Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1631/1 Betreff: Sonntags frei für zu Fuß Gehende: Gehwege in Sondershausenstraße und Herxheimer Straße sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen eine regelmäßige Kontrolle des ruhenden Verkehrs sowie die konsequente Entfernung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge in der Sondershausenstraße (insbesondere im Abschnitt zwischen Mainzer Landstraße und Steuernagelstraße) sowie in der Herxheimer Straße sicherzustellen. Begründung: An Sonntagen sind in beiden Straßenabschnitten immer wieder Gehwege, Zebrastreifen und Kreuzungsbereiche vollständig zugeparkt. Für Menschen im Rollstuhl, mit Rollatoren oder Kinderwagen ist das nicht nur ein Hindernis - es ist ein Ausschluss. Sie können weder sicher die Straße queren noch ihre Wohnung verlassen. Dies stellt eine unhaltbare Situation dar, die grundlegende Rechte auf Teilhabe und Mobilität verletzt. Dabei ist der Bereich hervorragend an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Es besteht keinerlei Notwendigkeit, Fahrzeuge in ein Wohngebiet zu lenken, in dem es kaum Parkraum gibt. Die Stadt muss hier für Ordnung sorgen - zugunsten aller, die sich zu Fuß, mit Mobilitätshilfen oder Kinderwagen fortbewegen. (Bilder Quelle: privat) Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.12.2021, OF 261/1 Betreff: Einen Kunstrasenplatz für den Sportplatz Sondershausenstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Sportplatz Sondershausenstraße, welcher von den Vereinen SG Westend Frankfurt und TSKV Türkgücü Frankfurt e. V. genutzt wird, nunmehr endlich und unverzüglich mit einem Kunstrasen ausstatten zu lassen. Das Infill darf nicht aus erdölbasierten Gummigranulaten bestehen, vielmehr sollen dafür nachhaltige Materialien wie Kork oder Sand zur Anwendung kommen. Begründung: Die Sportplätze der beiden Vereine befinden sich trotz starker Nutzung nicht in allerbestem Zustand. Seit Jahren wird den Vereinen durch das Sportamt versprochen, dass "im nächsten Jahr" ein Kunstrasen kommen werde - passiert ist bisher leider nichts. Es handelt sich in diesem dicht besiedelten Bereich mit starker Nachfrage nach Sportmöglichkeiten um einen der stadtweit letzten Plätze mit fehlendem Kunstrasen. Der zur Verfügung stehende Hartplatz verfügt zwar über eine Flutlichtanlage, ist jedoch außerhalb des Sommers zum Bespielen entweder zu weich oder durch Frost zu hart. Der bestehende Rasenplatz verfügt nicht über Flutlichtanlage. Die Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung sollen zusammen mit Nachbarvereinen ausgebaut werden, insbesondere mit Angeboten für Jugendliche. Dabei ist auch an Angebote für Mädchen und Frauen gedacht. Der Ortsbeirat hat sich in der Vergangenheit vielfach für die Sportmöglichkeiten in diesem Bereich eingesetzt. Es ist nun an der Zeit, dass endlich etwas passiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1357 2022 Die Vorlage OF 261/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 247/1 Betreff: Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Quartiersplatz Nr. 8596 Der im Bebauungsplan Nr. 905 festgesetzte Quartiersplatz mit der Nr. 8596 soll in "Marie-PfungstPlatz" benannt werden. Marie Eleonore Pfungst (1862-1943) führte gemeinsam mit ihrer Mutter einen Betrieb und einen Verlag ihres verstorbenen Vaters und Bruders weiter. Mit der von ihr gegründeten Arthur-Pfungst-Stiftung versuchte sie Bildungsarbeit für alle sozialen Schichten zu ermöglichen. Nach erheblichen Eingriffen in ihre Stiftungsarbeit durch die Nationalsozialisten wurde sie im September 1942 ins KZ Theresienstadt deportiert, wo sie wenige Monate später in Folge der Misshandlungen verstarb. (1) 2. Straße Nr. 8593 Die unbenannte Straße Nr. 8593 soll in "Meta-Gadesmann-Straße" benannt werden. Meta Gadesmann wurde am 13. November 1881 in Osnabrück geboren, sie starb am 12. Mai 1962 in Rottach Egern. Meta Gadesmann war Vertraute und Testamentsvollstreckerin des T&NFirmengründers Harry Fuld und war eine der maßgeblich Aktiven des Ende des 19. Jahrhunderts von Frauen gegründeten "Verband der kaufmännischen weiblichen Angestellten". Ziel des Verbandes: die Frauentätigkeit in Kontoren und Handelshäusern als vollständiges Ausbildungs- und Berufsprofil zu entwickeln und die beschäftigten Frauen rechtlich abzusichern und vor Übergriffen zu schützen. Ab 1914 wohnte sie in Frankfurt. Hier setzte sie sich weiterhin für den Aufbau des Frankfurter Vereins ein, in seiner Beratungsstelle für Frauen und vor allem im Aufbau einer Berufsberatungsstelle für Mädchen und junge Frauen. 1919 wurde sie eine von drei weiblichen Stadtverordneten für die Demokratische Partei. Im Folgenden zitiert aus Cobabus : Meta Gadesmann war die "einzige Frau bei der T&N, die nach ihrem Eintritt in die Frankfurter Firma den Weg bis in die Leitungsgremien der T&N schaffte. Harry Fuld, der sie auf Grund ihres sozialen und politischen Engagements kennen und schätzen gelernt hatte, holte sie im Jahre 1916 in sein Unternehmen. Sie hatte sich im Auftrag von Harry Fuld schon bald um den weiteren Aufbau von Vertriebsgesellschaften und die Organisation des Vertriebs verdient gemacht und war deshalb einige Zeit auch in verschiedenen Orten tätig, so unter anderem in Berlin und Hamburg. Diesbezüglich wurde sie auf dem kaufmännischen Sektor zur rechten Hand von Harry Fuld. Daher wurde sie von ihm auch schon bald nach der Gründung der Aktiengesellschaft im Jahre 1926 zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Von dem Firmengründer Harry Fuld wurde sie in der letzten Fassung seines im Sommer 1931 verfassten Testaments an erster Stelle unter den Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstreckern angeführt, noch vor Carl Lehner, der dort erst an zweiter Position benannt wurde. Im Zusammenhang mit den "Reorganisationen" ab Ende 1936 musste sie auf Grund ihrer reservierten Haltung gegenüber dem NS-System - sie pflegte in der Tat auch weiterhin Umgang mit Juden und erwiderte auch den Hitlergruß nicht - ihre Leitungsfunktionen als stellvertretende Vorsitzende bei der T&N aufgeben. Vermutlich wurde sie bereits zu dieser Zeit verhaftet, ins Gefängnis gesteckt und dort für einige Zeit verhört. Dies geschah aber wohl auch deshalb, weil sie vermutlich den im Spätherbst 1936 ins Ausland emigrierenden deutschen Juden aus der Unternehmensleitung der T&N noch etwas Geld mitgegeben hatte. Nach ihrer Freilassung verlegte sie noch im Laufe des Jahres 1937 ihren Wohnsitz von Frankfurt am Main nach Rottach-Egern, wo sie bis an ihr Lebensende wohnen blieb, auch wenn sie sich später selbstverständlich des Öfteren in Frankfurt aufhielt. Trotz ihrer nunmehr nur eingeschränkten Rolle bei T&N war sie im Jahre 1940 und 1941 ganz maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, mit denen es seinerzeit gelang, neue Gesellschafterkreise- neben Dr. Otto Schniewind also vor allem die Thyssen-Gruppe - in das Unternehmen zu holen. Besonders Carl Ludwig Lehner und Ulrich Engel bezichtigten Meta Gadesmann aber auch später weiterhin bei verschiedenen Gliederungen der NSDAP bis hinauf zum RSHA, dass sie sich gegenüber dem NS-Staat obstruktiv verhalten würde. Dies wurde ihr dann auch noch ein weiteres Mal, nach ihrer Verhaftung am 03. August 1944 im Anschluss an das Attentat von Claus Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 in der Wolfsschanze in Ostpreußen, dem ehemaligen Hauptquartier der deutschen Wehrmacht, von einem Mitglied des RSHA in Berlin, einem Freund von Ulrich Engel, vorgehalten. Sie sei politisch unzuverlässig, hätte Umgang mit Juden, würde den Hitlergruß nicht erwidern und müsse daher aus der Leitung der T&N verschwinden. Immerhin wurde sie nach einigen Verhören und einer insgesamt gesehen doch nur wenige Tage andauernden Haft wieder frei gelassen, musste nun aber bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Kontakte zur T&N vollständig unterbrechen. [Es ist dem] Autor nicht bekannt, ob auch Meta Gadesmann als "nicht betroffen [NS]" erklärt wurde... auf jeden Fall sollten aber [ab Juli 1947] Dr. Otto Schniewind und Meta Gadesmann ebenso wie auch Friedrich Sperl schon bald wieder den Leitungsgremien der T&N angehören. ...Meta Gadesmann übte nun vor allem die Funktion einer Kommanditistin aus und gehörte sodann auch im Verlauf der 1950er Jahre bis zu ihrem Tode im Jahre 1962 dem in dieser Zeit gebildeten Präsidium der Gesellschaftsvertretung der T&N an." (2) 3. Straße Nr. 8591 Die unbenannte Straße Nr. 8591 soll in "Mathilde-Maier-Straße" benannt werden. Mathilde Maier, geb. Wormser, wurde am 14.7.1896 in Dinslaken geboren, lebte und arbeitete in Frankfurt und flüchtete am 10.11.1938 nach Brasilien. Im Sommer 1920 heiratete sie den Frankfurter Rechtsanwalt Max Hermann Maier, in dessen Kanzlei sie dann auch die Büroarbeiten erledigte. 1926 konnten beide das vom Frankfurter Architekten Franz Roeckle erbaute Haus Kleebergstraße 3 beziehen. Das Ehepaar war stark engagiert in sozialen Initiativen und Organisationen wie dem Ausschuss für Volksvorlesungen und in gemeinnützigen Stiftungen und Institutionen und eng verbunden mit Ernst Kahn, Frankfurter Stadtverordneter der SPD und ehrenamtlicher Direktor der ABG, und der Gartenstadt AG. 1931 war Mathilde Maier eine der Gründer*innen und Vorsitzende des Dachverbands der Frankfurter Erwerbslosenküchen e.V. Mit ihren Vorstandskollegen Ernst Kahn und Ulrich Burmann unterstützte sie aus dem unentgeltlich überlassenen Büro in der Zentrale der Aktienbaugesellschaft für Kleine Wohnungen in der Elbestraße 48 die lokalen Selbsthilfevereine, initiierte und unterstützte Öffentlichkeitsarbeit und Spendenkampagnen für die Deckung der Kosten. Am bekanntesten ist hier sicher der Film von Ella Bergmann-Michel "Erwerbslose kochen für Erwerbslose", der in allen Frankfurter Kinos und auf mobilen Leinwänden an der Hauptwache erfolgreich um Spenden warb. Wohnungsgesellschaften, die die Erwerbslosenküchen maßgeblich unterstützten, waren u.a. die Gartenstadt AG und die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen (ABG), dies sowohl personell wie durch die unentgeltliche Überlassung von Räumen - für die Küche im Bahnhofsviertel Räume in der Elbestraße 48 und für die Küche in der Friedrich Ebert Siedlung in der Cordierstraße. Mit 1933 änderte sich das Leben des jüdischen Ehepaares Maier. Als Kriegsteilnehmer im Ersten Weltkrieg konnte Max Hermann Maier zuerst noch als Rechtsanwalt arbeiten. 1936 übernahm Max Hermann Maier die Leitung der Beratungsstelle des jüdischen Hilfsvereins für Hessen-Nassau und Hessen, wo Auswanderungswillige Informationen und Hilfe bekamen. Auch Mathilde Maier hatte nun hier ihr Haupttätigkeitsgebiet - bis beide am 10. November 1938 mit der adoptierten Tochter nach Brasilien flohen. Hier bauten sie mit anderen sozial engagierten jüdischen dem Nationalsozialismus Entflohenen die Farmen "Rolandia" auf, die auch nach 1945 ihr Lebensmittelpunkt bleiben. Margarethe Maier veröffentlichte 1978 das Buch "Alle Gärten meines Lebens", Max Hermann Maier u.a. "In uns verwoben, tief und wunderbar", Ffm. 1972; und in "Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933-1945": "Auswanderungsberatung in Frankfurt/M 1936-1938. Geschrieben 1961" (S. 382 ff.) In der Kleebergstraße 3 sind seit 2017 für Mathilde Maier, Max Hermann und die Adoptivtochter Margarethe Maier Stolpersteine verlegt. (3) 4. Straße Nr. 8592 Die unbenannte Straße Nr. 8592 soll in "Johanna-Zittel-Straße" benannt werden. Johanna Zittel geb. Wertheimer wurde am 04.07.1890 in Frankfurt am Main geboren und starb am 02.10.1959 in Frankfurt am Main. Sie ist das letzte Opfer der NS-Deportationen im Gallus und wurde am 14.02.1945 nach Theresienstadt deportiert, überlebte und kam 16.07.1945 mit einem schweren Herzleiden nach Frankfurt zurück. Johanna Zittel, von Beruf Privatsekretärin, wohnte mit ihrem Mann Bernhardt und ihrem Sohn Günter in einem der neu errichteten Siedlungshäusern der Friedrich Ebert Siedlung, Mainzer Landstraße 475. Sie führte ab 1931 in der Ackermannstraße 43 ein gut gehendes Lebensmittelgeschäft, das einer der Mittel-/Treffpunkte der neuen Siedlung war. Nach dem Boykott vom 1. April 1933 musste sie als Jüdin den Laden auf ihren Ehemann Bernhardt übertragen. Nach seinen Aussagen gingen die Einkünfte nichtsdestotrotz um ein Drittel zurück. Vor ihrer Deportation war sie zwei Jahre zur Arbeit in der Druckerei Osterrieth, Frankenallee 25, zwangsverpflichtet. Johanna und Bernhardt Zittel stellten 1948 Anträge zur Ausreise in die USA, um dort zusammen mit ihrem Sohn Günter zu leben. Offenbar blieben sie aber doch in Frankfurt. (4) Anlage: Übersichtsplan mit Darstellung der zu benennenden Straßen (Quellen: Planauszug Stadtvermessungsamt Frankfurt; Eintragungen Antragstellende) Quellenverzeichnis: Aus Entwurf M-Vorlage des Dezernats IV ohne Datum Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 "25 Jahre Berufsorganisation 1889 - 1914. Zugleich Verwaltungs-Bericht des kaufmännischen Verbandes für weibliche Angestellte e.V. für das Jahr 1913" (Archiv der deutschen Frauenbewegung"); Hessische Landeszenrale für Politische Bildung: FrauenStadtGeschichte. Zum Beispiel Frankfurt am Main, Königstein 1995; Norbert Cobabus: Deutsche Juden in der modernen Industriegeschichte am Beispiel der Firmen C.F. Donner, Bloch & Hirsch, Celluslose- und Papierfabrik Okriftel sowie Telefonbau & Normalzeit vom Ende des 18.Jahrhunderts bis zum Anfang der 1950er Jahre; Norbert Cobabus: Geschichte der T & N / Telenorma und das Unternehmen in Urberach (1937 - 1996); Beide herausgegeben vom Verein für ein Forschungs-, Ausstellungs- und Dokumentationszentrum des ehemaligen Fabrikgeländes Ober-Rodener Straße in Rödermark-Urberach e.V., s.: http://www.dokuzentrum-tn.de; Diverse Werksveröffentlichungen T+N und von ehemals Beschäftigten herausgegebene Firmen-chroniken; Meindl, Zwillig: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, Frankfurt 2004; Institut für Stadtgeschichte: Akten Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Quellen (zitiert): Dokumentation der Stolpersteinverlegungen 2017, Seite 62 (online: stolpersteine-frankfurt.de); Zu den Erwerbslosenküchen: A.u.R. Schmid: Frankfurt in stürmischer Zeit. 1930-1933, Stuttgart; 1987, S. 81 ff; Frankfurter Arbeiterbewegung in Dokumenten, Frankfurt 1997, S. 1287 u. 1378 ff; Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet Nr. 94 (Lutz Mohnhaupt Oktober 2020) Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Michael Knorn wies 2012 bei Stolpersteinverlegungen auf die Biografie von Johanna Zittel hin, die er und das Team in seinen Recherchen und Bewohner:innen-Interviews betr. KZ-Außenlager Katzbach geführt hatten Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet" Nr. 97 (Lutz Mohnhaupt, Januar 2021) Arolsen-Archives: Antrag Ausreise Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Fallakte 1948 - 1963 Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main 62.41 Nr. der unbenannten Straße Benennungsbereich Bezeichnung 8591 Michael-Flürscheim-Straße 8592 Heinrich-Weiss-Straße 8593 Fini-Pfannes-Straße 8596 Marie-Pfungst-Platz (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt a.M., 2021 Anlage 1 (ca. 260 KB) Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 61 Beschluss: Initiative OI 4 2021 Die Vorlage OF 247/1 wird als Ortsbeiratsinitiative beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2021, OF 221/1 Betreff: Markierungen Schrägparken Tevesstraße anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, klar zu markieren, bis zu welchem Bereich schräg parkenden Fahrzeuge auf dem Bürgersteig stehen dürfen. Dazu sollen entsprechende Markierungen sowie in regelmäßigen Abständen auch Poller, Absperrgitter o.Ä. angebracht werden, damit der Gehweg in der Tevesstraße weiterhin von allen genutzt werden kann. Begründung: Es existieren keine bzw. nur alte und verblichene Markierungen und der Gehweg wird dadurch für Personen mit Rollator, Rollstuhl, Kinderwagen etc. schlecht bis überhaupt nicht passierbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1118 2021 Die Vorlage OF 221/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt abgeändert wird: "Der Magistrat wird gebeten, eine ausreichende Gehwegbreite von mindestens eineinhalb Metern Breite durch Rohrbügel abzugrenzen." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2021, OF 225/1 Betreff: Bordsteine an der Kreuzung Herxheimer Straße/Tevesstraße abflachen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Bordsteine an der Kreuzung Herxheimer Straße / Tevesstraße abzuflachen, damit Menschen mit Kinderwagen, Rollator, Rollstuhl o.Ä. dort besser die Straße überqueren können. Begründung: Die Bordsteine sind dort sehr hoch und nicht abgeflacht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1121 2021 Die Vorlage OF 225/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 141/1 Betreff: Mainzer Landstraße: Grünphase für Zufußgehende verlängern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Die Grünphasen für Zufußgehende an den LSA auf der Mainzer Landstraße auf Höhe der Wickerer Straße und auf Höhe der Ackermannstraße bei gleichzeitiger Beibehaltung der aktuellen Schutzzeit zu verdoppeln. 2. Die Wartezeit für Zufußgehende nach Betätigung der Anforderungstaste signifikant zu verringern. 3. Auf der Mainzer Landstraße im Gebiet des Ortsbezirks 1 sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts Tempo 30 anzuordnen. 4. Auf der Mainzer Landstraße in Fahrtrichtung stadteinwärts an der Einmündung der Ackermannstraße einen Blitzer aufzustellen oder regelmäßig mobile Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Begründung: Die Grünphasen an beiden LSA betragen aktuell unter 6 Sekunden. Insbesondere für Kinder, Menschen mit Kinderwagen oder mobilitätseingeschränkte Personen ist es unmöglich, die an dieser Stelle 4-spurige Straße sicher zu überqueren. Zudem beträgt die Wartezeit nach Betätigung der Anforderungstaste an beiden genannten LSA über 1,5 min. An der LSA Höhe Wickerer Straße liegt beidseitig eine Straßenbahnhaltestelle, was dazu führt, dass hier Menschen oftmals bei Rot schnell über die Straße rennen, um eine Straßenbahn zu bekommen. Die LSA Höhe Ackermannstraße liegt auf einem Schulweg. Die Mainzer Landstraße ist dafür bekannt, dass hier sogenannte Autoposer ihr Unwesen treiben. Insbesondere am Wochenende, aber auch in den Abendstunden sind regelmäßig extrem laute Motorenzu hören und die entsprechenden Fahrzeuge zu beobachten. Diesem Phänomen könnte mit einer - dann natürlich auch entsprechend zu überprüfenden und bei Übertretung zu ahndenden - Geschwindigkeitsbegrenzung Abhilfe geschafft werden. Zudem sind niedrigere Geschwindigkeiten auch ohne Raser und Autoposer sicherer für andere Verkehrsteilnehmende wie Radfahrende und Zufußgehende. Auch dem Klimaschutz ist diese Maßnahme zuträglich, da der CO2-Ausstoß und der Feinstaubabrieb bei niedrigeren Geschwindigkeiten reduziert sind. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 41 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 141/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 690 2021 Die Vorlage OF 141/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: 4 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung) Ziffer 4.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 140/1 Betreff: Durchgang Ackermannstraße über Rebstöcker Straße zur Haltestelle Gustavsburgplatz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten er sieht, bereits jetzt während der Bauphase des Westville-Projekts auf dem ehemaligen Avaya-Gelände einen (provisorischen) Durchgang zwischen der Ackermannstraße und den Projekten und Institutionen des "Teves-West-Geländes" sowie zur Straßenbahnhaltestelle Gustavsburgplatz zu schaffen. Begründung: Eine Gehweg-Verbindung zwischen Ackermannstraße, "Teves-West-Gelände" und Rebstöcker Straße ist nach Vollendung des Westville-Projekts auf dem ehemaligen Avaya-Areal vorgesehen. Heute trennt ein Zaun neben dem Boxcamp die Baustelle vom "Teves-West-Gelände", während ein provisorischer Weg auf der Baustelle bereits entlang der späteren Wegeroute verläuft. Die Wegeverbindung zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße wäre jedoch bereits heute wichtig, etwa um einen zügigen Weg zur Straßenbahnhaltestelle Gustavsburgplatz der Linie 14 zu erhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 689 2021 Die Vorlage OF 140/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 46/1 Betreff: Schrägparken Tevesstraße - jetzt umsetzen Vorgang: OM 3119/18 OBR 1; ST 1435/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Mai 2018 stellte der Ortsbeirat den Antrag auf Schrägparken in der Tevesstraße. Dazu gab der Magistrat am 06.08.2018 in der Stellungnahme (ST 1435) folgende Antwort: "Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass der Bereich Tevesstraße 22-32 zum Schrägparken eingerichtet wird. [...] Somit kann die bauliche Umsetzung auch erst frühestens im Jahr 2020 erfolgen." Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert umgehend die Umsetzung der Maßnahme zu veranlassen und dem Ortsbeirat zu berichten wann mit der Umsetzung begonnen wird und wann sie abgeschlossen sein wird. Begründung: Es ist bekannt, dass der Parkdruck in der Friedrich-Ebert-Siedlung sehr hoch ist. In einer Begehung mit Anwohnern wurde dazu der oben genannte Vorschlag des Schrägparkens gemacht. Nun warten die Anwohner schon seit drei Jahren auf die Umsetzung. Das vom Magistrat genannte Jahr 2020 ist nun auch schon länger vorbei, von daher ist es verständlich, wenn Anwohner ungeduldig werden und endlich auf die Umsetzung warten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3119 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1435 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 204 2021 Die Vorlage OF 46/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2021, OF 16/1 Betreff: Quartiersgarage für die Friedrich-Ebert-Siedlung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wer Eigentümer des Parkhauses in der Kleyerstraße 89 ist und wer die aktuellen Nutzungsrechte des Parkhauses innehat. 2. Ferner ist zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, das Parkhaus - oder wenigstens Teile davon - als Quartiersgarage für die Anwohnerinnen und Anwohner der umliegenden Wohnungen, insbesondere der Friedrich-Ebert-Siedlung, zu nutzen. Hier soll es Anwohnerinnen und Anwohnern ermöglicht werden, zu günstigen Konditionen Dauerparkplätze anzumieten. Begründung: Der Parkdruck in der Friedrich-Ebert-Siedlung und den angrenzenden Straßen ist schon seit vielen Jahren hoch. Durch die Einrichtung der Baustelle für die Bebauung des Geländes Kleyerstraße/Ackermannstraße sind nun noch weitere öffentliche Parkplätze weggefallen. Parallel dazu steht das Parkhaus auf dem Gelände Kleyerstraße 89 leer. Bis zum Frühjahr 2020 wurde das Parkhaus als "Park & Flug" für den Flughafen genutzt. Ob und wann hier wieder ein Bedarf entstehen wird, ist offen. Sicher ist aber, dass sich auch nach dem Bau der Wohnungen Kleyerstraße/Ackermannstraße die Parksituation in diesem Teil des Gallus nicht entspannen wird. Hier wäre es schön, wenn man interessierten Anwohnerinnen und Anwohnern die Möglichkeit eröffnen könnte, kostengünstig Parkplätze anzumieten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 04.05.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 9 2021 Die Vorlage OF 16/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2020, OF 1459/1 Betreff: Ackermannstraße 13 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. In welcher Weise wird die Liegenschaft Ackermannstraße 13 heute genutzt? 2. Auf welcher Vertragsgrundlage findet diese Nutzung statt? 3. Entspricht die heutige Nutzung den Wünschen und Vorstellungen des Magistrats? 4. Welche Absichten verfolgt der Magistrat mit dieser Liegenschaft? 5. Welche Nutzungen sind aus Sicht des Magistrats zulässig? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1779 2020 Die Vorlage OF 1459/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2020, OF 1459/1 Betreff: Ackermannstraße 13 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. In welcher Weise wird die Liegenschaft Ackermannstraße 13 heute genutzt? 2. Auf welcher Vertragsgrundlage findet diese Nutzung statt? 3. Entspricht die heutige Nutzung den Wünschen und Vorstellungen des Magistrats? 4. Welche Absichten verfolgt der Magistrat mit dieser Liegenschaft? 5. Welche Nutzungen sind aus Sicht des Magistrats zulässig? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1779 2020 Die Vorlage OF 1459/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2020, OF 1425/1 Betreff: Sperrmüll verhindern - Platz umgestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, den Platz (Grünfläche) vor dem Gebäude Ackermannstraße 58 so zu gestalten, dass es nicht mehr möglich ist dort wilden Sperrmüll abzulegen. Der Platz gehört wahrscheinlich der NRM Netzwerke Rhein-Main (siehe Schild am Gebäude Ackermannstraße 58). Deshalb sollten mit dem Grundstückeigentümer umgehend Gespräche aufgenommen werden. Der Platz wird regelmäßig zur Ablagerung von illegalem Müll genutzt. Ratten und Mäuse sind dort mittlerweile anzutreffen und das in unmittelbarer Nähe zu einer Kita und einer Schule. Begründung: Der Platz vor dem Gebäude Ackermannstraße 58 wird regelmäßig zur illegalen Ablagerung von Sperrmüll und Hausmüll missbraucht. Der Müllberg wächst dort schnell und zieht Ratten und Mäuse an. Neben diesem Platz befindet sich die Internationale Kita Ackermannstraße. In der Kita sind nun die Ratten und Mäuse auch schon anzutreffen. Dies ist hygienisch äußerst bedenklich und es muss umgehend gehandelt werden. Um das Müllproblem dauerhaft zu beheben, sollte über bauliche Maßnahmen nachgedacht werden. Beispielsweise könnte ein Zaun um die Fläche gezogen werden. Evtl. wäre auch eine Bepflanzung ein Schutz vor illegalen Müllablagerungen. Auch das Aufstellen eines Hinweisschildes wäre sicher hilfreich, jedoch bedarf es weitreichender Maßnahmen an diesem Platz. (Bild siehe Anhang) Quelle Bilder: Vera Langer Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 58 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6518 2020 Die Vorlage OF 1425/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach dem dritten Satz des Antragstenors die Worte "Der Grundstückseigentümer soll gebeten werden, die regelmäßige Grundstücksreinigung zu veranlassen." eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2020, OF 1369/1 Betreff: Nutzungskonflikte auf dem Geh- und Radweg an der Tramstation "Mönchhofstraße" entschärfen Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrssituation an der Mainzer Landstraße stadteinwärts zwischen Mönchhofstraße und Sondershausenstraße wie folgt neu zu regeln: 1. Der getrennte Geh- und Radweg (VZ 241) wird in einen reinen Gehweg (VZ 239) umgewandelt; 2. Der Radverkehr soll am Ende des Grünstreifens an der Fußgängerampel auf den rechten Fahrstreifen geführt werden; 3. Auf der Fahrbahn soll ein Radfahrstreifen (VZ 295) eingerichtet werden, der Anfang dieses Radfahrstreifens durch geeignete Maßnahmen (wie z.B. an der Kreuzung Kurt-Schumacher- Straße / Berliner Straße) gegen den motorisierten Verkehr gesichert werden; 4. Am Fahrbahnrand werden Sperrgitter, Poller o.ä. aufgestellt werden, um das illegale Parken auf dem Gehweg zu verhindern. Begründung: Der Geh- und Radweg an der Mainzer Landstraße stadteinwärts zwischen Mönchhofstraße und Schmidtstraße wird regelmäßig auf gesamter Länge zugeparkt, hauptsächlich von Anliegern der Kleingartensiedlung. Dadurch werden Fußgänger*innen behindert und gefährdet, da sie auf den Radweg ausweichen müssen. Insbesondere Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder einen Kinderwagen mitführen, sind betroffen. Fahrradfahrer*innen werden dadurch wiederum behindert, so dass die aktuelle Situation für alle nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen unbefriedigend ist. Der Geh- und Radweg endet derzeit etwa 200m weiter stadteinwärts, an der Ecke Mainzer Landstraße / Sondershausenstraße. Gleichzeitig bietet die Mainzer Landstraße an dieser Stelle dem motorisierten Verkehr zwei Fahrstreifen plus den Linkasbbiegestreifen Richtung Schmidtstraße; hinter der Kreuzung Mainzer Landstraße / Schmidtstraße verengt sich dies auf einen Fahrstreifen. Die hier vorgeschlagene Neuregelung würde diese Verengung nur um etwa 100m vorverlegen, gleichzeitig aber ausreichend sicheren Raum für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen schaffen. . Foto: privat . https://geoinfo.frankfurt.de/mapbender/application/sta dtplan Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 34 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 1. bis 3. und die Ziffer 4. der Vorlage OF 1369/1 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6333 2020 Die Vorlage OF 1369/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 3.: SPD, GRÜNE, LINKE., Die PARTEI und U.B. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 4.: Einstimmige Annahme
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2019, OF 1151/1 Betreff: Sondershausenstraße - Poller auf Sperrfläche jetzt Vorgang: OM 3118/18 OBR 1; ST 1432/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert umgehend die in der Stellungnahme ST 1432 versprochenen Poller an der Ecke Sondershausenstraße/Steuernagelstraße aufzustellen. Die Umsetzung der Maßnahme wurde für das 4.Quartal 2018 versprochen. Das ist ein Jahr her. Es ist nicht nachvollziehbar, warum man für das Aufstellen von ein paar Pollern mehr als ein Jahr benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3118 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1432 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5568 2020 Die Vorlage OF 1151/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2019, OF 1022/1 Betreff: Einrichtung von Bewohnerparken endlich wieder möglich? Vorgang: B 265/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Mainzer Landstraße zwischen der Ackermannstraße und der Sondershausenstraße zumindest auf der Seite der ungeraden Hausnummern eine Bewohnerparkzone einzurichten. Sollte das Gebiet zu klein sein, wird der Magistrat gebeten, ein ausreichend großes Gebiet vorzuschlagen. Außerdem sollte seitens der Stadt mit der Firma Audi bzw. der dortigen Niederlassung Kontakt aufgenommen werden, damit deren Fahrzeuge nicht öffentlichen Parkraum blockieren, sondern auf dem Firmengeländer geparkt werden. Die Ausführungen im Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 265 sind für Anwohner und Ortsbeiräte nicht zufriedenstellend, weswegen der Magistrat aufgefordert wird, hier im Sinne der Bürger tätig zu werden. Sollte der Magistrat auf dem Standpunkt stehen bleiben, weiter keine neuen Bewohnerparkzonen einrichten zu wollen, soll alternativ eine Quartiersgarage, dann für die gesamte Friedrich-Ebert-Siedlung, eingerichtet werden. Begründung: Die Bewohner der Mainzer Landstraße im o.g. Bereich haben das Problem, dass die Parkplätze tagsüber von den Mitarbeitern des Audi-Autohauses trotz vorhandenem Parkhaus auf dem Firmengelände blockiert werden. Nach Feierabend werden dann die Parkplätze von den Besuchern der Shisha-Bar an der Ecke Mainzer Landstraße / Wickerer Straße genutzt. Generell herrscht in diesem Gebiet, wie fast im gesamten Gallus, ein hoher Parkdruck. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 265 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 62 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4947 2019 Die Vorlage OF 1022/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "ungeraden Hausnummern" die Worte ",zwischen der Mainzer Landstraße und der Kleyerstraße sowie zwischen der Sondershausenstraße und der Ackermannstraße" eingefügt werden. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL und U.B. gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 904/1 Betreff: Urban Beekeeping im Gallus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Projekt "Urban Bee-Keeping" der Ev. Kirchengemeinde Frieden und Versöhnung aus Mitteln des Ortsbeiratsbudgets mit 3.200,00 Euro zu unterstützen. Begründung: Die Evangelische Kirchengemeinde Frieden und Versöhnung plant zum einen auf dem Turm der Friedenskirche in der Frankenallee und zum andern auf ihrem Kita-Gelände in der Sondershausenstraße jeweils einen Bienenstock aufzustellen und zu betreiben. Begleitet werden soll dies durch pädagogische Angebote für die Kitas der Kirchengemeinde, aber auch für andere Kinder- und Jugendeinrichtungen im Stadtteil. Die Kirchengemeinde lädt darüber hinaus stadtteilweit zur Mitarbeit ein und wird über die Entwicklung der Bienenvölker in Ihren Schaukästen, im Gemeindeblatt, auf Facebook und über andere Medien berichten. Es soll so das Bewusstsein der Menschen im Stadtteil für ökologische Zusammenhänge gesteigert und gefördert werden. Ziel ist es, mit der Zeit daraus ein nachbarschaftliches Projekt zu entwickeln und ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen im Stadtteil (zum Beispiel mit interessierten Privatpersonen, aber auch mit den örtlichen Kleingartenvereinen) Kooperationen zu bilden und weitere Bienenkästen aufzustellen. Die dann im Stadtteil vorhandenen notwendigen Arbeitsgeräte (zum Beispiel Honigschleudern und ähnliches) könnten dann über die Kirchengemeinde auch an Dritte verliehen werden. Die Kirchengemeinde bittet dieses Projekt aus den Mitteln des Ortsbeiratsbudgets mit einer Anschubfinanzierung zu unterstützen. Die ersten Anschaffungskosten für das notwendige Material und erste Schulungen belaufen sich auf ca. 3.200,00 Euro Die Kirchengemeinde wird dann zukünftig die laufenden Kosten, die notwendigen Schulungen für Interessierte und sonstige Kosten für Infomaterial, Schautafeln und Schulungsunterlagen aus eigenen Mitteln tragen. Dies über den engen Kreis der Kirchengemeinde hinausgehende Projekt ist sehr förderungswürdig und förderungsfähig. Anlage 1 (ca. 115 KB) Antragsteller: SPD CDU U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 07.05.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 294 2019 Die Vorlage OF 904/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2019, OF 911/1 Betreff: Angsträume beseitigen: Westliche Seite der Ackermannstraße und Weg zum Sportplatz der SG 1928 e. V. besser beleuchten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für eine durchgängig ausreichende Beleuchtung an der westlichen Straßenseite der Ackermannstraße zu sorgen. Die bestehende Beleuchtung reicht vor allem vor der Ackermann- und Bürgermeister-Grimm-Schule nicht aus, da diese durch die hohen Bäume verringert wird. Auch der Fußweg zwischen Ackermannschule und Sportplatz der SG28 ist im Dunkeln schlecht beleuchtet und muss besser beleuchtet werden, damit er wieder von Bürgern benutzt werden kann. Begründung: Anwohner berichten davon, dass viele Menschen bei Dunkelheit auf die andere Seite der Ackermannstraße wechseln, um den dort entstandenen dunklen Angstraum zu meiden. Ebenso wird der Fußweg am Sportplatz bei Dunkelheit gemieden. Dem kann durch einfache Maßnahmen entgegengewirkt und die Beleuchtung an diesen Stellen verbessert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 07.05.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4582 2019 Die Vorlage OF 911/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2019, OF 870/1 Betreff: Tiefgaragenstellplätze der ABG in der Friedrich-Ebert-Siedlung Bewohnerinnen und Bewohner der Friedrich-Ebert-Siedlung wenden sich immer wieder an Mitglieder des Ortsbeirats mit Klagen darüber, dass es zu wenig Stellplätze für Pkw in den Straßen der Siedlung gibt. Die Vermietung der Wohnungen in der Siedlung erfolgt überwiegend durch die ABG. Zusammen mit den Neubauten in der Cordierstraße hat die ABG Tiefgaragen errichtet, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner Parkplätze anmieten können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, von der ABG folgende Fragen beantworten zu lassen: 1. Wie viele Parkplätze werden von der ABG in der Friedrich-Ebert-Siedlung vermietet? 2. Wie viele Parkplätze sind davon tatsächlich an Mieter_innen der ABG vermietet? 3. Wie hoch sind die monatlichen Mietkosten für einen Pkw-Stellplatz? 4. Können die Parkplätze auch gemietet werden, wenn nicht gleichzeitig ein Wohnungsmietvertrag mit der ABG besteht (z.B. Mieter der Vonovia-Liegenschaften / der Erbbau-Siedlung oder Einpendler)? Begründung: Aufgrund der Wünsche einiger Anwohnerinnen und Anwohner, die an Begehungen des Stadtteilbüros teilgenommen haben, hat der Ortsbeirat u.a. gefordert, Schrägparkplätze einzurichten; Schrägparker fahren meist weit auf den Gehweg auf und zwingen an vielen Stellen zu Fuß Gehende auf die Straße. Auch in der Friedrich-Ebert-Siedlung ist der Straßenraum als Parkplatz gestaltet; die Gehwege sind häufig schmal, Lücken, die Straße zu queren, oft kaum vorhanden und an vielen Stellen ist insbesondere für Kinder der Verkehr nicht einsehbar. Die Erfahrung zeigt leider (z.B. "Tiefgarage am Europagarten"), dass immer wieder Forderungen an die Politik herangetragen werden, kostenlose Parkplätze auf der Straße und wenn möglich direkt vor dem eigenen Hauseingang zur Verfügung zu stellen, während Quartiersgaragen leer stehen, weil man sich die Miete für einen Stellplatz sparen möchte. Vor diesem Hintergrund ist es interessant zu erfahren, wie hoch die Auslastung der Quartiersgaragen der ABG durch Mieter_innen sind oder ob auch hier hohe Leerstände vorhanden sind, während die Straßen des Quartiers von Pkws zugestellt sind. Beobachtungen der Antragsteller zeigen, dass z.B. nach 18 h der nördliche Gehweg in der Cordierstraße, der nicht zum Parken zugelassen ist, illegal so beparkt wird, dass zu Fuß Gehende auf die Straße ausweichen müssen. An vielen Stellen ist dadurch der Straßenraum so verengt, dass im Notfall Rettungsfahrzeuge die Straße nicht durchfahren können. Gleichzeitig sind "um die Ecke" auf der Sondershausener Straße i.d.R. nur ca. 50% der abmarkierten Stellplätze belegt und diese überwiegend an den Einmündungen von Cordier-, Teves- und Steuernagelstraße. Auf der Sondershausener Straße zwischen Cordierstraße und Kleyerstraße befinden sich keine Hauseingänge. Es drängt sich der Eindruck auf, dass sogar ein Fußweg zum Parkplatz von 100 m als nicht akzeptabel und die Situation damit als "unzumutbarer Parkdruck" erlebt wird. Neben den Anwohnerinnen und Anwohnern, die mehr Stellplätze für Pkw in der Siedlung fordern, gibt es auch zahlreiche in der Siedlung lebende Menschen - mit oder ohne Pkw - die sich mehr Platz auf den Gehwegen, bessere Querungsmöglichkeiten, mehr Übersicht über den Straßenraum wünschen. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 19.03.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1199 2019 Die Vorlage OF 870/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2018, OF 630/1 Betreff: Jährlich eine Sitzung des Ortsbeirats in der Friedrich-Ebert-Siedlung organisieren Die Menschen, die in den Siedlungen westlich des Homburger Damms leben, beklagen immer wieder, dass sie sich "abgehängt" fühlen, dass an sie bei Überlegungen, wie man das Gallus für die Menschen attraktiver machen könnte, nicht gedacht wird. Viele erklären, dass man ihnen kein Forum bieten würde, wo sie ihre Wünsche, Anregungen und Kritiken vorbringen könnten. Es handelt sich nicht nur um die südlich der Mainzer gelegene Friedrich-Ebert-Siedlung. Auch die Bewohnerinnen und Bewohner der kleinen Quartiere nördlich der Mainzer Landstraße fühlen sich nicht wahrgenommen: Die Erbbausiedlung (zwischen Homburger Damm und Schmidtstraße) sowie die Mönchhof-Siedlung (zwischen Schmidtstraße und Kleingärten/Autobahnbrücke). Selbstverständlich können die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Siedlung die Sitzungsorte im Gallus problemlos zu Fuß oder mit Bus und Bahn erreichen. Wenn der Ortsbeirat aber zu einer Sitzung in der Friedrich-Ebert-Siedlung einlädt, ist dies eine andere Geste: "Der Ortsbeirat kommt zu den Menschen." Diese Geste signalisiert viel deutlicher, dass man die Bewohnerinnen und Bewohner dieses Teils des Gallus als "zugehörig" wahrnimmt und daran interessiert ist, ins Gespräch zu kommen. Eine Einrichtung westlich des Homburger Damms/nördlich der Mainzer, die einen geeigneten Raum für eine Sitzung des Ortsbeirats zur Verfügung stellen könnte, ist uns nicht bekannt. Für das Friedrich-Ebert-Siedlung südlich der Mainzer könnte eine Anfrage wegen eines Raums für die Sitzung an die beiden Schulen in der Ackermannstraße gehen. Vor diesem Hintergrund wird der Ortsbeirat gebeten, zu beschließen: Der Ortsvorsteher wird beauftragt, ab 2019 für jährlich eine Sitzung des Ortsbeirats einen Raum im Gallus westlich des Homburger Damms zu suchen. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 05.06.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 630/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2018, OF 590/1 Betreff: Schrägparken durchgängig in der Tevesstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das Schrägparken in der gesamten Tevesstraße auf nördlicher Seite einzurichten. So wie im westlichen Teil der Tevesstraße das Schrägparken für Autos schon eingerichtet ist (Bild 1), soll es nach der Kreuzung der Herxheimerstraße (Bild 2) weitergeführt werden. Bisher parken dort die Autos längs. Für die Umbaumaßnahmen müssen die alten Poller rückgebaut werden. Sollte es aus verkehrstechnischen Gründen notwendig sein, dass die auf der südlichen Seite der Tevesstraße parkenden Autos nun halb auf der Fahrbahn, halb auf dem Gehweg stehen müssen, dann sollte auf dem Gehweg eine weiße Line aufgetragen werden, die dem Parkenden verdeutlich, dass der Gehweg nicht "zugeparkt" werden darf. Begründung: Das Parkplatzproblem in der Stadt und auch in der Friedrich-Ebert-Siedlung ist bekannt. Gerade zu den Nachtzeiten ist es sehr schwer einen Parkplatz zu finden. Bei der Begehung der Friedrich-Ebert-Siedlung unter der Leitung des Quartiersmanagements und der Beteiligung vieler Anwohner und verschiedener Ämter, kam die Idee auf das Schrägparken in der Tevesstraße weiter auszubauen. Die Vertreter der Ämter hatten zunächst keine Bedenken. Durch das Entfernen der alten Poller könnte das Schrägparken eingeführt werden. Den Fußgängern wird dadurch kein Platz genommen. So könnten viele neue Parkplätze entstehen, ohne dass es für Radfahrer und Fußgänger zu Einschränkungen kommt. Bild 1 Bild 2 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 08.05.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3119 2018 Die Vorlage OF 590/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU und FDP gegen GRÜNE, ÖkoLinX-ARL, PARTEI und U.B. (= Ablehnung); LINKE. und BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2018, OF 588/1 Betreff: Radweg ändern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Radweg für rechts abbiegende Radfahrer, an der Ecke Kleyerer Straße / Sondershausenstraße wieder so verlegt wird, das Radfahrende sicher rechts abbiegen können. Dazu sollte der Radweg nicht durch die Haltebucht für Busse (rechts) führen, aber auch nicht unnötig die Sperrfläche umfahren werden müssen, sondern der Radweg sollte an der Haltebucht direkt in einem Bogen vorbeigeführt werden. Begründung: Derzeit müssen Radfahrer, die von der Kleyererstraße rechts in die Sondershausenstraße abbiegen wollen einen unnötigen Umweg um die weiß markierte Sperrfläche fahren. Dies vermeiden naturgemäß alle Radfahrer und nehmen die Abkürzung über die Bushaltestelle bzw. den Warteplatz für Busse. Dieser Bereich ist aber für den Busverkehr ausgelegt und nicht für Radfahrer. . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 08.05.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3117 2018 Die Vorlage OF 588/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und U.B. gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE., BFF und PARTEI (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2018, OF 591/1 Betreff: Bordstein absenken und Sperrfläche einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Bordstein auf Höhe des Hauses Ackermannstraße 1-9 abgesenkt wird und anstatt eines Parkplatzes eine Sperrfläche eingerichtet wird, die auch mit Pollern gesichert wird. Die Sperrfläche soll mit einem weißen Kreuz auf dem Boden markiert werden. Begründung: Vor dem Haus der Ackermannstraße 1-9 befinden sich viele Mülltonnen. Diese sollen durch größere Müllcontainer ersetzt werden, so der Wunsch der Bewohner. Damit diese Container von der FES abgeholt werden können bedarf es baulicher Maßnahmen. Der Bordstein muss auf Höhe des Mülleimerstandortes abgesenkt werden. Ein Parkplatz muss als Sperrfläche ausgewiesen werden, damit die Müllabfuhr jederzeit an die Container kommen kann. Zusätzlich sollte die Sperrfläche noch mit zwei Pollern gesichert werden, so dass es nicht möglich ist auf der Sperrfläche zu parken. Diese Maßnahme wurde mit Anwohnern und den entsprechenden Ämtern besprochen und fand breite Zustimmung. Die Maßnahme sollte ungefähr in dem Bereich zwischen den beiden parkenden Autos durchgeführt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 08.05.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3120 2018 Die Vorlage OF 591/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2018, OF 589/1 Betreff: Poller auf Sperrfläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Sperrfläche (weiß markiert) an der Ecke Steuernagelstraße/Sondershausenstraße auf der nördlichen Seite abgepollert wird. Begründung: Autos, die aus der Steuernagelstraße in die Sondershausenstraße abbiegen möchten müssen, wie üblich, rechts vor links beachten. Da die Sperrfläche jedoch oft zugeparkt wird, teilweise mit Lastwagen, ist der von rechts kommende Verkehr schwer oder gar nicht zu sehen. Um freie Sicht auf die Straße zu haben, muss die Sperrfläche freigehalten werden. Dazu ist es notwendig, die Sperrfläche abzupollern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 08.05.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3118 2018 Die Vorlage OF 589/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor vor dem Wort "abgepollert" die Worte "gut sichtbar" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2018, OF 598/1 Betreff: Fehlende Spenderboxen für Hundekotbeutel in der Friedrich-Ebert-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Friedrich-Ebert-Siedlung an folgenden Standorten weitere Spenderstationen für Hundekotbeutel aufzustellen: 1. Auf der Ackermannstraße in Höhe der Hausnummer 17-23, 2. auf der Grünfläche zwischen den Häusern bzw. neben den Mülleimern zwischen Steuernagel- und Kleyerstraße, 3. am Ende der Sackgasse der Ackermannstraße / Übergang zur Cordierstraße neben der Bürgermeister-Grimm-Schule und 4. gegenüber der Serbisch-Orthodoxen-Gemeinde auf der Sondershausener Straße im Übergang zum Fußgängerweg (zur Cordierstraße gehörend) neben der großen Grünanlage. Alle Standorte sind auf der Karte in der Anlage eingezeichnet, da diese z.T. mit Straßenbezeichnungen nicht genau angegeben werden können. Das Quartiersmanagement Gallus hat bereits erklärt, für diese Spender die Patenschaft übernehmen zu wollen. Begründung: Es gibt einige Beschwerden der Anwohner über Hundekot in den genannten Bereichen. Mit den bereits vorhandenen Spendern wurden gute Erfahrungen gemacht. So kann Kot von den Besitzern einfach und schnell entsorgt werden und stellt somit auch keine Gefahr für auf den Wiesen spielende Kinder dar. Quelle: https://www.google.de/maps/place/Kleyerstra%C3%9Fe,+60326+Frankfurt+am+Main/@50. 0983178,8.6222865,16z/data=!4m5!3m4!1s0x47bd0bc4c0a82aff:0x4b97e0669b9bee01!8m2! 3d50.0976709!4d8.6310949 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 08.05.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3126 2018 Die Vorlage OF 598/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2018, OF 523/1 Betreff: Abwärme von Rechenzentren zur Beheizung von Wohnraum nutzen Der Magistrat wird aufgefordert, durch Beratung, Vermittlung und Berücksichtigung in den relevanten Genehmigungsverfahren dafür Sorge zu tragen, dass die im Bereich des Bebauungsplans Kleyerstraße / Ackermannstraße möglichen - noch zu errichtenden - Wohnungen ganz oder Teilweise mit Abwärme der Rechenzentren in der Kleyerstraße beheizt werden. Begründung: Durch die neue und enger verzahnte Nachbarschaft von neuem Wohnungsbau und bestehenden und neuen Rechenzentren könnten kostenintensive Auflagen für den Betreiber auf dem ehemaligem Telenormagelände entstehen. Durch die umweltfreundliche Weiternutzung der Abwärme würden diese Mehrkosten langfristig aufgefangen werden. Das wohnortnahe und Wege reduzierende Arbeiten wird durch eine derartige Kooperation gestützt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 13.03.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 523/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 10.04.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2978 2018 Die Vorlage OF 523/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE,LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und U.B. (= Ablehnung); SPD und PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2017, OF 362/1 Betreff: Ein Bücherschrank für die Friedrich-Ebert-Siedlung - Ackermannstraße/Ecke Tevesstraße Wie dem Ortsbeirat in der Sitzung im Juni bereits vorgestellt, schlägt das Quartiersmanagement / Stadtteilbüro zusammen mit Aktiven im Stadtteil vor, in der Friedrich-Ebert-Siedlung einen Bücherschrank aufzustellen. Der Bücherschrank würde von der Jugendkulturwerkstatt Falkenhain betreut. Es bietet sich an, die Umgebung des Bücherschranks durch eine Bank einladend zu gestalten; die Erfahrung zeigt, dass die Bank am Bücherschrank in der Frankenallee häufig von Menschen besetzt ist, die Bücher aussuchen, lesen oder sich unterhalten. Vor diesem Hintergrund wird der Ortsbeirat gebeten, zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Aufstellung eines Bücherschranks, einer Bank sowie eines Mülleimers aus dem Budget des Ortsbeirats bis zu einem Betrag von max. 8.200 € zur Verfügung zu stellen.
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2017, OF 311/1 Betreff: Barrierefrei - Besser für alle! hier: Übergang Ackermannstraße 74 Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die im Betreff genannte Querungshilfe für zu Fuß gehende barrierefrei ausgestaltet wird indem die Bordsteine abgesenkt werden. Begründung: Diese Maßnahme erleichtert Personen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, die Nutzung des Übergangs enorm. Gleichzeitig profitieren aber auch alle anderen Nutzergruppen von der Maßnahme. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 23.05.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1715 2017 Die Vorlage OF 311/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen 2 CDU (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2016, OF 1/1 Betreff: Bessere Straßenquerung Mainzer Landstraße/Wickerer Straße Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Wartezeiten der Fußgängerampeln Mainzer Landstraße Straßenbahnhaltestelle Wickerer Straße für zu Fuße gehende verkürzt werden. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Querungszeit ("Grünphase") für zu Fuß gehende verlängert wird. Begründung: Hallo, zunächst möchte ich mich ganz herzlich für die Aufstellung eines Geschwindigkeitsmeßgerätes an der Ecke Wickerer Straße/Mainzer Landstraße bedanken. Auf der anderen Straßenseite wäre ebenfalls ein solches Gerät nötig, aber darum geht es mir heute nicht. Ich möchte vielmehr darauf aufmerksam machen, dass die Fußgängerampel an der Straßenbahnhaltestelle Wickerer Straße viel zu lange braucht, bis sie auf "grün" für die Fußgänger umschaltet. Man hat das Gefühl, minutenlang warten zu müssen, bis die Ampel für die Fußgänger grünes Licht zeigt. Die Grünphase an sich ist dann aber zu kurz, so dass ältere Menschen und Kinder die Strecke von Straßenseite zu Straßenseite gar nicht in dieser Zeit bewältigen können. Ich rege an, die Zeit des Umschaltens der Ampel auf Grün zu verkürzen und die Grünphase für die Fußgänger zu verlängern. Wenn es so lange dauert, bis es für die Fußgänger grün wird, verleitet das sehr, die Straße vorher schon zu überqueren. Das ist für mich ein Gefahrenpunkt, besonders für Kinder, die die nahegelegene Grundschule in der Ackermannstraße besuchen. Vielleicht können Sie das ja anregen? Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Wirken für das Gallus. Mit freundlichen Grüßen. . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 03.05.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 48 2016 Die Vorlage OF 1/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 3 CDU (= Ablehnung); 1 CDU, BFF und PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.09.2015, OA 661 entstanden aus Vorlage: OF 648/1 vom 23.08.2015 Betreff: Gemeinschaftliches Wohnen und bezahlbarer Wohnraum für Generationen 55plus auf dem Avaya-/Teves-Gelände Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.01.2006, § 10712; OA 487/07 OBR 1 Mit Beschluss vom 26.01.2006, § 10712, hat die Stadtverordnetenversammlung festgelegt, dass der Magistrat dafür Sorge tragen soll, dass "künftig in Frankfurter Neubaugebieten - wie zum Beispiel am Rebstock oder auf dem Riedberg - 10 bis 15 Prozent der Bauflächen für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. vorgehalten werden". Diesem Beschluss wurde seither auf deutlich unter einem Prozent der Bauflächen Rechnung getragen, sodass aufgrund der anerkannt positiven gesellschaftlichen, ökonomischen und sozialen Effekte nun verstärkt geeignete Rahmenbedingungen für diese Wohnformen zu schaffen sind. Mit dem Bebauungsplan Nr. 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße - wird derzeit (Stand: August 2015) für das Gebiet nördlich der Kleyerstraße und südöstlich der Rebstöcker Straße Planungsrecht für ein Wohngebiet geschaffen. Ein Teil der Flächen befindet sich in städtischem Eigentum, sodass hier auch eine dem o. g. Beschluss folgende Vergabe in Erbbaurecht oder die Konzeptvergabe an einen mietpreisdämpfend wirkenden Bestandshalter (z. B. Genossenschaft, Stiftung o. Ä.) anzustreben ist. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass auf dem sogenannten Avaya-/Teves-Gelände der Beschluss § 10712 der Stadtverordnetenversammlung umgesetzt und circa 15 Prozent der Fläche für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. vorgehalten wird und dem steigenden Bedarf an selbstorganisierten, generationenübergreifenden Wohnprojekten und bezahlbarem Wohnraum der Generation 55plus Rechnung getragen wird, indem die Flächenvergabe nach dem Konzeptverfahren durchgeführt wird. Begründung: Die deutlich wachsende Zahl der Seniorinnen und Senioren der Frankfurter Stadtbevölkerung will solange wie möglich selbstbestimmt in einer eigenen Wohnung leben. Beste Voraussetzungen dafür bieten selbstorganisierte Wohnprojekte, bei denen sich Menschen entweder generationenübergreifend oder altershomogen vor dem Einzug zusammenfinden, um dann gemeinsam in eine Hausgemeinschaft zu ziehen, und wo bewusst eine deutlich intensivere und achtsamere Nachbarschaft gelebt und gepflegt wird als es bei gängigen, zufällig zustande kommenden Wohnsituationen der Fall ist. Die Stadt hat die Vorteile dieser Wohnkonzepte erkannt, mit Beschlüssen den Weg geebnet und muss nun für die Umsetzung/Realisierung Sorge tragen. Der Vorteil dieser Wohnkonzepte besteht u. a. darin, dass alterstaugliche Wohnungen mit integrativen, sozialen und nachbarschaftlichen Bezügen entstehen können; das Sozialgefüge des Stadtteils wird gestärkt und Pflege-, Familien- und kommunale Hilfssysteme entlastet. Gerade in einem Stadtteil wie dem Gallus, mit einem hohen Anteil an Wohnbevölkerung, einem hohen Anteil an Wohnungen, die im Besitz von Wohnungsbaugesellschaften sind, und in dem zunehmend über Flächenumnutzung und Nachverdichtung neuer, hochpreisiger Wohnraum entsteht, sind diese Wohnformen besonders nötig. Verschiedene Beschlüsse der letzten Jahre weisen darauf hin, dass in der Stadt Frankfurt deutlich mehr beispielgebende innovative Wohnformen gewollt sind. So wurde beispielsweise bereits 2007 im Ortsbeirat beschlossen, auf die Umsetzung von Wohnformen nach dem "Bielefelder Modell" hinzuwirken. Die dort gewählte Begründung ist aktueller denn je: "'Wir werden weniger, älter und bunter' - demografischer Wandel meint nicht nur die Zunahme der älteren Bevölkerungsgruppe, sondern auch die Differenzierung ihrer Lebensformen. Die Nachfrage nach Angeboten des selbstbestimmten Wohnens im Alter rückt in den Mittelpunkt des zukünftigen Wohnungsbaus und der Quartiersentwicklung. Neben Ansprüchen an die Wohnung, die Wahlfreiheit sowie die Bezahlbarkeit von notwendigen Dienstleistungen gewinnen soziale Qualitäten des Wohnens im Alter mehr und mehr an Bedeutung. Besonders hoch eingeschätzt werden: - Kontakt, Geselligkeit, Kommunikation; - Freizeitgestaltung und kulturelle Angebote; - Leben in der Gemeinschaft, Nachbarschaft; - soziale Bindungen und Sicherheit im Alltag." Allgemein besteht Konsens über die positive Wirkung neuer Wohnformen. Bundesweit gibt es rund 1.000 als qualitativ anerkannte Wohnprojekte. In Tübingen oder Freiburg sind ganze Stadtviertel mit einer Vielfalt gemeinschaftlicher Wohnprojekte entstanden. Gemessen an diesen Städten, Berlin oder der Schweiz hat Frankfurt einen enormen Nachholbedarf. Allein bei der Umsetzung von Projekten für bessere, altersgerechte Wohnformen sind in Frankfurt am Main gegenwärtig noch die entsprechenden Weichen zu stellen. Auch der jüngst beschlossene Liegenschaftsfonds kann dem Bedarf nur in Einzelfällen entsprechen und ist vor allem auf den o. g. Beschluss § 10712 nicht anwendbar, weil mit dem Liegenschaftsfonds lediglich diejenigen Liegenschaften mobilisiert werden sollen und können, die nicht marktfähig sind. Das hierfür festgeschriebene Konzeptverfahren hat sich allerdings bereits in anderen Städten als Vergabeverfahren bewährt und sollte hier übernommen werden. Die positiven ökonomischen, sozioökonomischen und sozialen Effekte gemeinschaftlichen Wohnens im Alter für Kommunen, Wohnungswirtschaft und Bewohnerinnen und Bewohner wurden mittlerweile hinreichend nachgewiesen. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung hat mit einer wissenschaftlichen Untersuchung die positiven Effekte für das Leben im Alter festgestellt. Insofern wäre es mehr als wünschenswert, wenn auch in Frankfurt am Main innovative Projekte gestartet werden könnten, um Erfahrungen zu sammeln und künftig zu lokal bewährten Vorgehensweisen zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.09.2007, OA 487 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 25 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 16.09.2015 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.10.2015, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 661 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 43. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 08.10.2015, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 661 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Vereinfachtes Verfahren) BFF und RÖMER (= Annahme) 32. Sitzung der KAV am 12.10.2015, TO II, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage OA 661 wird zugestimmt. 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.10.2015, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 661 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6451, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.10.2015 Aktenzeichen: 64 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.12.2014, OF 554/1 Betreff: Fußgänger in der Herxheimerstraße schützen Der Magistrat aufzufordern: den Fußgängerweg zwischen Herxheimer Straße und Sondershausen Straße, zwischen Bunker und Sportplatz, so zu sichern das Autos diesen Weg nicht mehr befahren können. Begründung: Der Weg war vor den Baumaßnahmen am Sportplatz SG 1928 für den PKW-Verkehr gesperrt. Seit dem fehlt die Abpollerung und PKWs nutzen den Weg als Abkürzung und befahren ihn. Gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit und weil man mit PKW-Verkehr nicht rechnet kam es schon oft zu gefährlichen Situationen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 02.12.2014, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3719 2014 Die Vorlage OF 554/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2014, OF 477/1 Betreff: Nach dem Einrichten der behindertengerechten Wahllokale diese auch beflaggen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten ob nachstehende Wahllokale am Wahltag dem Anlass gemäß beflaggt werden können: - Cronstettenhaus, Speicherstraße - Internationale Kita, Ackermannstraße - Internationales Zentrum, Mainzer Landstraße 464 - Begegnungsstätte Gallus, Frankenallee - Goethe Gymnasium, Außenstelle, Rudolfstraße Begründung: Für Demokraten ist der Wahltag ein Festtag. Die neu etablierten behindertengerecht zugänglichen Wahllokale verfügen über keine Fahnenstangen und werden von den Behörden demzufolge auch nicht beflaggt. Da für die deutschlandweit stattfinden Festlichkeiten zum 3. Oktober 2014 in Frankfurt am Main Millionenbeträge zur Verfügung stehen, kann man bei den genannten Örtlichkeiten die Voraussetzung zur Beflaggung am Nationalfeiertag und den kommenden Wahlen schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 17.06.2014, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 477/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FREIE WÄHLER und FDP (= Annahme)
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2014, OF 400/1 Betreff: Ein Alten- und Pflegeheim auf dem Avaya-Gelände im Kleyerquartier? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich eine Einrichtung zur stationären Pflege älterer Menschen in dem nach dem Siegerentwurf des Architektenbüros Baufrösche geplanten Gebäude westlich des Quartiersplatzes, zwischen dem Quartiersplatz und der Ackermannstraße auf dem Avaya-Gelände im Kleyerquartier realisieren lässt. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich für ein solches Projekt ein Träger finden lässt. Begründung: Aufgrund der demographischen Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte besteht ein hoher Bedarf an o.g. Sozial- und Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen. Aufgrund seiner hohen Bevölkerungszahl gilt dies in besonderem Maße für den Stadtteil Gallus, zumal gerade dort ein starkes Bedürfnis besteht, im heimatlichen Stadtteil inmitten des vertrauten sozialen und familiären Umfeldes in Würde zu altern. Mit der Bebauung des sogenannten avaya-Geländes an der Kleyerstraße ergeben sich neue Möglichkeiten diese wichtige Forderung der Menschen im Stadtteil zu verwirklichen. Anknüpfend an die Anregung des Ortsbeirates (. ) gilt es nun, dieses Anliegen mit aller Kraft weiter zu verfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 400/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2013, OF 379/1 Betreff: Piktogramm auf die Fahrbahn der Ackermannstraße Der Magistrat wird gebeten auf der Ackermannstraße in Richtung Mainzer Landstraße vor der Internationalen Kindertagesstätte " Ackermannstraße" Haus-Nr. 44 ein Piktogramm "Achtung Kinder" auf die Fahrbahn aufzubringen. Begründung: Piktogramme "Achtung Kinder" veranlassen die Verkehrsteilnehmer vorsichtiger vor Kindereinrichtungen zu fahren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2701 2013 Die Vorlage OF 379/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2013, OF 329/1 Betreff: Müllabfuhr im Bereich Mainzer Landstraße/Sondershausenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass der Müll im Bereich des Müllplatzes für die Häuser Sondershausenstraße 59 - 73 und Mainzer Landstraße 497 - 505 und Mainzer Landstraße 507 - 519 ständig (bei jedem Müllabholtermin) und immer abgeholt werden kann. Begründung: Der Müllplatz für die oben genannten Häuser befindet sich im Bereich des Parkplatzes Sondershausenstraße/Mainzer Landstraße. Der Zugang für die Müllfahrzeuge muss über die Mainzer Landstraße erfolgen. In diesem Bereich befindet sich auch ein Wendehammer, der das Halten dort per Halteverbotszeichen verbietet. Dieses Verbot wird jedoch ständig missachtet und die Müllabfuhr kann deshalb auf Grund der dortigen widerrechtlichen Park- und Haltverbotssituation häufig nicht abgeholt werden. Der Müll häuft sich an und führt zu unerträglichen Situationen. Hier ist dringend und sofort Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 27.08.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2397 2013 Die Vorlage OF 329/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2013, OF 323/1 Betreff: Mit dem Rolli keine Querungsmöglichkeit Der Magistrat wird aufgefordert folgende Fußgängerüberwege so herrichten bzw. reparieren zu lassen, damit auch Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ohne fremde Hilfe, bzw. ohne Sturzgefahr die Straße queren können: - Mainzer Landstraße, westlich der Rebstöcker Straße zwischen Fast-Food-Restaurant und Spanischem Restaurant. - Rebstöcker Straße, südlich der Mainzer Landstraße, zwischen Kiosk und Fast-Food-Restaurant. - Mainzer Landstraße, östlich der Ackermannstraße, zwischen ehem. Bäckerei und Autohaus. Begründung: Absenkungen und Unebenheiten erschweren es Nutzerinnen und Nutzern von Rollstühlen immens, die Fahrbahn sicher zu queren. Die auf einen Rollstuhl angewiesene Antragstellerin hat selbst erleben müssen, dass der Rollstuhl auf einem der Überwege umkippte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 27.08.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2393 2013 Die Vorlage OF 323/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.06.2013, OA 403 entstanden aus Vorlage: OF 314/1 vom 09.06.2013 Betreff: Der Stadtteil Gallus wächst und der Magistrat will Kitaplätze streichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert sicherzustellen, dass die Kindertagesstätte "Versöhnung" der evangelischen Kirchengemeinde Frieden und Versöhnung auch über das Jahr 2014 hinaus mit drei Gruppen betrieben werden kann. Pläne, die Kita in der Sondershausenstraße auf zwei Gruppen zu verkleinern, werden nicht weiter verfolgt. Vielmehr wird der Magistrat aufgefordert, in Gesprächen mit der betroffenen Kirchengemeinde Frieden und Versöhnung nach Möglichkeiten zu suchen, die räumlichen Bedingungen der Kita so zu gestalten oder zu erweitern, dass der Betrieb mit drei Gruppen langfristig gesichert wird. Begründung: Nach Informationen des Ortsbeirates 1 ist vonseiten der Stadt geplant, die oben genannte Kita von zurzeit drei Gruppen ab 2014 auf zwei Gruppen zu verkleinern. Die Kita der Kirchengemeinde Frieden- und Versöhnung ist im Stadtteil sehr beliebt. Regelmäßig gibt es deutlich mehr Anmeldungen als vorhandene Plätze in dieser Einrichtung. Eine Abnahme dieses Interesses ist nicht zu erkennen. Vielmehr steigt der Bedarf an Kitaplätzen kontinuierlich, entstehen doch im Gallus nicht nur im Europaviertel neue Wohnungen. Auch die wesentlich dichter an der Kita "Versöhnung" liegenden Bauprojekte auf dem ehemaligen Opelgelände (Mainzer Landstraße/Ecke Sodener Straße), die Bebauung des ehemaligen "Holz Fiedler-Geländes" und die Bauprojekte "Lahn'sche Höfe" und "Adler Quartiere" lassen eher davon ausgehen, dass der Bedarf noch steigen wird. Statt der im Stadtteil Gallus sehr aktiven Kirchengemeinde eine Gruppe wegzunehmen, sollte der Magistrat den Träger dieser Kita dabei unterstützen, das vorhandene Angebot langfristig aufrechtzuerhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.12.2013, B 577 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 03.07.2013 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung der KAV am 26.08.2013, TO II, TOP 120 Beschluss: Die Vorlage OA 403 dient zur Kenntnis. 22. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 02.09.2013, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 403 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Piraten (= Annahme) 14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 08.10.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OA 403 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Beschlussausfertigung(en): § 3500, 22. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 02.09.2013 Aktenzeichen: 40 4
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2013, OF 314/1 Betreff: Der Stadtteil Gallus wächst und der Magistrat will Kita-Plätze streichen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten: den Magistrat aufzufordern sicherzustellen, dass die Kindertagesstätte "Versöhnung" der evangelischen Kirchengemeinde Frieden und Versöhnung auch über das Jahr 2014 hinaus mit drei Gruppen betrieben werden kann. Pläne, die Kita in der Sondershausenstraße auf zwei Gruppen zu verkleinern, werden nicht weiter verfolgt. Vielmehr wird der Magistrat in Gesprächen mit der betroffenen Kirchengemeinde "Frieden und Versöhnung" nach Möglichkeiten suchen, die räumlichen Bedingungen der Kita so zu gestalten oder zu erweitern, dass der Betrieb mit drei Gruppen langfristig gesichert wird. Begründung: Nach Informationen des Ortsbeirates 1 ist von Seiten der Stadt geplant, die o. g. Kita von zurzeit 3 Gruppen ab 2014 auf 2 Gruppen zu verkleinern. Die Kita der Friedens- und Versöhnungsgemeinde ist im Stadtteil sehr beliebt. Regelmäßig gibt es deutlich mehr Anmeldungen als vorhandene Plätze in dieser Einrichtung. Eine Abnahme dieses Interesses ist nicht zu erkennen. Vielmehr steigt der Bedarf an Kita-Plätzen kontinuierlich. Entstehen doch im Gallus nicht nur im Europaviertel neue Wohnungen - auch die wesentlich dichter an der Kita "Versöhnung" liegenden Bauprojekte auf dem ehemaligen Opelgelände (Mainzer Landstraße / Ecke Sodener Straße), die Bebauung des ehemaligen "Holz Fiedler-Geländes" und dem Bauprojekt "Lahnschen Höfe" und "Adler Quartier" lassen eher davon ausgehen, dass der bestehende Bedarf noch steigen wird. Anstatt der im Stadtteil Gallus sehr aktiven Kirchengemeinde eine Gruppe weg zu nehmen, sollte der Magistrat viel eher den Träger dieser Kita dabei unterstützen, das vorhandene Angebot langfristig aufrecht zu erhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 25.06.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 403 2013 Die Vorlage OF 314/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2012, OF 216/1 Betreff: Anwohnerparken in der Friedrich-Ebert-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Friedrich-Ebert Siedlung eine Anwohnerparkzone einrichten zu lassen. Begründung: Im o.g. Gebiet herrscht enormer Parkplatznotstand für die Anwohner, da durch die Besucher der Kleingartenanlagen in der Sondershausenstraße, sowie Besucher der Fußballspiele auf dem Sportplatz SG28 und auch durch das Abstellen ihrer Fahrzeuge durch die "Volkswagen Zentrum Frankfurt" in der Regel übermäßig viele Parkplätze zugestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 216/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2012, OF 206/1 Betreff: Sondershausenstraße: Radler, dein Weg endet hier! Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Radweg in der Sondershausen Straße zwischen Cordierstraße und Mainzer Landstraße zukünftig wieder von Radfahrern genutzt werden kann. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob dies a) durch eine Veränderung der Markierung der Parkplätze und / oder durch eine stärkere Bestreifung des Abschnittes durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes erreicht werden kann. Begründung: Zwischen der Kleyerstraße und der Cordierstraße ist das Radfahren gegen die Einbahnstraße erlaubt. Entsprechende Markierungen auf der Fahrbahn weisen dies aus. Nördlich der Cordierstraße ist dies jedoch nicht mehr möglich. Der Radfahrer muss nun auf einen eigens für ihn ausgewiesenen Radweg ausweisen. Dies ist jedoch oft nur theoretisch möglich, da dieser meist durch Parkende Autos oder abgestellte Motorräder versperrt ist. Immer wieder wird der Radweg hemmungslos zweckentfremdet Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.08.2012, OF 208/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 21.08.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1429 2012 1. Die Vorlage OF 206/1 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 208/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 5 GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU und fraktionslos (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2012, OF 139/1 Betreff: Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Mönchhofstraße: Änderung der Reinigungsklasse Der Magistrat wird aufgefordert, den Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen Ackermann- und Mönchhofstraße von Reinigungsklasse III (5-fache wöchentliche Reinigung) auf Reinigungsklasse II (2-fache wöchentliche Reinigung) einzustufen. Begründung: Eine 5-fache wöchentliche Reinigung ist laut Aussage der Anwohner in diesem Straßenabschnitt nicht notwendig. Die Reinigungsintervalle sollten den tatsächlichen Notwendigkeiten angepasst sein, um so die Kosten nicht unnötig zu steigern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 20.03.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1006 2012 Die Vorlage OF 139/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2012, OF 127/1 Betreff: Parkplätze ordnen in der Tevesstraße oder: Wie schräg ist schräg? Der Magistrat wird aufgefordert, die einzelnen Parkplätze in der Tevesstraße - zwischen der Einmündung Herxheimerstraße und Tevesstraße 46 - markieren zu lassen. In diesem Bereich ist Schrägparken vorgesehen. Dadurch, dass die Parkplätze nicht ausreichend markiert sind werden Fahrzeuge in unterschiedlichen Winkeln zur Tevesstraße geparkt. Dies führt zu einer reduzierten Anzahl von Parkmöglichkeiten. Begründung: Durch das Abstellen der Fahrzeuge in einem unterschiedlichen Winkel zur Tevesstraße kommt es zum Verlust von Parkplätzen. Dies führt zu Unmut bei Parkplatzsuchenden. Um die Parksituation zu regeln und zur Vermeidung von Nachbarschaftskonflikten sollten die Parkflächen besser markiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 14.02.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 903 2012 Die Vorlage OF 127/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2011, OF 30/1 Betreff: Verstopfte Parkplätze im Bereich Mainzer Landstraße, Cordier-, Teves-, und Ackermannstraße Die Ortsvorsteherin wird aufgefordert, mit der Geschäftsführung der Autohäuser Audi und VW ein Gespräch zu führen, mit dem Ziel, Fahrzeuge künftig wieder vermehrt auf dem eigenen Firmengelände - statt in den im Betreff genannten Straßen - abzustellen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beklagen sich mittlerweile massiv über im Wohnbereich abgestellte Firmenwagen. Bei der Vorstellung der diversen Neubaupläne für das Autohaus wurden Ortsbeirat und Anwohnerinnen und Anwohnern immer wieder zugesagt, dass alle Firmenwagen, als auch die Fahrzeuge der Beschäftigten auf dem Firmengelände abgestellt werden würden. Dies trifft - zumindest zur Zeit - nicht zu. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 16.08.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 30/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.05.2010, OA 1127 entstanden aus Vorlage: OF 640/1 vom 25.04.2010 Betreff: Teilneuordnung des Parkens in der Sondershausenstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Sondershausenstraße das Parken neu zu ordnen. Die auf der östlichen Straßenseite vorhandenen Schrägparkplätze werden beibehalten. Gleichzeitig wird das Parken auf der westlichen Straßenseite von dem Beginn des Kleingartenvereins Ackermann bis zur Kleyerstraße unter folgenden Bedingungen erlaubt: Die Fahrzeuge parken längs zur Fahrbahn, zum Teil auf dem Gehweg, zum anderen Teil auf der Straße. Dabei ist zu beachten, dass ausreichend Platz für die Fußgänger verbleibt. Deshalb sind die Parkplätze abzumarkieren und eine Beschilderung, die das Parken zum Teil auf dem Gehweg erlaubt, anzubringen. Begründung: Im oben genannten Bereich herrscht, insbesondere von Frühjahr bis Spätherbst, ein erhöhter Parkdruck durch die dort ansässigen Kleingärtner. Ebenso herrscht erhöhter Parkdruck vor den dortigen Gaststätten. Die östlich liegenden Parkplätze sind in der Regel alle durch Anwohner belegt. Die derzeit auf der westlichen Straßenseite parkenden Fahrzeuge sind dort (seit Jahrzehnten) illegal geparkt. Es ist nun einem Glücksspiel ähnlich, gibt es eine Verwarnung, ja oder nein. Um hier eine eindeutige Rechtssicherheit zu schaffen, ist das Abmarkieren und Beschildern der Parkplätze auf der westlichen Straßenseite dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.09.2010, B 583 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 19.05.2010 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.06.2010, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1127 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Stv. Schenk (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 8295, 42. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.06.2010 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1631/1 Betreff: Sonntags frei für zu Fuß Gehende: Gehwege in Sondershausenstraße und Herxheimer Straße sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen eine regelmäßige Kontrolle des ruhenden Verkehrs sowie die konsequente Entfernung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge in der Sondershausenstraße (insbesondere im Abschnitt zwischen Mainzer Landstraße und Steuernagelstraße) sowie in der Herxheimer Straße sicherzustellen. Begründung: An Sonntagen sind in beiden Straßenabschnitten immer wieder Gehwege, Zebrastreifen und Kreuzungsbereiche vollständig zugeparkt. Für Menschen im Rollstuhl, mit Rollatoren oder Kinderwagen ist das nicht nur ein Hindernis - es ist ein Ausschluss. Sie können weder sicher die Straße queren noch ihre Wohnung verlassen. Dies stellt eine unhaltbare Situation dar, die grundlegende Rechte auf Teilhabe und Mobilität verletzt. Dabei ist der Bereich hervorragend an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Es besteht keinerlei Notwendigkeit, Fahrzeuge in ein Wohngebiet zu lenken, in dem es kaum Parkraum gibt. Die Stadt muss hier für Ordnung sorgen - zugunsten aller, die sich zu Fuß, mit Mobilitätshilfen oder Kinderwagen fortbewegen. (Bilder Quelle: privat) Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.12.2021, OF 261/1 Betreff: Einen Kunstrasenplatz für den Sportplatz Sondershausenstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Sportplatz Sondershausenstraße, welcher von den Vereinen SG Westend Frankfurt und TSKV Türkgücü Frankfurt e. V. genutzt wird, nunmehr endlich und unverzüglich mit einem Kunstrasen ausstatten zu lassen. Das Infill darf nicht aus erdölbasierten Gummigranulaten bestehen, vielmehr sollen dafür nachhaltige Materialien wie Kork oder Sand zur Anwendung kommen. Begründung: Die Sportplätze der beiden Vereine befinden sich trotz starker Nutzung nicht in allerbestem Zustand. Seit Jahren wird den Vereinen durch das Sportamt versprochen, dass "im nächsten Jahr" ein Kunstrasen kommen werde - passiert ist bisher leider nichts. Es handelt sich in diesem dicht besiedelten Bereich mit starker Nachfrage nach Sportmöglichkeiten um einen der stadtweit letzten Plätze mit fehlendem Kunstrasen. Der zur Verfügung stehende Hartplatz verfügt zwar über eine Flutlichtanlage, ist jedoch außerhalb des Sommers zum Bespielen entweder zu weich oder durch Frost zu hart. Der bestehende Rasenplatz verfügt nicht über Flutlichtanlage. Die Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung sollen zusammen mit Nachbarvereinen ausgebaut werden, insbesondere mit Angeboten für Jugendliche. Dabei ist auch an Angebote für Mädchen und Frauen gedacht. Der Ortsbeirat hat sich in der Vergangenheit vielfach für die Sportmöglichkeiten in diesem Bereich eingesetzt. Es ist nun an der Zeit, dass endlich etwas passiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1357 2022 Die Vorlage OF 261/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 247/1 Betreff: Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Quartiersplatz Nr. 8596 Der im Bebauungsplan Nr. 905 festgesetzte Quartiersplatz mit der Nr. 8596 soll in "Marie-PfungstPlatz" benannt werden. Marie Eleonore Pfungst (1862-1943) führte gemeinsam mit ihrer Mutter einen Betrieb und einen Verlag ihres verstorbenen Vaters und Bruders weiter. Mit der von ihr gegründeten Arthur-Pfungst-Stiftung versuchte sie Bildungsarbeit für alle sozialen Schichten zu ermöglichen. Nach erheblichen Eingriffen in ihre Stiftungsarbeit durch die Nationalsozialisten wurde sie im September 1942 ins KZ Theresienstadt deportiert, wo sie wenige Monate später in Folge der Misshandlungen verstarb. (1) 2. Straße Nr. 8593 Die unbenannte Straße Nr. 8593 soll in "Meta-Gadesmann-Straße" benannt werden. Meta Gadesmann wurde am 13. November 1881 in Osnabrück geboren, sie starb am 12. Mai 1962 in Rottach Egern. Meta Gadesmann war Vertraute und Testamentsvollstreckerin des T&NFirmengründers Harry Fuld und war eine der maßgeblich Aktiven des Ende des 19. Jahrhunderts von Frauen gegründeten "Verband der kaufmännischen weiblichen Angestellten". Ziel des Verbandes: die Frauentätigkeit in Kontoren und Handelshäusern als vollständiges Ausbildungs- und Berufsprofil zu entwickeln und die beschäftigten Frauen rechtlich abzusichern und vor Übergriffen zu schützen. Ab 1914 wohnte sie in Frankfurt. Hier setzte sie sich weiterhin für den Aufbau des Frankfurter Vereins ein, in seiner Beratungsstelle für Frauen und vor allem im Aufbau einer Berufsberatungsstelle für Mädchen und junge Frauen. 1919 wurde sie eine von drei weiblichen Stadtverordneten für die Demokratische Partei. Im Folgenden zitiert aus Cobabus : Meta Gadesmann war die "einzige Frau bei der T&N, die nach ihrem Eintritt in die Frankfurter Firma den Weg bis in die Leitungsgremien der T&N schaffte. Harry Fuld, der sie auf Grund ihres sozialen und politischen Engagements kennen und schätzen gelernt hatte, holte sie im Jahre 1916 in sein Unternehmen. Sie hatte sich im Auftrag von Harry Fuld schon bald um den weiteren Aufbau von Vertriebsgesellschaften und die Organisation des Vertriebs verdient gemacht und war deshalb einige Zeit auch in verschiedenen Orten tätig, so unter anderem in Berlin und Hamburg. Diesbezüglich wurde sie auf dem kaufmännischen Sektor zur rechten Hand von Harry Fuld. Daher wurde sie von ihm auch schon bald nach der Gründung der Aktiengesellschaft im Jahre 1926 zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Von dem Firmengründer Harry Fuld wurde sie in der letzten Fassung seines im Sommer 1931 verfassten Testaments an erster Stelle unter den Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstreckern angeführt, noch vor Carl Lehner, der dort erst an zweiter Position benannt wurde. Im Zusammenhang mit den "Reorganisationen" ab Ende 1936 musste sie auf Grund ihrer reservierten Haltung gegenüber dem NS-System - sie pflegte in der Tat auch weiterhin Umgang mit Juden und erwiderte auch den Hitlergruß nicht - ihre Leitungsfunktionen als stellvertretende Vorsitzende bei der T&N aufgeben. Vermutlich wurde sie bereits zu dieser Zeit verhaftet, ins Gefängnis gesteckt und dort für einige Zeit verhört. Dies geschah aber wohl auch deshalb, weil sie vermutlich den im Spätherbst 1936 ins Ausland emigrierenden deutschen Juden aus der Unternehmensleitung der T&N noch etwas Geld mitgegeben hatte. Nach ihrer Freilassung verlegte sie noch im Laufe des Jahres 1937 ihren Wohnsitz von Frankfurt am Main nach Rottach-Egern, wo sie bis an ihr Lebensende wohnen blieb, auch wenn sie sich später selbstverständlich des Öfteren in Frankfurt aufhielt. Trotz ihrer nunmehr nur eingeschränkten Rolle bei T&N war sie im Jahre 1940 und 1941 ganz maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, mit denen es seinerzeit gelang, neue Gesellschafterkreise- neben Dr. Otto Schniewind also vor allem die Thyssen-Gruppe - in das Unternehmen zu holen. Besonders Carl Ludwig Lehner und Ulrich Engel bezichtigten Meta Gadesmann aber auch später weiterhin bei verschiedenen Gliederungen der NSDAP bis hinauf zum RSHA, dass sie sich gegenüber dem NS-Staat obstruktiv verhalten würde. Dies wurde ihr dann auch noch ein weiteres Mal, nach ihrer Verhaftung am 03. August 1944 im Anschluss an das Attentat von Claus Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 in der Wolfsschanze in Ostpreußen, dem ehemaligen Hauptquartier der deutschen Wehrmacht, von einem Mitglied des RSHA in Berlin, einem Freund von Ulrich Engel, vorgehalten. Sie sei politisch unzuverlässig, hätte Umgang mit Juden, würde den Hitlergruß nicht erwidern und müsse daher aus der Leitung der T&N verschwinden. Immerhin wurde sie nach einigen Verhören und einer insgesamt gesehen doch nur wenige Tage andauernden Haft wieder frei gelassen, musste nun aber bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Kontakte zur T&N vollständig unterbrechen. [Es ist dem] Autor nicht bekannt, ob auch Meta Gadesmann als "nicht betroffen [NS]" erklärt wurde... auf jeden Fall sollten aber [ab Juli 1947] Dr. Otto Schniewind und Meta Gadesmann ebenso wie auch Friedrich Sperl schon bald wieder den Leitungsgremien der T&N angehören. ...Meta Gadesmann übte nun vor allem die Funktion einer Kommanditistin aus und gehörte sodann auch im Verlauf der 1950er Jahre bis zu ihrem Tode im Jahre 1962 dem in dieser Zeit gebildeten Präsidium der Gesellschaftsvertretung der T&N an." (2) 3. Straße Nr. 8591 Die unbenannte Straße Nr. 8591 soll in "Mathilde-Maier-Straße" benannt werden. Mathilde Maier, geb. Wormser, wurde am 14.7.1896 in Dinslaken geboren, lebte und arbeitete in Frankfurt und flüchtete am 10.11.1938 nach Brasilien. Im Sommer 1920 heiratete sie den Frankfurter Rechtsanwalt Max Hermann Maier, in dessen Kanzlei sie dann auch die Büroarbeiten erledigte. 1926 konnten beide das vom Frankfurter Architekten Franz Roeckle erbaute Haus Kleebergstraße 3 beziehen. Das Ehepaar war stark engagiert in sozialen Initiativen und Organisationen wie dem Ausschuss für Volksvorlesungen und in gemeinnützigen Stiftungen und Institutionen und eng verbunden mit Ernst Kahn, Frankfurter Stadtverordneter der SPD und ehrenamtlicher Direktor der ABG, und der Gartenstadt AG. 1931 war Mathilde Maier eine der Gründer*innen und Vorsitzende des Dachverbands der Frankfurter Erwerbslosenküchen e.V. Mit ihren Vorstandskollegen Ernst Kahn und Ulrich Burmann unterstützte sie aus dem unentgeltlich überlassenen Büro in der Zentrale der Aktienbaugesellschaft für Kleine Wohnungen in der Elbestraße 48 die lokalen Selbsthilfevereine, initiierte und unterstützte Öffentlichkeitsarbeit und Spendenkampagnen für die Deckung der Kosten. Am bekanntesten ist hier sicher der Film von Ella Bergmann-Michel "Erwerbslose kochen für Erwerbslose", der in allen Frankfurter Kinos und auf mobilen Leinwänden an der Hauptwache erfolgreich um Spenden warb. Wohnungsgesellschaften, die die Erwerbslosenküchen maßgeblich unterstützten, waren u.a. die Gartenstadt AG und die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen (ABG), dies sowohl personell wie durch die unentgeltliche Überlassung von Räumen - für die Küche im Bahnhofsviertel Räume in der Elbestraße 48 und für die Küche in der Friedrich Ebert Siedlung in der Cordierstraße. Mit 1933 änderte sich das Leben des jüdischen Ehepaares Maier. Als Kriegsteilnehmer im Ersten Weltkrieg konnte Max Hermann Maier zuerst noch als Rechtsanwalt arbeiten. 1936 übernahm Max Hermann Maier die Leitung der Beratungsstelle des jüdischen Hilfsvereins für Hessen-Nassau und Hessen, wo Auswanderungswillige Informationen und Hilfe bekamen. Auch Mathilde Maier hatte nun hier ihr Haupttätigkeitsgebiet - bis beide am 10. November 1938 mit der adoptierten Tochter nach Brasilien flohen. Hier bauten sie mit anderen sozial engagierten jüdischen dem Nationalsozialismus Entflohenen die Farmen "Rolandia" auf, die auch nach 1945 ihr Lebensmittelpunkt bleiben. Margarethe Maier veröffentlichte 1978 das Buch "Alle Gärten meines Lebens", Max Hermann Maier u.a. "In uns verwoben, tief und wunderbar", Ffm. 1972; und in "Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933-1945": "Auswanderungsberatung in Frankfurt/M 1936-1938. Geschrieben 1961" (S. 382 ff.) In der Kleebergstraße 3 sind seit 2017 für Mathilde Maier, Max Hermann und die Adoptivtochter Margarethe Maier Stolpersteine verlegt. (3) 4. Straße Nr. 8592 Die unbenannte Straße Nr. 8592 soll in "Johanna-Zittel-Straße" benannt werden. Johanna Zittel geb. Wertheimer wurde am 04.07.1890 in Frankfurt am Main geboren und starb am 02.10.1959 in Frankfurt am Main. Sie ist das letzte Opfer der NS-Deportationen im Gallus und wurde am 14.02.1945 nach Theresienstadt deportiert, überlebte und kam 16.07.1945 mit einem schweren Herzleiden nach Frankfurt zurück. Johanna Zittel, von Beruf Privatsekretärin, wohnte mit ihrem Mann Bernhardt und ihrem Sohn Günter in einem der neu errichteten Siedlungshäusern der Friedrich Ebert Siedlung, Mainzer Landstraße 475. Sie führte ab 1931 in der Ackermannstraße 43 ein gut gehendes Lebensmittelgeschäft, das einer der Mittel-/Treffpunkte der neuen Siedlung war. Nach dem Boykott vom 1. April 1933 musste sie als Jüdin den Laden auf ihren Ehemann Bernhardt übertragen. Nach seinen Aussagen gingen die Einkünfte nichtsdestotrotz um ein Drittel zurück. Vor ihrer Deportation war sie zwei Jahre zur Arbeit in der Druckerei Osterrieth, Frankenallee 25, zwangsverpflichtet. Johanna und Bernhardt Zittel stellten 1948 Anträge zur Ausreise in die USA, um dort zusammen mit ihrem Sohn Günter zu leben. Offenbar blieben sie aber doch in Frankfurt. (4) Anlage: Übersichtsplan mit Darstellung der zu benennenden Straßen (Quellen: Planauszug Stadtvermessungsamt Frankfurt; Eintragungen Antragstellende) Quellenverzeichnis: Aus Entwurf M-Vorlage des Dezernats IV ohne Datum Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 "25 Jahre Berufsorganisation 1889 - 1914. Zugleich Verwaltungs-Bericht des kaufmännischen Verbandes für weibliche Angestellte e.V. für das Jahr 1913" (Archiv der deutschen Frauenbewegung"); Hessische Landeszenrale für Politische Bildung: FrauenStadtGeschichte. Zum Beispiel Frankfurt am Main, Königstein 1995; Norbert Cobabus: Deutsche Juden in der modernen Industriegeschichte am Beispiel der Firmen C.F. Donner, Bloch & Hirsch, Celluslose- und Papierfabrik Okriftel sowie Telefonbau & Normalzeit vom Ende des 18.Jahrhunderts bis zum Anfang der 1950er Jahre; Norbert Cobabus: Geschichte der T & N / Telenorma und das Unternehmen in Urberach (1937 - 1996); Beide herausgegeben vom Verein für ein Forschungs-, Ausstellungs- und Dokumentationszentrum des ehemaligen Fabrikgeländes Ober-Rodener Straße in Rödermark-Urberach e.V., s.: http://www.dokuzentrum-tn.de; Diverse Werksveröffentlichungen T+N und von ehemals Beschäftigten herausgegebene Firmen-chroniken; Meindl, Zwillig: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, Frankfurt 2004; Institut für Stadtgeschichte: Akten Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Quellen (zitiert): Dokumentation der Stolpersteinverlegungen 2017, Seite 62 (online: stolpersteine-frankfurt.de); Zu den Erwerbslosenküchen: A.u.R. Schmid: Frankfurt in stürmischer Zeit. 1930-1933, Stuttgart; 1987, S. 81 ff; Frankfurter Arbeiterbewegung in Dokumenten, Frankfurt 1997, S. 1287 u. 1378 ff; Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet Nr. 94 (Lutz Mohnhaupt Oktober 2020) Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Michael Knorn wies 2012 bei Stolpersteinverlegungen auf die Biografie von Johanna Zittel hin, die er und das Team in seinen Recherchen und Bewohner:innen-Interviews betr. KZ-Außenlager Katzbach geführt hatten Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet" Nr. 97 (Lutz Mohnhaupt, Januar 2021) Arolsen-Archives: Antrag Ausreise Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Fallakte 1948 - 1963 Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main 62.41 Nr. der unbenannten Straße Benennungsbereich Bezeichnung 8591 Michael-Flürscheim-Straße 8592 Heinrich-Weiss-Straße 8593 Fini-Pfannes-Straße 8596 Marie-Pfungst-Platz (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt a.M., 2021 Anlage 1 (ca. 260 KB) Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 61 Beschluss: Initiative OI 4 2021 Die Vorlage OF 247/1 wird als Ortsbeiratsinitiative beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2021, OF 221/1 Betreff: Markierungen Schrägparken Tevesstraße anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, klar zu markieren, bis zu welchem Bereich schräg parkenden Fahrzeuge auf dem Bürgersteig stehen dürfen. Dazu sollen entsprechende Markierungen sowie in regelmäßigen Abständen auch Poller, Absperrgitter o.Ä. angebracht werden, damit der Gehweg in der Tevesstraße weiterhin von allen genutzt werden kann. Begründung: Es existieren keine bzw. nur alte und verblichene Markierungen und der Gehweg wird dadurch für Personen mit Rollator, Rollstuhl, Kinderwagen etc. schlecht bis überhaupt nicht passierbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1118 2021 Die Vorlage OF 221/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt abgeändert wird: "Der Magistrat wird gebeten, eine ausreichende Gehwegbreite von mindestens eineinhalb Metern Breite durch Rohrbügel abzugrenzen." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2021, OF 225/1 Betreff: Bordsteine an der Kreuzung Herxheimer Straße/Tevesstraße abflachen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Bordsteine an der Kreuzung Herxheimer Straße / Tevesstraße abzuflachen, damit Menschen mit Kinderwagen, Rollator, Rollstuhl o.Ä. dort besser die Straße überqueren können. Begründung: Die Bordsteine sind dort sehr hoch und nicht abgeflacht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1121 2021 Die Vorlage OF 225/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 141/1 Betreff: Mainzer Landstraße: Grünphase für Zufußgehende verlängern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Die Grünphasen für Zufußgehende an den LSA auf der Mainzer Landstraße auf Höhe der Wickerer Straße und auf Höhe der Ackermannstraße bei gleichzeitiger Beibehaltung der aktuellen Schutzzeit zu verdoppeln. 2. Die Wartezeit für Zufußgehende nach Betätigung der Anforderungstaste signifikant zu verringern. 3. Auf der Mainzer Landstraße im Gebiet des Ortsbezirks 1 sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts Tempo 30 anzuordnen. 4. Auf der Mainzer Landstraße in Fahrtrichtung stadteinwärts an der Einmündung der Ackermannstraße einen Blitzer aufzustellen oder regelmäßig mobile Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Begründung: Die Grünphasen an beiden LSA betragen aktuell unter 6 Sekunden. Insbesondere für Kinder, Menschen mit Kinderwagen oder mobilitätseingeschränkte Personen ist es unmöglich, die an dieser Stelle 4-spurige Straße sicher zu überqueren. Zudem beträgt die Wartezeit nach Betätigung der Anforderungstaste an beiden genannten LSA über 1,5 min. An der LSA Höhe Wickerer Straße liegt beidseitig eine Straßenbahnhaltestelle, was dazu führt, dass hier Menschen oftmals bei Rot schnell über die Straße rennen, um eine Straßenbahn zu bekommen. Die LSA Höhe Ackermannstraße liegt auf einem Schulweg. Die Mainzer Landstraße ist dafür bekannt, dass hier sogenannte Autoposer ihr Unwesen treiben. Insbesondere am Wochenende, aber auch in den Abendstunden sind regelmäßig extrem laute Motorenzu hören und die entsprechenden Fahrzeuge zu beobachten. Diesem Phänomen könnte mit einer - dann natürlich auch entsprechend zu überprüfenden und bei Übertretung zu ahndenden - Geschwindigkeitsbegrenzung Abhilfe geschafft werden. Zudem sind niedrigere Geschwindigkeiten auch ohne Raser und Autoposer sicherer für andere Verkehrsteilnehmende wie Radfahrende und Zufußgehende. Auch dem Klimaschutz ist diese Maßnahme zuträglich, da der CO2-Ausstoß und der Feinstaubabrieb bei niedrigeren Geschwindigkeiten reduziert sind. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 41 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 141/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 690 2021 Die Vorlage OF 141/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: 4 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung) Ziffer 4.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 140/1 Betreff: Durchgang Ackermannstraße über Rebstöcker Straße zur Haltestelle Gustavsburgplatz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten er sieht, bereits jetzt während der Bauphase des Westville-Projekts auf dem ehemaligen Avaya-Gelände einen (provisorischen) Durchgang zwischen der Ackermannstraße und den Projekten und Institutionen des "Teves-West-Geländes" sowie zur Straßenbahnhaltestelle Gustavsburgplatz zu schaffen. Begründung: Eine Gehweg-Verbindung zwischen Ackermannstraße, "Teves-West-Gelände" und Rebstöcker Straße ist nach Vollendung des Westville-Projekts auf dem ehemaligen Avaya-Areal vorgesehen. Heute trennt ein Zaun neben dem Boxcamp die Baustelle vom "Teves-West-Gelände", während ein provisorischer Weg auf der Baustelle bereits entlang der späteren Wegeroute verläuft. Die Wegeverbindung zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße wäre jedoch bereits heute wichtig, etwa um einen zügigen Weg zur Straßenbahnhaltestelle Gustavsburgplatz der Linie 14 zu erhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 689 2021 Die Vorlage OF 140/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 46/1 Betreff: Schrägparken Tevesstraße - jetzt umsetzen Vorgang: OM 3119/18 OBR 1; ST 1435/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Mai 2018 stellte der Ortsbeirat den Antrag auf Schrägparken in der Tevesstraße. Dazu gab der Magistrat am 06.08.2018 in der Stellungnahme (ST 1435) folgende Antwort: "Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass der Bereich Tevesstraße 22-32 zum Schrägparken eingerichtet wird. [...] Somit kann die bauliche Umsetzung auch erst frühestens im Jahr 2020 erfolgen." Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert umgehend die Umsetzung der Maßnahme zu veranlassen und dem Ortsbeirat zu berichten wann mit der Umsetzung begonnen wird und wann sie abgeschlossen sein wird. Begründung: Es ist bekannt, dass der Parkdruck in der Friedrich-Ebert-Siedlung sehr hoch ist. In einer Begehung mit Anwohnern wurde dazu der oben genannte Vorschlag des Schrägparkens gemacht. Nun warten die Anwohner schon seit drei Jahren auf die Umsetzung. Das vom Magistrat genannte Jahr 2020 ist nun auch schon länger vorbei, von daher ist es verständlich, wenn Anwohner ungeduldig werden und endlich auf die Umsetzung warten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3119 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1435 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 204 2021 Die Vorlage OF 46/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2021, OF 16/1 Betreff: Quartiersgarage für die Friedrich-Ebert-Siedlung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wer Eigentümer des Parkhauses in der Kleyerstraße 89 ist und wer die aktuellen Nutzungsrechte des Parkhauses innehat. 2. Ferner ist zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, das Parkhaus - oder wenigstens Teile davon - als Quartiersgarage für die Anwohnerinnen und Anwohner der umliegenden Wohnungen, insbesondere der Friedrich-Ebert-Siedlung, zu nutzen. Hier soll es Anwohnerinnen und Anwohnern ermöglicht werden, zu günstigen Konditionen Dauerparkplätze anzumieten. Begründung: Der Parkdruck in der Friedrich-Ebert-Siedlung und den angrenzenden Straßen ist schon seit vielen Jahren hoch. Durch die Einrichtung der Baustelle für die Bebauung des Geländes Kleyerstraße/Ackermannstraße sind nun noch weitere öffentliche Parkplätze weggefallen. Parallel dazu steht das Parkhaus auf dem Gelände Kleyerstraße 89 leer. Bis zum Frühjahr 2020 wurde das Parkhaus als "Park & Flug" für den Flughafen genutzt. Ob und wann hier wieder ein Bedarf entstehen wird, ist offen. Sicher ist aber, dass sich auch nach dem Bau der Wohnungen Kleyerstraße/Ackermannstraße die Parksituation in diesem Teil des Gallus nicht entspannen wird. Hier wäre es schön, wenn man interessierten Anwohnerinnen und Anwohnern die Möglichkeit eröffnen könnte, kostengünstig Parkplätze anzumieten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 04.05.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 9 2021 Die Vorlage OF 16/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2020, OF 1459/1 Betreff: Ackermannstraße 13 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. In welcher Weise wird die Liegenschaft Ackermannstraße 13 heute genutzt? 2. Auf welcher Vertragsgrundlage findet diese Nutzung statt? 3. Entspricht die heutige Nutzung den Wünschen und Vorstellungen des Magistrats? 4. Welche Absichten verfolgt der Magistrat mit dieser Liegenschaft? 5. Welche Nutzungen sind aus Sicht des Magistrats zulässig? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1779 2020 Die Vorlage OF 1459/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2020, OF 1459/1 Betreff: Ackermannstraße 13 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. In welcher Weise wird die Liegenschaft Ackermannstraße 13 heute genutzt? 2. Auf welcher Vertragsgrundlage findet diese Nutzung statt? 3. Entspricht die heutige Nutzung den Wünschen und Vorstellungen des Magistrats? 4. Welche Absichten verfolgt der Magistrat mit dieser Liegenschaft? 5. Welche Nutzungen sind aus Sicht des Magistrats zulässig? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1779 2020 Die Vorlage OF 1459/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2020, OF 1425/1 Betreff: Sperrmüll verhindern - Platz umgestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, den Platz (Grünfläche) vor dem Gebäude Ackermannstraße 58 so zu gestalten, dass es nicht mehr möglich ist dort wilden Sperrmüll abzulegen. Der Platz gehört wahrscheinlich der NRM Netzwerke Rhein-Main (siehe Schild am Gebäude Ackermannstraße 58). Deshalb sollten mit dem Grundstückeigentümer umgehend Gespräche aufgenommen werden. Der Platz wird regelmäßig zur Ablagerung von illegalem Müll genutzt. Ratten und Mäuse sind dort mittlerweile anzutreffen und das in unmittelbarer Nähe zu einer Kita und einer Schule. Begründung: Der Platz vor dem Gebäude Ackermannstraße 58 wird regelmäßig zur illegalen Ablagerung von Sperrmüll und Hausmüll missbraucht. Der Müllberg wächst dort schnell und zieht Ratten und Mäuse an. Neben diesem Platz befindet sich die Internationale Kita Ackermannstraße. In der Kita sind nun die Ratten und Mäuse auch schon anzutreffen. Dies ist hygienisch äußerst bedenklich und es muss umgehend gehandelt werden. Um das Müllproblem dauerhaft zu beheben, sollte über bauliche Maßnahmen nachgedacht werden. Beispielsweise könnte ein Zaun um die Fläche gezogen werden. Evtl. wäre auch eine Bepflanzung ein Schutz vor illegalen Müllablagerungen. Auch das Aufstellen eines Hinweisschildes wäre sicher hilfreich, jedoch bedarf es weitreichender Maßnahmen an diesem Platz. (Bild siehe Anhang) Quelle Bilder: Vera Langer Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 58 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6518 2020 Die Vorlage OF 1425/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach dem dritten Satz des Antragstenors die Worte "Der Grundstückseigentümer soll gebeten werden, die regelmäßige Grundstücksreinigung zu veranlassen." eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2020, OF 1369/1 Betreff: Nutzungskonflikte auf dem Geh- und Radweg an der Tramstation "Mönchhofstraße" entschärfen Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrssituation an der Mainzer Landstraße stadteinwärts zwischen Mönchhofstraße und Sondershausenstraße wie folgt neu zu regeln: 1. Der getrennte Geh- und Radweg (VZ 241) wird in einen reinen Gehweg (VZ 239) umgewandelt; 2. Der Radverkehr soll am Ende des Grünstreifens an der Fußgängerampel auf den rechten Fahrstreifen geführt werden; 3. Auf der Fahrbahn soll ein Radfahrstreifen (VZ 295) eingerichtet werden, der Anfang dieses Radfahrstreifens durch geeignete Maßnahmen (wie z.B. an der Kreuzung Kurt-Schumacher- Straße / Berliner Straße) gegen den motorisierten Verkehr gesichert werden; 4. Am Fahrbahnrand werden Sperrgitter, Poller o.ä. aufgestellt werden, um das illegale Parken auf dem Gehweg zu verhindern. Begründung: Der Geh- und Radweg an der Mainzer Landstraße stadteinwärts zwischen Mönchhofstraße und Schmidtstraße wird regelmäßig auf gesamter Länge zugeparkt, hauptsächlich von Anliegern der Kleingartensiedlung. Dadurch werden Fußgänger*innen behindert und gefährdet, da sie auf den Radweg ausweichen müssen. Insbesondere Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder einen Kinderwagen mitführen, sind betroffen. Fahrradfahrer*innen werden dadurch wiederum behindert, so dass die aktuelle Situation für alle nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen unbefriedigend ist. Der Geh- und Radweg endet derzeit etwa 200m weiter stadteinwärts, an der Ecke Mainzer Landstraße / Sondershausenstraße. Gleichzeitig bietet die Mainzer Landstraße an dieser Stelle dem motorisierten Verkehr zwei Fahrstreifen plus den Linkasbbiegestreifen Richtung Schmidtstraße; hinter der Kreuzung Mainzer Landstraße / Schmidtstraße verengt sich dies auf einen Fahrstreifen. Die hier vorgeschlagene Neuregelung würde diese Verengung nur um etwa 100m vorverlegen, gleichzeitig aber ausreichend sicheren Raum für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen schaffen. . Foto: privat . https://geoinfo.frankfurt.de/mapbender/application/sta dtplan Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 34 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 1. bis 3. und die Ziffer 4. der Vorlage OF 1369/1 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6333 2020 Die Vorlage OF 1369/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 3.: SPD, GRÜNE, LINKE., Die PARTEI und U.B. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 4.: Einstimmige Annahme
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2019, OF 1151/1 Betreff: Sondershausenstraße - Poller auf Sperrfläche jetzt Vorgang: OM 3118/18 OBR 1; ST 1432/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert umgehend die in der Stellungnahme ST 1432 versprochenen Poller an der Ecke Sondershausenstraße/Steuernagelstraße aufzustellen. Die Umsetzung der Maßnahme wurde für das 4.Quartal 2018 versprochen. Das ist ein Jahr her. Es ist nicht nachvollziehbar, warum man für das Aufstellen von ein paar Pollern mehr als ein Jahr benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3118 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1432 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5568 2020 Die Vorlage OF 1151/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2019, OF 1022/1 Betreff: Einrichtung von Bewohnerparken endlich wieder möglich? Vorgang: B 265/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Mainzer Landstraße zwischen der Ackermannstraße und der Sondershausenstraße zumindest auf der Seite der ungeraden Hausnummern eine Bewohnerparkzone einzurichten. Sollte das Gebiet zu klein sein, wird der Magistrat gebeten, ein ausreichend großes Gebiet vorzuschlagen. Außerdem sollte seitens der Stadt mit der Firma Audi bzw. der dortigen Niederlassung Kontakt aufgenommen werden, damit deren Fahrzeuge nicht öffentlichen Parkraum blockieren, sondern auf dem Firmengeländer geparkt werden. Die Ausführungen im Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 265 sind für Anwohner und Ortsbeiräte nicht zufriedenstellend, weswegen der Magistrat aufgefordert wird, hier im Sinne der Bürger tätig zu werden. Sollte der Magistrat auf dem Standpunkt stehen bleiben, weiter keine neuen Bewohnerparkzonen einrichten zu wollen, soll alternativ eine Quartiersgarage, dann für die gesamte Friedrich-Ebert-Siedlung, eingerichtet werden. Begründung: Die Bewohner der Mainzer Landstraße im o.g. Bereich haben das Problem, dass die Parkplätze tagsüber von den Mitarbeitern des Audi-Autohauses trotz vorhandenem Parkhaus auf dem Firmengelände blockiert werden. Nach Feierabend werden dann die Parkplätze von den Besuchern der Shisha-Bar an der Ecke Mainzer Landstraße / Wickerer Straße genutzt. Generell herrscht in diesem Gebiet, wie fast im gesamten Gallus, ein hoher Parkdruck. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 265 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 62 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4947 2019 Die Vorlage OF 1022/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "ungeraden Hausnummern" die Worte ",zwischen der Mainzer Landstraße und der Kleyerstraße sowie zwischen der Sondershausenstraße und der Ackermannstraße" eingefügt werden. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL und U.B. gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 904/1 Betreff: Urban Beekeeping im Gallus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Projekt "Urban Bee-Keeping" der Ev. Kirchengemeinde Frieden und Versöhnung aus Mitteln des Ortsbeiratsbudgets mit 3.200,00 Euro zu unterstützen. Begründung: Die Evangelische Kirchengemeinde Frieden und Versöhnung plant zum einen auf dem Turm der Friedenskirche in der Frankenallee und zum andern auf ihrem Kita-Gelände in der Sondershausenstraße jeweils einen Bienenstock aufzustellen und zu betreiben. Begleitet werden soll dies durch pädagogische Angebote für die Kitas der Kirchengemeinde, aber auch für andere Kinder- und Jugendeinrichtungen im Stadtteil. Die Kirchengemeinde lädt darüber hinaus stadtteilweit zur Mitarbeit ein und wird über die Entwicklung der Bienenvölker in Ihren Schaukästen, im Gemeindeblatt, auf Facebook und über andere Medien berichten. Es soll so das Bewusstsein der Menschen im Stadtteil für ökologische Zusammenhänge gesteigert und gefördert werden. Ziel ist es, mit der Zeit daraus ein nachbarschaftliches Projekt zu entwickeln und ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen im Stadtteil (zum Beispiel mit interessierten Privatpersonen, aber auch mit den örtlichen Kleingartenvereinen) Kooperationen zu bilden und weitere Bienenkästen aufzustellen. Die dann im Stadtteil vorhandenen notwendigen Arbeitsgeräte (zum Beispiel Honigschleudern und ähnliches) könnten dann über die Kirchengemeinde auch an Dritte verliehen werden. Die Kirchengemeinde bittet dieses Projekt aus den Mitteln des Ortsbeiratsbudgets mit einer Anschubfinanzierung zu unterstützen. Die ersten Anschaffungskosten für das notwendige Material und erste Schulungen belaufen sich auf ca. 3.200,00 Euro Die Kirchengemeinde wird dann zukünftig die laufenden Kosten, die notwendigen Schulungen für Interessierte und sonstige Kosten für Infomaterial, Schautafeln und Schulungsunterlagen aus eigenen Mitteln tragen. Dies über den engen Kreis der Kirchengemeinde hinausgehende Projekt ist sehr förderungswürdig und förderungsfähig. Anlage 1 (ca. 115 KB) Antragsteller: SPD CDU U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 07.05.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 294 2019 Die Vorlage OF 904/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2019, OF 911/1 Betreff: Angsträume beseitigen: Westliche Seite der Ackermannstraße und Weg zum Sportplatz der SG 1928 e. V. besser beleuchten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für eine durchgängig ausreichende Beleuchtung an der westlichen Straßenseite der Ackermannstraße zu sorgen. Die bestehende Beleuchtung reicht vor allem vor der Ackermann- und Bürgermeister-Grimm-Schule nicht aus, da diese durch die hohen Bäume verringert wird. Auch der Fußweg zwischen Ackermannschule und Sportplatz der SG28 ist im Dunkeln schlecht beleuchtet und muss besser beleuchtet werden, damit er wieder von Bürgern benutzt werden kann. Begründung: Anwohner berichten davon, dass viele Menschen bei Dunkelheit auf die andere Seite der Ackermannstraße wechseln, um den dort entstandenen dunklen Angstraum zu meiden. Ebenso wird der Fußweg am Sportplatz bei Dunkelheit gemieden. Dem kann durch einfache Maßnahmen entgegengewirkt und die Beleuchtung an diesen Stellen verbessert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 07.05.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4582 2019 Die Vorlage OF 911/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2019, OF 870/1 Betreff: Tiefgaragenstellplätze der ABG in der Friedrich-Ebert-Siedlung Bewohnerinnen und Bewohner der Friedrich-Ebert-Siedlung wenden sich immer wieder an Mitglieder des Ortsbeirats mit Klagen darüber, dass es zu wenig Stellplätze für Pkw in den Straßen der Siedlung gibt. Die Vermietung der Wohnungen in der Siedlung erfolgt überwiegend durch die ABG. Zusammen mit den Neubauten in der Cordierstraße hat die ABG Tiefgaragen errichtet, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner Parkplätze anmieten können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, von der ABG folgende Fragen beantworten zu lassen: 1. Wie viele Parkplätze werden von der ABG in der Friedrich-Ebert-Siedlung vermietet? 2. Wie viele Parkplätze sind davon tatsächlich an Mieter_innen der ABG vermietet? 3. Wie hoch sind die monatlichen Mietkosten für einen Pkw-Stellplatz? 4. Können die Parkplätze auch gemietet werden, wenn nicht gleichzeitig ein Wohnungsmietvertrag mit der ABG besteht (z.B. Mieter der Vonovia-Liegenschaften / der Erbbau-Siedlung oder Einpendler)? Begründung: Aufgrund der Wünsche einiger Anwohnerinnen und Anwohner, die an Begehungen des Stadtteilbüros teilgenommen haben, hat der Ortsbeirat u.a. gefordert, Schrägparkplätze einzurichten; Schrägparker fahren meist weit auf den Gehweg auf und zwingen an vielen Stellen zu Fuß Gehende auf die Straße. Auch in der Friedrich-Ebert-Siedlung ist der Straßenraum als Parkplatz gestaltet; die Gehwege sind häufig schmal, Lücken, die Straße zu queren, oft kaum vorhanden und an vielen Stellen ist insbesondere für Kinder der Verkehr nicht einsehbar. Die Erfahrung zeigt leider (z.B. "Tiefgarage am Europagarten"), dass immer wieder Forderungen an die Politik herangetragen werden, kostenlose Parkplätze auf der Straße und wenn möglich direkt vor dem eigenen Hauseingang zur Verfügung zu stellen, während Quartiersgaragen leer stehen, weil man sich die Miete für einen Stellplatz sparen möchte. Vor diesem Hintergrund ist es interessant zu erfahren, wie hoch die Auslastung der Quartiersgaragen der ABG durch Mieter_innen sind oder ob auch hier hohe Leerstände vorhanden sind, während die Straßen des Quartiers von Pkws zugestellt sind. Beobachtungen der Antragsteller zeigen, dass z.B. nach 18 h der nördliche Gehweg in der Cordierstraße, der nicht zum Parken zugelassen ist, illegal so beparkt wird, dass zu Fuß Gehende auf die Straße ausweichen müssen. An vielen Stellen ist dadurch der Straßenraum so verengt, dass im Notfall Rettungsfahrzeuge die Straße nicht durchfahren können. Gleichzeitig sind "um die Ecke" auf der Sondershausener Straße i.d.R. nur ca. 50% der abmarkierten Stellplätze belegt und diese überwiegend an den Einmündungen von Cordier-, Teves- und Steuernagelstraße. Auf der Sondershausener Straße zwischen Cordierstraße und Kleyerstraße befinden sich keine Hauseingänge. Es drängt sich der Eindruck auf, dass sogar ein Fußweg zum Parkplatz von 100 m als nicht akzeptabel und die Situation damit als "unzumutbarer Parkdruck" erlebt wird. Neben den Anwohnerinnen und Anwohnern, die mehr Stellplätze für Pkw in der Siedlung fordern, gibt es auch zahlreiche in der Siedlung lebende Menschen - mit oder ohne Pkw - die sich mehr Platz auf den Gehwegen, bessere Querungsmöglichkeiten, mehr Übersicht über den Straßenraum wünschen. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 19.03.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1199 2019 Die Vorlage OF 870/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2018, OF 630/1 Betreff: Jährlich eine Sitzung des Ortsbeirats in der Friedrich-Ebert-Siedlung organisieren Die Menschen, die in den Siedlungen westlich des Homburger Damms leben, beklagen immer wieder, dass sie sich "abgehängt" fühlen, dass an sie bei Überlegungen, wie man das Gallus für die Menschen attraktiver machen könnte, nicht gedacht wird. Viele erklären, dass man ihnen kein Forum bieten würde, wo sie ihre Wünsche, Anregungen und Kritiken vorbringen könnten. Es handelt sich nicht nur um die südlich der Mainzer gelegene Friedrich-Ebert-Siedlung. Auch die Bewohnerinnen und Bewohner der kleinen Quartiere nördlich der Mainzer Landstraße fühlen sich nicht wahrgenommen: Die Erbbausiedlung (zwischen Homburger Damm und Schmidtstraße) sowie die Mönchhof-Siedlung (zwischen Schmidtstraße und Kleingärten/Autobahnbrücke). Selbstverständlich können die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Siedlung die Sitzungsorte im Gallus problemlos zu Fuß oder mit Bus und Bahn erreichen. Wenn der Ortsbeirat aber zu einer Sitzung in der Friedrich-Ebert-Siedlung einlädt, ist dies eine andere Geste: "Der Ortsbeirat kommt zu den Menschen." Diese Geste signalisiert viel deutlicher, dass man die Bewohnerinnen und Bewohner dieses Teils des Gallus als "zugehörig" wahrnimmt und daran interessiert ist, ins Gespräch zu kommen. Eine Einrichtung westlich des Homburger Damms/nördlich der Mainzer, die einen geeigneten Raum für eine Sitzung des Ortsbeirats zur Verfügung stellen könnte, ist uns nicht bekannt. Für das Friedrich-Ebert-Siedlung südlich der Mainzer könnte eine Anfrage wegen eines Raums für die Sitzung an die beiden Schulen in der Ackermannstraße gehen. Vor diesem Hintergrund wird der Ortsbeirat gebeten, zu beschließen: Der Ortsvorsteher wird beauftragt, ab 2019 für jährlich eine Sitzung des Ortsbeirats einen Raum im Gallus westlich des Homburger Damms zu suchen. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 05.06.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 630/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2018, OF 590/1 Betreff: Schrägparken durchgängig in der Tevesstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das Schrägparken in der gesamten Tevesstraße auf nördlicher Seite einzurichten. So wie im westlichen Teil der Tevesstraße das Schrägparken für Autos schon eingerichtet ist (Bild 1), soll es nach der Kreuzung der Herxheimerstraße (Bild 2) weitergeführt werden. Bisher parken dort die Autos längs. Für die Umbaumaßnahmen müssen die alten Poller rückgebaut werden. Sollte es aus verkehrstechnischen Gründen notwendig sein, dass die auf der südlichen Seite der Tevesstraße parkenden Autos nun halb auf der Fahrbahn, halb auf dem Gehweg stehen müssen, dann sollte auf dem Gehweg eine weiße Line aufgetragen werden, die dem Parkenden verdeutlich, dass der Gehweg nicht "zugeparkt" werden darf. Begründung: Das Parkplatzproblem in der Stadt und auch in der Friedrich-Ebert-Siedlung ist bekannt. Gerade zu den Nachtzeiten ist es sehr schwer einen Parkplatz zu finden. Bei der Begehung der Friedrich-Ebert-Siedlung unter der Leitung des Quartiersmanagements und der Beteiligung vieler Anwohner und verschiedener Ämter, kam die Idee auf das Schrägparken in der Tevesstraße weiter auszubauen. Die Vertreter der Ämter hatten zunächst keine Bedenken. Durch das Entfernen der alten Poller könnte das Schrägparken eingeführt werden. Den Fußgängern wird dadurch kein Platz genommen. So könnten viele neue Parkplätze entstehen, ohne dass es für Radfahrer und Fußgänger zu Einschränkungen kommt. Bild 1 Bild 2 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 08.05.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3119 2018 Die Vorlage OF 590/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU und FDP gegen GRÜNE, ÖkoLinX-ARL, PARTEI und U.B. (= Ablehnung); LINKE. und BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2018, OF 588/1 Betreff: Radweg ändern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Radweg für rechts abbiegende Radfahrer, an der Ecke Kleyerer Straße / Sondershausenstraße wieder so verlegt wird, das Radfahrende sicher rechts abbiegen können. Dazu sollte der Radweg nicht durch die Haltebucht für Busse (rechts) führen, aber auch nicht unnötig die Sperrfläche umfahren werden müssen, sondern der Radweg sollte an der Haltebucht direkt in einem Bogen vorbeigeführt werden. Begründung: Derzeit müssen Radfahrer, die von der Kleyererstraße rechts in die Sondershausenstraße abbiegen wollen einen unnötigen Umweg um die weiß markierte Sperrfläche fahren. Dies vermeiden naturgemäß alle Radfahrer und nehmen die Abkürzung über die Bushaltestelle bzw. den Warteplatz für Busse. Dieser Bereich ist aber für den Busverkehr ausgelegt und nicht für Radfahrer. . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 08.05.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3117 2018 Die Vorlage OF 588/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und U.B. gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE., BFF und PARTEI (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2018, OF 591/1 Betreff: Bordstein absenken und Sperrfläche einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Bordstein auf Höhe des Hauses Ackermannstraße 1-9 abgesenkt wird und anstatt eines Parkplatzes eine Sperrfläche eingerichtet wird, die auch mit Pollern gesichert wird. Die Sperrfläche soll mit einem weißen Kreuz auf dem Boden markiert werden. Begründung: Vor dem Haus der Ackermannstraße 1-9 befinden sich viele Mülltonnen. Diese sollen durch größere Müllcontainer ersetzt werden, so der Wunsch der Bewohner. Damit diese Container von der FES abgeholt werden können bedarf es baulicher Maßnahmen. Der Bordstein muss auf Höhe des Mülleimerstandortes abgesenkt werden. Ein Parkplatz muss als Sperrfläche ausgewiesen werden, damit die Müllabfuhr jederzeit an die Container kommen kann. Zusätzlich sollte die Sperrfläche noch mit zwei Pollern gesichert werden, so dass es nicht möglich ist auf der Sperrfläche zu parken. Diese Maßnahme wurde mit Anwohnern und den entsprechenden Ämtern besprochen und fand breite Zustimmung. Die Maßnahme sollte ungefähr in dem Bereich zwischen den beiden parkenden Autos durchgeführt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 08.05.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3120 2018 Die Vorlage OF 591/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2018, OF 589/1 Betreff: Poller auf Sperrfläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Sperrfläche (weiß markiert) an der Ecke Steuernagelstraße/Sondershausenstraße auf der nördlichen Seite abgepollert wird. Begründung: Autos, die aus der Steuernagelstraße in die Sondershausenstraße abbiegen möchten müssen, wie üblich, rechts vor links beachten. Da die Sperrfläche jedoch oft zugeparkt wird, teilweise mit Lastwagen, ist der von rechts kommende Verkehr schwer oder gar nicht zu sehen. Um freie Sicht auf die Straße zu haben, muss die Sperrfläche freigehalten werden. Dazu ist es notwendig, die Sperrfläche abzupollern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 08.05.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3118 2018 Die Vorlage OF 589/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor vor dem Wort "abgepollert" die Worte "gut sichtbar" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2018, OF 598/1 Betreff: Fehlende Spenderboxen für Hundekotbeutel in der Friedrich-Ebert-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Friedrich-Ebert-Siedlung an folgenden Standorten weitere Spenderstationen für Hundekotbeutel aufzustellen: 1. Auf der Ackermannstraße in Höhe der Hausnummer 17-23, 2. auf der Grünfläche zwischen den Häusern bzw. neben den Mülleimern zwischen Steuernagel- und Kleyerstraße, 3. am Ende der Sackgasse der Ackermannstraße / Übergang zur Cordierstraße neben der Bürgermeister-Grimm-Schule und 4. gegenüber der Serbisch-Orthodoxen-Gemeinde auf der Sondershausener Straße im Übergang zum Fußgängerweg (zur Cordierstraße gehörend) neben der großen Grünanlage. Alle Standorte sind auf der Karte in der Anlage eingezeichnet, da diese z.T. mit Straßenbezeichnungen nicht genau angegeben werden können. Das Quartiersmanagement Gallus hat bereits erklärt, für diese Spender die Patenschaft übernehmen zu wollen. Begründung: Es gibt einige Beschwerden der Anwohner über Hundekot in den genannten Bereichen. Mit den bereits vorhandenen Spendern wurden gute Erfahrungen gemacht. So kann Kot von den Besitzern einfach und schnell entsorgt werden und stellt somit auch keine Gefahr für auf den Wiesen spielende Kinder dar. Quelle: https://www.google.de/maps/place/Kleyerstra%C3%9Fe,+60326+Frankfurt+am+Main/@50. 0983178,8.6222865,16z/data=!4m5!3m4!1s0x47bd0bc4c0a82aff:0x4b97e0669b9bee01!8m2! 3d50.0976709!4d8.6310949 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 08.05.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3126 2018 Die Vorlage OF 598/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2018, OF 523/1 Betreff: Abwärme von Rechenzentren zur Beheizung von Wohnraum nutzen Der Magistrat wird aufgefordert, durch Beratung, Vermittlung und Berücksichtigung in den relevanten Genehmigungsverfahren dafür Sorge zu tragen, dass die im Bereich des Bebauungsplans Kleyerstraße / Ackermannstraße möglichen - noch zu errichtenden - Wohnungen ganz oder Teilweise mit Abwärme der Rechenzentren in der Kleyerstraße beheizt werden. Begründung: Durch die neue und enger verzahnte Nachbarschaft von neuem Wohnungsbau und bestehenden und neuen Rechenzentren könnten kostenintensive Auflagen für den Betreiber auf dem ehemaligem Telenormagelände entstehen. Durch die umweltfreundliche Weiternutzung der Abwärme würden diese Mehrkosten langfristig aufgefangen werden. Das wohnortnahe und Wege reduzierende Arbeiten wird durch eine derartige Kooperation gestützt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 13.03.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 523/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 10.04.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2978 2018 Die Vorlage OF 523/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE,LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und U.B. (= Ablehnung); SPD und PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2017, OF 362/1 Betreff: Ein Bücherschrank für die Friedrich-Ebert-Siedlung - Ackermannstraße/Ecke Tevesstraße Wie dem Ortsbeirat in der Sitzung im Juni bereits vorgestellt, schlägt das Quartiersmanagement / Stadtteilbüro zusammen mit Aktiven im Stadtteil vor, in der Friedrich-Ebert-Siedlung einen Bücherschrank aufzustellen. Der Bücherschrank würde von der Jugendkulturwerkstatt Falkenhain betreut. Es bietet sich an, die Umgebung des Bücherschranks durch eine Bank einladend zu gestalten; die Erfahrung zeigt, dass die Bank am Bücherschrank in der Frankenallee häufig von Menschen besetzt ist, die Bücher aussuchen, lesen oder sich unterhalten. Vor diesem Hintergrund wird der Ortsbeirat gebeten, zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Aufstellung eines Bücherschranks, einer Bank sowie eines Mülleimers aus dem Budget des Ortsbeirats bis zu einem Betrag von max. 8.200 € zur Verfügung zu stellen.
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2017, OF 311/1 Betreff: Barrierefrei - Besser für alle! hier: Übergang Ackermannstraße 74 Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die im Betreff genannte Querungshilfe für zu Fuß gehende barrierefrei ausgestaltet wird indem die Bordsteine abgesenkt werden. Begründung: Diese Maßnahme erleichtert Personen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, die Nutzung des Übergangs enorm. Gleichzeitig profitieren aber auch alle anderen Nutzergruppen von der Maßnahme. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 23.05.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1715 2017 Die Vorlage OF 311/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen 2 CDU (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2016, OF 1/1 Betreff: Bessere Straßenquerung Mainzer Landstraße/Wickerer Straße Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Wartezeiten der Fußgängerampeln Mainzer Landstraße Straßenbahnhaltestelle Wickerer Straße für zu Fuße gehende verkürzt werden. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Querungszeit ("Grünphase") für zu Fuß gehende verlängert wird. Begründung: Hallo, zunächst möchte ich mich ganz herzlich für die Aufstellung eines Geschwindigkeitsmeßgerätes an der Ecke Wickerer Straße/Mainzer Landstraße bedanken. Auf der anderen Straßenseite wäre ebenfalls ein solches Gerät nötig, aber darum geht es mir heute nicht. Ich möchte vielmehr darauf aufmerksam machen, dass die Fußgängerampel an der Straßenbahnhaltestelle Wickerer Straße viel zu lange braucht, bis sie auf "grün" für die Fußgänger umschaltet. Man hat das Gefühl, minutenlang warten zu müssen, bis die Ampel für die Fußgänger grünes Licht zeigt. Die Grünphase an sich ist dann aber zu kurz, so dass ältere Menschen und Kinder die Strecke von Straßenseite zu Straßenseite gar nicht in dieser Zeit bewältigen können. Ich rege an, die Zeit des Umschaltens der Ampel auf Grün zu verkürzen und die Grünphase für die Fußgänger zu verlängern. Wenn es so lange dauert, bis es für die Fußgänger grün wird, verleitet das sehr, die Straße vorher schon zu überqueren. Das ist für mich ein Gefahrenpunkt, besonders für Kinder, die die nahegelegene Grundschule in der Ackermannstraße besuchen. Vielleicht können Sie das ja anregen? Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Wirken für das Gallus. Mit freundlichen Grüßen. . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 03.05.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 48 2016 Die Vorlage OF 1/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 3 CDU (= Ablehnung); 1 CDU, BFF und PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.09.2015, OA 661 entstanden aus Vorlage: OF 648/1 vom 23.08.2015 Betreff: Gemeinschaftliches Wohnen und bezahlbarer Wohnraum für Generationen 55plus auf dem Avaya-/Teves-Gelände Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.01.2006, § 10712; OA 487/07 OBR 1 Mit Beschluss vom 26.01.2006, § 10712, hat die Stadtverordnetenversammlung festgelegt, dass der Magistrat dafür Sorge tragen soll, dass "künftig in Frankfurter Neubaugebieten - wie zum Beispiel am Rebstock oder auf dem Riedberg - 10 bis 15 Prozent der Bauflächen für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. vorgehalten werden". Diesem Beschluss wurde seither auf deutlich unter einem Prozent der Bauflächen Rechnung getragen, sodass aufgrund der anerkannt positiven gesellschaftlichen, ökonomischen und sozialen Effekte nun verstärkt geeignete Rahmenbedingungen für diese Wohnformen zu schaffen sind. Mit dem Bebauungsplan Nr. 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße - wird derzeit (Stand: August 2015) für das Gebiet nördlich der Kleyerstraße und südöstlich der Rebstöcker Straße Planungsrecht für ein Wohngebiet geschaffen. Ein Teil der Flächen befindet sich in städtischem Eigentum, sodass hier auch eine dem o. g. Beschluss folgende Vergabe in Erbbaurecht oder die Konzeptvergabe an einen mietpreisdämpfend wirkenden Bestandshalter (z. B. Genossenschaft, Stiftung o. Ä.) anzustreben ist. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass auf dem sogenannten Avaya-/Teves-Gelände der Beschluss § 10712 der Stadtverordnetenversammlung umgesetzt und circa 15 Prozent der Fläche für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. vorgehalten wird und dem steigenden Bedarf an selbstorganisierten, generationenübergreifenden Wohnprojekten und bezahlbarem Wohnraum der Generation 55plus Rechnung getragen wird, indem die Flächenvergabe nach dem Konzeptverfahren durchgeführt wird. Begründung: Die deutlich wachsende Zahl der Seniorinnen und Senioren der Frankfurter Stadtbevölkerung will solange wie möglich selbstbestimmt in einer eigenen Wohnung leben. Beste Voraussetzungen dafür bieten selbstorganisierte Wohnprojekte, bei denen sich Menschen entweder generationenübergreifend oder altershomogen vor dem Einzug zusammenfinden, um dann gemeinsam in eine Hausgemeinschaft zu ziehen, und wo bewusst eine deutlich intensivere und achtsamere Nachbarschaft gelebt und gepflegt wird als es bei gängigen, zufällig zustande kommenden Wohnsituationen der Fall ist. Die Stadt hat die Vorteile dieser Wohnkonzepte erkannt, mit Beschlüssen den Weg geebnet und muss nun für die Umsetzung/Realisierung Sorge tragen. Der Vorteil dieser Wohnkonzepte besteht u. a. darin, dass alterstaugliche Wohnungen mit integrativen, sozialen und nachbarschaftlichen Bezügen entstehen können; das Sozialgefüge des Stadtteils wird gestärkt und Pflege-, Familien- und kommunale Hilfssysteme entlastet. Gerade in einem Stadtteil wie dem Gallus, mit einem hohen Anteil an Wohnbevölkerung, einem hohen Anteil an Wohnungen, die im Besitz von Wohnungsbaugesellschaften sind, und in dem zunehmend über Flächenumnutzung und Nachverdichtung neuer, hochpreisiger Wohnraum entsteht, sind diese Wohnformen besonders nötig. Verschiedene Beschlüsse der letzten Jahre weisen darauf hin, dass in der Stadt Frankfurt deutlich mehr beispielgebende innovative Wohnformen gewollt sind. So wurde beispielsweise bereits 2007 im Ortsbeirat beschlossen, auf die Umsetzung von Wohnformen nach dem "Bielefelder Modell" hinzuwirken. Die dort gewählte Begründung ist aktueller denn je: "'Wir werden weniger, älter und bunter' - demografischer Wandel meint nicht nur die Zunahme der älteren Bevölkerungsgruppe, sondern auch die Differenzierung ihrer Lebensformen. Die Nachfrage nach Angeboten des selbstbestimmten Wohnens im Alter rückt in den Mittelpunkt des zukünftigen Wohnungsbaus und der Quartiersentwicklung. Neben Ansprüchen an die Wohnung, die Wahlfreiheit sowie die Bezahlbarkeit von notwendigen Dienstleistungen gewinnen soziale Qualitäten des Wohnens im Alter mehr und mehr an Bedeutung. Besonders hoch eingeschätzt werden: - Kontakt, Geselligkeit, Kommunikation; - Freizeitgestaltung und kulturelle Angebote; - Leben in der Gemeinschaft, Nachbarschaft; - soziale Bindungen und Sicherheit im Alltag." Allgemein besteht Konsens über die positive Wirkung neuer Wohnformen. Bundesweit gibt es rund 1.000 als qualitativ anerkannte Wohnprojekte. In Tübingen oder Freiburg sind ganze Stadtviertel mit einer Vielfalt gemeinschaftlicher Wohnprojekte entstanden. Gemessen an diesen Städten, Berlin oder der Schweiz hat Frankfurt einen enormen Nachholbedarf. Allein bei der Umsetzung von Projekten für bessere, altersgerechte Wohnformen sind in Frankfurt am Main gegenwärtig noch die entsprechenden Weichen zu stellen. Auch der jüngst beschlossene Liegenschaftsfonds kann dem Bedarf nur in Einzelfällen entsprechen und ist vor allem auf den o. g. Beschluss § 10712 nicht anwendbar, weil mit dem Liegenschaftsfonds lediglich diejenigen Liegenschaften mobilisiert werden sollen und können, die nicht marktfähig sind. Das hierfür festgeschriebene Konzeptverfahren hat sich allerdings bereits in anderen Städten als Vergabeverfahren bewährt und sollte hier übernommen werden. Die positiven ökonomischen, sozioökonomischen und sozialen Effekte gemeinschaftlichen Wohnens im Alter für Kommunen, Wohnungswirtschaft und Bewohnerinnen und Bewohner wurden mittlerweile hinreichend nachgewiesen. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung hat mit einer wissenschaftlichen Untersuchung die positiven Effekte für das Leben im Alter festgestellt. Insofern wäre es mehr als wünschenswert, wenn auch in Frankfurt am Main innovative Projekte gestartet werden könnten, um Erfahrungen zu sammeln und künftig zu lokal bewährten Vorgehensweisen zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.09.2007, OA 487 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 25 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 16.09.2015 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.10.2015, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 661 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 43. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 08.10.2015, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 661 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Vereinfachtes Verfahren) BFF und RÖMER (= Annahme) 32. Sitzung der KAV am 12.10.2015, TO II, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage OA 661 wird zugestimmt. 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.10.2015, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 661 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6451, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.10.2015 Aktenzeichen: 64 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.12.2014, OF 554/1 Betreff: Fußgänger in der Herxheimerstraße schützen Der Magistrat aufzufordern: den Fußgängerweg zwischen Herxheimer Straße und Sondershausen Straße, zwischen Bunker und Sportplatz, so zu sichern das Autos diesen Weg nicht mehr befahren können. Begründung: Der Weg war vor den Baumaßnahmen am Sportplatz SG 1928 für den PKW-Verkehr gesperrt. Seit dem fehlt die Abpollerung und PKWs nutzen den Weg als Abkürzung und befahren ihn. Gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit und weil man mit PKW-Verkehr nicht rechnet kam es schon oft zu gefährlichen Situationen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 02.12.2014, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3719 2014 Die Vorlage OF 554/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2014, OF 477/1 Betreff: Nach dem Einrichten der behindertengerechten Wahllokale diese auch beflaggen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten ob nachstehende Wahllokale am Wahltag dem Anlass gemäß beflaggt werden können: - Cronstettenhaus, Speicherstraße - Internationale Kita, Ackermannstraße - Internationales Zentrum, Mainzer Landstraße 464 - Begegnungsstätte Gallus, Frankenallee - Goethe Gymnasium, Außenstelle, Rudolfstraße Begründung: Für Demokraten ist der Wahltag ein Festtag. Die neu etablierten behindertengerecht zugänglichen Wahllokale verfügen über keine Fahnenstangen und werden von den Behörden demzufolge auch nicht beflaggt. Da für die deutschlandweit stattfinden Festlichkeiten zum 3. Oktober 2014 in Frankfurt am Main Millionenbeträge zur Verfügung stehen, kann man bei den genannten Örtlichkeiten die Voraussetzung zur Beflaggung am Nationalfeiertag und den kommenden Wahlen schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 17.06.2014, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 477/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FREIE WÄHLER und FDP (= Annahme)
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2014, OF 400/1 Betreff: Ein Alten- und Pflegeheim auf dem Avaya-Gelände im Kleyerquartier? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich eine Einrichtung zur stationären Pflege älterer Menschen in dem nach dem Siegerentwurf des Architektenbüros Baufrösche geplanten Gebäude westlich des Quartiersplatzes, zwischen dem Quartiersplatz und der Ackermannstraße auf dem Avaya-Gelände im Kleyerquartier realisieren lässt. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich für ein solches Projekt ein Träger finden lässt. Begründung: Aufgrund der demographischen Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte besteht ein hoher Bedarf an o.g. Sozial- und Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen. Aufgrund seiner hohen Bevölkerungszahl gilt dies in besonderem Maße für den Stadtteil Gallus, zumal gerade dort ein starkes Bedürfnis besteht, im heimatlichen Stadtteil inmitten des vertrauten sozialen und familiären Umfeldes in Würde zu altern. Mit der Bebauung des sogenannten avaya-Geländes an der Kleyerstraße ergeben sich neue Möglichkeiten diese wichtige Forderung der Menschen im Stadtteil zu verwirklichen. Anknüpfend an die Anregung des Ortsbeirates (. ) gilt es nun, dieses Anliegen mit aller Kraft weiter zu verfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 400/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2013, OF 379/1 Betreff: Piktogramm auf die Fahrbahn der Ackermannstraße Der Magistrat wird gebeten auf der Ackermannstraße in Richtung Mainzer Landstraße vor der Internationalen Kindertagesstätte " Ackermannstraße" Haus-Nr. 44 ein Piktogramm "Achtung Kinder" auf die Fahrbahn aufzubringen. Begründung: Piktogramme "Achtung Kinder" veranlassen die Verkehrsteilnehmer vorsichtiger vor Kindereinrichtungen zu fahren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2701 2013 Die Vorlage OF 379/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2013, OF 329/1 Betreff: Müllabfuhr im Bereich Mainzer Landstraße/Sondershausenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass der Müll im Bereich des Müllplatzes für die Häuser Sondershausenstraße 59 - 73 und Mainzer Landstraße 497 - 505 und Mainzer Landstraße 507 - 519 ständig (bei jedem Müllabholtermin) und immer abgeholt werden kann. Begründung: Der Müllplatz für die oben genannten Häuser befindet sich im Bereich des Parkplatzes Sondershausenstraße/Mainzer Landstraße. Der Zugang für die Müllfahrzeuge muss über die Mainzer Landstraße erfolgen. In diesem Bereich befindet sich auch ein Wendehammer, der das Halten dort per Halteverbotszeichen verbietet. Dieses Verbot wird jedoch ständig missachtet und die Müllabfuhr kann deshalb auf Grund der dortigen widerrechtlichen Park- und Haltverbotssituation häufig nicht abgeholt werden. Der Müll häuft sich an und führt zu unerträglichen Situationen. Hier ist dringend und sofort Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 27.08.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2397 2013 Die Vorlage OF 329/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2013, OF 323/1 Betreff: Mit dem Rolli keine Querungsmöglichkeit Der Magistrat wird aufgefordert folgende Fußgängerüberwege so herrichten bzw. reparieren zu lassen, damit auch Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ohne fremde Hilfe, bzw. ohne Sturzgefahr die Straße queren können: - Mainzer Landstraße, westlich der Rebstöcker Straße zwischen Fast-Food-Restaurant und Spanischem Restaurant. - Rebstöcker Straße, südlich der Mainzer Landstraße, zwischen Kiosk und Fast-Food-Restaurant. - Mainzer Landstraße, östlich der Ackermannstraße, zwischen ehem. Bäckerei und Autohaus. Begründung: Absenkungen und Unebenheiten erschweren es Nutzerinnen und Nutzern von Rollstühlen immens, die Fahrbahn sicher zu queren. Die auf einen Rollstuhl angewiesene Antragstellerin hat selbst erleben müssen, dass der Rollstuhl auf einem der Überwege umkippte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 27.08.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2393 2013 Die Vorlage OF 323/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.06.2013, OA 403 entstanden aus Vorlage: OF 314/1 vom 09.06.2013 Betreff: Der Stadtteil Gallus wächst und der Magistrat will Kitaplätze streichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert sicherzustellen, dass die Kindertagesstätte "Versöhnung" der evangelischen Kirchengemeinde Frieden und Versöhnung auch über das Jahr 2014 hinaus mit drei Gruppen betrieben werden kann. Pläne, die Kita in der Sondershausenstraße auf zwei Gruppen zu verkleinern, werden nicht weiter verfolgt. Vielmehr wird der Magistrat aufgefordert, in Gesprächen mit der betroffenen Kirchengemeinde Frieden und Versöhnung nach Möglichkeiten zu suchen, die räumlichen Bedingungen der Kita so zu gestalten oder zu erweitern, dass der Betrieb mit drei Gruppen langfristig gesichert wird. Begründung: Nach Informationen des Ortsbeirates 1 ist vonseiten der Stadt geplant, die oben genannte Kita von zurzeit drei Gruppen ab 2014 auf zwei Gruppen zu verkleinern. Die Kita der Kirchengemeinde Frieden- und Versöhnung ist im Stadtteil sehr beliebt. Regelmäßig gibt es deutlich mehr Anmeldungen als vorhandene Plätze in dieser Einrichtung. Eine Abnahme dieses Interesses ist nicht zu erkennen. Vielmehr steigt der Bedarf an Kitaplätzen kontinuierlich, entstehen doch im Gallus nicht nur im Europaviertel neue Wohnungen. Auch die wesentlich dichter an der Kita "Versöhnung" liegenden Bauprojekte auf dem ehemaligen Opelgelände (Mainzer Landstraße/Ecke Sodener Straße), die Bebauung des ehemaligen "Holz Fiedler-Geländes" und die Bauprojekte "Lahn'sche Höfe" und "Adler Quartiere" lassen eher davon ausgehen, dass der Bedarf noch steigen wird. Statt der im Stadtteil Gallus sehr aktiven Kirchengemeinde eine Gruppe wegzunehmen, sollte der Magistrat den Träger dieser Kita dabei unterstützen, das vorhandene Angebot langfristig aufrechtzuerhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.12.2013, B 577 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 03.07.2013 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung der KAV am 26.08.2013, TO II, TOP 120 Beschluss: Die Vorlage OA 403 dient zur Kenntnis. 22. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 02.09.2013, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 403 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Piraten (= Annahme) 14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 08.10.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OA 403 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Beschlussausfertigung(en): § 3500, 22. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 02.09.2013 Aktenzeichen: 40 4
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2013, OF 314/1 Betreff: Der Stadtteil Gallus wächst und der Magistrat will Kita-Plätze streichen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten: den Magistrat aufzufordern sicherzustellen, dass die Kindertagesstätte "Versöhnung" der evangelischen Kirchengemeinde Frieden und Versöhnung auch über das Jahr 2014 hinaus mit drei Gruppen betrieben werden kann. Pläne, die Kita in der Sondershausenstraße auf zwei Gruppen zu verkleinern, werden nicht weiter verfolgt. Vielmehr wird der Magistrat in Gesprächen mit der betroffenen Kirchengemeinde "Frieden und Versöhnung" nach Möglichkeiten suchen, die räumlichen Bedingungen der Kita so zu gestalten oder zu erweitern, dass der Betrieb mit drei Gruppen langfristig gesichert wird. Begründung: Nach Informationen des Ortsbeirates 1 ist von Seiten der Stadt geplant, die o. g. Kita von zurzeit 3 Gruppen ab 2014 auf 2 Gruppen zu verkleinern. Die Kita der Friedens- und Versöhnungsgemeinde ist im Stadtteil sehr beliebt. Regelmäßig gibt es deutlich mehr Anmeldungen als vorhandene Plätze in dieser Einrichtung. Eine Abnahme dieses Interesses ist nicht zu erkennen. Vielmehr steigt der Bedarf an Kita-Plätzen kontinuierlich. Entstehen doch im Gallus nicht nur im Europaviertel neue Wohnungen - auch die wesentlich dichter an der Kita "Versöhnung" liegenden Bauprojekte auf dem ehemaligen Opelgelände (Mainzer Landstraße / Ecke Sodener Straße), die Bebauung des ehemaligen "Holz Fiedler-Geländes" und dem Bauprojekt "Lahnschen Höfe" und "Adler Quartier" lassen eher davon ausgehen, dass der bestehende Bedarf noch steigen wird. Anstatt der im Stadtteil Gallus sehr aktiven Kirchengemeinde eine Gruppe weg zu nehmen, sollte der Magistrat viel eher den Träger dieser Kita dabei unterstützen, das vorhandene Angebot langfristig aufrecht zu erhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 25.06.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 403 2013 Die Vorlage OF 314/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2012, OF 216/1 Betreff: Anwohnerparken in der Friedrich-Ebert-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Friedrich-Ebert Siedlung eine Anwohnerparkzone einrichten zu lassen. Begründung: Im o.g. Gebiet herrscht enormer Parkplatznotstand für die Anwohner, da durch die Besucher der Kleingartenanlagen in der Sondershausenstraße, sowie Besucher der Fußballspiele auf dem Sportplatz SG28 und auch durch das Abstellen ihrer Fahrzeuge durch die "Volkswagen Zentrum Frankfurt" in der Regel übermäßig viele Parkplätze zugestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 216/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2012, OF 206/1 Betreff: Sondershausenstraße: Radler, dein Weg endet hier! Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Radweg in der Sondershausen Straße zwischen Cordierstraße und Mainzer Landstraße zukünftig wieder von Radfahrern genutzt werden kann. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob dies a) durch eine Veränderung der Markierung der Parkplätze und / oder durch eine stärkere Bestreifung des Abschnittes durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes erreicht werden kann. Begründung: Zwischen der Kleyerstraße und der Cordierstraße ist das Radfahren gegen die Einbahnstraße erlaubt. Entsprechende Markierungen auf der Fahrbahn weisen dies aus. Nördlich der Cordierstraße ist dies jedoch nicht mehr möglich. Der Radfahrer muss nun auf einen eigens für ihn ausgewiesenen Radweg ausweisen. Dies ist jedoch oft nur theoretisch möglich, da dieser meist durch Parkende Autos oder abgestellte Motorräder versperrt ist. Immer wieder wird der Radweg hemmungslos zweckentfremdet Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.08.2012, OF 208/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 21.08.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1429 2012 1. Die Vorlage OF 206/1 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 208/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 5 GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU und fraktionslos (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2012, OF 139/1 Betreff: Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Mönchhofstraße: Änderung der Reinigungsklasse Der Magistrat wird aufgefordert, den Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen Ackermann- und Mönchhofstraße von Reinigungsklasse III (5-fache wöchentliche Reinigung) auf Reinigungsklasse II (2-fache wöchentliche Reinigung) einzustufen. Begründung: Eine 5-fache wöchentliche Reinigung ist laut Aussage der Anwohner in diesem Straßenabschnitt nicht notwendig. Die Reinigungsintervalle sollten den tatsächlichen Notwendigkeiten angepasst sein, um so die Kosten nicht unnötig zu steigern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 20.03.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1006 2012 Die Vorlage OF 139/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2012, OF 127/1 Betreff: Parkplätze ordnen in der Tevesstraße oder: Wie schräg ist schräg? Der Magistrat wird aufgefordert, die einzelnen Parkplätze in der Tevesstraße - zwischen der Einmündung Herxheimerstraße und Tevesstraße 46 - markieren zu lassen. In diesem Bereich ist Schrägparken vorgesehen. Dadurch, dass die Parkplätze nicht ausreichend markiert sind werden Fahrzeuge in unterschiedlichen Winkeln zur Tevesstraße geparkt. Dies führt zu einer reduzierten Anzahl von Parkmöglichkeiten. Begründung: Durch das Abstellen der Fahrzeuge in einem unterschiedlichen Winkel zur Tevesstraße kommt es zum Verlust von Parkplätzen. Dies führt zu Unmut bei Parkplatzsuchenden. Um die Parksituation zu regeln und zur Vermeidung von Nachbarschaftskonflikten sollten die Parkflächen besser markiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 14.02.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 903 2012 Die Vorlage OF 127/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2011, OF 30/1 Betreff: Verstopfte Parkplätze im Bereich Mainzer Landstraße, Cordier-, Teves-, und Ackermannstraße Die Ortsvorsteherin wird aufgefordert, mit der Geschäftsführung der Autohäuser Audi und VW ein Gespräch zu führen, mit dem Ziel, Fahrzeuge künftig wieder vermehrt auf dem eigenen Firmengelände - statt in den im Betreff genannten Straßen - abzustellen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beklagen sich mittlerweile massiv über im Wohnbereich abgestellte Firmenwagen. Bei der Vorstellung der diversen Neubaupläne für das Autohaus wurden Ortsbeirat und Anwohnerinnen und Anwohnern immer wieder zugesagt, dass alle Firmenwagen, als auch die Fahrzeuge der Beschäftigten auf dem Firmengelände abgestellt werden würden. Dies trifft - zumindest zur Zeit - nicht zu. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 16.08.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 30/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.05.2010, OA 1127 entstanden aus Vorlage: OF 640/1 vom 25.04.2010 Betreff: Teilneuordnung des Parkens in der Sondershausenstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Sondershausenstraße das Parken neu zu ordnen. Die auf der östlichen Straßenseite vorhandenen Schrägparkplätze werden beibehalten. Gleichzeitig wird das Parken auf der westlichen Straßenseite von dem Beginn des Kleingartenvereins Ackermann bis zur Kleyerstraße unter folgenden Bedingungen erlaubt: Die Fahrzeuge parken längs zur Fahrbahn, zum Teil auf dem Gehweg, zum anderen Teil auf der Straße. Dabei ist zu beachten, dass ausreichend Platz für die Fußgänger verbleibt. Deshalb sind die Parkplätze abzumarkieren und eine Beschilderung, die das Parken zum Teil auf dem Gehweg erlaubt, anzubringen. Begründung: Im oben genannten Bereich herrscht, insbesondere von Frühjahr bis Spätherbst, ein erhöhter Parkdruck durch die dort ansässigen Kleingärtner. Ebenso herrscht erhöhter Parkdruck vor den dortigen Gaststätten. Die östlich liegenden Parkplätze sind in der Regel alle durch Anwohner belegt. Die derzeit auf der westlichen Straßenseite parkenden Fahrzeuge sind dort (seit Jahrzehnten) illegal geparkt. Es ist nun einem Glücksspiel ähnlich, gibt es eine Verwarnung, ja oder nein. Um hier eine eindeutige Rechtssicherheit zu schaffen, ist das Abmarkieren und Beschildern der Parkplätze auf der westlichen Straßenseite dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.09.2010, B 583 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 19.05.2010 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.06.2010, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1127 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Stv. Schenk (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 8295, 42. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.06.2010 Aktenzeichen: 32 1
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