Anregung an den Magistrat vom
24.01.2023,
OM 3403 entstanden aus Vorlage:
OF 542/1 vom
22.08.2022 Die Verkehrsführung an der Kreuzung
Mainluststraße/
Weserstraße und
Gutleutstraße führt täglich zu gefährlichen Situationen, weil ortsunkundige Autofahrende nicht verstehen, welche Fahrspur sie in der
Mainluststraße nutzen sollen, um in den
Theatertunnel fahren zu können. Das auf den Fahrbahnbelag aufgebrachte "Tunnel-Piktogramm" wird oft als U-Turn in Richtung
Gutleutstraße missverstanden. Mehrfach in der Stunde führt dies zu Vollbremsungen, Rechtsabbiegen in die parallel zur Tunneleinfahrt verlaufende
Gutleutstraße oder Gefährdungen von Radfahrenden, zu Fuß Gehenden und Nutzerinnen bzw. Nutzern der dortigen Außengastronomie. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, kurzfristig Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Menschen zu ergreifen, die sich im Kreuzungsbereich aufhalten: 1. ersatzloses Entfernen der Fahrbahnmarkierung "Tunnel" bzw. Ersatz des Piktogramms durch das Wort Tunnel auf der linken der beiden Fahrspuren und des Rechtsabbiegerpfeils auf der rechten der beiden Fahrspuren; 2. Entfall der Rechtsabbiegerspur in die
Gutleutstraße entlang der Theatertunnelrampe in Richtung
Willy-Brandt-Platz und Markierung eines Radweges von der
Wilhelm-Leuschner-Straße bis zur Lichtsignalanlage; 3. damit einhergehende Anpassung der Beschilderung vor der Lichtsignalanlage nach rechts in "Durchfahrt verboten, Pfeil rechts, Anwohnender und Fahrrad frei, bei Tunnelsperrung frei". Bild: Planauszug Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom
05.06.2023, ST 1231
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1