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Beordnen des Abstellens von E-Scootern und E-Rollern im Ortsbezirk 5

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 319 entstanden aus Vorlage: OF 62/5 vom 24.05.2021 Betreff: Beordnen des Abstellens von E-Scootern und E-Rollern im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, beispielsweise durch Erstellen einer Allgemeinverfügung, den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Besitzerinnen und Besitzern das Abstellen von E- Scootern und E-Rollern jenseits ordnungsgemäßer Parkflächen im Ortsbezirk 5 zu untersagen.

Begründung:

In letzter Zeit kommt es im Ortsbezirk 5 vermehrt zu Behinderungen der öffentlichen Gehwege und Straßen durch abgestellte E-Scooter und E-Roller. Sie werden kreuz und quer, sogar auf öffentlichen Treppenaufgängen und mitten auf der Straße, abgestellt. Dadurch sind Passantinnen und Passanten, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Personen mit Kinderwagen und Rollatoren massiv behindert. Bürgersteige können nicht mehr genutzt werden. Abends stellen sie außerdem eine Stolperfalle dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1974 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 5