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Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach von der Talstraße II

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

29.11.2019

Auskunftsersuchen

Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach von der Talstraße

Details im PARLIS V_1501_2019
14.04.2020

Stellungnahme des Magistrats

Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach von der Talstraße

Details im PARLIS ST_710_2020
28.11.2022

Antrag Ortsbeirat

Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach von der Talstraße II

Details im PARLIS OF_326-12_2022
09.12.2022

Anregung Ortsbeirat

Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach von der Talstraße II

Details im PARLIS OM_3289_2022
24.03.2023

Stellungnahme des Magistrats

Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach von der Talstraße II

Details im PARLIS ST_804_2023
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 09.12.2022, OM 3289 entstanden aus Vorlage: OF 326/12 vom 28.11.2022

Betreff: Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach von der Talstraße II
Vorgang: V 1501/19 OBR 12; ST 710/20 Der Magistrat wird gebeten, die Drängelgitter auf dem Weg vom Freizeitpark zur Talstraße ersatzlos zu entfernen.

Begründung:

Die Drängelgitter erfüllen keinerlei Funktion, weder als Durchfahrtsbeschränkung noch zur Verbesserung der Verkehrssicherheit: - Eine Durchfahrt ist für Fahrzeuge ohnehin nicht möglich, da direkt nördlich davon der Weg sehr eng wird. - Eine Sicherung gegen ein "Hinausschießen" auf die Talstraße ist ebenfalls nicht gegeben, da es vom Drängelgitter bis zur Talstraße noch rund 50 Meter sind. Diese Drängelgitter wirken in ihrer jetzigen Form eher wie ein Schildbürgerstreich. Die Begründung der Stellungnahme ST 710 hält der Ortsbeirat 12 für nicht nachvollziehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2019, V 1501 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 710 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 804 Aktenzeichen: 67 0