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Griesheim: Lärchenstraße stadtauswärts, Bereich Waldschulstraße 17a und Lärchenstraße 2 bis 10
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 82/6 Betreff: Griesheim: Lärchenstraße stadtauswärts, Bereich Waldschulstraße 17a und Lärchenstraße 2 bis 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um das verkehrswidrige und die Fußgänger behindernde Parken auf dem Bürgersteig in diesem Bereich zu unterbinden. Sollte es durch regelmäßige und verschärfte Kontrollen bei Tag und bei Nacht nicht gelingen, das Falschparken zu verhindern, wird beantragt, Poller zu setzen. Begründung: In diesem Bereich wird durch PKW-Fahrer als auch LKW-Fahrer rücksichtslos der Bürgersteig zugeparkt. Fußgänger müssen auf die Straße ausweichen. Am Ende des Straßenabschnitts befindet sich das KiFaZ. Dieser Bürgersteig wird also auch von Begleitpersonen von und mit Kleinkindern und auch Schulkindern genutzt. Das unverantwortliche Parken einiger Autofahrer und Autofahrerinnen kann deshalb nicht länger geduldet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 356 2021 Die Vorlage OF 82/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Griesheim: Lärchenstraße stadtauswärts, Bereich Waldschulstraße 17a und Lärchenstraße 2 bis 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 356 entstanden aus Vorlage: OF 82/6 vom 11.06.2021 Betreff: Griesheim: Lärchenstraße stadtauswärts, Bereich Waldschulstraße 17a und Lärchenstraße 2 bis 10 Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um das verkehrswidrige und die Fußgänger behindernde Parken auf dem Bürgersteig in diesem Bereich zu unterbinden. Sollte es durch regelmäßige und verschärfte Kontrollen bei Tag und bei Nacht nicht gelingen, das Falschparken zu verhindern, wird gebeten , Poller zu setzen. Begründung: In diesem Bereich wird sowohl durch Pkw-Fahrer als auch Lkw-Fahrer rücksichtslos der Bürgersteig zugeparkt. Fußgänger müssen auf die Straße ausweichen. Am Ende des Straßenabschnitts befindet sich das KIFAZ. Dieser Bürgersteig wird also auch von Begleitpersonen von und mit Kleinkindern und auch Schulkindern genutzt. Das unverantwortliche Parken einiger Autofahrerinnen und Autofahrer kann deshalb nicht länger geduldet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1968 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5
Beratung im Ortsbeirat: 4
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