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„Sperrmüllecke“ Schloßborner Straße/Idsteiner Straße neu ordnen

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 396 entstanden aus Vorlage: OF 81/1 vom 06.06.2021 Betreff: "Sperrmüllecke" Schloßborner Straße/Idsteiner Straße neu ordnen Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Schloßborner Straße /Idsteiner Straße das Sperrmüllproblem langfristig in den Griff zu bekommen. Da die Ecke sehr schlecht einsehbar ist, werden folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vorgeschlagen, die natürlich seitens des Magistrats gerne noch ergänzt werden können: 1. Die Litfaßsäule soll entfernt werden. 2. Die (illegalen) Parkmöglichkeiten für Autos müssen entfernt werden, hierzu ist eine Abpollerung des Bereichs oder das Aufstellen von Pflanzkübeln denkbar. Dabei muss selbstverständlich so viel Platz gelassen werden, dass der Bus dort um die Kurve fahren kann. 3. Auf dem entstehenden freien Platz sollen ein bis zwei Picknickbänke (Tisch und je zwei Bänke im Verbund) aufgestellt werden.

Begründung:

Die Ecke ist sehr schlecht einsehbar und lädt daher zum Abladen von Sperrmüll ein. Dieser stört jedoch nicht nur die Anwohner und Menschen, die dort zu Fuß oder mit Kinderwagen, Rollator etc. vorbeigehen wollen, sondern ist dort auch fehl am Platz. Die Litfaßsäule wird aus diesem Grund seit längerer Zeit nicht mehr zur Werbung genutzt und ist daher verzichtbar. In der ausgewiesenen Halteverbotszone parken täglich mehrere Autos, sodass dieser Platz anscheinend sowieso nicht für den Bus benötigt wird. Dann kann man die Fläche auch schön herrichten und der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Durch den Kiosk in der Nähe bietet es sich an, dort z. B. etwas zu essen oder zu trinken und sich hinzusetzen, denn in der Nähe sind keine Bänke oder Sitzmöglichkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2094 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1390 Antrag vom 12.05.2024, OF 1256/1 Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5