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Verkehrssicherheit vor dem Kinderzentrum Rohmerplatz verbessern

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 08.05.2023, OM 3979 entstanden aus Vorlage: OF 620/2 vom 20.02.2023 Betreff: Verkehrssicherheit vor dem Kinderzentrum Rohmerplatz verbessern Der Magistrat wird gebeten, 1. die fünf Poller vor dem Eingang des Kinderzentrums Rohmerplatz (Rohmerplatz 13) durch Drängelgitter zu ersetzen (siehe Abbildung 1); 2. das Schrägparken auf der Parkfläche vor dem Gebäude Rohmerplatz 11 durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden und hier einen öffentlichen Behindertenparkplatz einzurichten (siehe Abbildungen 2 und 3); 3. auf der schraffierten Fläche auf der Kreuzung Rohmerstraße/Rohmerplatz/Greifstraße (schraffierter Bereich befindet sich am Anfang der Straße Rohmerplatz) Poller gegen verkehrswidriges Parken aufzustellen; 4. vor der Hoftoreinfahrt des Kinderzentrums und des Gebäudes Rohmerplatz 19 das verkehrswidrige Parken zu unterbinden, indem hier ein umlegbarer Poller (mit Dreikantschlüssel o. Ä. gesichert) aufgestellt wird (siehe Abbildungen 1 und 4); 5. einen oder zwei Parkplätze im Bereich Rohmerplatz 11 bis 13 für den Zeitraum von 0 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr in Kurzzeitparkplätze umzuwandeln, um Eltern, die dennoch weiterhin darauf angewiesen sind, ihre Kinder mit dem Pkw zur Kita zu bringen, eine Kurzzeitparkmöglichkeit zu bieten.

Begründung:

Die Anregung ergibt sich aus einem Gespräch und den konkreten Bitten der Leitung des Kinderzentrums Rohmerplatz. Die Drängelgitter sollten schon laut ursprünglichem Entwurf der Bebauung dort installiert werden. Sie sollen dazu dienen, dass Kinder nicht direkt vom Ausgang des Kinderzentrums auf die Straße laufen oder mit Rollern etc. rollen können. Auch war ursprünglich geplant, die Parkfläche auf dem Bürgersteig als Behindertenparkplatz auszuweisen. Derzeit parken dort regelmäßig drei bis vier Pkw schräg. Dabei ragen sie auch in die Tiefgarageneinfahrt des Gebäudekomplexes hinein. Gravierender ist jedoch, dass sie sowohl den restlichen Gehweg so eng machen, dass Kinderwagen dort teilweise nicht mehr durchkommen und Eltern damit auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Auf der anderen Seite ragen die Pkw auch auf die Straße und verengen diese, sodass große Fahrzeuge (Müllentsorger, Einsatzfahrzeuge etc.) nicht oder nur mit äußerster Vorsicht, also enorm langsam, passieren können. Zum Zeitpunkt der Bildaufnahme war dies bei einem Krankenwagen (siehe Bildhintergrund) auch der Fall. Das Parken auf der Ecke der Kreuzung verstärkt diese Problematik zusätzlich. Diese schraffierte Fläche wird augenscheinlich besonders von Elterntaxis in Anspruch genommen. Auch auf der Hofeinfahrt des Kinderzentrums und der Hofeinfahrt Rohmerplatz 19 werden zu Bring- und Hol-Zeiten des Kinderzentrums regelmäßig Pkw abgestellt und verhindern somit die Nutzung des Gehwegs bzw. die Nutzung der beiden Hofeinfahrten für die dafür vorgesehenen Zwecke. Der in diesem Bereich zu den entsprechenden Zeiten bestehende Bedarf an Kurzzeitparkplätzen könnte auf der Fahrbahn durch Umwidmung eines oder zweier Dauerparkplätze in Kurzzeitparkplätze realisiert werden. Abbildung 1 Abbildung 2 Abbildung 3 Abbildung 4 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1953 Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1