Ein Kleinstbiotop für den Kurfürstenplatz
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Bisheriger Verlauf
05.07.2021
21.03.2022
19.09.2022
10.10.2022
27.01.2023
Auskunftsersuchen
Welche Pläne gibt es für die Umgestaltung des Kurfürstenplatzes?
Details im PARLIS V_102_2021Stellungnahme des Magistrats
Welche Pläne gibt es für die Umgestaltung des Kurfürstenplatzes?
Details im PARLIS ST_724_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Ein Kleinstbiotop für den Kurfürstenplatz
Details im PARLIS OM_2944_202205.07.2021
Auskunftsersuchen
Welche Pläne gibt es für die Umgestaltung des Kurfürstenplatzes?
Details im PARLIS V_102_202121.03.2022
Stellungnahme des Magistrats
Welche Pläne gibt es für die Umgestaltung des Kurfürstenplatzes?
Details im PARLIS ST_724_202219.09.2022
10.10.2022
27.01.2023
Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2944 entstanden aus Vorlage: OF 485/2 vom 19.09.2022
Betreff: Ein Kleinstbiotop für den Kurfürstenplatz
Vorgang: V 102/21 OBR 2; ST 724/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wann die Container der ehemals dort ausgelagerten Kita abschließend geräumt und abgebaut werden und dieses Viertel des Platzes wieder "frei" wird; 2. ob es bereits konkrete Planungen für die Sanierung/Umgestaltung des Platzes einschließlich weiterer Baumpflanzungen gibt, hier soll insbesondere auf das frei werdende Viertel sowie die bald nicht mehr als widerrechtliche Parkplätze genutzten Randflächen entlang der Großen Seestraße eingegangen werden; 3. ob sich die frei werdende Fläche für die Einrichtung eines Kleinstbiotops eignen würde und welche Kosten für die Einrichtung wahrscheinlich in etwa zu erwarten wären. Begründung:
Das betreffende Viertel des Platzes wird nun nach Jahren der Zwischennutzung endlich wieder frei. Der Boden unter den derzeitig dort noch stehenden Container dürfte in einem entsprechend schlechten Zustand sein und ohnehin einer - wie auch immer gearteten - Generalsanierung bedürfen. Hier bietet sich eine Neuerung in Form der Einrichtung eines Kleinstbiotops an. Dies hätte zwar zur Folge, dass das betreffende Viertel auch weiterhin nicht für die Nutzung durch die Anwohnerinnen und Anwohner als Liegefläche o. Ä. nutzbar wäre, das ist allerdings bereits seit den Jahren der Auslagerung der Fall und der übrige Teil des Platzes bzw. der Rasenflächen zeigt keine Anzeichen einer Übernutzung auf, sodass dies als vertretbar erscheint. Demgegenüber würde die Einrichtung eines Kleinstbiotops einen sehr wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und Stärkung der Biodiversität und der Klimaanpassung (Regenwasserversickerung, Kaltluftentstehung durch Verdunstung) leisten. Der Magistrat hat in der Stellungnahme vom 21.03.2022, ST 724, die Möglichkeit einer denkmalgerechten Erneuerung für 2023 signalisiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 102 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 724 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 310
Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67-0