S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 13.03.2023, OM 3643 entstanden aus Vorlage:
OF 131/14 vom
10.03.2023 Betreff: Zielabweichungsverfahren für Nahversorger im
Stadtteil Harheim Vorgang: OM 2905/22 OBR 14; OA 291/22 OBR 14; OA 292/22 OBR
14; ST 607/23 Der Magistrat wird aufgefordert, für die in der
Anregung vom 05.12.2022, OA 291, beantragte Schaffung von Baurecht unter
den in der Vorlage vom 05.12.2022, OA 292, aufgeführten Voraussetzungen
und Bedingungen auf den dort genannten Flächen ein Zielabweichungsverfahren
einzuleiten. Begründung: Die in den o. g. Ortsbeiratsanregungen
beantragte und begründete Schaffung zusätzlicher Einzelhandelsinfrastruktur im
Stadtteil Harheim wurde von der Stadtverordnetenversammlung dem Magistrat zur
Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Den Hinweis des Magistrats aus der
Stellungnahme vom 03.03.2023, ST 607, aufnehmend, erscheint es dem
Ortsbeirat sinnvoll, eine Abweichung vom bestehenden Flächennutzungsplan
mittels Einleitung des notwendigen Zielabweichungsverfahrens zu
ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 14
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.10.2022, OM 2905
Anregung vom
05.12.2022, OA 291
Anregung vom
05.12.2022, OA 292
Stellungnahme
des Magistrats vom 06.03.2023, ST 607
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.11.2023, ST 2310
Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR
14 am 03.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR
14 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR
14 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-00
Vorlagentyp: OM
ID: OM_3643_2023
Erstellt: 13.03.2023
Aktualisiert: 27.02.2024
Parser Lab: Zielabweichungsverfahren für Nahversorger im Stadtteil Harheim
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