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Reflexion

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Beordnen des Abstellens von E-Scootern und E-Rollern im Ortsbezirk 5

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 62/5 Betreff: Beordnen des Abstellens von E-Scootern und E-Rollern im Ortsbezirk 5 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, beispielsweise durch Erstellen einer Allgemeinverfügung, den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Besitzerinnen und Besitzern das Abstellen von E-Scootern und E-Rollern jenseits ordnungsgemäßer Parkflächen im Ortsbezirk 5 zu untersagen. Begründung: In letzter Zeit kommt es im Ortsbezirk 5 vermehrt zu Behinderungen der öffentlichen Gehwege und Straßen durch abgestellte E-Scooter und E-Roller. Sie werden kreuz und quer, sogar auf öffentlichen Treppenaufgängen und mitten auf der Straße, abgestellt. Dadurch sind Passantinnen und Passanten, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Personen mit Kinderwägen und Rollatoren massiv behindert. Bürgersteige können nicht mehr genutzt werden. Abends stellen sie außerdem eine Stolperfalle dar. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 56 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 319 2021 Die Vorlage OF 62/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4