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Einfädel-Fahrradstreifen Liebigstraße/Ecke Feldbergstraße, Markierungen erneuern

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

02.01.2023

Antrag Ortsbeirat

Einfädel-Fahrradstreifen Liebigstraße/Ecke Feldbergstraße, Markierungen erneuern

Details im PARLIS OF_555-2_2023
13.02.2023

Anregung Ortsbeirat

Einfädel-Fahrradstreifen Liebigstraße/Ecke Feldbergstraße, Markierungen erneuern

Details im PARLIS OM_3543_2023
05.06.2023

Stellungnahme des Magistrats

Einfädel-Fahrradstreifen Liebigstraße/Ecke Feldbergstraße, Markierungen erneuern

Details im PARLIS ST_1257_2023
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3543 entstanden aus Vorlage: OF 555/2 vom 02.01.2023

Betreff: Einfädel-Fahrradstreifen Liebigstraße/Ecke Feldbergstraße, Markierungen erneuern
Der Magistrat wird gebeten, 1. die Markierung des Einfädel-Fahrradstreifens an der Liebigstraße/Ecke Feldbergstraße, vor der Fahrradampel, Höhe Feldbergstraße Hausnummer 9, zu erneuern und die Fahrradspur rot einzufärben; 2. das vor der Feldbergstraße Hausnummer 9 befindliche Halteverbotsschild an den Beginn des Einfädel-Fahrradstreifens zu setzen; 3. den Fahrradaufstellbereich und den Einfädel-Fahrradstreifen im westlichen Bereich der Feldbergstraße rot einzufärben, sowie die weiße Markierung zu erneuern; 4. den aus Norden und Osten kommenden kurzen Fahrradstreifen vor der Einmündung zur Kreuzung rot einzufärben und die weiße Markierung zu erneuern.

Begründung:

Die Markierung des Einfädel-Fahrradstreifens in der Liebigstraße/Ecke Feldbergstraße ist sehr verblichen und wird kaum wahrgenommen. Radfahrende können aufgrund von parkenden Fahrzeugen den Fahrradstreifen vor der Fahrradampel nicht benutzen. Die anderen drei Einmündungen weisen auch recht verblichene Markierungen auf. (Liebigstraße/Ecke Feldbergstraße, Einfädelspur) (Liebigstraße, nördlich Feldbergstraße) (Feldbergstraße, westlich Liebigstraße) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1257
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1257) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-2