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Zielabweichungsverfahren für Nahversorger im Stadtteil Harheim

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

10.10.2022

Anregung Ortsbeirat

Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60

Details im PARLIS OM_2905_2022
05.12.2022

Anregung Ortsbeirat

Einzelhandel in Harheim

Details im PARLIS OA_291_2022
05.12.2022

Anregung Ortsbeirat

Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60

Details im PARLIS OA_292_2022
06.03.2023

Stellungnahme des Magistrats

Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60

Details im PARLIS ST_607_2023
10.03.2023

Antrag Ortsbeirat

Zielabweichungsverfahren für Nahversorger im Stadtteil Harheim

Details im PARLIS OF_131-14_2023
13.03.2023

Anregung Ortsbeirat

Zielabweichungsverfahren für Nahversorger im Stadtteil Harheim

Details im PARLIS OM_3643_2023
06.11.2023

Stellungnahme des Magistrats

Zielabweichungsverfahren für Nahversorger im Stadtteil Harheim

Details im PARLIS ST_2310_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3643 entstanden aus Vorlage: OF 131/14 vom 10.03.2023

Betreff: Zielabweichungsverfahren für Nahversorger im Stadtteil Harheim
Vorgang: OM 2905/22 OBR 14; OA 291/22 OBR 14; OA 292/22 OBR 14; ST 607/23 Der Magistrat wird aufgefordert, für die in der
Anregung vom 05.12.2022, OA 291
, beantragte Schaffung von Baurecht unter den in der Vorlage vom 05.12.2022, OA 292, aufgeführten Voraussetzungen und Bedingungen auf den dort genannten Flächen ein Zielabweichungsverfahren einzuleiten.

Begründung:

Die in den o. g. Ortsbeiratsanregungen beantragte und begründete Schaffung zusätzlicher Einzelhandelsinfrastruktur im Stadtteil Harheim wurde von der Stadtverordnetenversammlung dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Den Hinweis des Magistrats aus der Stellungnahme vom 03.03.2023, ST 607, aufnehmend, erscheint es dem Ortsbeirat sinnvoll, eine Abweichung vom bestehenden Flächennutzungsplan mittels Einleitung des notwendigen Zielabweichungsverfahrens zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2905
Anregung vom 05.12.2022, OA 291
Anregung vom 05.12.2022, OA 292
Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 607 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2310
Beratung im Ortsbeirat: 14

Beratungsergebnisse:

22. Sitzung des OBR 14 am 03.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 14 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-00