Beordnen des Abstellens von E-Scootern und E-Rollern im
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Bisheriger Verlauf
24.05.2021
11.06.2021
25.10.2021
Antrag Ortsbeirat
Beordnen des Abstellens von E-Scootern und E-Rollern im Ortsbezirk 5
Details im PARLIS OF_62-5_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Beordnen des Abstellens von E-Scootern und E-Rollern im Ortsbezirk 5
Details im PARLIS OM_319_2021Stellungnahme des Magistrats
Beordnen des Abstellens von E-Scootern und E-Rollern im Ortsbezirk 5
Details im PARLIS ST_1974_202124.05.2021
Antrag Ortsbeirat
Beordnen des Abstellens von E-Scootern und E-Rollern im Ortsbezirk 5
Details im PARLIS OF_62-5_202111.06.2021
Anregung Ortsbeirat
Beordnen des Abstellens von E-Scootern und E-Rollern im Ortsbezirk 5
Details im PARLIS OM_319_202125.10.2021
Stellungnahme des Magistrats
Beordnen des Abstellens von E-Scootern und E-Rollern im Ortsbezirk 5
Details im PARLIS ST_1974_2021 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 319 entstanden aus Vorlage: OF 62/5 vom 24.05.2021
Betreff: Beordnen des Abstellens von E-Scootern und E-Rollern im
Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, beispielsweise durch Erstellen einer Allgemeinverfügung, den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Besitzerinnen und Besitzern das Abstellen von E- Scootern und E-Rollern jenseits ordnungsgemäßer Parkflächen im Ortsbezirk 5 zu untersagen. Begründung:
In letzter Zeit kommt es im Ortsbezirk 5 vermehrt zu Behinderungen der öffentlichen Gehwege und Straßen durch abgestellte E-Scooter und E-Roller. Sie werden kreuz und quer, sogar auf öffentlichen Treppenaufgängen und mitten auf der Straße, abgestellt. Dadurch sind Passantinnen und Passanten, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Personen mit Kinderwagen und Rollatoren massiv behindert. Bürgersteige können nicht mehr genutzt werden. Abends stellen sie außerdem eine Stolperfalle dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1974
Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 5