Tempo-30-Zone Wendelsweg
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Bisheriger Verlauf
11.01.2023
24.02.2023
14.07.2023
16.10.2024
08.11.2024
08.11.2024
Antrag Ortsbeirat
Anbringen von Verkehrsschild „Vorsicht, Kinder“ im Reversbrunnenweg
Details im PARLIS OF_1233-5_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Anbringen des Verkehrsschilds „Vorsicht, Kinder“ im Reversbrunnenweg
Details im PARLIS OM_6113_202416.10.2024
Antrag Ortsbeirat
Anbringen von Verkehrsschild „Vorsicht, Kinder“ im Reversbrunnenweg
Details im PARLIS OF_1233-5_202408.11.2024
Anregung Ortsbeirat
Anbringen des Verkehrsschilds „Vorsicht, Kinder“ im Reversbrunnenweg
Details im PARLIS OM_6113_202408.11.2024
Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 entstanden aus Vorlage: OF 637/5 vom 11.01.2023
Betreff: Tempo-30-Zone Wendelsweg
Der Magistrat wird gebeten, die Tempo-30-Zone, die derzeit im Wendelsweg an der Ecke zum Bergesgrundweg endet, rund um den Seehofpark zu verlängern, d. h. den Reversbrunnenweg mit einzubeziehen. Quelle: Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt: Derzeitiges Ende der Tempo-30-Zone im Wendelsweg Begründung:
Der Seehofpark erfreut sich stetig steigender Beliebtheit. Dass Autofahrer über die derzeit dort geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h hinaus nicht in der Geschwindigkeit eingeschränkt werden, birgt an dieser Stelle vielfältige Risiken. An der Ecke Wendelsweg/Bergesgrundweg befinden sich ein mitunter sehr stark frequentierter Kiosk und die Reiterstaffel der Polizei. Ebenfalls spazieren hier weiter in Richtung Gärten in den Altebergsweg und Reversbrunnenweg viele Fußgängerinnen und Fußgänger und natürlich viele Eltern mit ihren Kindern, die den Spielplatz im Park nutzen. Zudem sind hier viele Radfahrerinnen und Radfahrer unterwegs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Antrag vom 16.10.2024, OF 1233/5 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6113
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6114 Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2