beschriebenen Zeitraum der Versorgungsgrad in Tageseinrichtungen im Bereich der Kinder unter 3 Jahren um zwei Prozentpunkte auf 43 % gestiegen. Absolut standen zum 01.11.2019 insgesamt 11.001 Plätze in Krippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten Kindergartengruppen zur Verfügung. Vor allem in dieser Altersgruppe (0- bis unter 3-Jährige Kinder) wird ein nennenswerter Teil der Kinder in Kindertagespflege betreut. Seit 13 Jahren ist der Betreuung in Tagesfamilien durch weitreichende gesetzliche Neuregelungen ein erweiterter rechtlicher Rahmen verliehen worden. Bei der Planung des Gesamtangebots für diese Altersgruppe ist die Betreuung in Tagesfamilien als gleichrangige Angebotsform mit zu berücksichtigen. Zum Selbstverständnis von Tagesfamilien gehört es, dass die Kinder bis zum Übergang in den Kindergarten weiterbetreut werden wie auch in dieser Altersgruppe ergänzend zur Kita betreut werden, wenn das aufgrund der Arbeitszeiten der Eltern erforderlich ist. Ebenso werden Schulkinder sowohl einrichtungsergänzend als auch alternativ zum Hort in Tagesfamilien betreut. Zum Stichtag 01.11.2009 wurden 576 Kinder unter 3 Jahren in Tagesfamilien bei rund 240 Tagesmüttern und Tagesvätern betreut. Seitdem ist das Angebot in diesem Bereich angestiegen. Im Berichtsjahr 2019 können nunmehr laut Pflegeerlaubnis-Kapazität 1.527 Kinder unter 3 Jahren in Tagesfamilien von rund 520 Tagesmüttern und Tagesvätern betreut werden. Die Betreuung in Tagesfamilien ist während der vergangenen Jahre stetig qualitativ und quantitativ weiterentwickelt worden. Dadurch konnte die Anzahl der tätigen Tagesmütter und Tagesväter mehr als verdoppelt werden. Seit 2013 stagnierte der Ausbau in der Betreuung in Tagesfamilien, gleichwohl gelang es, die Gesamtanzahl der Tagesmütter und Tagesväter konstant zu halten (jährlich beenden 50-80 Personen ihre Tätigkeit - die gleiche Anzahl kommt an neuen Tagesmüttern und Tagesvätern hinzu). Im Jahr 2016 war erstmals seit 4 Jahren wieder ein nennenswerter Ausbau des Angebots in Tagesfamilien gelungen. Die Anzahl der Plätze hatte sich um 138 auf nunmehr 939 Plätze erhöht. Im Berichtsjahr 2019 konnte dieser Anstieg weiter fortgeführt werden. Die Anzahl der Plätze hat sich um 47 auf nunmehr 1.527 Plätze erhöht. Seit 2013 beteiligen sich freie Träger an den Aufgaben der Betreuung in Tagesfamilien und betreiben für bestimmte Stadtteile in Frankfurt am Main wohnortnah sogenannte Fachdienste. Sowohl die Tagesmütter und Tagesväter als auch Eltern nutzen das Beratungs- und Unterstützungsangebot vor Ort. Derzeit beteiligen sich 6 freie Träger an diesen Aufgaben. - Das Ziel, die Betreuung in Tagesfamilien im Bewusstsein der Eltern weiter sichtbar und bekannt zu machen, wird stetig verfolgt und an geeigneten Maßnahmen gearbeitet. Rechnet man die Plätze in Tagesfamilien zu den Plätzen in Kindertageseinrichtungen, ergibt sich eine Gesamtzahl von 12.528 Plätzen. Mit diesem Platzangebot wird in 2019 ein Versorgungsgrad von 49 % in Bezug auf die 3 Jahrgänge der unter 3-Jährigen erreicht. Mit 49% liegt Frankfurt über dem gesetzten bundesweiten Mittelwert zum Ausbau von U3 Plätzen. Das Versorgungsziel wird seit dem Bericht B 379 vom 09.10.2015 mit 53 % in Bezug auf 3 Jahrgänge (0- bis unter 3-Jährige) beziffert. Der Magistrat geht bei der Ermittlung des Versorgungsziels weiterhin von 3 Jahrgängen (Kinder von 0 bis 3 Jahren) aus. Eine Reduzierung der Versorgungsziele - gerade auf 2 Jahrgänge (Kinder von 1 bis 3 Jahren), weil nur für diese Altersgruppe der individuelle Rechtsanspruch besteht - erscheint aus Sicht des Magistrats nicht ausreichend. Auch ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder unter 1 Jahr ist per Gesetz (§ 24, Abs. 1, SGB VIII) zu schaffen (wenn auch ohne den individuell einklagbaren Rechtsanspruch) und wird auch von den Familien nachgefragt. Darum übernimmt die Stadt die Verantwortung und baut auch über dem bereits erreichten bundesweiten Mittelwert hinaus weiter aus, sodass 2020 ein Versorgungsgrad von 50% für die 3 Jahrgänge prognostiziert wird. Seit 01.08.2013 gilt der uneingeschränkte (subjektive, d. h. individuell einklagbare) Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Tagesfamilie für jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Zur Einlösung des Rechtsanspruchs hält der Magistrat die Umsetzung eines Versorgungsgrads von 53%, bezogen auf die ersten drei Jahrgänge, für erforderlich. Um dieses Ziel zu erreichen müssten zwischen 2020 und 2026 ca. 3.400 zusätzliche Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in Tagesfamilien eingerichtet werden (siehe dazu die folgende Tabellenübersicht). In der vorliegenden Planung ist ein entsprechender Platzausbau zwischen 2020 bis 2026 in Kindertageseinrichtungen und in Tagesfamilien kalkuliert. Das stellt nicht nur die Stadt Frankfurt, sondern auch die Träger von Kindertageseinrichtungen vor erhebliche Herausforderungen. Die Platzausbauplanung zur Einlösung des Rechtsanspruchs ab 2013 legt der Magistrat mit diesem Bericht vor (siehe Kapitel 4.1). Null- bis Dreijährige - Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen Die in der Tabelle abgebildeten Ausbauzahlen (Veränderungen zum Vorjahr) beinhalten ab dem Jahr 2020 neue Plätze für unter 3-Jährige über das Frankfurter Sofortprogramm Kinderbetreuung, über Kita-Neubauten sowie Erweiterungen in bestehenden Kitas. Während bis einschließlich 2017 im Bereich der Plätze in Tagesfamilien Ist-Plätze dargestellt sind, handelt es sich bei den Plätzen ab 2018, um die nach Pflegeerlaubnis zulässigen Soll-Plätze. Somit werden ab 2018 in allen Betreuungssegmenten die Entwicklung der Soll-Plätze bei der Planung berücksichtigt. 3.2 Entwicklung im Bereich Kindergarten Seit dem Jahr 2000 erfolgte ein kontinuierlicher Ausbau des Kindergarten-Platzangebots. Allein in den letzten fünf Jahren wurden 2.622 zusätzliche Kindergartenplätze geschaffen (2015 +730 Plätze, 2016 +591 Plätze, 2017 +452 Plätze, 2018 +286 Plätze, 2019 +563 Plätze). Dem stand im gleichen Zeitraum ein Anstieg um 2.803 Kinder gegenüber. So ist der Versorgungsgrad trotz erheblichem Platzausbau zwischen 2015 und 2019 sogar leicht gesunken. Er beträgt 2019, bezogen auf 3,5 Jahrgänge, 95%. Um der zu erwartenden, weiterhin deutlichen, Zunahme der Kinderzahlen gerecht zu werden und auch den Versorgungsgrad weiter zu verbessern, sind weiterhin große Anstrengungen beim Kindergarten-Platzausbau erforderlich. Dabei kommt es auch darauf an, eine größere regionale Ausgewogenheit zu erreichen. Zusätzlich zu den Angebotserweiterungen im Rahmen des Sofortprogramms Kinderbetreuung werden zusätzliche Platzkapazitäten in den vorgesehenen Kita-Neubauten geschaffen. Die unter 3.1 beschriebenen geplanten Platzerweiterungen für Kinder unter 3 Jahren verstärken das Erfordernis einer lückenlosen Anschlussbetreuung im Kindergarten zum vollendeten 3. Lebensjahr der Kinder. Kann der Wechsel nicht zum 3. Geburtstag erfolgen, hat dies zur Folge, dass Dreijährige in Krippen und Krabbelstuben bleiben müssen, diese Plätze also nicht zeitnah mit Kleinkindern belegt werden können. Vor diesem Hintergrund hat der Magistrat im Rahmen des Berichtes B 864 vom 02.10.2009 (Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 28.01.2010, § 7474) das Versorgungsziel im Kindergartenbereich auf 100% angehoben. Wegen der seit Jahren gestiegenen Kinderzahlen wird das Versorgungsziel voraussichtlich erst 2024 erreicht. (vgl. folgende Tabelle). Die Erweiterung der Anteile von Ganztags- und Teilzeit-Plätzen am Gesamtangebot im Kindergartenbereich wurde bereits im Bericht vom 18.02.2000 (B 102) ausdrücklich als Ziel der Angebotsplanung benannt. Das Ziel einer bedarfsgerechten Ausweitung des Ganztagsangebots wird kontinuierlich weiterverfolgt. So konnte der Anteil der Ganztagsplätze im Kindergarten mittlerweile auf 83% erhöht werden, der Anteil der Teilzeitplätze liegt 2019 bei 13% und der Anteil der Halbtagsplätze bei 4%. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung seit dem Jahr 2000: Entwicklung der Betreuungszeiten in Kindergärten von 2000 bis 2019 Ganztags Teilzeit Halbtags 2000 47% 20% 33% 2004 50% 25% 25% 2008 63% 22% 15% 2012 70% 20% 10% 2016 78% 16% 6% 2017 79% 16% 5% 2018 81% 15% 4% 2019 83% 13% 4% 3.3 Entwicklungen im Bereich der Angebote für Grundschulkinder Der Bedarf an Betreuungsangeboten für Grundschulkinder steigt in Frankfurt am Main kontinuierlich. Das zeigt die deutlich gestiegene Nachfrage nach Betreuungsplätzen in allen Frankfurter Stadtteilen. In den vergangenen Jahren war dieser höhere Bedarf eher in den innenstadtnahen Planungs- und Schulbezirken zu verzeichnen. Heute stellt sich die Situation so dar, dass im gesamten Stadtgebiet ein großer Bedarf erkennbar ist. Belege hierfür sind die Anzahl der unberücksichtigten Vormerkungen im kindernetfrankfurt, vermehrte Nachfrage nach Betreuungsangeboten in der Infobörse Kindertagesbetreuung des Stadtschulamtes und die Überbelegungen in den Horten, den Schülerinnen- und Schülerläden und den Erweiterten Schulischen Betreuungen. In den 19 Schulen/Schulbezirken, in denen gemeinsam mit Trägern das Förderprogramm Pakt für den Nachmittag umgesetzt wird, sehen die Versorgungsquoten sehr gut aus. Der Pakt für den Nachmittag umfasst eine Betreuungsgarantie. Zurückzuführen ist die gestiegene Nachfrage zum einen auf das stetige Wachstum der Stadt Frankfurt. Zum anderen benötigen viele Familien einen Betreuungsplatz über die Unterrichtszeit hinaus, um Beruf und Familie vereinbaren zu können. Der gut voranschreitende Ausbau von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige und die sehr gute Versorgungssituation im Bereich der Drei- bis Sechsjährigen macht zudem die Rückkehr in den Beruf schon sehr viel früher attraktiv und möglich. Hier greifen die städtischen Bemühungen zur Erhöhung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zudem gibt es im Bereich der Drei- bis Sechsjährigen eine Ausweitung der Betreuungsdauer, sodass viele Familien mit ihrer Berufstätigkeit und Lebensplanung auf eine Entlastung durch ein Betreuungsangebot eingestellt sind. Beim Übergang der Kinder vom Kindergarten in die Grundschule sind sie auf eine Fortsetzung des Ganztags- und Betreuungsangebots im vergleichbaren zeitlichen Rahmen angewiesen. Hinzu kommt, dass Eltern die Förderung ihrer Kinder in Horten, schulischen Betreuungsangeboten und ganztägig arbeitenden Schulen sehr schätzen und Kinder hier gerne ihren Nachmittag mit Kindern ihrer Altersgruppe oder auch jahrgangsübergreifend verbringen. Die Planung für die Altersgruppe der Schulkinder beruht auf dem gesetzlichen Auftrag, dass für Kinder im schulpflichtigen Alter ein bedarfsdeckendes Betreuungsangebot vorzuhalten ist (vgl. § 24, Satz 4 SGB VIII). Allerdings besteht für schulpflichtige Kinder bisher weder nach dem SGB VIII noch nach hessischem Landesrecht (Hessisches Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzbuch - HKJGB; Hessisches Schulgesetz) ein einklagbarer Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Der Magistrat schlägt vor, das Versorgungsziel für die verschiedenen Betreuungsangebote im Bereich der Grundschulkinder auf 85% in Bezug auf die 4 Jahrgänge der Grundschulkinder anzuheben. Begründet wird diese Erhöhung des Versorgungsziels mit dem Anstieg der Ganztagsquote im Kindergartenbereich und des daraus resultierenden Anschlussbetreuungsbedarfs im gleichen zeitlichen Umfang (bis 17 Uhr) nach der Einschulung. Ein weiterer Anstieg dieser Ganztagsquote ist zu erwarten. Zudem wird die Erhöhung des Versorgungszieles auf 85% mit Blick auf den derzeit geplanten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder vorgeschlagen. Zum 01.11.2019 standen den Grundschulkindern 9.532 Hortplätze und 6.726 Plätze in der Erweiterten Schulischen Betreuung sowie 138 Plätze in der Übermittagsbetreuung (siehe 3.4.1) zur Verfügung. Dies ergibt insgesamt 16.396 Plätze und einen stadtweiten Versorgungsgrad über platzbezogene Angebote von 59%. In dieser Quote sind noch nicht die schulbezogenen Bildungs- und Betreuungsangebote einbezogen, wie über die ESB hinausgehende Angebote im Pakt für den Nachmittag und das Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen (Profil 1, 2, 3). Der Pakt für den Nachmittag bietet allen Kindern der jeweiligen Schule verlässliche Angebote von 07:30 Uhr bis maximal 17 Uhr inklusive Ferienprogramm bei 25 Schließtagen. Grundschulen, die sich zur Schule mit Ganztagsangeboten nach Profil 1, 2 oder als Ganztagsschule nach Profil 3 weiterentwickeln möchten, müssen eine Mindestteilnahmezahl nachweisen. Für Grundschulen liegt der Wert bei 20 % der Schülerinnen- und Schülerschaft oder bei mindestens 30 Kindern. Das bedeutet, dass mindestens für diese Anzahl an Kindern Angebote vorgehalten werden. In Schulbezirken, in denen die jeweilige Schule den Pakt für den Nachmittag umsetzt, können alle Grundschulkinder mit entsprechenden Bedarfen eine verlässliche Angebotsstruktur bis 17 Uhr und Ferienangebote nutzen. Zu diesen Angeboten gehören Horte, Erweiterte Schulische Betreuungen und weitere schulische Ganztagsangebote. Zum Schuljahr 2019/2020 waren 5.267 Kinder für Angebote im Pakt für den Nachmittag angemeldet. Zusätzlich basiert die Berechnung der Betreuungsquote nicht auf den Schüler*innenzahlen der jeweiligen Grundschulen, sondern auf der Anzahl der im Schulbezirk gemeldeten Kinder. Aufgrund der durchschnittlichen Eingangsquote von 87% liegt die tatsächliche Versorgung also nochmal höher. (Die "fehlenden" 13% der Kinder besuchen Privatschulen oder Förderschulen.) 3.4 Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen Die Stadt Frankfurt am Main hat sich das Ziel gesetzt, alle öffentlichen Schulen zu ganztägig arbeitenden Schulen zu entwickeln. Insbesondere Grundschulen und Schulen mit Grundstufen stehen hier aufgrund der zuvor genannten Anschlussfähigkeit und mit Blick auf den für 2025 angekündigten Rechtsanspruch auf Schulkindbetreuung im Fokus. Sie sollen bei ihrem Angebot folgende Eckpunkte bzw. Standards erfüllen: · Verlässliche Öffnungszeiten und Angebote von 7.30 Uhr bis 17 Uhr · Rhythmisierte Tagesstruktur, das bedeutet einen Wechsel von Unterricht und Freizeit sowie eine pädagogisch gestaltete Mittagspause mit einer warmen Mahlzeit und Angeboten zur Bewegung und Entspannung · Alle Kinder der Schule können sich für das Programm außerhalb des Unterrichts anmelden · Ferienbetreuung bei maximal 25 Schließtagen jährlich Die Stadt Frankfurt am Main visiert mit diesen Eckpunkten folgende Ziele an: · Schulen entwickeln einen kindgerechten Tagesablauf mit unterschiedlichen Angeboten in den Bereichen Freizeit, Betreuung und Bildung · Damit erleichtern sie den Kindern den Wechsel vom Kindergarten in die Grundschule und legen wichtige Grundsteine für eine inklusive Beschulung aller Kinder ihres Bezirks · Zugangs- bzw. Bildungschancen werden gestärkt · Alle Kinder erhalten eine ganzheitliche Förderung · Die Schulen fördern mit ihren Angeboten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf Die Stadt Frankfurt am Main hat seit dem Jahr 2000 verschiedene Programme aufgelegt, um ihre Ziele zu erreichen. Gleichzeitig installiert sie zusätzlich die vom Land Hessen entwickelten Ganztagsprogramme an ihren Schulen. Daraus ergibt sich ein bunter Strauß an Angeboten außerhalb des Unterrichts, die an den Frankfurter Grundschulen fast flächendeckend zur Verfügung stehen. Vor dem Unterricht gibt es in Grundschulen eine Frühbetreuung, die in der Regel um 7.30 Uhr beginnt. Sie kann von allen Kindern der Schule nach Bedarf entgeltfrei genutzt werden. 88 Grundschulen/Schulen mit Grundstufen halten dieses Angebot zum Schuljahr 2019/2020 vor. Das Land Hessen verankert in seinem Schulgesetz eine verlässliche Schulzeit. An Grundschulen sind für 1. und 2. Klassen vier und für 3. und 4. Klassen fünf Zeitstunden Unterricht täglich garantiert. (S. §17 HSchG) Außerhalb des Unterrichts entsprechen die Förderprogramme Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) und Pakt für den Nachmittag den Zielen der Stadt Frankfurt am Main. Sie sollen flächendeckend an den Schulen verfügbar sein. Das gilt insbesondere für den Pakt für den Nachmittag, der als einziges Programm eine Betreuungsgarantie für alle Kinder der Schule bietet. 3.4.1 Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) Die Erweiterte Schulische Betreuung ist ein verlässliches Angebot an Grundschulen mit einer Öffnungszeit bis 17 Uhr. Es beinhaltet eine Ferienbetreuung bei maximal 25 Schließtagen im Jahr. Das Angebot ist entgeltpflichtig und orientiert sich an den kommunalen Regelungen für Elternentgelte in Frankfurter Kindertageseinrichtungen. Am 01.11.2019 gab es an 74 Frankfurter Grundschulen bzw. Schulen mit Grundstufen eine Erweiterte Schulische Betreuung mit insgesamt 6.726 Plätzen. Der Vorläufer der Erweiterten Schulischen Betreuung war die Übermittagsbetreuung. Sie deckt eine Betreuungszeit bis 14 Uhr ab und enthält kein Mittagessen und keine Ferienbetreuung. An noch 3 Grundschulen ist dieses Förderprogramm mit insgesamt 138 Plätzen installiert und wird schrittweise in eine ESB umgewandelt. Die Anzahl der jeweils neu eingerichteten ESB-Plätze konnte in den vergangenen Jahren deutlich gesteigert werden. In 2019 konnten 500 Plätze ausgebaut werden. Gründe für die geringeren Zahlen liegen in den folgenden Bereichen: · Im Haushalt der Stadt Frankfurt am Main sind keine gesonderten Mittel eingeplant, mit denen die notwendige räumliche Infrastruktur für Ganztags- bzw. Betreuungsangebote kurz- oder mittelfristig geschaffen werden kann. Das betrifft neue Räume für Aufenthalt und Angebote oder größere Cafeterien, um die Anzahl der betreuten Kinder aufstocken zu können. Vereinzelt findet sich zusätzlich kein Platz mehr auf dem Schulgelände, um das Raumangebot zu erweitern. · Teilweise können an den Schulen keine Kompromisse zur gemeinsamen Nutzung der vorhandenen Räume gefunden werden. Hier zeigt sich u.a., dass die Bereitschaft zur gemeinsamen Nutzung nicht vorausgesetzt werden kann und dass die Thematik multifunktionale Nutzung von Räumlichkeiten ein Entwicklungsthema darstellt. Die Etablierung multifunktionaler Raumnutzung ist eine Maßnahme in der integrierten Schulentwicklungsplanung. 3.4.2 Pakt für den Nachmittag (PfdN) und Offene Frankfurter Ganztagsschule (OFG) Ziel des "Paktes für den Nachmittag" ist, dass alle Kinder der Schule einen Platz erhalten bzw. Ganztagsangebote besuchen können. Eine Versorgungsquote bis zu 100% wird bei Bedarf über die Angebote in der jeweiligen Schule (Frühbetreuung, Erweiterte Schulische Betreuung und weitere Bildungs- und Betreuungsangebote) und ihrer Kooperationspartnerinnen und -partner im Stadtteil (insbesondere Horte sowie Schülerinnen- und Schülerläden) sichergestellt. Die teilnehmenden Schulen und ihre Träger bieten eine verlässliche Bildung und Betreuung von 7.30 Uhr bis 17 Uhr an. Es gibt eine Mittagspause mit einer warmen Mahlzeit für die Kinder. Alle Schülerinnen und Schüler können bei maximal 25 Schließtagen an Ferienangeboten teilnehmen. Die Stadt Frankfurt am Main stockt die Landesmittel zusätzlich um Mittel aus dem Förderprogramm Offene Frankfurter Ganztagsschule (OFG) auf für die Koordination der Angebote. Im Schuljahr 2019/2020 setzen 19 Schulen den Pakt für den Nachmittag in Verbindung mit OFG um. Alle Grundschulen und Grundstufen haben jährlich die Möglichkeit, sich um die Aufnahme in den Pakt für den Nachmittag zu bewerben. Für das Schuljahr 2019/2020 haben sich drei Schulen beworben, darunter 2 neue Grundschulen. Neue Grundschulen gründet die Stadt Frankfurt mit dem Auftrag, ein Ganztagsangebot für alle Kinder sicherzustellen. Neben den neuen Schulen gibt es weitere, die ausreichend Räume und Essensplätze besitzen, um sich sofort bewerben zu können. Eine Interpretation für das geringe Interesse ist, dass das aktuelle Konzept des Pakts für den Nachmittag nicht den Entwicklungszielen der Schulen und ihrer Träger entspricht. Hier bleiben die Ergebnisse der Evaluation durch das Hessische Kultusministerium abzuwarten. Eine andere Interpretation kann sein, dass die Betreuungsgarantie unter Berücksichtigung der steigenden Schüler*innenzahlen eine eher abschreckende Wirkung auf die Frankfurter Schullandschaft hat, ihre ganztägige Arbeit auf eine verbindliche Grundlage für alle Kinder zu stellen. Es wird insgesamt davon ausgegangen, dass die Gründe für das geringe Interesse vielfältig sind: · Alle Landesprogramme basieren auf Freiwilligkeit und setzen Gremienbeschlüsse der Schulen voraus · Aus zahlreichen Kollegien wird eine geringe Bereitschaft zurückgemeldet, verlässlich ganztägig zu arbeiten · Einige Schulen teilen nicht die Ziele des Pakts für den Nachmittag oder priorisieren andere Entwicklungsziele höher · Einige Schulen problematisieren die zu geringen Landeszuwendungen oder die aus ihrer Sicht zu beengten Räumlichkeiten · Die Betreuungsgarantie für alle Schülerinnen und Schüler entfaltet für einige Schulen unter Berücksichtigung der steigenden Schüler*innenzahlen eine eher abschreckende Wirkung · Bisher gibt es keine gesonderten Mittel, um Schulen kurzfristig baulich zu erweitern und damit neue Teilnahmen zu ermöglichen. (Vergleiche Kapitel 3.4.1 zu ESB) Zusammenfassend gibt es aktuell nur bedingt Möglichkeiten für den Schulträger, den Ausbau der wichtigsten Förderprogramme im Kontext Ganztagsschulentwicklung bedarfsgerecht zu steuern. Diese Situation soll mit der Entwicklung eines Gesamtkonzepts für ganztägig arbeitende Grundschulen/Schulen mit Grundstufen unter Beteiligung des Fachfeldes verbessert werden. Die verschiedenen Förderprogramme im Kontext Ganztagsschulentwicklung sollen in dem Gesamtkonzept zusammengeführt werden. Die "Offene Frankfurter Ganztagsschule" (OFG) wurde als kommunales Ganztagsprogramm entwickelt und wird nur noch in Kombination mit dem Pakt für den Nachmittag ausgebaut. Die Ziele und Angebote ähneln dem Pakt für den Nachmittag; mit dessen Einführung unterstützen nun das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main die Ganztagsschulentwicklung gemeinsam. OFG setzen aktuell noch sechs Grundschulen um. 3.4.3 Förderprogramme des Landes Hessen Das Land Hessen bietet folgende weitere Ganztagsprogramme an (Grundlagen dafür sind die Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz und der dazugehörige Qualitätsrahmen.): Profil 1 Schulen mit Ganztagsangeboten im Profil 1 öffnen an mindestens drei Tagen wöchentlich von 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr. Neben dem Unterricht gibt es Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, Förderung und Freizeitangebote. Profil 2 Schulen mit Ganztagsangeboten im Profil 2 halten von Montag bis Donnerstag Ganztagsangebote von 7.30 Uhr bis 16 Uhr oder 17 Uhr und freitags bis mindestens 14 Uhr bereit. Die Teilnahme an Angeboten im Profil 1 und 2 sind für die Schülerinnen und Schüler freiwillig und erst nach Anmeldung für ein Angebot verpflichtend. Profil 3 Ganztagsschulen im Profil 3 öffnen an fünf Tagen von 7.30 Uhr bis 16 Uhr oder 17 Uhr. Die Teilnahme an den Angeboten ist teilweise oder vollständig verpflichtend. In Schulen mit Ganztagsangeboten nach Profil 1 und 2 ist gemäß Richtlinie kein Ferienprogramm vorgesehen. Schulen mit Profil 3 sehen in ihrem pädagogischen Konzept nach ihren Möglichkeiten eine Ferienbetreuung vor. Dafür kann ein Elternentgelt erhoben werden. Zum Schuljahr 2019/2020 sind 36 Grundschulen/Schulen mit Grundstufen im Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen anerkannt, davon 20 als Schule mit Ganztagsangeboten Profil 1 10 als Schule mit Ganztagsangeboten Profil 2 6 als Ganztagsschulen Profil 3 4. Zusammenfassung und Ausblick: Planung der Angebotserweiterungen 2020 bis 2026 Der Magistrat plant auch in den kommenden Jahren den weiteren Ausbau des Angebots im Bereich der Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder in allen Altersgruppen. Im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren geschieht dies vor dem Hintergrund der in Kapitel 3.1 beschriebenen gesetzlichen Änderungen, die seit 1.08.2013 den individuellen Rechtsanspruch für Kinder zwischen dem vollendeten 1. und 3. Lebensjahres begründen. Zur Einlösung des Rechtsanspruchs hält der Magistrat die Umsetzung eines Versorgungsgrads von 53%, bezogen auf die ersten drei Jahrgänge, für erforderlich. Eine neue regional bezogene Ausbauplanung wird in Kapitel 4.1 näher erläutert und begründet. Im Bereich der Angebote für Kinder im Kindergartenalter ist der weitere Ausbau zur Sicherung des seit 1996 bestehenden Rechtsanspruchs erforderlich, um den entstehenden Mehrbedarf durch steigende Kinderzahlen abzudecken. Gleichzeitig ist der verstärkte Anschluss-Betreuungsbedarf durch ein umfassend ausgebautes Angebot für Kinder unter 3 Jahren zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund wurde ab 2009 das Versorgungsziel im Kindergartenbereich auf 100% in Bezug auf 3,5 Jahrgänge (Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt) festgesetzt. (vgl. B 864 vom 2.10.2009; Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 28.01.2010, § 7474). Um dieses Ziel langfristig zu erreichen plant der Magistrat eine Erweiterung um 5.186 Kindergartenplätze in den Jahren von 2020 bis 2026. Auch im Bereich der Angebote für Kinder im Grundschulalter ist ein weiterer Ausbau geplant. Auch hier geschieht dies vor dem Hintergrund steigender Kinderzahlen und der hohen Nachfrage von Eltern. Gerade durch den massiven Ausbau des Kindergartenangebots und insbesondere wegen der steigenden Nutzung von Ganztagsplätzen im Kindergarten entsteht bei vielen Familien ein Folgebedarf mit dem Übergang in die Grundschule. Seit dem Schuljahr 2015/2016 wird eine starke Angebotserweiterung an verlässlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten bis 17 Uhr am Standort Schule durch den "Pakt für den Nachmittag" umgesetzt. In diesem Zusammenhang wird derzeit ein Gesamtkonzept für ganztägig arbeitende Grundschulen/Grundstufen entwickelt. Ziel ist es ein einheitliches Strukturmodell zu schaffen, das die bisherigen Förderprogramme des Landes Hessens und die kommunal finanzierten Steuerungselemente zur Ganztagsschulentwicklung vereint und das als Grundlage für alle Grundschulen dienen soll. Bis zum Abschluss der Ganztagsschulentwicklung werden flexible, auf den Schulbezirk zugeschnittene Übergangsmaßnahmen ergriffen. Seit der mit diesem Bericht dokumentierten Bestandserhebung zum Stichtag 1. November 2019 wurde das Platzangebot im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergarten- und im Schulkinderbereich durch Neugründungen und Erweiterungen von Kita-Projekten im Rahmen des Sofortprogramms Kinderbetreuung und der Erweiterten Schulischen Betreuung sowie des "Pakts für den Nachmittag" weiter ausgebaut. Eine größere Zahl weiterer Projekte ist in Vorbereitung. Die Planung und Umsetzung dieser Projekte bedarf gesicherter finanzieller Rahmenbedingungen und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Stadtschulamt und Trägern, dem städtischen Eigenbetrieb Kita Frankfurt, Dachverbänden und Fördervereinen. 4.1 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren Im Jahr 2019 wurde das ursprünglich geplante Ausbauziel nicht erreicht, da es in vielen Maßnahmen zu baulichen Verzögerungen kam. Es konnten 410 neue Plätze in Krippen und Krabbelstuben geschaffen werden. Darüber hinaus konnten 47 neue Plätze im Bereich der Kindertagespflege realisiert werden. Im Jahr 2019 konnte mit den umgesetzten Projekten ein Versorgungsgrad von 49% erreicht werden, was über dem bundesweit festgelegten Mittelwert liegt. Da im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren ein großer Teil des Angebots im Bereich der Einrichtungen mit gesamtstädtischem Bezug angesiedelt ist (Angebote der betrieblichen und betriebsnahen Einrichtungen, aber auch Angebote mit speziellem pädagogischem Profil, z.B. bilinguale Einrichtungen, Waldorfpädagogik, Montessoripädagogik etc.), werden 20 bis 25 % der Kinder über diese Einrichtungen betreut. Diese Einrichtungen betreuen Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet. Nur betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen betreuen, entsprechend den Finanzierungsvereinbarungen, auch Kinder aus dem Umland. Das bedeutet, dass die angestrebte rechnerische Versorgungsquote in den Regionen 40% beträgt. Gründe für eine Verzögerung steigender Ausbauquoten sind: · Die deutliche Steigerung der Kinderzahlen in Frankfurt am Main (durch Zunahme der Geburten und durch Zuzüge). Im aktuellen Berichtsjahr 2019 ist erstmals ein kleinerer Rückgang bei den Kinderzahlen in diesem Altersbereich zu verzeichnen. · Der zunehmende Mangel an Fachkräften über alle Trägerbereiche hinweg. Die Fachschulen des Landes haben zwar die Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher erweitert und Angebote für den Quereinstieg sowie berufsbegleitende Ausbildungsformen entwickelt, bisher allerdings nicht in ausreichendem Maß. · Bauliche Verzögerungen im Bereich der Kita-Neubauten. Für einige der geplanten Neubauten konnten bisher keine geeigneten Flächen (Grundstücke) gefunden werden. · Im Bereich des Sofortprogramms (Anmietung von Gewerbe- oder Wohnraum und Umwandlung in Kindertageseinrichtungen) wird es immer schwieriger geeignete Liegenschaften zu finden. · Bei der Erweiterung im Bestand (bei bestehenden Kitas des städtischen Eigenbetriebs/Betrieb 48 und bei katholischen und evangelischen Kirchengemeinden) sind geplante Maßnahmen in einigen Fällen nach näherer Prüfung nicht umsetzbar, weil z.B. die Kosten wesentlich höher sind als ursprünglich veranschlagt oder die Substanz vorhandener Gebäude einen Anbau/Erweiterung aus baulichen Gründen nicht zulässt. Im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren ist weiterhin in den nächsten Jahren ein flächendeckender Ausbau im gesamten Stadtgebiet geplant. Der Magistrat geht davon aus, dass sich in den einzelnen Regionen unterschiedliche Bedarfe zeigen werden. In einer Abfrage zum Stichtag 01.05.2014 hatte das Stadtschulamt die Tageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren der großen Träger (städtischer Träger Kita Frankfurt, Caritasverband und katholische Kitas, Diakonisches Werk und evangelische Kitas, Arbeiterwohlfahrt, Verein zur Unterstützung berufstätiger Eltern, Gesellschaft für Jugendarbeit und Bildungsplanung, Gesellschaft zur Förderung betrieblicher und betriebsnaher Kindereinrichtungen, Sozialpädagogischer Verein zur familienergänzenden Erziehung) hierzu befragt (Ergebnisse siehe B 379 vom 09.10.2015). Als Reaktion auf diese Abfrage, hat der Magistrat im Bericht B 379 vom 09.10.2015 vorgeschlagen, das Versorgungsziel in bestimmten Regionen zu erhöhen. Die Stadtverordnetenversammlung hat hierzu am 17.12.2015, § 6655, beschlossen, dass in den Kita-Planungsbezirken Bockenheim, Westend, Nordend, Bornheim, Ostend, Sachsenhausen, Eschersheim und Dornbusch das Versorgungsziel zukünftig regional nicht mehr bei 40%, sondern bei 50% liegen (gesamtstädtisch in diesen Regionen also bei 60%) wird. Die Erhöhung um 10% in diesen Kita-Planungsbezirken bedeutet einen zusätzlichen Ausbau um ca. 925 Plätze für Kinder unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder unter 3 Jahren (vgl. Kapitel 3.1). In den benannten Regionen wohnen ca. 9.250 Kinder dieser Altersgruppe, was etwas mehr als einem Drittel der Kinderzahl der gesamten Stadt entspricht. Unter Berücksichtigung dieser regional bezogenen Ausbauplanung wurde ein Versorgungsziel für die Stadt Frankfurt von 53% festgelegt. Der Ausbau im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren wird in den kommenden Jahren mit drei verschiedenen Instrumenten realisiert: 1. über das Frankfurter Sofortprogramm Kinderbetreuung (Umsetzung durch Anmietung bestehender Liegenschaften) inklusive Erweiterungen/Umbauten/Anbauten bei bestehenden Einrichtungen in Eigentum freier Träger. Über dieses Programm wird der Großteil des Ausbaus realisiert 2. über Erweiterungen/Umbauten/Anbauten bei bestehenden Einrichtungen im Bereich des kommunalen Trägers (städtischer Eigenbetrieb Kita Frankfurt - Betrieb 48) 3. über Kita-Neubauten - Für den Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren waren zusätzlich zu den bereits geplanten Kita-Neubauten in Neubaugebieten 14 weitere Neubau-Standorte vorgesehen. Darüber hinaus werden in den bereits geplanten Kita-Neubauten auch noch weitere Plätze für unter Dreijährige eingerichtet. Aus einer Gesamtbetrachtung unterschiedlicher Versorgungsaspekte in den einzelnen Planungsbezirken (Versorgungsgrade, Bestandsdaten, Entwicklung der Kinderzahlen, eingeleitete und geplante Erweiterungsprojekte, Neubaugebiete, Mitversorgung durch oder für andere Planungsbezirke) ergibt sich für 2019 / 2020 folgendes Bild: Planungsbezirke, in denen das Angebot bereits zum heutigen Zeitpunkt als bedarfsdeckend beschrieben werden kann (Planungsbezirke ohne aktuellen Handlungsbedarf): - Innenstadt/Altstadt - Eckenheim - Harheim - Riederwald - Preungesheim - Hausen - Fechenheim - Praunheim - Nieder-Eschbach - Schwanheim/Goldstein - Ginnheim - Höchst - Bonames - Nieder-Erlenbach - Kalbach/Riedberg - Bornheim - Nied - Sindlingen - Frankfurter Berg - Heddernheim Planungsbezirke, in denen nach Umsetzung von in Planung/Bau befindlichen Projekten das Angebot bedarfsdeckend sein wird: - Bahnhof/Gutleut - Unterliederbach - Nordend - Gallus - Niederrad - Seckbach - Bockenheim - Oberrad - Dornbusch - Bergen-Enkheim - Berkersheim - Niederursel - Rödelheim Planungsbezirke in denen weiterhin das Angebot ausgebaut werden muss, um bedarfsgerecht zu sein (Planungsbezirke mit hohem Handlungsbedarf): - Westend - Sossenheim - Sachsenhausen - Ostend - Griesheim - Eschersheim - Zeilsheim In 3 Planungsbezirken wird nach Umsetzung aller in Bau/Planung befindlichen Projekte der Versorgungsgrad voraussichtlich über dem Versorgungsziel liegen. Hier können benachbarte Regionen mitversorgt werden: · Hausen (hier ist eine Mitversorgung für Familien aus Praunheim, Rödelheim und Bockenheim denkbar) · Höchst (hier ist eine Mitversorgung für Familien aus Unterliederbach, Sossenheim, Zeilsheim und Sindlingen denkbar) · Eckenheim (hier ist eine Mitversorgung für Familien aus Berkersheim, Frankfurter Berg, Preungesheim, Eschersheim, Dornbusch, Nordend und Bornheim denkbar) Zwei Krippen-Neubauten befinden sich zurzeit in Bau und werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2021 in Betrieb gehen: · Höchst/Unterliederbach, Königsteiner Straße 58, Träger: Caritasverband; 6 Gruppen, 72 Plätze · Bergen-Enkheim, Laurentiusstraße 8a, Träger: AWO; 6 Gruppen, 48 U3-Plätze und 24 Kindergartenplätze 4.2 Ausbauplanung im Bereich Kindergarten Für die Planung von Kita-Neubauten, wie für die Entscheidung über neue Sofortprogramm-Projekte, wird mit dem Schwerpunkt Kindergarten eine Priorisierung nach Stadtteilen erarbeitet, die jährlich fortgeschrieben wird. Aus einer Gesamtbetrachtung unterschiedlicher Versorgungsaspekte in den einzelnen Planungsbezirken (Versorgungsgrade, Bestandsdaten, Entwicklung der Kinderzahlen, eingeleitete und geplante Erweiterungsprojekte, Neubaugebiete, Mitversorgung durch oder für andere Planungsbezirke) ergibt sich für 2019 / 2020 folgendes Bild: Planungsbezirke in denen das Angebot bereits zum heutigen Zeitpunkt als bedarfsdeckend beschrieben werden kann (Planungsbezirke ohne Handlungsbedarf): - Höchst - Hausen - Schwanheim/Goldstein - Sindlingen - Frankfurter Berg - Preungesheim - Nieder-Erlenbach - Nordend - Eckenheim - Berkersheim Planungsbezirke in denen nach Umsetzung von in Planung/Bau befindlichen Projekten das Angebot bedarfsdeckend sein wird - Bornheim - Oberrad - Dornbusch - Heddernheim - Harheim - Gallus - Fechenheim - Ostend - Bahnhof/Gutleut Planungsbezirke in denen weiterhin das Angebot ausgebaut werden muss, um bedarfsgerecht zu sein (Planungsbezirke mit hohem Handlungsbedarf): - Nieder-Eschbach - Niederrad - Nied - Sachsenhausen - Westend - Innenstadt/Altstadt - Sossenheim - Unterliederbach - Rödelheim - Praunheim - Eschersheim - Niederursel - Bergen-Enkheim - Riederwald - Seckbach - Zeilsheim - Griesheim - Bockenheim - Kalbach/Riedberg - Bonames - Ginnheim In den Planungsbezirken Nieder-Eschbach, Niederrad, Nied, Sachsenhausen, Westend, Innenstadt/Altstadt, Sossenheim, Unterliederbach, Rödelheim, Praunheim, Eschersheim, Niederursel, Bergen-Enkheim, Riederwald, Seckbach, Zeilsheim, Griesheim, Bockenheim, Bonames und Ginnheim muss über entsprechende Erweiterungen und Ausbauplanungen der Versorgungsgrad weiter angehoben werden. Im Neubaugebiet Riedberg (Kalbach) sind wegen Verzögerungen bei den geplanten Neubauten Zwischen- und Übergangslösungen umgesetzt worden. In Bockenheim, Gallus, Nordend, Ostend, Sachsenhausen, Oberrad, Niederrad, Schwanheim, Griesheim, Höchst, Unterliederbach, Sindlingen, Rödelheim, Praunheim, Niederursel, Nieder-Eschbach und im Dornbusch sind 2020/2021 mehrere Sofortprogramm-Projekte in Planung. In Gallus (Avaya Gelände), Nieder-Eschbach, Europaviertel, Rebstock, Bockenheim (Schönhofviertel und Kulturcampus), Frankfurter Berg (Hilgenfeld), Eschersheim (nördlich Anne-Frank-Siedlung), Bonames (Eschbachtal), Bergen-Enkheim (Leuchte) und Sachsenhausen (Henninger Areal) sind Kita-Neubauten in Bau oder in Planung, die eine Verbesserung der Versorgung im Kindergartenbereich bewirken werden. Auf dem Riedberg wurde im Sommer 2019 der bisher letzte Kita-Neubau fertiggestellt (12. Kita-Neubau Riedberg: Westflügel III). Auch weiterhin wird eine Übergangslösung (Container Kalbacher Stadtpfad 22) angeboten. In manchen Regionen können Versorgungslücken durch Angebote in benachbarten Planungsbezirken etwas abgemildert werden. Z.B. werden in Hausen, einem rein rechnerisch überversorgten Planungsbezirk, auch Kinder aus Rödelheim und Praunheim versorgt werden. In Höchst (ebenfalls rechnerisch überversorgt) Kinder aus Nied, Unterliederbach und Sossenheim oder am Frankfurter Berg (ebenfalls rechnerisch überversorgt) Kinder aus Berkersheim. 4.3 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder Im Bereich der Angebote für Schulkinder sind zur Bedarfsdeckung weiterhin umfangreiche Ausbauplanungen erforderlich. Begründet ist dies mit dem Zuwachs an Kindern dieser Altersgruppe und den Bedarfen der Eltern, die in der Inanspruchnahme von Ganztagsplätzen im Kindergarten sichtbar werden. In der Grundschule besteht vor allem im Zeitraum nach Unterrichtsschluss bis 17.00 Uhr ein großer Betreuungsbedarf. Die zusätzlichen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder werden über den Ausbau und die Weiterentwicklung von ganztägig arbeitenden Schulen sichergestellt. Dazu gehören die Erweiterte Schulische Betreuung (ESB), der Pakt für den Nachmittag (inklusive ESB) und die Weiterentwicklung zu Profil 2 oder Profil 3 über das Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen. Die Förderprogramme Erweiterte Schulische Betreuung und Pakt für den Nachmittag sind dabei die familienfreundlichsten Angebote. Außerdem werden wieder Betreuungsplätze in Horten ausgebaut, bis sich die Bedarfslage insbesondere in unterdurchschnittlich versorgten Schulbezirken entspannt hat. Bei den Ausbauplanungen werden individuelle, auf den jeweiligen Schulbezirk maßgeschneiderte Lösungen gesucht und versucht diese zeitnah umzusetzen. Das bestehende Hortangebot in Kindertageseinrichtungen außerhalb der Schule bleibt erhalten. In Einzelfällen (Horte in und an Schulen) werden Horte in Erweiterte Schulische Betreuungen umgewandelt. Für 2021 wurden 400 Hortplätze und 850 Betreuungsplätze in Erweiterten Schulischen Betreuungen für die Haushaltsplanungen angemeldet. Derzeit existieren verschiedene, vornehmlich kommunal finanzierte, Steuerungselemente zur Ganztagsschulentwicklung (vgl. Kapitel 3.4). Das Ziel ist, diese parallel existierenden Programme und die dazugehörigen Ressourcen zeitnah zusammenzuführen und in einem neuen Gesamtkonzept für eine ganztägige arbeitende Grundschule zu vereinen. Es soll ein einheitliches Strukturmodell entstehen, das in enger Zusammenarbeit mit den Bildungs- und Betreuungsstrukturen im Stadtteil bzw. im Quartier an einem einheitlichen Bildungsverständnis ausgerichtet ist und die vorhandene Expertise der Kooperationspartnerinnen und -partner der offenen Jugendarbeit, der Jugendhilfe und der Anbietenden von Freizeitaktivitäten im Stadtteil einbindet. Dieses Gesamtkonzept soll an allen Frankfurter Grundschulen/Grundstufen umgesetzt werden. Folgende Schulbezirke, in denen aktuell, und auch nach Umsetzung von in Planung/Bau befindlichen Maßnahmen, eine unterdurchschnittliche Versorgungsquote besteht, sind bei den Erweiterungen der Hortkapazitäten und dem Ausbau von Erweiterter Schulischer Betreuung priorisiert: · Günderrodeschule (Gallus) · Schule am Hang (Bergen-Enkheim) · Boehleschule (Griesheim) · Karl-von-Ibell-Schule (Unterliederbach) · Ackermannschule (Ausbau ESB) (Gallus) · Robert-Schumann-Schule (Heddernheim) · Freiligrathschule (Fechenheim) · Riedhofschule (Sachsenhausen) · Martin-Buber-Schule (Sachsenhausen) · Fridtjof-Nansen-Schule (Nied) · Frauenhofschule (Niederrad) · Ebelfeldschule (Praunheim) · Erich-Kästner-Schule (Niederursel) · Goldsteinschule (Schwanheim) · Grundschule Kalbach (Kalbach/Riedberg) · Engelbert-Humperdinck-Schule (Westend) · Karmeliterschule (Bahnhof/Gutleut) · Walter-Kolb-Schule (Unterliederbach) · Minna-Specht-Schule (Schwanheim) · Astrid-Lindgren-Schule (Ginnheim) · Brentanoschule (Rödelheim) · Michael-Ende-Schule (Rödelheim) · Holzhausenschule (Nordend) · Heinrich-Kromer-Schule (Niederursel) · Georg-Büchner-Schule (Bockenheim) · Pestalozzischule (Riederwald) · Adolf-Reichwein-Schule (Zeilsheim) · Heinrich-Seliger-Schule (Dornbusch) · Friedrich-List-Schule (Nied) · August-Jaspert-Schule (Bonames) · Friedrich-Fröbel-Schule (Niederrad) · Ludwig-Richter-Schule (Eschersheim) · Römerstadtschule (Heddernheim) 4. Umsetzungsvorbehalt Die vorstehende Ausbauplanung enthält Ausweitungen gegenüber der beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung 2020 - 2023. Über diesen Mehrbedarf ist im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 und der mittelfristigen Finanzplanung 2022 - 2026 zu entscheiden. Für die Planung und Umsetzung des Platzausbaus sind die Regelungen des SGB VIII § 24 und die in den jeweiligen Haushaltsplänen enthaltenen Platzentwicklungen maßgebend. Anlage 1_Krippenversorgung_2019 (ca. 57 KB) Anlage 2_Kindergartenversorgung_2019 (ca. 40 KB) Anlage 3_Schulkinderversorgung_2019 (ca. 77 KB) Anlage 4_Erhebung_2019 (ca. 1,7 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 18.02.2021, OA 678 Antrag vom 18.02.2021, OF 1063/3 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 25.11.2016, B 310 Antrag vom 22.04.2021, OF 4/9 Auskunftsersuchen vom 06.05.2021, V 15 Antrag vom 12.05.2021, OF 11/15 Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 282 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 168 Bericht des Magistrats vom 18.02.2022, B 83 Antrag vom 22.02.2022, NR 288 Etatanregung vom 14.03.2022, EA 57 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 17.02.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 33 Beschluss: Anregung OA 678 2021 1. a) Die Vorlage B 67 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 678 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 1063/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD, LINKE., FDP und BFF sowie bei Abwesenheit von ÖkoLinX-ARL zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD, LINKE., FDP und BFF sowie bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 22.02.2021, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 67 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 678 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 23.02.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: a) Die Vorlage B 67 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 4 am 23.02.2021, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 13 am 23.02.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 67 wird unter Hinweis auf OM 6542 zurückgewiesen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 67 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 678 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 66. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.03.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 14 am 03.05.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 16 am 04.05.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 1. Sitzung des OBR 7 am 04.05.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 9 am 06.05.2021, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung) 1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 92 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 67 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 678 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 48 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 67 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 678 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.09.2021, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 678 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 67 = Kenntnis, OA 678 = Annahme) 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 44 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 678 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2021, TO II, TOP 54 Beschluss: 1. Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 678 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7308, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 400, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 661, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021 Aktenzeichen: 40 4
Einladung eines Vertreters des Stadtschulamtes
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2021, OF 11/15 Betreff: Einladung eines Vertreters des Stadtschulamtes Vorgang: B 67/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen einen Vertreter zu entsenden, der über den Stand bzw. die geplante Entwicklung der Schulen im Stadtteil berichtet. Hierbei ist ein wichtiger Punkt der Stand der Digitalisierung, speziell der Ausstattung der Schulen mit WLAN. Weiterhin wünscht der Ortsbeirat aktuelle Zahlen über die Situation der Hort-, Kindergarten- und KiTa-Plätze. Weiterhin wünscht der Ortsbeirat, Unklarheiten in M195 von2020 im Gespräch zu beseitigen. Begründung: Beispielsweise wurden dem Ortsbeirat in den letzten Berichten (B 67) veraltete Zahlen vorgelegt. Über den Stand der Planungen für Schulen wird der Ortsbeirat bestenfalls aus der Zeitung aber nicht vom Magistrat informiert. Das sollte nicht so sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 195 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.02.2021, B 67 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 7 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Magistratsvorlage vom 27.11.2020, M 195, bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 282 2021 1. Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion, die Vorlage M 195 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 11/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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