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Meine Nachbarschaft: Liebigstraße

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit umsetzen - Feuerbachstraße

27.12.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2021, OF 235/2 Betreff: Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit umsetzen - Feuerbachstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Maßnahmen für mehr Fußgänger*innenfreundlichkeit in der Feuerbachstraße umzusetzen: 1. Der Magistrat wird gebeten, für die Einhaltung des geltenden Parkverbots zwischen Kettenhofweg und Guiollettstraße zu sorgen. Da es sich um ein temporäres Halteverbot aufgrund der Baustelle - deren Ende derzeit angabegemäß nicht absehbar ist - handelt, könnte dies bspw. durch Aufstellen von Sicherheitsbaken entlang der Bordsteinkante geschehen. 2. Der Magistrat möge prüfen, ob die PKW-Parkplätze, welche sich auf dem Gehweg der Feuerbachstraße (in Fahrtrichtung nach Norden) entlang der ersten drei Häuser zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße befinden, entweder entfallen, oder auf die Fahrbahn verlegt werden könnten und die jeweilige Lösung mit positivem Prüfungsergebnis umsetzen. Hierbei ist zu beachten, dass die Feuerbachstraße für entgegenkommende Radfahrende weiterhin gefahrlos nutzbar sein muss. 3. Der Magistrat möge prüfen, ob die PKW-Parkplätze, welche sich auf dem Gehweg der Feuerbachstraße nach den ersten drei Häusern (in Fahrtrichtung nach Norden) zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße befinden, entweder entfallen, oder (ganz oder zur Hälfte) auf die Fahrbahn verlegt werden könnten und die jeweilige Lösung bei positivem Prüfungsergebnis umsetzen. Hierbei ist zu beachten, dass die Feuerbachstraße für entgegenkommende Radfahrende weiterhin gefahrlos nutzbar sein muss. Dieser Punkt ist als nachrangig zu Punkt 2) anzusehen, Punkt 2) hat Vorrang. Begründung: Der Antrag erfolgt auf Anregung eines Anwohners der Feuerbachstraße. Zu Punkt 1): Zwischen Kettenhofweg und Guiollettstraße ist die Fahrspur der Feuerbachstraße durch einen langen Bauzaun stark verengt. Auf der gegenüberliegenden Seite besteht daher Parkverbot. Dieses wird jedoch, nach Beobachtungen der Anwohner*innen, regelmäßig missachtet. Die aufgestellten Halteverbotsschilder reichen zu diesem Zweck erkennbar nicht aus. Viele PKW parken dort halb auf dem Gehweg, halb auf der Fahrbahn. Die Fahrspur ist dadurch so stark verengt, dass die Müllabfuhr regelmäßig Schwierigkeiten hat, hindurchzufahren. Zugleich wird der Gehweg dadurch so stark verengt, dass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen die Gehwege nicht mehr passieren können. Zu Punkt 2): Zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße ist der Gehweg (in Fahrtrichtung nach Norden) entlang der ersten drei Häuser sehr schmal, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen diesen kaum passieren können. Die Maßnahme dient der Fußgänger*innenfreundlichkeit und der Barrierefreiheit. Zu Punkt 3): Nach den ersten drei Häusern in Fahrtrichtung nach Norden zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße ist ein schöner moderner breiter Gehweg angelegt worden, welcher Platz zum ausgiebigen Flanieren oder auch Verweilen bieten könnte. Stattdessen wird er zur Hälfte als Parkfläche genutzt, sodass es letztlich wieder ein schmaler Gehweg ist. Die Anwohner*innen hatten sich nach dem Bau zunächst über den schönen breiten neuen Gehweg gefreut und waren dann sehr enttäuscht, dass dieser als Parkfläche und nicht als breiter Boulevard zum Flanieren und Verweilen dient. Ein schöner breiter Gehweg könnte an dieser Stelle für mehr Aufenthaltsqualität und Fußgänger*innenfreundlichkeit sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 40 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffer 1. sowie die Ziffern 2. und 3. des Antragstenors der Vorlage OF 235/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1400 2022 Die Vorlage OF 235/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) Ziffern 2. und 3.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung

15.11.2021 | Aktualisiert am: 13.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 216/2 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung Der Ortsbeirat möge die folgenden Punkte in Ergänzung zu OF 174/2 beschließen: A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten: 1. Den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/ Einzelhandel und b) die Auswirkung der geplanten Modalfilter (Diagonalsperre Im Trutz, Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße) auf die Verkehrsmengen im Grüneburgweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind. 2. Vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyer-Aktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Grüneburgwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyer-Aktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Grüneburgwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Grüneburgwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyer-Aktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyer-Aktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen. 3. Zur Erprobungsphase einen runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Grüneburgwegs Vertretern des Magistrats und des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird gebeten: 1. Die Umsetzung der Erprobungsphase zur fahrradfreundlichen Nebenstraße auf dem Grüneburgweg soll abschnittsweise und zeitlich gestaffelt erfolgen. Hierzu soll unterschieden werden a.) in einen westlichen Abschnitt zwischen Siesmayerstraße und Mitscherlichplatz, b.) in einen mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg und c.) in einen östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße. Der Magistrat wird hierbei gebeten, die geplanten provisorischen Maßnahmen im Grüneburgweg zur Umwandlung in eine fahrradfreundliche Nebenstraße zunächst für den mittleren Abschnitt, sodann für den östlichen Abschnitt umzusetzen und erst dann den westlichen Abschnitt probeweise umzusetzen. Als Gesamtkomplex sollten alle Abschnitte gemeinsam möglichst ein Jahr in der Erprobungsphase sein. 2. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für PKW-fahrende Kund*innen lokaler Geschäfte vorzuhalten. 3. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. 4. Zwecks Fußgänger*innen-freundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden, insbesondere am Knotenpunkt Reuterweg (Bereich Hausnr. 71, Blatt 4), um schnelles Rechtsabbiegen abzubremsen. 5. Um breite fußgängerfreundliche Gehwege zu schaffen, sollen die Parkplätze zwischen Hausnr. 99-105 (Blatt 2) vom Gehweg auf die Fahrbahn verlegt werden. 6. Der Ortsbeirat bezweifelt, dass die Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße nur mit Installation eines Verkehrsschildes ihre Funktion erfüllen werden und schlägt daher - sofern möglich - die Einrichtung einer Busschranke statt einer Busschleuse vor. 7. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 8. Der Ortsbeirat bittet, den Grüneburgweg als Fahrradstraße auszuschildern. 9. Die Dooring-Zone sollte an keiner Stelle schmaler als 75cm abmarkiert werden. Im Zweifelsfall soll lieber der Fahrbereich schmaler markiert werden, als die Dooring-Zone zu verringern. 10. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Beispiel für die Kreuzung Grüneburgweg / Freiherr-vom-Stein-Straße). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge des Grüneburgwegs durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. Begründung: Zu A) Kommunikation: Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der PKW-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Grüneburgwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen "runden Tisch" in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung: Zu B) 1): Die benannten Teilabschnitte des Grüneburgwegs unterscheiden sich aus Sicht des Ortsbeirates durch ihre jeweils derzeitige verkehrliche Struktur. Der Ortsbeirat hält daher eine zeitlich sukzessive Umsetzung der Probephase nach Abschnitten für sinnvoll, um schon hierdurch eine frühere Akzeptanz für das Verkehrspilotprojekt zu erzielen. Zu B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Corona-Pandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nicht-konsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege, sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Zu B 10): Quelle: Radentscheid Frankfurt Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den "Qualitätsstandards und Musterlösungen" für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße

13.11.2021 | Aktualisiert am: 13.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2021, OF 209/2 Betreff: Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der geplanten Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße vorerst nur die nachfolgend genannten Maßnahmen "testweise" vorzunehmen. D.h. die jeweiligen Maßnahmen sind als Provisorium einzurichten, so dass sie ggf. auch kurzfristig wieder rückgängig gemacht werden können. 1. Die Längssperre auf Höhe der Arndtstraße wird wie in der Präsentation vom 06.09.2021(https://www.radfahren-ffm.de/media/20210906_7201_kettenhofweg_ praesentation_obr2_v3.pdf) vorgeschlagen eingerichtet. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob entlang der neuen Längssperre Parkplätze eingerichtet werden können. 2. Die von der Stadt vorgeschlagene Drehung der Einbahnstraße im Abschnitt Schumannstraße/Beethovenstraße ist abzulehnen. Stattdessen soll die Einbahnstraße zwischen Beethovenstraße/Mendelssohnstraße gedreht werden und der Verkehr südlich über die Westendstraße umgeleitet werden. 3. Im Abschnitt Beethovenstraße bis Feuerbachstraße wird das Parken auf eine Fahrbahnseite reduziert, da es hier für den Radverkehr besonders eng ist. Wo möglich werden auf der Fahrbahn Schutzstreifen für den Radverkehr markiert, die bei Bedarf von anderen Fahrzeugen überfahren werden dürfen. 4. In dem in Ziffer 2 genannten Bereich sind bestimmte Bereiche zum Kurzzeitparken (insbesondere tagsüber und in der Nähe des Einzelhandels) und für den Lieferverkehr zu kennzeichnen und nachts als Parkplätze zum Anwohnerparken auszuweisen. 5. In den Kreuzungsbereichen ist sicherzustellen, dass die Sichtachsen und ausreichend Platz zum sicheren Überqueren der Fahrbahn für die Fußgänger freigehalten und gegen Zuparken gesichert werden. Begründung: Die Einbahnstraßenregelungen werde angepasst, um den Durchgangsverkehr im Kettenhofweg einzuschränken. Die Umkehr der Einbahnstraße auf Höhe Beethovenstraße/Mendelssohnstraße hat die Einschränkung des Durchgangsverkehrs auf dem Kettenhofweg zur Folge, ohne die Erreichbarkeit des Einzelhandels auf dem Abschnitt Schumannstraße/Beethovenstraße einzuschränken und ohne den Verkehr in Richtung des im Vergleich zur Westendstraße engeren Beethovenplatzes umzuleiten. Die Maßnahmen in Ziffer 2-4 sind erforderlich, um die Verkehrssicherheit zugunsten des Fußgänger- und Radverkehrs zu verbessern. Der Kettenhofweg ist eng und teilweise ist das Ausweichen bei Gegenverkehr ohne Missachtung der erforderlichen Sicherheitsabstände zu parkenden und auch fahrenden Autos als Radfahrer nicht möglich. Insbesondere in den Kreuzungsbereichen ist dem widerrechtlichen Parken von Fahrzeugen entgegenzuwirken, um den Fußgängern die sichere Querung zu ermöglichen. Gleichzeitig sollten keine weiteren Parkplätze, neben den Parkplätzen in Ziffer 2-4 dieses Antrags, zugunsten von Gastronomieangeboten ohne vorherige Anhörung von Anwohnern und Gewerbetreibenden vor Ort wegfallen. Gewerbetreibende und Anwohner sollten außerdem Gehör finden, wenn es um die Frage geht, an welchen Stellen gegebenenfalls Lieferzonen und (zumindest tagsüber) Kurzzeitparken ermöglicht werden sollten. Alle Maßnahmen sollten so vorgenommen werden, dass sie nach Ablauf einer Testphase, insbesondere auch nach Umbau der Bockenheimer Landstraße und Erhebungen zu deren Auswirkungen rückgebaut werden können. Es ist davon auszugehen, dass sich die Verkehrsströme im Westend anlässlich des Umbaus der Bockenheimer Landstraße verschieben. Dort entfällt eine Fahrspur zugunsten des Radverkehrs. Die Maßnahmen im Kettenhofweg sollten daher provisorisch, also rückbaufähig, ergriffen werden. Gegebenenfalls könnten die Maßnahmen dann je nach Auswirkungen der baulichen Maßnahmen auf der Bockenheimer Landstraße korrigiert werden. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Parteien: CDU, FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Neustart für den Kulturcampus!

18.10.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 202/2 Betreff: Neustart für den Kulturcampus! Nach bisherigem Kenntnisstand haben sich Stadt und Land in einem Letter of Intent auf einen zweigeteilten Architektenwettbewerb geeinigt, der städtebauliche Fragestellungen für den zentralen Teilbereich des gesamten Areals mit einem baulichen Realisierungswettbewerb für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) und das Zentrum der Künste / FrankfurtLab verbindet. Die vorgesehene Auslobung bietet die Chance, auch bestimmte Vorgaben des B-Plans zu überprüfen, zu korrigieren und nach angemesseneren Lösungen zu suchen. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welchen Stand hat die Auslobung des Architektenwettbewerbs? 2. Welche Bauherrenschaft ist für welche Baufelder vorgesehen? 3. Gibt es die im Koalitionsvertrag angekündigte "politische Steuerungsgruppe" der Stadt bereits und wenn ja, welche Personen sind darin vertreten? Ist eine Beteiligung des Ortsbeirats 2 vorgesehen? 4. Von welchem Zeitplan der baulichen Umsetzung in den unterschiedlichen Teilen des Kulturcampus geht der Magistrat aktuell aus? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat für Zwischennutzungen sowohl in Gebäuden / Gebäudeteilen als auch zum Beispiel für "Urban Gardening" auf dem Areal, solange die Universitätsnutzungen nicht vollständig umgezogen sind? 6. Wie gedenkt der Magistrat, derartige Zwischennutzungen gemeinsam mit Land, Universität und ABG zu befördern? 7. Wie gedenkt der Magistrat vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen mit dem erhöhten Bedarf nach Grün- und Freiräumen, Versickerungsflächen und Durchlüftungsschneisen auf dem (nach bisheriger Planung) auch weiterhin hoch bebauten und versiegelten Gelände umzugehen? 8. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat in diesem Zusammenhang, den Freiraum auf dem Gelände so zu gestalten, dass der derzeitige Campus-Charakter weitgehend erhalten wird? 9. Wie gedenkt der Magistrat mittel- und langfristig mit dem hohen Verkehrsaufkommen entlang der Senckenberganlage umzugehen und welche Möglichkeiten der Verkehrsreduzierung / Umgestaltung des Straßenraums werden hier ggf. gesehen? 10. Welche Möglichkeiten werden mittel- und langfristig für Verkehrsberuhigung, Umgestaltung (bessere Fassung des Platzes), Begrünung und attraktivere Nutzungsmöglichkeiten des Platzes um die Bockenheimer Warte gesehen? 11. Wie gedenkt der Magistrat vor dem Hintergrund der stärker werdenden Diskussion um eine Bauwende (Material- und Ressourcenschutz, Erhaltung Grauer Energie) mit den auf dem Universitätsgelände vorhandenen Baubeständen umzugehen? 12. Welche Möglichkeiten des Bestandserhalts und der Neunutzung (Juridicum? Teile der Hörsaal-Gebäude? Bisherige Tiefgarage?) werden gesehen? 13. Wie gedenkt der Magistrat das Studentische Wohnen auf dem Kulturcampus zu erhalten und zu erweitern? 14. Wie gedenkt der Magistrat, die Bockenheimer Bevölkerung, die sich in früheren Workshops/ Planungswerkstätten engagiert eingebracht hat, in die derzeitigen Planungsüberlegungen einzubeziehen? Begründung: Die Entwicklung des Kulturcampus und die Hoffnungen, die sich mit diesem Projekt verbinden, beschäftigen auch weiterhin die Bevölkerung im Stadtteil. Nach mehr als zehn Jahren Stillstand, Bau- und Umzugsverzögerungen der Universität und zahlreichen ungeklärten Fragen zwischen Stadt, Land und Universität hat der neue Magistrat einen Neustart für die Planungen auf dem alten Bockenheimer Universitätsgelände angekündigt. Hierzu bietet der auszulobende Architektenwettbewerb eine Chance, denn vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen stellen sich auch verschiedene städtebauliche Fragen neu. Diese werden von dem alten Bebauungsplan 569 - Senckenberganlage / Bockenheimer Warte bislang nur unzureichend beantwortet. Die nach B-Plan vorgesehene extrem hohe Dichte sowohl im Bereich der Kultureinrichtungen als auch beim Wohnen entlang der Gräfstraße dürfte aus klimatologischen Gründen heute nicht mehr zeitgemäß sein. Auf keinen Fall sollte auf dem verbleibenden Campusgelände die hohe Verdichtung fortgesetzt werden, die Maßstab für die südlichen Baufelder war. Nach B-Plan-Vorgaben würde sowohl der Grad der Bebauung und Unterbauung mit Tiefgaragen als auch der generelle Versiegelungsgrad auf dem gesamten Areal deutlich zunehmen. Von 300 vorhandenen Bäumen werden nur 120 als zu erhaltend festgesetzt. Laut Klimaatlas der Stadt stellt das alte Universitätsgelände bereits heute aufgrund seines hohen Versiegelungs- und Bebauungsgrades einen "intensiven innerstädtischen Überwärmungsbereich mit eingeschränktem Luftaustausch" dar. Der geplante schmale Nord-Süd-Grünzug wird daran ebenso wenig ändern wie eine geplante Dachbegrünung. Bezüglich des Erhalts von Beständen ist zu bedenken, dass eine Mischung aus Bestand und Neubau in der Regel sowohl städtebaulich als auch von den Nutzungsmöglichkeiten her attraktivere und vielseitigere Strukturen erreichen kann als ausschließlich Neubauten. Beispielsweise wäre der teilweise Umbau des Juridicums zu (Studenten-)Wohnungen zu überlegen. Kulturelle, gewerbliche und experimentelle Ansätze (z. B. analog "Haus der Statistik", Berlin), umgesetzt im ehemaligen Juridicum, würden einem Kulturcampus guttun. Wenn das Hörsaalgebäude in baulich gutem Zustand ist, sollte es ebenfalls für eine Weiternutzung z.B. für die Universität des 3. Lebensalters zur Verfügung stehen. Die Wohnheime Bockenheimer Landstraße mit 80 Plätzen, Studierendenhaus mit 80 Plätzen und die Auszubildenden-Plätze in der ehemaligen Akademie für Arbeit (35) sind derzeit bedroht. Das Wohnen von Studierenden auf dem Campus sollte allein aus Gründen einer lebendigen Sozialstruktur erhalten und ausgeweitet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 226 2021 Die Vorlage OF 202/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Fahrradparkplätze an Straßenecken für Fußgänger durchlässig machen!

18.10.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 185/2 Betreff: Fahrradparkplätze an Straßenecken für Fußgänger durchlässig machen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß Fußgänger und besonders Menschen mit Kinderwagen, im Rollstuhl oder mit Geh- oder Sehbehinderung an Straßenecken im Verlauf ihres Bürgersteigs unbehindert Querstraßen überqueren können, ohne durch vollgestellte Fahrradparkplätze, wie sie immer häufiger an Straßenecken angelegt werden, zu weiten Umwegen gezwungen zu werden. Begründung: Fahrradparkplätze, die sich um Straßenecken herumziehen - wie z.B. an der Kreuzung Unterlindau / Friedrichstraße - sind meist so vollgestellt, daß Fußgänger keinen Weg hindurch finden. Selbst wenn nur leere Poller oder Fahrradbügel montiert sind, passen Kinderwagen und Rollstühle nicht hindurch. Um den Fahrradparkplatz herumzugehen, ist häufig nicht möglich, weil gleich im Anschluß PKW dicht an dicht parken, so daß allenfalls ein schlanker, gesunder Fußgänger sich dazwischen durchzwängen kann; für Rollstühle und Kinderwagen sind meist weite Umwege nötig. Für sehbehinderte und blinde Menschen sind diese Fahrradparkplätze zudem gefährliche Stolperfallen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 185/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Annahme); 3 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße

18.10.2021 | Aktualisiert am: 13.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 173/2 Betreff: Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der geplanten Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße vorerst nur die nachfolgend genannten Maßnahmen "testweise" vorzunehmen. D.h. die jeweiligen Maßnahmen sind als Provisorium einzurichten, so dass sie ggf. auch kurzfristig wieder rückgängig gemacht werden können. 1. Die Längssperre auf Höhe der Arndtstraße wird wie in der Präsentation vom 06.09.2021(https://www.radfahren-ffm.de/media/20210906_7201_kettenhofweg_praesen tation_obr2_v3.pdf) vorgeschlagen eingerichtet. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob entlang der neuen Längssperre Parkplätze eingerichtet werden können. 2. Im Abschnitt Beethovenstraße bis Feuerbachstraße wird das Parken auf eine Fahrbahnseite reduziert, da es hier für den Radverkehr besonders eng ist. Wo möglich werden auf der Fahrbahn Schutzstreifen für den Radverkehr markiert, die bei Bedarf von anderen Fahrzeugen überfahren werden dürfen. 3. In dem in Ziffer 2 genannten Bereich sind bestimmte Bereiche zum Kurzzeitparken (insbesondere tagsüber und in der Nähe des Einzelhandels) und für den Lieferverkehr zu kennzeichnen und nachts als Parkplätze zum Anwohnerparken auszuweisen. 4. In den Kreuzungsbereichen ist sicherzustellen, dass die Sichtachsen und ausreichend Platz zum sicheren Überqueren der Fahrbahn für die Fußgänger freigehalten und gegen Zuparken gesichert werden. Begründung: Die Einbahnstraßenregelungen sind im gesamten Gebiet beizubehalten. Die Umkehr der Einbahnstraße auf Höhe Schumannstraße/ Beethovenstraße würde den Verkehr in ruhige Wohngebiete abdrängen und den Verkehr in Straßen, die ihrerseits nicht mehr Platz bieten, verschieben. Die Maßnahmen in Ziffer 2-4 sind erforderlich, um die Verkehrssicherheit zugunsten des Fußgänger- und Radverkehrs zu verbessern. Der Kettenhofweg ist eng und teilweise ist das Ausweichen bei Gegenverkehr ohne Missachtung der erforderlichen Sicherheitsabstände zu parkenden und auch fahrenden Autos als Radfahrer nicht möglich. Insbesondere in den Kreuzungsbereichen ist dem widerrechtlichen Parken von Fahrzeugen entgegenzuwirken, um den Fußgängern die sichere Querung zu ermöglichen. Gleichzeitig sollten keine weiteren Parkplätze, neben den Parkplätzen in Ziffer 2-4 dieses Antrags, zugunsten von Gastronomieangeboten ohne vorherige Anhörung von Anwohnern und Gewerbetreibenden vor Ort wegfallen. Gewerbetreibende und Anwohner sollten außerdem Gehör finden, wenn es um die Frage geht, an welchen Stellen gegebenenfalls Lieferzonen und (zumindest tagsüber) Kurzzeitparken ermöglicht werden sollten. Alle Maßnahmen sollten so vorgenommen werden, dass sie nach Ablauf einer Testphase, insbesondere auch nach Umbau der Bockenheimer Landstraße und Erhebungen zu deren Auswirkungen rückgebaut werden können. Es ist davon auszugehen, dass sich die Verkehrsströme im Westend anlässlich des Umbaus der Bockenheimer Landstraße verschieben. Dort entfällt eine Fahrspur zugunsten des Radverkehrs. Die Maßnahmen im Kettenhofweg sollten daher provisorisch, also rückbaufähig, ergriffen werden. Gegebenenfalls könnten die Maßnahmen dann je nach Auswirkungen der baulichen Maßnahmen auf der Bockenheimer Landstraße korrigiert werden. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 172/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 173/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Parteien: CDU, FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Vorfahrtsregelung auf der Feldbergstraße

17.10.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2021, OF 184/2 Betreff: Vorfahrtsregelung auf der Feldbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Feldbergstraße (zwischen Siesmayerstr. und Grüneburgweg) wieder die ‚Rechts vor Links' Regelung einzuführen. Begründung: Wunsch von Anwohnern. Im Zuge der temporären Nutzung der Feldbergstraße durch die Buslinie 36 wurde die o.g. Regelung aufgehoben und Stoppschilder vor den Kreuzungsbereichen der einmündenden Straßen (Myliusstr., Wiesenau, FvS-Straße und Liebigstraße) errichtet. Da die Feldbergstraße durch die Buslinie 36 nicht mehr genutzt wird, ist diese Regelung obsolet. Die aktuelle Verkehrsgeschwindigkeit könnte durch o.g. Maßnahme minimiert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1050 2021 Die Vorlage OF 184/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten

27.08.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 133/2 Betreff: Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers für die Lagerung der Bücher vor Ort Schutz vor weiteren Brandanschlägen zu bieten. 2. Den dann bereitgestellten Seecontainer, z.B. im Rahmen eines Schulprojekts durch Graffity wie beim ehemaligen Laabsaal, verschönern zu lassen. 3. Überlegungen anzustellen, wo dem Bockenheimer Büchermarkt ab dem Zeitpunkt des Abrisses des Laabsaals und des Sozialzentrums b.a.w. ein Ausweichstandort in der Nähe bereitgestellt werden kann. Begründung: De Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer Institution in Bockenheim und dem Westend entwickelt. Dies insbesondere seitdem in den letzten Jahren das Karl Marx Antiquariat in der Jordanstraße und das Antiquariat in der Großen Seestraße, Ecke Landgrafenstraße geschlossen wurde. Im ersten Halbjahr diesen Jahres, wurden bereits 2 Brandanschläge auf den Bockenheimer Büchermarkt verübt. Es entstand ein Schaden von mehreren 10.000.- €. Um den Bockenheimer Büchermarkt vor weiteren Brandanschlägen zu schützen wäre es notwendig ihm einen ausrangierten Seecontainer, wie er an Baustellen als Lärmschutzwand eingesetzt wird zur Verfügung zu stellen. Den Seecontainer könnte man im Rahmen eines sozialen/kulturellen Projekts, beispielsweise durch Schulklassen mit Graffity verschönern lassen. Da bereits für das Jahr 2022 der Abriss des Laabsaals und des Sozialzentrum angedacht ist, also im nächsten Jahr, sollten Überlegungen angestellt werden, wohin der Bockenheimer Büchermarkt in der Nähe ausgelagert werden kann. Z.B. gegenüber vor der Universitätsbibliothek Antragsteller: SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 278 2022 Die Vorlage OF 133/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten beiden Ziffern des Antragstenors ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Parteien: SPD, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Verkehrssicherheit an der Mendelssohnstraße stärken

26.08.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 150/2 Betreff: Verkehrssicherheit an der Mendelssohnstraße stärken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Straßenbelag der Mendelssohnstraße im Bereich zwischen Corneliusstraße und Bockenheimer Landstraße an den Kanaldeckeln sowie weitere Löcher/ Beschädigungen im Straßenbelag auszubessern, und 2. hierzu dem Ortsbeirat 2 zu berichten. Begründung: Die Mendelssohnstraße ist im Frankfurter Westend eine bedeutende Hauptverkehrsstraße. Sie verbindet insbesondere die ebenfalls verkehrstechnisch wichtige Bockenheimer Landstraße mit der Bundesstraße B44 (Friedrich-Ebert-Anlage) und der Messe. Sie ist eine wichtige Verkehrsachse, die insbesondere die Stadtteile, Bockenheim, Westend, Innenstadt und Gallus miteinander verbindet. An der Mendelssohnstraße im Bereich zwischen Corneliusstraße und Bockenheimer Landstraße befinden sich insbesondere drei Kanaldeckel, an denen der Straßenbelag massive Löcher/ Beschädigungen aufweist sowie weitere Löcher im Straßenbelag, siehe Fotos vom 26. August 2021 als Anlage. Diese können zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit insbesondere für Fahrradfahrer und, im Ampelbereich, Fußgängern sowie behinderten und älteren Menschen führen. Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, dass diese Löcher/ Beschädigungen im Straßenbelag an dieser wichtigen Verkehrsstraße zeitnah ausgebessert werden, idealerweise in den nächsten Monaten vor Eintritt des Winters. Fotos vom 26. August 2021 an der Mendelssohnstraße zu Beschädigungen des Straßenbelages 1. Kreuzung Bockenheimer Str./ Mendelssohnstr. an Ampel, Frankfurt am Main 2. Bushaltestelle Schubertstr. an Mendelssohnstr., Frankfurt am Main 3. Kreuzung Mendelssohnstr./ Schubertstr., Frankfurt am Main 4. Vor Mendelssohnstr. 71 Straßenmitte, Frankfurt am Main 5. Nähe Mendelssohnstr./ Corneliusstr., Frankfurt am Main Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 824 2021 Die Vorlage OF 150/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 GRÜNE, CDU und BFF gegen 2 SPD (= Ablehnung); 2 GRÜNE, 1 SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Geschwindigkeitskontrollen in der Feldbergstraße

20.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 94/2 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in der Feldbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, verstärkt Geschwindigkeitskontrollen in der Feldbergstraße, insbesondere auf Höhe Myliusstraße beim Zebrastreifen, durchzuführen. Begründung: Auf der Feldbergstraße kommt es nach Wahrnehmung der Anwohner häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen. Der oben genannte Zebrastreifen wird morgens verstärkt durch Kindergartenkinder genutzt. Daher sollte dieser Punkt besonders kontrolliert werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 470 2021 Die Vorlage OF 94/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU (= Ablehnung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Schwangerschaftskonfliktberatung in Zeiten von Protesten und Corona - Beratungsstelle Pro Familia am Palmengarten

15.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 115/2 Betreff: Schwangerschaftskonfliktberatung in Zeiten von Protesten und Corona - Beratungsstelle Pro Familia am Palmengarten Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwiefern der momentane Demonstrationsstandort (Bockenheimer Landstraße/Ecke Beethovenstraße) der Abtreibungsgegner so verlegt werden kann, dass Frauen, die auf der Bockenheimer Landstraße oder der Beethovenstraße den Weg zur Beratungsstelle nehmen, nicht an diesen vorbeimüssen. 2. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich beim hessischen Ministerium für Soziales aktiv dafür einzusetzen, dass das Angebot der Schwangerschaftskonfliktberatung, auch bei einem Abflauen der Corona Pandemie, durch die Beratungsstellen weiterhin online durchgeführt werden kann. Begründung: 1.Der Ortsbeirat sieht die Bemühungen der Stadt sowie der Versammlungsbehörde die "Handreichung zur Lösung von Konfliktfällen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken" des hessischen Innenministeriums umzusetzen und begrüßt das der Protest der Abtreibungsgegner nicht länger in Sicht- und Hörweite der Beratungsstelle Pro Familia im Westend stattfinden darf. Zugleich weist der Ortsbeirat daraufhin, dass der derzeitige Standtort sowie die Intention der Protestierenden bei der Standortwahl immer noch darauf abzielt - wie es die erwähnte Handreichung formuliert - "die schwangere Frau in ihrer Konfliktsituation und im Zustand hoher Verletzlichkeit einer Anprangerung und Stigmatisierung auszusetzen". Es wird daher darum gebeten den Weg zur Beratungsstelle über die Bockenheimer Landstraße zwischen den U-Bahn Haltestellen Westend/Bockenheimer Warte sowie den Zugang über die Beethovenstraße von solchen Protesten freizuhalten. Eine Versammlung im Bereich des Ortsbezirks ist an vielen anderen öffentlichen Plätzen möglich. Dies entspricht dem ausdrücklichen Willen einer Vielzahl von Bürger*innen in unserem Ortsbezirk, die sich über jene Proteste zu Beginn des Jahres beschwert haben. 2. Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist für Frauen, die eine Abtreibung vollziehen möchten, gesetzlich verpflichtend, in Frankfurt berät Pro Familia über 1500 Frauen jährlich. Während der Corona Pandemie ist es den Beratungsstellen der Pro Familia temporär erlaubt, diese Schwangerschaftskonfliktberatung auch online durchzuführen und den entsprechenden Beratungsschein auszustellen. Die Möglichkeit der Onlineberatung bietet mehrere Vorteile, unter anderem eine vereinfachte Terminfindung bspw. auch für betroffene Paare, die nicht am gleichen Ort wohnen. Der größte Vorteil ist die Möglichkeit sich in einer selbstgewählten Umgebung mit der Beratung auseinanderzusetzen sowie die Sicherheit nicht in eine Konfrontation mit Abtreibungsgegner*innen zu geraten. Der Einsatz des Oberbürgermeisters für eine dauerhafte Aufrechterhaltung der Onlineberatung ist mehr als ein unterstützendes Signal, sondern eine ganz konkrete, alltägliche Hilfe für alle jene Frauen, die sich in der Notwendigkeit einer Schwangerschaftskonfliktberatung wiederfinden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 64 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 485 2021 Die Vorlage OF 115/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

„Grüne Welle“ für Fahrradverkehr - Ampelphasen auf Bockenheimer Landstraße auf Tempo 20 km/h schalten

19.05.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2021, OF 45/2 Betreff: "Grüne Welle" für Fahrradverkehr - Ampelphasen auf Bockenheimer Landstraße auf Tempo 20 km/h schalten Vorgang: V 1383/19 OBR 2; ST 935/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der Bockenheimer Landstraße die Grünphasen der Signalsteuerungen der Ampelanlagen auf Tempo 20 km/h der Durchfahrtsgeschwindigkeit zu schalten, um mit diesem Tempo, dem Radverkehr angepassten Ampelphasen, den Radfahrer*innen die Gelegenheit zur fließenden Durchfahrt auf der Bockenheimer Landstraße zu geben. Begründung: Die SPD im Ortsbeirat-2 hatte gemeinsam mit dem Ortsbeirat-2 diesen Vorschlag schon 2019 unter OF 832/2 zur Prüfung eingebracht. Die Zeit scheint nun reif diese Idee im Sinne einer Verkehrswende für Frankfurt umzusetzen. Die sonstige Begründung von 2019 ist weiterhin aktuell: Die Bockenheimer Landstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen von Auto- und Radverkehr. Die Durchschnittsgeschwindigkeit des Autoverkehrs dürfte in den Stoßzeiten unter 20 km/h liegen, so dass die Bockenheimer Landstraße für eine "grüne Welle" für Radfahrer*innen besonders geeignet erscheint. Beispielsweise muss derzeit ein bzw. eine Radfahrer*in vom Beginn der Grünphase Kreuzung Senckenberganlage in einem Tempo von ca. 30 km/h "strampeln", um vor dem Ende der Grünphase noch die Kreuzung Mendelssohnstraße überqueren zu können. Dies mag für einige Radfahrer*innen zwar eine willkommene sportliche Herausforderung sein, aber für viele Radfahrer*innen ist dies nicht komfortabel bzw. nicht erreichbar. In Kopenhagen geht das mit den Grünphasen für Radfahrer*innen doch auch. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 45/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 45/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 4 GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Fahrradbügel für das Westend II

23.04.2021 | Aktualisiert am: 20.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 8/2 Betreff: Fahrradbügel für das Westend II Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der in den Anlage 1 und 2 dokumentierten Fläche an der Kreuzung Staufenstraße/Unterlindau drei Fahrradbügel anzubringen. Begründung: An den umliegenden Laternen und Straßenschildern werden häufig Fahrräder abgestellt, die teilweise in den angrenzenden Bürgersteig hineinreichen. An der vorgeschlagenen Stelle fließt aufgrund entsprechender Markierungen kein Verkehr, ebenfalls entfällt keine Parkmöglichkeit. Das angrenzende Gewerbe (Kiosk, Café, Bäckerei) der Staufenstraße hat zudem viele Kund*innen, die mit dem Fahrrad unterwegs sind. Abstellmöglichkeiten für diese sind momentan nicht ausreichend vorhanden. Fotos Tim Hoppe Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 129 2021 Die Vorlage OF 8/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Fahrradbügel in der Nähe des Kreuzungsbereiches aufgestellt werden sollen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Fahrradbügel für das Westend

23.04.2021 | Aktualisiert am: 20.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 7/2 Betreff: Fahrradbügel für das Westend Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der in Anlage 1 dokumentierten Fläche an der Kreuzung Kronberger Straße/Unterlindau zwei weitere Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Die zwei bereits auf dieser Fläche vorhandenen Fahrradbügel werden von den Bürger*innen bereits sehr gut genutzt. Dennoch stehen aufgrund des hohen Bedarfs an Abstellmöglichkeiten weiterhin Fahrräder an den umliegenden Laternen und Straßenschildern, die teilweise in den angrenzenden Bürgersteig hineinreichen. Auf der vorgeschlagenen Stelle befindet sich neben den zwei bereits bestehenden Fahrradbügeln Platz für zwei weitere. (Foto: Tim Hoppe). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 128 2021 Die Vorlage OF 7/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Fahrradbügel in der Nähe des Kreuzungsbereiches aufgestellt werden sollen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Neue Bäume für die Unterlindau

23.04.2021 | Aktualisiert am: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 9/2 Betreff: Neue Bäume für die Unterlindau Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im unteren Teilstück der Straße Unterlindau ab der Ecke Staufenstraße/Unterlindau im öffentlichen Raum mindestens drei neue Bäume zu pflanzen. Dafür sind Flächen des öffentlichen Raumes zur Verfügung zu stellen, die bisher für das Parken von PKW genutzt werden. Eine Pflanzung noch in der Pflanzperiode 2021 wäre falls möglich zu begrüßen. Die Auswahl geeigneter Baumarten und deren Anzahl erfolgt durch das zuständige Amt. Beispiel einer Bepflanzung siehe Anlage 1. Begründung: Gerade das Westend ist für seinen alten Baumbestand bekannt und von den Bürger*innen dafür geschätzt. Da der Baumbestand in den Wohnstraßen des Westend Mitte mittlerweile aber häufig auf Privatgrundstücken steht, bedarf es zur langfristigen Planung und zum Erhalt des Baumbestandes auch Bepflanzungen im öffentlichen Raum. Der vorgeschlagene Straßenabschnitt ist zurzeit ohne jeglichen Baumbestand (siehe Anlage 2). Hier bietet sich die Möglichkeit eine Lücke zu füllen. Gerade in Zeiten des Klimawandels trägt ein umfangreicher Baumbestand zur Abkühlung der Stadt in den Sommermonaten bei. Darüber hinaus wird das Stadtklima durch die natürlichen Eigenschaften der Bäume, Sauerstoff zu produzieren und CO2 langfristig zu binden, positiv beeinflusst. Kartenausschnitt: Ecke Staufenstraße/Unterlindau, Beispiel einer Anpflanzung Quelle: geoinfo.frankfurt.de (Foto: Tim Hoppe). Momentaner Zustand der Straße Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 9/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 213 2021 Die Vorlage OF 9/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Planungsvarianten beim Ausbau der Radwege in Nebenstraßen grundsätzlich möglich? hier: Varianten zum Grüneburgweg

18.01.2021 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2021, OF 1297/2 Betreff: Planungsvarianten beim Ausbau der Radwege in Nebenstraßen grundsätzlich möglich? hier: Varianten zum Grüneburgweg Vorgang: M 47/19; Beschl. d. Stv.-V., § 4424/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Hinblick auf die Beschlussausfertigung vom 29.08.2019, § 4424 zur Vorlage M 47 2019, zu den Vorplanungen der fahrradfreundlichen Nebenstraßen bei den Vorplanungen auch geeignete Parallel- oder Seitenstraßenstraßen der im Beschluss benannten Nebenstraßen in Teilstücken in die Planungs- bzw. in Vorplanungsvarianten einbezogen werden können soweit diese eine durchgängige und gleichwohl sinnvolle Wegebeziehung herstellen oder ob hierfür ein ergänzender Beschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig ist. Begründung: Der benannte Beschluss führt lediglich die Nebenstraßen auf, die vorbeplant werden sollen ohne Planungsvarianten vorzusehen. Ein Beispiel für eine Planungsvariante wäre die Feldbergstraße als Parallelstraße des Grüneburgwegs, der in der Beschlussausfertigung § 4424 zur Vorlage M 47 2019 als Nebenstraße und Radwegausbau benannt wurde. Die parallel zum Grüneburgweg verlaufene Feldbergstraße ist mindestens als Planungsvariante nicht ungeeignet zumindest in einem Teilstück ab dem Grüneburgweg bis zur Siesmayerstraße zu einer fahrradfreundlichen Nebenstraße zu werden, die dann eben über den Grüneburgweg / Feldbergstraße verlaufen würde. Momentan wird die Felsbergstraße nicht in den Vorplanungen berücksichtigt, da sie im benannten Beschluss nicht aufgeführt wird. Ein weiteres Beispiel einer Planungsvariante könnte teilweise durch die Fürstenbergstraße verlaufen. Planungsvarianz ist wichtig um Akzeptanz im Dialog mit den Anlieger*Innen zu schaffen und deren Anregungen aufzunehmen. Die Frage, ob der Beschlusses zu den Nebenstraßen insoweit ergänzungsbedürftig ist wäre daher aus Sicht des Ortsbeirates vor und mit der öffentlichen Vorstellung der Vorplanung zu beantworten. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Kronberger Straße/Ecke Liebigstraße - Verlegung von Zebrastreifen

18.01.2021 | Aktualisiert am: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2021, OF 1303/2 Betreff: Kronberger Straße/Ecke Liebigstraße - Verlegung von Zebrastreifen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen in der Mitte der Kronberger Strasse auf die Ecke Kronberger Strasse/ Ecke Freiherr-vom- SteinStrasse zu verschieben. Dadurch könnten mind. vier Parkplätze bestehen bleiben (siehe Fotos). Der Zerastreifen dient der Schulwegsicherung für Schüler*innen der Bettina- sowie der Elsa-Branström-Schule. Aufgrund erhelblicher Sanierungsarbeiten an einem Bürogebäude an der Ecke Kronberg./ Liebigstrasse (Foto 2), fallen für mind. ein Jahr mehrere Parkplätze weg. Dies wird die bereits sehr angespannte Parksituation im genannten Bereich zusätzlich verschärfen. Zusätzlich wurdem auf der Kronbergerstrasse zwei zusätzliche Zebrastreifen angebracht, dadurch sind noch mehr Parkplätze weggefallen. Begründung: Anregung von Anwohnern Foto 1 Ecke Kronberger/ Freiherr- vom-Stein-Strassse (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Foto 2: Zebrastreifen auf der Kronbergerstrassse (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Foto 3: Liebigstrasse: auf der gesamten Seite fallen Parklätze weg) (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7081 2021 Die Vorlage OF 1303/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg

18.01.2021 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2021, OF 1304/2 Betreff: Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist, und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Ausbau der Radwege im Ortsbezirk 2 mit einem Stellplatzkonzept für Anwohner begleiten

17.01.2021 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2021, OF 1296/2 Betreff: Ausbau der Radwege im Ortsbezirk 2 mit einem Stellplatzkonzept für Anwohner begleiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie im Zuge des geplanten Ausbaus von Fahrradstraßen in den innerstädtischen Wohngebieten des OBR 2 für die vom Wegfall hunderter Stellplätze betroffenen Anwohner eine Kompensation geschaffen werden kann. Hierzu wird u.a. geben: 1. Prüfen und Berichten, wie hoch die tatsächliche Ausnutzung der bestehenden Tiefgaragenstellplätze in den einzelnen Büro- und Gewerbeimmobilien im Westend ist und ob und ggf. unter welchen Bedingungen die jeweiligen Eigentümer bereits sind, solche Stellplätze an Anwohner zu vermieten. Im Bereich des Grüneburgwegs wären z.B. die Eigentümer des ParkView 160 und des Westend-Carrées anzufragen; mit Blick auf den Kettenhofweg die Eigentümer der ehemaligen Oberpostdirektion und der Bürogebäude in der Barckstraße und der Ulmenstraße. 2. Prüfen und Berichten, wie sich aus Sicht des Magistrats bzw. der Betreibergesellschaft die Wirtschaftlichkeit der zuletzt errichteten Quartiersgarage im Nordend darstellt und welche Lessons Learnt ggf. daraus abgeleitet wurden. 3. Prüfen und Berichten, ob auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse zu Ziffer 2 die Errichtung von Quartiersgaragen in Leichtbauweise an weiteren Standorten im OBR 2 denkbar ist; mögliche Standorte könnten z.B. die Freifläche in der Juliusstraße (vormals schon als Parkfläche genutzt) oder das Areal der ehemaligen Botanischen Institute in der Siesmayerstraße sein. In diesem Zusammenhang wird weiterhin um Prüfung gebeten, ob solche Quartiersgaragen mit einem entsprechenden Anteil an Carsharing-Stellplätzen, mit E-Ladestationen in allen Parkbuchten, mit einem Solardach und mit Fassadenbegrünung ausgestattet und so zu einem Baustein der Verkehrswende werden können. Begründung: Die Planungen für die Einrichtung der geplanten Fahrradstraßen "Grüneburgweg" und "Kettenhofweg" sehen einen Wegfall von ca. 230 PKW-Stellplätzen vor. Hier sollte der vor Ort betroffenen Wohnbevölkerung ein Angebot gemacht werden, dass den weiterhin bestehenden Bedürfnissen des motorisierten Individualverkehrs insbesondere auch mit Blick auf einen zu erwartenden Hochlauf der E-Mobilität gerecht wird. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Spielplatz Eppsteiner Straße/Ecke Wiesenau

01.01.2021 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1289/2 Betreff: Spielplatz Eppsteiner Straße/Ecke Wiesenau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann die Sanierungsarbeiten auf dem Spielplatz abgeschlossen sein werden. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1907 2021 Die Vorlage OF 1289/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Planungsstand Grundstück Wiesenau/Ecke Friedrichstraße

01.01.2021 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1288/2 Betreff: Planungsstand Grundstück Wiesenau/Ecke Friedrichstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie der aktuelle Planungsstand für das unbebaute Grundstück in der Wiesenau (Ecke Friedrichstraße) ist. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1906 2021 Die Vorlage OF 1288/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Ausbau der Radverkehrswege in Frankfurt: Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg

01.01.2021 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1264/2 Betreff: Ausbau der Radverkehrswege in Frankfurt: Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 unterstützt die vom Magistrat in Abstimmung mit dem Radentscheid Frankfurt erarbeiteten und dem OBR 2 vorgestellten Überlegungen und Maßnahmen zum Ausbau der Radverkehrswege im Ortsbezirk 2. Dies vorausgesetzt wird der Magistrat gebeten, folgende Punkte (ggf. gemeinsam mit den Vertretern des Radentscheids) zu prüfen und zu berichten: 1. Änderung des Verlaufs der geplanten Fahrradstraße Grüneburweg Ab dem "Kreisel Mitscherlichplatz" wird die Fahrradstraße entlang der Fürstenbergerstraße und der Hansaallee zur Eschersheimer Landstraße geführt. Die angedachten Umbaumaßnahmen auf dem Grüneburgweg im Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Eschersheimer Landstraße entfallen. 2. Zeitliche Taktung der Maßnahmen Der Umbau der Bockenheimer Landstraße erfolgt nach Einrichtung der Fahrradstraßen Kettenhofweg und Grüneburgweg (ggf. inkl. Ziffer 1), um so sicherzustellen, dass der mögliche Umgehungsverkehr der Baustelle Bockenheimer Landstraße aus den Wohngebieten des nördlichen und südlichen Westend herausgehalten wird. Begründung: Verbesserung der Planung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 1264/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Konzepte Umbau Grüneburgweg und Kettenhofweg zu fahrradfreundlichen Nebenstraßen

31.12.2020 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 Betreff: Konzepte Umbau Grüneburgweg und Kettenhofweg zu fahrradfreundlichen Nebenstraßen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die dem Ortsbeirat präsentierten Konzepte zum Umbau des Grüneburgwegs und des Kettenhofwegs zu fahrradfreundlichen Nebenstraßen werden in der vorgestellten Form nicht weiterverfolgt. Durch den Umbau der Bockenheimer Landstraße und die dadurch massiv erhöhte Kapazität für den Fahrradverkehr sind zusätzliche Ressourcen für Ost-West-Querungen im Westend nicht erforderlich. Neben den durch das Konzept generierten zusätzlichen KfZ-Verkehren in den Wohngebieten ist der Einzelhandel im Bereich des Grüneburgwegs von den Maßnahmen massiv betroffen und teilweise in seiner Existenz bedroht. Daher fordert der Ortsbeirat einen Runden Tisch mit den Einzelhändlern im Bereich des Grüneburgwegs, um eine für den Handel verträgliche Umgestaltung zu erreichen. Auch im Kettenhofweg fallen sehr viele Parkplätze weg. Daher fordert der Ortsbeirat für beide Projekte öffentliche Anhörungen, damit die betroffenen Bürger ihre Sichtweisen einbringen können. Begründung: Erfolgt mündlich Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.01.2021, OF 1296/2 Antrag vom 18.01.2021, OF 1297/2 Antrag vom 18.01.2021, OF 1304/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Mehr Licht!

30.12.2020 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 1269/2 Betreff: Mehr Licht! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß die Straßenbeleuchtungen in den Straßenzügen - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße - Hedwig-Dransfeld-Straße - Oberlindau so ertüchtigt werden, daß Fußgänger nach Einbruch der Dunkelheit genug sehen können, um evtl. Hindernisse auf dem Gehweg - insbesondere querstehende und querliegende Fahrräder und E-Roller -, aber auch den Bordstein zwischen Gehweg und Straße wahrnehmen zu können. Begründung: In den genannten Straßen leuchten zahlreiche Straßenlaternen derart schwach, daß nach Einbruch der Dunkelheit selbst der Boden der Gehwege nicht mehr zu erkennen ist. Besonders in der Oberlindau lagen auch mehrfach umgekippte E-Roller im Dunkeln quer über dem Gehweg (meist zwischen Friedrichstraße und Hausnummer 79). Die Stolpergefahr auf den Dunkelstrecken der genannten Straßen ist nicht nur für Behinderte, sondern auch für Gesunde sehr hoch. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7073 2021 Die Vorlage OF 1269/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, 3 GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE und FDP (= Ablehnung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke Ulmenstraße

30.11.2020 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2020, OF 1280/2 Betreff: Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke Ulmenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf den Eigentümer des Bürogebäudes in der Guiollettstraße 44-46 / Ecke Ulmenstraße zuzugehen mit dem Ziel, den faktisch nicht existierenden Vorgarten tatsächlich zu begrünen. Der OBR 2 bietet an, sich daran zu beteiligen oder nach vorheriger Abstimmung mit dem Magistrat selber auf den Eigentümer zuzugehen. Begründung: Die Fotos sprechen für sich: Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7086 2021 Die Vorlage OF 1280/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Lieferzonen entlang der Bockenheimer Landstraße

09.10.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2020, OF 1191/2 Betreff: Lieferzonen entlang der Bockenheimer Landstraße Vorgang: M 123/20 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten 1. ein Konzept inkl. bildlicher Darstellungen zu erarbeiten, an welchen Stellen im Bereich der Nebenstraßen der Bockenheimer Landstraße die Möglichkeit zur Einrichtung von Lieferzonen bestehen würde und wo die zuständigen Fachämter diese auch für nützlich und sinnvoll erachten. 2. gleichfalls aufzulisten und darzustellen, welche Liegenschaften entlang der Bockenheimer Landstraße über Zu- und Ausfahrten verfügen über die heute wie künftig der Lieferverkehr abgewickelt wird/werden kann. Begründung: Bereits heute gestaltet sich der Andien- und Lieferverkehr in einigen Bereichen der Bockenheimer Landstraße als schwierig. Da der Magistrat in der M 123, S. 5 selbst darauf hinweist, dass Lieferzonen in den Seitenstraßen möglich seien, wird er gebeten diese Möglichkeit näher zu untersuchen. Eine Auflistung der Liegenschaften, die bereits heute über Zu- und Abfahrten über an der Bockenheimer Landstraße angedient werden bzw. zukünftig werden können, begründet sich mit Informationsbedarf des Ortsbeirates. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.08.2020, M 123 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6754 2020 Die Vorlage OF 1191/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP und LINKE.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Fahrradbügel umsetzen Abbau in der Oberlindau gegenüber der Einmündung Friedrichstraße und Montage Bremer Platz 1/Ecke Wolfsgangstraße

07.10.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1192/2 Betreff: Fahrradbügel umsetzen Abbau in der Oberlindau gegenüber der Einmündung Friedrichstraße und Montage Bremer Platz 1/Ecke Wolfsgangstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der Oberlindau auf der linken Seite (Abbildung 1) stehenden Sperrpfosten und Fahrradbügel zu entfernen und dort ca. 2-3 Parkplätze einzurichten. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, die Fahrradbügel auf der Fläche Bremer Platz 1 / Ecke Wolfsgangstraße (siehe Abbildung unten) zu installieren, da die Bewohner dort Fahrradstellplätze wünschen und die Fläche oft illegal mit Sperrmüll zugestellt wird. Begründung: Bitte von Bürgern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 21 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die beiden Absätze des Antragstenors der Vorlage OF 1192/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6755 2020 Die Vorlage OF 1192/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: erster Absatz: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und Piraten (= Enthaltung) zweiter Absatz: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Sofortiger Planungsstopp für die den Grüneburgpark belastenden Varianten des Lückenschlusses Bockenheim - Ginnheim!

07.10.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1203/2 Betreff: Sofortiger Planungsstopp für die den Grüneburgpark belastenden Varianten des Lückenschlusses Bockenheim - Ginnheim! Vorgang: F 2844/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Bzgl. der Varianten 2 und 3 zum U-Bahn Lückenschluss Bockenheim - Ginnheim mit unterirdischer Station Adorno-Platz und Untertunnelung des Grüneburgparks wird ein sofortiger Planungstopp wegen Gefährdung des Grundwasserflusses im Grüneburgpark verfügt. . 2. Es wird lediglich die Variante 1a mit oberirdischer Station Botanischer Garten und Umwandlung der Buslinien 32 und 64 in Straßenbahnverbindungen weiterverfolgt. Begründung: Ein schwerer Eingriff in das Grundwassersystem durch den Bau eines Doppeltunnels könnte zu einer Vernichtung der Baumbestände und somit des gesamten Ökosystems in den Parkanlagen führen. Deshalb fordern wir den Planungsstopp. Wie aus der Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken im Römer (Frage Nr.: 2844 vom 30.09.2020) hervorgeht, wird in der geologischen Karte von Hessen (Beiblatt 3 zum Blatt 5817) der Grundwasserflurabstand im Bereich Adorno-Platz mit "überwiegend <5 m" und im Bereich des Grüneburgparks und Palmengartens mit "überwiegend 5 -15 m" angegeben. Aus Bauvorhaben am Campus Westend sind Grundwasserflurabstände von rund 4 m bekannt. Nach abschließender Variantenbetrachtung zum U-Bahn-Lückenschluss vom 05.12.2019 ergeben sich folgende Fakten: Bei der unterirdischen Station Adorno - Platz liegt der Lichtraum in geringer Höhenlage und damit die Tunneldecke ca. 4 m unter dem Erdboden als offene Station ( Präsentation S. 31). Auf dem Querschnitt der Tunnelstrecke am Campus Westend ist zu erkennen, dass der Tunnelvortrieb an der Station Adorno-Platz aufgrund der geringen Tieflage von ca. 4 m nur mit einer Aufschüttung und mit einer eventuellen Injektion (wahrscheinlich Beton) stattfinden kann. Da sich hier aber nach der Grundwasserkarte das Grundwasser in einer Tiefe von weniger als 5 m und dann aufgrund der Ergebnisse der Baumaßnahme nur noch von 4 m befindet, kann diese Baumaßnahme ohne einen Eingriff ins Grundwasser nicht stattfinden . . Die Tunnelstrecke verläuft in Röhren mit einer Überdeckung über First von 10 m, beim IG-Farben-Haus laut Querschnitt 7 m bis max. 25 m an der Siesmayerstraße. Da sich Grüneburgpark und Palmengarten in einer Hanglage zwischen der Bundesbank und der Bockenheimer Landstraße befinden, kann davon ausgegangen werden, dass sich der Grundwasserfluss von der Bundesbank hangabwärts zur Bockenheimer Landstraße zieht. Somit würde eine Durchquerung des Grüneburgparks durch zwei Tunnelröhren mit einer Höhe von ca. 6 - 8 m eine Durchschneidung des Grundwasserstroms mit Dammwirkung im Grundwasserfluss bedeuten. Welche negativen Auswirkungen ein solch massiver Damm im Grundwasserstrom in einem sensiblen Ökosystem wie dem des Grüneburgparks haben wird, ist nachvollziehbar. Drei Hitzesommer haben bereits zum Verlust von mehr als 100 Bäumen im Park geführt. Nachpflanzungen finden kaum statt. Dabei wurden in den letzten Jahren ca. 4 Mio. € zur Sanierung des Grüneburgparks aufgewendet. Sowohl Grüneburgpark als auch Palmengarten sind denkmalgeschützt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 24.09.2020, F 2844 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 1203/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen LINKE. (= Annahme)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Umbau der Bockenheimer Landstraße darf keine „2. Mainkai-Sperrung“ werden

07.10.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1184/2 Betreff: Umbau der Bockenheimer Landstraße darf keine "2. Mainkai-Sperrung" werden Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, 1. sich rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten zum Umbau der Bockenheimer Landstraße mit den Auswirkungen auf die benachbarten Wohngebiete und -straßen im südlichen und nördlichen Westend zu befassen bzw. den Verkehrsausschuss damit zu beauftragen, und 2. mögliche ergänzende Verkehrssteuerungsmaßnahmen zum Schutz der hiesigen Wohnbevölkerung und des bestehenden ÖPNV zu entwickeln, und 3. die Ergebnisse zu Ziffer 2 im Ortsbeirat 2 öffentlich vorzustellen. Begründung: Die teilweise Sperrung bzw. Kapazitätsreduzierung der Bockenheimer Landstraße darf nicht dazu führen, dass sich der Pendlerverkehr durch die Wohngebiete und -straßen im südlichen und nördlichen Westend ergießt. Darunter würde dann auch die Leistungsfähigkeit des ÖPNV in diesem Bereich (z.B. Buslinien 36 und 75) leiden, wenn die Busse im Stau stehen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 624 2020 Die Vorlage OF 1184/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Worte "darf keine ‚2. Mainkai-Sperrung' werden" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 2 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. und Abwesenheit 1 SPD

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Radweg auf der Bockenheimer Landstraße - bitte komplett

03.09.2020 | Aktualisiert am: 02.10.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1165/2 Betreff: Radweg auf der Bockenheimer Landstraße - bitte komplett Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. zu prüfen und berichten, ob auf der Bockenheimer Landstraße auch nach dem Umbau und dem Bau neuer Radwege, die auf Kosten des PKW-Fahrspuren gehen, es weiterhin notwendig ist an der Ampelkreuzung Bockenheimer Landstraße/Mainzer Landstraße/Reuterweg aus der Bockenheimer Landstraße kommend alle bisherige drei Abbiegespuren zu erhalten. 2. sofern die Prüfung ergibt, dass zwei Abbiegespuren ausreichend sind, die Planungen für den Radweg von besagter Kreuzung in Richtung Bockenheimer Warte dahingehend anzupassen, dass der breitere, von der Straße baulich getrennte Radweg nicht erst, wie derzeit und in der bisherigen Planung, auf Höhe des U-Bahn-Eingangs "Alte Oper", sondern direkt an/nach der Ampelkreuzung beginnt. Begründung: Bei der Vorstellung des Vorhabens im Ortsbeirat wurde angemerkt, dass die Bockenheimer Landstraße ohnehin nur noch etwa 2/3 des bisherigen Auto-Verkehrs in ausreichendem oder befriedigendem Maße bewältigen kann. Gleichwohl scheint bisher an der Kreuzung bei der Alten Oper keine Veränderung geplant zu sein, was bedeuten würde, dass eben nicht die gesamte Bockenheimer Landstraße einen baulich getrennten Radweg erhält. Dem stehen bisher die Abbiegespuren an besagter Kreuzung im Wege. Sofern diese Kreuzung nur noch 2/3 des Verkehrs bewältigen muss, da der Rest der Bockenheimer Landstraße ohnehin nicht mehr Verkehr verkraftet, ist anzunehmen, dass auf eine der drei Abbiegespuren verzichtet werden kann. Damit wäre die Möglichkeit des Ausbaus des Radwegs auf der kompletten Bockenheimer Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1165/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Bockenheimer Landstraße und Fahrradverkehr

03.09.2020 | Aktualisiert am: 02.10.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1164/2 Betreff: Bockenheimer Landstraße und Fahrradverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob statt eines wie vom Amt für Straßenbau und Erschließung vorgeschlagenen Ausbaus der Bockenheimer Landstraße mit breiten Fahrradwegen eine Führung des Fahrradverkehrs über den zur Fahrradstraße ausgebauten Kettenhofweg möglich wäre (bei zusätzlicher Beibehaltung der jetzigen Fahrradwege auf der Bockenheimer Landstraße). Begründung: Die Erweiterung der Radwegekapazität zwischen Opernplatz und Bockenheimer Warte ist unerläßlich. Es kann daher nur darum gehen, die beste Lösung dafür zu finden. Der städtischerseits vorgeschlagene Umbau der Bockenheimer Landstraße wird aber mit höchster Wahrscheinlichkeit zu einer für Autofahrer, Busfahrgäste und Anwohner unerträglichen Situation führen: - Der jetzt schon zu manchen Tageszeiten fast die gesamte Bockenheimer Landstraße blockierende Verkehrsstau stiehlt den Bürgern nicht nur wertvolle Zeit, sondern führt auch zu übermäßigen Abgasemissionen bis in die umliegenden Wohnviertel hinein. - Insbesondere der Wegfall der bisherigen Abbiegespuren wird zu ständigen Blockaden im Verkehrsfluß führen. - Damit wird sich die Luftqualität deutlich verschlechtern. - Viele Autofahrer werden Schleichwege durch die Wohnviertel suchen und dabei Lärm, Abgase und Gefahren mit sich bringen. - Im Stau werden die Busse des ÖPNV aufgehalten. Wird statt dessen der Kettenhofweg zur 2-Richtungs-Fahrradstraße umgebaut (mit entsprechender Bevorrechtigung des Radverkehrs, evtl. entsprechend den Vorschlägen des Radentscheids), kann der Umbau der Bockenheimer Landstraße unterbleiben (und damit auch vermutlich Kosten eingespart werden, da die Arbeiten am Kettenhofweg geringeren Aufwand erfordern). Die schmalen Radwege entlang der Bockenheimer Landstraße sollten dennoch beibehalten werden, da sie eine zusätzliche Kapazitätssteigerung der Ost-West-Radwegverbindung bedeuten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1164/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Fahrradbügel vor dem Haus Liebigstraße Hausnummer 29

01.09.2020 | Aktualisiert am: 02.10.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 1157/2 Betreff: Fahrradbügel vor dem Haus Liebigstraße Hausnummer 29 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: An der Liebigstr., Höhe HsNr. 29, Ecke Altkönigstr., auf der schraffierten Fläche bis zu 3 Fahrradbügel anzubringen Begründung: Es fehlen an vielen Stellen Fahrradbügel. Bild: (c) Arno Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6641 2020 Die Vorlage OF 1157/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 CDU und 2 SPD

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Grüne Pfeile für Radfahrer

07.08.2020 | Aktualisiert am: 10.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2020, OF 1138/2 Betreff: Grüne Pfeile für Radfahrer Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Grünpfeilschilder mit Beschränkung auf den Radverkehr an allen Ampelkreuzungen im Ortsbezirk 2 aufzustellen, bei denen beim Rechtsabbiegen auf einen Radweg eingebogen wird. Insbesondere an diesen Straßen/Kreuzungen sind diese Schilder notwendig und sinnvoll - Einbiegen auf die Bockenheimer Landstraße (z.B. aus der Siesmaye rstraße) - Rödelheimer Straße / Schlossstraße - Emser Straße / Voltastraße - Einbiegen auf die Voltastraße - Einbiegen auf die Senckenberganlage - Kreuzung an der Alten Oper - Am Römerhof Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Kreuzungen sich für die Einrichtung eines Grünpfeils für Radfahrer eignet, bei denen die Fahrt auf der Fahrbahn weiter geführt wird. Begründung: Das Fahrrad ist ein immer beliebteres Verkehrsmittel gerade für kurze und mittlere Strecken in innerstädtischen Gebieten. Hohes Verkehrsaufkommen auf den Frankfurter Straßen und zahlreiche Ampeln führen allerdings regelmäßig zu längeren Fahrtzeiten als nötig. Vor allem das Warten an Ampeln, an denen Radfahrer nach dem Abbiegen von der Straße auf einen Radweg wechseln, ist unnötig und schmälert die Attraktivität des Fahrradfahrens. Gleichzeitig kann die Gefahr für Abbiegeunfälle reduziert werden, da Radfahrer bereits vor der Grünphase für den motorisierten Verkehr die Kreuzungen verlassen haben. Mit der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung kann hier mit einem grünen Pfeil nur für Radfahrer Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6411 2020 Die Vorlage OF 1138/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 3 CDU (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Leben retten ist wichtiger als Radverkehr

06.08.2020 | Aktualisiert am: 10.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2020, OF 1115/2 Betreff: Leben retten ist wichtiger als Radverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung der verbesserten Radwege auf der Bockenheimer Landstraße die neuen Radwege niveaugleich mit der Fahrbahn anzulegen, damit PKW im Notfall auf den Radweg ausweichen können, um die Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Notarzt durchzulassen. Begründung: Nach den im Ortsbeirat 2 vorgestellten Planungen für die Bockenheimer Landstraße sollen neue breite Radwege angelegt- und noch dazu durch Bordsteine von der Fahrbahn getrennt - werden. Die neuen Radwege müssen aber im Notfall für PKW zum Ausweichen befahrbar sein, und das ohne zeitliche Verzögerung. Dafür darf aber zwischen der Fahrbahn und dem Radweg keine Schwelle eingebaut sein, wie das bisher geplant ist, weil dies zu Problemen beim Überfahren durch PKW führen kann, wie z.B. Verzögerung des Ausweichens (und damit zusätzliche Gefährdung von Menschenleben, weil die Einsatzkräfte nicht schnell genug vorankommen), oder Stocken bei zu geringer oder unkontrolliertes Vorwärtsspringen des Fahrzeugs bei zu starker Beschleunigung (mit zusätzlichem Risiko dadurch verursachter Auffahrunfälle). Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1115/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

ÖPNV ist wichtiger als Radverkehr

06.08.2020 | Aktualisiert am: 10.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2020, OF 1116/2 Betreff: ÖPNV ist wichtiger als Radverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung der verbesserten Radwege auf der Bockenheimer Landstraße darauf zu achten, dass die Busse des ÖPNV nicht im Stau ausgebremst werden. Dazu müssen die neuen Radwege niveaugleich mit der Fahrbahn angelegt werden, damit Busse den Stau unter Nutzung des Radweges umfahren können. Begründung: Nach den im Ortsbeirat 2 vorgestellten Planungen für die Bockenheimer Landstraße sollen neue breite Radwege angelegt- und noch dazu durch Bordsteine von der Fahrbahn getrennt - werden, wodurch für den motorisierten Verkehr eine von bisher drei Fahrbahnen fortfällt. Da bereits heute zur Hauptverkehrszeit der Autoverkehr sich teilweise über mehr als die halbe Länge der Bockenheimer Landstraße erstreckt, wird eine Konzentration auf nur noch zwei Fahrspuren die Staulänge deutlich vergrößern und damit die Zeit, die Autofahrer - aber eben auch die Fahrgäste der Busse - im Stau gefangen sind. Diese Situatiion wird sich gegenüber heute noch zusätzlich verschlimmern, weil die Abbieger den nachfolgenden Verkehr zusätzlich aufhalten. Die Fahrgäste des ÖPNV sind aber keine Verkehrsteilnehmer dritter Klasse, die hinter den Wünschen der Radfahrer zurückstehen müssten. Die neuen Radwege werden breit genug sein, dass auch Busse sie benutzen können. Dafür darf aber zwischen der Fahrbahn und dem Radweg keine Schwelle eingebaut sein, wie das bisher geplant ist, weil dies beim Überfahren zu Bewegungen des Busses führen kann, bei denen Fahrgäste stürzen und sich verletzen können. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1116/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Untersuchung der Pendlerströme auf der Bockenheimer Landstraße

06.08.2020 | Aktualisiert am: 10.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2020, OF 1117/2 Betreff: Untersuchung der Pendlerströme auf der Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird gebeten eine Untersuchung zu starten, welche Stadtregionen oder Orte die autofahrenden Pendlerinnen und Pendler über die Bockenheimer Landstraße gehäuft als Ziel haben. Dies kann z.B. mit Hilfe einer anonymen Umfrage erfolgen. Das Ergebnis soll dem Ortsbeirat 2 vorgestellt werden, das Resultat dieser Untersuchung soll dann mit dem aktuellen ÖPNV-Angebot abgeglichen werden um feststellen zu können, ob durch Schließen von eventuellen Lücken im ÖPNV-Netz diesen Personen ein Anreiz gegeben werden kann, auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen. Begründung: Der geplante Umbau der Bockenheimer Landstraße für eine bessere Verkehrssituation für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer ist zu begrüßen, dass dies bei den vorliegenden Gegebenheiten nur zu Lasten des Platzes für den Autoverkehr zu realisieren ist, liegt auf der Hand. Bei der Vorstellung der Pläne in der Sitzung des Ortsbeirates 2 am 24.06.2020 wurde erwähnt, dass nach dem Umbau nur noch etwa 65% bis 70% des heutigen Verkehrs in Spitzenzeiten zufriedenstellend abgewickelt werden kann. Auf Rückfrage, was über die aktuellen Pendler-ströme bekannt ist, um hier eventuell Alternativen anbieten zu können, wurde entgegnet, dass keine Informationen vorliegen, und dass sich die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer schon mit der Zeit darauf einstellen würden, wie es auch bei der Sperrung der Hauptwache für den Autoverkehr war. Im Gegensatz zur Hauptwache, wo es naheliegende Umgehungsmöglichkeiten ohne erheblichen Umweg gibt, haben wir bei der Bockenheimer Landstraße die Situation, dass eine Umfahrung nur mit erheblichen Umwegen oder durch kleine Nebenstraßen möglich ist. Es ist zu befürchten, dass zu Spitzenzeiten vor allem die Anwohnerinnen und Anwohner in den Nebenstraßen leiden werden. Daher sollte versucht werden, möglichst viele Pendlerinnen und Pendler zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen. Dass dies nicht bei allen gelingen wird, egal wie gut das Angebot ist, ist bekannt, das ist aber auch nicht notwendig. Um zu sehen, ob es Lücken in den Angeboten gibt, die einem Umstieg hinderlich sind, ist es notwendig, Informationen über die Pendlerwege zu erhalten. Antragsteller: Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6407 2020 Die Vorlage OF 1117/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen LINKE. (= Ablehnung)

Partei: Piraten

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Platzbenennung nach Bernhard Sekles

05.08.2020 | Aktualisiert am: 10.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2020, OF 1133/2 Betreff: Platzbenennung nach Bernhard Sekles Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Verkehrskreisel im südlichen Westend, auf den die Straßen Niedenau, Rüsterstr., Ulmenstraße und Zimmerweg zulaufen, nach dem Komponisten, Dirigenten, Pianisten und Musikpädagogen Bernhard Sekles benannt werden kann. Es dient zur Kenntnis, dass von der Benennung keine Postadressen betroffen wären. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird um Umsetzung gebeten, z.B. anlässlich des 150. Geburtstages des Namensgebers im Jahre 2022. Der Ortsbeirat 2 erklärt sich bereit, dazu z.B. gemeinsam mit dem Dr. Hoch`schen Konservatorium eine entsprechende Einweihungsfeier zu organisieren. Die Stadt wird gebeten, dazu rechtzeitig mit dem OBR 2 Kontakt aufzunehmen. Begründung: Bernhard Sekles wurde am 20. März 1872 in Frankfurt am Main geboren (hat aber seinen Geburtstag stets am 20. Juni gefeiert). Nach privater Unterweisung bei dem Komponisten Wilhelm Hill studierte Sekles ab 1888 am Dr. Hoch`schen Konservatorium bei Engelbert Humperdinck (Instrumentation), Iwan Knorr (Komposition) und Lazzaro Uzielli (Klavier). Nach dem Studienabschluss wurde er Kapellmeister an den Theatern in Heidelberg (1893/94) und Mainz (1895/96). 1896 kehrte er als Lehrer ans Dr. Hoch'sche Konservatorium zurück, wo er zunächst Musiktheorie unterrichtete und ab 1906 auch Komposition. 1923 wurde er Direktor des Konservatoriums, das unter seiner Leitung durch die Einrichtung neuer Fächer bedeutend erweitert wurde: Dirigentenklasse, Opernschule, Privatmusiklehrer-Seminar, Institut für Kirchenmusik, Kurse für musikalische Früherziehung und Erwachsenenbildung. 1928 gründete er zudem - gegen heftigen Widerstand - die erste Jazzklasse überhaupt und berief den jungen Matyas Seiber zu deren Leiter. Wegen seiner jüdischen Abstammung wurde Sekles im April 1933 von den Nationalsozialisten entlassen und seine Musik verboten. Sekles starb am 8. Dezember 1934 in Frankfurt am Main (Quelle: de.wikipedia-org/wiki/Bernhard_Sekles). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6410 2020 Die Vorlage OF 1133/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Macht es Corona nötig? Seitenstraßen um die Alte Oper sollten nach 22:00 Uhr keine alternativen Orte für gesperrte Clubs und Diskotheken bleiben

04.08.2020 | Aktualisiert am: 10.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2020, OF 1132/2 Betreff: Macht es Corona nötig? Seitenstraßen um die Alte Oper sollten nach 22:00 Uhr keine alternativen Orte für gesperrte Clubs und Diskotheken bleiben Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob und mit welchen Mittel in den Seitenstraßen im Umfeld der Alten Oper, insbesondere im Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße ab 23 Uhr die Nutzung durch feiernde Menschen eingeschränkt werden kann, um die Anwohner*Innen vor Lärm und in Ihrer Nachtruhe effektiv zu schützen. 2. wie die Stadt Frankfurt in der Corona-Zeit Alternativen zum Feiern entwickelt bzw. fördert, um Feiernden andere örtliche Möglichkeiten außerhalb von Anwohnerstraßen zu eröffnen, wo diese meist jüngeren Menschen auch in der Zeit der Pandemie angemessen jung sein dürfen. Begründung: Gerade in dieser Sommerzeit treffen sich viele zum Feiern auf öffentlichen Plätzen. Dies geschieht an der Alten Oper, aber auch im Umfeld der Alten Oper in Anwohnerstraßen, so dass die Anwohner*Innen nicht nur am Wochenende von feiernden Menschen in Ihrer Nachtruhe gestört werden. Z.B. im Kettenhofweg/ Bockenheimer Landstraße, mithin im Umfeld zum Platz an der Alten Oper, versammeln sich regelmäßig viele Menschen nach 22 Uhr, um lautstark ihr Bier zur Diskussion zu teilen. Viele Anwohner sind durch den Lärm gestört und wünschen sich ein festes Einschreiten der Polizei. Insgesamt fehlen derzeit die gesperrten Diskotheken und Clubs zum Chillen. Daher wäre es gut, wenn der Stadt hierzu bald konkrete Ideen vorstellen könnte. Sowohl den Anwohner*Innen als auch den Feiernden sollte jeweils geholfen bzw. ein Angebot gemacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 31 Auf Wunsch der Piraten wird über die Ziffer 1. und die Ziffer 2. der Vorlage OF 1132/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1736 2020 Die Vorlage OF 1132/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. des Antragstenors die Zahl "23" durch die Zahl "22" ersetzt wird. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen Piraten (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Ziffer 2.: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Feldbergstraße I: Aufstellen von Pollern im Bereich der Hausnummer 19

03.07.2020 | Aktualisiert am: 10.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.07.2020, OF 1110/2 Betreff: Feldbergstraße I: Aufstellen von Pollern im Bereich der Hausnummer 19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dringend gebeten, im Bereich der Feldbergstraße 19 Poller - idealerweise versenkbare Poller (diese können für Rettungsdienste und Feuerwehr oder andere Berechtigte per Funkchip versenkt werden, wenn eine Durchfahrt nötig ist) - aufzustellen. Die Poller können an jeweils beiden Rändern des Radwegs aufgestellt werden (siehe Bilder 1 und 2) Begründung: Hinweis und Bitte von Anwohnern. Im Bereich Feldbergstraße 9-19 kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger und Radfahrer, da Anwohner ihre PKW und Motorräder widerrechtlich auf dem Rad- und Gehweg parken, bzw. auffahren (siehe Bild 3). Bild 1 Bild 2 Bild 3 ‚Auffahrt Fr.-vom-Stein Str. Ansicht Höhe Feldbergstr. 19 Beispiel Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 1110/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Feldbergstraße II: Aufstellen von Fahrradständern vor der Hausnummer 17 bzw. 19

03.07.2020 | Aktualisiert am: 10.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.07.2020, OF 1111/2 Betreff: Feldbergstraße II: Aufstellen von Fahrradständern vor der Hausnummer 17 bzw. 19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Feldbergstraße 17, bzw. 19 Fahrradständer aufzustellen. Begründung: Hinweis und Bitte von Anwohnern. Im Bereich Feldbergstraße 9-19 kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger und Radfahrer, da Anwohner ihre PKW und Motorräder widerrechtlich auf dem Rad- und Gehweg parken, bzw. auffahren. Es gibt zwei ‚Zufahrtmöglichkeiten'. Zum einen über den Geh- und Fahrradweg Ecke Freiherr-vom.Stein/ Ecke Feldbergstraße (siehe Antrag OF Feldberstr. I, Aufstellen von Pollern im Bereich der Häuser 9-19) sowie über die Bordsteinkante vor den Häusern 17 und 19 (siehe Foto). Da im genannten Bereich ohnehin Fahrradständer fehlen ist es sinnvoll, hier welche aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage OF 1111/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Zweistufiger Wettbewerb für den Kulturcampus

24.06.2020 | Aktualisiert am: 02.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 1109/2 Betreff: Zweistufiger Wettbewerb für den Kulturcampus Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert einen zweistufigen Wettbewerb für den Kulturcampus durchzuführen. 1. Stufe - Ideenwettbewerb: hierbei wird die bestmögliche städtebauliche Figur gefunden. Sie weist die Qualität des öffentlichen Raums für den Kulturcampus aus, definiert die Lage und den Umfang der einzelnen Programme und erfüllt die wesentlichen funktionalen Bezüge zueinander. 2. Stufe - Realisierungswettbewerb: die Planungen für einzelne Teile werden nach Bedarf vertiefend erarbeitet. Der Schwerpunkt liegt auf der baulichen und architektonischen Qualität. Begründung: Dass die bevorstehenden Aufgaben nicht leicht zu bewältigen sind, sieht man an der Zeit, die bisher verstrichen ist. Dabei geht es nicht allein um einen realisierbaren Entwurf für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) auf einem vorab definierten Grundstück, sondern auch um die Konzeption zweier Gebäude für das Zentrum der Künste, verteilt auf zwei getrennte Grundstücke, sowie einer möglichst hohen Zahl von Wohnungen und einiger Gewerbeflächen. Die hierfür zur Verfügung stehenden beiden Baufelder nördlich und südlich der Bockenheimer Landstraße unterliegen den Maßgaben des rechtsgültigen Bebauungsplans 569. Die vordergründigen Aufgaben liegen zunächst darin die möglichen Baumassen so zu verteilen, dass auf der einen Seite alle Funktionen der Institutionen bestmöglich auf jeweils eigenständigen Grundstücken realisiert werden können und auf der anderen Seite Synergien (!) durch eine gemeinsame Nutzung einzelner Räume ermöglicht werden. Darüber hinaus sind die Außenräume, hier vor allem der öffentliche Raum als Bindeglied des gesamten Quartiers zu definieren und zu planen. Es ist daher unumgänglich, in einer ersten Stufe des Entwurfsprozesses eine überzeugende Leitidee für den gesamten Kulturcampus zu entwickeln sowie die eher städtebaulichen Zusammenhänge zu klären. Das lässt sich mit einem "Städtebaulichen Ideenwettbewerb" erreichen. Dadurch wird die beste Grundlage für anschließende "Realisierungswettbewerbe" gelegt. In dieser zweiten Stufe werden die einzelnen Bereiche wie HfMDK plus Frankfurt LAB, Probengebäude und Wohnbebauung mit jeweils eigenen Wettbewerben zu realisierbaren Entwürfen präzisiert. Diese Einzel-Wettbewerbe können gleichzeitig oder nach Bedarf und Bauherrschaft hintereinander durchgeführt werden. Da die Bauaufgabe für jeden dieser Bereiche überschaubarer und städtebaulich vorgeklärt ist, werden auch ihre Ergebnisse qualitätsvoller ausfallen. Das zweistufige Verfahren sichert auch nach Meinung des Bund deutscher Architekten (BDA) Frankfurt den legitimen Anspruch der Auslobenden für eine höchstmögliche Qualität dieses "Leuchtturmprojekts". Der notwendige Planungszeitraum werde dadurch nicht entscheidend verlängert (Pressemitteilung des BDA vom 05.02.2020). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1109/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); Piraten (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 3 | PARLIS

Friedberger Landstraße 112: Hausgemeinschaft befürchtet nach Eigentümerwechsel Wohnungskündigungen unter Umgehung des Milieuschutzes

24.06.2020 | Aktualisiert am: 09.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 916/3 Betreff: Friedberger Landstraße 112: Hausgemeinschaft befürchtet nach Eigentümerwechsel Wohnungskündigungen unter Umgehung des Milieuschutzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: - Warum hat es der Magistrat unterlassen, beim Verkauf des Hauses Friedberger Landstr. 112 das Vorkaufsrecht auszuüben und stattdessen mit den Käufern eine Abwendungsvereinbarung geschlossen, wo doch die Absichten der Käufer schon nach einfacher Internetrecherche erkennbar sein mussten, den in diesem Teil des Nordends geltenden Milieuschutz durch dubiose Tricks zu unterlaufen? - War dem Magistrat vor Abschluss der Abwendungsvereinbarung bekannt, dass die beiden Gesellschafter der GbR FL 112, die das Haus gekauft haben, mit der Main Living GmbH (deren Geschäftsführung mal beim einen, mal beim anderen liegt) auf Immobilienankauf in Frankfurts Top-Lagen spezialisiert sind? Wenn ja: mussten da nicht alle Alarmglocken läuten? - dass die Gesellschafter der GbR FL 112 mit der Abwendungsvereinbarung die Möglichkeit bekamen, über die Geltendmachung von Eigenbedarf Mietern des Hauses zu kündigen und damit den Milieuschutz unterlaufen zu können? Wenn ja: warum hat sich der Magistrat in Kenntnis dieses Sachverhalts trotzdem auf eine Abwendungsvereinbarung eingelassen? Warum hat der Magistrat nicht wenigstens darauf bestanden, dass die Abwendungsvereinbarung regelt, dass während der 10-Jahres-Frist, in der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unterbleibt auch die Geltendmachung von Eigenbedarf unterbleibt? - Kann man mit solchen Leuten überhaupt Vereinbarungen abschließen, wenn doch klar ist, dass sie - unter Umgehung des mühsam durchzusetzenden Milieuschutzes - regelmäßig zu Lasten Dritter, in diesem Fall der Hausgemeinschaft der Wohnungsmieter, gehen? - Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Wohnungsmieter der Hausgemeinschaft Friedberger Landstr. 112 vor Kündigung zu schützen, die droht, wenn Wohnbedarf von Gesellschaftern der GbR FL 112 oder deren Familienangehörigen (z. B. Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister) oder Haushaltsangerhörigen (Au-Pair, Pflegepersonal o. ä.) geltend gemacht wird? Der Magistrat wird aufgefordert, alle in seiner Macht stehenden rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die Hausgemeinschaft der Wohnungsmieter vor Kündigungen zu schützen. Begründung: Aus dem E-Mail-Schreiben der Hausgemeinschaft: Wir haben erfahren, dass unser Haus (mit fünf Mietparteien + einem Ladengeschäft) in der Friedberger Landstraße 112 im Frankfurter Nordend verkauft werden soll. Bei verschiedenen Mietparteien unseres Hauses hat sich - zunächst nur via Mobiltelefon - ein Herr J. gemeldet und angegeben, das Haus mit einem Freund als Privatpersonen gekauft zu haben. Er stellte sich als "neuer Eigentümer" vor und wolle zwecks Gutachtenerstellung mit einem Bankmitarbeiter Begehungstermine für unsere Wohnungen vereinbaren. Er würde nichts an den Wohnungen und Mietverträgen verändern, alles solle so bleiben wie es ist - waren seine Eingangsworte. Nach unserer Kenntnis ist Herr J. aktuell nicht der Eigentümer, er stellte sich aber fälschlicherweise als solcher dar. Nach unseren Informationen ist die Unterzeichnung des Kaufvertrags mit dem bisherigen Eigentümer erst am 30.6.20 vorgesehen. Darüber hinaus haben unsere Internetrecherche und Auskünfte von Seiten verschiedener Stadtämter besorgniserregende Erkenntnisse geliefert! Wir wissen, dass Herr J. und sein "Freund" Herr N. keine Privatpersonen sind, sondern mit der Mainliving GmbH auf Immobilienankauf in Frankfurts Top-Lagen spezialisiert sind. Im Internet finden sich verschiedene Adressen zum Unternehmen, z.B. Mergenthalerallee 73-75 in Eschborn oder auch die Feldbergstraße 49 in Frankfurt, wobei Herr J. uns gegenüber mit der Adresse ... in Frankfurt aus als "Privatperson" agiert. Auch in der Geschäftsführung sind wechselnde Personen angegeben: Herr N. ist der aktuelle Geschäftsführer der Mainlinving, Herr J. ist "ganz plötzlich" seit dem 27.5.20 (!) nicht mehr in der Geschäftsführung. Diese Käufermerkmale erscheinen uns äußerst fragwürdig. Es gab nach unserem Kenntnisstand bereits Abwendungsvereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt und Herrn J./Herrn N. für diese Immobilie, so dass sich hier nun fast ungehindert eine typische "Masche" von Immobilienspekulanten vollziehen kann: Zwei Personen gründen eine GbR für die Liegenschaft und einer von beiden gibt sich "verdeckt" als Privatperson aus. Die Privatperson kann dann z.B. Eigenbedarf anmelden, oder nach Ablauf einer bestimmten Frist sanieren. Vielleicht ergibt sich nochmal ein interner Weiterverkauf zur Wertsteigerung, und dann kann die Mainliving GmbH nach vollständiger Entmietung und Sanierung gewinnbringend schicke Eigentumswohnungen verkaufen. Diese beiden Herren sind Profis und werden jegliche vertraglichen Schlupflöcher kennen, finden und nutzen, um auf ihren maximalen Gewinn zu spekulieren. Nach unseren Informationen ist es auch nicht das erste Mal, dass J. und N. auf diesem Weg zum Ankauf günstiger Immobilien kommen! Das löbliche und sehr gute Instrument zur Intervention solcher Machenschaften in Form des Vorkaufsrechts durch die Stadt Frankfurt wird jedoch durch zu milde Abwendungsverträge, über die solche Immobilienprofis nur müde lächeln, ad absurdum geführt. Gleichzeitig haben wir nach Auskunft vom Amt für Wohnungswesen keinerlei Anrecht darauf hat, über die Inhalte der Abwendungsvereinbarungen informiert zu werden. Das mag rechtlich so geregelt sein, jedoch schafft es kein Vertrauen und bestärkt uns nicht, vor den möglichen Folgen geschützt zu sein. Der gesamte Prozess entbehrt jeglicher Transparenz unserer Rechte und wir wissen überhaupt nicht, was auf uns zukommt! Wir haben Angst, unsere Wohnungen nicht mehr bezahlen zu können oder noch schlimmer wäre, sie zu verlieren. Wir haben aus den o.g. Gründen große Bedenken bezüglich dieses Verkaufs. Wir haben nicht den Eindruck, dass hier der "Milieuschutz" sinnvoll eingreift, sondern wir als Mieter bedauerlicherweise gängigen Entmietungspraktiken durch Spekulanten schutzlos ausgeliefert sind. Daher fragen wir: - Wurden diese "angeblichen" Privatpersonen von der Stadt Frankfurt im Hinblick auf ihre tatsächlichen gewerblichen Tätigkeiten und vorausgehende Immobilienankäufe überprüft? - Wenn ja, warum werden solche offensichtlichen Vorgehensweisen nicht ganz deutlich durch Auflagen verhindert und erschwert, so dass ein Ankauf für die Investoren uninteressant wird? - Was tut die Stadt Frankfurt in diesem Fall konkret, um das Haus und seine Bewohner vor einer solch offensichtlich missbräuchlichen Ankaufsstrategie zu schützen, um bezahlbare Wohnungen zu erhalten? - Behält die Stadt Frankfurt bei einem Weiterverkauf der Immobilie ihr Vorkaufsrecht zum jetzigen Verkaufspreis? Wir haben erhebliche Zweifel daran, dass der Verkauf der Immobilie an diese beiden Personen wohnungspolitisch und sozial vertretbar ist. Aus unser Sicht ist dieses Vorgehen eine Farce! Wir bitten Sie daher dringend darum, unseren Verdacht auf Umgehung von Milieuschutz zu überprüfen und entsprechend zu intervenieren, bevor ein endgültiger Kaufvertrag zustande kommt. Nur so kann verhindert werden, dass das Milieu des Frankfurter Nordends langfristig nur noch aus finanzkräftigen Menschen in Luxuswohnungen besteht! Wir zitieren in diesem Zusammenhang abschließend den Dezerntenten für Planen und Wohnen: " (. .) der Erhalt von bestehenden und vor allem bezahlbaren Wohnungen ist ein Kernanliegen der Stadt Frankfurt am Main. (. .), werden wir nichts unversucht lassen, Mieterinnen und Mieter besser vor Spekulationen und Entmietungspraktiken zu schützen." - Mike Josef auf https://www.frankfurt-mieterschutz.de In diesem Sinne hoffen wir auf Ihre Unterstützung, dass unser Haus und seine Bewohner*innen durch einen Eigentümerwechsel entsprechenden Schutz erhält und kein Opfer von Immobilienspekulanten wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6431 2020 Die Vorlage OF 916/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Bockenheimer Landstraße: Mehr Platz für Radfahrer - möglichst ohne Verkehrschaos

22.06.2020 | Aktualisiert am: 02.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2020, OF 1105/2 Betreff: Bockenheimer Landstraße: Mehr Platz für Radfahrer - möglichst ohne Verkehrschaos Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Verbreiterung des Radweges auf der Bockenheimer Landstraße und die damit verbundene Verringerung der Fahrspuren in einer einjährigen Pilotphase zu testen, bevor endgültige bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Dazu sollen - wie in der Vorlage vorgesehen - die Fahrspuren auf zwei Spuren verringert werden (zwischen der Alten Oper und der Kreuzung Siesmayerstraße). Neben den beiden vorhanden Radwegen soll auf Straßenniveau jeweils ein weiterer Radweg markiert werden (Breite 1,60m), der durch eine Barriere (z.B. durch "Klemmfixe") von der Fahrbahn getrennt wird. Damit stehen den Radfahrern auf jeder Straßenseite zwei Radwege zur Verfügung und in der Mitte der Straße befinden sich die beiden Fahrspuren für Kraftfahrzeuge. Zudem soll geprüft werden, inwieweit das Linksabbiegen auf der Bockenheimer Landstraße an weiteren Kreuzungen verhindert werden kann, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten und Schleichverkehre einzudämmen. Begründung: Die Verbreiterung des Radweges ist dringend notwendig. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass mit der Verringerung der Fahrspuren nur noch 60-70% des bestehenden Autoverkehrs auf der Straße fahren können. Wahrscheinlich werden nicht alle Autofahrer schnell auf andere Verkehrsmittel umsteigen, so dass die Gefahr langer Staus und Schleichverkehre ins Westend hinein besteht. Somit erscheint es sinnvoll, nicht direkt große bauliche Maßnahmen vorzunehmen, sondern sich Zeit zu nehmen, die Auswirkungen der Veränderungen zu evaluieren und evtl. Anpassungen am Konzept vorzunehmen. Das ist wirtschaftlicher und ermöglicht zudem, Ideen aufzunehmen, die erst während der Pilotphase entstehen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 1105/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 3 GRÜNE und LINKE. gegen 1 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 4 CDU und Piraten (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Verbesserung der Straßenbeleuchtung

17.02.2020 | Aktualisiert am: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2020, OF 1035/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen die Stadt Frankfurt treffen kann, um 1) die Straßenbeleuchtung in abends nur unzureichend beleuchteten Straßen kurzfristig zu verbessern, beispielsweise in der Konrad-Broßwitz-Straße in Bockenheim oder der Lindenstraße, Oberlindau, Liebigstraße und Friedrichstraße im Westend; 2) welches Beleuchtungskonzept mittel- und langfristig für diese und ähnliche Straßen geplant ist. Ist es beispielsweise möglich, den Umstieg auf LED-Beleuchtung in diesen Straßen vorzuziehen? Begründung: In manchen Straßen des Ortsbezirk ist die Beleuchtung der Straßen abends unzureichend, was eine Gefahr für Fußgänger darstellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1575 2020 Die Vorlage OF 1035/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "beispielsweise in der" die Worte "Appelsgasse und" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern

21.01.2020 | Aktualisiert am: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2020, OF 1026/2 Betreff: Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: durch die Installation eines rot/weißen Pollers die letzte Zufahrtsmöglichkeit von der Siesmayerstraße auf die städtische Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 zu verhindern. Begründung: Vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 befindet sich eine städtische Freifläche die regelmäßig durch Fahrzeuge illegal beparkt wird. Es sind oftmals mehrere Fahrzeuge die auf der Fläche parken. Die Zu- und Abfahrt der Fahrzeuge erfolgt über die Siesmayerstraße an der Stelle, an dem sich ein von der Siesmayerstraße kommender Fahrradweg in in Richtung Bockenheimer Landstraße einfädelt. Da die Breite dieses Einfädelbereichs eine ausreichende Breite aufweist, wird es zur An- und Abfahrt für Fahrzeuge genutzt. Bei der stark befahrenen Siesmayerstraße, kann man sich leidlich vorstellen, was es bedeutet, wenn ein Fahrzeug diese unzulässige Zu- und Abfahrtsmöglichkeit nutzt. Gefährdet sind dadurch Fußgänger, Fahrradfahrer und auch der Fahrzeugverkehr auf der Siesmayerstraße. Bild: (c) A. Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5798 2020 Die Vorlage OF 1026/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee

02.01.2020 | Aktualisiert am: 30.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 998/2 Betreff: Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung (von der Zeppelinallee kommend) für die Linksabbieger in die Bockenheimer Landstraße das Verkehrszeichen Nr. 272 " Wendeverbot" angebracht werden kann. Bei positivem Prüfungsergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Anregung von Verkehrsteilnehmern, dass diese Kreuzung häufig zum Wenden benutzt wird, was den Verkehrsfluss unnötig einschränkt und die Unfallgefahr erhöht. Es besteht eine ungefährliche Wendemöglichkeit wenige hundert Meter weiter südlich an der Kreuzung Senckenberganlage/Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg mit einer extra Linksabbieger-Spur inkl. Ampel. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5615 2020 Die Vorlage OF 998/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "'Wendeverbot'" die Worte "und ein Hinweis auf die in der Begründung genannte Wendemöglichkeit" eingefügt werden und das Wort "kann" durch das Wort "können" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Straßenschäden reparieren: Unterlindau

10.10.2019 | Aktualisiert am: 07.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2019, OF 936/2 Betreff: Straßenschäden reparieren: Unterlindau Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß die Straßenschäden in der Unterlindau zwischen Kreisel Mitscherlichplatz und der Mitte des Abschnitt südlich der Staufenstraße behoben werden. Begründung: Das beginnt bei der Ausfahrt aus dem Kreisel. Danach gibt es in Fahrtrichtung Süden - zwischen halbwegs akzeptablen Streckenabschnitten immer wieder Löcher, Risse oder abgesenkte Kanaldeckel, die wie Schlaglöcher wirken. Nördlich der Bockenheimer Landstraße wurde vor einiger Zeit nach Antrag des Ortsbeirats 2 der Straßenbelag erneuert, aber nur bis zum Ende der Bürobebauung. Im nördlichen Abschnitt bis zur Staufenstraße - dort wo die Menschen wohnen - blieben die Straßenschäden erhalten. Dem Magistrat scheint das Wohlergehen und der Lärmschutz der Bürger unwichtig. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5336 2019 Die Vorlage OF 936/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

U-Bahn-Station „Westend“: Kein senkrechter Aufzug in Straßenmitte

10.10.2019 | Aktualisiert am: 07.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2019, OF 938/2 Betreff: U-Bahn-Station "Westend": Kein senkrechter Aufzug in Straßenmitte Der Magistrat wird dringend gebeten, seine Entscheidung, den Aufzug für die U-Bahn-Station Westend inmitten der Fahrbahnen der Bockenheimer Landstraße zu bauen, zu überdenken. Die vorgesehene Bauweise wird unzumutbare Probleme bereiten: - Da das Aufzugsbauwerk den Autofahrern die Sicht auf die Verkehrsinsel versperrt, auf der die Aufzugsbenutzer an die Oberfläche kommen, wird es mit Sicherheit in absehbarer Zeit zu Todesfällen kommen, wenn Menschen nur ein wenig unachtsam auf die Straße treten. Wer den Senkrechtaufzug befürwortet, befürwortet eine Todesfalle. - Durch die Verschwenkung der nördlichen Fahrbahn wird auch der Fahrradweg verschwenkt, wodurch er geradewegs in den Gehweg unter den Arkaden führt. Dadurch wird es praktisch unmöglich, den - auf der Bockenheimer Landstraße sehr dichten und schnellen - Radverkehr von den Fußgängern fernzuhalten. Der im Ortsbeirat 2 erarbeitete Alternativvorschlag eines Stufenaufzugs mit Linearmotortechnik ist serienreif und kann sofort beauftragt werden. Gerade Deutschland hat die Linearmotortechnik als erste Nation der Erde zur Einsatzreife entwickelt. In China fahren mit deutscher Technik Schnellzüge und haben bereits Millionen von Fahrgästen befördert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 938/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung FDP und Piraten

Partei: BFF

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Anregung Ortsbeirat 2 | PARLIS

Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße und Auswirkung auf die Verkehrsführung im gesamten Westend Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109

16.09.2019 | Aktualisiert am: 04.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.09.2019, OA 460 entstanden aus Vorlage: OF 895/2 vom 28.08.2019 Betreff: Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße und Auswirkung auf die Verkehrsführung im gesamten Westend Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Magistratsvortrag vom 12.08.2019, M 109, zurückzuziehen und vor dessen Neueinbringung und Realisierung zu prüfen und zu berichten, wie das Vorhaben mit den Planungen zum Ausbau der Radverkehrswege (Radentscheid) sowie der weiteren Verkehrsführung (Autos, Fußgänger etc.) in der Bockenheimer Landstraße zusammenpasst; 2. rechtzeitig im Zusammenhang mit den Planungen zur Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße (Ausbau Radverkehrswege und barrierefreier Zugang zur U-Bahn-Station "Westend") die möglichen Lenkungswirkungen auf den Umgehungsverkehr durch die Wohngebiete im nördlichen und südlichen Westend zu untersuchen und diese im Ortsbeirat 2 vorzustellen; 3. kurzfristig die Führung des Radverkehrs im "Nadelöhr" des Kettenhofwegs im Kreuzungsbereich zur Mendelssohnstraße auf die Verkehrssicherheit zu prüfen. Begründung: Ergebnis der Diskussion im Ortsbeirat 2. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 192 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 109 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 460 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 109 = Ablehnung, OA 460 = Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2019, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4647, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019 Aktenzeichen: 66 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Bockenheimer Landstraße: Verkehrslösungen gut planen - Chaos verhindern

12.09.2019 | Aktualisiert am: 27.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2019, OF 911/2 Betreff: Bockenheimer Landstraße: Verkehrslösungen gut planen - Chaos verhindern Vorgang: NR 895/19; M 109/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Auskunft darüber zu geben, wie die beiden geplanten großen Baumaßnahmen auf der Bockenheimer Landstraße gemeinsam durchgeführt werden können. Es geht um den Einbau des Aufzugs an der U-Bahn-Station Westend (M109) und Umbau der Radwege (NR 895). a) Wie verträgt sich die Verlegung der Fahrspuren für den Bau des Aufzugs mit der geplanten Verbreiterung der Radwege? b) Besteht unter der Maßgabe der Verbreiterung der Radwege weiterhin ein Finanzierungsvorteil für die "Insellösung" mitten auf der Fahrbahn oder ist eine Neubewertung der Alternativen sinnvoll? c) Wie ist der Zeitplan für die Maßnahmen? d) Wie wird der Magistrat sicherstellen, dass Frankfurter Autofahrer und einpendelnde Autofahrer frühzeitig über den Wegfall der Fahrspur (Abbiegespur) informiert werden? e) Welche alternativen Lösungen werden einpendelnden Autofahrern angeboten? Z.B. Ausbau des ÖPNV-Angebotes, Schaffung von Park-and-Ride-Parkplätzen? Es ist zu erwarten, dass die bisherigen Kapazitäten im Bereich ÖPNV und Stadtrandparken nicht ausreichen werden und somit die Akzeptanz der Maßnahme in Gefahr gerät. f) Auf welchen Strecken wird Ausweichverkehr erwartet? Begründung: Die geplanten Veränderungen auf der Bockenheimer Landstraße stellen eine große Veränderung für den privaten und gewerblichen Autoverkehr dar. Da nicht zu erwarten ist, dass alle Autofahrer von heute auf morgen auf den ÖPNV oder das Rad umsteigen werden, sind sowohl in der Information als auch im Kapazitätsausbau geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Bisherige Sperrungen und Baustellen in Frankfurt haben gezeigt, dass im Ergebnis alle darunter leiden, wenn es keine sinnvollen begleitenden Maßnahmen gibt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.08.2019, OF 895/2 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion erfolgt ziffernweise Abstimmung. Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 895/2 dahin gehend ab, dass diese als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und der Antragstenor um die Ziffer 1. "den Magistratsvortrag vom 12.08.2019, M 109, zurückzuziehen und vor dessen Neueinbringung und Realisierung zu prüfen und zu berichten, wie das Vorhaben mit den Planungen zum Ausbau der Radverkehrswege (Radentscheid) sowie der weiteren Verkehrsführung (Autos, Fußgänger etc.) in der Bockenheimer Landstraße zusammenpasst;" ergänzt wird sowie dass die bisherigen Ziffern 1. bis 3. zu den Ziffern 2. bis 4. werden. Beschluss: Anregung OA 460 2019 1. a) Die Ziffern 1., 2. und 4. der Vorlage OF 895/2 werden in der geänderten Fassung beschlossen. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OF 895/2 wird in der geänderten Fassung (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 911/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) Einstimmige Annahme b) GRÜNE, FDP und 1 LINKE. gegen CDU, SPD und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE. zu 2. CDU und SPD gegen FDP, 1 LINKE. und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und 1 LINKE.

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei großen Messeveranstaltungen durch Absperrung des Bereichs Schloßstraße/Adalbertstraße/Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/Hamburger Allee

29.08.2019 | Aktualisiert am: 27.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 902/2 Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei großen Messeveranstaltungen durch Absperrung des Bereichs Schloßstraße/Adalbertstraße/Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/Hamburger Allee Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Der Bereich Schloßstraße/ Adalbertstraße/ Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/ Hamburger Allee ist zukünftig wie die Kuhwaldsiedlung bei großen Messeveranstaltungen abzusperren, um die Anwohner/innen vor Parksuchverkehr und dadurch entstehenden gefährlichen Situationen zu schützen. Begründung: Bei großen Messen kommt es im genannten Bereich durch zugeparkte Kreuzungen, Parken in zweiter Reihe und Parksuchverkehr immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger/innen. Um die Fußgänger/innen vor solchen Situationen zu schützen, ist es notwendig, diesen Bereich wie die Kuhwaldsiedlung zukünftig bei grossen Messen und anderen Großveranstaltungen zu sperren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 902/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße - zukünftige Verkehrsführung im gesamten Westend mit bedenken

28.08.2019 | Aktualisiert am: 27.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2019, OF 895/2 Betreff: Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße - zukünftige Verkehrsführung im gesamten Westend mit bedenken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. rechtzeitig im Zusammenhang mit den Planungen zur Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße (Ausbau Radverkehrswege und barrierefreie Zugang U-Bahnstation Westend) die möglichen Lenkungswirkungen auf den Umgehungsverkehr durch die Wohngebiete im nördlichen und südlichen Westend zu untersuchen und diese im OBR 2 vorzustellen; 2. kurzfristig die Situation an der Ampel Kettenhofweg / Ecke Mendelssohnstraße zu prüfen und zu berichten, ob die dortige Ampelschaltung in den Stoßzeiten morgens zwischen 8-10 Uhr sowie nachmittags zwischen 16-18 Uhr wie folgt angepasst werden kann: a) Verlängerung der Grünphase für den Autoverkehr der aus dem Kettenhofweg in die Mendelssohnstr. einbiegt und b) Schaltung der Grünphase für den Autoverkehr so, dass diese nicht parallel zur Grünphase der Fußgängerampel über die Mendelssohnstraße verläuft (und im Ergebnis mehrere Autos rechts abbiegen können); 3. kurzfristig die Führung des Radverkehrs im "Nadelöhr" des Kettenhofwegs im Kreuzungsbereich zur Mendelssohnstr. auf die Verkehrssicherheit zu prüfen. Begründung: Es gibt im Kettenhofweg bis zur Ampelkreuzung in den letzten Jahren ein zunehmendes Verkehrsaufkommen. Der Kettenhofweg wird stark als Umgehung zur Bockenheimer Landstr. frequentiert. Dies führt an der Ampelkreuzung zu erheblichem Stress durch Stauaufkommen für die Verkehrsteilnehmer und vor allem auch für die Anwohner (es gibt hier neben den Autos ein hohes Aufkommen an Fahrradverkehr und Fußgängern und neuerlich auch E-Scootern). Diese geschilderten Situationen finden vor allem zu Stoßzeiten morgens zwischen 8 Uhr und 10 Uhr sowie nachmittags zwischen 16 Uhr und 18.00 Uhr statt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.09.2019, OF 911/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion erfolgt ziffernweise Abstimmung. Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 895/2 dahin gehend ab, dass diese als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und der Antragstenor um die Ziffer 1. "den Magistratsvortrag vom 12.08.2019, M 109, zurückzuziehen und vor dessen Neueinbringung und Realisierung zu prüfen und zu berichten, wie das Vorhaben mit den Planungen zum Ausbau der Radverkehrswege (Radentscheid) sowie der weiteren Verkehrsführung (Autos, Fußgänger etc.) in der Bockenheimer Landstraße zusammenpasst;" ergänzt wird sowie dass die bisherigen Ziffern 1. bis 3. zu den Ziffern 2. bis 4. werden. Beschluss: Anregung OA 460 2019 1. a) Die Ziffern 1., 2. und 4. der Vorlage OF 895/2 werden in der geänderten Fassung beschlossen. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OF 895/2 wird in der geänderten Fassung (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 911/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) Einstimmige Annahme b) GRÜNE, FDP und 1 LINKE. gegen CDU, SPD und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE. zu 2. CDU und SPD gegen FDP, 1 LINKE. und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und 1 LINKE.

Partei: CDU

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Verbesserte Verkehrsführung in der Siesmayerstraße

02.08.2019 | Aktualisiert am: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 870/2 Betreff: Verbesserte Verkehrsführung in der Siesmayerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgend genannten Punkte zur Verbesserung des Radverkehrs in der Siesmayerstraße zu prüfen und zu berichten: 1. Reduzierung der Breite des Parkstreifens bzw. der Stellplätze für Busse mit Blick auf deren beobachtete geringfügige Nutzung; 2. Reduzierung der Breite des Parkstreifens für PKW (siehe Foto): 3. Reduzierung der PKW-Stellplätze im Kreuzungsbereich Bockenheimer Landstr.; 4. Einrichtung eines Fahrradhaltestreifens im Kreuzungsbereich Bockenheimer Landstr.; 5. Einrichtung eines Grünen Pfeils für Radfahrer (rechtsabbiegend) an der Ampel zur Bockenheimer Landstr.; 6. Markierung von (gestrichelten) Fahrradstreifen auf der Fahrbahn Siesmayerstr. Begründung: Die Verkehrsführung in der Siesmayerstraße bzw. die Ausnutzung der knappen Verkehrsfläche insbesondere im Kreuzungsbereich Bockenheimer Landstraße erscheint nicht optimal, und faktisch wird der Radverkehr auf den Gehweg verwiesen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 26 Auf Wunsch der BFF-Fraktion wird über die Vorlage OF 870/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1387 2019 Die Vorlage OF 870/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 6. des Antragstenors nach dem Wort "Fahrradstreifen" die Worte "inklusive Dooringzone" eingefügt werden. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, FDP und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. Ziffer 3.: CDU, 3 SPD, GRÜNE und Piraten gegen 1 SPD, FDP und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. Ziffer 4.: CDU, 3 SPD, GRÜNE, 1 FDP, BFF und Piraten gegen 1 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FDP und LINKE. Ziffern 5. und 6.: CDU, 3 SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.

Parteien: CDU, GRÜNE

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Schleichverkehr durch die Straße Unterlindau?

31.07.2019 | Aktualisiert am: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2019, OF 865/2 Betreff: Schleichverkehr durch die Straße Unterlindau? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob und in welchem Maße Schleichverkehr von PKW bzw. LKW durch die Nebenstraßen des Stadtteil Westend feststellbar ist, bei denen die PKW bzw. LKW offenbar Stauungen auf den Hauptstraßen zu umgehen versuchen. Hierbei ist insbesondere der Weg von der Bockenheimer Landstraße durch die Straße "Unterlindau" von Interesse. 2. ob der Magistrat eine signifikante Zunahme eines Schleichverkehrs von PKW bzw. LKW durch die Nebenstraßen des Stadtteils Westend aufgrund der zuletzt angekündigten verkehrlichen Veränderungen auf der Bockenheimer Landstraße (eine PKW-Spur weniger) befürchtet. Hierbei ist insbesondere der Weg von der Bockenheimer Landstraße durch die Straße "Unterlindau" von Interesse. 3. welche Maßnahmen dem Magistrat geeignet erscheinen, einen Schleichverkehr durch die Nebenstraßen des Stadtteils Westend zu unterbinden, falls die Fragen zu Ziffer 1.) bzw. Ziffer 2.) bejaht werden. Begründung: Bürgeranfragen. Insbesondere formuliert in einem Ende Juni veröffentlichtem Leserbrief in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO II, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1393 2019 Die Vorlage OF 865/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Mehr Fahrradbügel für die Feldbergstraße

10.07.2019 | Aktualisiert am: 27.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.07.2019, OF 862/2 Betreff: Mehr Fahrradbügel für die Feldbergstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Zu prüfen, ob auf der nördlichen Seite Teile der Parkbuchten zu Parkflächen für Fahrradbügel umgewidmet werden können und dies ggf. umsetzen. An folgenden Stellen in der Feldbergstraße die Aufstellung von je 2 - 5 Fahrradbügeln zu prüfen und möglichst zu installieren: vor den Hausnummern: 49 ggf. hinter Bushaltestelle 35 /Wiesenau 29 27 25 23 21 19 17 Auf Sperrfläche Feldbergstr. EckeFreiherr-vom-Stein Str. 15 13 11 9 5 38 Begründung: Die Feldbergstraße verfügt zwar über einige vereinzelte Fahrradbügel, aber wie die Bilder zeigen ist der Bedarf größer. Da auf der nördlichen Seite ganze Parkbuchten für Gastronomie genutzt werden, sollte auch noch Platz für Fahrradbügel sein. Bilder: (c) Arno Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 862/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5117 2019 Die Vorlage OF 862/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Piraten

Partei: GRÜNE

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Gedenktafel am Geburtshaus von Erich Fromm

09.07.2019 | Aktualisiert am: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2019, OF 854/2 Betreff: Gedenktafel am Geburtshaus von Erich Fromm Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob am Geburtshaus von Erich Fromm in der Liebigstraße 27 eine Gedenktafel angebracht werden kann. Bei positiver Prüfung wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Auszug aus Wikipedia: Erich Fromm (* 23. März 1900 in Frankfurt am Main; † 18. März 1980 in Muralto, Schweiz) war ein deutsch-US-amerikanischer Psychoanalytiker, Philosoph und Sozialpsychologe. Seine Beiträge zur Psychoanalyse, zur Religionspsychologie und zur Gesellschaftskritik haben ihn als einflussreichen Denker des 20. Jahrhunderts etabliert. Viele seiner Bücher wurden zu Bestsellern, insbesondere Die Kunst des Liebens aus dem Jahre 1956 sowie Haben oder Sein von 1976. Seine Gedanken wurden auch außerhalb der Fachwelt breit diskutiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4957 2019 Die Vorlage OF 854/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: CDU

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Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern

03.07.2019 | Aktualisiert am: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.07.2019, OF 860/2 Betreff: Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: durch die Installation eines rot/weißen Pollers die Zufahrtsmöglichkeit von der Siesmayerstraße auf die städtische Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 zu verhindern. Begründung: Vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 befindet sich eine städtische Freifläche die regelmäßig durch Fahrzeuge illegal beparkt wird. Es sind oftmals mehrere Fahrzeuge die auf der Fläche parken. Die Zu- und Abfahrt der Fahrzeuge erfolgt über die Siesmayerstraße an der Stelle, an dem sich ein von der Siesmayerstraße kommende Fahrradweg in in Richtung Bockenheimer Landstraße einfädelt. Da die Breite dieses Einfädelbereichs eine ausreichende Breite aufweist, wird es zur An- und Abfahrt für Fahrzeuge genutzt. Da die Siesmayerstraße stark befahren ist, kann man sich leidlich vorstellen, was es bedeutet, wenn ein Fahrzeug diese unzulässige Zu- und Abfahrtsmöglichkeit nutzt. Gefährdet sind dadurch Fußgänger, Fahrradfahrer und auch der Fahrzeugverkehr auf der Siesmayerstraße. Bild: (c) A. Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 860/2 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Fahrradampel auf der Bockenheimer Landstraße Kreuzung Lindenstraße

29.05.2019 | Aktualisiert am: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2019, OF 834/2 Betreff: Fahrradampel auf der Bockenheimer Landstraße Kreuzung Lindenstraße Vorgang: OM 4874/16 OBR 2; ST 518/16 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten ob zwischenzeitlich ein konkreter Umsetzungszeitpunkt für die Installierung der zusätzlichen Radverkehrssignale in die Signalsteuerung der Ampelanlage auf der Bockenheimer Landstraße Kreuzung Lindenstraße benannt werden kann, die in der Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 518, angekündigt wurden. Begründung: Die oben genannte Stellungnahme des seinerzeitig noch amtierenden Magistrats entsprach kurz nach der Kommunalwahl der Ortsbeiratsanregung (OM 4874 vom 18.01.2016) an der bezeichneten Kreuzung eine Fahrradampel zu installieren ohne sich allerdings auf einen konkreten Umsetzungszeitpunkt festlegen zu wollen bzw. zu können. Nun nach gut drei Jahren sei höflich nachgefragt, ob zwischenzeitlich ein Umsetzungstermin benannt werden kann, um der Ortsbeiratsanregung endlich zu entsprechen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4874 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 518 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 834/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1385 2019 Die Vorlage OF 834/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Bitte Fahrradampeln auf der Bockenheimer Landstraße installieren

29.05.2019 | Aktualisiert am: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2019, OF 833/2 Betreff: Bitte Fahrradampeln auf der Bockenheimer Landstraße installieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an folgenden Kreuzungen der Bockenheimer Landstraße je in Fahrtrichtung zusätzliche Radverkehrssignale in die Signalsteuerungen der Ampelanlagen auf der Bockenheimer Landstraße zeitnah installiert werden können, um sodann durch jeweils vor dem Autoverkehr geschaltete Grünphasen (mind. drei Sekunden) die Gefährdung von Radfahrer*innen durch rechtsabbiegende PKW oder LKW auf der Bockenheimer Landstraße zu senken: a. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Mendelssohnstraße sowie Siesmayerstraße, b. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Feuerbachstraße sowie Freiher-vom-Stein-Straße, c. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Ulmenstraße sowie Liebigstraße, d. Bockenheimer Landstraße an der Kreuzung Unterlindau. Begründung: Fragen der Verkehrssicherheit sollten nicht durch Zuwarten auf ein Gesamtkonzept für die Bockenheimer Landstraße verschoben werden sondern immer möglichst aktuell gestellt und beantwortet werden. Die Bockenheimer Landstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen von Auto- und Radverkehr. Nun ist für Radfahrer*innen die Situation eines rechtsabbiegenden PKW oder LKW besonders gefahrenträchtig. Durch Fahrradampeln, die den Radfahrer*innen eine vor dem Autoverkehr frühere Grünphase gibt, könnte die Verkehrssicherheit erhöht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 833/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1384 2019 Die Vorlage OF 833/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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„Grüne Welle“ für Fahrradverkehr - Ampelphasen auf Bockenheimer Landstraße auf Tempo 20 km/h schalten

29.05.2019 | Aktualisiert am: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2019, OF 832/2 Betreff: "Grüne Welle" für Fahrradverkehr - Ampelphasen auf Bockenheimer Landstraße auf Tempo 20 km/h schalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Bockenheimer Landstraße die Grünphasen der Signalsteuerungen der Ampelanlagen versuchsweise auf Tempo 20 km/h geschaltet werden können, um mit solchen dem Tempo des Radverkehrs angepassten Ampelphasen den Radfahrer*innen die Gelegenheit zur fließenden Durchfahrt auf der Bockenheimer Landstraße zu geben. Begründung: Die Bockenheimer Landstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen von Auto- und Radverkehr. Die Durchschnittsgeschwindigkeit des Autoverkehrs dürfte in den Stoßzeiten unter 20 km/h liegen, so dass die Bockenheimer Landstraße für eine zunächst versuchsweise eingeführten "grünen Welle" für Radfahrer*innen besonders geeignet erscheint. Beispielsweise muss derzeit ein bzw. eine Radfahrer*in vom Beginn der Grünphase Kreuzung Senckenberganlage in einem Tempo von ca. 30 km/h "strampeln, um vor dem Ende der Grünphase noch die Kreuzung Mendelssohnstraße überqueren zu können. Dies mag für einige Radfahrer*innen zwar eine willkommene sportliche Herausforderung sein, aber für viele Radfahrer*innen ist dies nicht komfortabel bzw. nicht erreichbar. In Kopenhagen geht das mit den Grünphasen für Radfahrer*innen doch auch. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 832/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1383 2019 Die Vorlage OF 832/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Barrierefreiheit Freiherr-vom-Stein-Straße

06.05.2019 | Aktualisiert am: 07.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2019, OF 811/2 Betreff: Barrierefreiheit Freiherr-vom-Stein-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die beidseitigen Bürgersteige der Freiherr-vom-Stein-Straße im Abschnitt Ecke Staufenstr. bis Ecke Eppsteiner Straße gegen Zuparken zu sichern. Begründung: Beschwerde von Bewohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4652 2019 Die Vorlage OF 811/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Sichere Überquerung insbesondere für Fahrradfahrer an der Kreuzung Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz - Teil 3

01.02.2019 | Aktualisiert am: 27.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2019, OF 751/2 Betreff: Sichere Überquerung insbesondere für Fahrradfahrer an der Kreuzung Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz - Teil 3 Vorgang: OM 826/16 OBR 2; ST 106/17; OM 3586/18 OBR 2; ST 2248/18 Der Ortsbeirat möchte beschließen: Unter Bezugnahme auf die ST106 (13.01.2017) und ST 2248 (03.12.2018) wird der Magistrat gebeten, den Kreuzungsbereich Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz derart zu gestalten, dass das Abbiegen im Kreuzungsbereich und das Queren des Opernplatzes sicherer wird. Hier werden insbesondere zwei Maßnahmen vorgeschlagen. 1. Für den Radverkehr von der Taunusanlage kommend wird auf der Fahrbahn eine separate Spur zum links Abbiegen in die Bockenheimer Landstraße mit eigener Lichtsignalanlage eingerichtet. Hierfür wird das Vorbild der Kurt-Schumacher-Straße Richtung Main am Abzweig Börneplatz/Rechneigrabenstraße vorgeschlagen. 2. Zur Querung des Opernplatzes wird die bestehende durchgehende Verkehrsführung der Radfahrer*innen von der Bockenheimer Landstraße kommend über den Opernplatz in die Goethestraße und umgekehrt durch einen farbig markierten Radwegbereich eindeutig gekennzeichnet. Begründung: 1. Die ST 2248 nimmt Stellung zum Rechtsabbiegen von der Bockenheimer Landstraße in die Taunusanlage (zu 1.) und stellt hier eine Verbesserung in Aussicht. Unangesprochen bleibt bisher die Situation in die Gegenrichtung, von der Taunusstraße links in die Bockenheimer Landstraße abzubiegen. Derzeit müssen Radfahrer*innen hierfür auf der Geradeaus-Spur stehen bleiben und behindern damit nachkommenden Radverkehr oder nötigen diesen gar auf die Kraftfahrzeug-Spur. Im Sinne der Verkehrssicherheit ist dies ein unhaltbarer Zustand. Entsprechend reagieren die Radfahrer*innen meist, indem sie im Bereich der vorigen Ampel auf den Opernplatz fahren, womit jedoch hier der Ampelübergang gestört und eventuell Fußgänger*innen gefährdet werden könnten. Im Stadtgebiet gibt es für solche Situationen bereits Vorbild-Lösungen, wie im Antrag genannt. Diese Lösung kommt zudem ohne Veränderung der Grünzeiten an den Lichtsignalanlagen der Kreuzung aus. 2. Auch diese Maßnahme würde die Beeinträchtigung des Fußverkehrs durch den Radverkehr verringern. Die ST 106 spricht den Radverkehr in dieser Richtung zwar an, jedoch nur im Bereich der Fahrbahn. Eine sichere Lösung für den Verkehr auf dem Opernplatz selbst steht jedoch weiterhin aus. Das derzeitige Durcheinander von Radfahrer*innen und Fußgänger*innen birgt einiges Potential für Ärger und Gefährdung, insbesondere für Touristen, die die örtliche Verkehrslage auf dem Platz nicht kennen. Zwar gibt es eine dezent markierte Spur, die jedoch nur bei genauem Hinsehen erkannt und als Rad-Spur gedeutet wird und daher im wesentlichen wirkungslos ist. Ein deutlich markierter Bereich für den Radverkehr würde hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 826 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 106 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3586 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2248 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 18.02.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 751/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Nachfrage zum Bericht des Magistrats, B 344, vom 19.10.2018

04.01.2019 | Aktualisiert am: 29.01.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2019, OF 735/2 Betreff: Nachfrage zum Bericht des Magistrats, B 344, vom 19.10.2018 Vorgang: B 344/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann die Straßenbeleuchtung in den nachfolgend genannten und in der B 344 vom 19.10.2018 nicht aufgeführten Straßen modernisiert wird: - Beethovenstraße, - Kettenhofweg, - Schwindstraße, - Schubertstraße, - Corneliusstraße, - Arndtstraße, - Lindenstraße, - Westendstraße, - Savignystraße (teilweise), - Lessingstraße, - Feuerbachstraße, - Bettinastraße, - Ulmenstraße, - Brentanostraße. Begründung: Frage von Bewohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2018, B 344 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO II, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1135 2019 Die Vorlage OF 735/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Fahrradständer Liebigstraße/Staufenstraße

14.12.2018 | Aktualisiert am: 27.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2018, OF 749/2 Betreff: Fahrradständer Liebigstraße/Staufenstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: an der Kreuzung Liebigstraße/Staufenstraße an den drei Standorten Fahrradständer, wie auf den Bildern dargestellt, aufzustellen. Begründung: Im nördlichen Westend werden von der wachsenden Wohnbevölkerung mehr Fahrradständer benötigt, vorhandene Sperrflächen können dadurch Vernünftig genutzt werden. Bild 1 (Platz für Fahrradständer, linke und rechte Straßenecke) Bild 2 (Platz für Fahrradständer, rechte Straßenecke) Bilder: (c) A. Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 18.02.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 749/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und 1 FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 FDP

Partei: GRÜNE

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Die weißen Flecken der Tempo-30-Zone im Westend-Nord und Westend-Nordost im Ortsbeirat 2Gebiet schließen

09.10.2018 | Aktualisiert am: 01.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 647/2 Betreff: Die weißen Flecken der Tempo-30-Zone im Westend-Nord und Westend-Nordost im Ortsbeirat 2-Gebiet schließen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die mit nur Tempo 30 Schild verbliebenen Straßenabschnitte im Westend-Nord und Westend-Nordost zwischen Siesmayerstraße, Bockenheimer Landstraße, Bockenheimer Anlage, Eschersheimer Landstraße, Bremer Straße, Fürstenbergerstr., mit Ausnahme von Reuterweg und Eschersheimer Landstraße, in eine jeweils geschlossene Tempo 30 Zone umzuwidmen. Auswahl von Straßenabschnitten nur mit Schild 30KM Sicherheitsgeschwindigkeit: 1. Siesmayerstraße (zw. Bockenheimer Landstr. & Grüneburgweg) 2. Fürstenbergerstr. (zw. Reuterweg & Grüneburgweg) 3. Liebigstraße (zw. Grüneburgweg/Fürstenbergerstr. & Feldbergstraße) 4. Grüneburgweg (zw. Eschersheimer Landstr. & Reuterweg) 5. Grüneburgweg (zw. Reuterweg & Fürstenbergerstr.) 6. Noch übersehene Abschnitte. 7. Vorverlegung der T30 Zone auf der Hansaallee vor den Abzweig in die Holzhausenstraße. Begründung: Leider gibt es in den beiden Gebieten noch einige Tempo 30 Zonen Ausnahmen, sie sind zwar meist mit 30 Km Schildern ausgestattet, aber es ist aus meiner Sicht unnötig, solche meist kurzen Abschnitte, aus der T30 Zone auszunehmen. In früheren Stellungnahmen des Magistrats wurden solche Ausnahmen meist mit dem Argument, das sei eine Grundnetzstraße, aus der T30 Zone ausgenommen. Oft wurde auch angemerkt, dass dies Linienbusse behindern würde. Seit mehreren Jahren fahren die Linien 36 und 75 durch das nördliche Westend in den Tempo 30 Zonen, ohne Beeinträchtigung. Für Fahrzeugführer ist es recht verwirrend wenn sich Tempo 30 Zone und Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km abwechseln. Besonders der Grüneburgweg zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße würde durch eine Tempo 30 Zone aufgewertet. Er ist das Einkaufszentrum für das nordöstliche Westend. Die Ausweisung als T30 Zonen würde hier die Verkehrssicherheit und die Wohn und Aufenthaltsqualität verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 15 Die antragstellende Fraktion ergänzt die Vorlage OF 647/2 um die Ziffer "8. Feldbergstraße". Beschluss: Die geänderte Vorlage OF 647/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen SPD, GRÜNE, BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: GRÜNE

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Falschfahrer in einem Streckenabschnitt der Friedrichstraße

08.10.2018 | Aktualisiert am: 01.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 649/2 Betreff: Falschfahrer in einem Streckenabschnitt der Friedrichstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wie die von Anwohner*innen gemeldeten Verkehrsgefährdungen im Streckenabschnitt der Friedrichstrasse (Einbahnstraße) zwischen Freiherr-vom-Stein-Straße und Liebigstraße durch Autofahrer*innen, die diesem Streckenabschnitt häufig entgegen der zugelassenen Fahrtrichtung benutzen, entgegengewirkt werden kann. Begründung: Hinweise von Bewohnern der Friedrichsstraße. Für Sachverhalte dieser Art wäre ein erweiterter Mängelmelder für den Straßenverkehr (siehe Antrag "Mängelmelder für den Straßenverkehr erweitern" sinnvoll). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3866 2018 Die Vorlage OF 649/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus?

13.09.2018 | Aktualisiert am: 01.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2018, OF 646/2 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus? Vorgang: OM 830/16 OBR 2; ST 513/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die in der Stellungnahme ST 513 genannten Punkte 2 - 4 mit der Antwort: "wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt" auch zeitnah umzusetzen. 2. zu erläutern, was mit dem Wort "Neugestaltung" gemeint ist. 3. zu erläutern, warum die ST mit den Worten endet: "Der Anregung wird diesbezüglich nicht entsprochen". Bezieht sich dies auf die ganze ST oder nur auf die Punkte 1 und 5? Begründung: Von den insgesamt 5 Anregungen des Antrags ist bislang kein einziger umgesetzt worden, obwohl laut der ST die Punkte 2 - 4 durchaus die Hoffnung auslösten, dass diese "im Rahmen der Neugestaltung" umgesetzt werden. Der Punkt 1 ist meines Erachtens sehr schwammig formuliert, da die Formulierung keine geplante Umsetzung suggeriert. Die Stellungnahme des Magistrats aus der OM 830 2016 (OF 121/2 vom 31.10.2016) ist deshalb insgesamt leider sehr missverständlich. Durch den stetig wachsenden Fahrradverkehr in diesem Bereich, wäre es sehr sinnvoll zumindest die Punkte 1 - 4 zügig zu realisieren. # Die ST 513 im Wortlaut: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Zu Frage 1: Die Markierung des Radweges wird durch zwei weiße begrenzende Linien aufgebracht, um den Radverkehr weniger abrupt hinter den Parkstreifen zu verschwenken. Entgegen der baulichen Ausgestaltung würde der Radweg teilweise über den Bereich des Kleinpflasters führen. Die Verschwenkung sollte ca. 8m vor der Parkbucht beginnen. Zu Frage 2: Der Papierkorb, einschließlich Pfosten, wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt. Zu Frage 3: Der Beschilderung, einschließlich Pfosten, wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt. Zu Frage 4: Der Beschilderung, einschließlich Pfosten, wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt. Zu Frage 5: Radwege an Bushaltestellen werden derzeit stadtweit generell nicht mit besonderen Markierungen versehen, da dies gesetzlich, gemäß § 20, Abs. 2 der StVO geregelt ist: "Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten." Mögliche Konflikte zwischen Fahrgästen und Radfahrenden sind daher in der Regel auf bewusstes, rücksichtloses Fehlverhalten zurückzuführen, das auch nicht verhindert werden kann, wenn Markierungen aufgebracht werden. Der Anregung wird diesbezüglich nicht entsprochen. # Der ursprüngliche Antrag (Auszug): Der Magistrat wird gebeten, den nördlichen Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße mit einer besseren farblichen Markierung zu versehen (Bild 1). [Anm. Sonst landen Ortsfremde bei Dunkelheit evtl. im Taxistand] Den in den Fahrradweg hineinreichenden Abfallkorb so zu befestigen, dass er nicht in den Fahrradweg hineinreicht, bzw. zusammen mit dem Taxihalteplatzschild an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2). Das Schild Fahrradweg an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2). Den Mast mit Warnbarke und Hinweisschild am dahinterliegenden Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen(Bild 3). Farbliche Markierung der Bushaltestelle, evtl. mit einer Haltelinie, damit die Fahrradlenker bei einem haltenden Bus nicht die ein- und aussteigenden Fahrgäste gefährden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 830 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3865 2018 Die Vorlage OF 646/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Sichere Überquerung insbesondere für Fahrradfahrer an der Kreuzung Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz - Teil 2

23.08.2018 | Aktualisiert am: 13.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2018, OF 634/2 Betreff: Sichere Überquerung insbesondere für Fahrradfahrer an der Kreuzung Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz - Teil 2 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird unter Bezugnahme auf ST 106 vom 13.01.2017 aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Situation für Fahrradfahrer an der Ampel Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz entschärft werden kann. Der Magistrat wird gebeten, dabei folgende Punkte genauer zu prüfen: 1.) Vermeidung des Rückstaus von Autoverkehr von der Bockenheimer Landstraße kommend im Fußgänger-/Fahrradwegbereich der Ampelkreuzung. 2.) Herstellung eines verkehrssicheren Übergang insbesondere für Radfahrer durch eine stationäre Rotlichtüberwachung der Ampel für die Autofahrer von der Bockenheimer Landstraße kommend ("Blitzer") oder den persönliche Einsatz der Verkehrspolizei zu verkehrstechnischen Stoßzeiten an der benannten Stelle der Kreuzung. Der Magistrat wird wiederum gebeten, mögliche Verbesserungsmaßnahmen im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: An der bezeichneten Ampelkreuzung kommt es gerade in den Stoßzeiten immer wieder durch hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere durch Rückstau des Autoverkehrs in die Bereiche für Fahrradfahrer und Fußgänger während deren Grünphasen, zu gefährlichen Situationen unter Radfahrern und zwischen Fußgängern, Auto- und Radfahrern. Leider hatten die in der ST 106 vom 13.01.2017 vorgestellten Maßnahmen keinen nachhaltigen Effekt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3586 2018 Die Vorlage OF 634/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Planungsstand Bockenheimer Landstraße

27.07.2018 | Aktualisiert am: 22.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2018, OF 607/2 Betreff: Planungsstand Bockenheimer Landstraße Vorgang: OM 1075/17 OBR 2; ST 649/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Wie ist der aktuelle Stand der Neuplanung der Bockenheimer Landstraße vor dem Hintergrund der Zielsetzung einer Neuaufteilung des Straßenraums zugunsten des in den letzten Jahren massiv angestiegenen Fahrradverkehrs? Begründung: Ausweislich der ST 649 vom 31.03.2017 hat der Magistrat die Neuplanung der Bockenheimer Landstraße noch vor dem 01.07.2017 in die Wege geleitet. Nun ist es nach einem Jahr an der Zeit erste Planungsergebnisse zu erfahren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2017, OM 1075 Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 649 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 956 2018 Die Vorlage OF 607/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Architektur und Fassadengestaltung des Bauvorhabens „The Flag“ in der Bockenheimer Landstraße 38 bis 40

24.05.2018 | Aktualisiert am: 21.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2018, OF 576/2 Betreff: Architektur und Fassadengestaltung des Bauvorhabens "The Flag" in der Bockenheimer Landstraße 38 bis 40 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie er die Fassadengestaltung des o.g. Bauvorhabens mit Blick auf die weiteren Gebäude in der Bockenheimer Landstraße bewertet; ob und in welchem Umfang ästhetische Kriterien bei Bauvorhaben auch Gegenstand des städtischen Genehmigungsprozesses sind; ob aus Sicht des Magistrats eine stärkere Berücksichtigung von ästhetischen Kriterien bei der Genehmigung von Bauvorhaben sinnvoll und was ggf. dafür an rechtlichen Grundlagen erforderlich ist. Begründung: Bei der Vorstellung des o.g. Bauvorhabens wurde die geplante Fassadengestaltung vom Publikum nahezu einstimmig als sehr hässlich beurteilt, so dass sich die Frage nach der Genehmigung bzw. den städtischen Einflussmöglichkeiten stellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO II, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3338 2018 Die Vorlage OF 576/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Kronberger Straße

24.05.2018 | Aktualisiert am: 21.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2018, OF 582/2 Betreff: Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Kronberger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Freiherr-vom-Stein-Straße vor der Einbiegung der Kronberger Straße durch ein Piktogramm auf der Fahrbahn auf die Vorfahrtsregelung hinzuweisen. Begründung: Hinweis von Bewohnern. Fahrzeuge, die aus der Kronberger Straße in die Freiherr-vom-Stein-Straße einfahren, haben Vorfahrt. Viele Autofahrer, die von der Bockenheimer Landstraße kommend auf der Freiherr-vom-Stein-Straße fahren, rechnen leider nicht damit, dass sie die Vorfahrt zu achten haben. Das führt dazu, dass die Fahrzeuge, die aus der Kronberger kommen, oft durch Hupen auf ihre Vorfahrt aufmerksam machen und sie letztlich erzwingen. Es entstehen oftmals unfallträchtige Bremsmanöver. Das passiert am Tag oft, leider auch in der Nacht. Die Vorfahrtregelung als gegeben genommen kommt der Gedanke, entweder durch ein Verkehrsschild oder durch ein Piktogramm auf der Fahrbahn auf die Vorfahrtsregelung hinzuweisen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3342 2018 Die Vorlage OF 582/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Radwegeverbindung von der Schillerstraße aus kommend zwischen dem Eschenheimer Turm und der Bockenheimer Anlage

21.05.2018 | Aktualisiert am: 14.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2018, OF 622/1 Betreff: Radwegeverbindung von der Schillerstraße aus kommend zwischen dem Eschenheimer Turm und der Bockenheimer Anlage Der Magistrat wird aufgefordert, eine Radwegverbindung vom Bereich des Eschenheimer Turms zur Bockenheimer Anlage einrichten zu lassen. Begründung: Dieser Abschnitt wird vom Radverkehr sowohl von der Schillerstraße als auch aus der Stiftstraße kommend stark genutzt, um z. B. zur Alten Oper , Bockenheimer Landstraße usw. zu fahren. Eine ordentliche und schnelle Radwegverbindung - welche die Attraktivität der Strecke deutlich anheben würde - besteht in dem im Betreff angesprochenen Bereich aber nicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 05.06.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3238 2018 Die Vorlage OF 622/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, PARTEI und U.B. gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Verkehrszählung Siesmayerstraße und Grüneburgweg - und nun?

27.04.2018 | Aktualisiert am: 23.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2018, OF 547/2 Betreff: Verkehrszählung Siesmayerstraße und Grüneburgweg - und nun? Vorgang: OM 1688/17 OBR 2; ST 419/18; OM 992/16 OBR 2; ST 1531/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: Wie beurteilt der Magistrat die Ergebnisse der Verkehrszählung vor dem Hintergrund der in der OM 992 vom 28.11.2016 aufgeworfenen Probleme? Warum führte der Magistrat eine Zählung an der Kreuzung Grüneburgweg/Siesmayerstraße durch und nicht wie vom Ortsbeirat gewünscht am Grüneburgweg nach der August-Siebert-Straße? Ein besonderes Anliegen des Ortsbeirates war die Zählung der Fahrradfahrten auf den Gehwegen (OM 1688). Warum wurden diese nicht gezählt? Woher stammen die in der ST 419 aufgeführten Vergleichszahlen aus dem Jahr 2016, wenn der Magistrat in seiner ST 692 noch betont: "Genauere Kenntnisse über den Umfang eines Durchgangsverkehrs zwischen Reuterweg und Bockenheimer Landstraße über die Siesmayerstraße liegen nicht vor." Neben der Beantwortung der Fragen bittet der Ortsbeirat um einen möglichst baldigen Termin mit den entsprechenden Fachämtern des Verkehrsdezernats, aber auch mit Vertreter*innen der Stadtplanung. Begründung: So dankbar der Ortsbeirat für die durchgeführte Verkehrszählung ist, so wenig bringen die rohen Zahlen eine Veränderung bei der zu Grunde liegenden Problematik. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 419 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 874 2018 1. Die Ziffern 1. bis 4. der Vorlage OF 547/2 werden als Anfrage an den Magistrat beschlossen. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Ziffer 5. der Vorlage OF 547/2 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern

25.04.2018 | Aktualisiert am: 23.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2018, OF 543/2 Betreff: Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: durch die Installation von ein bis zwei rot/weißen Pollern die Zufahrtsmöglichkeit von der Bockenheimer Landstr. auf die städtische Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 zu verhindern. Begründung: Vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 befindet sich eine städtische Freifläche die regelmäßig durch Fahrzeuge illegal beparkt wird. Es sind nach meiner Beobachtung oftmals mehrere Fahrzeuge die auf der Fläche parken. Die Zu- und Abfahrt der Fahrzeuge erfolgt über die Bockenheimer Landstraße an der Stelle, an dem sich der von der Siesmayerstraße kommende Fahrradweg in den Fahrradweg der Bockenheimer Landstraße einfädelt. Da die Breite dieses Einfädelbereichs eine ausreichende Breite aufweist, wird es zur An- und Abfahrt für Autos genutzt. Da diese genannte Fahrradwegeverbindung und die Bockenheimer Landstraße nicht gerade unter zu wenig Verkehr leiden, kann man sich leidlich vorstellen, was es bedeutet, wenn ein Fahrzeug diese unzulässige Zu- und Abfahrtsmöglichkeit nutzt. Gefährdet sind dadurch Fußgänger, Fahrradfahrer und auch der Fahrzeugverkehr auf der Bockenheimer Landstraße. Deshalb muss diese Zu- und Abfahrtsmöglichkeit durch rot/weiße Poller, der die Fahrradfahrer nicht behindert, verhindert werden. Hier eine mögliche Variante mit zwei Pollern Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3174 2018 Die Vorlage OF 543/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Beschädigten Poller in der Ulmenstraße entfernen

31.03.2018 | Aktualisiert am: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2018, OF 530/2 Betreff: Beschädigten Poller in der Ulmenstraße entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den beschädigten Poller auf dem Bürgersteig in der Ulmenstraße (Höhe Hausnummer 11) zu entfern. Begründung: Der Poller (aus Plastik) ist abgebrochen oder umgefahren worden und ragt jetzt scharfkantig in etwa 15-20cm Höhe in Zacken aus der Erde. Somit stellt er eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer dar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3034 2018 Die Vorlage OF 530/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Green City muss green bleiben - Kein Bauen auf Kosten des Naturschutzes

23.03.2018 | Aktualisiert am: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2018, OF 525/2 Betreff: Green City muss green bleiben - Kein Bauen auf Kosten des Naturschutzes Der Ortsbeirat möge beschließen: I. Der Magistrat wird aufgefordert, 1. den Zusammenhang zwischen natur- bzw. baumschützenden Maßnahmen und geplanter städtebaulicher Verdichtung zu bewerten; 2. Prognosen vorzulegen, in welcher Größenordnung sich die Entwicklung "Verdichtung versus Verlust von Grün" in den kommenden Jahren fortsetzen wird; 3. dem beschriebenen Zielkonflikt mit präventiven, dezernatsübergreifenden (analog dem Beispiel der Koordinierungsgruppe Klimawandel) und insbesondere stadtplanerischen Maßnahmen zu begegnen und damit in einer wachsenden Stadt den Naturschutz zu stärken; 4. dem rechtlichen Ungleichgewicht (Baurecht bricht Baumrecht) zwischen der Frankfurter Baumschutzsatzung, die immerhin Nachpflanzungen erzwingt, und dem planungsrechtliche Entscheidungen bindenden Baurecht nachzugehen und mit juristischer Expertise ausgleichende Maßnahmen zu suchen und zu finden; 5. den Ortsbeirat vor der Schaffung von Fakten vor allem dann über bauplanerische Maßnahmen im privaten Bereich zu informieren, wenn ein Einfluss auf den Natur- bzw. Baumschutz abzusehen ist und dabei dem seit langem praktizierten Verfahren des Grünflächenamtes zu folgen, das den Ortsbeirat über beabsichtigte Fällungen im öffentlichen Raum im Vorfeld informiert. II. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. bei wie vielen der realisierten - privaten und städtischen - Bauvorhaben im Ortsbezirk 2 es in den letzten drei Jahren Baumfällungen gegeben hat; 2. wie viele Bäume in diesem Zusammenhang auf Antrag gefällt worden sind; 3. wie viele Bäume dem Zugriff von Baumfällungen entzogen werden konnten; 4. in welcher Größenordnung lt. Vorgabe der Frankfurter Baumschutzsatzung Bäume nachgepflanzt wurden; 5. in welcher Größenordnung ein finanzieller Ausgleich geleistet worden ist; 6. wie dieser Ausgleich verwendet wurde; 7. wie viele und welche Bäume insbesondere im Zusammenhang mit den Maßnahmen A Myliusstraße 34 und B Bockenheimer Landstraße 38 - 40 auf Antrag gefällt wurden; 8. bei wie vielen Bäumen den jeweiligen Anträgen - und aus welchen Gründen - nicht stattgegeben wurde; 9. warum der Ortsbeirat im Falle der Maßnahme Bockenheimer Landstraße 38 - 40 im Vorfeld gar nicht informiert wurde und im Falle der Maßnahme Myliusstraße 34 dem Ortsbeirat auf dessen Nachfrage noch im Dezember 2016 zugesichert wurde, dass bei einer Bebauung des Grundstücks mit einem Wohnhaus der alte Baumbestand zu schützen sei (ST 1863), aber bereits im März 2017 eine Fällgenehmigung durch die UNB erfolgte; 10. ob es zutrifft, dass im Falle der Bockenheimer Landstraße 38 - 40 bereits Bäume gefällt wurden, obwohl noch keine Baugenehmigung vorlag; 11. an welcher Stelle und zu welchem Zeitpunkt bei beiden Maßnahmen die erforderlichen Nachpflanzungen erfolgen. Begründung: Nicht nur weltweite Klimaänderungen beeinflussen in Frankfurt am Main die Lebensbedingungen. In Zeiten zunehmender Verdichtung im Baubereich geraten in einer wachsenden Stadt auch mehr und mehr Grünflächen und vor allem die Bäume ins Hintertreffen. Auch wenn bei Durchsetzung der Frankfurter Baumschutzsatzung Schlimmeres verhindert werden kann und für notwendige Nachpflanzungen bzw. finanziellen Ausgleich gesorgt wird, ist dieser Zustand letztlich nicht zufriedenstellend. Unerfreulich ist ebenfalls, dass der Ortsbeirat zunehmend erst nach geschaffenen Fakten über bauplanerische Maßnahmen informiert wird, die absehbar Eingriffe in den Natur- und Baumschutz nach sich ziehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3027 2018 Die Vorlage OF 525/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Fassadengestaltung Friedrichstraße 39

02.03.2018 | Aktualisiert am: 23.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2018, OF 522/2 Betreff: Fassadengestaltung Friedrichstraße 39 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie er die Fassadengestaltung des Bauvorhabens Friedrichstraße 39 im Hinblick auf das Gesamtensemble dieser Straße mit sehr schöner Bausubstanz aus der Gründerzeit bewertet und wie das Gebäude im Allgemeinen zum Westend passt. Begründung: Viele Bewohner der Friedrichstraße und auch Nachbarn des Objekts haben sich sehr negativ über die Außenansicht geäußert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2835 2018 Die Vorlage OF 522/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Verkehrs- und Parksituation im südlichen Westend

17.11.2017 | Aktualisiert am: 11.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2017, OF 425/2 Betreff: Verkehrs- und Parksituation im südlichen Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die schwierige Verkehrssituation vor dem Ivory-Club verbessert werden kann. Dabei ist zu beachten, dass der fließende Verkehr nicht weiter behindert wird. Wünschenswert wäre eine Haltebucht bzw. Umgestaltung des Vorplatzes des Clubs, so dass Taxis und Gäste die Straße verlassen können und nicht weiter auf der Straße halten müssen. 2. ob die Verkehrsregelung im Kettenhofweg neu gestaltet werden oder zumindest häufiger polizeilicher Kontrolle unterliegen kann. Begründung: In unmittelbarer Nachbarschaft liegen verschiedene, "angesagte" Lokalitäten, wie z.B. die Kameha Suite, The Ivory Club, Zenzakan, Mon Ami Maxi und die Alte Oper. Nachts wird der Kettenhofweg (1 - 35) zwischen Bockenheimer Landstraße und Niedenau als Parkfläche genutzt. Autos fahren in alle Richtungen, somit auch gegen den Verlauf der Einbahnstraße. Das ist gefährlich und Anwohner werden massivst gestört. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.09.2017, OF 407/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 10 Auf Wunsch der Piraten wird bei der Vorlage OF 425/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2496 2017 1. Die Vorlage OF 407/2 wurde zurückgezogen. 2. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 425/2 abgelehnt. b) Ziffer 2. der Vorlage OF 425/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. zu a): 2 GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und SPD (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE zu b): CDU, SPD, 2 GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 GRÜNE und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP

Parteien: CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Etwas mehr Entgegenkommen im Grüneburgweg

17.11.2017 | Aktualisiert am: 11.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2017, OF 446/2 Betreff: Etwas mehr Entgegenkommen im Grüneburgweg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Grüneburgweg, von der Siesmayerstraße kommend bis zum Mitscherlichplatz und vom Mitscherlichplatz bis zur Kreuzung Grüneburgweg - Feldbergstraße/Wolfsgangstraße für das Radfahren gegen die Einbahnstraße freizugeben. Begründung: Bei der Freigabe von Einbahnstraßen in Tempo- und Zone-30-Bereichen wurden in Frankfurt sellemals die Straßenzüge, in denen Busse fahren, ausgespart, um zunächst Erfahrungen zu sammeln. Mittlerweile wurde das Projekt "Freigabe von Einbahnstraßen" positiv beurteilt und in vielen Straßen mit Busverkehr die Einbahnstraße für Radfahrer freigegeben. Der Grüneburgweg scheint schlichtweg vergessen worden zu sein. Der Grüneburgweg ist an schmalster Stelle 7,70m, abzüglich 2x2m (beidseitig längsparkende Kfz) bleiben noch 3,70m. In der Praxis bleibt mehr als 3,70m, weil viele Autos nicht ganz 2m breit sind. In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung heißt es, "Zu Zeichen 220 Einbahnstraße": Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2500 2017 Die Vorlage OF 446/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung) Herr Hammelmann war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Weitere Nutzung der vormaligen Andienungsfläche des Gemeindehauses

14.11.2017 | Aktualisiert am: 11.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 455/2 Betreff: Weitere Nutzung der vormaligen Andienungsfläche des Gemeindehauses Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Kronberger Straße / Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße die bestehenden "festen" Sperrpfosten sowie den ersten Fahrradbügel (siehe Foto) durch "umklappbare" Sperrpfosten zu ersetzen und der ev.-reform. Gemeinde die entsprechenden Schlüssel zur Verfügung zu stellen. Begründung: Bitte der Kirchengemeinde, die ehemalige Andienungszone für das Gemeindehaus weiter zugänglich zu halten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2504 2017 Die Vorlage OF 455/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Vermeintlichen Kreisverkehr zum echten Kreisverkehr machen

22.09.2017 | Aktualisiert am: 27.10.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2017, OF 400/2 Betreff: Vermeintlichen Kreisverkehr zum echten Kreisverkehr machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Ulmenstraße /Rüsterstraße/ Niedenau/ Zimmerweg als echten Kreisverkehr mit Vorfahrt auszuschildern (§ 8 Abs. 1a StVO). Begründung: Wegen der äußeren Gestaltung als Kreis und den Rechtsfahrschildern (Zeichen 211) wird dieser Kreis derzeit von der großen Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer faktisch als echter Kreisverkehr mit Vorfahrt missverstanden und es wird deswegen dem von rechts in den Kreisverkehr einfahrenden Verkehrsteilnehmern (insbesondere Radfahrern) keine Vorfahrt gewährt. Das kann fatale Folgen haben, wenn der von rechts einfahrende Verkehrsteilnehmer rechtlich zutreffend von der eigenen Vorfahrt ausgeht. In dieser Situation ist es richtiger, die Rechtslage an die faktische Situation anzupassen und damit schwerwiegende Unfälle, auch wenn sie bisher nicht vorgekommen sein sollten, zu vermeiden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO II, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2279 2017 Die Vorlage OF 400/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Straßenbelag auf der Unterlindau fertigstellen

01.09.2017 | Aktualisiert am: 27.10.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2017, OF 391/2 Betreff: Straßenbelag auf der Unterlindau fertigstellen Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß auf dem nördlichen Abschnitt der unteren Unterlindau zwischen Bockenheimer Landstarße und Staufenstraße der Straßenbelag in gleicher Qualität wie im südlichen Abschnitt hergestellt wird. Begründung: Nach einem Antrag des Ortsbeirats 2 wurden im genannten Straßenabschnitt zunächst die zahlreichen Schlaglöcher (mit meist offenliegendem Kopfsteinpflaster) notdürftig mit Asphalt verfüllt. Dabei entstand eine neue unebene Hoppelpiste. Vor einigen Wochen wurde nun der südliche Abschnitt ordentlich glatt mit Asphalt überzogen. Der nördliche Abschnitt verbleibt bisher als unebene Piste; auch ein Schlagloch mit Kopfsteinpflaster ist weiterhin offen. Es hat den Anschein, als habe die Stadt lediglich im Bereich der Bürogebäude für einen gleichmäßigen Straßenbelag gesorgt. Im Bereich der Wohngebäude blieb es bisher bei der lärmintensiven Holperstrecke. Das erweckt den Anschein der Mißachtung der Wohnbevölkerung durch die Stadt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 391/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und 1 LINKE. gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE. und Piraten

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit umsetzen - Feuerbachstraße

27.12.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2021, OF 235/2 Betreff: Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit umsetzen - Feuerbachstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Maßnahmen für mehr Fußgänger*innenfreundlichkeit in der Feuerbachstraße umzusetzen: 1. Der Magistrat wird gebeten, für die Einhaltung des geltenden Parkverbots zwischen Kettenhofweg und Guiollettstraße zu sorgen. Da es sich um ein temporäres Halteverbot aufgrund der Baustelle - deren Ende derzeit angabegemäß nicht absehbar ist - handelt, könnte dies bspw. durch Aufstellen von Sicherheitsbaken entlang der Bordsteinkante geschehen. 2. Der Magistrat möge prüfen, ob die PKW-Parkplätze, welche sich auf dem Gehweg der Feuerbachstraße (in Fahrtrichtung nach Norden) entlang der ersten drei Häuser zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße befinden, entweder entfallen, oder auf die Fahrbahn verlegt werden könnten und die jeweilige Lösung mit positivem Prüfungsergebnis umsetzen. Hierbei ist zu beachten, dass die Feuerbachstraße für entgegenkommende Radfahrende weiterhin gefahrlos nutzbar sein muss. 3. Der Magistrat möge prüfen, ob die PKW-Parkplätze, welche sich auf dem Gehweg der Feuerbachstraße nach den ersten drei Häusern (in Fahrtrichtung nach Norden) zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße befinden, entweder entfallen, oder (ganz oder zur Hälfte) auf die Fahrbahn verlegt werden könnten und die jeweilige Lösung bei positivem Prüfungsergebnis umsetzen. Hierbei ist zu beachten, dass die Feuerbachstraße für entgegenkommende Radfahrende weiterhin gefahrlos nutzbar sein muss. Dieser Punkt ist als nachrangig zu Punkt 2) anzusehen, Punkt 2) hat Vorrang. Begründung: Der Antrag erfolgt auf Anregung eines Anwohners der Feuerbachstraße. Zu Punkt 1): Zwischen Kettenhofweg und Guiollettstraße ist die Fahrspur der Feuerbachstraße durch einen langen Bauzaun stark verengt. Auf der gegenüberliegenden Seite besteht daher Parkverbot. Dieses wird jedoch, nach Beobachtungen der Anwohner*innen, regelmäßig missachtet. Die aufgestellten Halteverbotsschilder reichen zu diesem Zweck erkennbar nicht aus. Viele PKW parken dort halb auf dem Gehweg, halb auf der Fahrbahn. Die Fahrspur ist dadurch so stark verengt, dass die Müllabfuhr regelmäßig Schwierigkeiten hat, hindurchzufahren. Zugleich wird der Gehweg dadurch so stark verengt, dass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen die Gehwege nicht mehr passieren können. Zu Punkt 2): Zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße ist der Gehweg (in Fahrtrichtung nach Norden) entlang der ersten drei Häuser sehr schmal, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen diesen kaum passieren können. Die Maßnahme dient der Fußgänger*innenfreundlichkeit und der Barrierefreiheit. Zu Punkt 3): Nach den ersten drei Häusern in Fahrtrichtung nach Norden zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße ist ein schöner moderner breiter Gehweg angelegt worden, welcher Platz zum ausgiebigen Flanieren oder auch Verweilen bieten könnte. Stattdessen wird er zur Hälfte als Parkfläche genutzt, sodass es letztlich wieder ein schmaler Gehweg ist. Die Anwohner*innen hatten sich nach dem Bau zunächst über den schönen breiten neuen Gehweg gefreut und waren dann sehr enttäuscht, dass dieser als Parkfläche und nicht als breiter Boulevard zum Flanieren und Verweilen dient. Ein schöner breiter Gehweg könnte an dieser Stelle für mehr Aufenthaltsqualität und Fußgänger*innenfreundlichkeit sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 40 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffer 1. sowie die Ziffern 2. und 3. des Antragstenors der Vorlage OF 235/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1400 2022 Die Vorlage OF 235/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) Ziffern 2. und 3.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung

15.11.2021 | Aktualisiert am: 13.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 216/2 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung Der Ortsbeirat möge die folgenden Punkte in Ergänzung zu OF 174/2 beschließen: A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten: 1. Den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/ Einzelhandel und b) die Auswirkung der geplanten Modalfilter (Diagonalsperre Im Trutz, Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße) auf die Verkehrsmengen im Grüneburgweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind. 2. Vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyer-Aktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Grüneburgwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyer-Aktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Grüneburgwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Grüneburgwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyer-Aktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyer-Aktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen. 3. Zur Erprobungsphase einen runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Grüneburgwegs Vertretern des Magistrats und des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird gebeten: 1. Die Umsetzung der Erprobungsphase zur fahrradfreundlichen Nebenstraße auf dem Grüneburgweg soll abschnittsweise und zeitlich gestaffelt erfolgen. Hierzu soll unterschieden werden a.) in einen westlichen Abschnitt zwischen Siesmayerstraße und Mitscherlichplatz, b.) in einen mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg und c.) in einen östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße. Der Magistrat wird hierbei gebeten, die geplanten provisorischen Maßnahmen im Grüneburgweg zur Umwandlung in eine fahrradfreundliche Nebenstraße zunächst für den mittleren Abschnitt, sodann für den östlichen Abschnitt umzusetzen und erst dann den westlichen Abschnitt probeweise umzusetzen. Als Gesamtkomplex sollten alle Abschnitte gemeinsam möglichst ein Jahr in der Erprobungsphase sein. 2. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für PKW-fahrende Kund*innen lokaler Geschäfte vorzuhalten. 3. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. 4. Zwecks Fußgänger*innen-freundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden, insbesondere am Knotenpunkt Reuterweg (Bereich Hausnr. 71, Blatt 4), um schnelles Rechtsabbiegen abzubremsen. 5. Um breite fußgängerfreundliche Gehwege zu schaffen, sollen die Parkplätze zwischen Hausnr. 99-105 (Blatt 2) vom Gehweg auf die Fahrbahn verlegt werden. 6. Der Ortsbeirat bezweifelt, dass die Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße nur mit Installation eines Verkehrsschildes ihre Funktion erfüllen werden und schlägt daher - sofern möglich - die Einrichtung einer Busschranke statt einer Busschleuse vor. 7. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 8. Der Ortsbeirat bittet, den Grüneburgweg als Fahrradstraße auszuschildern. 9. Die Dooring-Zone sollte an keiner Stelle schmaler als 75cm abmarkiert werden. Im Zweifelsfall soll lieber der Fahrbereich schmaler markiert werden, als die Dooring-Zone zu verringern. 10. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Beispiel für die Kreuzung Grüneburgweg / Freiherr-vom-Stein-Straße). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge des Grüneburgwegs durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. Begründung: Zu A) Kommunikation: Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der PKW-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Grüneburgwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen "runden Tisch" in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung: Zu B) 1): Die benannten Teilabschnitte des Grüneburgwegs unterscheiden sich aus Sicht des Ortsbeirates durch ihre jeweils derzeitige verkehrliche Struktur. Der Ortsbeirat hält daher eine zeitlich sukzessive Umsetzung der Probephase nach Abschnitten für sinnvoll, um schon hierdurch eine frühere Akzeptanz für das Verkehrspilotprojekt zu erzielen. Zu B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Corona-Pandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nicht-konsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege, sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Zu B 10): Quelle: Radentscheid Frankfurt Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den "Qualitätsstandards und Musterlösungen" für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße

13.11.2021 | Aktualisiert am: 13.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2021, OF 209/2 Betreff: Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der geplanten Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße vorerst nur die nachfolgend genannten Maßnahmen "testweise" vorzunehmen. D.h. die jeweiligen Maßnahmen sind als Provisorium einzurichten, so dass sie ggf. auch kurzfristig wieder rückgängig gemacht werden können. 1. Die Längssperre auf Höhe der Arndtstraße wird wie in der Präsentation vom 06.09.2021(https://www.radfahren-ffm.de/media/20210906_7201_kettenhofweg_ praesentation_obr2_v3.pdf) vorgeschlagen eingerichtet. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob entlang der neuen Längssperre Parkplätze eingerichtet werden können. 2. Die von der Stadt vorgeschlagene Drehung der Einbahnstraße im Abschnitt Schumannstraße/Beethovenstraße ist abzulehnen. Stattdessen soll die Einbahnstraße zwischen Beethovenstraße/Mendelssohnstraße gedreht werden und der Verkehr südlich über die Westendstraße umgeleitet werden. 3. Im Abschnitt Beethovenstraße bis Feuerbachstraße wird das Parken auf eine Fahrbahnseite reduziert, da es hier für den Radverkehr besonders eng ist. Wo möglich werden auf der Fahrbahn Schutzstreifen für den Radverkehr markiert, die bei Bedarf von anderen Fahrzeugen überfahren werden dürfen. 4. In dem in Ziffer 2 genannten Bereich sind bestimmte Bereiche zum Kurzzeitparken (insbesondere tagsüber und in der Nähe des Einzelhandels) und für den Lieferverkehr zu kennzeichnen und nachts als Parkplätze zum Anwohnerparken auszuweisen. 5. In den Kreuzungsbereichen ist sicherzustellen, dass die Sichtachsen und ausreichend Platz zum sicheren Überqueren der Fahrbahn für die Fußgänger freigehalten und gegen Zuparken gesichert werden. Begründung: Die Einbahnstraßenregelungen werde angepasst, um den Durchgangsverkehr im Kettenhofweg einzuschränken. Die Umkehr der Einbahnstraße auf Höhe Beethovenstraße/Mendelssohnstraße hat die Einschränkung des Durchgangsverkehrs auf dem Kettenhofweg zur Folge, ohne die Erreichbarkeit des Einzelhandels auf dem Abschnitt Schumannstraße/Beethovenstraße einzuschränken und ohne den Verkehr in Richtung des im Vergleich zur Westendstraße engeren Beethovenplatzes umzuleiten. Die Maßnahmen in Ziffer 2-4 sind erforderlich, um die Verkehrssicherheit zugunsten des Fußgänger- und Radverkehrs zu verbessern. Der Kettenhofweg ist eng und teilweise ist das Ausweichen bei Gegenverkehr ohne Missachtung der erforderlichen Sicherheitsabstände zu parkenden und auch fahrenden Autos als Radfahrer nicht möglich. Insbesondere in den Kreuzungsbereichen ist dem widerrechtlichen Parken von Fahrzeugen entgegenzuwirken, um den Fußgängern die sichere Querung zu ermöglichen. Gleichzeitig sollten keine weiteren Parkplätze, neben den Parkplätzen in Ziffer 2-4 dieses Antrags, zugunsten von Gastronomieangeboten ohne vorherige Anhörung von Anwohnern und Gewerbetreibenden vor Ort wegfallen. Gewerbetreibende und Anwohner sollten außerdem Gehör finden, wenn es um die Frage geht, an welchen Stellen gegebenenfalls Lieferzonen und (zumindest tagsüber) Kurzzeitparken ermöglicht werden sollten. Alle Maßnahmen sollten so vorgenommen werden, dass sie nach Ablauf einer Testphase, insbesondere auch nach Umbau der Bockenheimer Landstraße und Erhebungen zu deren Auswirkungen rückgebaut werden können. Es ist davon auszugehen, dass sich die Verkehrsströme im Westend anlässlich des Umbaus der Bockenheimer Landstraße verschieben. Dort entfällt eine Fahrspur zugunsten des Radverkehrs. Die Maßnahmen im Kettenhofweg sollten daher provisorisch, also rückbaufähig, ergriffen werden. Gegebenenfalls könnten die Maßnahmen dann je nach Auswirkungen der baulichen Maßnahmen auf der Bockenheimer Landstraße korrigiert werden. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Parteien: CDU, FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Neustart für den Kulturcampus!

18.10.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 202/2 Betreff: Neustart für den Kulturcampus! Nach bisherigem Kenntnisstand haben sich Stadt und Land in einem Letter of Intent auf einen zweigeteilten Architektenwettbewerb geeinigt, der städtebauliche Fragestellungen für den zentralen Teilbereich des gesamten Areals mit einem baulichen Realisierungswettbewerb für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) und das Zentrum der Künste / FrankfurtLab verbindet. Die vorgesehene Auslobung bietet die Chance, auch bestimmte Vorgaben des B-Plans zu überprüfen, zu korrigieren und nach angemesseneren Lösungen zu suchen. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welchen Stand hat die Auslobung des Architektenwettbewerbs? 2. Welche Bauherrenschaft ist für welche Baufelder vorgesehen? 3. Gibt es die im Koalitionsvertrag angekündigte "politische Steuerungsgruppe" der Stadt bereits und wenn ja, welche Personen sind darin vertreten? Ist eine Beteiligung des Ortsbeirats 2 vorgesehen? 4. Von welchem Zeitplan der baulichen Umsetzung in den unterschiedlichen Teilen des Kulturcampus geht der Magistrat aktuell aus? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat für Zwischennutzungen sowohl in Gebäuden / Gebäudeteilen als auch zum Beispiel für "Urban Gardening" auf dem Areal, solange die Universitätsnutzungen nicht vollständig umgezogen sind? 6. Wie gedenkt der Magistrat, derartige Zwischennutzungen gemeinsam mit Land, Universität und ABG zu befördern? 7. Wie gedenkt der Magistrat vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen mit dem erhöhten Bedarf nach Grün- und Freiräumen, Versickerungsflächen und Durchlüftungsschneisen auf dem (nach bisheriger Planung) auch weiterhin hoch bebauten und versiegelten Gelände umzugehen? 8. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat in diesem Zusammenhang, den Freiraum auf dem Gelände so zu gestalten, dass der derzeitige Campus-Charakter weitgehend erhalten wird? 9. Wie gedenkt der Magistrat mittel- und langfristig mit dem hohen Verkehrsaufkommen entlang der Senckenberganlage umzugehen und welche Möglichkeiten der Verkehrsreduzierung / Umgestaltung des Straßenraums werden hier ggf. gesehen? 10. Welche Möglichkeiten werden mittel- und langfristig für Verkehrsberuhigung, Umgestaltung (bessere Fassung des Platzes), Begrünung und attraktivere Nutzungsmöglichkeiten des Platzes um die Bockenheimer Warte gesehen? 11. Wie gedenkt der Magistrat vor dem Hintergrund der stärker werdenden Diskussion um eine Bauwende (Material- und Ressourcenschutz, Erhaltung Grauer Energie) mit den auf dem Universitätsgelände vorhandenen Baubeständen umzugehen? 12. Welche Möglichkeiten des Bestandserhalts und der Neunutzung (Juridicum? Teile der Hörsaal-Gebäude? Bisherige Tiefgarage?) werden gesehen? 13. Wie gedenkt der Magistrat das Studentische Wohnen auf dem Kulturcampus zu erhalten und zu erweitern? 14. Wie gedenkt der Magistrat, die Bockenheimer Bevölkerung, die sich in früheren Workshops/ Planungswerkstätten engagiert eingebracht hat, in die derzeitigen Planungsüberlegungen einzubeziehen? Begründung: Die Entwicklung des Kulturcampus und die Hoffnungen, die sich mit diesem Projekt verbinden, beschäftigen auch weiterhin die Bevölkerung im Stadtteil. Nach mehr als zehn Jahren Stillstand, Bau- und Umzugsverzögerungen der Universität und zahlreichen ungeklärten Fragen zwischen Stadt, Land und Universität hat der neue Magistrat einen Neustart für die Planungen auf dem alten Bockenheimer Universitätsgelände angekündigt. Hierzu bietet der auszulobende Architektenwettbewerb eine Chance, denn vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen stellen sich auch verschiedene städtebauliche Fragen neu. Diese werden von dem alten Bebauungsplan 569 - Senckenberganlage / Bockenheimer Warte bislang nur unzureichend beantwortet. Die nach B-Plan vorgesehene extrem hohe Dichte sowohl im Bereich der Kultureinrichtungen als auch beim Wohnen entlang der Gräfstraße dürfte aus klimatologischen Gründen heute nicht mehr zeitgemäß sein. Auf keinen Fall sollte auf dem verbleibenden Campusgelände die hohe Verdichtung fortgesetzt werden, die Maßstab für die südlichen Baufelder war. Nach B-Plan-Vorgaben würde sowohl der Grad der Bebauung und Unterbauung mit Tiefgaragen als auch der generelle Versiegelungsgrad auf dem gesamten Areal deutlich zunehmen. Von 300 vorhandenen Bäumen werden nur 120 als zu erhaltend festgesetzt. Laut Klimaatlas der Stadt stellt das alte Universitätsgelände bereits heute aufgrund seines hohen Versiegelungs- und Bebauungsgrades einen "intensiven innerstädtischen Überwärmungsbereich mit eingeschränktem Luftaustausch" dar. Der geplante schmale Nord-Süd-Grünzug wird daran ebenso wenig ändern wie eine geplante Dachbegrünung. Bezüglich des Erhalts von Beständen ist zu bedenken, dass eine Mischung aus Bestand und Neubau in der Regel sowohl städtebaulich als auch von den Nutzungsmöglichkeiten her attraktivere und vielseitigere Strukturen erreichen kann als ausschließlich Neubauten. Beispielsweise wäre der teilweise Umbau des Juridicums zu (Studenten-)Wohnungen zu überlegen. Kulturelle, gewerbliche und experimentelle Ansätze (z. B. analog "Haus der Statistik", Berlin), umgesetzt im ehemaligen Juridicum, würden einem Kulturcampus guttun. Wenn das Hörsaalgebäude in baulich gutem Zustand ist, sollte es ebenfalls für eine Weiternutzung z.B. für die Universität des 3. Lebensalters zur Verfügung stehen. Die Wohnheime Bockenheimer Landstraße mit 80 Plätzen, Studierendenhaus mit 80 Plätzen und die Auszubildenden-Plätze in der ehemaligen Akademie für Arbeit (35) sind derzeit bedroht. Das Wohnen von Studierenden auf dem Campus sollte allein aus Gründen einer lebendigen Sozialstruktur erhalten und ausgeweitet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 226 2021 Die Vorlage OF 202/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Fahrradparkplätze an Straßenecken für Fußgänger durchlässig machen!

18.10.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 185/2 Betreff: Fahrradparkplätze an Straßenecken für Fußgänger durchlässig machen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß Fußgänger und besonders Menschen mit Kinderwagen, im Rollstuhl oder mit Geh- oder Sehbehinderung an Straßenecken im Verlauf ihres Bürgersteigs unbehindert Querstraßen überqueren können, ohne durch vollgestellte Fahrradparkplätze, wie sie immer häufiger an Straßenecken angelegt werden, zu weiten Umwegen gezwungen zu werden. Begründung: Fahrradparkplätze, die sich um Straßenecken herumziehen - wie z.B. an der Kreuzung Unterlindau / Friedrichstraße - sind meist so vollgestellt, daß Fußgänger keinen Weg hindurch finden. Selbst wenn nur leere Poller oder Fahrradbügel montiert sind, passen Kinderwagen und Rollstühle nicht hindurch. Um den Fahrradparkplatz herumzugehen, ist häufig nicht möglich, weil gleich im Anschluß PKW dicht an dicht parken, so daß allenfalls ein schlanker, gesunder Fußgänger sich dazwischen durchzwängen kann; für Rollstühle und Kinderwagen sind meist weite Umwege nötig. Für sehbehinderte und blinde Menschen sind diese Fahrradparkplätze zudem gefährliche Stolperfallen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 185/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Annahme); 3 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße

18.10.2021 | Aktualisiert am: 13.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 173/2 Betreff: Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der geplanten Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße vorerst nur die nachfolgend genannten Maßnahmen "testweise" vorzunehmen. D.h. die jeweiligen Maßnahmen sind als Provisorium einzurichten, so dass sie ggf. auch kurzfristig wieder rückgängig gemacht werden können. 1. Die Längssperre auf Höhe der Arndtstraße wird wie in der Präsentation vom 06.09.2021(https://www.radfahren-ffm.de/media/20210906_7201_kettenhofweg_praesen tation_obr2_v3.pdf) vorgeschlagen eingerichtet. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob entlang der neuen Längssperre Parkplätze eingerichtet werden können. 2. Im Abschnitt Beethovenstraße bis Feuerbachstraße wird das Parken auf eine Fahrbahnseite reduziert, da es hier für den Radverkehr besonders eng ist. Wo möglich werden auf der Fahrbahn Schutzstreifen für den Radverkehr markiert, die bei Bedarf von anderen Fahrzeugen überfahren werden dürfen. 3. In dem in Ziffer 2 genannten Bereich sind bestimmte Bereiche zum Kurzzeitparken (insbesondere tagsüber und in der Nähe des Einzelhandels) und für den Lieferverkehr zu kennzeichnen und nachts als Parkplätze zum Anwohnerparken auszuweisen. 4. In den Kreuzungsbereichen ist sicherzustellen, dass die Sichtachsen und ausreichend Platz zum sicheren Überqueren der Fahrbahn für die Fußgänger freigehalten und gegen Zuparken gesichert werden. Begründung: Die Einbahnstraßenregelungen sind im gesamten Gebiet beizubehalten. Die Umkehr der Einbahnstraße auf Höhe Schumannstraße/ Beethovenstraße würde den Verkehr in ruhige Wohngebiete abdrängen und den Verkehr in Straßen, die ihrerseits nicht mehr Platz bieten, verschieben. Die Maßnahmen in Ziffer 2-4 sind erforderlich, um die Verkehrssicherheit zugunsten des Fußgänger- und Radverkehrs zu verbessern. Der Kettenhofweg ist eng und teilweise ist das Ausweichen bei Gegenverkehr ohne Missachtung der erforderlichen Sicherheitsabstände zu parkenden und auch fahrenden Autos als Radfahrer nicht möglich. Insbesondere in den Kreuzungsbereichen ist dem widerrechtlichen Parken von Fahrzeugen entgegenzuwirken, um den Fußgängern die sichere Querung zu ermöglichen. Gleichzeitig sollten keine weiteren Parkplätze, neben den Parkplätzen in Ziffer 2-4 dieses Antrags, zugunsten von Gastronomieangeboten ohne vorherige Anhörung von Anwohnern und Gewerbetreibenden vor Ort wegfallen. Gewerbetreibende und Anwohner sollten außerdem Gehör finden, wenn es um die Frage geht, an welchen Stellen gegebenenfalls Lieferzonen und (zumindest tagsüber) Kurzzeitparken ermöglicht werden sollten. Alle Maßnahmen sollten so vorgenommen werden, dass sie nach Ablauf einer Testphase, insbesondere auch nach Umbau der Bockenheimer Landstraße und Erhebungen zu deren Auswirkungen rückgebaut werden können. Es ist davon auszugehen, dass sich die Verkehrsströme im Westend anlässlich des Umbaus der Bockenheimer Landstraße verschieben. Dort entfällt eine Fahrspur zugunsten des Radverkehrs. Die Maßnahmen im Kettenhofweg sollten daher provisorisch, also rückbaufähig, ergriffen werden. Gegebenenfalls könnten die Maßnahmen dann je nach Auswirkungen der baulichen Maßnahmen auf der Bockenheimer Landstraße korrigiert werden. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 172/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 173/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Parteien: CDU, FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Vorfahrtsregelung auf der Feldbergstraße

17.10.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2021, OF 184/2 Betreff: Vorfahrtsregelung auf der Feldbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Feldbergstraße (zwischen Siesmayerstr. und Grüneburgweg) wieder die ‚Rechts vor Links' Regelung einzuführen. Begründung: Wunsch von Anwohnern. Im Zuge der temporären Nutzung der Feldbergstraße durch die Buslinie 36 wurde die o.g. Regelung aufgehoben und Stoppschilder vor den Kreuzungsbereichen der einmündenden Straßen (Myliusstr., Wiesenau, FvS-Straße und Liebigstraße) errichtet. Da die Feldbergstraße durch die Buslinie 36 nicht mehr genutzt wird, ist diese Regelung obsolet. Die aktuelle Verkehrsgeschwindigkeit könnte durch o.g. Maßnahme minimiert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1050 2021 Die Vorlage OF 184/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten

27.08.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 133/2 Betreff: Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers für die Lagerung der Bücher vor Ort Schutz vor weiteren Brandanschlägen zu bieten. 2. Den dann bereitgestellten Seecontainer, z.B. im Rahmen eines Schulprojekts durch Graffity wie beim ehemaligen Laabsaal, verschönern zu lassen. 3. Überlegungen anzustellen, wo dem Bockenheimer Büchermarkt ab dem Zeitpunkt des Abrisses des Laabsaals und des Sozialzentrums b.a.w. ein Ausweichstandort in der Nähe bereitgestellt werden kann. Begründung: De Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer Institution in Bockenheim und dem Westend entwickelt. Dies insbesondere seitdem in den letzten Jahren das Karl Marx Antiquariat in der Jordanstraße und das Antiquariat in der Großen Seestraße, Ecke Landgrafenstraße geschlossen wurde. Im ersten Halbjahr diesen Jahres, wurden bereits 2 Brandanschläge auf den Bockenheimer Büchermarkt verübt. Es entstand ein Schaden von mehreren 10.000.- €. Um den Bockenheimer Büchermarkt vor weiteren Brandanschlägen zu schützen wäre es notwendig ihm einen ausrangierten Seecontainer, wie er an Baustellen als Lärmschutzwand eingesetzt wird zur Verfügung zu stellen. Den Seecontainer könnte man im Rahmen eines sozialen/kulturellen Projekts, beispielsweise durch Schulklassen mit Graffity verschönern lassen. Da bereits für das Jahr 2022 der Abriss des Laabsaals und des Sozialzentrum angedacht ist, also im nächsten Jahr, sollten Überlegungen angestellt werden, wohin der Bockenheimer Büchermarkt in der Nähe ausgelagert werden kann. Z.B. gegenüber vor der Universitätsbibliothek Antragsteller: SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 278 2022 Die Vorlage OF 133/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten beiden Ziffern des Antragstenors ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Parteien: SPD, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Verkehrssicherheit an der Mendelssohnstraße stärken

26.08.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 150/2 Betreff: Verkehrssicherheit an der Mendelssohnstraße stärken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Straßenbelag der Mendelssohnstraße im Bereich zwischen Corneliusstraße und Bockenheimer Landstraße an den Kanaldeckeln sowie weitere Löcher/ Beschädigungen im Straßenbelag auszubessern, und 2. hierzu dem Ortsbeirat 2 zu berichten. Begründung: Die Mendelssohnstraße ist im Frankfurter Westend eine bedeutende Hauptverkehrsstraße. Sie verbindet insbesondere die ebenfalls verkehrstechnisch wichtige Bockenheimer Landstraße mit der Bundesstraße B44 (Friedrich-Ebert-Anlage) und der Messe. Sie ist eine wichtige Verkehrsachse, die insbesondere die Stadtteile, Bockenheim, Westend, Innenstadt und Gallus miteinander verbindet. An der Mendelssohnstraße im Bereich zwischen Corneliusstraße und Bockenheimer Landstraße befinden sich insbesondere drei Kanaldeckel, an denen der Straßenbelag massive Löcher/ Beschädigungen aufweist sowie weitere Löcher im Straßenbelag, siehe Fotos vom 26. August 2021 als Anlage. Diese können zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit insbesondere für Fahrradfahrer und, im Ampelbereich, Fußgängern sowie behinderten und älteren Menschen führen. Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, dass diese Löcher/ Beschädigungen im Straßenbelag an dieser wichtigen Verkehrsstraße zeitnah ausgebessert werden, idealerweise in den nächsten Monaten vor Eintritt des Winters. Fotos vom 26. August 2021 an der Mendelssohnstraße zu Beschädigungen des Straßenbelages 1. Kreuzung Bockenheimer Str./ Mendelssohnstr. an Ampel, Frankfurt am Main 2. Bushaltestelle Schubertstr. an Mendelssohnstr., Frankfurt am Main 3. Kreuzung Mendelssohnstr./ Schubertstr., Frankfurt am Main 4. Vor Mendelssohnstr. 71 Straßenmitte, Frankfurt am Main 5. Nähe Mendelssohnstr./ Corneliusstr., Frankfurt am Main Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 824 2021 Die Vorlage OF 150/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 GRÜNE, CDU und BFF gegen 2 SPD (= Ablehnung); 2 GRÜNE, 1 SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Geschwindigkeitskontrollen in der Feldbergstraße

20.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 94/2 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in der Feldbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, verstärkt Geschwindigkeitskontrollen in der Feldbergstraße, insbesondere auf Höhe Myliusstraße beim Zebrastreifen, durchzuführen. Begründung: Auf der Feldbergstraße kommt es nach Wahrnehmung der Anwohner häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen. Der oben genannte Zebrastreifen wird morgens verstärkt durch Kindergartenkinder genutzt. Daher sollte dieser Punkt besonders kontrolliert werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 470 2021 Die Vorlage OF 94/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU (= Ablehnung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Schwangerschaftskonfliktberatung in Zeiten von Protesten und Corona - Beratungsstelle Pro Familia am Palmengarten

15.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 115/2 Betreff: Schwangerschaftskonfliktberatung in Zeiten von Protesten und Corona - Beratungsstelle Pro Familia am Palmengarten Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwiefern der momentane Demonstrationsstandort (Bockenheimer Landstraße/Ecke Beethovenstraße) der Abtreibungsgegner so verlegt werden kann, dass Frauen, die auf der Bockenheimer Landstraße oder der Beethovenstraße den Weg zur Beratungsstelle nehmen, nicht an diesen vorbeimüssen. 2. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich beim hessischen Ministerium für Soziales aktiv dafür einzusetzen, dass das Angebot der Schwangerschaftskonfliktberatung, auch bei einem Abflauen der Corona Pandemie, durch die Beratungsstellen weiterhin online durchgeführt werden kann. Begründung: 1.Der Ortsbeirat sieht die Bemühungen der Stadt sowie der Versammlungsbehörde die "Handreichung zur Lösung von Konfliktfällen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken" des hessischen Innenministeriums umzusetzen und begrüßt das der Protest der Abtreibungsgegner nicht länger in Sicht- und Hörweite der Beratungsstelle Pro Familia im Westend stattfinden darf. Zugleich weist der Ortsbeirat daraufhin, dass der derzeitige Standtort sowie die Intention der Protestierenden bei der Standortwahl immer noch darauf abzielt - wie es die erwähnte Handreichung formuliert - "die schwangere Frau in ihrer Konfliktsituation und im Zustand hoher Verletzlichkeit einer Anprangerung und Stigmatisierung auszusetzen". Es wird daher darum gebeten den Weg zur Beratungsstelle über die Bockenheimer Landstraße zwischen den U-Bahn Haltestellen Westend/Bockenheimer Warte sowie den Zugang über die Beethovenstraße von solchen Protesten freizuhalten. Eine Versammlung im Bereich des Ortsbezirks ist an vielen anderen öffentlichen Plätzen möglich. Dies entspricht dem ausdrücklichen Willen einer Vielzahl von Bürger*innen in unserem Ortsbezirk, die sich über jene Proteste zu Beginn des Jahres beschwert haben. 2. Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist für Frauen, die eine Abtreibung vollziehen möchten, gesetzlich verpflichtend, in Frankfurt berät Pro Familia über 1500 Frauen jährlich. Während der Corona Pandemie ist es den Beratungsstellen der Pro Familia temporär erlaubt, diese Schwangerschaftskonfliktberatung auch online durchzuführen und den entsprechenden Beratungsschein auszustellen. Die Möglichkeit der Onlineberatung bietet mehrere Vorteile, unter anderem eine vereinfachte Terminfindung bspw. auch für betroffene Paare, die nicht am gleichen Ort wohnen. Der größte Vorteil ist die Möglichkeit sich in einer selbstgewählten Umgebung mit der Beratung auseinanderzusetzen sowie die Sicherheit nicht in eine Konfrontation mit Abtreibungsgegner*innen zu geraten. Der Einsatz des Oberbürgermeisters für eine dauerhafte Aufrechterhaltung der Onlineberatung ist mehr als ein unterstützendes Signal, sondern eine ganz konkrete, alltägliche Hilfe für alle jene Frauen, die sich in der Notwendigkeit einer Schwangerschaftskonfliktberatung wiederfinden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 64 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 485 2021 Die Vorlage OF 115/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

„Grüne Welle“ für Fahrradverkehr - Ampelphasen auf Bockenheimer Landstraße auf Tempo 20 km/h schalten

19.05.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2021, OF 45/2 Betreff: "Grüne Welle" für Fahrradverkehr - Ampelphasen auf Bockenheimer Landstraße auf Tempo 20 km/h schalten Vorgang: V 1383/19 OBR 2; ST 935/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der Bockenheimer Landstraße die Grünphasen der Signalsteuerungen der Ampelanlagen auf Tempo 20 km/h der Durchfahrtsgeschwindigkeit zu schalten, um mit diesem Tempo, dem Radverkehr angepassten Ampelphasen, den Radfahrer*innen die Gelegenheit zur fließenden Durchfahrt auf der Bockenheimer Landstraße zu geben. Begründung: Die SPD im Ortsbeirat-2 hatte gemeinsam mit dem Ortsbeirat-2 diesen Vorschlag schon 2019 unter OF 832/2 zur Prüfung eingebracht. Die Zeit scheint nun reif diese Idee im Sinne einer Verkehrswende für Frankfurt umzusetzen. Die sonstige Begründung von 2019 ist weiterhin aktuell: Die Bockenheimer Landstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen von Auto- und Radverkehr. Die Durchschnittsgeschwindigkeit des Autoverkehrs dürfte in den Stoßzeiten unter 20 km/h liegen, so dass die Bockenheimer Landstraße für eine "grüne Welle" für Radfahrer*innen besonders geeignet erscheint. Beispielsweise muss derzeit ein bzw. eine Radfahrer*in vom Beginn der Grünphase Kreuzung Senckenberganlage in einem Tempo von ca. 30 km/h "strampeln", um vor dem Ende der Grünphase noch die Kreuzung Mendelssohnstraße überqueren zu können. Dies mag für einige Radfahrer*innen zwar eine willkommene sportliche Herausforderung sein, aber für viele Radfahrer*innen ist dies nicht komfortabel bzw. nicht erreichbar. In Kopenhagen geht das mit den Grünphasen für Radfahrer*innen doch auch. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 45/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 45/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 4 GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Fahrradbügel für das Westend II

23.04.2021 | Aktualisiert am: 20.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 8/2 Betreff: Fahrradbügel für das Westend II Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der in den Anlage 1 und 2 dokumentierten Fläche an der Kreuzung Staufenstraße/Unterlindau drei Fahrradbügel anzubringen. Begründung: An den umliegenden Laternen und Straßenschildern werden häufig Fahrräder abgestellt, die teilweise in den angrenzenden Bürgersteig hineinreichen. An der vorgeschlagenen Stelle fließt aufgrund entsprechender Markierungen kein Verkehr, ebenfalls entfällt keine Parkmöglichkeit. Das angrenzende Gewerbe (Kiosk, Café, Bäckerei) der Staufenstraße hat zudem viele Kund*innen, die mit dem Fahrrad unterwegs sind. Abstellmöglichkeiten für diese sind momentan nicht ausreichend vorhanden. Fotos Tim Hoppe Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 129 2021 Die Vorlage OF 8/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Fahrradbügel in der Nähe des Kreuzungsbereiches aufgestellt werden sollen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Fahrradbügel für das Westend

23.04.2021 | Aktualisiert am: 20.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 7/2 Betreff: Fahrradbügel für das Westend Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der in Anlage 1 dokumentierten Fläche an der Kreuzung Kronberger Straße/Unterlindau zwei weitere Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Die zwei bereits auf dieser Fläche vorhandenen Fahrradbügel werden von den Bürger*innen bereits sehr gut genutzt. Dennoch stehen aufgrund des hohen Bedarfs an Abstellmöglichkeiten weiterhin Fahrräder an den umliegenden Laternen und Straßenschildern, die teilweise in den angrenzenden Bürgersteig hineinreichen. Auf der vorgeschlagenen Stelle befindet sich neben den zwei bereits bestehenden Fahrradbügeln Platz für zwei weitere. (Foto: Tim Hoppe). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 128 2021 Die Vorlage OF 7/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Fahrradbügel in der Nähe des Kreuzungsbereiches aufgestellt werden sollen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Neue Bäume für die Unterlindau

23.04.2021 | Aktualisiert am: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 9/2 Betreff: Neue Bäume für die Unterlindau Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im unteren Teilstück der Straße Unterlindau ab der Ecke Staufenstraße/Unterlindau im öffentlichen Raum mindestens drei neue Bäume zu pflanzen. Dafür sind Flächen des öffentlichen Raumes zur Verfügung zu stellen, die bisher für das Parken von PKW genutzt werden. Eine Pflanzung noch in der Pflanzperiode 2021 wäre falls möglich zu begrüßen. Die Auswahl geeigneter Baumarten und deren Anzahl erfolgt durch das zuständige Amt. Beispiel einer Bepflanzung siehe Anlage 1. Begründung: Gerade das Westend ist für seinen alten Baumbestand bekannt und von den Bürger*innen dafür geschätzt. Da der Baumbestand in den Wohnstraßen des Westend Mitte mittlerweile aber häufig auf Privatgrundstücken steht, bedarf es zur langfristigen Planung und zum Erhalt des Baumbestandes auch Bepflanzungen im öffentlichen Raum. Der vorgeschlagene Straßenabschnitt ist zurzeit ohne jeglichen Baumbestand (siehe Anlage 2). Hier bietet sich die Möglichkeit eine Lücke zu füllen. Gerade in Zeiten des Klimawandels trägt ein umfangreicher Baumbestand zur Abkühlung der Stadt in den Sommermonaten bei. Darüber hinaus wird das Stadtklima durch die natürlichen Eigenschaften der Bäume, Sauerstoff zu produzieren und CO2 langfristig zu binden, positiv beeinflusst. Kartenausschnitt: Ecke Staufenstraße/Unterlindau, Beispiel einer Anpflanzung Quelle: geoinfo.frankfurt.de (Foto: Tim Hoppe). Momentaner Zustand der Straße Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 9/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 213 2021 Die Vorlage OF 9/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Planungsvarianten beim Ausbau der Radwege in Nebenstraßen grundsätzlich möglich? hier: Varianten zum Grüneburgweg

18.01.2021 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2021, OF 1297/2 Betreff: Planungsvarianten beim Ausbau der Radwege in Nebenstraßen grundsätzlich möglich? hier: Varianten zum Grüneburgweg Vorgang: M 47/19; Beschl. d. Stv.-V., § 4424/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Hinblick auf die Beschlussausfertigung vom 29.08.2019, § 4424 zur Vorlage M 47 2019, zu den Vorplanungen der fahrradfreundlichen Nebenstraßen bei den Vorplanungen auch geeignete Parallel- oder Seitenstraßenstraßen der im Beschluss benannten Nebenstraßen in Teilstücken in die Planungs- bzw. in Vorplanungsvarianten einbezogen werden können soweit diese eine durchgängige und gleichwohl sinnvolle Wegebeziehung herstellen oder ob hierfür ein ergänzender Beschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig ist. Begründung: Der benannte Beschluss führt lediglich die Nebenstraßen auf, die vorbeplant werden sollen ohne Planungsvarianten vorzusehen. Ein Beispiel für eine Planungsvariante wäre die Feldbergstraße als Parallelstraße des Grüneburgwegs, der in der Beschlussausfertigung § 4424 zur Vorlage M 47 2019 als Nebenstraße und Radwegausbau benannt wurde. Die parallel zum Grüneburgweg verlaufene Feldbergstraße ist mindestens als Planungsvariante nicht ungeeignet zumindest in einem Teilstück ab dem Grüneburgweg bis zur Siesmayerstraße zu einer fahrradfreundlichen Nebenstraße zu werden, die dann eben über den Grüneburgweg / Feldbergstraße verlaufen würde. Momentan wird die Felsbergstraße nicht in den Vorplanungen berücksichtigt, da sie im benannten Beschluss nicht aufgeführt wird. Ein weiteres Beispiel einer Planungsvariante könnte teilweise durch die Fürstenbergstraße verlaufen. Planungsvarianz ist wichtig um Akzeptanz im Dialog mit den Anlieger*Innen zu schaffen und deren Anregungen aufzunehmen. Die Frage, ob der Beschlusses zu den Nebenstraßen insoweit ergänzungsbedürftig ist wäre daher aus Sicht des Ortsbeirates vor und mit der öffentlichen Vorstellung der Vorplanung zu beantworten. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Kronberger Straße/Ecke Liebigstraße - Verlegung von Zebrastreifen

18.01.2021 | Aktualisiert am: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2021, OF 1303/2 Betreff: Kronberger Straße/Ecke Liebigstraße - Verlegung von Zebrastreifen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen in der Mitte der Kronberger Strasse auf die Ecke Kronberger Strasse/ Ecke Freiherr-vom- SteinStrasse zu verschieben. Dadurch könnten mind. vier Parkplätze bestehen bleiben (siehe Fotos). Der Zerastreifen dient der Schulwegsicherung für Schüler*innen der Bettina- sowie der Elsa-Branström-Schule. Aufgrund erhelblicher Sanierungsarbeiten an einem Bürogebäude an der Ecke Kronberg./ Liebigstrasse (Foto 2), fallen für mind. ein Jahr mehrere Parkplätze weg. Dies wird die bereits sehr angespannte Parksituation im genannten Bereich zusätzlich verschärfen. Zusätzlich wurdem auf der Kronbergerstrasse zwei zusätzliche Zebrastreifen angebracht, dadurch sind noch mehr Parkplätze weggefallen. Begründung: Anregung von Anwohnern Foto 1 Ecke Kronberger/ Freiherr- vom-Stein-Strassse (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Foto 2: Zebrastreifen auf der Kronbergerstrassse (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Foto 3: Liebigstrasse: auf der gesamten Seite fallen Parklätze weg) (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7081 2021 Die Vorlage OF 1303/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg

18.01.2021 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2021, OF 1304/2 Betreff: Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist, und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Ausbau der Radwege im Ortsbezirk 2 mit einem Stellplatzkonzept für Anwohner begleiten

17.01.2021 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2021, OF 1296/2 Betreff: Ausbau der Radwege im Ortsbezirk 2 mit einem Stellplatzkonzept für Anwohner begleiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie im Zuge des geplanten Ausbaus von Fahrradstraßen in den innerstädtischen Wohngebieten des OBR 2 für die vom Wegfall hunderter Stellplätze betroffenen Anwohner eine Kompensation geschaffen werden kann. Hierzu wird u.a. geben: 1. Prüfen und Berichten, wie hoch die tatsächliche Ausnutzung der bestehenden Tiefgaragenstellplätze in den einzelnen Büro- und Gewerbeimmobilien im Westend ist und ob und ggf. unter welchen Bedingungen die jeweiligen Eigentümer bereits sind, solche Stellplätze an Anwohner zu vermieten. Im Bereich des Grüneburgwegs wären z.B. die Eigentümer des ParkView 160 und des Westend-Carrées anzufragen; mit Blick auf den Kettenhofweg die Eigentümer der ehemaligen Oberpostdirektion und der Bürogebäude in der Barckstraße und der Ulmenstraße. 2. Prüfen und Berichten, wie sich aus Sicht des Magistrats bzw. der Betreibergesellschaft die Wirtschaftlichkeit der zuletzt errichteten Quartiersgarage im Nordend darstellt und welche Lessons Learnt ggf. daraus abgeleitet wurden. 3. Prüfen und Berichten, ob auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse zu Ziffer 2 die Errichtung von Quartiersgaragen in Leichtbauweise an weiteren Standorten im OBR 2 denkbar ist; mögliche Standorte könnten z.B. die Freifläche in der Juliusstraße (vormals schon als Parkfläche genutzt) oder das Areal der ehemaligen Botanischen Institute in der Siesmayerstraße sein. In diesem Zusammenhang wird weiterhin um Prüfung gebeten, ob solche Quartiersgaragen mit einem entsprechenden Anteil an Carsharing-Stellplätzen, mit E-Ladestationen in allen Parkbuchten, mit einem Solardach und mit Fassadenbegrünung ausgestattet und so zu einem Baustein der Verkehrswende werden können. Begründung: Die Planungen für die Einrichtung der geplanten Fahrradstraßen "Grüneburgweg" und "Kettenhofweg" sehen einen Wegfall von ca. 230 PKW-Stellplätzen vor. Hier sollte der vor Ort betroffenen Wohnbevölkerung ein Angebot gemacht werden, dass den weiterhin bestehenden Bedürfnissen des motorisierten Individualverkehrs insbesondere auch mit Blick auf einen zu erwartenden Hochlauf der E-Mobilität gerecht wird. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Spielplatz Eppsteiner Straße/Ecke Wiesenau

01.01.2021 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1289/2 Betreff: Spielplatz Eppsteiner Straße/Ecke Wiesenau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann die Sanierungsarbeiten auf dem Spielplatz abgeschlossen sein werden. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1907 2021 Die Vorlage OF 1289/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Planungsstand Grundstück Wiesenau/Ecke Friedrichstraße

01.01.2021 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1288/2 Betreff: Planungsstand Grundstück Wiesenau/Ecke Friedrichstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie der aktuelle Planungsstand für das unbebaute Grundstück in der Wiesenau (Ecke Friedrichstraße) ist. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1906 2021 Die Vorlage OF 1288/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Ausbau der Radverkehrswege in Frankfurt: Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg

01.01.2021 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1264/2 Betreff: Ausbau der Radverkehrswege in Frankfurt: Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 unterstützt die vom Magistrat in Abstimmung mit dem Radentscheid Frankfurt erarbeiteten und dem OBR 2 vorgestellten Überlegungen und Maßnahmen zum Ausbau der Radverkehrswege im Ortsbezirk 2. Dies vorausgesetzt wird der Magistrat gebeten, folgende Punkte (ggf. gemeinsam mit den Vertretern des Radentscheids) zu prüfen und zu berichten: 1. Änderung des Verlaufs der geplanten Fahrradstraße Grüneburweg Ab dem "Kreisel Mitscherlichplatz" wird die Fahrradstraße entlang der Fürstenbergerstraße und der Hansaallee zur Eschersheimer Landstraße geführt. Die angedachten Umbaumaßnahmen auf dem Grüneburgweg im Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Eschersheimer Landstraße entfallen. 2. Zeitliche Taktung der Maßnahmen Der Umbau der Bockenheimer Landstraße erfolgt nach Einrichtung der Fahrradstraßen Kettenhofweg und Grüneburgweg (ggf. inkl. Ziffer 1), um so sicherzustellen, dass der mögliche Umgehungsverkehr der Baustelle Bockenheimer Landstraße aus den Wohngebieten des nördlichen und südlichen Westend herausgehalten wird. Begründung: Verbesserung der Planung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 1264/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Konzepte Umbau Grüneburgweg und Kettenhofweg zu fahrradfreundlichen Nebenstraßen

31.12.2020 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 Betreff: Konzepte Umbau Grüneburgweg und Kettenhofweg zu fahrradfreundlichen Nebenstraßen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die dem Ortsbeirat präsentierten Konzepte zum Umbau des Grüneburgwegs und des Kettenhofwegs zu fahrradfreundlichen Nebenstraßen werden in der vorgestellten Form nicht weiterverfolgt. Durch den Umbau der Bockenheimer Landstraße und die dadurch massiv erhöhte Kapazität für den Fahrradverkehr sind zusätzliche Ressourcen für Ost-West-Querungen im Westend nicht erforderlich. Neben den durch das Konzept generierten zusätzlichen KfZ-Verkehren in den Wohngebieten ist der Einzelhandel im Bereich des Grüneburgwegs von den Maßnahmen massiv betroffen und teilweise in seiner Existenz bedroht. Daher fordert der Ortsbeirat einen Runden Tisch mit den Einzelhändlern im Bereich des Grüneburgwegs, um eine für den Handel verträgliche Umgestaltung zu erreichen. Auch im Kettenhofweg fallen sehr viele Parkplätze weg. Daher fordert der Ortsbeirat für beide Projekte öffentliche Anhörungen, damit die betroffenen Bürger ihre Sichtweisen einbringen können. Begründung: Erfolgt mündlich Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.01.2021, OF 1296/2 Antrag vom 18.01.2021, OF 1297/2 Antrag vom 18.01.2021, OF 1304/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Mehr Licht!

30.12.2020 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 1269/2 Betreff: Mehr Licht! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß die Straßenbeleuchtungen in den Straßenzügen - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße - Hedwig-Dransfeld-Straße - Oberlindau so ertüchtigt werden, daß Fußgänger nach Einbruch der Dunkelheit genug sehen können, um evtl. Hindernisse auf dem Gehweg - insbesondere querstehende und querliegende Fahrräder und E-Roller -, aber auch den Bordstein zwischen Gehweg und Straße wahrnehmen zu können. Begründung: In den genannten Straßen leuchten zahlreiche Straßenlaternen derart schwach, daß nach Einbruch der Dunkelheit selbst der Boden der Gehwege nicht mehr zu erkennen ist. Besonders in der Oberlindau lagen auch mehrfach umgekippte E-Roller im Dunkeln quer über dem Gehweg (meist zwischen Friedrichstraße und Hausnummer 79). Die Stolpergefahr auf den Dunkelstrecken der genannten Straßen ist nicht nur für Behinderte, sondern auch für Gesunde sehr hoch. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7073 2021 Die Vorlage OF 1269/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, 3 GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE und FDP (= Ablehnung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke Ulmenstraße

30.11.2020 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2020, OF 1280/2 Betreff: Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke Ulmenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf den Eigentümer des Bürogebäudes in der Guiollettstraße 44-46 / Ecke Ulmenstraße zuzugehen mit dem Ziel, den faktisch nicht existierenden Vorgarten tatsächlich zu begrünen. Der OBR 2 bietet an, sich daran zu beteiligen oder nach vorheriger Abstimmung mit dem Magistrat selber auf den Eigentümer zuzugehen. Begründung: Die Fotos sprechen für sich: Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7086 2021 Die Vorlage OF 1280/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Lieferzonen entlang der Bockenheimer Landstraße

09.10.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2020, OF 1191/2 Betreff: Lieferzonen entlang der Bockenheimer Landstraße Vorgang: M 123/20 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten 1. ein Konzept inkl. bildlicher Darstellungen zu erarbeiten, an welchen Stellen im Bereich der Nebenstraßen der Bockenheimer Landstraße die Möglichkeit zur Einrichtung von Lieferzonen bestehen würde und wo die zuständigen Fachämter diese auch für nützlich und sinnvoll erachten. 2. gleichfalls aufzulisten und darzustellen, welche Liegenschaften entlang der Bockenheimer Landstraße über Zu- und Ausfahrten verfügen über die heute wie künftig der Lieferverkehr abgewickelt wird/werden kann. Begründung: Bereits heute gestaltet sich der Andien- und Lieferverkehr in einigen Bereichen der Bockenheimer Landstraße als schwierig. Da der Magistrat in der M 123, S. 5 selbst darauf hinweist, dass Lieferzonen in den Seitenstraßen möglich seien, wird er gebeten diese Möglichkeit näher zu untersuchen. Eine Auflistung der Liegenschaften, die bereits heute über Zu- und Abfahrten über an der Bockenheimer Landstraße angedient werden bzw. zukünftig werden können, begründet sich mit Informationsbedarf des Ortsbeirates. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.08.2020, M 123 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6754 2020 Die Vorlage OF 1191/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP und LINKE.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Fahrradbügel umsetzen Abbau in der Oberlindau gegenüber der Einmündung Friedrichstraße und Montage Bremer Platz 1/Ecke Wolfsgangstraße

07.10.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1192/2 Betreff: Fahrradbügel umsetzen Abbau in der Oberlindau gegenüber der Einmündung Friedrichstraße und Montage Bremer Platz 1/Ecke Wolfsgangstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der Oberlindau auf der linken Seite (Abbildung 1) stehenden Sperrpfosten und Fahrradbügel zu entfernen und dort ca. 2-3 Parkplätze einzurichten. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, die Fahrradbügel auf der Fläche Bremer Platz 1 / Ecke Wolfsgangstraße (siehe Abbildung unten) zu installieren, da die Bewohner dort Fahrradstellplätze wünschen und die Fläche oft illegal mit Sperrmüll zugestellt wird. Begründung: Bitte von Bürgern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 21 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die beiden Absätze des Antragstenors der Vorlage OF 1192/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6755 2020 Die Vorlage OF 1192/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: erster Absatz: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und Piraten (= Enthaltung) zweiter Absatz: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Sofortiger Planungsstopp für die den Grüneburgpark belastenden Varianten des Lückenschlusses Bockenheim - Ginnheim!

07.10.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1203/2 Betreff: Sofortiger Planungsstopp für die den Grüneburgpark belastenden Varianten des Lückenschlusses Bockenheim - Ginnheim! Vorgang: F 2844/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Bzgl. der Varianten 2 und 3 zum U-Bahn Lückenschluss Bockenheim - Ginnheim mit unterirdischer Station Adorno-Platz und Untertunnelung des Grüneburgparks wird ein sofortiger Planungstopp wegen Gefährdung des Grundwasserflusses im Grüneburgpark verfügt. . 2. Es wird lediglich die Variante 1a mit oberirdischer Station Botanischer Garten und Umwandlung der Buslinien 32 und 64 in Straßenbahnverbindungen weiterverfolgt. Begründung: Ein schwerer Eingriff in das Grundwassersystem durch den Bau eines Doppeltunnels könnte zu einer Vernichtung der Baumbestände und somit des gesamten Ökosystems in den Parkanlagen führen. Deshalb fordern wir den Planungsstopp. Wie aus der Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken im Römer (Frage Nr.: 2844 vom 30.09.2020) hervorgeht, wird in der geologischen Karte von Hessen (Beiblatt 3 zum Blatt 5817) der Grundwasserflurabstand im Bereich Adorno-Platz mit "überwiegend <5 m" und im Bereich des Grüneburgparks und Palmengartens mit "überwiegend 5 -15 m" angegeben. Aus Bauvorhaben am Campus Westend sind Grundwasserflurabstände von rund 4 m bekannt. Nach abschließender Variantenbetrachtung zum U-Bahn-Lückenschluss vom 05.12.2019 ergeben sich folgende Fakten: Bei der unterirdischen Station Adorno - Platz liegt der Lichtraum in geringer Höhenlage und damit die Tunneldecke ca. 4 m unter dem Erdboden als offene Station ( Präsentation S. 31). Auf dem Querschnitt der Tunnelstrecke am Campus Westend ist zu erkennen, dass der Tunnelvortrieb an der Station Adorno-Platz aufgrund der geringen Tieflage von ca. 4 m nur mit einer Aufschüttung und mit einer eventuellen Injektion (wahrscheinlich Beton) stattfinden kann. Da sich hier aber nach der Grundwasserkarte das Grundwasser in einer Tiefe von weniger als 5 m und dann aufgrund der Ergebnisse der Baumaßnahme nur noch von 4 m befindet, kann diese Baumaßnahme ohne einen Eingriff ins Grundwasser nicht stattfinden . . Die Tunnelstrecke verläuft in Röhren mit einer Überdeckung über First von 10 m, beim IG-Farben-Haus laut Querschnitt 7 m bis max. 25 m an der Siesmayerstraße. Da sich Grüneburgpark und Palmengarten in einer Hanglage zwischen der Bundesbank und der Bockenheimer Landstraße befinden, kann davon ausgegangen werden, dass sich der Grundwasserfluss von der Bundesbank hangabwärts zur Bockenheimer Landstraße zieht. Somit würde eine Durchquerung des Grüneburgparks durch zwei Tunnelröhren mit einer Höhe von ca. 6 - 8 m eine Durchschneidung des Grundwasserstroms mit Dammwirkung im Grundwasserfluss bedeuten. Welche negativen Auswirkungen ein solch massiver Damm im Grundwasserstrom in einem sensiblen Ökosystem wie dem des Grüneburgparks haben wird, ist nachvollziehbar. Drei Hitzesommer haben bereits zum Verlust von mehr als 100 Bäumen im Park geführt. Nachpflanzungen finden kaum statt. Dabei wurden in den letzten Jahren ca. 4 Mio. € zur Sanierung des Grüneburgparks aufgewendet. Sowohl Grüneburgpark als auch Palmengarten sind denkmalgeschützt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 24.09.2020, F 2844 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 1203/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen LINKE. (= Annahme)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Umbau der Bockenheimer Landstraße darf keine „2. Mainkai-Sperrung“ werden

07.10.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1184/2 Betreff: Umbau der Bockenheimer Landstraße darf keine "2. Mainkai-Sperrung" werden Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, 1. sich rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten zum Umbau der Bockenheimer Landstraße mit den Auswirkungen auf die benachbarten Wohngebiete und -straßen im südlichen und nördlichen Westend zu befassen bzw. den Verkehrsausschuss damit zu beauftragen, und 2. mögliche ergänzende Verkehrssteuerungsmaßnahmen zum Schutz der hiesigen Wohnbevölkerung und des bestehenden ÖPNV zu entwickeln, und 3. die Ergebnisse zu Ziffer 2 im Ortsbeirat 2 öffentlich vorzustellen. Begründung: Die teilweise Sperrung bzw. Kapazitätsreduzierung der Bockenheimer Landstraße darf nicht dazu führen, dass sich der Pendlerverkehr durch die Wohngebiete und -straßen im südlichen und nördlichen Westend ergießt. Darunter würde dann auch die Leistungsfähigkeit des ÖPNV in diesem Bereich (z.B. Buslinien 36 und 75) leiden, wenn die Busse im Stau stehen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 624 2020 Die Vorlage OF 1184/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Worte "darf keine ‚2. Mainkai-Sperrung' werden" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 2 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. und Abwesenheit 1 SPD

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Radweg auf der Bockenheimer Landstraße - bitte komplett

03.09.2020 | Aktualisiert am: 02.10.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1165/2 Betreff: Radweg auf der Bockenheimer Landstraße - bitte komplett Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. zu prüfen und berichten, ob auf der Bockenheimer Landstraße auch nach dem Umbau und dem Bau neuer Radwege, die auf Kosten des PKW-Fahrspuren gehen, es weiterhin notwendig ist an der Ampelkreuzung Bockenheimer Landstraße/Mainzer Landstraße/Reuterweg aus der Bockenheimer Landstraße kommend alle bisherige drei Abbiegespuren zu erhalten. 2. sofern die Prüfung ergibt, dass zwei Abbiegespuren ausreichend sind, die Planungen für den Radweg von besagter Kreuzung in Richtung Bockenheimer Warte dahingehend anzupassen, dass der breitere, von der Straße baulich getrennte Radweg nicht erst, wie derzeit und in der bisherigen Planung, auf Höhe des U-Bahn-Eingangs "Alte Oper", sondern direkt an/nach der Ampelkreuzung beginnt. Begründung: Bei der Vorstellung des Vorhabens im Ortsbeirat wurde angemerkt, dass die Bockenheimer Landstraße ohnehin nur noch etwa 2/3 des bisherigen Auto-Verkehrs in ausreichendem oder befriedigendem Maße bewältigen kann. Gleichwohl scheint bisher an der Kreuzung bei der Alten Oper keine Veränderung geplant zu sein, was bedeuten würde, dass eben nicht die gesamte Bockenheimer Landstraße einen baulich getrennten Radweg erhält. Dem stehen bisher die Abbiegespuren an besagter Kreuzung im Wege. Sofern diese Kreuzung nur noch 2/3 des Verkehrs bewältigen muss, da der Rest der Bockenheimer Landstraße ohnehin nicht mehr Verkehr verkraftet, ist anzunehmen, dass auf eine der drei Abbiegespuren verzichtet werden kann. Damit wäre die Möglichkeit des Ausbaus des Radwegs auf der kompletten Bockenheimer Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1165/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Bockenheimer Landstraße und Fahrradverkehr

03.09.2020 | Aktualisiert am: 02.10.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1164/2 Betreff: Bockenheimer Landstraße und Fahrradverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob statt eines wie vom Amt für Straßenbau und Erschließung vorgeschlagenen Ausbaus der Bockenheimer Landstraße mit breiten Fahrradwegen eine Führung des Fahrradverkehrs über den zur Fahrradstraße ausgebauten Kettenhofweg möglich wäre (bei zusätzlicher Beibehaltung der jetzigen Fahrradwege auf der Bockenheimer Landstraße). Begründung: Die Erweiterung der Radwegekapazität zwischen Opernplatz und Bockenheimer Warte ist unerläßlich. Es kann daher nur darum gehen, die beste Lösung dafür zu finden. Der städtischerseits vorgeschlagene Umbau der Bockenheimer Landstraße wird aber mit höchster Wahrscheinlichkeit zu einer für Autofahrer, Busfahrgäste und Anwohner unerträglichen Situation führen: - Der jetzt schon zu manchen Tageszeiten fast die gesamte Bockenheimer Landstraße blockierende Verkehrsstau stiehlt den Bürgern nicht nur wertvolle Zeit, sondern führt auch zu übermäßigen Abgasemissionen bis in die umliegenden Wohnviertel hinein. - Insbesondere der Wegfall der bisherigen Abbiegespuren wird zu ständigen Blockaden im Verkehrsfluß führen. - Damit wird sich die Luftqualität deutlich verschlechtern. - Viele Autofahrer werden Schleichwege durch die Wohnviertel suchen und dabei Lärm, Abgase und Gefahren mit sich bringen. - Im Stau werden die Busse des ÖPNV aufgehalten. Wird statt dessen der Kettenhofweg zur 2-Richtungs-Fahrradstraße umgebaut (mit entsprechender Bevorrechtigung des Radverkehrs, evtl. entsprechend den Vorschlägen des Radentscheids), kann der Umbau der Bockenheimer Landstraße unterbleiben (und damit auch vermutlich Kosten eingespart werden, da die Arbeiten am Kettenhofweg geringeren Aufwand erfordern). Die schmalen Radwege entlang der Bockenheimer Landstraße sollten dennoch beibehalten werden, da sie eine zusätzliche Kapazitätssteigerung der Ost-West-Radwegverbindung bedeuten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1164/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Fahrradbügel vor dem Haus Liebigstraße Hausnummer 29

01.09.2020 | Aktualisiert am: 02.10.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 1157/2 Betreff: Fahrradbügel vor dem Haus Liebigstraße Hausnummer 29 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: An der Liebigstr., Höhe HsNr. 29, Ecke Altkönigstr., auf der schraffierten Fläche bis zu 3 Fahrradbügel anzubringen Begründung: Es fehlen an vielen Stellen Fahrradbügel. Bild: (c) Arno Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6641 2020 Die Vorlage OF 1157/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 CDU und 2 SPD

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Grüne Pfeile für Radfahrer

07.08.2020 | Aktualisiert am: 10.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2020, OF 1138/2 Betreff: Grüne Pfeile für Radfahrer Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Grünpfeilschilder mit Beschränkung auf den Radverkehr an allen Ampelkreuzungen im Ortsbezirk 2 aufzustellen, bei denen beim Rechtsabbiegen auf einen Radweg eingebogen wird. Insbesondere an diesen Straßen/Kreuzungen sind diese Schilder notwendig und sinnvoll - Einbiegen auf die Bockenheimer Landstraße (z.B. aus der Siesmaye rstraße) - Rödelheimer Straße / Schlossstraße - Emser Straße / Voltastraße - Einbiegen auf die Voltastraße - Einbiegen auf die Senckenberganlage - Kreuzung an der Alten Oper - Am Römerhof Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Kreuzungen sich für die Einrichtung eines Grünpfeils für Radfahrer eignet, bei denen die Fahrt auf der Fahrbahn weiter geführt wird. Begründung: Das Fahrrad ist ein immer beliebteres Verkehrsmittel gerade für kurze und mittlere Strecken in innerstädtischen Gebieten. Hohes Verkehrsaufkommen auf den Frankfurter Straßen und zahlreiche Ampeln führen allerdings regelmäßig zu längeren Fahrtzeiten als nötig. Vor allem das Warten an Ampeln, an denen Radfahrer nach dem Abbiegen von der Straße auf einen Radweg wechseln, ist unnötig und schmälert die Attraktivität des Fahrradfahrens. Gleichzeitig kann die Gefahr für Abbiegeunfälle reduziert werden, da Radfahrer bereits vor der Grünphase für den motorisierten Verkehr die Kreuzungen verlassen haben. Mit der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung kann hier mit einem grünen Pfeil nur für Radfahrer Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6411 2020 Die Vorlage OF 1138/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 3 CDU (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Leben retten ist wichtiger als Radverkehr

06.08.2020 | Aktualisiert am: 10.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2020, OF 1115/2 Betreff: Leben retten ist wichtiger als Radverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung der verbesserten Radwege auf der Bockenheimer Landstraße die neuen Radwege niveaugleich mit der Fahrbahn anzulegen, damit PKW im Notfall auf den Radweg ausweichen können, um die Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Notarzt durchzulassen. Begründung: Nach den im Ortsbeirat 2 vorgestellten Planungen für die Bockenheimer Landstraße sollen neue breite Radwege angelegt- und noch dazu durch Bordsteine von der Fahrbahn getrennt - werden. Die neuen Radwege müssen aber im Notfall für PKW zum Ausweichen befahrbar sein, und das ohne zeitliche Verzögerung. Dafür darf aber zwischen der Fahrbahn und dem Radweg keine Schwelle eingebaut sein, wie das bisher geplant ist, weil dies zu Problemen beim Überfahren durch PKW führen kann, wie z.B. Verzögerung des Ausweichens (und damit zusätzliche Gefährdung von Menschenleben, weil die Einsatzkräfte nicht schnell genug vorankommen), oder Stocken bei zu geringer oder unkontrolliertes Vorwärtsspringen des Fahrzeugs bei zu starker Beschleunigung (mit zusätzlichem Risiko dadurch verursachter Auffahrunfälle). Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1115/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

ÖPNV ist wichtiger als Radverkehr

06.08.2020 | Aktualisiert am: 10.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2020, OF 1116/2 Betreff: ÖPNV ist wichtiger als Radverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung der verbesserten Radwege auf der Bockenheimer Landstraße darauf zu achten, dass die Busse des ÖPNV nicht im Stau ausgebremst werden. Dazu müssen die neuen Radwege niveaugleich mit der Fahrbahn angelegt werden, damit Busse den Stau unter Nutzung des Radweges umfahren können. Begründung: Nach den im Ortsbeirat 2 vorgestellten Planungen für die Bockenheimer Landstraße sollen neue breite Radwege angelegt- und noch dazu durch Bordsteine von der Fahrbahn getrennt - werden, wodurch für den motorisierten Verkehr eine von bisher drei Fahrbahnen fortfällt. Da bereits heute zur Hauptverkehrszeit der Autoverkehr sich teilweise über mehr als die halbe Länge der Bockenheimer Landstraße erstreckt, wird eine Konzentration auf nur noch zwei Fahrspuren die Staulänge deutlich vergrößern und damit die Zeit, die Autofahrer - aber eben auch die Fahrgäste der Busse - im Stau gefangen sind. Diese Situatiion wird sich gegenüber heute noch zusätzlich verschlimmern, weil die Abbieger den nachfolgenden Verkehr zusätzlich aufhalten. Die Fahrgäste des ÖPNV sind aber keine Verkehrsteilnehmer dritter Klasse, die hinter den Wünschen der Radfahrer zurückstehen müssten. Die neuen Radwege werden breit genug sein, dass auch Busse sie benutzen können. Dafür darf aber zwischen der Fahrbahn und dem Radweg keine Schwelle eingebaut sein, wie das bisher geplant ist, weil dies beim Überfahren zu Bewegungen des Busses führen kann, bei denen Fahrgäste stürzen und sich verletzen können. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1116/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Untersuchung der Pendlerströme auf der Bockenheimer Landstraße

06.08.2020 | Aktualisiert am: 10.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2020, OF 1117/2 Betreff: Untersuchung der Pendlerströme auf der Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird gebeten eine Untersuchung zu starten, welche Stadtregionen oder Orte die autofahrenden Pendlerinnen und Pendler über die Bockenheimer Landstraße gehäuft als Ziel haben. Dies kann z.B. mit Hilfe einer anonymen Umfrage erfolgen. Das Ergebnis soll dem Ortsbeirat 2 vorgestellt werden, das Resultat dieser Untersuchung soll dann mit dem aktuellen ÖPNV-Angebot abgeglichen werden um feststellen zu können, ob durch Schließen von eventuellen Lücken im ÖPNV-Netz diesen Personen ein Anreiz gegeben werden kann, auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen. Begründung: Der geplante Umbau der Bockenheimer Landstraße für eine bessere Verkehrssituation für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer ist zu begrüßen, dass dies bei den vorliegenden Gegebenheiten nur zu Lasten des Platzes für den Autoverkehr zu realisieren ist, liegt auf der Hand. Bei der Vorstellung der Pläne in der Sitzung des Ortsbeirates 2 am 24.06.2020 wurde erwähnt, dass nach dem Umbau nur noch etwa 65% bis 70% des heutigen Verkehrs in Spitzenzeiten zufriedenstellend abgewickelt werden kann. Auf Rückfrage, was über die aktuellen Pendler-ströme bekannt ist, um hier eventuell Alternativen anbieten zu können, wurde entgegnet, dass keine Informationen vorliegen, und dass sich die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer schon mit der Zeit darauf einstellen würden, wie es auch bei der Sperrung der Hauptwache für den Autoverkehr war. Im Gegensatz zur Hauptwache, wo es naheliegende Umgehungsmöglichkeiten ohne erheblichen Umweg gibt, haben wir bei der Bockenheimer Landstraße die Situation, dass eine Umfahrung nur mit erheblichen Umwegen oder durch kleine Nebenstraßen möglich ist. Es ist zu befürchten, dass zu Spitzenzeiten vor allem die Anwohnerinnen und Anwohner in den Nebenstraßen leiden werden. Daher sollte versucht werden, möglichst viele Pendlerinnen und Pendler zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen. Dass dies nicht bei allen gelingen wird, egal wie gut das Angebot ist, ist bekannt, das ist aber auch nicht notwendig. Um zu sehen, ob es Lücken in den Angeboten gibt, die einem Umstieg hinderlich sind, ist es notwendig, Informationen über die Pendlerwege zu erhalten. Antragsteller: Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6407 2020 Die Vorlage OF 1117/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen LINKE. (= Ablehnung)

Partei: Piraten

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Platzbenennung nach Bernhard Sekles

05.08.2020 | Aktualisiert am: 10.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2020, OF 1133/2 Betreff: Platzbenennung nach Bernhard Sekles Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Verkehrskreisel im südlichen Westend, auf den die Straßen Niedenau, Rüsterstr., Ulmenstraße und Zimmerweg zulaufen, nach dem Komponisten, Dirigenten, Pianisten und Musikpädagogen Bernhard Sekles benannt werden kann. Es dient zur Kenntnis, dass von der Benennung keine Postadressen betroffen wären. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird um Umsetzung gebeten, z.B. anlässlich des 150. Geburtstages des Namensgebers im Jahre 2022. Der Ortsbeirat 2 erklärt sich bereit, dazu z.B. gemeinsam mit dem Dr. Hoch`schen Konservatorium eine entsprechende Einweihungsfeier zu organisieren. Die Stadt wird gebeten, dazu rechtzeitig mit dem OBR 2 Kontakt aufzunehmen. Begründung: Bernhard Sekles wurde am 20. März 1872 in Frankfurt am Main geboren (hat aber seinen Geburtstag stets am 20. Juni gefeiert). Nach privater Unterweisung bei dem Komponisten Wilhelm Hill studierte Sekles ab 1888 am Dr. Hoch`schen Konservatorium bei Engelbert Humperdinck (Instrumentation), Iwan Knorr (Komposition) und Lazzaro Uzielli (Klavier). Nach dem Studienabschluss wurde er Kapellmeister an den Theatern in Heidelberg (1893/94) und Mainz (1895/96). 1896 kehrte er als Lehrer ans Dr. Hoch'sche Konservatorium zurück, wo er zunächst Musiktheorie unterrichtete und ab 1906 auch Komposition. 1923 wurde er Direktor des Konservatoriums, das unter seiner Leitung durch die Einrichtung neuer Fächer bedeutend erweitert wurde: Dirigentenklasse, Opernschule, Privatmusiklehrer-Seminar, Institut für Kirchenmusik, Kurse für musikalische Früherziehung und Erwachsenenbildung. 1928 gründete er zudem - gegen heftigen Widerstand - die erste Jazzklasse überhaupt und berief den jungen Matyas Seiber zu deren Leiter. Wegen seiner jüdischen Abstammung wurde Sekles im April 1933 von den Nationalsozialisten entlassen und seine Musik verboten. Sekles starb am 8. Dezember 1934 in Frankfurt am Main (Quelle: de.wikipedia-org/wiki/Bernhard_Sekles). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6410 2020 Die Vorlage OF 1133/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Macht es Corona nötig? Seitenstraßen um die Alte Oper sollten nach 22:00 Uhr keine alternativen Orte für gesperrte Clubs und Diskotheken bleiben

04.08.2020 | Aktualisiert am: 10.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2020, OF 1132/2 Betreff: Macht es Corona nötig? Seitenstraßen um die Alte Oper sollten nach 22:00 Uhr keine alternativen Orte für gesperrte Clubs und Diskotheken bleiben Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob und mit welchen Mittel in den Seitenstraßen im Umfeld der Alten Oper, insbesondere im Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße ab 23 Uhr die Nutzung durch feiernde Menschen eingeschränkt werden kann, um die Anwohner*Innen vor Lärm und in Ihrer Nachtruhe effektiv zu schützen. 2. wie die Stadt Frankfurt in der Corona-Zeit Alternativen zum Feiern entwickelt bzw. fördert, um Feiernden andere örtliche Möglichkeiten außerhalb von Anwohnerstraßen zu eröffnen, wo diese meist jüngeren Menschen auch in der Zeit der Pandemie angemessen jung sein dürfen. Begründung: Gerade in dieser Sommerzeit treffen sich viele zum Feiern auf öffentlichen Plätzen. Dies geschieht an der Alten Oper, aber auch im Umfeld der Alten Oper in Anwohnerstraßen, so dass die Anwohner*Innen nicht nur am Wochenende von feiernden Menschen in Ihrer Nachtruhe gestört werden. Z.B. im Kettenhofweg/ Bockenheimer Landstraße, mithin im Umfeld zum Platz an der Alten Oper, versammeln sich regelmäßig viele Menschen nach 22 Uhr, um lautstark ihr Bier zur Diskussion zu teilen. Viele Anwohner sind durch den Lärm gestört und wünschen sich ein festes Einschreiten der Polizei. Insgesamt fehlen derzeit die gesperrten Diskotheken und Clubs zum Chillen. Daher wäre es gut, wenn der Stadt hierzu bald konkrete Ideen vorstellen könnte. Sowohl den Anwohner*Innen als auch den Feiernden sollte jeweils geholfen bzw. ein Angebot gemacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 31 Auf Wunsch der Piraten wird über die Ziffer 1. und die Ziffer 2. der Vorlage OF 1132/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1736 2020 Die Vorlage OF 1132/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. des Antragstenors die Zahl "23" durch die Zahl "22" ersetzt wird. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen Piraten (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Ziffer 2.: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Feldbergstraße I: Aufstellen von Pollern im Bereich der Hausnummer 19

03.07.2020 | Aktualisiert am: 10.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.07.2020, OF 1110/2 Betreff: Feldbergstraße I: Aufstellen von Pollern im Bereich der Hausnummer 19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dringend gebeten, im Bereich der Feldbergstraße 19 Poller - idealerweise versenkbare Poller (diese können für Rettungsdienste und Feuerwehr oder andere Berechtigte per Funkchip versenkt werden, wenn eine Durchfahrt nötig ist) - aufzustellen. Die Poller können an jeweils beiden Rändern des Radwegs aufgestellt werden (siehe Bilder 1 und 2) Begründung: Hinweis und Bitte von Anwohnern. Im Bereich Feldbergstraße 9-19 kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger und Radfahrer, da Anwohner ihre PKW und Motorräder widerrechtlich auf dem Rad- und Gehweg parken, bzw. auffahren (siehe Bild 3). Bild 1 Bild 2 Bild 3 ‚Auffahrt Fr.-vom-Stein Str. Ansicht Höhe Feldbergstr. 19 Beispiel Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 1110/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Feldbergstraße II: Aufstellen von Fahrradständern vor der Hausnummer 17 bzw. 19

03.07.2020 | Aktualisiert am: 10.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.07.2020, OF 1111/2 Betreff: Feldbergstraße II: Aufstellen von Fahrradständern vor der Hausnummer 17 bzw. 19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Feldbergstraße 17, bzw. 19 Fahrradständer aufzustellen. Begründung: Hinweis und Bitte von Anwohnern. Im Bereich Feldbergstraße 9-19 kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger und Radfahrer, da Anwohner ihre PKW und Motorräder widerrechtlich auf dem Rad- und Gehweg parken, bzw. auffahren. Es gibt zwei ‚Zufahrtmöglichkeiten'. Zum einen über den Geh- und Fahrradweg Ecke Freiherr-vom.Stein/ Ecke Feldbergstraße (siehe Antrag OF Feldberstr. I, Aufstellen von Pollern im Bereich der Häuser 9-19) sowie über die Bordsteinkante vor den Häusern 17 und 19 (siehe Foto). Da im genannten Bereich ohnehin Fahrradständer fehlen ist es sinnvoll, hier welche aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage OF 1111/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Zweistufiger Wettbewerb für den Kulturcampus

24.06.2020 | Aktualisiert am: 02.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 1109/2 Betreff: Zweistufiger Wettbewerb für den Kulturcampus Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert einen zweistufigen Wettbewerb für den Kulturcampus durchzuführen. 1. Stufe - Ideenwettbewerb: hierbei wird die bestmögliche städtebauliche Figur gefunden. Sie weist die Qualität des öffentlichen Raums für den Kulturcampus aus, definiert die Lage und den Umfang der einzelnen Programme und erfüllt die wesentlichen funktionalen Bezüge zueinander. 2. Stufe - Realisierungswettbewerb: die Planungen für einzelne Teile werden nach Bedarf vertiefend erarbeitet. Der Schwerpunkt liegt auf der baulichen und architektonischen Qualität. Begründung: Dass die bevorstehenden Aufgaben nicht leicht zu bewältigen sind, sieht man an der Zeit, die bisher verstrichen ist. Dabei geht es nicht allein um einen realisierbaren Entwurf für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) auf einem vorab definierten Grundstück, sondern auch um die Konzeption zweier Gebäude für das Zentrum der Künste, verteilt auf zwei getrennte Grundstücke, sowie einer möglichst hohen Zahl von Wohnungen und einiger Gewerbeflächen. Die hierfür zur Verfügung stehenden beiden Baufelder nördlich und südlich der Bockenheimer Landstraße unterliegen den Maßgaben des rechtsgültigen Bebauungsplans 569. Die vordergründigen Aufgaben liegen zunächst darin die möglichen Baumassen so zu verteilen, dass auf der einen Seite alle Funktionen der Institutionen bestmöglich auf jeweils eigenständigen Grundstücken realisiert werden können und auf der anderen Seite Synergien (!) durch eine gemeinsame Nutzung einzelner Räume ermöglicht werden. Darüber hinaus sind die Außenräume, hier vor allem der öffentliche Raum als Bindeglied des gesamten Quartiers zu definieren und zu planen. Es ist daher unumgänglich, in einer ersten Stufe des Entwurfsprozesses eine überzeugende Leitidee für den gesamten Kulturcampus zu entwickeln sowie die eher städtebaulichen Zusammenhänge zu klären. Das lässt sich mit einem "Städtebaulichen Ideenwettbewerb" erreichen. Dadurch wird die beste Grundlage für anschließende "Realisierungswettbewerbe" gelegt. In dieser zweiten Stufe werden die einzelnen Bereiche wie HfMDK plus Frankfurt LAB, Probengebäude und Wohnbebauung mit jeweils eigenen Wettbewerben zu realisierbaren Entwürfen präzisiert. Diese Einzel-Wettbewerbe können gleichzeitig oder nach Bedarf und Bauherrschaft hintereinander durchgeführt werden. Da die Bauaufgabe für jeden dieser Bereiche überschaubarer und städtebaulich vorgeklärt ist, werden auch ihre Ergebnisse qualitätsvoller ausfallen. Das zweistufige Verfahren sichert auch nach Meinung des Bund deutscher Architekten (BDA) Frankfurt den legitimen Anspruch der Auslobenden für eine höchstmögliche Qualität dieses "Leuchtturmprojekts". Der notwendige Planungszeitraum werde dadurch nicht entscheidend verlängert (Pressemitteilung des BDA vom 05.02.2020). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1109/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); Piraten (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 3 | PARLIS

Friedberger Landstraße 112: Hausgemeinschaft befürchtet nach Eigentümerwechsel Wohnungskündigungen unter Umgehung des Milieuschutzes

24.06.2020 | Aktualisiert am: 09.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 916/3 Betreff: Friedberger Landstraße 112: Hausgemeinschaft befürchtet nach Eigentümerwechsel Wohnungskündigungen unter Umgehung des Milieuschutzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: - Warum hat es der Magistrat unterlassen, beim Verkauf des Hauses Friedberger Landstr. 112 das Vorkaufsrecht auszuüben und stattdessen mit den Käufern eine Abwendungsvereinbarung geschlossen, wo doch die Absichten der Käufer schon nach einfacher Internetrecherche erkennbar sein mussten, den in diesem Teil des Nordends geltenden Milieuschutz durch dubiose Tricks zu unterlaufen? - War dem Magistrat vor Abschluss der Abwendungsvereinbarung bekannt, dass die beiden Gesellschafter der GbR FL 112, die das Haus gekauft haben, mit der Main Living GmbH (deren Geschäftsführung mal beim einen, mal beim anderen liegt) auf Immobilienankauf in Frankfurts Top-Lagen spezialisiert sind? Wenn ja: mussten da nicht alle Alarmglocken läuten? - dass die Gesellschafter der GbR FL 112 mit der Abwendungsvereinbarung die Möglichkeit bekamen, über die Geltendmachung von Eigenbedarf Mietern des Hauses zu kündigen und damit den Milieuschutz unterlaufen zu können? Wenn ja: warum hat sich der Magistrat in Kenntnis dieses Sachverhalts trotzdem auf eine Abwendungsvereinbarung eingelassen? Warum hat der Magistrat nicht wenigstens darauf bestanden, dass die Abwendungsvereinbarung regelt, dass während der 10-Jahres-Frist, in der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unterbleibt auch die Geltendmachung von Eigenbedarf unterbleibt? - Kann man mit solchen Leuten überhaupt Vereinbarungen abschließen, wenn doch klar ist, dass sie - unter Umgehung des mühsam durchzusetzenden Milieuschutzes - regelmäßig zu Lasten Dritter, in diesem Fall der Hausgemeinschaft der Wohnungsmieter, gehen? - Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Wohnungsmieter der Hausgemeinschaft Friedberger Landstr. 112 vor Kündigung zu schützen, die droht, wenn Wohnbedarf von Gesellschaftern der GbR FL 112 oder deren Familienangehörigen (z. B. Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister) oder Haushaltsangerhörigen (Au-Pair, Pflegepersonal o. ä.) geltend gemacht wird? Der Magistrat wird aufgefordert, alle in seiner Macht stehenden rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die Hausgemeinschaft der Wohnungsmieter vor Kündigungen zu schützen. Begründung: Aus dem E-Mail-Schreiben der Hausgemeinschaft: Wir haben erfahren, dass unser Haus (mit fünf Mietparteien + einem Ladengeschäft) in der Friedberger Landstraße 112 im Frankfurter Nordend verkauft werden soll. Bei verschiedenen Mietparteien unseres Hauses hat sich - zunächst nur via Mobiltelefon - ein Herr J. gemeldet und angegeben, das Haus mit einem Freund als Privatpersonen gekauft zu haben. Er stellte sich als "neuer Eigentümer" vor und wolle zwecks Gutachtenerstellung mit einem Bankmitarbeiter Begehungstermine für unsere Wohnungen vereinbaren. Er würde nichts an den Wohnungen und Mietverträgen verändern, alles solle so bleiben wie es ist - waren seine Eingangsworte. Nach unserer Kenntnis ist Herr J. aktuell nicht der Eigentümer, er stellte sich aber fälschlicherweise als solcher dar. Nach unseren Informationen ist die Unterzeichnung des Kaufvertrags mit dem bisherigen Eigentümer erst am 30.6.20 vorgesehen. Darüber hinaus haben unsere Internetrecherche und Auskünfte von Seiten verschiedener Stadtämter besorgniserregende Erkenntnisse geliefert! Wir wissen, dass Herr J. und sein "Freund" Herr N. keine Privatpersonen sind, sondern mit der Mainliving GmbH auf Immobilienankauf in Frankfurts Top-Lagen spezialisiert sind. Im Internet finden sich verschiedene Adressen zum Unternehmen, z.B. Mergenthalerallee 73-75 in Eschborn oder auch die Feldbergstraße 49 in Frankfurt, wobei Herr J. uns gegenüber mit der Adresse ... in Frankfurt aus als "Privatperson" agiert. Auch in der Geschäftsführung sind wechselnde Personen angegeben: Herr N. ist der aktuelle Geschäftsführer der Mainlinving, Herr J. ist "ganz plötzlich" seit dem 27.5.20 (!) nicht mehr in der Geschäftsführung. Diese Käufermerkmale erscheinen uns äußerst fragwürdig. Es gab nach unserem Kenntnisstand bereits Abwendungsvereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt und Herrn J./Herrn N. für diese Immobilie, so dass sich hier nun fast ungehindert eine typische "Masche" von Immobilienspekulanten vollziehen kann: Zwei Personen gründen eine GbR für die Liegenschaft und einer von beiden gibt sich "verdeckt" als Privatperson aus. Die Privatperson kann dann z.B. Eigenbedarf anmelden, oder nach Ablauf einer bestimmten Frist sanieren. Vielleicht ergibt sich nochmal ein interner Weiterverkauf zur Wertsteigerung, und dann kann die Mainliving GmbH nach vollständiger Entmietung und Sanierung gewinnbringend schicke Eigentumswohnungen verkaufen. Diese beiden Herren sind Profis und werden jegliche vertraglichen Schlupflöcher kennen, finden und nutzen, um auf ihren maximalen Gewinn zu spekulieren. Nach unseren Informationen ist es auch nicht das erste Mal, dass J. und N. auf diesem Weg zum Ankauf günstiger Immobilien kommen! Das löbliche und sehr gute Instrument zur Intervention solcher Machenschaften in Form des Vorkaufsrechts durch die Stadt Frankfurt wird jedoch durch zu milde Abwendungsverträge, über die solche Immobilienprofis nur müde lächeln, ad absurdum geführt. Gleichzeitig haben wir nach Auskunft vom Amt für Wohnungswesen keinerlei Anrecht darauf hat, über die Inhalte der Abwendungsvereinbarungen informiert zu werden. Das mag rechtlich so geregelt sein, jedoch schafft es kein Vertrauen und bestärkt uns nicht, vor den möglichen Folgen geschützt zu sein. Der gesamte Prozess entbehrt jeglicher Transparenz unserer Rechte und wir wissen überhaupt nicht, was auf uns zukommt! Wir haben Angst, unsere Wohnungen nicht mehr bezahlen zu können oder noch schlimmer wäre, sie zu verlieren. Wir haben aus den o.g. Gründen große Bedenken bezüglich dieses Verkaufs. Wir haben nicht den Eindruck, dass hier der "Milieuschutz" sinnvoll eingreift, sondern wir als Mieter bedauerlicherweise gängigen Entmietungspraktiken durch Spekulanten schutzlos ausgeliefert sind. Daher fragen wir: - Wurden diese "angeblichen" Privatpersonen von der Stadt Frankfurt im Hinblick auf ihre tatsächlichen gewerblichen Tätigkeiten und vorausgehende Immobilienankäufe überprüft? - Wenn ja, warum werden solche offensichtlichen Vorgehensweisen nicht ganz deutlich durch Auflagen verhindert und erschwert, so dass ein Ankauf für die Investoren uninteressant wird? - Was tut die Stadt Frankfurt in diesem Fall konkret, um das Haus und seine Bewohner vor einer solch offensichtlich missbräuchlichen Ankaufsstrategie zu schützen, um bezahlbare Wohnungen zu erhalten? - Behält die Stadt Frankfurt bei einem Weiterverkauf der Immobilie ihr Vorkaufsrecht zum jetzigen Verkaufspreis? Wir haben erhebliche Zweifel daran, dass der Verkauf der Immobilie an diese beiden Personen wohnungspolitisch und sozial vertretbar ist. Aus unser Sicht ist dieses Vorgehen eine Farce! Wir bitten Sie daher dringend darum, unseren Verdacht auf Umgehung von Milieuschutz zu überprüfen und entsprechend zu intervenieren, bevor ein endgültiger Kaufvertrag zustande kommt. Nur so kann verhindert werden, dass das Milieu des Frankfurter Nordends langfristig nur noch aus finanzkräftigen Menschen in Luxuswohnungen besteht! Wir zitieren in diesem Zusammenhang abschließend den Dezerntenten für Planen und Wohnen: " (. .) der Erhalt von bestehenden und vor allem bezahlbaren Wohnungen ist ein Kernanliegen der Stadt Frankfurt am Main. (. .), werden wir nichts unversucht lassen, Mieterinnen und Mieter besser vor Spekulationen und Entmietungspraktiken zu schützen." - Mike Josef auf https://www.frankfurt-mieterschutz.de In diesem Sinne hoffen wir auf Ihre Unterstützung, dass unser Haus und seine Bewohner*innen durch einen Eigentümerwechsel entsprechenden Schutz erhält und kein Opfer von Immobilienspekulanten wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6431 2020 Die Vorlage OF 916/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Bockenheimer Landstraße: Mehr Platz für Radfahrer - möglichst ohne Verkehrschaos

22.06.2020 | Aktualisiert am: 02.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2020, OF 1105/2 Betreff: Bockenheimer Landstraße: Mehr Platz für Radfahrer - möglichst ohne Verkehrschaos Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Verbreiterung des Radweges auf der Bockenheimer Landstraße und die damit verbundene Verringerung der Fahrspuren in einer einjährigen Pilotphase zu testen, bevor endgültige bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Dazu sollen - wie in der Vorlage vorgesehen - die Fahrspuren auf zwei Spuren verringert werden (zwischen der Alten Oper und der Kreuzung Siesmayerstraße). Neben den beiden vorhanden Radwegen soll auf Straßenniveau jeweils ein weiterer Radweg markiert werden (Breite 1,60m), der durch eine Barriere (z.B. durch "Klemmfixe") von der Fahrbahn getrennt wird. Damit stehen den Radfahrern auf jeder Straßenseite zwei Radwege zur Verfügung und in der Mitte der Straße befinden sich die beiden Fahrspuren für Kraftfahrzeuge. Zudem soll geprüft werden, inwieweit das Linksabbiegen auf der Bockenheimer Landstraße an weiteren Kreuzungen verhindert werden kann, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten und Schleichverkehre einzudämmen. Begründung: Die Verbreiterung des Radweges ist dringend notwendig. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass mit der Verringerung der Fahrspuren nur noch 60-70% des bestehenden Autoverkehrs auf der Straße fahren können. Wahrscheinlich werden nicht alle Autofahrer schnell auf andere Verkehrsmittel umsteigen, so dass die Gefahr langer Staus und Schleichverkehre ins Westend hinein besteht. Somit erscheint es sinnvoll, nicht direkt große bauliche Maßnahmen vorzunehmen, sondern sich Zeit zu nehmen, die Auswirkungen der Veränderungen zu evaluieren und evtl. Anpassungen am Konzept vorzunehmen. Das ist wirtschaftlicher und ermöglicht zudem, Ideen aufzunehmen, die erst während der Pilotphase entstehen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 1105/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 3 GRÜNE und LINKE. gegen 1 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 4 CDU und Piraten (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Verbesserung der Straßenbeleuchtung

17.02.2020 | Aktualisiert am: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2020, OF 1035/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen die Stadt Frankfurt treffen kann, um 1) die Straßenbeleuchtung in abends nur unzureichend beleuchteten Straßen kurzfristig zu verbessern, beispielsweise in der Konrad-Broßwitz-Straße in Bockenheim oder der Lindenstraße, Oberlindau, Liebigstraße und Friedrichstraße im Westend; 2) welches Beleuchtungskonzept mittel- und langfristig für diese und ähnliche Straßen geplant ist. Ist es beispielsweise möglich, den Umstieg auf LED-Beleuchtung in diesen Straßen vorzuziehen? Begründung: In manchen Straßen des Ortsbezirk ist die Beleuchtung der Straßen abends unzureichend, was eine Gefahr für Fußgänger darstellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1575 2020 Die Vorlage OF 1035/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "beispielsweise in der" die Worte "Appelsgasse und" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern

21.01.2020 | Aktualisiert am: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2020, OF 1026/2 Betreff: Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: durch die Installation eines rot/weißen Pollers die letzte Zufahrtsmöglichkeit von der Siesmayerstraße auf die städtische Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 zu verhindern. Begründung: Vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 befindet sich eine städtische Freifläche die regelmäßig durch Fahrzeuge illegal beparkt wird. Es sind oftmals mehrere Fahrzeuge die auf der Fläche parken. Die Zu- und Abfahrt der Fahrzeuge erfolgt über die Siesmayerstraße an der Stelle, an dem sich ein von der Siesmayerstraße kommender Fahrradweg in in Richtung Bockenheimer Landstraße einfädelt. Da die Breite dieses Einfädelbereichs eine ausreichende Breite aufweist, wird es zur An- und Abfahrt für Fahrzeuge genutzt. Bei der stark befahrenen Siesmayerstraße, kann man sich leidlich vorstellen, was es bedeutet, wenn ein Fahrzeug diese unzulässige Zu- und Abfahrtsmöglichkeit nutzt. Gefährdet sind dadurch Fußgänger, Fahrradfahrer und auch der Fahrzeugverkehr auf der Siesmayerstraße. Bild: (c) A. Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5798 2020 Die Vorlage OF 1026/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee

02.01.2020 | Aktualisiert am: 30.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 998/2 Betreff: Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung (von der Zeppelinallee kommend) für die Linksabbieger in die Bockenheimer Landstraße das Verkehrszeichen Nr. 272 " Wendeverbot" angebracht werden kann. Bei positivem Prüfungsergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Anregung von Verkehrsteilnehmern, dass diese Kreuzung häufig zum Wenden benutzt wird, was den Verkehrsfluss unnötig einschränkt und die Unfallgefahr erhöht. Es besteht eine ungefährliche Wendemöglichkeit wenige hundert Meter weiter südlich an der Kreuzung Senckenberganlage/Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg mit einer extra Linksabbieger-Spur inkl. Ampel. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5615 2020 Die Vorlage OF 998/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "'Wendeverbot'" die Worte "und ein Hinweis auf die in der Begründung genannte Wendemöglichkeit" eingefügt werden und das Wort "kann" durch das Wort "können" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Straßenschäden reparieren: Unterlindau

10.10.2019 | Aktualisiert am: 07.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2019, OF 936/2 Betreff: Straßenschäden reparieren: Unterlindau Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß die Straßenschäden in der Unterlindau zwischen Kreisel Mitscherlichplatz und der Mitte des Abschnitt südlich der Staufenstraße behoben werden. Begründung: Das beginnt bei der Ausfahrt aus dem Kreisel. Danach gibt es in Fahrtrichtung Süden - zwischen halbwegs akzeptablen Streckenabschnitten immer wieder Löcher, Risse oder abgesenkte Kanaldeckel, die wie Schlaglöcher wirken. Nördlich der Bockenheimer Landstraße wurde vor einiger Zeit nach Antrag des Ortsbeirats 2 der Straßenbelag erneuert, aber nur bis zum Ende der Bürobebauung. Im nördlichen Abschnitt bis zur Staufenstraße - dort wo die Menschen wohnen - blieben die Straßenschäden erhalten. Dem Magistrat scheint das Wohlergehen und der Lärmschutz der Bürger unwichtig. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5336 2019 Die Vorlage OF 936/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

U-Bahn-Station „Westend“: Kein senkrechter Aufzug in Straßenmitte

10.10.2019 | Aktualisiert am: 07.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2019, OF 938/2 Betreff: U-Bahn-Station "Westend": Kein senkrechter Aufzug in Straßenmitte Der Magistrat wird dringend gebeten, seine Entscheidung, den Aufzug für die U-Bahn-Station Westend inmitten der Fahrbahnen der Bockenheimer Landstraße zu bauen, zu überdenken. Die vorgesehene Bauweise wird unzumutbare Probleme bereiten: - Da das Aufzugsbauwerk den Autofahrern die Sicht auf die Verkehrsinsel versperrt, auf der die Aufzugsbenutzer an die Oberfläche kommen, wird es mit Sicherheit in absehbarer Zeit zu Todesfällen kommen, wenn Menschen nur ein wenig unachtsam auf die Straße treten. Wer den Senkrechtaufzug befürwortet, befürwortet eine Todesfalle. - Durch die Verschwenkung der nördlichen Fahrbahn wird auch der Fahrradweg verschwenkt, wodurch er geradewegs in den Gehweg unter den Arkaden führt. Dadurch wird es praktisch unmöglich, den - auf der Bockenheimer Landstraße sehr dichten und schnellen - Radverkehr von den Fußgängern fernzuhalten. Der im Ortsbeirat 2 erarbeitete Alternativvorschlag eines Stufenaufzugs mit Linearmotortechnik ist serienreif und kann sofort beauftragt werden. Gerade Deutschland hat die Linearmotortechnik als erste Nation der Erde zur Einsatzreife entwickelt. In China fahren mit deutscher Technik Schnellzüge und haben bereits Millionen von Fahrgästen befördert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 938/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung FDP und Piraten

Partei: BFF

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Anregung Ortsbeirat 2 | PARLIS

Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße und Auswirkung auf die Verkehrsführung im gesamten Westend Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109

16.09.2019 | Aktualisiert am: 04.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.09.2019, OA 460 entstanden aus Vorlage: OF 895/2 vom 28.08.2019 Betreff: Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße und Auswirkung auf die Verkehrsführung im gesamten Westend Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Magistratsvortrag vom 12.08.2019, M 109, zurückzuziehen und vor dessen Neueinbringung und Realisierung zu prüfen und zu berichten, wie das Vorhaben mit den Planungen zum Ausbau der Radverkehrswege (Radentscheid) sowie der weiteren Verkehrsführung (Autos, Fußgänger etc.) in der Bockenheimer Landstraße zusammenpasst; 2. rechtzeitig im Zusammenhang mit den Planungen zur Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße (Ausbau Radverkehrswege und barrierefreier Zugang zur U-Bahn-Station "Westend") die möglichen Lenkungswirkungen auf den Umgehungsverkehr durch die Wohngebiete im nördlichen und südlichen Westend zu untersuchen und diese im Ortsbeirat 2 vorzustellen; 3. kurzfristig die Führung des Radverkehrs im "Nadelöhr" des Kettenhofwegs im Kreuzungsbereich zur Mendelssohnstraße auf die Verkehrssicherheit zu prüfen. Begründung: Ergebnis der Diskussion im Ortsbeirat 2. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 192 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 109 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 460 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 109 = Ablehnung, OA 460 = Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2019, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4647, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019 Aktenzeichen: 66 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Bockenheimer Landstraße: Verkehrslösungen gut planen - Chaos verhindern

12.09.2019 | Aktualisiert am: 27.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2019, OF 911/2 Betreff: Bockenheimer Landstraße: Verkehrslösungen gut planen - Chaos verhindern Vorgang: NR 895/19; M 109/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Auskunft darüber zu geben, wie die beiden geplanten großen Baumaßnahmen auf der Bockenheimer Landstraße gemeinsam durchgeführt werden können. Es geht um den Einbau des Aufzugs an der U-Bahn-Station Westend (M109) und Umbau der Radwege (NR 895). a) Wie verträgt sich die Verlegung der Fahrspuren für den Bau des Aufzugs mit der geplanten Verbreiterung der Radwege? b) Besteht unter der Maßgabe der Verbreiterung der Radwege weiterhin ein Finanzierungsvorteil für die "Insellösung" mitten auf der Fahrbahn oder ist eine Neubewertung der Alternativen sinnvoll? c) Wie ist der Zeitplan für die Maßnahmen? d) Wie wird der Magistrat sicherstellen, dass Frankfurter Autofahrer und einpendelnde Autofahrer frühzeitig über den Wegfall der Fahrspur (Abbiegespur) informiert werden? e) Welche alternativen Lösungen werden einpendelnden Autofahrern angeboten? Z.B. Ausbau des ÖPNV-Angebotes, Schaffung von Park-and-Ride-Parkplätzen? Es ist zu erwarten, dass die bisherigen Kapazitäten im Bereich ÖPNV und Stadtrandparken nicht ausreichen werden und somit die Akzeptanz der Maßnahme in Gefahr gerät. f) Auf welchen Strecken wird Ausweichverkehr erwartet? Begründung: Die geplanten Veränderungen auf der Bockenheimer Landstraße stellen eine große Veränderung für den privaten und gewerblichen Autoverkehr dar. Da nicht zu erwarten ist, dass alle Autofahrer von heute auf morgen auf den ÖPNV oder das Rad umsteigen werden, sind sowohl in der Information als auch im Kapazitätsausbau geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Bisherige Sperrungen und Baustellen in Frankfurt haben gezeigt, dass im Ergebnis alle darunter leiden, wenn es keine sinnvollen begleitenden Maßnahmen gibt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.08.2019, OF 895/2 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion erfolgt ziffernweise Abstimmung. Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 895/2 dahin gehend ab, dass diese als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und der Antragstenor um die Ziffer 1. "den Magistratsvortrag vom 12.08.2019, M 109, zurückzuziehen und vor dessen Neueinbringung und Realisierung zu prüfen und zu berichten, wie das Vorhaben mit den Planungen zum Ausbau der Radverkehrswege (Radentscheid) sowie der weiteren Verkehrsführung (Autos, Fußgänger etc.) in der Bockenheimer Landstraße zusammenpasst;" ergänzt wird sowie dass die bisherigen Ziffern 1. bis 3. zu den Ziffern 2. bis 4. werden. Beschluss: Anregung OA 460 2019 1. a) Die Ziffern 1., 2. und 4. der Vorlage OF 895/2 werden in der geänderten Fassung beschlossen. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OF 895/2 wird in der geänderten Fassung (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 911/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) Einstimmige Annahme b) GRÜNE, FDP und 1 LINKE. gegen CDU, SPD und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE. zu 2. CDU und SPD gegen FDP, 1 LINKE. und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und 1 LINKE.

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei großen Messeveranstaltungen durch Absperrung des Bereichs Schloßstraße/Adalbertstraße/Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/Hamburger Allee

29.08.2019 | Aktualisiert am: 27.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 902/2 Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei großen Messeveranstaltungen durch Absperrung des Bereichs Schloßstraße/Adalbertstraße/Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/Hamburger Allee Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Der Bereich Schloßstraße/ Adalbertstraße/ Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/ Hamburger Allee ist zukünftig wie die Kuhwaldsiedlung bei großen Messeveranstaltungen abzusperren, um die Anwohner/innen vor Parksuchverkehr und dadurch entstehenden gefährlichen Situationen zu schützen. Begründung: Bei großen Messen kommt es im genannten Bereich durch zugeparkte Kreuzungen, Parken in zweiter Reihe und Parksuchverkehr immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger/innen. Um die Fußgänger/innen vor solchen Situationen zu schützen, ist es notwendig, diesen Bereich wie die Kuhwaldsiedlung zukünftig bei grossen Messen und anderen Großveranstaltungen zu sperren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 902/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme)

Partei: LINKE.

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Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße - zukünftige Verkehrsführung im gesamten Westend mit bedenken

28.08.2019 | Aktualisiert am: 27.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2019, OF 895/2 Betreff: Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße - zukünftige Verkehrsführung im gesamten Westend mit bedenken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. rechtzeitig im Zusammenhang mit den Planungen zur Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße (Ausbau Radverkehrswege und barrierefreie Zugang U-Bahnstation Westend) die möglichen Lenkungswirkungen auf den Umgehungsverkehr durch die Wohngebiete im nördlichen und südlichen Westend zu untersuchen und diese im OBR 2 vorzustellen; 2. kurzfristig die Situation an der Ampel Kettenhofweg / Ecke Mendelssohnstraße zu prüfen und zu berichten, ob die dortige Ampelschaltung in den Stoßzeiten morgens zwischen 8-10 Uhr sowie nachmittags zwischen 16-18 Uhr wie folgt angepasst werden kann: a) Verlängerung der Grünphase für den Autoverkehr der aus dem Kettenhofweg in die Mendelssohnstr. einbiegt und b) Schaltung der Grünphase für den Autoverkehr so, dass diese nicht parallel zur Grünphase der Fußgängerampel über die Mendelssohnstraße verläuft (und im Ergebnis mehrere Autos rechts abbiegen können); 3. kurzfristig die Führung des Radverkehrs im "Nadelöhr" des Kettenhofwegs im Kreuzungsbereich zur Mendelssohnstr. auf die Verkehrssicherheit zu prüfen. Begründung: Es gibt im Kettenhofweg bis zur Ampelkreuzung in den letzten Jahren ein zunehmendes Verkehrsaufkommen. Der Kettenhofweg wird stark als Umgehung zur Bockenheimer Landstr. frequentiert. Dies führt an der Ampelkreuzung zu erheblichem Stress durch Stauaufkommen für die Verkehrsteilnehmer und vor allem auch für die Anwohner (es gibt hier neben den Autos ein hohes Aufkommen an Fahrradverkehr und Fußgängern und neuerlich auch E-Scootern). Diese geschilderten Situationen finden vor allem zu Stoßzeiten morgens zwischen 8 Uhr und 10 Uhr sowie nachmittags zwischen 16 Uhr und 18.00 Uhr statt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.09.2019, OF 911/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion erfolgt ziffernweise Abstimmung. Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 895/2 dahin gehend ab, dass diese als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und der Antragstenor um die Ziffer 1. "den Magistratsvortrag vom 12.08.2019, M 109, zurückzuziehen und vor dessen Neueinbringung und Realisierung zu prüfen und zu berichten, wie das Vorhaben mit den Planungen zum Ausbau der Radverkehrswege (Radentscheid) sowie der weiteren Verkehrsführung (Autos, Fußgänger etc.) in der Bockenheimer Landstraße zusammenpasst;" ergänzt wird sowie dass die bisherigen Ziffern 1. bis 3. zu den Ziffern 2. bis 4. werden. Beschluss: Anregung OA 460 2019 1. a) Die Ziffern 1., 2. und 4. der Vorlage OF 895/2 werden in der geänderten Fassung beschlossen. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OF 895/2 wird in der geänderten Fassung (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 911/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) Einstimmige Annahme b) GRÜNE, FDP und 1 LINKE. gegen CDU, SPD und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE. zu 2. CDU und SPD gegen FDP, 1 LINKE. und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und 1 LINKE.

Partei: CDU

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Verbesserte Verkehrsführung in der Siesmayerstraße

02.08.2019 | Aktualisiert am: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 870/2 Betreff: Verbesserte Verkehrsführung in der Siesmayerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgend genannten Punkte zur Verbesserung des Radverkehrs in der Siesmayerstraße zu prüfen und zu berichten: 1. Reduzierung der Breite des Parkstreifens bzw. der Stellplätze für Busse mit Blick auf deren beobachtete geringfügige Nutzung; 2. Reduzierung der Breite des Parkstreifens für PKW (siehe Foto): 3. Reduzierung der PKW-Stellplätze im Kreuzungsbereich Bockenheimer Landstr.; 4. Einrichtung eines Fahrradhaltestreifens im Kreuzungsbereich Bockenheimer Landstr.; 5. Einrichtung eines Grünen Pfeils für Radfahrer (rechtsabbiegend) an der Ampel zur Bockenheimer Landstr.; 6. Markierung von (gestrichelten) Fahrradstreifen auf der Fahrbahn Siesmayerstr. Begründung: Die Verkehrsführung in der Siesmayerstraße bzw. die Ausnutzung der knappen Verkehrsfläche insbesondere im Kreuzungsbereich Bockenheimer Landstraße erscheint nicht optimal, und faktisch wird der Radverkehr auf den Gehweg verwiesen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 26 Auf Wunsch der BFF-Fraktion wird über die Vorlage OF 870/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1387 2019 Die Vorlage OF 870/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 6. des Antragstenors nach dem Wort "Fahrradstreifen" die Worte "inklusive Dooringzone" eingefügt werden. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, FDP und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. Ziffer 3.: CDU, 3 SPD, GRÜNE und Piraten gegen 1 SPD, FDP und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. Ziffer 4.: CDU, 3 SPD, GRÜNE, 1 FDP, BFF und Piraten gegen 1 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FDP und LINKE. Ziffern 5. und 6.: CDU, 3 SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.

Parteien: CDU, GRÜNE

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Schleichverkehr durch die Straße Unterlindau?

31.07.2019 | Aktualisiert am: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2019, OF 865/2 Betreff: Schleichverkehr durch die Straße Unterlindau? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob und in welchem Maße Schleichverkehr von PKW bzw. LKW durch die Nebenstraßen des Stadtteil Westend feststellbar ist, bei denen die PKW bzw. LKW offenbar Stauungen auf den Hauptstraßen zu umgehen versuchen. Hierbei ist insbesondere der Weg von der Bockenheimer Landstraße durch die Straße "Unterlindau" von Interesse. 2. ob der Magistrat eine signifikante Zunahme eines Schleichverkehrs von PKW bzw. LKW durch die Nebenstraßen des Stadtteils Westend aufgrund der zuletzt angekündigten verkehrlichen Veränderungen auf der Bockenheimer Landstraße (eine PKW-Spur weniger) befürchtet. Hierbei ist insbesondere der Weg von der Bockenheimer Landstraße durch die Straße "Unterlindau" von Interesse. 3. welche Maßnahmen dem Magistrat geeignet erscheinen, einen Schleichverkehr durch die Nebenstraßen des Stadtteils Westend zu unterbinden, falls die Fragen zu Ziffer 1.) bzw. Ziffer 2.) bejaht werden. Begründung: Bürgeranfragen. Insbesondere formuliert in einem Ende Juni veröffentlichtem Leserbrief in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO II, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1393 2019 Die Vorlage OF 865/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Mehr Fahrradbügel für die Feldbergstraße

10.07.2019 | Aktualisiert am: 27.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.07.2019, OF 862/2 Betreff: Mehr Fahrradbügel für die Feldbergstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Zu prüfen, ob auf der nördlichen Seite Teile der Parkbuchten zu Parkflächen für Fahrradbügel umgewidmet werden können und dies ggf. umsetzen. An folgenden Stellen in der Feldbergstraße die Aufstellung von je 2 - 5 Fahrradbügeln zu prüfen und möglichst zu installieren: vor den Hausnummern: 49 ggf. hinter Bushaltestelle 35 /Wiesenau 29 27 25 23 21 19 17 Auf Sperrfläche Feldbergstr. EckeFreiherr-vom-Stein Str. 15 13 11 9 5 38 Begründung: Die Feldbergstraße verfügt zwar über einige vereinzelte Fahrradbügel, aber wie die Bilder zeigen ist der Bedarf größer. Da auf der nördlichen Seite ganze Parkbuchten für Gastronomie genutzt werden, sollte auch noch Platz für Fahrradbügel sein. Bilder: (c) Arno Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 862/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5117 2019 Die Vorlage OF 862/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Piraten

Partei: GRÜNE

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Gedenktafel am Geburtshaus von Erich Fromm

09.07.2019 | Aktualisiert am: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2019, OF 854/2 Betreff: Gedenktafel am Geburtshaus von Erich Fromm Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob am Geburtshaus von Erich Fromm in der Liebigstraße 27 eine Gedenktafel angebracht werden kann. Bei positiver Prüfung wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Auszug aus Wikipedia: Erich Fromm (* 23. März 1900 in Frankfurt am Main; † 18. März 1980 in Muralto, Schweiz) war ein deutsch-US-amerikanischer Psychoanalytiker, Philosoph und Sozialpsychologe. Seine Beiträge zur Psychoanalyse, zur Religionspsychologie und zur Gesellschaftskritik haben ihn als einflussreichen Denker des 20. Jahrhunderts etabliert. Viele seiner Bücher wurden zu Bestsellern, insbesondere Die Kunst des Liebens aus dem Jahre 1956 sowie Haben oder Sein von 1976. Seine Gedanken wurden auch außerhalb der Fachwelt breit diskutiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4957 2019 Die Vorlage OF 854/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: CDU

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Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern

03.07.2019 | Aktualisiert am: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.07.2019, OF 860/2 Betreff: Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: durch die Installation eines rot/weißen Pollers die Zufahrtsmöglichkeit von der Siesmayerstraße auf die städtische Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 zu verhindern. Begründung: Vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 befindet sich eine städtische Freifläche die regelmäßig durch Fahrzeuge illegal beparkt wird. Es sind oftmals mehrere Fahrzeuge die auf der Fläche parken. Die Zu- und Abfahrt der Fahrzeuge erfolgt über die Siesmayerstraße an der Stelle, an dem sich ein von der Siesmayerstraße kommende Fahrradweg in in Richtung Bockenheimer Landstraße einfädelt. Da die Breite dieses Einfädelbereichs eine ausreichende Breite aufweist, wird es zur An- und Abfahrt für Fahrzeuge genutzt. Da die Siesmayerstraße stark befahren ist, kann man sich leidlich vorstellen, was es bedeutet, wenn ein Fahrzeug diese unzulässige Zu- und Abfahrtsmöglichkeit nutzt. Gefährdet sind dadurch Fußgänger, Fahrradfahrer und auch der Fahrzeugverkehr auf der Siesmayerstraße. Bild: (c) A. Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 860/2 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Fahrradampel auf der Bockenheimer Landstraße Kreuzung Lindenstraße

29.05.2019 | Aktualisiert am: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2019, OF 834/2 Betreff: Fahrradampel auf der Bockenheimer Landstraße Kreuzung Lindenstraße Vorgang: OM 4874/16 OBR 2; ST 518/16 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten ob zwischenzeitlich ein konkreter Umsetzungszeitpunkt für die Installierung der zusätzlichen Radverkehrssignale in die Signalsteuerung der Ampelanlage auf der Bockenheimer Landstraße Kreuzung Lindenstraße benannt werden kann, die in der Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 518, angekündigt wurden. Begründung: Die oben genannte Stellungnahme des seinerzeitig noch amtierenden Magistrats entsprach kurz nach der Kommunalwahl der Ortsbeiratsanregung (OM 4874 vom 18.01.2016) an der bezeichneten Kreuzung eine Fahrradampel zu installieren ohne sich allerdings auf einen konkreten Umsetzungszeitpunkt festlegen zu wollen bzw. zu können. Nun nach gut drei Jahren sei höflich nachgefragt, ob zwischenzeitlich ein Umsetzungstermin benannt werden kann, um der Ortsbeiratsanregung endlich zu entsprechen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4874 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 518 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 834/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1385 2019 Die Vorlage OF 834/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Bitte Fahrradampeln auf der Bockenheimer Landstraße installieren

29.05.2019 | Aktualisiert am: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2019, OF 833/2 Betreff: Bitte Fahrradampeln auf der Bockenheimer Landstraße installieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an folgenden Kreuzungen der Bockenheimer Landstraße je in Fahrtrichtung zusätzliche Radverkehrssignale in die Signalsteuerungen der Ampelanlagen auf der Bockenheimer Landstraße zeitnah installiert werden können, um sodann durch jeweils vor dem Autoverkehr geschaltete Grünphasen (mind. drei Sekunden) die Gefährdung von Radfahrer*innen durch rechtsabbiegende PKW oder LKW auf der Bockenheimer Landstraße zu senken: a. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Mendelssohnstraße sowie Siesmayerstraße, b. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Feuerbachstraße sowie Freiher-vom-Stein-Straße, c. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Ulmenstraße sowie Liebigstraße, d. Bockenheimer Landstraße an der Kreuzung Unterlindau. Begründung: Fragen der Verkehrssicherheit sollten nicht durch Zuwarten auf ein Gesamtkonzept für die Bockenheimer Landstraße verschoben werden sondern immer möglichst aktuell gestellt und beantwortet werden. Die Bockenheimer Landstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen von Auto- und Radverkehr. Nun ist für Radfahrer*innen die Situation eines rechtsabbiegenden PKW oder LKW besonders gefahrenträchtig. Durch Fahrradampeln, die den Radfahrer*innen eine vor dem Autoverkehr frühere Grünphase gibt, könnte die Verkehrssicherheit erhöht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 833/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1384 2019 Die Vorlage OF 833/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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„Grüne Welle“ für Fahrradverkehr - Ampelphasen auf Bockenheimer Landstraße auf Tempo 20 km/h schalten

29.05.2019 | Aktualisiert am: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2019, OF 832/2 Betreff: "Grüne Welle" für Fahrradverkehr - Ampelphasen auf Bockenheimer Landstraße auf Tempo 20 km/h schalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Bockenheimer Landstraße die Grünphasen der Signalsteuerungen der Ampelanlagen versuchsweise auf Tempo 20 km/h geschaltet werden können, um mit solchen dem Tempo des Radverkehrs angepassten Ampelphasen den Radfahrer*innen die Gelegenheit zur fließenden Durchfahrt auf der Bockenheimer Landstraße zu geben. Begründung: Die Bockenheimer Landstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen von Auto- und Radverkehr. Die Durchschnittsgeschwindigkeit des Autoverkehrs dürfte in den Stoßzeiten unter 20 km/h liegen, so dass die Bockenheimer Landstraße für eine zunächst versuchsweise eingeführten "grünen Welle" für Radfahrer*innen besonders geeignet erscheint. Beispielsweise muss derzeit ein bzw. eine Radfahrer*in vom Beginn der Grünphase Kreuzung Senckenberganlage in einem Tempo von ca. 30 km/h "strampeln, um vor dem Ende der Grünphase noch die Kreuzung Mendelssohnstraße überqueren zu können. Dies mag für einige Radfahrer*innen zwar eine willkommene sportliche Herausforderung sein, aber für viele Radfahrer*innen ist dies nicht komfortabel bzw. nicht erreichbar. In Kopenhagen geht das mit den Grünphasen für Radfahrer*innen doch auch. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 832/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1383 2019 Die Vorlage OF 832/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Barrierefreiheit Freiherr-vom-Stein-Straße

06.05.2019 | Aktualisiert am: 07.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2019, OF 811/2 Betreff: Barrierefreiheit Freiherr-vom-Stein-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die beidseitigen Bürgersteige der Freiherr-vom-Stein-Straße im Abschnitt Ecke Staufenstr. bis Ecke Eppsteiner Straße gegen Zuparken zu sichern. Begründung: Beschwerde von Bewohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4652 2019 Die Vorlage OF 811/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Sichere Überquerung insbesondere für Fahrradfahrer an der Kreuzung Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz - Teil 3

01.02.2019 | Aktualisiert am: 27.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2019, OF 751/2 Betreff: Sichere Überquerung insbesondere für Fahrradfahrer an der Kreuzung Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz - Teil 3 Vorgang: OM 826/16 OBR 2; ST 106/17; OM 3586/18 OBR 2; ST 2248/18 Der Ortsbeirat möchte beschließen: Unter Bezugnahme auf die ST106 (13.01.2017) und ST 2248 (03.12.2018) wird der Magistrat gebeten, den Kreuzungsbereich Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz derart zu gestalten, dass das Abbiegen im Kreuzungsbereich und das Queren des Opernplatzes sicherer wird. Hier werden insbesondere zwei Maßnahmen vorgeschlagen. 1. Für den Radverkehr von der Taunusanlage kommend wird auf der Fahrbahn eine separate Spur zum links Abbiegen in die Bockenheimer Landstraße mit eigener Lichtsignalanlage eingerichtet. Hierfür wird das Vorbild der Kurt-Schumacher-Straße Richtung Main am Abzweig Börneplatz/Rechneigrabenstraße vorgeschlagen. 2. Zur Querung des Opernplatzes wird die bestehende durchgehende Verkehrsführung der Radfahrer*innen von der Bockenheimer Landstraße kommend über den Opernplatz in die Goethestraße und umgekehrt durch einen farbig markierten Radwegbereich eindeutig gekennzeichnet. Begründung: 1. Die ST 2248 nimmt Stellung zum Rechtsabbiegen von der Bockenheimer Landstraße in die Taunusanlage (zu 1.) und stellt hier eine Verbesserung in Aussicht. Unangesprochen bleibt bisher die Situation in die Gegenrichtung, von der Taunusstraße links in die Bockenheimer Landstraße abzubiegen. Derzeit müssen Radfahrer*innen hierfür auf der Geradeaus-Spur stehen bleiben und behindern damit nachkommenden Radverkehr oder nötigen diesen gar auf die Kraftfahrzeug-Spur. Im Sinne der Verkehrssicherheit ist dies ein unhaltbarer Zustand. Entsprechend reagieren die Radfahrer*innen meist, indem sie im Bereich der vorigen Ampel auf den Opernplatz fahren, womit jedoch hier der Ampelübergang gestört und eventuell Fußgänger*innen gefährdet werden könnten. Im Stadtgebiet gibt es für solche Situationen bereits Vorbild-Lösungen, wie im Antrag genannt. Diese Lösung kommt zudem ohne Veränderung der Grünzeiten an den Lichtsignalanlagen der Kreuzung aus. 2. Auch diese Maßnahme würde die Beeinträchtigung des Fußverkehrs durch den Radverkehr verringern. Die ST 106 spricht den Radverkehr in dieser Richtung zwar an, jedoch nur im Bereich der Fahrbahn. Eine sichere Lösung für den Verkehr auf dem Opernplatz selbst steht jedoch weiterhin aus. Das derzeitige Durcheinander von Radfahrer*innen und Fußgänger*innen birgt einiges Potential für Ärger und Gefährdung, insbesondere für Touristen, die die örtliche Verkehrslage auf dem Platz nicht kennen. Zwar gibt es eine dezent markierte Spur, die jedoch nur bei genauem Hinsehen erkannt und als Rad-Spur gedeutet wird und daher im wesentlichen wirkungslos ist. Ein deutlich markierter Bereich für den Radverkehr würde hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 826 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 106 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3586 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2248 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 18.02.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 751/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: GRÜNE

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Nachfrage zum Bericht des Magistrats, B 344, vom 19.10.2018

04.01.2019 | Aktualisiert am: 29.01.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2019, OF 735/2 Betreff: Nachfrage zum Bericht des Magistrats, B 344, vom 19.10.2018 Vorgang: B 344/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann die Straßenbeleuchtung in den nachfolgend genannten und in der B 344 vom 19.10.2018 nicht aufgeführten Straßen modernisiert wird: - Beethovenstraße, - Kettenhofweg, - Schwindstraße, - Schubertstraße, - Corneliusstraße, - Arndtstraße, - Lindenstraße, - Westendstraße, - Savignystraße (teilweise), - Lessingstraße, - Feuerbachstraße, - Bettinastraße, - Ulmenstraße, - Brentanostraße. Begründung: Frage von Bewohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2018, B 344 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO II, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1135 2019 Die Vorlage OF 735/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Fahrradständer Liebigstraße/Staufenstraße

14.12.2018 | Aktualisiert am: 27.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2018, OF 749/2 Betreff: Fahrradständer Liebigstraße/Staufenstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: an der Kreuzung Liebigstraße/Staufenstraße an den drei Standorten Fahrradständer, wie auf den Bildern dargestellt, aufzustellen. Begründung: Im nördlichen Westend werden von der wachsenden Wohnbevölkerung mehr Fahrradständer benötigt, vorhandene Sperrflächen können dadurch Vernünftig genutzt werden. Bild 1 (Platz für Fahrradständer, linke und rechte Straßenecke) Bild 2 (Platz für Fahrradständer, rechte Straßenecke) Bilder: (c) A. Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 18.02.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 749/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und 1 FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 FDP

Partei: GRÜNE

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Die weißen Flecken der Tempo-30-Zone im Westend-Nord und Westend-Nordost im Ortsbeirat 2Gebiet schließen

09.10.2018 | Aktualisiert am: 01.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 647/2 Betreff: Die weißen Flecken der Tempo-30-Zone im Westend-Nord und Westend-Nordost im Ortsbeirat 2-Gebiet schließen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die mit nur Tempo 30 Schild verbliebenen Straßenabschnitte im Westend-Nord und Westend-Nordost zwischen Siesmayerstraße, Bockenheimer Landstraße, Bockenheimer Anlage, Eschersheimer Landstraße, Bremer Straße, Fürstenbergerstr., mit Ausnahme von Reuterweg und Eschersheimer Landstraße, in eine jeweils geschlossene Tempo 30 Zone umzuwidmen. Auswahl von Straßenabschnitten nur mit Schild 30KM Sicherheitsgeschwindigkeit: 1. Siesmayerstraße (zw. Bockenheimer Landstr. & Grüneburgweg) 2. Fürstenbergerstr. (zw. Reuterweg & Grüneburgweg) 3. Liebigstraße (zw. Grüneburgweg/Fürstenbergerstr. & Feldbergstraße) 4. Grüneburgweg (zw. Eschersheimer Landstr. & Reuterweg) 5. Grüneburgweg (zw. Reuterweg & Fürstenbergerstr.) 6. Noch übersehene Abschnitte. 7. Vorverlegung der T30 Zone auf der Hansaallee vor den Abzweig in die Holzhausenstraße. Begründung: Leider gibt es in den beiden Gebieten noch einige Tempo 30 Zonen Ausnahmen, sie sind zwar meist mit 30 Km Schildern ausgestattet, aber es ist aus meiner Sicht unnötig, solche meist kurzen Abschnitte, aus der T30 Zone auszunehmen. In früheren Stellungnahmen des Magistrats wurden solche Ausnahmen meist mit dem Argument, das sei eine Grundnetzstraße, aus der T30 Zone ausgenommen. Oft wurde auch angemerkt, dass dies Linienbusse behindern würde. Seit mehreren Jahren fahren die Linien 36 und 75 durch das nördliche Westend in den Tempo 30 Zonen, ohne Beeinträchtigung. Für Fahrzeugführer ist es recht verwirrend wenn sich Tempo 30 Zone und Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km abwechseln. Besonders der Grüneburgweg zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße würde durch eine Tempo 30 Zone aufgewertet. Er ist das Einkaufszentrum für das nordöstliche Westend. Die Ausweisung als T30 Zonen würde hier die Verkehrssicherheit und die Wohn und Aufenthaltsqualität verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 15 Die antragstellende Fraktion ergänzt die Vorlage OF 647/2 um die Ziffer "8. Feldbergstraße". Beschluss: Die geänderte Vorlage OF 647/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen SPD, GRÜNE, BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Falschfahrer in einem Streckenabschnitt der Friedrichstraße

08.10.2018 | Aktualisiert am: 01.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 649/2 Betreff: Falschfahrer in einem Streckenabschnitt der Friedrichstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wie die von Anwohner*innen gemeldeten Verkehrsgefährdungen im Streckenabschnitt der Friedrichstrasse (Einbahnstraße) zwischen Freiherr-vom-Stein-Straße und Liebigstraße durch Autofahrer*innen, die diesem Streckenabschnitt häufig entgegen der zugelassenen Fahrtrichtung benutzen, entgegengewirkt werden kann. Begründung: Hinweise von Bewohnern der Friedrichsstraße. Für Sachverhalte dieser Art wäre ein erweiterter Mängelmelder für den Straßenverkehr (siehe Antrag "Mängelmelder für den Straßenverkehr erweitern" sinnvoll). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3866 2018 Die Vorlage OF 649/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus?

13.09.2018 | Aktualisiert am: 01.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2018, OF 646/2 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus? Vorgang: OM 830/16 OBR 2; ST 513/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die in der Stellungnahme ST 513 genannten Punkte 2 - 4 mit der Antwort: "wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt" auch zeitnah umzusetzen. 2. zu erläutern, was mit dem Wort "Neugestaltung" gemeint ist. 3. zu erläutern, warum die ST mit den Worten endet: "Der Anregung wird diesbezüglich nicht entsprochen". Bezieht sich dies auf die ganze ST oder nur auf die Punkte 1 und 5? Begründung: Von den insgesamt 5 Anregungen des Antrags ist bislang kein einziger umgesetzt worden, obwohl laut der ST die Punkte 2 - 4 durchaus die Hoffnung auslösten, dass diese "im Rahmen der Neugestaltung" umgesetzt werden. Der Punkt 1 ist meines Erachtens sehr schwammig formuliert, da die Formulierung keine geplante Umsetzung suggeriert. Die Stellungnahme des Magistrats aus der OM 830 2016 (OF 121/2 vom 31.10.2016) ist deshalb insgesamt leider sehr missverständlich. Durch den stetig wachsenden Fahrradverkehr in diesem Bereich, wäre es sehr sinnvoll zumindest die Punkte 1 - 4 zügig zu realisieren. # Die ST 513 im Wortlaut: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Zu Frage 1: Die Markierung des Radweges wird durch zwei weiße begrenzende Linien aufgebracht, um den Radverkehr weniger abrupt hinter den Parkstreifen zu verschwenken. Entgegen der baulichen Ausgestaltung würde der Radweg teilweise über den Bereich des Kleinpflasters führen. Die Verschwenkung sollte ca. 8m vor der Parkbucht beginnen. Zu Frage 2: Der Papierkorb, einschließlich Pfosten, wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt. Zu Frage 3: Der Beschilderung, einschließlich Pfosten, wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt. Zu Frage 4: Der Beschilderung, einschließlich Pfosten, wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt. Zu Frage 5: Radwege an Bushaltestellen werden derzeit stadtweit generell nicht mit besonderen Markierungen versehen, da dies gesetzlich, gemäß § 20, Abs. 2 der StVO geregelt ist: "Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten." Mögliche Konflikte zwischen Fahrgästen und Radfahrenden sind daher in der Regel auf bewusstes, rücksichtloses Fehlverhalten zurückzuführen, das auch nicht verhindert werden kann, wenn Markierungen aufgebracht werden. Der Anregung wird diesbezüglich nicht entsprochen. # Der ursprüngliche Antrag (Auszug): Der Magistrat wird gebeten, den nördlichen Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße mit einer besseren farblichen Markierung zu versehen (Bild 1). [Anm. Sonst landen Ortsfremde bei Dunkelheit evtl. im Taxistand] Den in den Fahrradweg hineinreichenden Abfallkorb so zu befestigen, dass er nicht in den Fahrradweg hineinreicht, bzw. zusammen mit dem Taxihalteplatzschild an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2). Das Schild Fahrradweg an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2). Den Mast mit Warnbarke und Hinweisschild am dahinterliegenden Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen(Bild 3). Farbliche Markierung der Bushaltestelle, evtl. mit einer Haltelinie, damit die Fahrradlenker bei einem haltenden Bus nicht die ein- und aussteigenden Fahrgäste gefährden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 830 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3865 2018 Die Vorlage OF 646/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Sichere Überquerung insbesondere für Fahrradfahrer an der Kreuzung Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz - Teil 2

23.08.2018 | Aktualisiert am: 13.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2018, OF 634/2 Betreff: Sichere Überquerung insbesondere für Fahrradfahrer an der Kreuzung Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz - Teil 2 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird unter Bezugnahme auf ST 106 vom 13.01.2017 aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Situation für Fahrradfahrer an der Ampel Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz entschärft werden kann. Der Magistrat wird gebeten, dabei folgende Punkte genauer zu prüfen: 1.) Vermeidung des Rückstaus von Autoverkehr von der Bockenheimer Landstraße kommend im Fußgänger-/Fahrradwegbereich der Ampelkreuzung. 2.) Herstellung eines verkehrssicheren Übergang insbesondere für Radfahrer durch eine stationäre Rotlichtüberwachung der Ampel für die Autofahrer von der Bockenheimer Landstraße kommend ("Blitzer") oder den persönliche Einsatz der Verkehrspolizei zu verkehrstechnischen Stoßzeiten an der benannten Stelle der Kreuzung. Der Magistrat wird wiederum gebeten, mögliche Verbesserungsmaßnahmen im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: An der bezeichneten Ampelkreuzung kommt es gerade in den Stoßzeiten immer wieder durch hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere durch Rückstau des Autoverkehrs in die Bereiche für Fahrradfahrer und Fußgänger während deren Grünphasen, zu gefährlichen Situationen unter Radfahrern und zwischen Fußgängern, Auto- und Radfahrern. Leider hatten die in der ST 106 vom 13.01.2017 vorgestellten Maßnahmen keinen nachhaltigen Effekt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3586 2018 Die Vorlage OF 634/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Planungsstand Bockenheimer Landstraße

27.07.2018 | Aktualisiert am: 22.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2018, OF 607/2 Betreff: Planungsstand Bockenheimer Landstraße Vorgang: OM 1075/17 OBR 2; ST 649/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Wie ist der aktuelle Stand der Neuplanung der Bockenheimer Landstraße vor dem Hintergrund der Zielsetzung einer Neuaufteilung des Straßenraums zugunsten des in den letzten Jahren massiv angestiegenen Fahrradverkehrs? Begründung: Ausweislich der ST 649 vom 31.03.2017 hat der Magistrat die Neuplanung der Bockenheimer Landstraße noch vor dem 01.07.2017 in die Wege geleitet. Nun ist es nach einem Jahr an der Zeit erste Planungsergebnisse zu erfahren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2017, OM 1075 Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 649 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 956 2018 Die Vorlage OF 607/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Architektur und Fassadengestaltung des Bauvorhabens „The Flag“ in der Bockenheimer Landstraße 38 bis 40

24.05.2018 | Aktualisiert am: 21.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2018, OF 576/2 Betreff: Architektur und Fassadengestaltung des Bauvorhabens "The Flag" in der Bockenheimer Landstraße 38 bis 40 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie er die Fassadengestaltung des o.g. Bauvorhabens mit Blick auf die weiteren Gebäude in der Bockenheimer Landstraße bewertet; ob und in welchem Umfang ästhetische Kriterien bei Bauvorhaben auch Gegenstand des städtischen Genehmigungsprozesses sind; ob aus Sicht des Magistrats eine stärkere Berücksichtigung von ästhetischen Kriterien bei der Genehmigung von Bauvorhaben sinnvoll und was ggf. dafür an rechtlichen Grundlagen erforderlich ist. Begründung: Bei der Vorstellung des o.g. Bauvorhabens wurde die geplante Fassadengestaltung vom Publikum nahezu einstimmig als sehr hässlich beurteilt, so dass sich die Frage nach der Genehmigung bzw. den städtischen Einflussmöglichkeiten stellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO II, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3338 2018 Die Vorlage OF 576/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Kronberger Straße

24.05.2018 | Aktualisiert am: 21.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2018, OF 582/2 Betreff: Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Kronberger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Freiherr-vom-Stein-Straße vor der Einbiegung der Kronberger Straße durch ein Piktogramm auf der Fahrbahn auf die Vorfahrtsregelung hinzuweisen. Begründung: Hinweis von Bewohnern. Fahrzeuge, die aus der Kronberger Straße in die Freiherr-vom-Stein-Straße einfahren, haben Vorfahrt. Viele Autofahrer, die von der Bockenheimer Landstraße kommend auf der Freiherr-vom-Stein-Straße fahren, rechnen leider nicht damit, dass sie die Vorfahrt zu achten haben. Das führt dazu, dass die Fahrzeuge, die aus der Kronberger kommen, oft durch Hupen auf ihre Vorfahrt aufmerksam machen und sie letztlich erzwingen. Es entstehen oftmals unfallträchtige Bremsmanöver. Das passiert am Tag oft, leider auch in der Nacht. Die Vorfahrtregelung als gegeben genommen kommt der Gedanke, entweder durch ein Verkehrsschild oder durch ein Piktogramm auf der Fahrbahn auf die Vorfahrtsregelung hinzuweisen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3342 2018 Die Vorlage OF 582/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Radwegeverbindung von der Schillerstraße aus kommend zwischen dem Eschenheimer Turm und der Bockenheimer Anlage

21.05.2018 | Aktualisiert am: 14.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2018, OF 622/1 Betreff: Radwegeverbindung von der Schillerstraße aus kommend zwischen dem Eschenheimer Turm und der Bockenheimer Anlage Der Magistrat wird aufgefordert, eine Radwegverbindung vom Bereich des Eschenheimer Turms zur Bockenheimer Anlage einrichten zu lassen. Begründung: Dieser Abschnitt wird vom Radverkehr sowohl von der Schillerstraße als auch aus der Stiftstraße kommend stark genutzt, um z. B. zur Alten Oper , Bockenheimer Landstraße usw. zu fahren. Eine ordentliche und schnelle Radwegverbindung - welche die Attraktivität der Strecke deutlich anheben würde - besteht in dem im Betreff angesprochenen Bereich aber nicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 05.06.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3238 2018 Die Vorlage OF 622/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, PARTEI und U.B. gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Verkehrszählung Siesmayerstraße und Grüneburgweg - und nun?

27.04.2018 | Aktualisiert am: 23.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2018, OF 547/2 Betreff: Verkehrszählung Siesmayerstraße und Grüneburgweg - und nun? Vorgang: OM 1688/17 OBR 2; ST 419/18; OM 992/16 OBR 2; ST 1531/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: Wie beurteilt der Magistrat die Ergebnisse der Verkehrszählung vor dem Hintergrund der in der OM 992 vom 28.11.2016 aufgeworfenen Probleme? Warum führte der Magistrat eine Zählung an der Kreuzung Grüneburgweg/Siesmayerstraße durch und nicht wie vom Ortsbeirat gewünscht am Grüneburgweg nach der August-Siebert-Straße? Ein besonderes Anliegen des Ortsbeirates war die Zählung der Fahrradfahrten auf den Gehwegen (OM 1688). Warum wurden diese nicht gezählt? Woher stammen die in der ST 419 aufgeführten Vergleichszahlen aus dem Jahr 2016, wenn der Magistrat in seiner ST 692 noch betont: "Genauere Kenntnisse über den Umfang eines Durchgangsverkehrs zwischen Reuterweg und Bockenheimer Landstraße über die Siesmayerstraße liegen nicht vor." Neben der Beantwortung der Fragen bittet der Ortsbeirat um einen möglichst baldigen Termin mit den entsprechenden Fachämtern des Verkehrsdezernats, aber auch mit Vertreter*innen der Stadtplanung. Begründung: So dankbar der Ortsbeirat für die durchgeführte Verkehrszählung ist, so wenig bringen die rohen Zahlen eine Veränderung bei der zu Grunde liegenden Problematik. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 419 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 874 2018 1. Die Ziffern 1. bis 4. der Vorlage OF 547/2 werden als Anfrage an den Magistrat beschlossen. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Ziffer 5. der Vorlage OF 547/2 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern

25.04.2018 | Aktualisiert am: 23.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2018, OF 543/2 Betreff: Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: durch die Installation von ein bis zwei rot/weißen Pollern die Zufahrtsmöglichkeit von der Bockenheimer Landstr. auf die städtische Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 zu verhindern. Begründung: Vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 befindet sich eine städtische Freifläche die regelmäßig durch Fahrzeuge illegal beparkt wird. Es sind nach meiner Beobachtung oftmals mehrere Fahrzeuge die auf der Fläche parken. Die Zu- und Abfahrt der Fahrzeuge erfolgt über die Bockenheimer Landstraße an der Stelle, an dem sich der von der Siesmayerstraße kommende Fahrradweg in den Fahrradweg der Bockenheimer Landstraße einfädelt. Da die Breite dieses Einfädelbereichs eine ausreichende Breite aufweist, wird es zur An- und Abfahrt für Autos genutzt. Da diese genannte Fahrradwegeverbindung und die Bockenheimer Landstraße nicht gerade unter zu wenig Verkehr leiden, kann man sich leidlich vorstellen, was es bedeutet, wenn ein Fahrzeug diese unzulässige Zu- und Abfahrtsmöglichkeit nutzt. Gefährdet sind dadurch Fußgänger, Fahrradfahrer und auch der Fahrzeugverkehr auf der Bockenheimer Landstraße. Deshalb muss diese Zu- und Abfahrtsmöglichkeit durch rot/weiße Poller, der die Fahrradfahrer nicht behindert, verhindert werden. Hier eine mögliche Variante mit zwei Pollern Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3174 2018 Die Vorlage OF 543/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Beschädigten Poller in der Ulmenstraße entfernen

31.03.2018 | Aktualisiert am: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2018, OF 530/2 Betreff: Beschädigten Poller in der Ulmenstraße entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den beschädigten Poller auf dem Bürgersteig in der Ulmenstraße (Höhe Hausnummer 11) zu entfern. Begründung: Der Poller (aus Plastik) ist abgebrochen oder umgefahren worden und ragt jetzt scharfkantig in etwa 15-20cm Höhe in Zacken aus der Erde. Somit stellt er eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer dar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3034 2018 Die Vorlage OF 530/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Green City muss green bleiben - Kein Bauen auf Kosten des Naturschutzes

23.03.2018 | Aktualisiert am: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2018, OF 525/2 Betreff: Green City muss green bleiben - Kein Bauen auf Kosten des Naturschutzes Der Ortsbeirat möge beschließen: I. Der Magistrat wird aufgefordert, 1. den Zusammenhang zwischen natur- bzw. baumschützenden Maßnahmen und geplanter städtebaulicher Verdichtung zu bewerten; 2. Prognosen vorzulegen, in welcher Größenordnung sich die Entwicklung "Verdichtung versus Verlust von Grün" in den kommenden Jahren fortsetzen wird; 3. dem beschriebenen Zielkonflikt mit präventiven, dezernatsübergreifenden (analog dem Beispiel der Koordinierungsgruppe Klimawandel) und insbesondere stadtplanerischen Maßnahmen zu begegnen und damit in einer wachsenden Stadt den Naturschutz zu stärken; 4. dem rechtlichen Ungleichgewicht (Baurecht bricht Baumrecht) zwischen der Frankfurter Baumschutzsatzung, die immerhin Nachpflanzungen erzwingt, und dem planungsrechtliche Entscheidungen bindenden Baurecht nachzugehen und mit juristischer Expertise ausgleichende Maßnahmen zu suchen und zu finden; 5. den Ortsbeirat vor der Schaffung von Fakten vor allem dann über bauplanerische Maßnahmen im privaten Bereich zu informieren, wenn ein Einfluss auf den Natur- bzw. Baumschutz abzusehen ist und dabei dem seit langem praktizierten Verfahren des Grünflächenamtes zu folgen, das den Ortsbeirat über beabsichtigte Fällungen im öffentlichen Raum im Vorfeld informiert. II. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. bei wie vielen der realisierten - privaten und städtischen - Bauvorhaben im Ortsbezirk 2 es in den letzten drei Jahren Baumfällungen gegeben hat; 2. wie viele Bäume in diesem Zusammenhang auf Antrag gefällt worden sind; 3. wie viele Bäume dem Zugriff von Baumfällungen entzogen werden konnten; 4. in welcher Größenordnung lt. Vorgabe der Frankfurter Baumschutzsatzung Bäume nachgepflanzt wurden; 5. in welcher Größenordnung ein finanzieller Ausgleich geleistet worden ist; 6. wie dieser Ausgleich verwendet wurde; 7. wie viele und welche Bäume insbesondere im Zusammenhang mit den Maßnahmen A Myliusstraße 34 und B Bockenheimer Landstraße 38 - 40 auf Antrag gefällt wurden; 8. bei wie vielen Bäumen den jeweiligen Anträgen - und aus welchen Gründen - nicht stattgegeben wurde; 9. warum der Ortsbeirat im Falle der Maßnahme Bockenheimer Landstraße 38 - 40 im Vorfeld gar nicht informiert wurde und im Falle der Maßnahme Myliusstraße 34 dem Ortsbeirat auf dessen Nachfrage noch im Dezember 2016 zugesichert wurde, dass bei einer Bebauung des Grundstücks mit einem Wohnhaus der alte Baumbestand zu schützen sei (ST 1863), aber bereits im März 2017 eine Fällgenehmigung durch die UNB erfolgte; 10. ob es zutrifft, dass im Falle der Bockenheimer Landstraße 38 - 40 bereits Bäume gefällt wurden, obwohl noch keine Baugenehmigung vorlag; 11. an welcher Stelle und zu welchem Zeitpunkt bei beiden Maßnahmen die erforderlichen Nachpflanzungen erfolgen. Begründung: Nicht nur weltweite Klimaänderungen beeinflussen in Frankfurt am Main die Lebensbedingungen. In Zeiten zunehmender Verdichtung im Baubereich geraten in einer wachsenden Stadt auch mehr und mehr Grünflächen und vor allem die Bäume ins Hintertreffen. Auch wenn bei Durchsetzung der Frankfurter Baumschutzsatzung Schlimmeres verhindert werden kann und für notwendige Nachpflanzungen bzw. finanziellen Ausgleich gesorgt wird, ist dieser Zustand letztlich nicht zufriedenstellend. Unerfreulich ist ebenfalls, dass der Ortsbeirat zunehmend erst nach geschaffenen Fakten über bauplanerische Maßnahmen informiert wird, die absehbar Eingriffe in den Natur- und Baumschutz nach sich ziehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3027 2018 Die Vorlage OF 525/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Fassadengestaltung Friedrichstraße 39

02.03.2018 | Aktualisiert am: 23.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2018, OF 522/2 Betreff: Fassadengestaltung Friedrichstraße 39 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie er die Fassadengestaltung des Bauvorhabens Friedrichstraße 39 im Hinblick auf das Gesamtensemble dieser Straße mit sehr schöner Bausubstanz aus der Gründerzeit bewertet und wie das Gebäude im Allgemeinen zum Westend passt. Begründung: Viele Bewohner der Friedrichstraße und auch Nachbarn des Objekts haben sich sehr negativ über die Außenansicht geäußert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2835 2018 Die Vorlage OF 522/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Verkehrs- und Parksituation im südlichen Westend

17.11.2017 | Aktualisiert am: 11.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2017, OF 425/2 Betreff: Verkehrs- und Parksituation im südlichen Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die schwierige Verkehrssituation vor dem Ivory-Club verbessert werden kann. Dabei ist zu beachten, dass der fließende Verkehr nicht weiter behindert wird. Wünschenswert wäre eine Haltebucht bzw. Umgestaltung des Vorplatzes des Clubs, so dass Taxis und Gäste die Straße verlassen können und nicht weiter auf der Straße halten müssen. 2. ob die Verkehrsregelung im Kettenhofweg neu gestaltet werden oder zumindest häufiger polizeilicher Kontrolle unterliegen kann. Begründung: In unmittelbarer Nachbarschaft liegen verschiedene, "angesagte" Lokalitäten, wie z.B. die Kameha Suite, The Ivory Club, Zenzakan, Mon Ami Maxi und die Alte Oper. Nachts wird der Kettenhofweg (1 - 35) zwischen Bockenheimer Landstraße und Niedenau als Parkfläche genutzt. Autos fahren in alle Richtungen, somit auch gegen den Verlauf der Einbahnstraße. Das ist gefährlich und Anwohner werden massivst gestört. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.09.2017, OF 407/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 10 Auf Wunsch der Piraten wird bei der Vorlage OF 425/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2496 2017 1. Die Vorlage OF 407/2 wurde zurückgezogen. 2. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 425/2 abgelehnt. b) Ziffer 2. der Vorlage OF 425/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. zu a): 2 GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und SPD (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE zu b): CDU, SPD, 2 GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 GRÜNE und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP

Parteien: CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Etwas mehr Entgegenkommen im Grüneburgweg

17.11.2017 | Aktualisiert am: 11.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2017, OF 446/2 Betreff: Etwas mehr Entgegenkommen im Grüneburgweg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Grüneburgweg, von der Siesmayerstraße kommend bis zum Mitscherlichplatz und vom Mitscherlichplatz bis zur Kreuzung Grüneburgweg - Feldbergstraße/Wolfsgangstraße für das Radfahren gegen die Einbahnstraße freizugeben. Begründung: Bei der Freigabe von Einbahnstraßen in Tempo- und Zone-30-Bereichen wurden in Frankfurt sellemals die Straßenzüge, in denen Busse fahren, ausgespart, um zunächst Erfahrungen zu sammeln. Mittlerweile wurde das Projekt "Freigabe von Einbahnstraßen" positiv beurteilt und in vielen Straßen mit Busverkehr die Einbahnstraße für Radfahrer freigegeben. Der Grüneburgweg scheint schlichtweg vergessen worden zu sein. Der Grüneburgweg ist an schmalster Stelle 7,70m, abzüglich 2x2m (beidseitig längsparkende Kfz) bleiben noch 3,70m. In der Praxis bleibt mehr als 3,70m, weil viele Autos nicht ganz 2m breit sind. In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung heißt es, "Zu Zeichen 220 Einbahnstraße": Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2500 2017 Die Vorlage OF 446/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung) Herr Hammelmann war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Weitere Nutzung der vormaligen Andienungsfläche des Gemeindehauses

14.11.2017 | Aktualisiert am: 11.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 455/2 Betreff: Weitere Nutzung der vormaligen Andienungsfläche des Gemeindehauses Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Kronberger Straße / Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße die bestehenden "festen" Sperrpfosten sowie den ersten Fahrradbügel (siehe Foto) durch "umklappbare" Sperrpfosten zu ersetzen und der ev.-reform. Gemeinde die entsprechenden Schlüssel zur Verfügung zu stellen. Begründung: Bitte der Kirchengemeinde, die ehemalige Andienungszone für das Gemeindehaus weiter zugänglich zu halten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2504 2017 Die Vorlage OF 455/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Vermeintlichen Kreisverkehr zum echten Kreisverkehr machen

22.09.2017 | Aktualisiert am: 27.10.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2017, OF 400/2 Betreff: Vermeintlichen Kreisverkehr zum echten Kreisverkehr machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Ulmenstraße /Rüsterstraße/ Niedenau/ Zimmerweg als echten Kreisverkehr mit Vorfahrt auszuschildern (§ 8 Abs. 1a StVO). Begründung: Wegen der äußeren Gestaltung als Kreis und den Rechtsfahrschildern (Zeichen 211) wird dieser Kreis derzeit von der großen Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer faktisch als echter Kreisverkehr mit Vorfahrt missverstanden und es wird deswegen dem von rechts in den Kreisverkehr einfahrenden Verkehrsteilnehmern (insbesondere Radfahrern) keine Vorfahrt gewährt. Das kann fatale Folgen haben, wenn der von rechts einfahrende Verkehrsteilnehmer rechtlich zutreffend von der eigenen Vorfahrt ausgeht. In dieser Situation ist es richtiger, die Rechtslage an die faktische Situation anzupassen und damit schwerwiegende Unfälle, auch wenn sie bisher nicht vorgekommen sein sollten, zu vermeiden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO II, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2279 2017 Die Vorlage OF 400/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Straßenbelag auf der Unterlindau fertigstellen

01.09.2017 | Aktualisiert am: 27.10.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2017, OF 391/2 Betreff: Straßenbelag auf der Unterlindau fertigstellen Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß auf dem nördlichen Abschnitt der unteren Unterlindau zwischen Bockenheimer Landstarße und Staufenstraße der Straßenbelag in gleicher Qualität wie im südlichen Abschnitt hergestellt wird. Begründung: Nach einem Antrag des Ortsbeirats 2 wurden im genannten Straßenabschnitt zunächst die zahlreichen Schlaglöcher (mit meist offenliegendem Kopfsteinpflaster) notdürftig mit Asphalt verfüllt. Dabei entstand eine neue unebene Hoppelpiste. Vor einigen Wochen wurde nun der südliche Abschnitt ordentlich glatt mit Asphalt überzogen. Der nördliche Abschnitt verbleibt bisher als unebene Piste; auch ein Schlagloch mit Kopfsteinpflaster ist weiterhin offen. Es hat den Anschein, als habe die Stadt lediglich im Bereich der Bürogebäude für einen gleichmäßigen Straßenbelag gesorgt. Im Bereich der Wohngebäude blieb es bisher bei der lärmintensiven Holperstrecke. Das erweckt den Anschein der Mißachtung der Wohnbevölkerung durch die Stadt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 391/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und 1 LINKE. gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE. und Piraten

Partei: BFF

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Grünphase Fußgängerampel Opernplatz

02.05.2023

Guten Tag, ich möchte hier anregen, die Grünphase einer Fußgängerampel zu verlängern. Es handelt sich um die Ampel am Opernplatz, welche die Taunusanlage, bzw. die Bockenheimer Anlage (aus Richtung der Bockenheimer Landstraße kommend) in West-Ost-Richtung quert, quasi genau dort von die Taunusanlage in die Bockenheimer Anlage übergeht. Als Fußgänger schafft man es bei grün gerade mal zur Mitte der geteilten Fahrbahn der Taunusanlage, bevor die dort aus Süden kommenden und links in die Bockenheimer Landstraße abbiegenden Fahrzeuge schon wieder grün bekommen. Dann steht man als Fußgänger nochmal mehrere Minuten und wartet, bis man endlich den Opernplatz erreicht hat. Wenn ich die Ampel beinahe im Laufschritt quere, schaffe ich es gerade so in einem Zug auf die komplett andere Seite. Ältere Menschen, Menschen mit Gepäck/Kinderwagen/Rollstuhl oder Kinder schaffen es erst recht nicht. Mein Vorschlag: Bitte prüfen Sie, ob die Grünphase an dieser Ampel für Fußgänger auf ca. 20 Sekunden verlängert werden kann. Freundliche Grüße Stephan Arrnold

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Mehr Raum für Radverkehr in der Siesmayer !

06.12.2019

Während des morgendlichen Berufsverkehrs fahren in der Siesmayer Straße sehr viele Autos und Fahrräder Richtung Bockenheimer Landstraße. Die Fahrbahn ist durch PKWs mit Rückstau an der Ampel blockiert, Radfahrer*innen kommen auf der Fahrbahn nicht an diesem Rückstau vorbei. Jetzt verdrängen die verdrängten Radfahrer*innen die Fußgänger und benutzen in großer Zahl die Fußwege! - Das ist keine Lösung! Hier muss mindestens die Gleichberechtigung der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer erreicht werden und dem Radverkehr mehr Raum gewährt werden. Dafür muss der Flächenanteil des motorisierten Verkehr (MV) reduziert werden. Aktuell bestehen drei Spuren für den MV: eine Fahrspur in jede Fahrtrichtung und eine Parkspur. Die Radfahrer*innen fahren im Normalfall auf den Fahrspuren des MV. Die Straße hat auf beiden Seiten Fußwege, die nicht sehr breit sind. Das große Verkehrsaufkommen an MV während des morgendlichen Berufsverkehrs sind vermutlich Schleichverkehre durch die Nebenstraßen, die behoben werden könnten. Eine Verkehrsführung durch Einbahnstraßen in wechselnder Fahrtrichtung (wie rundum üblich) würde den Durchgangsverkehr verhindern und für Anlieger weiterhin funktionieren. Das Aufgeben einer Fahrtrichtung oder des Parkstreifens würde Radspuren in mindestens einer Fahrtrichtung erlauben.

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Siesmayerstraße Westend

17.06.2019

Die Siesmayerstraße hat keinen Fahrradweg. Da besonders im Berufsverkehr, die Straße zu mit Autos ist, wegen der Ampel vorne Bockenheimer Landstraße, muss man als Fahrradfahrer gezwungenermaßen auf den Gehweg ausweichen. Das hat zur Folge das man sich fast täglich von Fussgängern beschimpfen lassen muss. Da die Fahrbahn sehr eng ist hat man, bei Stau, als Fahrradfahrer keine Möglichkeit irgendwo auszuweichen. Denn vom Palmengarten kommend parken rechter Hand Autos. Die Unfallgefahr ist hier sehr hoch, da die Parkenden oft nicht auf Radfahrer achten und einfach die Autotür öffnen. Der Bus der dort auch noch fährt macht diese Strecke sehr gefährlich. Bitte den Gehweg freigeben für Fahrradfahrer oder eine andere Lösung finden.

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Die Barckhausstraße soll bitte wieder eine Einbahnstraße werden

27.03.2019

Schon mehrfach wurde die Stadt Frankfurt von den Eigentümern der Barckhausstraße gebeten, die Straße wieder in eine Einbahnstraße umzuwandeln. Früher handelte es sich hier um eine Einbahnstraße - befahrbar vom Kettenhofweg - doch sie wurde für beide Seiten ca. 2011, wegen der damaligen Baustelle geöffnet. Die Straße ist absolut nicht von beiden Seiten gleichzeitig befahren!!! Wenn beide Seiten vollgeparkt sind und zwei fahrende Autos kommen sich entgegen, muss immer einer ausweichen. Oft müssen Autos die z.B. vom Kettenhofweg oder sogar von der Bockenheimer Landstr. eingebogen sind, rückwärts wieder rausfahren, weil sonst das ihnen entgegenkommende Auto die Straße blockieren würde. Das kann sehr gefährlich werden. Dieses Bild wurde am Samstag, den 23.03.2019, Nachmittags geschossen. Ich selbst saß in einem Taxi und musste ganze drei Minuten warten, bis mein Taxi in meine Straße einbiegen konnte, denn die Taxen haben es sich zur Gewohnheit gemacht, die Straßenecken/den Zebrastreifen unserer Straße, als ihre Haltestelle zu benutzen. Das Taxi vor uns biegt nicht in die Barckhausstraße, es blockiert unser Abbiegen. Es steht da und wartet wohl auf Kundschaft. Der Fahrer stand angelehnt an seinem Taxi auf der Straße. Ihm genau gegenüber, auf der anderen Seite, blockierte ein weiteres Taxi, welches man gerade nicht sehe kann, weil der grüne Firmenwagen versucht, rauszufahren. Durch das Zuparken der Straße und des Zebrastreifens, oft auch den Fahrradweg, geraten Fahrradfahrer, Fußgänger und Autos aneinander. In den drei Minuten sah ich sieben Fahrradfahrer, die allen Autos ausweichen mussten, denn die zwei Taxen blockierten die Ein- und Ausfahrt von und zu der Straße. Der grüne Firmenwagen musste somit auf die Radfahrband/den Zebrastreifen, um an dem nicht sichtbaren zweiten Taxi, vorbeizukommen. Es ist eine Zumutung, es gibt oft Ärger und meine Fahrt kostete einige unnötige Euros mehr, weil wir einfach festsaßen. Durch dieses Taxi im Bild war mein Taxifahrer leider dem ausgeliefert quasi hinter ihm zu warten und erst abbiegen zu können, wenn es keinen Gegenverkehr mehr gab. Ich bitte Sie daher noch einmal, die Befahrbarkeit der Barckhausstraße von der Bockenheimer Landstraße, sowie dem Kettenhofweg, ernsthaft zu bedenken, ggfs. gegen diese wildparkenden Taxen vorzugehen. Die stehen täglich zu allen Zeiten - besonders im Berufsverkehr - an unserer Ecke, seitdem ihnen die - illegale - Parkmöglichkeit vor der Bockenheimer Landstraße 47 genommen wurde, indem zwei Pfähle aufgestellt wurden, damit sie mit ihren Taxen den Fahrradweg und den Bürgersteig gleichzeitig nicht mehr blockieren können.

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Ampelschaltung an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße (Westend)

20.06.2016

Die Bockenheimer Landstraße führt quer durch den Stadtteil Westend und ist besonders zu Stoßzeiten eine stark befahrene Straße. Aber nicht nur Autos, sondern auch Radfahrer und Fußgänger nutzen diese beliebte Strecke. Durch die Schaffung der Buslinie 75, welche zwischen Bockenheimer Warte und Bremer Straße verkehrt, soll ein schneller Transport zwischen dem Universitätscampus Westend und Bockenheim ermöglicht werden. Mit einer voraussichtlichen Zeitkalkulation von zehn Minuten wäre dies zu schaffen. Allerdings kommt es in der Siesmayerstraße meistens, aufgrund der Ampelschaltung, zu Stau. Der Grund liegt dabei, dass die Fußgängerampel auf der Bockenheimer Landstraße vom Steakhouse "The Black Bulls" Richtung Mendelssohnstraße gleichzeitig mit der Ampel der Siesmayerstraße auf "Grün" schaltet. Durch die hohe Fußgängeranzahl können nur wenige Autofahrer die kurze Ampelphase zum Abbiegen nutzen und dadurch wird Stau verursacht. Es ist nicht nur eine Geduldsprobe für Autofahrer und Businsassen, sondern ebenfalls für Busfahrer, die einen Fahrplan einhalten müssen und das Recht auf eine Pause bis zur nächsten Fahrt haben. Mit einer Änderung dieser Ampelschaltung würde allen Betroffenen geholfen werden.

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Ampelanlage Bockenheimer Landstraße/Beethovenstraße bzw. Palmengartenstraße

22.09.2014

Ich möchte darum bitten, die Ampelanlage Bockenheimer Landstraße/Beethovenstraße bzw. Palmengartenstraße so umzustellen, dass die beiden Fußgängeranzeigen zur Querung der Bockenheimer Landstraße immer grünes Licht zeigen, wenn der Fahrverkehr aus Beethoven- und Palmengartenstraße freie Fahrt erhält. Aktuell schaltet die Fußgängerampel nur auf grün, wenn man rechtzeitig vor dem Umschalten der Kfz.-Ampel den gelben Knopf drückt. Diese beiden Fußgängerübergänge werden überwiegend von Kindern und ihren Familien benutzt (auf dem Weg zum/vom Palmengarten oder zum/vom Kinderarzt). Die oft doppelte Wartezeit und auch der gelbe Knopf, um den sich die Kinder zum Drücken rangeln, bedeuten angesichts des sehr zügigen Auto- und Radverkehrs unmittelbar vor den Nasen der Fußgänger besondere Gefahren.

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Grünphase Fußgängerampel Opernplatz

02.05.2023

Guten Tag, ich möchte hier anregen, die Grünphase einer Fußgängerampel zu verlängern. Es handelt sich um die Ampel am Opernplatz, welche die Taunusanlage, bzw. die Bockenheimer Anlage (aus Richtung der Bockenheimer Landstraße kommend) in West-Ost-Richtung quert, quasi genau dort von die Taunusanlage in die Bockenheimer Anlage übergeht. Als Fußgänger schafft man es bei grün gerade mal zur Mitte der geteilten Fahrbahn der Taunusanlage, bevor die dort aus Süden kommenden und links in die Bockenheimer Landstraße abbiegenden Fahrzeuge schon wieder grün bekommen. Dann steht man als Fußgänger nochmal mehrere Minuten und wartet, bis man endlich den Opernplatz erreicht hat. Wenn ich die Ampel beinahe im Laufschritt quere, schaffe ich es gerade so in einem Zug auf die komplett andere Seite. Ältere Menschen, Menschen mit Gepäck/Kinderwagen/Rollstuhl oder Kinder schaffen es erst recht nicht. Mein Vorschlag: Bitte prüfen Sie, ob die Grünphase an dieser Ampel für Fußgänger auf ca. 20 Sekunden verlängert werden kann. Freundliche Grüße Stephan Arrnold

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Mehr Raum für Radverkehr in der Siesmayer !

06.12.2019

Während des morgendlichen Berufsverkehrs fahren in der Siesmayer Straße sehr viele Autos und Fahrräder Richtung Bockenheimer Landstraße. Die Fahrbahn ist durch PKWs mit Rückstau an der Ampel blockiert, Radfahrer*innen kommen auf der Fahrbahn nicht an diesem Rückstau vorbei. Jetzt verdrängen die verdrängten Radfahrer*innen die Fußgänger und benutzen in großer Zahl die Fußwege! - Das ist keine Lösung! Hier muss mindestens die Gleichberechtigung der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer erreicht werden und dem Radverkehr mehr Raum gewährt werden. Dafür muss der Flächenanteil des motorisierten Verkehr (MV) reduziert werden. Aktuell bestehen drei Spuren für den MV: eine Fahrspur in jede Fahrtrichtung und eine Parkspur. Die Radfahrer*innen fahren im Normalfall auf den Fahrspuren des MV. Die Straße hat auf beiden Seiten Fußwege, die nicht sehr breit sind. Das große Verkehrsaufkommen an MV während des morgendlichen Berufsverkehrs sind vermutlich Schleichverkehre durch die Nebenstraßen, die behoben werden könnten. Eine Verkehrsführung durch Einbahnstraßen in wechselnder Fahrtrichtung (wie rundum üblich) würde den Durchgangsverkehr verhindern und für Anlieger weiterhin funktionieren. Das Aufgeben einer Fahrtrichtung oder des Parkstreifens würde Radspuren in mindestens einer Fahrtrichtung erlauben.

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Siesmayerstraße Westend

17.06.2019

Die Siesmayerstraße hat keinen Fahrradweg. Da besonders im Berufsverkehr, die Straße zu mit Autos ist, wegen der Ampel vorne Bockenheimer Landstraße, muss man als Fahrradfahrer gezwungenermaßen auf den Gehweg ausweichen. Das hat zur Folge das man sich fast täglich von Fussgängern beschimpfen lassen muss. Da die Fahrbahn sehr eng ist hat man, bei Stau, als Fahrradfahrer keine Möglichkeit irgendwo auszuweichen. Denn vom Palmengarten kommend parken rechter Hand Autos. Die Unfallgefahr ist hier sehr hoch, da die Parkenden oft nicht auf Radfahrer achten und einfach die Autotür öffnen. Der Bus der dort auch noch fährt macht diese Strecke sehr gefährlich. Bitte den Gehweg freigeben für Fahrradfahrer oder eine andere Lösung finden.

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Die Barckhausstraße soll bitte wieder eine Einbahnstraße werden

27.03.2019

Schon mehrfach wurde die Stadt Frankfurt von den Eigentümern der Barckhausstraße gebeten, die Straße wieder in eine Einbahnstraße umzuwandeln. Früher handelte es sich hier um eine Einbahnstraße - befahrbar vom Kettenhofweg - doch sie wurde für beide Seiten ca. 2011, wegen der damaligen Baustelle geöffnet. Die Straße ist absolut nicht von beiden Seiten gleichzeitig befahren!!! Wenn beide Seiten vollgeparkt sind und zwei fahrende Autos kommen sich entgegen, muss immer einer ausweichen. Oft müssen Autos die z.B. vom Kettenhofweg oder sogar von der Bockenheimer Landstr. eingebogen sind, rückwärts wieder rausfahren, weil sonst das ihnen entgegenkommende Auto die Straße blockieren würde. Das kann sehr gefährlich werden. Dieses Bild wurde am Samstag, den 23.03.2019, Nachmittags geschossen. Ich selbst saß in einem Taxi und musste ganze drei Minuten warten, bis mein Taxi in meine Straße einbiegen konnte, denn die Taxen haben es sich zur Gewohnheit gemacht, die Straßenecken/den Zebrastreifen unserer Straße, als ihre Haltestelle zu benutzen. Das Taxi vor uns biegt nicht in die Barckhausstraße, es blockiert unser Abbiegen. Es steht da und wartet wohl auf Kundschaft. Der Fahrer stand angelehnt an seinem Taxi auf der Straße. Ihm genau gegenüber, auf der anderen Seite, blockierte ein weiteres Taxi, welches man gerade nicht sehe kann, weil der grüne Firmenwagen versucht, rauszufahren. Durch das Zuparken der Straße und des Zebrastreifens, oft auch den Fahrradweg, geraten Fahrradfahrer, Fußgänger und Autos aneinander. In den drei Minuten sah ich sieben Fahrradfahrer, die allen Autos ausweichen mussten, denn die zwei Taxen blockierten die Ein- und Ausfahrt von und zu der Straße. Der grüne Firmenwagen musste somit auf die Radfahrband/den Zebrastreifen, um an dem nicht sichtbaren zweiten Taxi, vorbeizukommen. Es ist eine Zumutung, es gibt oft Ärger und meine Fahrt kostete einige unnötige Euros mehr, weil wir einfach festsaßen. Durch dieses Taxi im Bild war mein Taxifahrer leider dem ausgeliefert quasi hinter ihm zu warten und erst abbiegen zu können, wenn es keinen Gegenverkehr mehr gab. Ich bitte Sie daher noch einmal, die Befahrbarkeit der Barckhausstraße von der Bockenheimer Landstraße, sowie dem Kettenhofweg, ernsthaft zu bedenken, ggfs. gegen diese wildparkenden Taxen vorzugehen. Die stehen täglich zu allen Zeiten - besonders im Berufsverkehr - an unserer Ecke, seitdem ihnen die - illegale - Parkmöglichkeit vor der Bockenheimer Landstraße 47 genommen wurde, indem zwei Pfähle aufgestellt wurden, damit sie mit ihren Taxen den Fahrradweg und den Bürgersteig gleichzeitig nicht mehr blockieren können.

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Ampelschaltung an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße (Westend)

20.06.2016

Die Bockenheimer Landstraße führt quer durch den Stadtteil Westend und ist besonders zu Stoßzeiten eine stark befahrene Straße. Aber nicht nur Autos, sondern auch Radfahrer und Fußgänger nutzen diese beliebte Strecke. Durch die Schaffung der Buslinie 75, welche zwischen Bockenheimer Warte und Bremer Straße verkehrt, soll ein schneller Transport zwischen dem Universitätscampus Westend und Bockenheim ermöglicht werden. Mit einer voraussichtlichen Zeitkalkulation von zehn Minuten wäre dies zu schaffen. Allerdings kommt es in der Siesmayerstraße meistens, aufgrund der Ampelschaltung, zu Stau. Der Grund liegt dabei, dass die Fußgängerampel auf der Bockenheimer Landstraße vom Steakhouse "The Black Bulls" Richtung Mendelssohnstraße gleichzeitig mit der Ampel der Siesmayerstraße auf "Grün" schaltet. Durch die hohe Fußgängeranzahl können nur wenige Autofahrer die kurze Ampelphase zum Abbiegen nutzen und dadurch wird Stau verursacht. Es ist nicht nur eine Geduldsprobe für Autofahrer und Businsassen, sondern ebenfalls für Busfahrer, die einen Fahrplan einhalten müssen und das Recht auf eine Pause bis zur nächsten Fahrt haben. Mit einer Änderung dieser Ampelschaltung würde allen Betroffenen geholfen werden.

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Ampelanlage Bockenheimer Landstraße/Beethovenstraße bzw. Palmengartenstraße

22.09.2014

Ich möchte darum bitten, die Ampelanlage Bockenheimer Landstraße/Beethovenstraße bzw. Palmengartenstraße so umzustellen, dass die beiden Fußgängeranzeigen zur Querung der Bockenheimer Landstraße immer grünes Licht zeigen, wenn der Fahrverkehr aus Beethoven- und Palmengartenstraße freie Fahrt erhält. Aktuell schaltet die Fußgängerampel nur auf grün, wenn man rechtzeitig vor dem Umschalten der Kfz.-Ampel den gelben Knopf drückt. Diese beiden Fußgängerübergänge werden überwiegend von Kindern und ihren Familien benutzt (auf dem Weg zum/vom Palmengarten oder zum/vom Kinderarzt). Die oft doppelte Wartezeit und auch der gelbe Knopf, um den sich die Kinder zum Drücken rangeln, bedeuten angesichts des sehr zügigen Auto- und Radverkehrs unmittelbar vor den Nasen der Fußgänger besondere Gefahren.

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