Installation einer E-Ladesäule an der Herxheimerstraße/Ecke Tevesstraße
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Bisheriger Verlauf
24.05.2022
10.10.2022
12.04.2023
02.05.2023
14.08.2023
Ortsbeirat Magistratsvorlage
E-Ladestation für Pkw in der Friedrich-EbertSiedlung
Details im PARLIS OM_2197_2022Stellungnahme des Magistrats
E-Ladestationen für PKW in der Friedrich-Ebert-Siedlung
Details im PARLIS ST_2332_2022Antrag Ortsbeirat
Installation einer E-Ladesäule an der Ecke Herxheimerstraße/Ecke Tevesstraße
Details im PARLIS OF_813-1_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Installation einer E-Ladesäule an der Herxheimerstraße/Ecke Tevesstraße
Details im PARLIS OM_3942_2023Stellungnahme des Magistrats
Installation einer E-Ladesäule an der Herxheimerstraße/Ecke Tevesstraße
Details im PARLIS ST_1691_202324.05.2022
Anregung Ortsbeirat
E-Ladestation für Pkw in der Friedrich-EbertSiedlung
Details im PARLIS OM_2197_202210.10.2022
Stellungnahme des Magistrats
E-Ladestationen für PKW in der Friedrich-Ebert-Siedlung
Details im PARLIS ST_2332_202212.04.2023
Antrag Ortsbeirat
Installation einer E-Ladesäule an der Ecke Herxheimerstraße/Ecke Tevesstraße
Details im PARLIS OF_813-1_202302.05.2023
Anregung Ortsbeirat
Installation einer E-Ladesäule an der Herxheimerstraße/Ecke Tevesstraße
Details im PARLIS OM_3942_202314.08.2023
Stellungnahme des Magistrats
Installation einer E-Ladesäule an der Herxheimerstraße/Ecke Tevesstraße
Details im PARLIS ST_1691_2023 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3942 entstanden aus Vorlage: OF 813/1 vom 12.04.2023
Betreff: Installation einer E-Ladesäule an der Herxheimerstraße/Ecke Tevesstraße
Vorgang: OM 2197/22 OBR 1; ST 2332/22 Der Magistrat wird gebeten, darauf hin zuwirken, dass eine E-Ladestation an der Herxheimerstraße/Ecke Tevesstraße installiert wird. Begründung:
Im Hinblick auf das politische Ziel klimafreundliche Mobilität durch die Nutzung von E-Autos zu ermöglichen, bedarf es des Aufbaus einer flächendeckenden E-Ladesäuleninfrastruktur. In der Stellungnahme vom 10.10.2022, ST 2332, heißt es, dass der Magistrat nicht als Betreiber oder Investor für E-Ladestationen auftreten werde. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Frankfurter Regierungskoalitionen ist jedoch folgende Aussage verankert: "E-Lademöglichkeiten in neuen Quartieren/bei der ABG: Wir wirken darauf hin, dass die ABG sukzessive Möglichkeiten für ihre Mieterinnen und Mieter sowie Parkhaus-Kundinnen und -kunden einrichtet, mindestens über 230V-Anschlüsse um Elektrofahrzeuge aufzuladen und frühzeitig mögliche technische Hindernisse für diese Ausstattung zu beseitigen (z. B. über ein intelligentes Lastmanagement). Hinsichtlich der Standortsuche für E-Ladesäulen und Car-Sharing Plätze soll die Stadt eine aktive Rolle übernehmen und Ämterübergreifend Standorte definieren, die dann unter Maßgabe von zu erarbeitenden Bedingungen der Stadt ausgeschrieben werden sollen." Der Magistrat wird gebeten, sich an den eigenen Koalitionsvertrag zu halten und für eine ausreichende E-Ladeinfrastruktur in Frankfurt zu sorgen. Dabei muss er nicht als Betreiber auftreten, dennoch sollte er sich dieser wichtigen Aufgabe annehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2197
Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1691