Griesheim: Lärchenstraße stadtauswärts, Bereich Waldschulstraße 17a und Lärchenstraße 2
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Bisheriger Verlauf
11.06.2021
29.06.2021
25.10.2021
Antrag Ortsbeirat
Griesheim: Lärchenstraße stadtauswärts, Bereich Waldschulstraße 17a und Lärchenstraße 2 bis 10
Details im PARLIS OF_82-6_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Griesheim: Lärchenstraße stadtauswärts, Bereich Waldschulstraße 17a und Lärchenstraße 2 bis 10
Details im PARLIS OM_356_2021Stellungnahme des Magistrats
Griesheim: Lärchenstraße stadtauswärts, Bereich Waldschulstraße 17a und Lärchenstraße 2 bis 10
Details im PARLIS ST_1968_202111.06.2021
Antrag Ortsbeirat
Griesheim: Lärchenstraße stadtauswärts, Bereich Waldschulstraße 17a und Lärchenstraße 2 bis 10
Details im PARLIS OF_82-6_202129.06.2021
Anregung Ortsbeirat
Griesheim: Lärchenstraße stadtauswärts, Bereich Waldschulstraße 17a und Lärchenstraße 2 bis 10
Details im PARLIS OM_356_202125.10.2021
Stellungnahme des Magistrats
Griesheim: Lärchenstraße stadtauswärts, Bereich Waldschulstraße 17a und Lärchenstraße 2 bis 10
Details im PARLIS ST_1968_2021 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 356 entstanden aus Vorlage: OF 82/6 vom 11.06.2021 bis 10 Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um das verkehrswidrige und die Fußgänger behindernde Parken auf dem Bürgersteig in diesem Bereich zu unterbinden. Sollte es durch regelmäßige und verschärfte Kontrollen bei Tag und bei Nacht nicht gelingen, das Falschparken zu verhindern, wird gebeten , Poller zu setzen.
Begründung:
In diesem Bereich wird sowohl durch Pkw-Fahrer als auch Lkw-Fahrer rücksichtslos der Bürgersteig zugeparkt. Fußgänger müssen auf die Straße ausweichen. Am Ende des Straßenabschnitts befindet sich das KIFAZ. Dieser Bürgersteig wird also auch von Begleitpersonen von und mit Kleinkindern und auch Schulkindern genutzt. Das unverantwortliche Parken einiger Autofahrerinnen und Autofahrer kann deshalb nicht länger geduldet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1968
Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5