Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2021, OF 228/2 Betreff: "Runder Tisch" Leipziger Straße Vorgang: OA 295/18 OBR 2; B 404/18; B 255/19; B 4/20; B 423/20; B 31/21; B 351/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche nächsten Schritte der Organisation eines "Runden Tisches" geplant sind, 2. für welchen Zeitraum die "Runder Tisch"-Gespräche geplant sind, 3. wie die Sitzverteilung am "Runden Tisch" konkret aussieht, 4. wer die "Runder Tisch"-Gespräche moderieren wird, 5. welche Rolle den Vertreter*innen des Ortsbeirats im Prozess zugedacht ist, 6. mit welchen Akteur*innen die Wirtschaftsförderung im Auftrag des Magistrats bislang im Austausch stand und was die bisherigen Ergebnisse dieses Austauschs sind und 7. welche inhaltliche Agenda "Visionsbüro" und "Stadtteilwerkstadt" verfolgen und welche Interessengruppen bislang in die Arbeiten der Institutionen zur Leipziger Straße einbezogen sind. Begründung: Der Magistrat berichtet, dass die Planungen zur Organisation des "Runden Tisches" nun unter Berücksichtigung und Vorbehalt der Entwicklung der pandemischen Lage fortgesetzt werden sollen. Der weitere Prozess, Zeitplan sowie die Rollen und Positionen der verschiedenen Akteur*innen wurden noch nicht konkretisiert. Hierzu besteht allerdings Informationsbedarf, damit der Ortsbeirat seinen Aufgaben im Sinne des Ortsbezirks bestmöglich nachkommen und bspw. relevante Themen rechtzeitig auf die öffentliche Agenda heben sowie dazu in den Austausch mit Bürger*innen und weiteren relevanten Stakeholdergruppen treten kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.08.2018, OA 295 Bericht des Magistrats vom 21.12.2018, B 404 Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 255 Bericht des Magistrats vom 17.01.2020, B 4 Bericht des Magistrats vom 28.08.2020, B 423 Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 31 Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 351 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 279 2022 Die Vorlage OF 228/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2021, OF 236/2 Betreff: Unerlaubtes Parken am Kurfürstenplatz Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten bezüglich der unbefestigten Grünflächen am Rand des Kurfürstenplatzes, wo Parken nicht erlaubt ist, die unbefestigten Randflächen mittels Findlingen, Baumschutzbügeln, Pollern und Baumstämmen gegen das unerlaubte Parken physisch zu unterbinden. In diesem Zuge wird der Magistrat auch gebeten die Grünfläche des Platzes zu den Randzonen hin auszuweiten. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf der Fahrbahn der großen Seestraße entlang des Platzes Längsparken so möglich ist, dass der Verkehr (PKW und Fahrräder) sowie die Querung der Großen Seestraße nicht negativ beeinflusst werden. Begründung: Momentan ist das Parken nicht erlaubt und damit illegal. Für die Bäume bedeutet das Parken auf den unbefestigten Flächen eine zusätzliche Belastung insbesondere für den Wurzelbereich. Aufgrund des voranschreitenden Klimawandels insbesondere in hochverdichteten Stadtgebieten müssen solche Schädigungen an Bäumen dringend beendet werden. Jeder einzelne Baum leistet hier einen unverzichtbaren Beitrag, um die Luft- und Lebensqualität zumindest noch teilweise zu erhalten. Daher muss die derzeitige Praxis, wie am Kurfürstenplatz geparkt wird, beendet werden - erst recht, wenn sie ohnehin nicht erlaubt ist. Gleichwohl wird der enorme Parkdruck in diesem Quartier zur Kenntnis genommen. Daher sollte die Möglichkeit des Längsparkens auf der Fahrbahn geprüft werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1401 2022 Die Vorlage OF 236/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass erste Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der unbefestigten Grünflächen am Rand des Kurfürstenplatzes, wo Parken nicht erlaubt ist, die unbefestigten Randflächen gegen das unerlaubte Parken physisch zu schützen." Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 229/2 Betreff: Leipziger Straße als Einkaufserlebnis weiter stärken - neuer Anlauf für zeitlich befristete Testphase Vorgang: OM 7241/21 OBR 2; ST 1208/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Vertreter aller Fraktionen im OBR 2, des Gewerbevereins Bockenheim, der Wirtschafsförderung Frankfurt und der Stadtplanung zu einem gemeinsamen Besprechungstermin einzuladen, um das mögliche weitere Vorgehen nach der o.g. letzten Stellungnahme des Magistrats zu besprechen. Begründung: Der OBR 2 hatte sich in der zurückliegenden Wahlperiode für eine versuchsweise und zeitlich befristete tageweise Sperrung der Leipziger Straße für den Autoverkehr ausgesprochen. Die Maßnahme sollte im Frühjahr und/oder Sommer, wenn mit Blick auf die Corona-Pandemie ein "normales Einkaufsverhalten" möglich ist, an ausgewählten Samstagen und gegebenenfalls verkaufsoffenen Sonntagen umgesetzt und anschließend unter Einbeziehung aller betroffenen Gruppen (Einzelhandel und Unternehmen, Bewohner, Passanten und Kunden) wissenschaftlich evaluiert werden. Primäres Ziel der OBR2-Initiative war nicht die Förderung bestimmter Verkehrsmittel wie zuletzt im Rahmen der Diskussionen zum Radentscheid, sondern die aufrichtige Frage, ob die Leipziger Straße als Einkaufserlebnis gestärkt werden kann, wenn die Geschäfte die Bürgersteige für den Außenverkauf und die Warenauslage oder künstlerisches Programm nutzen können, und die Fußgänger und der Radverkehr (soweit er noch möglich ist) entsprechend auf die Fahrbahn verlagert werden. Der OBR 2 versteht die Ausführungen des Magistrats, dass die Umsetzung des Projekts mit Aufwand verbunden ist und einer sorgfältigen Vorbereitung und Kommunikation bedarf. Aus Sicht des OBR 2 sollte die laufende Wahlperiode gleichwohl für einen Test genutzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7241 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1208 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1397 2022 Die Vorlage OF 229/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Worte "- neuer Anlauf für zeitlich befristete Testphase" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE und 2 SPD (= Ablehnung); 1 SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2021, OF 222/2 Betreff: Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat regt die folgenden Veränderungen an, damit der Verkehr von Zufußgehenden und Radfahrenden auf der Sophienstraße sicherer geführt werden kann. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass er auf Hauptstraßen wie der Sophienstraße lediglich Anregungen geben kann und die endgültige Entscheidung dem Magistrat bzw. den zuständigen Ämtern obliegt. Der Ortsbeirat bittet daher, die folgenden Punkte zu prüfen und - sofern sie von den zuständigen Ämtern bzw. vom Magistrat als durchführbar eingestuft werden - umzusetzen: 1. Die Breite der Dooring Zone scheint auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße nicht auf beiden Fahrbahnseiten den heutigen Standards zu entsprechen. Insbesondere auf der Fahrbahnseite Richtung Ginnheimer Straße wirkt sie sehr schmal. Der Magistrat wird gebeten dies zu prüfen und die Dooring Zone entsprechend dem Prüfungsergebnis ggf. breiter abzumarkieren. 2. Die Anordnung der PKW-Stellplätze soll auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee so erfolgen wie auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße (Querparken stadteinwärts, Längsparken stadtauswärts). Entsprechend soll die Markierung des Radweges auf beiden Fahrbahnseiten vom Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße auf den Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee verlängert werden (zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee ist derzeit kein Radweg markiert). 3. Die Markierung des Radweges auf der Fahrbahn soll auf der gesamten Länge der Sophienstraße in gut sichtbarer durchgängig roter Farbe erfolgen (bislang ist die Markierung weiß). 4. Die Außengastronomie auf Höhe der Straße "Am Weingarten" soll weiterhin Platz haben, jedoch müssen Zufußgehende und radelnde Kinder gut daran vorbeikommen können. Zu diesem Zweck soll dem dort befindlichen Restaurant, zumindest in den Sommermonaten, ein PKW-Stellplatz (in der Straße "Am Weingarten" ) zur Sondernutzung für die Außengastronomie angeboten werden. 5. Auf der Fahrbahnseite stadteinwärts zwischen Juliusstraße und "Am Weingarten" befinden sich aktuell Halteverbotszonen und PKW-Stellplätze. Diese sollen entfernt und auf diesem Abschnitt ein baulich getrennter rot markierter Radweg auf der Fahrbahn geschaffen werden. Dies soll lediglich auf der Fahrbahnseite stadteinwärts passieren. Der Radweg soll nur auf diesem Abschnitt baulich getrennt sein, auf den restlichen Abschnitten der Sophienstraße nicht (damit die Parkplätze auf den anderen Abschnitten zugänglich bleiben). 6. Auf dem Abschnitt zwischen "Am Weingarten" und Zeppelinallee hat die Sophienstraße in Richtung stadteinwärts zwei Fahrspuren. Eine dieser Fahrspuren soll in einen durchgängig rot markierten Radweg umgewandelt werden. Die Dooring Zone zu den rechts daneben liegenden PKW-Parkplätzen soll hinreichend breit abmarkiert werden. 7. Auf der Fahrbahnseite stadtauswärts soll der Radweg zwischen Zeppelinallee und Blanchardtstraße / "Am Weingarten" auf der Fahrbahn in roter Farbe markiert werden. Sofern möglich soll hierzu eine Fahrspur in einen Radweg umgewandelt werden - dies könnte bspw. auf dem Abschnitt zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße möglich sein. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/ Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Insbesondere in Fahrtrichtung stadteinwärts ist die Radwegführung im weiteren Verlauf unzureichend. Unter anderem wird der Abschnitt zwischen Juliusstraße und "Am Weingarten" so beparkt (zeitweiliges Parkverbot, das regelmäßig missachtet wird), dass teilweise die Straßenbahn nicht mehr sicher an Radfahrenden vorbeifahren kann. Im weiteren Verlauf ist die Kreuzung an der Sophienstraße/Gräfstraße/Ludolfusstraße so ausgestaltet, dass Radfahrende noch nicht mal den beginnenden Radweg befahren können, da an der Straßenseite bis zur Kreuzung das Parken auf dem Bürgersteig gestattet ist. Der Antrag erfolgt in Teilen auf Anregung eines Anwohners. Die Sophienstraße ist aktuell für den Fuß- und Radverkehr schwierig und in Teilen gefährlich zu nutzen. Insbesondere sind die Gehwege auf vielen Abschnitten durch querparkende PKW sehr stark verengt, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen diese kaum passieren können - auch weil an den meisten Tagen noch große Mülltonnen auf den Gehwegen stehen. Dies ist insbesondere durch das Ausweisen von Querparkplätzen zwischen "Am Weingarten" und Wildunger Straße der Fall. Autofahrende Anwohnende empfinden das Ausparken auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee als schwierig und gefährlich, da die Fahrbahn durch das beidseitige Querparken stark verengt ist und sie die mit Tempo 50 ankommenden PKW und Radfahrende beim Ausparken erst viel zu spät sehen und diese aufgrund der verengten Fahrbahn kaum ausweichen können. Die Radwegführung ist auf der Sophienstraße lückenhaft. Ohne Radweg und mit Straßenbahn sind gerade Familien mit Kindern und auch junge Menschen auf ihrem Schulweg gezwungen, auch mit dem Fahrrad auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies führt zu eigentlich vermeidbaren Konflikten zwischen Zufußgehenden und Radfahrenden. Der Antrag zielt auf eine ganzheitliche Lösung, d.h. Straßenbahn- und PKW-Fahrspuren und Stellplätze, sowie breite, passierbare Fußwege und einen durchgängigen, lückenlosen Radweg über die gesamte Länge der Sophienstraße. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.08.2021, OF 145/2 Nebenvorlage: Antrag vom 31.01.2022, OF 254/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 145/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 222/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 15 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 2., 6. und 7. des Antragstenors der Vorlage OF 254/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1616 2022 1. Die Vorlage OF 222/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 254/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Ziffern 1. und 3. bis 5.: Einstimmige Annahme Ziffern 2., 6. und 7.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2021, OF 230/2 Betreff: Verbesserte Einsehbarkeit Zebrastreifen Markgrafenstraße/Schulweg Franckeschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Einsehbarkeit für Autofahrer und Fußgänger beim Überqueren des Zebrastreifens in der Markgrafenstraße durch geeignete Maßnahmen zu verbessern, z.B. durch die Installation von Fahrradbügeln (ggf. für Lastenfahrräder) auf dem ersten Parkplatz hinter dem Zebrastreifen. Begründung: In der Markgrafenstraße / Richtung Leipziger befindet sich ein Zebrastreifen in unmittelbarer Nähe zur Franckeschule. Durch parkende Autos ist es Kindern oftmals nicht möglich, die Straße einzusehen und sicher zu überqueren. Umgekehrt können die Autofahrer auch die Kinder erst spät sehen. Die Kinder müssen teilweise auf die Straße treten, um die Straße einsehen zu können. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1407 2022 Die Vorlage OF 230/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 166/2 Betreff: Mehr Tischtennis auf dem Kurfürstenplatz Vorgang: OM 476/21 OBR 2; ST 1689/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Zur Finanzierung einer zweiten Tischtennisplatte auf dem Kurfürstenplatz stellt der Ortsbeirat 2 dem Magistrat aus seinem Budget einen Betrag in Höhe von bis zu 6.000,00 Euro brutto zur Verfügung. Der Betrag deckt die Anschaffungskosten der Platte und den Einbau mit allen Nebenarbeiten. Begründung: Der Kurfürstenplatz wird als multikulturelle und heterogene Begegnungsstätte sehr geschätzt, Miteinander wird hier gelebt und das von der Stadt zur Verfügung gestellte offene Spielangebot - eine Tischtennisplatte - von Jugendlichen und Erwachsenen gerne und viel genutzt. Weil die Zahl der regelmäßig vorbeikommenden Hobbyspielerinnen bzw. Hobbyspieler kontinuierlich steigt, kam bereits im letzten Jahr bei den Nutzerinnen bzw. Nutzern der Wunsch nach einer zweiten Tischtennisplatte auf dem Kurfürstenplatz auf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 476 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1689 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 15 Die Vorlage OF 166/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD und BFF erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 54 2021 Die Vorlage OF 166/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 167/2 Betreff: Eine städtebauliche Chance nutzen - Die Kurfürstenstraße als zentrale Achse zwischen Westbahnhof und Leipziger Straße für den Fußverkehr erlebbar machen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zu beschließen, um die Kurfürstenstraße vom Westbahnhof über den Kurfürstenplatz bis zur Leipzigerstraße als städtebauliche Achse für den Fußverkehr attraktiv zu gestalten: 1. Bei der Erneuerung des Westbahnhofs soll die Funktion des Bahnhofs als Tor nach Bockenheim bedacht und die Kurfürstenstraße als zentrale Achse im Zentrum betont werden. 2. Beim Umbau der Schloßstraße soll die Achse Kurfürstenstraße mit bedacht und offengehalten werden (möglichst keine Haltestelle in der Achse). Eine attraktive und sichere Querungsmöglichkeit ist für zu Fuß Gehende in der Achse zu schaffen. 3. Die gesamte Achse soll attraktiver für den Fußverkehr gestaltet werden: u. a. barrierefreie verkehrsberuhigte Zone, breite Gehwege (kein Gehwegparken), bei allen die Achse querenden Straßen gute und sichere Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr, Verweilmöglichkeiten (Bänke), Begrünung (im Idealfall Baumpflanzungen), Beschilderung (Gehwegzeit bis zur Einkaufsstraße Leipzigerstraße, bzw. zum Westbahnhof). 4. Darüber hinaus möge geprüft werden, ob die Markgrafenstraße - mit der Markuskirche in der Blickachse - so gestaltet werden kann, dass ein attraktiver Quartiersplatz am Ende der Achse Westbahnhof/Leipzigerstraße und in der Mitte der Leipzigerstraße entsteht. 5. Die Bürger*innen im Quartier sollen bei der Gestaltung mit einbezogen werden. Ggf. eignet sich diese städtebauliche Chance auch für einen studentischen Ideenwettbewerb. Begründung: Die Kurfürstenstraße mit dem Kurfürstenpark bildet eine städtebauliche Achse vom West-bahnhof bis zur Quartiersstraße, Leipzigerstraße. Aktuell ist der Blick auf diese Achse durch unattraktive Querungsmöglichkeiten und fehlende Betonung verstellt. Gerade im Zuge der Aufwertung des Westbahnhofs durch den Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt 2025+ und durch die geplante Renovierung des Westbahnhofes, sowie die anstehende Umgestaltung der Schloßstraße bietet sich die große Chance diese städtebauliche Achse wieder zu betonen und eine attraktive Verbindung für den Fußverkehr vom Westbahnhof zur Einkaufsstraße zu schaffen. Neben der Förderung des Fußverkehrs unterstützt eine attraktive fußläufige Verbindung vom Knotenpunkt Westbahnhof zur Leipzigerstraße den Einzelhandel auf der Quartiersstraße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 98 2021 Die Vorlage OF 167/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die Worte "6. Die Radverkehrsanbindung zum Westbahnhof soll, wie in der Stellungnahme ST 1028 versprochen, in diesem Zusammenhang beachtet und weiterverfolgt werden." ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 194/2 Betreff: Scheinbar ungenutzte Grünfläche, Ecke Leipziger Straße/Rohmerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die in Anlage 1 erkennbare Grünfläche in städtischem Besitz ist und hier ein Bepflanzungskonzept vorliegt. Sollte die Fläche durch die Stadt bewirtschaftet werden, zudem zu prüfen, ob die Möglichkeit von Baumpflanzungen oder der Entwicklung eines Blühstreifens besteht. Begründung: Informationsbedarf. Anlage 1 (Foto: Tim Hoppe) Foto: Tim Hoppe Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 222 2021 Die Vorlage OF 194/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 123/2 Betreff: Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich die folgenden Maßnahmen für die Schloßstraße auf den Weg zu bringen, um die dortige Gefahrensituation zu beseitigen: 1. Der ruhende Verkehr soll auf beiden Seiten der Schloßstraße (bis auf Lieferzonen), zu Gunsten eines baulich getrennten und durchgängig rot markierten Radweges aufgegeben werden. 2. Um den Wegfall dieser Parkplätze zu kompensieren, sollen wie in Antrag OF 79/2 des Ortsbeirates 2 beschrieben, Parkplätze auf der Breitenbachbrücke geschaffen werden. Nach ersten Einschätzungen von städtischer Seite können hier etwa so viele Parkplätze entstehen, wie durch Punkt 1.) wegfallen (etwa 140), mindestens jedoch 110. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, auf den Betreiber des Parkplatzes am Westbahnhof (Contipark, 90 Stellplätze) sowie auf die Ansprechperson des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße zuzugehen. Der Magistrat möge diese bitten, reduzierte Dauerparktarife für Anwohner*innen der Schloßstraße anzubieten. 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen in den Seitenstraßen der Schloßstraße auf den Stellplätzen, welche der Schloßstraße am nächsten sind, ausreichend Behindertenparkplätze geschaffen werden. Es handelt sich um folgende Seitenstraßen: Rödelheimer Straße (beidseitig der Schloßstraße), Hersfelder Straße, Friesengasse, Kaufunger Straße, Mühlgasse, Ederstraße, Kurfürstenplatz, Kurfürstenstraße und Adalbertstraße. Der Magistrat wird gebeten, den Bedarf und die geeigneten Stellen zu ermitteln und die Umsetzung zu veranlassen. Begründung: Der Antrag ist das Ergebnis eines Vor-Ort-Termins in der Schloßstraße. Bei diesem waren neben Verterter*innen der Ortsbeiratsfraktionen von CDU, SPD, Grünen, Linken und FDP auch Vertreter*innen des Straßenverkehrsamtes, der Stabstelle Radverkehr des Verkehrsdezernenten, des Radfahrbüros, der städtischen Verkehrspolizei, der Landespolizei, des ADFC, des VCD und des Radentscheids anwesend. Zu Punkt 1.) Der Vor-Ort-Termin ergab, dass die bisher ergriffenen und weiterhin geplanten kurzfristigen Maßnahmen (verstärkte Kontrollen, Straßenmarkierungen etc.) nicht ausreichen, um die Sicherheit auf der Schloßstraße zu gewährleisten. Radfahrende werden weiterhin sehr häufig von Autofahrenden massiv bedrängt und durch Hupen und zu dichtes Auffahren genötigt. Es kommt weiterhin zu verkehrswidrigem Überholen von Radfahrenden durch Autofahrende und dadurch zu gefährlichen Situationen. Am 24.5.2021 kam es gar zu einem ersten schweren Unfall durch verkehrswidriges Überholen eines Radfahrers. Der Ortsbeirat bedauert, dass der Mischverkehr auf der Schloßstraße nicht funktioniert. Alternativ vorgeschlagene Maßnahmen wie die Befestigung des Bereiches zwischen Fahrbahn und Gleisen (Antrag der CDU im Römer) stellen sich von städtischer Seite als nicht umsetzbar dar. Die vollständige Umgestaltung der Schloßstraße (Autoverkehr fährt auf der Gleisanlage) wird nach städtischer Aussage nicht vor 2025 geschehen. Um weitere schwere Unfälle zu vermeiden, muss jedoch schnellstmöglich gehandelt werden. Die in Punkt 1.) dieses Antrags vorgeschlagene Maßnahme kann nach Einschätzung der Stadt binnen eines Jahres umgesetzt werden, beginnend im Frühjahr 2022. Es handelt sich hierbei um die Variante "Radfahrstreifen statt ruhendem Verkehr". Diese Variante wurde dem Magistrat und dem Ortsbeirat in der Vergangenheit bereits vorgestellt und war zu der Zeit auch die vom Magistrat präferierte Variante. Zu Punkt 2.) Nach ersten Einschätzungen der städtischen Seite können auf der Breitenbachbrücke, wie in Antrag OF 79/2 des Ortsbeirates 2 beschrieben, Parkplätze geschaffen werden. Auf der Breitenbachbrücke können, nach Einschätzung der Stadt, etwa in dem Umfang neue Parkplätze entstehen, wie durch die in Punkt 1.) vorgeschlagene Maßnahme entfallen würden (etwa 140 Stück, mindestens jedoch 110 Stück). Zu Punkt 3.) Am Westbahnhof betreibt die Contipark einen zahlungspflichtigen Parkplatz, welcher über 90 Stellplätze verfügt. Dort können Monatsparkkarten für 65€/Monat erworben werden. Die Auslastung des Parkplatzes wird von der Contipark nicht ermittelt. Stichprobenhafte Zählungen einzelner Ortsbeiratsmitglieder ergaben eine Auslastung von zwischen 10 und 20 Stellplätzen (d.h. 70 bis 80 freie Stellplätze). Um diese nahegelegene Ausweichparkmöglichkeit für Anwohner*innen noch attraktiver zu machen, soll die Contipark gebeten werden, reduzierte Dauerparktarife für Anwohner*innen anzubieten. Dieselbe Bitte soll auch an die Ansprechpartner des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße gerichtet werden, welches nach Aussage einer Anwohnerin ebenfalls nur sehr schwach ausgelastet ist. Zu Punkt 4.) Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen wie beschrieben Behindertenparkplätze in sämtlichen Seitenstraßen der Schloßstraße geschaffen werden. Da die Schloßstraße über viele Seitenstraßen verfügt, hat diese Maßnahme das Potenzial, die Wegstrecke für mobilitätseingeschränkte Personen von ihrer Wohnung bis zu ihrem PKW sogar zu verkürzen: Mit der Maßnahme stehen verlässlich freie Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen an vielen Stellen der Schloßstraße zur Verfügung. Ohne die Maßnahme ist es realistisch betrachtet aktuell nicht gesichert, dass mobilitätseingeschränkte Personen tatsächlich immer einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung finden. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.06.2021, OF 77/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Der Ortsvorsteher stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte 11.1 bis 12. bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 812 2021 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 77/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 122/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Buchstabe B. Ziffer 2. um die Worte "ob das Überholverbot für Zweiräder auf der Schloßstraße nicht durch Gestaltung der bestehenden Fahrspur besser umgesetzt werden kann. Namentlich bittet der Ortsbeirat um Prüfung folgender zeitweiser Maßnahmen: - Es könnte die derzeitige Fahrspur in Bereichen verschmälert werden, die derzeit noch zum verbotswidrigen Überholen des Fahrradverkehrs durch Kfz einladen, indem abschnittsweise statt längs der Fahrbahn quer zur Fahrbahn geparkt wird. Dadurch könnten eventuell sogar zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. - Des Weiteren könnte ggf. der Pkw-Verkehr weiter abgebremst werden, indem abschnittsweise das Kfz-Parken links am derzeitigen Gleisbett zugelassen wird anstatt ausschließlich rechts am jeweiligen Fußweg." ergänzt wird. 3. Die Vorlage OF 123/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückstellung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 137/2 Betreff: Bockenheim attraktiver und klimagerecht gestalten! Öffentlicher Raum Mühlgasse/Leipziger Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Der Magistrat wird gebeten, auf den Eigentümer der Liegenschaften Leipziger Straße 85 und 87 zuzugehen und die Möglichkeiten einer anspruchsvolleren und ansprechenden Gestaltung der Hinterhofflächen zur Mühlgasse auszuloten. Dabei sollen die Parkplatzflächen möglichst reduziert und wasserdurchlässig gestaltet werden. Gleichzeitig sollten die Abfallcontainer, wenn sie in diesem Umfang benötigt werden, derart eingehaust werden, dass die Fläche nicht regelmäßig der wilden Sperrmüllablagerung dient. 2. Der Magistrat wird ferner gebeten, zu prüfen, ob und wann die entlang der Mühlgasse gefällten drei Bäume durch neu gepflanzte Bäume ersetzt werden können. Das sollte ohne die noch vorhandenen gemauerten Einfassungen erfolgen. Gleichzeitig soll für eine saubere Grundstücksbegrenzung (Hecke) und einen ausreichend breiten Fußweg gesorgt werden. Hierzu sollten auch die Standorte der derzeitigen "Möblierung" (Schaltkasten, Papierkorb, Schilder etc.) überprüft werden. Begründung: Die Mühlgasse ist eine ruhige Seitenstraße der Leipziger Straße und liegt in diesem Abschnitt noch im Erhaltungssatzungsgebiet Bockenheim. Mit einigen attraktiven kleinen Geschäften und Erdgeschossnutzungen, sowie einem Restaurant an der Ecke zur Leipziger Straße, kann die Gasse einen wesentlichen Beitrag zur Aufenthaltsqualität für die Bürger*innen im Quartier leisten. Die Nutzung und Vernachlässigung des Hinterhofs der besagten Liegenschaften stellt an dieser Stelle ein Ärgernis dar und führt zudem zu einer regelmäßigen Vermüllung durch Sperrmüllablagerungen (Fotos). Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 819 2021 Die Vorlage OF 137/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 152/2 Betreff: Landgrafenstraße 1. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die derzeit auf Höhe der Hausnummer 13 endende Ladezone auf der Landgrafenstraße bis zur Hausnummer 11bzw. der dort montierten Fahrradbügel zu verlängern und die entsprechenden Parkverbote in Halteverbote, ausgenommen Lieferverkehr zu versehen und Verstöße verstärkt zu ahnden. 2. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Landgrafenstraße zur Einbahnstraße gemacht werden könnte und wie der Verkehr in den umliegenden Straßen entsprechend, evtl. weitere Einbahnstraßen, entsprechend geregelt werden könnte. Begründung: Insbesondere morgens ca. 08.00 Uhr kommt es auf der Landgrafenstraße zu teilweise chaotischen Verkehrssituationen. Zu dieser Zeit wird regelmäßig der Supermarkt: "Alnatura" beliefert und zugleich werden viele Kindergartenkinder mit dem Auto zu ihren Einrichtungen (Markuskindergarten. Landgrafenstraße 22 und Spielraum im Stadtteil im Hinterhof zwischen Leipziger Straße und Landgrafenstraße) gebracht. Zahlreiche Eltern missachten das Parkverbot und nutzen die Entladezonen zum Parken während sie ihre Kinder in die Einrichtungen bringen. Zwar dauert dies jeweils tatsächlich nur wenige Minuten, aber der Vorgang wiederholt sich mehrfach, sodass die Entladezonen für den Lieferverkehr nicht nutzbar ist. In zweiter Reihe parkende Lastwagen gefährden nicht zuletzt Kinder, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zum Kindergarten gebracht werden in zumutbarer Weise. Die Straße wird für Fußgänger, insbesondere Kinder, uneinsichtig. Neben diesen zeitnah umzusetzenden Maßnahmen ist eine Einbahnstraßenregelung zu prüfen. Die Straße würde für alle Verkehrsteilnehmer übersichtlicher, wenn nicht neben dem Lieferverkehr (teilweise große Lastwagen wegen des Supermarkts) auch noch Pkw in beide Richtungen die Straße befahren dürften. Für Fahrradfahrer könnte die Straße weiterhin in beide Richtungen befahren werden, wie es bereits in anderen Einbahnstraßen in Bockenheim üblich ist. Derzeitiger Beginn der Parkverbotszone. Derzeitiges Ende der Entladezone mit Hofeinfahrt Richtung Leipziger Straße/Adalbertstraße und Kindergarten "Spielraum im Stadtteil". Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 826 2021 Die Vorlage OF 152/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 2. des Antragstenors nach dem Wort "Landgrafenstraße" die Worte "von Großer Seestraße bis Leipziger Straße" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 145/2 Betreff: Rad- und Fußweg an der Sophienstraße ab Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee stadteinwärts Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie der Fußgänger- und Radverkehr auf der Sophienstraße bis zur Kreuzung Gräfstraße/ Ludolfusstraße/ Sophienstraße sicherer geführt werden kann und zu diesem Zweck: - Zwischen der Juliusstraße und der Straße "Am Weingarten" das Parken auf dem Seitenstreifen weiter eingeschränkt bzw. das Falschparken geahndet werden kann, - Die Außengastronomie auf Höhe der Straße "Am Weingarten" so geführt wird, dass Fußgänger und radelnde Kinder gut daran vorbeifahren können, - Zwischen "Am Weingarten" und Wildunger Straße das Beparken der Bürgersteige überprüft wird, insbesondere an tagen, an denen Mülltonnen abgestellt werden und/oder - Zwischen Wildunger Straße und Gräfstraße das Parken so eingeschränkt wird, dass Radfahrer vor der Kreuzung rechtzeitig vor der Kreuzung den dort beginnenden Radweg befahren können. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/ Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Insbesondere in Fahrtrichtung stadteinwärts ist die Radwegführung im weiteren Verlauf unzureichend. Unter anderem wird der Abschnitt zwischen Juliusstraße und "Am Weingarten" so beparkt (zeitweiliges Parkverbot, das regelmäßig missachtet wird), dass teilweise die Straßenbahn nicht mehr sicher an Radfahrern vorbeifahren kann. Im weiteren Verlauf ist die Kreuzung an der Sophienstraße/ Gräfstraße/ Ludolfusstraße so ausgestaltet, dass Radfahrer noch nicht mal den beginnenden Radweg befahren können, da an der Straßenseite bis zur Kreuzung das Parken auf dem Bürgersteig gestattet ist. Auf Höhe der Kreuzung "Am Weingarten" ist der Bürgersteig erheblich durch Außengastronomie eingeschränkt. Schließlich führt das Ausweisen von Längsparkplätzen zwischen "Am Weingarten" und "Wildunger Straße" dazu, dass insbesondere an Tagen, an denen Mülltonnen hinausgestellt werden, der Bürgersteig schlecht passierbar ist. Ohne Radweg und mit Straßenbahn sind Familien mit Kindern gezwungen, auch mit dem Fahrrad auf den Bürgersteig auszuweichen. Hier sollte eine Mindestbreite freigehalten werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.12.2021, OF 222/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 145/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 222/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 122/2 Betreff: Fahrradverkehr Schloßstraße: Ursachen des Problems angehen - nicht auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen! Vorgang: OM 6631/20 OBR 2; ST 239/21 A) Vormodernes Gleisbett ist Ursache für Konfliktsituationen auf der Schloßstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird gebeten, den Rückbau des Gleisbetts auf der Schloßstraße zwischen der Höhe Rödelheimer Straße und der Adalbertstraße unmittelbar per Beschluss des Magistrats sowie Einstellung entsprechender Haushaltsmittel für das Jahr 2022 nebst Zeit- und Umsetzungsplan einzuleiten. Mit diesem Beschluss des Magistrats soll die Umsetzung für die zeitnahe Versenkung der Gleisschienen auf Fahrbahnniveau eingeleitet werden, um so Raum zu gewinnen um den Verkehrsraum von KfZ- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße wieder zu trennen. Hingewiesen sei auf die letzte Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat hierzu vom 21.09.2020, OM 6631. 2. Der Ortsbeirat hält es für vollkommen inakzeptabel vom Magistrat soweit dieser vorhaben sollte, die Ursache für die Konfliktsituationen (somit potentielle Gefährdungssituationen) zwischen PKW- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße erst ab 2025 "anzugehen", wie es informell in dem Ortstermin des Ortsbeirates mit Vertretern des Magistrats Anfang August 2021 hieß. Der Ortsbeirat hält es für ein schweres Versäumnis der Stadt Frankfurt das vormoderne Gleisbett auf der Schloßstraße nicht schon seit geraumer Zeit in der derzeitigen Gestalt entfernt zu haben. Der Ortsbeirat hat seit vielen Jahren (Jahrzehnten) regelmäßig auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. B) Aktuelle Anregungen und geplanten Maßnahmen zur derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße umsetzen und bewerten Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird gebeten, die aktuellen Anregungen und Maßnahmen, die die derzeitige Verkehrsregel auf der Schloßstraße (Überholverbot des Zweiradverkehrs für PKW und LKW) den Verkehrsteilnehmern vermitteln und zur besseren Geltung bringen sollen, umzusetzen und nach ca. einem halben Jahr nach Umsetzung gemeinsam mit dem Ortsbeirat zu bewerten bzw. diesem zu berichten. Diese Maßnahmen und Anregungen sind aktuell: (i.) Anbringung von weiteren farbigen Piktogrammen "Überholverbot des Zweiradverkehrs" (ii.) Anbringung von Info-Bannern, um die weiterhin vergleichsweise neue Verkehrsregel den Verkehrsteilnehmern zu vermitteln (iii.) Verstärkte Geschwindigkeitskontrollen des PKW- und LKW-Verkehrs zum Tempo 30 Gebots auf der Schloßstraße. Gerne auch ergänzt durch ständige stationäre Geschwindigkeitsmesser. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob folgender weiterer Vorschlag, der in einem Ortstermin Anfang August 2021 aus der Bürgerschaft vorgetragen wurde, umgesetzt werden könnte: Kann eine "grüne Welle" der Ampelschaltung auf der Schloßstraße auf eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 20-25 kmh auf Fahrradtempo geschaltet werden? Ersatzweise bitte prüfen, ob die grüne Welle für PKW-Verkehr anderweitig in der Schaltung "gebrochen" werden kann, um die Durchfahrtsgeschwindigkeit des PKW-Verkehrs auf der Schloßstraße weiter zu bremsen. Der Ortsbeirat behält sich ausdrücklich weitere Anregungen vor, um der derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße besser Geltung zu verschaffen. C) Verbindliche Zusagen und Konzepte um etwaige Interimsmaßnahmen zum ruhenden Verkehr auf der Schloßstraße für das Quartier sozial verträglich zu gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, soweit unter den Maßgaben: - des vom Ortsbeirat nun angeregten Umsetzungsbeschluss des Magistrats zur Versenkung des Gleisbettes auf der Schloßstraße für 2022 (siehe Antrag unter Buchstabe A.)) - und nach einer Bewertung der aktuellen und ggf. noch folgenden Anregungen und Maßnahmen zur derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße -frühestens ab April 2022- (siehe Antrag unter Buchstabe B.)) temporäre Maßnahmen zu Lasten des ruhenden Verkehrs auf der Schloßstraße notwendig erscheinen, bitte folgende Fragen -gerne schon vor der abschließenden Bewertung zur aktuellen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße- für eine dann neuerliche Beschlussfassung des Ortsbeirates zu beantworten: 1. Kann der Magistrat verbindlich zusagen, dass ein (provisorischer) Radweg durchgängig auf beiden Seiten der Schloßstraße umgesetzt wird, wenn durch eine zeitlich befristete Aufhebung des ruhende Verkehr auf der Schloßstraße hierfür Raum geschaffen werden sollte? 2. Wie hoch wären die Kosten für bauliche Maßnahmen (z.B. durch Versetzung von Fußgängerampeln, die weiterhin barrierefrei zu gestalten wären) zu veranschlagen, um den unter Ziffer 1.) durchgängigen provisorischen Radweg zu schaffen? Welchen Zeitraum veranschlagt der Magistrat für diese baulichen Maßnahmen zur Umsetzung eines durchgängigen Radwegs? 3. Wie könnten -unt er der Maßgabe eines durchgängigen, provisorischen Radwegs- Liefer- und Kurzzeitparkzonen auf der Schloßstraße eingerichtet werden, um insbesondere mobil eingeschränkten Anwohner/Anwohnerinnen oder auch Gewerbetrieben weiterhin zu ermöglichen z.B. Einkäufe oder Warenlieferungen in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung/ihres Betriebes entgegen zu nehmen? 4. Kann der Magistrat verbindlich zusagen, dass auf der Breitenbachbrücke Ersatzparkraum durch Wegfall jeweils einer Fahrspurzeitlich korrespondierend zu Maßnahmen auf der Schloßstraße geschaffen wird? Wird der Magistrat diesen Parkraum umgehend zum Anwohnerparken für Anwohner des Schloßstraßenquartiers (Schloßstraße + diverse Seitenstraße der Schloßstraße) umsetzen? 5. Kann der Magistrat darüber hinaus temporäre Anwohnerparkplätze auf dem sog. Lidl-Parkplatz oder auf dem Mietparkplatz der Deutschen Bahn am Westbahnhof durch Anmietung als Ersatz schaffen, um eben auch auf dieser Höhe der Schloßstraße wohnortnahen Ersatzparkraum für die Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers anzubieten. 6. Hat der Magistrat ein Konzept um für Anwohner/Anwohnerinnen eine zeitlich befristete Aufhebung des ruhende Verkehr auf der Schloßstraße sozial-verträglich zu gestalten? Insbesondere sind die Wege zu etwaigen Ersatzparkplätzen auf der Breitenbachbrücke für mobil eingeschränkte Anwohner/Anwohnerinnen des Schloßstraßenquartier z.B. in der Nähe der Adalbertstraße oder auch des Kurfürstenplatzes mit 500 bis 800 Metern sehr weit. Wäre es in diesem Zusammenhang denkbar, wenn die VGF auf der Buslinie 73 für Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers für die Kurzstrecke von der Breitenbachbrücke auf einen Fahrschein verzichtet? 7. Hält der Magistrat eine zeitnahe gemeinsame Info-Aktion mit dem Ortsbeirat u.a. durch Wurfzettel für sinnvoll, in der die Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers u.a. über die derzeitige Problematik und in Frage kommenden Maßnahmen zur besseren Teilhabe informiert werden, und würde der Magistrat sich an einer solchen Wurfzettelaktion beteiligen? Begründung: Zu A.) Es kann nicht sein, dass die Stadt seit Minimum 25 Jahren die Beseitigung des vormodernen Gleisbetts auf der Schloßstraße vor sich herschiebt und nun auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen zur eigentlichen Ursache auf 2025 bzw. Sankt-Nimmerleins-Tag verschiebt bzw. vertröstet. Zu B.) Aktuelle Maßnahmen/Anregungen zur derzeitigen Verkehrsregel auf der Schloßstraße (Überholverbot des Zweiradverkehrs für PKW und LKW), die noch nicht umgesetzt sind bzw. zu denen noch nicht Stellung genommen wurde, müssen nach Umsetzung/Stellungnahme erst bewertet werden bevor der Ortsbeirat oder Magistrat weitere Maßnahmen anregt bzw. ergreift. Zu C.) Sollte erwogen werden, z.B. in einer Umsetzungszeit der Absenkung des Gleisbettes (Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631) oder nach einer weiteren Bewertung der aktuellen Anregungen und Maßnahmen zur aktuellen Verkehrsregelung im kommenden Jahr, den ruhenden Verkehr zeitweise aus der Schloßstraße zu verlegen, bedarf es vorab verbindlicher Zusagen und eines Konzepts des Magistrats, wie eine solche Maßnahme für die Nutzerinnen und Nutzer des PKW-Parkraums auf der Schloßstraße sozial verträglich umgesetzt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.06.2021, OF 77/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 239 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Der Ortsvorsteher stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte 11.1 bis 12. bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 812 2021 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 77/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 122/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Buchstabe B. Ziffer 2. um die Worte "ob das Überholverbot für Zweiräder auf der Schloßstraße nicht durch Gestaltung der bestehenden Fahrspur besser umgesetzt werden kann. Namentlich bittet der Ortsbeirat um Prüfung folgender zeitweiser Maßnahmen: - Es könnte die derzeitige Fahrspur in Bereichen verschmälert werden, die derzeit noch zum verbotswidrigen Überholen des Fahrradverkehrs durch Kfz einladen, indem abschnittsweise statt längs der Fahrbahn quer zur Fahrbahn geparkt wird. Dadurch könnten eventuell sogar zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. - Des Weiteren könnte ggf. der Pkw-Verkehr weiter abgebremst werden, indem abschnittsweise das Kfz-Parken links am derzeitigen Gleisbett zugelassen wird anstatt ausschließlich rechts am jeweiligen Fußweg." ergänzt wird. 3. Die Vorlage OF 123/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückstellung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 151/2 Betreff: Aufforderung, bei nutzbarer Gehwegbreite unter zwei Meter keine Werbeplakate, Aufsteller und Außengastronomie auf den Gehwegen der Leipziger Straße zu genehmigen Vorgang: OM 137/21 OBR 2; ST 1282/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Auf der Leipziger Straße soll die Aufstellung von Werbetafeln, Produktaufstellern und die Nutzung für die Aussengastronomie nur dann genehmigt werden, wenn die nutzbare Gehwegbreite mehr als 2 Meter beträgt. Für die Aussengastronomie soll aufgrund der Corona Richtlinien überlegt werden, wie bei einer Gehwegbreite von mindestens 2 Metern, eventuell unter Nutzung von Autoparkflächen, die Möglichkeit geboten wird Aussengatronomie anzubieten. Begründung: Der Ortsbeirat 2 hat sich in der OM 137 vom 10.05.2021 an den Magistrat mit der Auffordrung gewandt: "Der Magistrat wird gebeten, Pkw-Parkräume auf der Leipziger Straße während der weiteren Coronapandemie mindestens zu den Geschäftszeiten temporär zu sperren. Den auf Einlass wartenden Menschen vor Ladengeschäften insbesondere an den Engstellen der Leipziger Straße ist Raum zu geben, damit diese nicht auf dem schmalen Bürgersteig dicht gedrängt in der Schlange stehen müssen. Parkplätze für behinderte Menschen sollen bestehen bleiben. Daraufhin kam in der Stellungnahme des Magistrats ST 1282 vom 25.06.2021 die Antwort:" Zu Fuß Gehende müssen gemäß § 25 Straßenverkehrs-Ordnung den Gehweg benutzen." Diese lapidare Äußerung lässt erkennen, dass der Magistrat kein Problem darin sieht, den Fußgängern weiterhin das Slalom-Gehen auf den Fußwegen zuzumuten, den Personen mit Kinderwagen, den FußgängerInnen mit Rollator und den Rollstuhl-FahrerInnen das gefährliche Ausweichen auf die Fahrbahn als zumutbar zu betrachten. Wenn der Magistrat der Auffassung ist, "Zu Fuß Gehende müssen gemäß § 25 Straßenverkehrs-Ordnung den Gehweg benutzen", hat der Magistrat auf der Leipziger Straße auch Sorge dafür zu tragen, dass auf der Leipziger Straße die volle Breite von 2 Metern den Fußgängern ohne Beeinträchtigung zur Verfügung gestellt wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 137 Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1282 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 825 2021 Die Vorlage OF 151/2 wird als Anregung an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass auf der Leipziger Straße die nutzbare Gehwegbreite mehr als zwei Meter beträgt." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 133/2 Betreff: Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers für die Lagerung der Bücher vor Ort Schutz vor weiteren Brandanschlägen zu bieten. 2. Den dann bereitgestellten Seecontainer, z.B. im Rahmen eines Schulprojekts durch Graffity wie beim ehemaligen Laabsaal, verschönern zu lassen. 3. Überlegungen anzustellen, wo dem Bockenheimer Büchermarkt ab dem Zeitpunkt des Abrisses des Laabsaals und des Sozialzentrums b.a.w. ein Ausweichstandort in der Nähe bereitgestellt werden kann. Begründung: De Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer Institution in Bockenheim und dem Westend entwickelt. Dies insbesondere seitdem in den letzten Jahren das Karl Marx Antiquariat in der Jordanstraße und das Antiquariat in der Großen Seestraße, Ecke Landgrafenstraße geschlossen wurde. Im ersten Halbjahr diesen Jahres, wurden bereits 2 Brandanschläge auf den Bockenheimer Büchermarkt verübt. Es entstand ein Schaden von mehreren 10.000.- €. Um den Bockenheimer Büchermarkt vor weiteren Brandanschlägen zu schützen wäre es notwendig ihm einen ausrangierten Seecontainer, wie er an Baustellen als Lärmschutzwand eingesetzt wird zur Verfügung zu stellen. Den Seecontainer könnte man im Rahmen eines sozialen/kulturellen Projekts, beispielsweise durch Schulklassen mit Graffity verschönern lassen. Da bereits für das Jahr 2022 der Abriss des Laabsaals und des Sozialzentrum angedacht ist, also im nächsten Jahr, sollten Überlegungen angestellt werden, wohin der Bockenheimer Büchermarkt in der Nähe ausgelagert werden kann. Z.B. gegenüber vor der Universitätsbibliothek Antragsteller: SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 278 2022 Die Vorlage OF 133/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten beiden Ziffern des Antragstenors ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Parteien: SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 149/2 Betreff: Obsolete Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder rund um die Leipziger Straße beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, so dass alle Halteverbotszonen, Absperrungen und Verkehrsschilder im Bezirk in Bockenheim zwischen Gräfstraße, Sophienstraße, Basaltstraße, Friesengasse, Kleine Seestraße, Große Seestraße und Adalbertstraße beseitigt werden, die ihren Zweck verloren haben, und hierzu dem Ortsbeirat 2 zu berichten. Begründung: Rund um die Leipziger Straße im Bezirk in Bockenheim zwischen Gräfstraße, Sophienstraße, Basaltstraße, Friesengasse, Kleine Seestraße, Große Seestraße und Adalbertstraße (Bezirk) befinden sich an vielen Stellen Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder, die ursprünglich insbesondere zur Einrichtung von Baustellen und Straßenarbeiten aufgestellt worden sind, siehe Fotos vom 25. August 2021 als Anlage. Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, so dass alle Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder in diesem Bezirk, die ihren Zweck verloren haben (z.B. da die Baustelle finalisiert wurde, zu deren Sicherung sie ursprünglich aufgestellt wurden), entfernt werden und der dadurch frei werdende Platz wieder allen Verkehrsteilnehmern oder als Parkplätze zur Verfügung steht. Hintergrund: Beschwerde von Anwohnern Fotos vom 25. August 2021 mit Beispielen aus dem Bezirk rund um die Leipziger Str., Frankfurt am Main, für Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder ohne erkennbaren Zweck 1. Vor Butlers, Leipziger Str. 26, Frankfurt am Main 2. Vor Mixx, Leipziger Str. 35, Frankfurt am Main 3. Vor Tchibo und adrett, Leipziger Str. 37, Frankfurt am Main 4. U-Bahn Haltestelle Leipziger Str., Frankfurt am Main 5. Markgrafenstr. 17, Frankfurt am Main 6. Große Seestr. 26a/ 28, Frankfurt am Main und gegenüber davon Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 149/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, 2 SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE, 1 SPD und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2021, OF 124/2 Betreff: Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der Markgrafenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, A) Der Magistrat wird gebeten, auf Höhe der Hausnummern Markgrafenstraße 3 und 5 im derzeitigen PKW-Parkraum (längsseitig zum Gehweg) jeweils versetzt im Abstand jeweils zwei Fahrradbügel zu installieren, um -selbstredend- Fahrradfahrern an dieser Stelle Abstellmöglichkeit zu bieten und um dem -eigentlich permanenten- an dieser Stelle falschen Querparken von PKW entgegenzuwirken. B) der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie grundsätzlich auf dem hochfrequentierten Gehweg in der Markgrafenstraße auf der linken Seite in Gehrichtung Falkstraße, der teilweise weniger als 1,5 Meter breit ist (siehe Foto in der Anlage) die Situation für die FußgängerInnen verbessert werden kann. Der Ortsbeirat bittet auch um Vorschläge des Magistrats. 2. wie mit milden Mitteln verhindert werden kann, dass die parkenden Autos noch in den Gehweg hineinragen und so den Gehweg noch schmaler machen. (siehe Foto in der Anlage). Wie beurteilt der Magistrat das auf dem Foto sichtbare hineinragen auf den Gehweg? 3. mit welchen Mitteln eine bauliche Verbreiterung des Gehweges auf mindestens 2,2 Meter in der Markgrafenstraße umsetzbar ist. Wäre das quer zum Gehweg parken von Autos nach einer baulichen Verbreiterung des Gehweges auf noch denkbar? Begründung: Vielen Dank zunächst an den Ortsvorsteher durch dessen richtigen Hinweis, das auf Höhe der Hausnummern 3 und 5 nur längs zum Gehweg das PKW-Parken erlaubt ist, Antragsteil A.) ergänzt wurde! Ansonsten: Die Markgrafenstraße liegt in einem dichtbesiedeltem Quartier unweit der belebten Leipziger Straße und dient auch als Schulweg und ist dementsprechend von FußgängerInnen hochfrequentiert. Der Dachverband Fußverkehr Deutschland, Fuss e.V. , empfiehlt eine regelmäßige Gehwegbreite von 2,5 Meter. Aufgrund der lokalen Gegebenheiten im Quartier erscheint eine Gehwegbreite in der Markgrafenstraße von mind. 2,2 Meter für den Fußverkehr angemessen. Foto: Völker Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.06.2021, OF 80/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 813 2021 1. Die Vorlage OF 80/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 124/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Buchstabe B. um die Worte "4. wie am Anfang der Markgrafenstraße, an der linken Seite in Gehrichtung Falkstraße, auf der Höhe des ‚Bockenheimer Früchtekorbes' direkt nach dem Zebrastreifen das sehr regelmäßige, verbotswidrige Halten von Pkw ggf. durch bauliche Maßnahmen effektiv unterbunden werden kann." ergänzt wird. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 83/2 Betreff: Kreuzungen sicherer gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das verbotswidrige Parken in den Kreuzungsbereichen - Landgrafenstraße (vor Hausnummer 45) / Große Seestraße und - Kurfürstenplatz / Große Seestraße (vor Hausnummer 20) durch entsprechendes Abmarkieren und das Aufstellen von Fahrradbügeln zu unterbinden. Begründung: An den genannten Straßenabschnitten wird in der Regel verbotswidrig geparkt. Dadurch entfallen die nötigen Sichtachsen für Zufußgehende. Darüber hinaus haben Menschen, die auf Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind, keinen Platz, um die Straße an dieser Stelle überhaupt zu überqueren. Gleiches gilt für Bürger*innen mit Kinderwagen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 463 2021 Die Vorlage OF 83/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 105/2 Betreff: Welche Pläne gibt es für die Umgestaltung des Kurfürstenplatzes? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, 1. welche Maßnahmen zur Sanierung und/oder Umgestaltung des Kurfürstenplatzes kurz-, mittel-, und langfristig geplant sind. 2. wann der Umzug der temporären Kindertagesstätte geplant ist und wie die dadurch gewonnene Freifläche künftig genutzt werden soll. 3. wann der Brunnen zum Wohle der Bürger*innen wieder in Betrieb genommen werden kann bzw. was einem Betrieb des Brunnens entgegensteht. Begründung: Informationsbedarf Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 55 Beschluss: Auskunftsersuchen V 102 2021 Die Vorlage OF 105/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 82/2 Betreff: Barrierefreiheit im Bereich Rohmerstraße 12 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass im Querungsbereich Rohmerstraße/Greifstraße vor dem Anwesen Rohmerstraße 12 der Gehsteig derart abgesenkt wird, dass Menschen, die auf Rollator, Rollstuhl, Kinderwagen angewiesen sind, den Bereich barrierefrei und sicher passieren können. Begründung: Anregung von Bürger*innen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind. Bild: Thomas Gutmann Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 462 2021 Die Vorlage OF 82/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 81/2 Betreff: Barrierefreie und sichere Querung der Leipziger Straße gewährleisten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der temporäre Zebrastreifen über die Leipziger Straße, auf Höhe der Volksbank-Filiale, barrierefrei nutzbar ist, damit Menschen, die auf Rollator, Rollstuhl, Kinderwagen angewiesen, oder in sonstiger Weise mobilitätseingeschränkt sind, die Straße auch in der aktuellen Situation sicher queren können. Der Magistrat wird gebeten, für eine barrierefreie Nutzung des temporären Zebrastreifens geeignete Gehsteigrampen zu installieren. Begründung: Die Stadt hat dafür Sorge zu tragen, dass auch Bürger*innen, für die Gehsteigkanten eine Barriere darstellen, den temporären Zebrastreifen als sichere Straßenquerung nutzen können. Barrierefreiheit ist auch bei solch temporären Maßnahmen zu gewährleisten. Der hohe Bordstein stellt eine Barriere beispielsweise für Menschen mit körperlichen Einschränkungen und Personen mit Kinderwagen dar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 461 2021 Die Vorlage OF 81/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 103/2 Betreff: Mehr Tischtennis wagen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Kurfürstenplatz mindestens eine weitere öffentliche Tischtennisplatte zu installieren. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat bereit ist, sich im Rahmen seines Budgets an den Kosten zu beteiligen, sollten Engpässe vorhanden sein. Begründung: Der Kurfürstenplatz wird als multikulturelle und heterogene Begegnungsstätte sehr geschätzt, Miteinander wird hier gelebt und das von der Stadt zur Verfügung gestellte offene Spielangebot - eine Tischtennisplatte - von Jugendlichen und Erwachsenen gerne und viel genutzt. Weil die Zahl der regelmäßig vorbeikommenden Hobbyspieler*innen kontinuierlich steigt, kam bereits im letzten Jahr bei den Nutzer*innen der Wunsch nach einer zweiten Tischtennisplatte auf dem Kurfürstenplatz auf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 476 2021 Die Vorlage OF 103/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, 2 SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 108/2 Betreff: Kiosk Mitscherlichplatz Vorgang: V 1699/20 OBR 2; ST 1693/20 Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den bis zum 31.03.2024 laufenden Mietvertrag für das Grundstück mit dem aufstehenden Kiosk Ecke Kurfürstenstraße/Grüneburgweg (Mitscherlichplatz) nicht zu verlängern und fristgerecht zu kündigen. 2. gemeinsam mit dem derzeitigen Mieter zu prüfen, ob eine vorzeitige, kostenfreie Beendigung des Mietvertrags möglich wäre. 3. das aufstehende Gebäude vom derzeitigen Eigentümer rückzuerwerben. 4. das Gebäude zukünftig wieder durch die Stadt Frankfurt an geeignete Bewerber*innen zu verpachten. Begründung: Nach Ablauf der Mietzeit müsste der derzeitige Mieter den Aufbau entfernen. Daher soll der Magistrat den, aus Sicht des Ortbeirates ohnehin unverständlichen, Verkauf des Gebäudes an einen Investor korrigieren und dafür möglichst nicht mehr finanzielle Mittel aufwenden als der derzeitige Eigentümer für den Abbruch aufwenden müsste. Hiernach tritt die Stadt wieder als Verpächterin auf. Eine würdige Entwicklung des Platzes, der an das Leben und Werk von Margarete und Alexander Mitscherlich erinnert, ist nur zu gewährleisten, wenn die Stadt und die Initiative Mitscherlichplatz die Flächen gemeinsam weiterentwickeln; unter Einbeziehung des Teils der Freifläche, die im Eigentum des Investors des benachbarten Baugrundstückes steht. Das entsprechende Freiflächenkonzept wurde 2017 erarbeitet und von der Bauaufsicht genehmigt. Die Planung und Abstimmung der Grünfläche obliegt ohnehin dem Grünflächenamt und der bestehende Kiosk möge in die Flächengestaltung mit einbezogen werden. Somit liegt auf der Hand, dass dieser auch deshalb wieder in den städtischen Schoß zurückkehren muss, um alle Stellschrauben für eine würdige Gestaltung des Mitscherlichplatzes in einer Hand zu haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.06.2020, V 1699 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1693 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 58 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 479 2021 Die Vorlage OF 108/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und BFF (= Ablehnung); CDU und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 104/2 Betreff: Spielfreude am Kurfürstenplatz durch Beschattung auch im Sommer erhalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. kurzfristig die zuständigen Ämter damit zu betrauen noch in diesem Sommer auf dem Spielplatz am Kurfürstenplatz in den unbeschatteten Spielbereichen, v.a. Rutsch- und Schaukelbereich, einen wetterfesten Sonnenschutz zu installieren. 2. für eine dauerhafte Beschattung und Kühlung des Spielplatzes ausreichend Bäume zu pflanzen und mit dem Grünflächenamt weitere Möglichkeiten der Begrünung zu eruieren und diese entsprechend umzusetzen. Begründung: Spielplätze sind in den aktuellen Hitzesommern für Kinder nur mit ausreichender Beschattung nutzbar. Mangelnder Sonnenschutz kann zu schwerwiegenden gesundheitliche Probleme führen. Das gilt auch für Begleitpersonen. Der Spielplatz am Kurfürstenplatz wird tagsüber durchgehend von zahlreichen Kindern genutzt. Nutzer*innen beklagen den fehlenden Sonnenschutz und haben sich diesbezüglich auch schon (bisher erfolglos) an das zuständige Grünflächenamt gewandt. Spielplatz an einem Samstag in der Mittagszeit. Kaum Schatten und keine Kinder vor Ort. Vor allem die Rutsche ist in der Hitze nicht nutzbar, da sich die Rutschfläche extrem aufheizt. Der Schaukelbereich ist vor allem nachmittags unbeschattet. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 54 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 477 2021 Die Vorlage OF 104/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und Abwesenheit 1 SPD
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2021, OF 80/2 Betreff: Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der Markgrafenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie grundsätzlich auf dem hochfrequentierten Gehweg in der Markgrafenstraße auf der linken Seite in Gehrichtung Falkstraße, der teilweise weniger als 1,5 Meter breit ist (siehe Foto in der Anlage) die Situation für die FußgängerInnen verbessert werden kann. Der Ortsbeirat bittet auch um Vorschläge des Magistrats. 2. wie mit milden Mitteln verhindert werden kann, dass die parkenden Autos noch in den Gehweg hineinragen und so den Gehweg noch schmaler machen. (siehe Foto in der Anlage). Wie beurteilt der Magistrat das auf dem Foto sichtbare hineinragen auf den Gehweg? 3. mit welchen Mitteln eine bauliche Verbreiterung des Gehweges auf mindestens 2,2 Meter in der Markgrafenstraße umsetzbar ist. Wäre das quer zum Gehweg parken von Autos nach einer baulichen Verbreiterung des Gehweges auf noch denkbar? 4. ob in diesem Bereich der der Parkraum parallel zum Gehweg ausgewiesen werden könnte anstatt wie derzeit quer zum Gehweg. Für wieviel PKW würde der Parkraum aufgrund einer solchen Maßnahme (parallel zum Gehweg parken). Begründung: Die Markgrafenstraße liegt in einem dichtbesiedeltem Quartier unweit der belebten Leipziger Straße und dient auch als Schulweg und ist dementsprechend von FußgängerInnen hochfrequentiert. Der Dachverband Fußverkehr Deutschland, Fuss e.V. , empfiehlt eine regelmäßige Gehwegbreite von 2,5 Meter. Aufgrund der lokalen Gegebenheiten im Quartier erscheint eine Gehwegbreite in der Markgrafenstraße von mind. 2,2 Meter für den Fußverkehr angemessen. Foto: Völker Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.08.2021, OF 124/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 80/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 813 2021 1. Die Vorlage OF 80/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 124/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Buchstabe B. um die Worte "4. wie am Anfang der Markgrafenstraße, an der linken Seite in Gehrichtung Falkstraße, auf der Höhe des ‚Bockenheimer Früchtekorbes' direkt nach dem Zebrastreifen das sehr regelmäßige, verbotswidrige Halten von Pkw ggf. durch bauliche Maßnahmen effektiv unterbunden werden kann." ergänzt wird. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2021, OF 102/2 Betreff: Zweite Tischtennisplatte auf dem Kurfürstenplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Kurfürstenplatz eine zweite Tischtennisplatte aufzustellen. Sollte der Magistrat dies nicht mit Eigenmitteln darstellen können, wird um Mitteilung gebeten, welche Kosten mit der Aufstellung verbunden sind. Begründung: Der Kurfürstenplatz wird als Begegnungsstätte im Herzen Bockenheims sehr geschätzt. Weil die Zahl der regelmäßig kommenden Hobbyspieler (m/w/d) kontinuierlich steigt, kam bereits im letzten Jahr der Wunsch nach einer zweiten Tischtennisplatte auf dem Kurfürstenplatz auf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OF 102/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 87/2 Betreff: Familien- und fahrradfreundliche sowie behindertengerechte Gestaltung der Eingänge am Park Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Bockenheim am Park Zeppelinallee (i) den Eingang an der Ecke Zeppelinallee/ Blanchardstraße und (ii) den Eingang gegenüber der Zeppelinallee 57 jeweils mit einer Rampe, die insbesondere mit dem Kinderwagen, dem Fahrrad und dem Rollstuhl nutzbar ist, auszustatten und den Bordstein entsprechend abzuflachen. Begründung: Am Park Zeppelinallee befindet sich im Eingang an der Ecke Zeppelinallee/ Blanchardstraße eine Treppe für Fußgänger mit einer steilen Rampe und ca. 80 cm vor der Treppe bzw. Rampe ein ca. 7-8 cm hoher Bordstein (Eingang A, siehe Foto als Anlage 1). Außerdem befindet sich im nächsten Eingang am Park Zeppelinallee gegenüber der Zeppelinallee 57 (ca. 20m von Eingang A entfernt) eine Treppe für Fußgänger, jedoch keine Rampe für Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und Radfahrer (Eingang B, siehe Foto als Anlage 2). Rollstuhlfahrer können den Park Zeppelinallee durch Eingang A und B aufgrund ihrer Gestaltung nicht betreten und Radfahrer sind zum Absteigen gezwungen. Eingang B ist außerdem nicht für Fußgänger und Familien mit Kinderwagen nutzbar. Beide Eingänge befinden sich auf dem wichtigen Verbindungsweg für Fußgänger, Radfahrer und Rollstuhlfahrer aus Bockenheim auf dem Weg zum Grüneburgpark und Niddapark als Naherholungsgebiete und wichtige Ausflugsziele am Wochenende und unter der Woche, gerade in Corona-Zeiten. Außerdem werden beide Eingänge auf dem Weg vom Diplomatenviertel (z.B. der Straße Am Leonhardsbrunn) zur Leipziger Straße als Einkaufsstraße genutzt. Um diesen wichtigen Verbindungsweg familien- und radfahrerfreundlich und behindertengerecht zu gestalten, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Eingänge A und B jeweils mit einer Rampe, die insbesondere mit dem Kinderwagen, dem Fahrrad und dem Rollstuhl nutzbar ist, auszustatten und den Bordstein vor der Rampe entsprechend abzuflachen. Eingang in Park Zeppelinallee an der Ecke Zeppelinallee/Blanchardstraße, 60487 Frankfurt am Main Eingang in Park Zeppelinallee gegenüber Zeppelinallee 57, 60487 Frankfurt am Main Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.07.2021, OF 118/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 466 2021 1. Die Vorlage OF 87/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 118/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 38/2 Betreff: Was wurde eigentlich aus. .? Heute: Planungsstand "Woolworth-Gebäude" (Leipziger Straße 88) und Parkplatz Juliusstraße 17 Vorgang: V 537/17 OBR 2; ST 2163/17; OM 2645/18; ST 656/18 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten über den aktuellen Stand der Planungen zum Gebäude Leipziger Straße 88 und dem dazugehörigen Parkplatz (Juliusstraße 17) zu berichten. Begründung: Im Jahr 2017 berichtete der Magistrat letztmalig von Bauberatungen, die das Ziel hatten, das Gebäude durch die Hereinnahme eines Lebensmittel-Vollsortimenters und durch die Schaffung von Wohnraum in den oberen Geschossen deutlich aufzuwerten. Vier Jahre später zeigt sich das Gebäude unverändert. Auch der erwähnte angedachte Bau einer Lieferrampe in das Gebäudeinnere, um lärmarme Anlieferungen zu ermöglichen, fand nie statt. Der Parkplatz ist weiterhin nicht öffentlich nutzbar. Auch das sehr zentral gelegene Angebot eines Car-Sharing-Unternehmens musste durch die Schließung seinerzeit weichen. Wegen der enormen Bedeutung der Liegenschaften für die Leipziger Straße als Einkaufsstraße hofft der Ortsbeirat auf eine baldige Umsetzung der damals angedachten Maßnahmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.08.2017, V 537 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2163 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2645 Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2018, ST 656 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 37 2021 Die Vorlage OF 38/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 39/2 Betreff: Glascontainer versetzen? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob eine Versetzung des Altglascontainers im Bereich der Leipziger Straße 91/93 in den Bereich vor der Leipziger Straße 86 (Woolworth) technisch möglich wäre und ob dies aus Sicht des Lärmschutzes sinnvoll wäre. 2. ob es in absehbarer Zeit zu einem Austausch der Altglascontainer hin zu geräuscharmen Modellen kommen wird. Begründung: Zu 1.: Anfrage von Bürger*innen Zu 2.: Im Bereich der Stadt Hanau sind beispielsweise Altglascontainer aufgestellt, die beim Einwurf nur ein Minimum an Lärm verursachen. Bei den Frankfurter Modellen ist genau das Gegenteil der Fall. Da Niederflurcontainer nur bei Neugestaltungen eines Platzes berücksichtigt werden, wäre ein sukzessiver Austausch der bestehenden Container sehr wünschenswert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 38 2021 Die Vorlage OF 39/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2021, OF 51/2 Betreff: Setzen von Pollern an der Ecke Große Seestraße/Kurfürstenplatz Der Ortsbeirat möge Beschließen Der Magistrat wird beauftragt an der nordwestlichen Seite des Kurfürstenplatzes Ecke Große Seestraße einen Sperrpfosten oder Sperrbügel zur Begrenzung des ersten Parkplatzes fest zu installieren. Es soll zudem geprüft werden, ob dies für alle Parkplätze entlang der Kurfürstenstraße zwischen Große Seestraße und Schlossstraße möglich ist. Begründung: Die parkenden Autos halten zumeist die markierte Parkplatzbegrenzung nicht ein und stehen auf dem "Gehweg" (siehe Anlage). Dies führt dazu, dass Fußgänger*innen schlecht und gehbehinderte Menschen oder Kinderwagen gar nicht passieren können. Dies ist auch deshalb von Relevanz, da sich aktuell auf dem Kurfürstenplatz noch eine Krabbelstube befindet und häufig Menschen mit Kinderwagen die Stelle passieren wollen. Ein Ausweichen ist wegen des unmittelbar daneben stehenden Glascontainers nicht möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 224 2021 Die Vorlage OF 51/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2021, OF 22/2 Betreff: Impfkampagne im Stadtteil dezentral organisieren Der Magistrat wird gebeten, dezentrale, unbürokratische Impfangebote im Ortsbezirk 2 -neben der Impfung über die Hausärzte und dem Impfzentrum - auch an öffentlichen Plätzen im Stadtteil zu schaffen und zu bewerben, z. B. am Kurfürstenplatz, der Bonifatiusschule, dem Grüneburgpark oder der Theodor-Heus-Allee Höhe Katharinenkreisel rund um die Sonderzone des sogenannten "Straßenstrichs", um somit Menschen ein weiteres sehr niedrigschwelliges Impfangebot zu machen, die die sonstigen Impfangebote gegebenenfalls aus sozialer Benachteiligung oder gar Obdachlosigkeit heraus nicht erreichen. Bei der Impfung könnten zum einen Kooperationspartner, wie z. B. das Deutsche Rote Kreuz, die Maltester oder die aufsuchende Sozialarbeit helfen. Bei der Bewerbung der dezentralen Impfkampagne bieten lokale Ansprechpartner, wie z. B. das Stadtteilbüro oder der Ortsbeirat, ihre Unterstützung an. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 32 Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 22/2. Die Vorlage lautet: "Der Magistrat wird gebeten, dezentrale, unbürokratische Impfangebote im Ortsbezirk 2 - neben der Impfung über die Hausärzte und dem Impfzentrum - auch an öffentlichen Plätzen im Stadtteil zu schaffen und zu bewerben, z. B. am Kurfürstenplatz, der Bonifatiusschule, dem Grüneburgpark oder der Theodor-Heus-Allee Höhe Katharinenkreisel rund um die Sonderzone des sogenannten "Straßenstrichs", um somit Menschen ein weiteres sehr niedrigschwelliges Impfangebot zu machen, die die sonstigen Impfangebote gegebenenfalls aus sozialer Benachteiligung oder gar Obdachlosigkeit heraus nicht erreichen. Bei der Impfung könnten zum einen Kooperationspartner, wie z. B. das Deutsche Rote Kreuz, die Maltester oder die aufsuchende Sozialarbeit helfen. Bei der Bewerbung der dezentralen Impfkampagne bieten lokale Ansprechpartner, wie z. B. das Stadtteilbüro oder der Ortsbeirat, ihre Unterstützung an." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 136 2021 Die Vorlage OF 22/2 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2021, OF 23/2 Betreff: Corona-Schlangen auf der Leipziger Straße verhindern Der Magistrat wird gebeten, Pkw-Parkräume auf der Leipziger Straße während der weiteren Corona-Pandemie mindestens zu den Geschäftszeiten temporär zu sperren, um den auf Einlass wartenden Menschen vor Ladengeschäften insbesondere an den Engstellen der Leipziger Straße Raum zu geben, damit diese nicht unbedingt auf dem schmalen Bürgersteig in der Schlange stehen. Parkplätze für behinderte Menschen sollen hiervon ausgenommen bleiben. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 33 Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 23/2. Die Vorlage lautet: "Der Magistrat wird gebeten, Pkw-Parkräume auf der Leipziger Straße während der weiteren Coronapandemie mindestens zu den Geschäftszeiten temporär zu sperren, um den auf Einlass wartenden Menschen vor Ladengeschäften insbesondere an den Engstellen der Leipziger Straße Raum zu geben, damit diese nicht unbedingt auf dem schmalen Bürgersteig in der Schlange stehen. Parkplätze für behinderte Menschen sollen hiervon ausgenommen bleiben." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 137 2021 Die Vorlage OF 23/2 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF; 1 SPD (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 6/2 Betreff: Fahrradbügel Kreuzung Rohmerstraße/Große Seestraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten im Kreuzungsbereich Rohmerstraße/Große Seestraße mindestens zwei Fahrradbügel anzubringen. Begründung: In diesem Bereich werden regelmäßig Fahrräder auf dem Bürgersteig abgestellt (siehe Anlage), so dass der Bedarf an dem Standort für ein oder mehrere Fahrradbügel gegeben ist. Der nahe Kreuzungsbereich erscheint als geeigneter Standort, da hierdurch auch verbotswidriges parken von PKWs im Kreuzungsbereich unterbunden würde. Foto Martin Völker Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 127 2021 Die Vorlage OF 6/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Fahrradbügel in der Nähe des Kreuzungsbereiches aufgestellt werden sollen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2021, OF 1330/2 Betreff: Kaufe am Main, nicht am Amazonas! Die Frankfurter E-Plazza Vorgang: M 203/20 Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die Stadt Frankfurt am Main eine Kommerzplattform nach dem Vorbild der Online City Wuppertal (OCW) erhält. Hiermit soll ein Angebot zur Verknüpfung des stationären Einzelhandels mit dem Online-Handel geschaffen werden. Als Frankfurter Besonderheit soll dabei kieznah aufgefächert werden - so drängt sich hierzu beispielsweise die strukturabbildende Subkategorie "E-Plazza Leipziger Straße" geradezu auf. Begründung: Mit der Frankfurter E-Plazza wird ein lokaler Online-Marktplatz geschaffen, der Dienstleistungs- & Einzelhandelsangebote der Stadt vereint. Durch die Schaffung eines zusätzlichen Vertriebsweg werden diese ertüchtigt, gegenüber globalen Playern bestehen zu können und lokale Vorteile auszuspielen. Dies gilt vor allem für die kleinen und inhabergeführte Läden, die bis dahin nicht in Online-Shops aktiv sein konnten, aber gerne Services wie beispielsweise Click & Collect bereitstellen möchten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 203 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 203 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Der Vorlage M 203 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1330/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, FDP und Piraten gegen 3 GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE und 1 LINKE. (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2021, OF 1312/2 Betreff: Leipziger Straße als Einkaufserlebnis weiter stärken: Mehr Platz für Fußgänger an Samstagen - Autos versuchsweise draußen lassen Vorgang: OM 4956/19 OBR 2; ST 1705/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird mit Bezug auf die ST 1705 gebeten, die Leipziger Straße versuchsweise zu einer autofreien Straße zu machen. Dazu soll die Sperrung, wenn die Corona-Pandemie ein "normales Einkaufsverhalten" der Bevölkerung wieder zulässt, im Frühjahr und Sommer (April bis September) 2021 an den Samstagen und ggf. den verkaufsoffenen Sonntagen jeweils von der Einmündung an der Bockenheimer Warte bis zur Einmündung Rohmerstraße eingerichtet werden. Bereits im Vorfeld soll durch Beschilderung darüber informiert werden, dass im Testzeitraum das Parken von PKW in genannten Straßenabschnitt untersagt ist. Etwaig dennoch parkende Fahrzeuge werden Samstag morgen kostenpflichtig abgeschleppt. Nach Abschluss des Testversuchs sollen die Akzeptanz und die wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Auswirkungen der Maßnahme unter allen "Stakeholdern" (Anwohner*innen, Gewerbetreibende, Passant*innen) wissenschaftlich evaluiert werden: den ortsansässigen Unternehmen und Unternehmern, den Anwohnern und den Besuchern der Straße. Die Ergebnisse sollen in einen partizipativen Prozess mit den Ziel einer langfristigen Verkehrsentwicklung der Leipziger Straße einmünden. 2. Der OBR 2 ist bereit, sich an der (Co-) Finanzierung der Maßnahme, insbesondere an deren Bewerbung / öffentlichen Bekanntmachung sowie deren wissenschaftlicher Evaluation zu beteiligen. Der Magistrat wird daher gebeten, sich bezüglich der Finanzierungserfordernisse mit dem OBR 2 abzustimmen. 3. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zur Planung und Begleitung des Testversuchs eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Gewerbevereins Bockenheim, der Wirtschaftsförderung Frankfurt und des Ortsbeirates 2 einzurichten, die den Versuch begleitet und als Ansprechpartner*in für alle Beteiligten dient. Begründung: In der ST1705 wird die versuchsweise autofreie Leipziger Straße explizit als Option erwähnt. Der Ortsbeirat erwartet nun vom Magistrat die Umsetzung. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4956 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1705 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7241 2021 Die Vorlage OF 1312/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird mit Bezug auf die Stellungnahme ST 1705 gebeten, die Leipziger Straße versuchsweise zu einer autofreien Straße zu machen. Dazu soll die Sperrung, wenn die Corona-Pandemie ein ‚normales Einkaufsverhalten' der Bevölkerung wieder zulässt, im Frühjahr und Sommer (April bis September) 2021 an den Samstagen und gegebenenfalls den verkaufsoffenen Sonntagen jeweils von der Einmündung an der Bockenheimer Warte bis zur Einmündung Rohmerstraße eingerichtet werden. Der Einzelhandel und die Geschäftsinhaber sollen an den Tagen der Sperrung jeweils die Möglichkeit erhalten, die Bürgersteige für den Außenverkauf und die Warenauslage zu nutzen. Bereits im Vorfeld soll durch Beschilderung darüber informiert werden, dass im Testzeitraum das Parken von Pkw im genannten Straßenabschnitt untersagt ist. Idealerweise wird den betroffenen Anwohnern ein Angebot gemacht, für die Tage der Sperrung die umliegenden Parkhäuser kostenfrei oder vergünstigt nutzen zu können. Nach Abschluss des Testversuchs sollen die Akzeptanz und die wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Auswirkungen der Maßnahme unter allen ‚Stakeholdern' wissenschaftlich evaluiert werden: den Unternehmen und Gewerbetreibenden, den Anwohnern und den Passanten und Besuchern der Straße. Die Ergebnisse sollen in einen partizipativen Prozess mit dem Ziel einer langfristigen Verkehrsentwicklung der Leipziger Straße einmünden." Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2021, OF 1313/2 Betreff: Fahrradbügel Am Weingarten/Ecke Sophienstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem schraffierten Kurvenbereich Am Weingarten / Ecke Sophienstraße Fahrradbügel aufzustellen: Begründung: Bitte von Bürgern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1932 2021 Die Vorlage OF 1313/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem schraffierten Kreuzungsbereich Am Weingarten/Ecke Sophienstraße Fahrradbügel so aufgestellt werden können, dass damit garantiert ist, dass Verkehrsteilnehmer (insbesondere Fußgänger, Radfahrer und Kinder) weiterhin ausreichende Einsehbarkeit erhalten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2021, OF 1306/2 Betreff: Straßenbeleuchtung und Sitzbank Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Straßenbeleuchtung Am Weingarten und in der Falkstraße zu prüfen, da diese von den Bewohnern der Seniorenwohnanlage des Frankfurter Verbands jeweils als zu dunkel empfunden werden; 2. auf der Leipziger Straße im Abschnitt zwischen Adalbertstr. / Einmündung Leipziger Str. und am Weingarten eine Sitzbank aufzustellen. Ortsbeirat 2 und Frankfurter Verband für Alten - und Behindertenhilfe stehen gerne bereit, im Rahmen einer Begehung einen geeigneten Standort zu identifizieren. Beispielhaft wird eine Sitzbank am Standort Leipziger Str. - Ecke Landgrafenstr. vor der Parfümerie Lehr vorgeschlagen: Begründung: Hinweis und Bitte des Frankfurter Verbands und betroffener Seniorinnen und Senioren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.01.2021, OF 1290/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7239 2021 1. Die Vorlage OF 1290/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1306/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2021, OF 1296/2 Betreff: Ausbau der Radwege im Ortsbezirk 2 mit einem Stellplatzkonzept für Anwohner begleiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie im Zuge des geplanten Ausbaus von Fahrradstraßen in den innerstädtischen Wohngebieten des OBR 2 für die vom Wegfall hunderter Stellplätze betroffenen Anwohner eine Kompensation geschaffen werden kann. Hierzu wird u.a. geben: 1. Prüfen und Berichten, wie hoch die tatsächliche Ausnutzung der bestehenden Tiefgaragenstellplätze in den einzelnen Büro- und Gewerbeimmobilien im Westend ist und ob und ggf. unter welchen Bedingungen die jeweiligen Eigentümer bereits sind, solche Stellplätze an Anwohner zu vermieten. Im Bereich des Grüneburgwegs wären z.B. die Eigentümer des ParkView 160 und des Westend-Carrées anzufragen; mit Blick auf den Kettenhofweg die Eigentümer der ehemaligen Oberpostdirektion und der Bürogebäude in der Barckstraße und der Ulmenstraße. 2. Prüfen und Berichten, wie sich aus Sicht des Magistrats bzw. der Betreibergesellschaft die Wirtschaftlichkeit der zuletzt errichteten Quartiersgarage im Nordend darstellt und welche Lessons Learnt ggf. daraus abgeleitet wurden. 3. Prüfen und Berichten, ob auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse zu Ziffer 2 die Errichtung von Quartiersgaragen in Leichtbauweise an weiteren Standorten im OBR 2 denkbar ist; mögliche Standorte könnten z.B. die Freifläche in der Juliusstraße (vormals schon als Parkfläche genutzt) oder das Areal der ehemaligen Botanischen Institute in der Siesmayerstraße sein. In diesem Zusammenhang wird weiterhin um Prüfung gebeten, ob solche Quartiersgaragen mit einem entsprechenden Anteil an Carsharing-Stellplätzen, mit E-Ladestationen in allen Parkbuchten, mit einem Solardach und mit Fassadenbegrünung ausgestattet und so zu einem Baustein der Verkehrswende werden können. Begründung: Die Planungen für die Einrichtung der geplanten Fahrradstraßen "Grüneburgweg" und "Kettenhofweg" sehen einen Wegfall von ca. 230 PKW-Stellplätzen vor. Hier sollte der vor Ort betroffenen Wohnbevölkerung ein Angebot gemacht werden, dass den weiterhin bestehenden Bedürfnissen des motorisierten Individualverkehrs insbesondere auch mit Blick auf einen zu erwartenden Hochlauf der E-Mobilität gerecht wird. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1287/2 Betreff: Aufwertung des Rohmerplatzes nach Fertigstellung der laufenden Baumaßnahme der KEG (Studierendenwohnheim und Kita) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte zur Aufwertung des Rohmerplatzes zu prüfen und zu berichten. Die Umsetzung soll nach Abschluss der laufenden Baumaßnahme der KEG (Studierendenwohnheim und Kita) und ggf. gemeinsam mit der KEG erfolgen: a) Bepflanzung: - Wasserspeichersäcke, da bisher keine Bewässerung der Bäume, keine Wasserspeicher (Bewässerungssäcke) vorhanden. Eine 2019 als Ersatz neu gepflanzte Jung-Eiche hat nur überlebt, da Anwohner diesen Baum die letzten 2 Sommer in den Trockenphasen regelmäßig mit Gießkannen gegossen haben. Generell sieht man, dass viele der Bäume unter den extremen Trockenphasen der vergangenen Sommer leiden. Bewässerungssäcke mit ggf. Patenschaften der Anwohner (Bereitschaft wurde signalisiert) können helfen. - Strauchbepflanzung erneuern: In den 3 inneren Eckbereichen mit niedrigem "Gestrüpp" ist keine strukturierte Bepflanzung erkennbar. Diese Stellen fallen derzeit eher als "Müll-Ecken" auf. Diese Stellen sollten mit niedriger Bepflanzung neu strukturiert und bepflanzt werden. b) Vermüllung - Die Mülleimer auf dem Platz sollten größer, neben allen Bänken und "vogelsicher" aufgestellt werden. - Viele Leute holen Ihre Pakete bei der Post ab und packen diese direkt aus. Es wäre sinnvoll, einen öffentlichen Altpapierkontainer direkt vor der Post aufzustellen, um die Mülleimer des Rohmerplatzes davon zu entlasten und für Müll freizuhalten. c) Barrierefreier Zugang: - Die umlaufenden Zugänge auf den Platz (insgesamt 5) sind fast regelmäßig durch direkt davor parkende Autos versperrt. Je 2 Stangen auf dem Seitenstreifen, nicht erst im Park, zur Freihaltung eines ca. 1 m breiten Zugangs wären hilfreich. Begründung: Der Rohmerplatz wird allgemein gut angenommen, hat sich aber gleichzeitig zur "Müllhalde" entwickelt. Die Fertigstellung der Baumaßnahme der KEG ist ein geeigneter Zeitpunkt, die Platzgestaltung zu verbessern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7089 2021 Die Vorlage OF 1287/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1290/2 Betreff: Straßenbeleuchtung und Sitzbank Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Straßenbeleuchtungen Am Weingarten und in der Falkstraße zu prüfen, da diese von Bewohnern der Seniorenwohnanlage des Frankfurter Verbands als zu dunkel empfunden werden. 2. auf der Leipziger Straße im Abschnitt zwischen Am Weingarten und Einmündung Leipziger Straße eine Sitzbank aufzustellen. Vertreter des Ortsbeirates 2 und des Frankfurter Verbands stehen gerne bereit, im Rahmen einer Begehung einen geeigneten Standort zu identifizieren. Begründung: Bitte der Bewohner der Seniorenwohnanlage des Frankfurter Verbands. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.01.2021, OF 1306/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1290/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7239 2021 1. Die Vorlage OF 1290/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1306/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1294/2 Betreff: Zukunft der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Bockenheim Vorgang: OM 4775/19 OBR 2; ST 1909/19; EA 105/20 OBR 2; ST 1159/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten Eine Arbeitsgruppe des Jugendhilfeausschusses (Kinder- und Jugendförderung) beschäftigt sich z. Zt. mit der Weiterentwicklung der Förderpraxis im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Frankfurt. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen: 1. Initiativgruppen (wie das JUZ Bockenheim, das Kinderhaus Am Weingarten und Café Lichtblick) und andere freie Träger unterliegen unterschiedlichen Förderbedingungen. a) Wie stellt sich die derzeitige Förderung im Einzelnen dar (Personal-, Sachkosten)? b) Wird - unter Berücksichtigung der Kompetenzen des Jugendhilfeausschusses - eine Vereinheitlichung der finanziellen Förderung angestrebt, ohne dass die Neuordnung mit finanziellen Verlusten für einzelne Einrichtungen verbunden wäre? 2. Nach Stellungnahme des Magistrats (ST 1159/2020) erfolgt aus "zuwendungstechnischen" Gründen keine kostendeckende vollständige Förderung. a) Aus welchen Einnahmen bestreiten kleine Initiativgruppen ihren Eigenanteil? b) Welche Drittmittel können Initiativgruppen beanspruchen? 3. In den letzten Jahren wurde die schulische Nachmittagsbetreuung erheblich ausgeweitet. a) Wie erfolgt zwischen dem Stadtschulamt (zuständig für schulbezogene Kinder- und Jugendarbeit) und dem Jugendamt (zuständig für die offene Kinder- und Jugendarbeit) die Abstimmung über den künftigen Bedarf an Betreuungsangeboten im jeweiligen Stadtteil im Rahmen der Jugendhilfeplanung? b) In welchem Umfang sollen Angebote der offenen Arbeit aus pädagogischen Gründen erhalten bleiben? c) Könnte die Weiterführung der Angebote durch Übernahme von Aufgaben aus dem Leistungskatalog des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) gesichert werden? 4. Ist im Hinblick auf die absehbar schwieriger werdende Haushaltslage der Stadt Frankfurt am Main für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 mit Einschränkungen bei der Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Bockenheim zu rechnen? Begründung: Bis zur Kommunalwahl 1989 war das Angebot an Kindertagesstätten in Frankfurt beschränkt. Neben der in Krippen, Kindergärten und Horten (in der Alternativszene Krabbelstuben, Kinder- und Schülerläden) geleisteten Betreuung hatte die offene Knder- und Jugendarbeit zumindest in den studentisch geprägten Stadtteilen wie Bockenheim eine wichtige Funktion für Familien, die aus unterschiedlichen Gründen - teils kultureller bzw. finanzieller Art, aber auch aus dem Wunsch nach einer anderen Pädagogik - keinen Zugang zu organisierten Betreuungsangeboten hatten oder haben wollten. Die nach 1989 erfolgte Institutionalisierung der Kinderbetreuung, insbesondere der zahlreichen Pädagogen- und Elterninitiativen, ging langfristig zu Lasten der offenen Arbeit, was ursprünglich nicht beabsichtigt war. Spätestens mit der Durchsetzung des individuellen Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz wurden sämtliche Angebote "professionalisiert" (auch durch Ausschluss nicht einschlägig ausgebildeter Kräfte). Auch die Veränderung der Sozialstruktur in den früheren Alternativstadtteilen durch fortschreitende Gentrifizierung hatte tiefgreifende Veränderungen zur Folge. Während in vielen Einrichtungen Eltern früher engagiert mitgearbeitet hatten (oft einschl. der Essensversorgung und der Reinigungsarbeiten) wurde Kinderbetreuung mittlerweile zu einer schlichten Dienstleistung. Die Zunahme zuverlässiger schulischer Betreuungsangebote begünstigt diese Entwicklung. Nicht zuletzt der Ausbau des Privatschulwesens und die damit verbundene soziale Entmischung verändert die Szenerie. Wichtige Impulse, die in der Zeit der Studentenbewegung gesetzt wurden, gehen zugunsten durchrationalisierter Prozesse verloren. Es sollte Anliegen des Jugendhilfeausschusses sein, alternative pädagogische Angebote wie Abenteuerspielplätze und Beratungsbüros für Jugendliche auch unter schwierigen finanziellen Bedingungen zu erhalten, um Kindern und Jugendlichen weiterhin vielfältige Möglichkeiten außerhalb der schulischen Versorgung zu eröffnen. Die Ortsbeiräte haben ein berechtigtes Interesse, hinsichtlich der Planungen zur Kinder- und Jugendarbeit in ihrem Ortsbezirk frühzeitig informiert und auch beteiligt zu werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. Piraten Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4775 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2019, ST 1909 Etatanregung vom 20.01.2020, EA 105 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1159 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1909 2021 Die Vorlage OF 1294/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1274/2 Betreff: Blumenkübel an der Leipziger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass ein durch Bauarbeiten verschobener großen Pflanzkübel an der Ecke Leipziger Straße / Am Weingarten (Eingang U-Bahn-Station) wieder an den ursprünglichen Platz verbracht wird. Begründung: Im Zuge von Straßenbauarbeiten ist im Oktober 2020 ein großer Blumenkübel auf dem Bürgersteig Am Weingarten (Höhe Hausnummer 1) Richtung Leipziger Straße verschoben worden. Nach den Bauarbeiten ist der Kübel nicht wieder an die richtige Stelle zurückgebracht worden und steht jetzt unglücklich an der Ecke Leipziger/Am Weingarten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7083 2021 Die Vorlage OF 1274/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1276/2 Betreff: Friesengasse: Bitte Radfahrpiktogramme anbringen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Friesengasse auf ganzer Länge zwischen Schloß- und Grempstraße Piktogramm auf der Fahrbahn anzubringen, die verdeutlichen, dass das Radfahren entgegen der Einbahnstraße erlaubt ist. Begründung: Im benannten Straßenabschnitt fehlen diese Hinweise gänzlich (im Gegensatz zur sich anschließenden Leipziger Straße). Anwohner*innen berichten, dass es immer wieder zu Konfliktsituationen kommt, die durch die Piktogramme entschärft werden könnten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7084 2021 Die Vorlage OF 1276/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen SPD und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1282/2 Betreff: Abbau des Altkleidersammelcontainers am Kurfürstenplatz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Abbau der Alt-Kleidersammelcontainer am Kurfürstenplatz zu veranlassen. Begründung: Der Sammelcontainer des DRK am Kurfürstenplatz wird leider regelhaft als Müllkippe für jeglichen Abfall genutzt. Die Ablagerungen, ob Sperrmüll, Essensreste, Metallabfall breiten sich immer weiter aus. Dadurch wird die Aufenthaltsqualität für die NutzerInnen, aber auch die Natur rund um die Bäume geschädigt. Es zeigt sich, dass der Kurfürstenplatz kein geeigneter Ort für Alt-Kleidercontainer ist. Entsprechende Bitten liegen aus der örtlichen Bürgerschaft vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7076 2021 Die Vorlage OF 1282/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 3 SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRÜNE und LINKE. sowie Abwesenheit 1 SPD
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2020, OF 1275/2 Betreff: Überholverbot für Pkw von Fahrradfahrern auf der Leipziger Straße (Verkehrszeichen 277.1)? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Verkehrszeichen 277.1 (Überholverbot für PKW von Fahrradfahrern und Leichtkrafträdern, siehe Foto unten), das auf der Schloßstraße umgesetzt wurde, auch für die Leipziger Straße eingesetzt werden kann, um dort die Geschwindigkeit des PKW-Verkehrs weiter zu drosseln. Im Falle einer positiven Bewertung der Anregung bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Umsetzung. Begründung: Die Leipziger Straße ist die von PKW, Fahrradfahrern und Fußgängern am meisten frequentierte Straße im Stadtteil. Solange dem Magistrat offensichtlich der gemeinsame politische Wille fehlt eine autofreie Leipziger Straße zu erproben, sollten Alternativen in Betracht gezogen werden die Leipziger Straße zu entschleunigen. Dies kann durch ein Verbot für PKW zum Überholen von Fahrradfahrern umgesetzt werden. Zumal es auf der schmalen Leipziger Straße häufig nicht möglich ist Mindestabstände für Überholmanöver einzuhalten. Quelle: www.FAZ.net Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7074 2021 Die Vorlage OF 1275/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2020, OF 1254/2 Betreff: Bessere Wachstumsbedingungen für die Sommerlinden in der Großen Seestraße - Teil 2 Vorgang: OM 5612/20 OBR 2; ST 763/20; ST 1989/20 Der Ortsbeirat möchte beschließen: 1. Der Ortsbeirat begrüßt die in der ST 1989 vorgeschlagene Vergrößerung der Baumscheiben in Längsrichtung zur Bordsteinführung und bittet den Magistrat um die Ausführung. 2. Die Baumscheiben sollen jedoch, wie in der OM 5612 angeregt, möglichst so verändert werden, dass Regenwasser zu den Stämmen bzw. Den Wurzelbereich fließen kann. Der Magistrat wird gebeten dies zu prüfen und bei positiven Prüfergebnis auch so umzusetzen. Begründung: Vorhaben wurde in der OM 5612 bereits angeregt und sollte nun auch umgesetzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5612 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 763 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 1989 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1254/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7070 2021 Die Vorlage OF 1254/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.11.2020, OF 1251/2 Betreff: Tauschen statt wegwerfen - Givebox für Bockenheim Der Ortsbeirat möchte beschließen: 1. Der Ortsbeirat unterstützt die Idee des Vereins Begegnen in Bockenheim e.V. im öffentlichen Raum eine sogenannte Givebox aufzustellen, in der frei zugänglich intakte Gebrauchsgegenstände zur kostenfreie Mitnahme von allen abgestellt oder mitgenommen werden können. 2. Der Ortsbeirat erachtet solche Standorte für die Givebox als besonders geeignet, die öffentlich zugänglich, hoch frequentiert, verkehrlich unproblematisch sind und eine gewisse Aufenthaltsqualität bieten. Der Kurfürstenplatz oder der Hülya-Platz stellen beispielsweise solche Standorte dar. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verein ein Konzept vorlegen wird, dass das gute Erscheinungsbild und die laufende Pflege der Givebox sicherstellt. Das Konzept wird folgendes beinhalten: 1. Eine bauliche Gestaltung der Givebox, die sich in die Umgebung einfügt oder darüber hinaus aufwertet und zudem Sicherheitsaspekte berücksichtigt, 2. Ein Management-Konzept, dass die Sauberkeit, Sicherheit und ein aufgeräumtes Erscheinungsbild garantiert. Dies wird vornehmlich durch eine vom Verein organisierte Patenschaft erfolgen, eventuell werden weitere Maßnahmen wie Öffnungszeiten vom Verein entwickelt und sichergestellt. 4. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten sich mit dem Verein Begegnen in Bockenheim e.V. in Verbindung zu setzen und die nötigen Voraussetzungen zu klären. Hierbei soll insbesondere das Konzept des Vereins mit diesem abgestimmt werden, damit die Givebox ein langfristig attraktiver Ort ist und kein Ablageort für Sperrmüll wird. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verein für die Umsetzung Fördermittel bei Dritten beantragen wird. 6. Sollten dennoch weitere investive Mittel nötig werden, wird der Magistrat gebeten, diese bereitzustellen. Hier wäre auch der Ortsbeirat bereit sich an anfallenden Kosten zu beteiligen. Der Magistrat und der Verein Begegnen in Bockenheim mögen nach Erarbeitung des Konzept hierfür bezüglich der Kostenaufteilung an den Ortsbeirat herantreten. Begründung: Die Givebox stellt einen Ort und Symbol der Nachbarschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Fürsorge dar. Der Grundgedanke dieser Einrichtung ist das Teilen und Wiederverwerten nützlicher Dinge! Die Givebox ist ein öffentlich zugänglicher Ort, an dem man gut erhaltene Dinge jeglicher Art, die man selbst nicht mehr braucht, ablegen kann damit diese dann von anderen entnommen und weiter genutzt werden können (aus hygienischen Gründen dürfen keine Lebensmittel oder andere andere verderbliche Dinge abgelegt werden). Es ist sozusagen eine Tauschbörse am Straßenrand. Eine Givebox hat viele positive Aspekte und Wirkungen. Nützliche Dinge werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Personen mit geringerem Einkommen können so kleinere Einsparungen erzielen. Es fördert im Stadtteil ein soziales Gefühl des "Geben und Nehmens", des sich "gegenseitigen Unterstützens" und trägt damit zur allgemeinen sozialen Integration im Stadtteil bei. Außerdem ist die Givebox ein Beitrag zu einem nachhaltigeren, Ressourcen schonendem Konsum. Einer immer noch vorherrschenden "Wegwerf-Mentalität" wird ein Modell der Wiederverwertung und des achtsamen Umgang mit Ressourcen entgegengestellt. Zudem wird das räumliche Umfeld der Givebox in vielerlei Hinsicht aufgewertet, die soziale Atmosphäre um die Givebox verbessert sich, die Umgebung wird durch die Nutzer*innen der Givebox höher frequentiert und - sofern sie ästhetisch-künstlerisch wertvoll gestaltet ist - "verschönert". Eine Givebox kann auf vielen Ebenen ein echter Zugewinn sein - für die einzelnen BürgerInnen, für umliegende Geschäfte, Cafés oder anliegende Dienstleister und Organisationen, sowie für das Stadtteilimage insgesamt. Im Rahmen des Masterplans 100% Klimaschutz hat das Energiereferat bereits die Aufstellung und Inbetriebnahme einer solchen Givebox im Stadtteil Höchst unterstützt. Auch in Bockenheim ist die Neigung der Anwohner*innen Dinge zu tauschen verstauben zu lassen, reparieren statt wegzuwerfen, gebrauchtes statt neues zu kaufen recht ausgeprägt. Hier sei auf Bücherschränke, Repair-Cafés und Second Hand Läden verwiesen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 31.12.2020, OF 1257/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1251/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7069 2021 1. Die Vorlage OF 1251/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1257/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. 2 SPD, GRÜNE, 1 LINKE., BFF und Piraten gegen CDU, 1 SPD und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD und Abwesenheit 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2020, OF 1226/2 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung 2020 Leipziger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur zweckgebundenen Co-Finanzierung der diesjährigen Weihnachtsbeleuchtung der Leipziger Straße stellt der OBR 2 dem Gewerbeverein Bockenheim Aktiv e.V. aus seinem Budget einen Zuschuss i.H.v. EUR 650,- zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs wie im Vorjahr direkt mit dem Gewerbeverein abzuwickeln. Begründung: Unterstützung des Einzelhandels in der der Leipziger Straße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 488 2020 Die Vorlage OF 1226/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 750 Euro zur Verfügung gestellt werden sollen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, 1 FDP und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 CDU, 1 FDP und 1 LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2020, OF 1246/2 Betreff: Durch Fahrradbügel auch Verstöße gegen das Halteverbot am Kurfürstenplatz unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der Straße "Am Kurfürstenplatz" im weiteren Bereich jeweils links und rechts der Hofeinfahrten der Hausnummern 38, 40 und 42 Richtung Schlossstraße jeweils Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Für die beschriebene Teile der Straße gilt ein eingeschränktes Park- und Halteverbot, was jedoch viele PKW-Nutzer nicht davon abhält insbesondere in den Nähebereichen der jeweiligen Hofeinfahrten dauerhaft zu parken. Diese Situation führt zu gefährlichen Situationen bei Ein- und Ausfahrt der Hofeinfahrten mit dem PKW. Fahrradbügel wären hier geeignet, um in den Nähebereichen der Hofeinfahrten diese Situation zu entschärfen und würden sicher auch von den Fahrradnutzern der Anwohner und eines Hotels in diesem Bereich gut angenommen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6974 2020 Die Vorlage OF 1246/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2020, OF 1231/2 Betreff: Bedarf an Abstellplätzen für Autos und Fahrräder auf der Leipziger Straße ermitteln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit Einzelhandel und Gastronomie an der Leipziger Straße zu ermitteln, welcher Bedarf an Abstellplätzen für Fahrräder und Autos entlang der Leipziger Straße besteht. Diese Erkenntnisse sollen dazu beitragen, Abstellplätze dort einzurichten, wo sie benötigt werden und sollen in die Planungen für ein Gesamtkonzept einfließen. Begründung: Um den knappen Parkraum entlang der Leipziger Straße bestmöglich aufzuteilen, sollen die Interessen von Einzelhandel und Gastronomie entlang der Leipziger Straße berücksichtigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1231/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 SPD, GRÜNE, 1 FDP und 1 LINKE. gegen CDU, 1 FDP und Piraten (= Annahme) bei Abwesenheit 1 SPD und 1 LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2020, OF 1229/2 Betreff: Sophienstraße und Schloßstraße: Geschwindigkeitsübertretungen und sogenannte "Poser" bremsen - Was wurde daraus? Vorgang: OM 6249/20 OBR 2; ST 1828/20 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Dem OBR 2 zeitnah über die Ergebnisse der in der ST 1828 2020 angekündigten Maßnahmen zu berichten: 1. "Die Städtische Verkehrspolizei wird in der Sophienstraße eine Testmessung in den Abendstunden durchführen." 2. "Bezüglich der Poser-Problematik in beiden Straßen wird der Vorgang zur Kenntnisnahme an die "Sonderkontrollgruppe KART" der Landespolizei übermittelt." Begründung: Laut Anwohnern hat sich an der Situation, zu schnell fahrender Fahrzeuge in der Sophienstraße, nichts geändert. Die Raser seien vor allem auf dem hinteren Abschnitt der Sophienstraße zwischen Juliusstraße und Ginnheimer Landstraße unterwegs, hier gibt es keine Ampeln mehr, die die Fahrt aufhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6249 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1828 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1873 2020 Die Vorlage OF 1229/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1210/2 Betreff: Cleanup-Day 2020 II: Pfandringe für Bockenheimer Mülleimer zur Weitergabe von Pfandflaschen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die seit einigen Monaten im Bahnhofsviertel und der Innenstadt probeweise zum Einsatz kommenden Pfandringe (siehe Foto nächste Seite) auch in Bockenheim an die Mülleimer an der Bockenheimer Warte, entlang der Leipziger Straße nebst Seitenstraßen, am Westbahnhof, am Kurfürstenplatz und am Kirchplatz durch die FES montiert werden könnten. Begründung: Die SPD-Bockenheim hat gemeinsam mit Bockenheimer BürgeInnen diesen Sommer bislang vier Cleanup-Aktionen am Kurfürstenplatz, am Kirchplatz, der Bockenheimer Warte und entlang der Leipziger Straße durchgeführt, die am vorletzten Oktoberwochenende nochmals mit einer weiteren Cleanup-Aktion fortgesetzt wird. Bockenheimer BürgerInnen waren die Pfandringe in der Innenstadt aufgefallen. Die Pfandringe sind sicher auch eine gute Idee für belebte Plätze und Straßen in Bockenheim! Hierdurch können insbesondere leere Pfandflaschen in den Wertstoffkreislauf zurückkehren und Flaschensammler hätten es auch einfacher. Auch im Rahmen der Probephase wären die Erfahrungen im Bockenheimer Stadtteil neben den Beobachtungen, die man in der Innenstadt macht, sicher von Interesse. Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/das-verspricht-sic h-frankfurt-von-pfandringen,pfandringe-100.html Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO II, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1799 2020 Die Vorlage OF 1210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1205/2 Betreff: Fahrstühle in U-Bahn-Stationen sollten besser beschriftet werden (nicht nur: es geht auf die Straße, den C- oder D-Bahnsteig) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Fahrstühle in U-Bahn-Stationen im Ortsbeiratsgebiet (gerne überall in Frankfurt) ergänzend mit der Information beschriftet werden können, in welche Fahrrichtung die Züge auf der jeweiligen Bahnsteig-Ebenen fahren. Hierbei wäre aus Sicht des Ortsbeirates zu beachten, diese Information in den Fahrstühlen auch in Blindenschrift zu ergänzen. Begründung: Von vielen Nutzern wird die Information in den Fahrstühlen als unzureichend empfunden. Siehe Bild Quelle: Foto von Martin Völker von Fahrstuhl, U-Bahn-Station Leipziger Straße Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1791 2020 Die Vorlage OF 1205/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1149/2 Betreff: "Haste 'ne Kippe?": Neue Straßenaschenbecher für Bockenheim zum World Cleanup Day 2020 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die in Wien seit vielen Jahren erfolgreich zum Einsatz kommenden Straßenaschenbecher von MA48 in Form einer Zigarette (siehe Foto) in Bockenheim im Rahmen eines Pilotprojektes für Frankfurt ausprobiert werden könnten. Die neuen Straßenaschenbecher (30 bis 50 Stück) sind an besonders von Rauchern frequentierten Orten entlang der Bockenheimer Warte, der Leipziger Straße bis zum Kirchplatz und dem Kurfürstenplatz aufzustellen. Der Wiener Slogan an den Straßenaschenbechern "Host an Tschick?" wäre für die Bockenheimer Bevölkerung verständlich abzuändern, z.B. in "Haste ne Kippe?". Der Ortsbeirat wäre bereit sich im Falle einer entsprechenden Einschätzung des Magistrats in einem angemessenen Umfang aus seinem Investitionsbudget an dem Projekt zu beteiligen. Begründung: Die SPD-Bockenheim hat gemeinsam mit Bockenheimer BürgeInnen diesen Sommer drei Cleanup-Aktionen am Kurfürstenplatz, am Kirchplatz und der Bockenheimer Warte durchgeführt und wird am World Cleanup-Day, am Samstag den 19. September sich die Leipziger Straße von zwei Seiten aus von ca. 11 bis 14 Uhr vornehmen. Die bisherigen Aktionen haben gezeigt, das weggeworfene Zigarettenkippen zu den ärgerlichsten und durch ihre Menge am schwersten zu entsorgenden Straßenmüll gehören. Die Aschenbecher an den üblichen Frankfurter Mülleimern erscheinen im Gegensatz zu den in Wien verwandten Straßenaschenbecher unzureichend. Zumal von den Wiener Aschenbechern in Form einer Zigarette eine Signalwirkung ausgeht. Sie könnten die Mülleimer der Stadt ergänzen, die schon bisher mit kleinen Aschenrohren ausgestattet. Die Rohre der neuen Aschenbescher fassen über 1.000 Zigarettenstummel. Die Entleerung erfolgt mittels Klappe am unteren Ende. Quelle: Kronenzeitung Wien; https://www.krone.at/161513 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1776 2020 Die Vorlage OF 1149/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF sowie Abwesenheit 1 CDU und 2 SPD
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 1158/2 Betreff: Rohmerstraße Hausnummer 4, Fahrradbügel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: An der Rohmerstr., Höhe HsNr. 4, auf der schraffierten Fläche 3- 4 Fahrradbügel anzubringen Begründung: Es fehlen an vielen Stellen Fahrradbügel. Bild: (c) Arno Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6642 2020 Die Vorlage OF 1158/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 CDU und 2 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 1175/2 Betreff: Glascontainer Leipziger Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die 3 Glascontainer auf der Leipziger Str., neben dem U-Bahn Aufzug, als Unterflursystem umzubauen oder an einen alternativen Stellplatz, möglichst als Unterflursystem, zu verbringen. Einen Platz hierfür wäre sicherlich in der nahen Markgrafenstr. (2) oder Kurfürstenstr. zu finden. Begründung: Allein der Anblick der drei blauen Altglascontainer, neben dem U-Bahnaufzug, ist alles andere als Ästhetisch, ebenso das Umfeld strotzt vor Schmutz und Glasscherben, unsere Nasen spüren ebenfalls eine Wolke von unangenehmen Gerüchen, besonders an den warmen Tagen. Von Aufenthaltsqualität kann an dieser Stelle nicht gerade gesprochen werden, gerade an einem der wenigen öffentlichen Flächen in der Leipziger, die zum Aufenthalt geeignet sind, befinden sich die "hässlichen" Altglascontainer und anderes Mobiliar, das eher an eine Industriebrache erinnert. Da die Leipziger Straße auch die Bockenheimer Einkaufsmeile ist und man neben dem Einkauf auch seine Glasflaschen entsorgen kann, ist die Stelle eigentlich ganz gut geeignet, wenn sie anders gestaltet wäre. Andere Kommunen sind da schon einen Schritt weiter, sie bringen die Altglascontainer unter die Erde, Beispiel Bochum. Der große Vorteil eines Unterflursystems, es lässt sich unauffällig in die Umgebung einbetten, Einwurfgeräusche werden minimiert, da die Schütten geräuschdämpfend sind und verbreitet weniger Gerüche. Bild: (c) Arno Völker Bilder: (c) USB Bochum GmbH Bild: (c) USB Bochum GmbH Bild: (c) USB Bochum GmbH Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6636 2020 Die Vorlage OF 1175/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2020, OF 1118/2 Betreff: Freifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße (2) Vorgang: V 1464/19 OBR 2; ST 265/20 Der Magistrat wird gebeten, in Ergänzung der in der ST 265 avisierten Maßnahmen zu veranlassen, dass die als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesene Freifläche im Bereich Greifstraße/Ecke Rohmerstraße auch in der Raumgestaltung als liegenschaftlich zugehörig zur Fläche Rohmerplatz wahrnehmbar wird. Hierzu ist - zu entsiegeln, angemessen zu bepflanzen und gegebenenfalls mit Rasengittersteinen zu arbeiten; - die Eigentümerschaft der Immobilie Greifstraße 6/Rohmerstraße 12 dazu anzuhalten, von der Aneignung öffentlichen Gutes abzulassen und die angebrachte Beschilderung "Parken nur für Hausbewohner" zu entfernen; - die Möglichkeit zur Ausstattung der Fläche beispielsweise mit Sitzbank oder Fahrradabstellmöglichkeit zu prüfen. Begründung: Historische Ansichten aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts legen nahe, dass das betrachtete Areal der Bestimmung nach als öffentliche Grünfläche zu werten ist. Demnach sollte hier rückgebaut und die Parkplatzpiraterie beendet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.10.2019, V 1464 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 265 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6408 2020 Die Vorlage OF 1118/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2020, OF 1119/2 Betreff: Asphaltierung Grempstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Kopfsteinpflaster-Straßenbelag der Grempstraße durch Asphalt ersetzt werden kann. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Zum einen haben Anwohner darauf hingewiesen, dass sie als Rollstuhlfahrer mit dem Kopfsteinpflaster schwieriger zurechtkommen, wenn die Bürgersteige zugestellt sind. Zum anderen wurden mit der Asphaltierung der Leipziger Straße auch gute Erfahrungen gemacht, dass sich z.B. der Aufwand für die Straßenreinigung reduziert hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6409 2020 Die Vorlage OF 1119/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, mit Verweis auf die Stellungnahme vom 17.02.2020, ST 267, zu prüfen und zu berichten, ob der Kopfsteinpflasterstraßenbelag der Grempstraße durch hellen Asphalt ersetzt werden kann. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird um Umsetzung und Abstimmung mit dem Ortsbeirat im Hinblick auf die Ausgestaltung der Detailplanung und zur Abstimmung weiterer Gestaltungsmaßnahmen (Gehwegnasen, Blumenkübel etc.) gebeten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2020, OF 1113/2 Betreff: Parksituation Rohmerplatz Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert entsprechende Maßnahmen zu treffen, um verbotswidriges Parken im Bereich des Rohmerplatzes, besonders im Bereich der Hausnummern 27-29 zu unterbinden und dadurch Menschen, die zu Fuß, mittels Rollator, im Rollstuhl, mit Kinderwagen etc. unterwegs sind, zu ermöglichen, den für sie reservierten Gehsteig auch nutzen zu können. Begründung: Die in den Bildern dokumentierte Situation ist als dauerhaft zu bezeichnen. Dadurch kommt es verständlicherweise zu Protesten der Anwohner*innen. Bilder: der Fotograf ist dem Antragsteller mit Namen und Anschrift bekannt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6415 2020 Die Vorlage OF 1113/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2020, OF 1125/2 Betreff: Wann wird die seit Mitte der 90er-Jahre in Bau befindliche Kleinmarkthalle auf dem Grundstück Leipziger Straße 32 eröffnet oder alternativ Wohnraum auf diesem Gelände geschaffen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten: 1. Hat die seinerzeit für die Eröffnung einer Kleinmarkthalle erteilte Baugenehmigung auf dem Gelände der Liegenschaft Leipziger Straße 32 noch Bestand? 2. Sind die Planungen der derzeitigen Eigentümer bekannt? 3. Ist nach der bereits vor mehr als zehn Jahren erfolgten Einstellung der Bautätigkeit auf diesem Grundstück beabsichtigt, ein Bau- bzw. Instandsetzungsgebot zu erlassen? 4. Welchem Zweck diente der Aufbau des kleinen Backsteingebäudes auf dem ursprünglich zweigeschossigen Gebäude? Lag hierfür eine Baugenehmigung vor? Wurde ein Abbruchgebot geprüft? 5. Wurden mit dem Eigentümer Verhandlungen bezüglich einer angemessenen Bebauung der Liegenschaft zu Wohnzwecken aufgenommen oder schließt die derzeitige Gewerbenutzung nach Einschätzung der zuständigen Behörden den Bau von Wohnraum de facto aus? Begründung: Auf dem Gelände Leipziger Straße 32 befindet sich im Hinterhof eine "Bauruine", die sich zusammensetzt aus einem zweigeschossigen Gebäude, - das Mitte der 90er Jahre errichtet wurde, um dort eine Kleinmarkthalle einzurichten - sowie einem ca. 2007 errichteten Backsteinaufbau, der angeblich für Wohnraumnutzung vorgesehen war. Aus unbekannten Gründen stockt der Bau seit dem Jahr 2010. Um die Bauruine in der Leipziger Straße 32 nach über 25 Jahren zu beseitigen, ist nunmehr ein behördlicher Eingriff dringend erforderlich. Ggf. ist eine Vermittlung zwischen den Eigentümern der Liegenschaft Leipziger Straße 32 und den Eigentümern der direkt an das Grundstück angrenzenden Wohnungen vorzunehmen, um den Bau von Wohnraum zu ermöglichen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1739 2020 Die Vorlage OF 1125/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2020, OF 1140/2 Betreff: Richtlinien zum geförderten Wohnen - weiterer Ankauf von Belegungsrechten? Vorgang: V 1316/19 OBR 2; M 125/19; M 126/19; ST 2018/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist der Stand der bundesweit geführten "intensive(n) Debatte" über die Gestaltung von Mietverträgen nach Ablauf der Bindungsfristen im geförderten Wohnraum und welche Gesetzesinitiativen wurden nach Kenntnis des Magistrats bisher veranlasst? 2. In welchem Umfang konnte die Neufassung der Richtlinien zum Erwerb von Belegrechten (M 125/126/2019) bisher zur Steigerung des Erwerbs von Belegungsrechten im privaten Wohnungsbestand genutzt werden? 3. Welche Belegungsrechte konnten in den letzten Jahren im zuvor geförderten Wohnungsbestand im Ortsbezirk 2 erworben werden? 4. Wie ist der Stand der Verhandlungen mit den aktuellen Eigentümern der Wohnanlage Adalbertstraße/Leipziger Straße (Ablauf der Bindungsfrist Ende 2021)? Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats St 2018/2019 zum Abschluss von Staffelmietverträgen in den seit diesem Jahr aus der Bindung gefallenen Wohnungsbeständen in der Grempstraße wird auf die fehlenden Eingriffsmöglichkeiten bei der Gestaltung von Mietverträgen im zuvor geförderten Wohnungsbestand hingewiesen. Zugleich wird auf eine angeblich "intensive Debatte über die angerissenen wohnungspolitischen Fragestellungen" Bezug genommen. Über die Ergebnisse dieser Debatte würde der Ortsbeirat gern Näheres erfahren. Da entgegen der Vereinbarung, im Rahmen von Neubauvorhaben für einen 30 %igen Anteil geförderter Wohnungen zu sorgen, auch nach Angaben des Planungsdezernenten der Anteil an allen Formen "geförderter Mietwohnungen" im Jahr 2019 noch unter 10 % lag (259 geförderte Wohnungen bei einer Gesamtzahl von 3583 Neubauwohnungen), konzentriert sich der Magistrat zur Schaffung des dringend benötigten bezahlbaren Wohnraums auf den Erwerb von Belegungsrechten in Liegenschaften, die nach Rückzahlung der Wohnungsbaudarlehen nicht mehr der Bindung unterliegen. Im Hinblick auf die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften - hier vor allem die städtische ABG - sind dabei durchaus Erfolge zu verzeichnen. Im Jahr 2017 waren 247 der insges. 292 neu gebundenen Wohnungen in ABG-Besitz. Dagegen ist die Aktion "Schlauvermieter", die Privateigentümer/innen zu Vereinbarungen bzgl. Belegrechten für die von ihnen vermieteten Wohnungen animieren soll, nur als Fehlschlag zu bezeichnen. 2018 wurden nach Tätigkeitsbericht des AfWs lediglich in sieben Fällen Belegungsrechte erworben. Auch bei finanzieller Förderung der Privateigentümer kann das AfW deren Renditeerwartungen angesichts der Situation auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt offensichtlich nicht befriedigen. Die leicht modifizierten "weiteren Richtlinien" (s. M 125/2019 und M 126/2), die vor allem Vereinbarungen bzgl. kleinerer Mietwohnungen fördern sollen, werden daran nichts Entscheidendes verändern können. Es ist daher mehr als fraglich, ob die Aktion "Schlauvermieter" den erforderlichen finanziellen Aufwand rechtfertigen kann. Da nach Angaben des AfW bis zum Jahr 2023 zusätzlich mindestens 4400 geförderte Wohnungen - vor allem bedingt durch die vorzeitige Rückzahlung von Darlehen, was die ohnehin geringe Bindungsfrist noch verkürzt - aus der Belegungsbindung fallen werden, können die Ergebnisse der derzeitigen Wohnungsbaupolitik nicht überzeugen. Als Standort (überwiegend früher) geförderten Wohnraums ist auch Bockenheim von dieser Entwicklung massiv betroffen. Hier laufen Ende 2021 u.a. Belegungsbindungen für die mehrfach verkaufte Wohnanlage Adalbert-/Leipzigerstraße aus. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1316 Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 125 Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 126 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2018 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO II, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1741 2020 Die Vorlage OF 1140/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2020, OF 1078/2 Betreff: Bitte die Toilettenanlagen der U-Bahn-Stationen "Bockenheimer Warte" und "Leipziger Straße" durch ein Nutzungskonzept vor Vandalismus schützen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Nutzung der Toilettenanlagen jeweils auf der B-Ebene der U-Bahn-Stationen "Bockenheimer Warte" sowie "Leipziger Straße" nach Wieder-Instandsetzung konzeptionell gestaltet werden kann, um künftig mögliche Schäden durch Vandalismus nachhaltig zu verhindern. Begründung: Die Schließung der Toilettenanlage "Bockenheimer Warte" war (wieder einmal) durch Vandalismus verursacht und so für viele Wochen nicht nutzbar. Gut wäre, wenn die Instandsetzung der Toiletten bald erfolgt und wenn ein Konzept für die Toiletten erarbeitet werden könnte, indem mögliche Schäden durch Vandalismus künftig verhindert werden. Der Ortsbeirat ist gerne bereit sich an dieser konzeptionellen Arbeit zu beteiligen. Gebraucht werden diese Toilettenanlagen allemal. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.05.2020, OF 1065/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1695 2020 1. Die Vorlage OF 1065/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1078/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2020, OF 1073/2 Betreff: Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Das ehemalige DIPF in der Schlossstr. 29 soll als Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Str. in ein soziales Zentrum umgewandelt werden. Hier könnten Einrichtungen einziehen, die z. Zt. unzureichend untergebracht sind wie das Nachbarschaftsheim Bockenheim und das JUZ Bockenheim bzw. noch über keinerlei Räume im Stadtteil verfügen wie der Geschichtsverein Die Freunde Bockenheims. Darüberhinaus könnte das Gebäude als neuer Bürgertreff dienen. 2. Alternativ sollte das z. Zt. als schulischer Ausweichstandort genutzte Gebäude der früheren Sophienschule in der Falkstraße als soziales Zentrum für den Stadtteil zur Verfügung gestellt werden, soweit das mit einer künftigen schulischen Nutzung zu vereinbaren ist. 3. Sollten diese beiden Varianten nicht möglich sein, könnte a) Wie Frau Dezernentin Weber auf der letzten OBR Online Bürgerfragestunde erklärte, auf dem Gelände der Roten Kreuz Baracke in der Keufunger Straße 9, ein 3-4 geschossiger Bau in Holz Vervundbauweise entstehen, wir beim Adorno- Gymnasium, b) Der Magistrat beauftragt werden im Stadtteil Bockenheim ein geeignetes Gebäude zu finden, um ein solches Zentrum einzurichten. Eventuell die Alte Fabrik in der Leipziger Straße 36 Hinterhaus. Nicht aber das Studierenden Haus (Offenes Haus der Kulturen) Begründung: Im Rahmen der Sanierung Bockenheims wurden Einrichtungen für die Bevölkerung des Stadtteils geschaffen, die jetzt in dieser Funktion nicht mehr vorhanden sind - der Internationale Treff mit dem Kinderhaus Adalbertstraße und der frühere Bürgertreff Titania in der Basaltstraße. Das Bürgerhaus in der Schwälmer Str. soll Ende des Jahres abgerissen werden. Trotz steigender Einwohnerzahlen wurden und werden somit wichtige soziale und kulturelle Einrichtungen Bockenheims abgebaut. Der Bedarf von 3 weiteren Grundschulen in Bockenheim inklusive Schönhofvierrtel, ist strittig. Nach Auskunft der früheren Rektorin der Bonifatiusschule werden jährlich nur ca. 50 - 60 Kinder der Schule zugewiesen, während das Schulamt einen Bedarf von ca. 90 Plätzen prognostiziert hat. Ein weiterer Verlust an Schüler/innen durch die Eröffnung einer neuen Grundschule werde sich negativ auf die Arbeit der Bonifatiusschule auswirken. Der Ortsbeirat 2 stellte daraufhin eine Anfrage nach den der Planung zugrunde liegenden Zahlen, die bis heute nicht beantwortet wurde. Da eine weitere Grundschule für das zukünftige Schönhofviertel vorgesehen ist, sollte auch im Hinblick auf die Haushaltslage die Umwandlung des DIPF in eine Grundschule nochmals kritisch geprüft werden. Das Gebäude wurde erst vor wenigen Jahren grundsaniert und ist daher bis auf den im Keller nachgewiesenen Schimmelbefall in gutem baulichen Zustand. Der große Saal im Erdgeschoß ist fast barrierefrei für Veranstaltungen nutzbar. Mögliche alternative Nutzungen wären u.a.denkbar für das Nachbarschaftsheim Bockenheim in der Salvador-Allende-Straße, das nach dem Abriss des Sozialrathauses am Rohmerplatz nun an seinem neuen Standort regelmäßig von Mieterhöhungen betroffen ist, so dass für die Einrichtung die Gefahr besteht, ihr pädagogisches Angebot zukünftig einschränken zu müssen. Das JUZ Bockenheim ist seit mehr als einem Jahrzehnt in einer ehemaligen Zweigstelle der Stadtsparkasse untergebracht. Hier stellt sich die Frage, ob die Räume für die Aufrechterhaltung der Arbeit ausreichend sind. Der Verein der Freunde Bockenheims feiert in diesem Jahr sein 40jähriges Bestehen. Der Verein konnte früher das als Sanierungsbüro dienende Delkeskamp- Haus für seine Ausstellungen nutzen. Z. Zt. kann der Verein seine Bilder noch im Bürgertreff Schwälmer Str. ausstellen, diese Möglichkeit entfällt mit dem Abriss des Gebäudes. Seit seiner Gründung fordert der Verein die Einrichtung eines Stadtteilmuseums. Wie Dezernentin Frau Weber auf der letzten Online Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 2 erklärte stünde das Gelände der Roten Kreuz Baracke in der Kaufunger Straße 9 eventuell zur Verfügung. Da die Baracke schon 50 Jahre alt ist, und erneuert werden müsste, bestünde die Möglichkeit, auf dem gelände, unter Beibehaltung des Baumbestandes, ein 3 - 4 geschossiges Gebäude in Holz Verbund Bauweise zu errichten, wie beim Adorno Gymnasium. Falls Alle diese Möglichkeiten nicht machbar sind, soll der Magistrat beauftragt werden, ein geeignetes Gebäude für diesen Zweck zu suchen. Von der Größe her ginge z.B. die alte Fabrik in der Leipziger Straße 69 HH. Es soll aber auf keinen Fall das Studierenden Haus ( Offenes Haus der Kulturen ) sein. Der Magistrat hat es bei der Entwicklung des Kulturkampus versäumt, ein Soziales Zentrum dort anzusiedeln Nicht zuletzt besteht für den wachsenden Stadtteil dringender Bedarf an einem neuen Bürgerhaus, da das Musikübungszentrum am Schönhof vor allem als solches genutzt wird und auch ein großer Bedarf an entsprechenden Räumen besteht. Bockenheim darf nicht sein letztes Bürgerhaus verlieren! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.05.2020, OF 1061/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2020, OF 1076/2 Betreff: Gesundheit geht vor! Fußgängerinnen und Fußgängern auf der Leipziger Straße zum Schutz vor Corona die Nutzung der Fahrbahn gestatten Vorgang: OM 4956/19 OBR 2; ST 2087/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird mit Verweis auf eine Eilbedürftigkeit nach § 4 Abs. 10 S. 4 der Geschäftsordnung für Ortsbeiräte gebeten innerhalb von vier Wochen, zu prüfen und zu berichten, a) ob und in welchem räumlichen Umfang die Leipziger Straße für den Zeitraum der Corona-Pandemie für den Autoverkehr gesperrt werden kann und sollte, um den Fußgänger*innen die Einhaltung der Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern zu ermöglichen, um so den Infektionsschutz effektiv zu ermöglichen und die Verkehrssicherheit der Fußgänger*innen zu erhöhen. Festgestellt sei an dieser Stelle, dass die Fußgänger*innen derzeit häufig auf die Fahrbahn für Autos und Fahrrädern ausweichen, um gegenseitig den Abstand möglichst zu wahren. b) wie die Fußgänger*innen auf stark frequentierten Einkaufsstraßen, insbesondere der Leipziger Straße, die Fußgänger*innen auf die dringende Empfehlung zum Tragen einer Mund- Nasenmaske für den Zeitraum der Corona-Pandemie aus Infektionsschutzgründen hingewiesen werden können. c) falls die Frage zu a.) bejaht wird, sollte bei der Umsetzung der Beschluss des OBR2 vom 19.08.2019, OM 4956, mit der zusätzlichen Fragestellung Anwendung finden, ob bei der Sperrung in dieser Situation, die Leipziger Straße auch für den Fahrradverkehr mindestens teil- und zeitweise gesperrt werden sollte. Begründung: Aufgrund der starken Frequentierung und der engen Gehwege auf der Leipziger Straße ist die nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes so dringend geforderte Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern nicht möglich. Häufig wechseln nun Fußgänger, um den Mindestabstand, zu wahren auf die Fahrbahn für Autos und Radfahrer, so dass gefährliche Verkehrssituationen die Folge sind. Auch vor dem Hintergrund der weitgehenden Kontakteinschränkungen und der weiteren notwendigen Maßnahmen, die zum Schutz der Bevölkerung im öffentlichen Raum getroffen wurden, muss die Sicherheit der Anwohner*innen auch bei der Grundversorgung mit Lebensmitteln gewährleistet werden. Diese Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Passant*innen könnte darüber hinaus auch dem Ankurbeln des Einzelhandels dienen, da viele Menschen aktuell die Leipziger Straße aus gesundheitlichen Gründen meiden müssen. Zudem verhindern Schlangen, die sich vor Geschäften aufgrund von Zugangsbeschränkungen bilden, und zahlreiche Baustellen, dass sich die Menschen auf der Leipziger Straße besser verteilen können. Der Ortsbeirat hat in seinem Beschluss vom 19.08.2019, OM 4956, zahlreiche Hinweise gegeben, wie die Umsetzung einer Sperrung stattfinden könnte. Aus dem Beschluss ergeben sich ggf. auch Chancen für den Einzelhandel und die Gastronomie in dieser besonderen Situation. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4956 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2087 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 41 Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion wird über die Buchstaben der Vorlage OF 1076/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1629 2020 Die Vorlage OF 1076/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "räumlichen" die Worte "und zeitlichen" eingefügt werden. Abstimmung: Buchstaben a) und c): 2 CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 2 CDU (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Buchstabe b) 3 CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 2 CDU und LINKE. (= Ablehnung)
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2020, OF 1068/2 Betreff: Bitte größere Papierkörbe für den Kurfürstenplatz Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, sechs neue Papierkörben für den Kurfürstenplatz aufzustellen, die groß genug sind z.B. Pizzakartons zu fassen. Der Ortsbeirat ist bereit sich hierfür an den Kosten mit einem angemessenen Betrag zu beteiligen. Begründung: Der Kurfürstenplatz wird gerne genutzt, um mitgebrachte Speisen an den Tischen oder Bänken zu verzehren. Die bisher aufgestellten Papierkörbe können die Pizzakartons nicht aufnehmen. Die Kartons werden zwar draufgelegt, fallen dann aber schnell herunter und verschandeln der Platz. Daher wären neue Papierkörbe gut. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6063 2020 Die Vorlage OF 1068/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Antragstenor die Absätze in die Ziffern 1. und 2. untergliedert und dem zweiten Absatz die Worte "Hierfür wird der Magistrat um eine Kostenschätzung gebeten. Der Ortsbeirat wird gegebenenfalls mit gesondertem Beschluss Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung stellen." angefügt werden. Abstimmung: Erster Absatz: Einstimmige Annahme Zweiter Absatz: 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 2 CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2020, OF 1061/2 Betreff: Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Das ehemalige DIPF in der Schlossstr. 29 soll als Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Str. in ein soziales Zentrum umgewandelt werden. Hier könnten Einrichtungen einziehen, die z. Zt. unzureichend untergebracht sind wie das Nachbarschaftsheim Bockenheim und das JUZ Bockenheim bzw. noch über keinerlei Räume im Stadtteil verfügen wie der Geschichtsverein Die Freunde Bockenheims. Darüberhinaus könnte das Gebäude als neuer Bürgertreff dienen. 2. Alternativ sollte das z. Zt. als schulischer Ausweichstandort genutzte Gebäude der früheren Sophienschule in der Falkstraße als soziales Zentrum für den Stadtteil zur Verfügung gestellt werden, soweit das mit einer künftigen schulischen Nutzung zu vereinbaren ist. Begründung: Im Rahmen der Sanierung Bockenheims wurden Einrichtungen für die Bevölkerung des Stadtteils geschaffen, die jetzt in dieser Funktion nicht mehr vorhanden sind - der Internationale Treff mit dem Kinderhaus Adalbertstraße und der frühere Bürgertreff Titania in der Basaltstraße. Das Bürgerhaus in der Schwälmer Str. soll Ende des Jahres abgerissen werden. Trotz steigender Einwohnerzahlen wurden und werden somit wichtige soziale und kulturelle Einrichtungen Bockenheims abgebaut. Der Bedarf von 3 weiteren Grundschulen in Bockenheim inklusive Schönhofvierrtel, ist strittig. Nach Auskunft der früheren Rektorin der Bonifatiusschule werden jährlich nur ca. 50 - 60 Kinder der Schule zugewiesen, während das Schulamt einen Bedarf von ca. 90 Plätzen prognostiziert hat. Ein weiterer Verlust an Schüler/innen durch die Eröffnung einer neuen Grundschule werde sich negativ auf die Arbeit der Bonifatiusschule auswirken. Der Ortsbeirat 2 stellte daraufhin eine Anfrage nach den der Planung zugrunde liegenden Zahlen, die bis heute nicht beantwortet wurde. Da eine weitere Grundschule für das zukünftige Schönhofviertel vorgesehen ist, sollte auch im Hinblick auf die Haushaltslage die Umwandlung des DIPF in eine Grundschule nochmals kritisch geprüft werden. Das Gebäude wurde erst vor wenigen Jahren grundsaniert und ist daher bis auf den im Keller nachgewiesenen Schimmelbefall in gutem baulichen Zustand. Der große Saal im Erdgeschoß ist fast barrierefrei für Veranstaltungen nutzbar. . Mögliche alternative Nutzungen wären u.a.denkbar für das Nachbarschaftsheim Bockenheim in der Salvador-Allende-Straße, das nach dem Abriss des Sozial-rathauses am Rohmerplatz nun an seinem neuen Standort regelmäßig von Miet- erhöhungen betroffen ist, so dass für die Einrichtung die Gefahr besteht, ihr pädagogisches Angebot zukünftig einschränken zu müssen. Das JUZ Bockenheim ist seit mehr als einem Jahrzehnt in einer ehemaligen Zweigstelle der Stadtsparkasse untergebracht. Hier stellt sich die Frage, ob die Räume für die Aufrechterhaltung der Arbeit ausreichend sind. Der Verein der Freunde Bockenheims feiert in diesem Jahr sein 40jähriges Bestehen. Der Verein konnte früher das als Sanierungsbüro dienende Delkeskamp- Haus für seine Ausstellungen nutzen. Z. Zt. kann der Verein seine Bilder noch im Bürgertreff Schwälmer Str. ausstellen, diese Möglichkeit entfällt mit dem Abriss des Gebäudes. Seit seiner Gründung fordert der Verein die Einrichtung eines Stadtteil- museums. Nicht zuletzt besteht für den wachsenden Stadtteil dringender Bedarf an einem neuen Bürgerhaus, da das Musikübungszentrum am Schönhof vor allem als solches genutzt wird und auch ein großer Bedarf an entsprechenden Räumen besteht. Bockenheim darf nicht sein letztes Bürgerhaus verlieren! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.05.2020, OF 1073/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2020, OF 1057/2 Betreff: Wie wird anlässlich der aktuellen Verbreitung des Covid-19-Virus der Infektionsschutz in Unterkünften für Obdachlose und Geflüchtete gewährleistet? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten Der Ortsbezirk 2, insbesondere der Stadtteil Bockenheim, ist Standort einer ganzen Reihe von Wohnheimen, Übergangsunterkünften und Hotels, die als Notunterkünfte für Obdachlose und Geflüchtete im Auftrag des Jugend- und Sozialamts belegt werden. Hinsichtlich der Sicherstellung des aktuell erforderlichen Infektionsschutzes stellen sich folgende Fragen: 1. Wie viele Menschen leben z. Zt. im Bereich des Ortsbezirks 2 in Einrichtungen der Obdachlosen- bzw. Flüchtlingshilfe? 2. Wird bei der Belegung der Unterkünfte für Alleinstehende, Paare und Familien den aktuellen Erfordernissen des Infektionsschutzes Rechnung getragen? a) Erfolgt vor der Einweisung eine Testung auf den Corona-Virus? b) Ermöglichen Größe und Gestaltung der dicht belegten Unterkünfte den aus Sicht des Infektionsschutzes erforderlichen Abstand zwischen den Bewohner/innen? c) Werden in ausreichendem Maß Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt? Wer ist für die Wahrung der Hygiene-Standards verantwortlich? d) Wie ist in den einzelnen Unterkünften incl. der Hotels die Ausstattung mit eigenen Kochgelegenheiten und eigenen sanitären Anlagen? 3. Wurden bereits Corona-Infektionen in den Unterkünften festgestellt und wie haben die zuständigen Behörden ggf. darauf reagiert? 4. Wurden Konzepte für die Sicherung des Infektionsschutzes in den einzelnen Unterkünften bereits ausgearbeitet und die Stadtverordnetenversammlung darüber in Kenntnis gesetzt? Begründung: Wenn sich Passant/innen auf der Leipziger Straße Gedanken machen, ob sie die gebotenen Abstände voneinander einhalten können, stellt sich die Frage, wie sorg- fältig der Infektionsschutz für sog. vulnerable Gruppen in Gemeinschaftsunterkünften organisiert ist. Neben zwei größeren Einrichtungen für Geflüchtete und den beiden Wohnheimen des Ev. Vereins für Wohnraumhilfe (der auch im Auftrag des Jugend-und Sozialamts die Belegungen vornimmt) befinden sich im Bereich des Ortsbezirks 2 eine Reihe weiterer als Notunterkünfte verwandte Wohnheime, Übergangsunterkünfte und Hotels, die für Geflüchtete und örtliche Obdachlose genutzt werden. Aufgrund der bestehenden Wohnungsnot leben die Betroffenen in der Regel mehrere Monate, in Einzelfällen auch Jahre in diesen Unterkünften. Die Unterbringung erfolgt auf engem Raum, für eine Person gelten 8 qm als aus- reichend, für zwei Personen 12 qm. Kommerziell genutzte Häuser wie das Wohn- heim Juliusstraße oder Pensionen verfügen oft über keine oder nur Gemeinschafts- kochgelegenheiten, die sanitären Anlagen werden gemeinschaftlich genutzt, so dass die Vorgaben bzgl. der zu wahrenden Abstände - wenn überhaupt - nur mit großer Disziplin einzuhalten sind. Soweit keine Sozialarbeiter/innen vor Ort eingesetzt sind, gibt es in den Unterkünften auch in Konfliktfällen keinen Ansprechpartner. Die Sozialdienste im Jugend- und Sozial- bzw. Gesundheitsamt sind z. Zt. telefonisch kaum erreichbar. Der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes ist in dieser Funktion nicht mehr tätig, sondern bedient die Corona-Hotline des Gesundheitsministeriums. Erschwerend kommt hinzu, dass das Jugend-und Sozialamt Alleinstehende grundsätzlich mit ihnen zuvor nicht bekannten Personen aufgrund des Mangels an Einzelzimmern oder unter Kostenaspekten in Doppelzimmer einweist. Die Bewohner/innen können unter diesen Umständen auch nicht ansatzweise ihre Privatsphäre schützen, an wirksamen Infektionsschutz ist nicht zu denken. Viele Menschen in Notunterbringung haben Vorerkrankungen, sind suchtkrank oder leiden unter psychischen Auffälligkeiten. Während die Schutzmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen noch überwiegend durch weitgehende Absperrung der Häuser durchgesetzt werden, verlassen die meisten Bewohner/innen von Notunterkünften tagsüber das Haus, um Arbeit oder Ausbildung nachgehen oder ggf. auch an Sprachkursen teilnehmen zu können. Außerdem sind sie für den Kauf ihrer Lebensmittel selbst zuständig. Covid-19-Infizierte unter den Bewohner/innen könnten demnach Kontaktpersonen infizieren oder selbst infiziert werden. Bund und Länder haben bereits Mitte April die Erstellung von Konzepten zur Sicherung des Infektionsschutzes in den entsprechenden Einrichtungen für "vulnerable Gruppen" gefordert. So müssten die erforderlichen Hygienestandards in den jeweiligen Einrichtungen festgeschrieben werden. Nach Angabe des Hess. Gesundheitsministeriums werden auch "zum Schutz vulnerabler Gruppen und zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung aktuell Konzepte für Testungen im Sinne eines Screenings erarbeitet". (zit. nach Frankfurter Rundschau vom 06.04.20). Trotz gegenteiliger langjähriger Behördenerfahrung bleibt in diesem Fall zu hoffen, dass die gewünschten Konzepte, wenn es sie denn gibt, auch umgehend umgesetzt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1628 2020 Die Vorlage OF 1057/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 2 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2020, OF 1066/2 Betreff: Bau einer Rampe für einen barrierefreien Zugang anlässlich des Umbaus des Westbahnhofs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Beim Umbau des Westbahnhofs wird ein barrierefreier Zugang von der Kasseler Straße zur Solmsstraße geschaffen. Die Rampe soll, wie im Papier des ADFC vorgeschlagen, mit einer Steigung von 5,2 % erstellt werden (Variante 3). Die Stadt Frankfurt soll der Bahn die für den Bau notwendigen Grundstücke zur Verfügung stellen, soweit sie sich in ihrem Eigentum befinden. Begründung: Der Durchgang unter dem Westbahnhof ist ein wichtiger Verbindungsweg zwischen Bockenheim- Süd und der Leipziger Straße mit ihren Einkaufsmöglichkeiten. Ein regulärer barrierefreier Zugang kann nur - wie in Rödelheim geschehen - durch den Bau einer Rampe geschaffen werden. Der vorgesehene Aufzug ist allein nicht ausreichend, da mit häufigeren Ausfällen ggf. auch durch Vandalismus gerechnet werden kann. Ein Ausfall des Aufzugs bedeutet für mobilitätseingeschränkte Personen - Eltern mit Kinderwagen, Radfahrer etc.- den Umweg über die Voltastraße nehmen zu müssen. Der Bau einer Rampe ist daher erforderlich (s. Papier des ADFC vom 17.02.2020). Anlage 1 (ca. 1,9 MB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1066/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1044/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2020, OF 1036/2 Betreff: Senkung der Erbbauzinsen, um bezahlbaren Wohnraum unter anderem in ehemaliger Akademie für Arbeit (AdA) zu schaffen Vorgang: V 416/17 OBR 2; ST 1384/17; V 1320/19 OBR 2; ST 1965/19 Der Ortsbeirat möchte beschließen: I. Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen: 1. der Erbbauzins auf städtischen Wohnbauflächen, die als öffentlich geförderter Wohnraum oder Wohngenossenschaften oder gemeinschaftlichen/ genossenschaftlichen Wohnprojekten im Rahmen einer Konzeptvergabe zu Wohnzwecken zur Verfügung gestellt werden, soll je nach der Höhe der jeweiligen konkreten Bodenrichtwerte (Nach der Regel: Je höher der Bodenrichtwert desto geringer der Erbbauzins) mit einem Erbbauzins von 0,5 % bis 1,5% des Bodenwerts angesetzt werden. 2. Dies gilt auch bereits für die Vergabe der Akademie der Arbeit. II. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten 1. inwieweit die Vergabe in Erbbaurecht zu einer Wertminderung des Grundstücks führt. 2. Inwieweit eine dinglich festgeschriebene Nutzung für gemeinschaftliches Wohnen und soziale Zwecke zu einer Wertminderung des Grundstücks bei Vergabe mit Erbbaurecht führt. 3. inwieweit sich die in den obigen Punkten angesprochene Wertminderung bei der Akademie der Arbeit konkret auswirkt. 4. ob bei der der Vergabe im Konzeptverfahren für die Ermittlung der absoluten Höhe des Erbbauzinses der Wert für eine wohnliche Nutzungsmöglichkeit ohne Beschränkung für die Flächen oder der durch die obigen Punkte geminderte Wert angesetzt werden soll. III. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten über die derzeitige Praxis der Verwaltung bei der Vereinbarung von Erbbaurechten zu berichten. Es wird um öffentliche Vorstellung des zuständigen Dezernats im Ortsbeirat gebeten. Insbesondere wird der Magistrat gebeten, a) die derzeitige Praxis der Verwaltung insbesondere zum zu Stande kommen der Höhe eines Erbbaurechtes zu skizzieren. b) zu prüfen und zu berichten, ob in der derzeitigen und vormaligen Praxis der Stadt Frankfurt Erbbaurechte an die jeweiligen Erwerber des Erbbaurechts für Wohnbauflächen in Form einer Einmalzahlung insoweit kapitalisiert werden bzw. wurden. c) falls die Frage zu b.) bejaht wird, zu prüfen und zu berichten, wie viele Einzelfälle dies in den vorigen Jahren waren. d) falls die Frage zu b.) bejaht wird, die Praxis der Verwaltung insbesondere zum zu Stande kommen der Höhe eines Erbbaurechtes durch Einmalzahlung zu berichten. e) welche sonstigen Maßnahmen aus Sicht des Magistrats bzgl. einer finanziellen Entlastung weiterhin in Frage kämen, um den Bewerber/innen die Umsetzung der auferlegten gemeinschaftsorientierten Ausrichtung der Wohnprojekte überhaupt zu ermöglichen? Begründung: Durch die in den letzten Jahren galoppierenden Bodenrichtwerte insbesondere im innenstadtnahen Bereichs Frankfurt wird über die Höhe des städtischen Erbauszinses neu zu entscheiden sein, um bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt weiter zu gewährleisten. Dies betrifft aktuell im Ortsbeiratsbezirk 2 die geplanten Wohnprojekte im Gebäude der ehemaligen Akademie für Arbeit (AdA), wird aber doch jede städtisch geplante Konzeptvergabe an Wohnprojekte und Genossenschaften betreffen, in dem für mittlere und untere Einkommen bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden soll. Am Beispiel der Akademie der Arbeit soll dies beispielhaft verdeutlicht werden (alle Angaben beruhen auf der Präsentation der KEG vom 19.2.2020 in den Räumlichkeiten der AdA): für das 1755 m2 große Grundstück veranschlagt die KEG einen jährlichen Erbbauzins von 146.981,25 € - 162.996 € (ersteres mit Gewerbe im EG, zweiteres als komplette Wohnbebauung). Das bedeutet für den Anteil, den allein der Erbbauzins für die monatliche Kaltmiete ausmacht, bei insgesamt 2440 m2 Nutzfläche 5,02 € - 5,67 €. Durch die Vergabe mittels Konzeptverfahren legt die Stadt solchen Projekten richtigerweise einige wichtige Vorgaben auf, die sowohl städtebauliche als aus sozialpolitische Ziele der Stadt zu erreichen helfen. So werden insbesondere eine langfristig günstige Miete sowie ein sozialer Mehrwert für das Quartier von den Projekten erwartet. Die Erfüllung dieser Auflagen stellt die Gruppen stets vor Herausforderungen. So treten sie teilweise einen Teil der von den Gruppe selbst finanzierten Wohnflächen für eine (teil)öffentliche Nutzung ab und engagieren sich in ihrer Freizeit für die Nachbarschaft. Gleichzeitig stehen die Gruppen aufgrund steigender Bodenpreise, die durch den Erbbauzins zu einer Erhöhung der Mietkosten führen, vor einer finanziellen Belastung. Entgegen der Annahme des Magistrats (St 1965/2019) wäre mit einer Anpassung des Erbbauzinses keine Ungleichbehandlung anderer Erbbauberechtigter verbunden, da es sich hier ja nicht um eine einfache Wohnnutzung handeln soll, sondern die Wohnprojekte gehalten sind, soziale oder kulturelle Angebote für ihre Nachbarn bzw. den Stadtteil zu schaffen - für die andere Projektgruppen von der Stadt finanziell gefördert werden. Diese Überlegungen gelten auch für den auf dem Campus Bockenheim noch zu schaffenden Wohn- bzw. sozial und/oder kulturell zu nutzenden Raum. Wohngruppen leisten einen wertvollen Beitrag für das Quartier und letztlich auch für die politischen Ziele der Stadt Frankfurt. Dies sollte seitens der Stadt Anerkennung und Unterstützung finden. Der bisherige Erbbauzinssatz ist hierbei derzeit eine zusätzliche Belastung. Bei der Konzeptvergabe bei der ehemaligen AdA am Rande des Campus Bockenheim in Bezug auf die konkreten Bodenrichtwerte könnte in der zeitlichen Perspektive der Konzeptvergabe auch ein Erbbauzins von <1% angemessen sein zur Verwirklichung der mit diesem Projekt verbundenen städtebaulichen Ziele. In der ST 1384 (07.08.2017) zur Frage des Erbbauzinses für die Flächen am Rohmerplatz, die die die KEG von der Stadt pachtet, gibt der Magistrat zur Kenntnis, dass sich der Bodenwert sehr wohl aufgrund festgeschriebener Nutzungsbeschränkungen mindern kann, was letztlich Einfluss auf die Höhe des Erbbauzinses hat. Im beschriebenen Fall ist der Wert durch die Vergabe eines Grundstücks als Erbbaurecht sowie der Nutzungseinschränkungen von 7.356.600 Euro auf 2.367.648 Euro gesunken. Der Erbbauzins beträgt mit 76.380,30 Euro/Jahr somit 1,04% vom ursprünglichen Bodenrichtwert bei uneingeschränkter Nutzung und 3,23% vom geminderten Bodenwert. Das zeigt, dass zum einen der Einfluss der Bodenwertminderung bei Vergabe in Rahmen von Konzeptverfahren allgemein zu klären ist. Zum anderen wird deutlich, dass ein Erbbauzins von höchstens 1% des Bodenrichtwertes für Flächen, die im Rahmen eines Konzeptverfahrens an gemeinschaftliche Wohnprojekte vergeben werden und damit einer Nutzungseinschränkung unterliegen, angemessen ist. Der Vergleich mit dem Rohmerplatz, bei dem es sich die Förderwürdigkeit aus der Nutzung durch KITA und studentisches Wohnen ergibt, ist aus Sicht der Antragsteller*innen schlüssig, da auch Wohnprojekten durch die Vorgaben der Konzeptvergabe und der Auswahl durch eine Jury faktisch auferlegt wird Teile des Gebäudes für soziale und/oder kulturelle - und damit förderungswürdige - Zwecke der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Eine öffentliche Vorstellung der derzeitigen Praxis des Magistrats bei Vergabe von Erbbaurechten ist aufgrund des großen Interesses der Bockenheimer Bürgerschaft (z.B. Ortsbeiratssitzung vom 18.01.2020) absolut wünschenswert. Die Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte ist ein richtiges und wichtiges Ziel der Wohnungspolitik der Stadt Frankfurt. Diese Projekte fördern nicht nur eine Durchmischung der Wohnbevölkerung sondern auch der Etablierung neuer und alternativer Formen des Zusammenlebens Antragsteller: SPD GRÜNE LINKE. Piraten Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.01.2020, OF 1014/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.04.2017, V 416 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1384 Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1320 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2019, ST 1965 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6054 2020 1. Die Vorlage OF 1014/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1036/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1036/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Parteien: SPD, GRÜNE, LINKE., Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2020, OF 1038/2 Betreff: Buchung Spielmobil Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. insgesamt 2.000,- EUR zur Verfügung, um das Spielmobil des Abenteuerspielplatzes Riederwald e.V. für nachfolgende Termine (Montag bis Freitag) in den Osterferien 2020 zu buchen: - 13.-17.04.2020: Kurfürstenplatz/Bockenheim Begründung: Die Kinder im Ortsbezirk 2, die ihre Osterferien zu Hause verbringen, sollen ab Ostermontag die Möglichkeit haben, eine abwechslungsreiche "Spielzeit" auf dem Kurfürstenplatz zu erleben. In Abstimmung mit der Kinderbeauftragten von Bockenheim und dem Abenteuerspielplatz Riederwald e.V. wurde der Standort als geeignet befunden. Im Gegensatz zu umliegenden Schulhöfen ist der Platz offen für alle Kinder im Stadtteil. Die jährlichen Opern- und Mainspiele sind für Kinder aus Bockenheim nicht immer leicht zu erreichen, deshalb sollte das Spielmobil zu den Kindern kommen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 414 2020 Die Vorlage OF 1038/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Ortsbeirat 2 stellt aus seinem Budget einen Betrag in Höhe von insgesamt 2.000 Euro zur Verfügung, um das Spielmobil des Abenteuerspielplatzes Riederwald e. V. in einem Zeitraum bis zum 30.06.2021 im Ortsbezirk 2 zu buchen. Die Kinderbeauftragten werden gebeten, einen geeigneten Standort vorzuschlagen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2020, OF 1034/2 Betreff: Unterstützung Kurfürstenplatz-Fest 2020 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellte dem Verein Begegnen in Bockenheim e.V. aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. 2.000,- EUR zur anteiligen Co-Finanzierung des "KuFü"-Festes 2020 zu Verfügung. Begründung: Das KuFü-Fest wurde im letzten Jahr in Bockenheim als nichtkommerzielle Veranstaltung sehr gut angenommen. Für die erneute Durchführung liegen derzeit u.a. Finanzierungszusagen der Naspa Stiftung, der Stiftung Citoyen sowie des Kulturamtes der Stadt Frankfurt vor. Die verbleibende Finanzierungslücke soll u.a. mit Mitteln des OBR 2 geschlossen werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 392 2020 Die Vorlage OF 1034/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "in Höhe von" die Worte "bis zu" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 1020/2 Betreff: Nachhaltiges Energiesparen: Umrüstung von Gasleuchten im Bereich des Ortsbezirkes 2 Vorgang: OM 1346/12 OBR 3; B 472/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Ergänzend zum Magistratsbericht B 472/2019 wird um Auskunft gebeten, in welchem Zeitraum die geplante Umrüstung der Gasleuchten in den Stadtteilen Westend, Bockenheim und Kuhwald er- folgen soll. Es handelt sich um Umrüstungsmaßnahmen in folgenden Straßen: - Emil-Claar-Straße Am Weingarten Buzzistraße - Feuerbachstraße Ginnheimer Straße Funckstraße - Lindenstraße Manskopfstraße - Siesmayerstraße (Planungen abgeschlossen) Begründung: Die Umrüstung der Gasleuchten geht auf einen entsprechenden Antrag des OBR 3 zurück (OM 1346/2012). Im o.g. Magistratsbericht werden zahlreiche bereits durchgeführte Maßnahmen ange- führt, für eine Reihe von Straßen gibt es jedoch keinerlei Hinweis auf den Stand der Planungen bzw. darauf, ob hier überhaupt noch Umrüstungsmaßnahmen vorgesehen sind. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1346 Bericht des Magistrats vom 06.12.2019, B 472 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1569 2020 Die Vorlage OF 1020/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 SPD, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2021, OF 228/2 Betreff: "Runder Tisch" Leipziger Straße Vorgang: OA 295/18 OBR 2; B 404/18; B 255/19; B 4/20; B 423/20; B 31/21; B 351/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche nächsten Schritte der Organisation eines "Runden Tisches" geplant sind, 2. für welchen Zeitraum die "Runder Tisch"-Gespräche geplant sind, 3. wie die Sitzverteilung am "Runden Tisch" konkret aussieht, 4. wer die "Runder Tisch"-Gespräche moderieren wird, 5. welche Rolle den Vertreter*innen des Ortsbeirats im Prozess zugedacht ist, 6. mit welchen Akteur*innen die Wirtschaftsförderung im Auftrag des Magistrats bislang im Austausch stand und was die bisherigen Ergebnisse dieses Austauschs sind und 7. welche inhaltliche Agenda "Visionsbüro" und "Stadtteilwerkstadt" verfolgen und welche Interessengruppen bislang in die Arbeiten der Institutionen zur Leipziger Straße einbezogen sind. Begründung: Der Magistrat berichtet, dass die Planungen zur Organisation des "Runden Tisches" nun unter Berücksichtigung und Vorbehalt der Entwicklung der pandemischen Lage fortgesetzt werden sollen. Der weitere Prozess, Zeitplan sowie die Rollen und Positionen der verschiedenen Akteur*innen wurden noch nicht konkretisiert. Hierzu besteht allerdings Informationsbedarf, damit der Ortsbeirat seinen Aufgaben im Sinne des Ortsbezirks bestmöglich nachkommen und bspw. relevante Themen rechtzeitig auf die öffentliche Agenda heben sowie dazu in den Austausch mit Bürger*innen und weiteren relevanten Stakeholdergruppen treten kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.08.2018, OA 295 Bericht des Magistrats vom 21.12.2018, B 404 Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 255 Bericht des Magistrats vom 17.01.2020, B 4 Bericht des Magistrats vom 28.08.2020, B 423 Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 31 Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 351 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 279 2022 Die Vorlage OF 228/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2021, OF 236/2 Betreff: Unerlaubtes Parken am Kurfürstenplatz Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten bezüglich der unbefestigten Grünflächen am Rand des Kurfürstenplatzes, wo Parken nicht erlaubt ist, die unbefestigten Randflächen mittels Findlingen, Baumschutzbügeln, Pollern und Baumstämmen gegen das unerlaubte Parken physisch zu unterbinden. In diesem Zuge wird der Magistrat auch gebeten die Grünfläche des Platzes zu den Randzonen hin auszuweiten. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf der Fahrbahn der großen Seestraße entlang des Platzes Längsparken so möglich ist, dass der Verkehr (PKW und Fahrräder) sowie die Querung der Großen Seestraße nicht negativ beeinflusst werden. Begründung: Momentan ist das Parken nicht erlaubt und damit illegal. Für die Bäume bedeutet das Parken auf den unbefestigten Flächen eine zusätzliche Belastung insbesondere für den Wurzelbereich. Aufgrund des voranschreitenden Klimawandels insbesondere in hochverdichteten Stadtgebieten müssen solche Schädigungen an Bäumen dringend beendet werden. Jeder einzelne Baum leistet hier einen unverzichtbaren Beitrag, um die Luft- und Lebensqualität zumindest noch teilweise zu erhalten. Daher muss die derzeitige Praxis, wie am Kurfürstenplatz geparkt wird, beendet werden - erst recht, wenn sie ohnehin nicht erlaubt ist. Gleichwohl wird der enorme Parkdruck in diesem Quartier zur Kenntnis genommen. Daher sollte die Möglichkeit des Längsparkens auf der Fahrbahn geprüft werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1401 2022 Die Vorlage OF 236/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass erste Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der unbefestigten Grünflächen am Rand des Kurfürstenplatzes, wo Parken nicht erlaubt ist, die unbefestigten Randflächen gegen das unerlaubte Parken physisch zu schützen." Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 229/2 Betreff: Leipziger Straße als Einkaufserlebnis weiter stärken - neuer Anlauf für zeitlich befristete Testphase Vorgang: OM 7241/21 OBR 2; ST 1208/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Vertreter aller Fraktionen im OBR 2, des Gewerbevereins Bockenheim, der Wirtschafsförderung Frankfurt und der Stadtplanung zu einem gemeinsamen Besprechungstermin einzuladen, um das mögliche weitere Vorgehen nach der o.g. letzten Stellungnahme des Magistrats zu besprechen. Begründung: Der OBR 2 hatte sich in der zurückliegenden Wahlperiode für eine versuchsweise und zeitlich befristete tageweise Sperrung der Leipziger Straße für den Autoverkehr ausgesprochen. Die Maßnahme sollte im Frühjahr und/oder Sommer, wenn mit Blick auf die Corona-Pandemie ein "normales Einkaufsverhalten" möglich ist, an ausgewählten Samstagen und gegebenenfalls verkaufsoffenen Sonntagen umgesetzt und anschließend unter Einbeziehung aller betroffenen Gruppen (Einzelhandel und Unternehmen, Bewohner, Passanten und Kunden) wissenschaftlich evaluiert werden. Primäres Ziel der OBR2-Initiative war nicht die Förderung bestimmter Verkehrsmittel wie zuletzt im Rahmen der Diskussionen zum Radentscheid, sondern die aufrichtige Frage, ob die Leipziger Straße als Einkaufserlebnis gestärkt werden kann, wenn die Geschäfte die Bürgersteige für den Außenverkauf und die Warenauslage oder künstlerisches Programm nutzen können, und die Fußgänger und der Radverkehr (soweit er noch möglich ist) entsprechend auf die Fahrbahn verlagert werden. Der OBR 2 versteht die Ausführungen des Magistrats, dass die Umsetzung des Projekts mit Aufwand verbunden ist und einer sorgfältigen Vorbereitung und Kommunikation bedarf. Aus Sicht des OBR 2 sollte die laufende Wahlperiode gleichwohl für einen Test genutzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7241 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1208 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1397 2022 Die Vorlage OF 229/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Worte "- neuer Anlauf für zeitlich befristete Testphase" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE und 2 SPD (= Ablehnung); 1 SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2021, OF 222/2 Betreff: Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat regt die folgenden Veränderungen an, damit der Verkehr von Zufußgehenden und Radfahrenden auf der Sophienstraße sicherer geführt werden kann. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass er auf Hauptstraßen wie der Sophienstraße lediglich Anregungen geben kann und die endgültige Entscheidung dem Magistrat bzw. den zuständigen Ämtern obliegt. Der Ortsbeirat bittet daher, die folgenden Punkte zu prüfen und - sofern sie von den zuständigen Ämtern bzw. vom Magistrat als durchführbar eingestuft werden - umzusetzen: 1. Die Breite der Dooring Zone scheint auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße nicht auf beiden Fahrbahnseiten den heutigen Standards zu entsprechen. Insbesondere auf der Fahrbahnseite Richtung Ginnheimer Straße wirkt sie sehr schmal. Der Magistrat wird gebeten dies zu prüfen und die Dooring Zone entsprechend dem Prüfungsergebnis ggf. breiter abzumarkieren. 2. Die Anordnung der PKW-Stellplätze soll auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee so erfolgen wie auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße (Querparken stadteinwärts, Längsparken stadtauswärts). Entsprechend soll die Markierung des Radweges auf beiden Fahrbahnseiten vom Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße auf den Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee verlängert werden (zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee ist derzeit kein Radweg markiert). 3. Die Markierung des Radweges auf der Fahrbahn soll auf der gesamten Länge der Sophienstraße in gut sichtbarer durchgängig roter Farbe erfolgen (bislang ist die Markierung weiß). 4. Die Außengastronomie auf Höhe der Straße "Am Weingarten" soll weiterhin Platz haben, jedoch müssen Zufußgehende und radelnde Kinder gut daran vorbeikommen können. Zu diesem Zweck soll dem dort befindlichen Restaurant, zumindest in den Sommermonaten, ein PKW-Stellplatz (in der Straße "Am Weingarten" ) zur Sondernutzung für die Außengastronomie angeboten werden. 5. Auf der Fahrbahnseite stadteinwärts zwischen Juliusstraße und "Am Weingarten" befinden sich aktuell Halteverbotszonen und PKW-Stellplätze. Diese sollen entfernt und auf diesem Abschnitt ein baulich getrennter rot markierter Radweg auf der Fahrbahn geschaffen werden. Dies soll lediglich auf der Fahrbahnseite stadteinwärts passieren. Der Radweg soll nur auf diesem Abschnitt baulich getrennt sein, auf den restlichen Abschnitten der Sophienstraße nicht (damit die Parkplätze auf den anderen Abschnitten zugänglich bleiben). 6. Auf dem Abschnitt zwischen "Am Weingarten" und Zeppelinallee hat die Sophienstraße in Richtung stadteinwärts zwei Fahrspuren. Eine dieser Fahrspuren soll in einen durchgängig rot markierten Radweg umgewandelt werden. Die Dooring Zone zu den rechts daneben liegenden PKW-Parkplätzen soll hinreichend breit abmarkiert werden. 7. Auf der Fahrbahnseite stadtauswärts soll der Radweg zwischen Zeppelinallee und Blanchardtstraße / "Am Weingarten" auf der Fahrbahn in roter Farbe markiert werden. Sofern möglich soll hierzu eine Fahrspur in einen Radweg umgewandelt werden - dies könnte bspw. auf dem Abschnitt zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße möglich sein. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/ Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Insbesondere in Fahrtrichtung stadteinwärts ist die Radwegführung im weiteren Verlauf unzureichend. Unter anderem wird der Abschnitt zwischen Juliusstraße und "Am Weingarten" so beparkt (zeitweiliges Parkverbot, das regelmäßig missachtet wird), dass teilweise die Straßenbahn nicht mehr sicher an Radfahrenden vorbeifahren kann. Im weiteren Verlauf ist die Kreuzung an der Sophienstraße/Gräfstraße/Ludolfusstraße so ausgestaltet, dass Radfahrende noch nicht mal den beginnenden Radweg befahren können, da an der Straßenseite bis zur Kreuzung das Parken auf dem Bürgersteig gestattet ist. Der Antrag erfolgt in Teilen auf Anregung eines Anwohners. Die Sophienstraße ist aktuell für den Fuß- und Radverkehr schwierig und in Teilen gefährlich zu nutzen. Insbesondere sind die Gehwege auf vielen Abschnitten durch querparkende PKW sehr stark verengt, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen diese kaum passieren können - auch weil an den meisten Tagen noch große Mülltonnen auf den Gehwegen stehen. Dies ist insbesondere durch das Ausweisen von Querparkplätzen zwischen "Am Weingarten" und Wildunger Straße der Fall. Autofahrende Anwohnende empfinden das Ausparken auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee als schwierig und gefährlich, da die Fahrbahn durch das beidseitige Querparken stark verengt ist und sie die mit Tempo 50 ankommenden PKW und Radfahrende beim Ausparken erst viel zu spät sehen und diese aufgrund der verengten Fahrbahn kaum ausweichen können. Die Radwegführung ist auf der Sophienstraße lückenhaft. Ohne Radweg und mit Straßenbahn sind gerade Familien mit Kindern und auch junge Menschen auf ihrem Schulweg gezwungen, auch mit dem Fahrrad auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies führt zu eigentlich vermeidbaren Konflikten zwischen Zufußgehenden und Radfahrenden. Der Antrag zielt auf eine ganzheitliche Lösung, d.h. Straßenbahn- und PKW-Fahrspuren und Stellplätze, sowie breite, passierbare Fußwege und einen durchgängigen, lückenlosen Radweg über die gesamte Länge der Sophienstraße. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.08.2021, OF 145/2 Nebenvorlage: Antrag vom 31.01.2022, OF 254/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 145/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 222/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 15 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 2., 6. und 7. des Antragstenors der Vorlage OF 254/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1616 2022 1. Die Vorlage OF 222/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 254/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Ziffern 1. und 3. bis 5.: Einstimmige Annahme Ziffern 2., 6. und 7.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2021, OF 230/2 Betreff: Verbesserte Einsehbarkeit Zebrastreifen Markgrafenstraße/Schulweg Franckeschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Einsehbarkeit für Autofahrer und Fußgänger beim Überqueren des Zebrastreifens in der Markgrafenstraße durch geeignete Maßnahmen zu verbessern, z.B. durch die Installation von Fahrradbügeln (ggf. für Lastenfahrräder) auf dem ersten Parkplatz hinter dem Zebrastreifen. Begründung: In der Markgrafenstraße / Richtung Leipziger befindet sich ein Zebrastreifen in unmittelbarer Nähe zur Franckeschule. Durch parkende Autos ist es Kindern oftmals nicht möglich, die Straße einzusehen und sicher zu überqueren. Umgekehrt können die Autofahrer auch die Kinder erst spät sehen. Die Kinder müssen teilweise auf die Straße treten, um die Straße einsehen zu können. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1407 2022 Die Vorlage OF 230/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 166/2 Betreff: Mehr Tischtennis auf dem Kurfürstenplatz Vorgang: OM 476/21 OBR 2; ST 1689/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Zur Finanzierung einer zweiten Tischtennisplatte auf dem Kurfürstenplatz stellt der Ortsbeirat 2 dem Magistrat aus seinem Budget einen Betrag in Höhe von bis zu 6.000,00 Euro brutto zur Verfügung. Der Betrag deckt die Anschaffungskosten der Platte und den Einbau mit allen Nebenarbeiten. Begründung: Der Kurfürstenplatz wird als multikulturelle und heterogene Begegnungsstätte sehr geschätzt, Miteinander wird hier gelebt und das von der Stadt zur Verfügung gestellte offene Spielangebot - eine Tischtennisplatte - von Jugendlichen und Erwachsenen gerne und viel genutzt. Weil die Zahl der regelmäßig vorbeikommenden Hobbyspielerinnen bzw. Hobbyspieler kontinuierlich steigt, kam bereits im letzten Jahr bei den Nutzerinnen bzw. Nutzern der Wunsch nach einer zweiten Tischtennisplatte auf dem Kurfürstenplatz auf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 476 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1689 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 15 Die Vorlage OF 166/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD und BFF erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 54 2021 Die Vorlage OF 166/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 167/2 Betreff: Eine städtebauliche Chance nutzen - Die Kurfürstenstraße als zentrale Achse zwischen Westbahnhof und Leipziger Straße für den Fußverkehr erlebbar machen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zu beschließen, um die Kurfürstenstraße vom Westbahnhof über den Kurfürstenplatz bis zur Leipzigerstraße als städtebauliche Achse für den Fußverkehr attraktiv zu gestalten: 1. Bei der Erneuerung des Westbahnhofs soll die Funktion des Bahnhofs als Tor nach Bockenheim bedacht und die Kurfürstenstraße als zentrale Achse im Zentrum betont werden. 2. Beim Umbau der Schloßstraße soll die Achse Kurfürstenstraße mit bedacht und offengehalten werden (möglichst keine Haltestelle in der Achse). Eine attraktive und sichere Querungsmöglichkeit ist für zu Fuß Gehende in der Achse zu schaffen. 3. Die gesamte Achse soll attraktiver für den Fußverkehr gestaltet werden: u. a. barrierefreie verkehrsberuhigte Zone, breite Gehwege (kein Gehwegparken), bei allen die Achse querenden Straßen gute und sichere Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr, Verweilmöglichkeiten (Bänke), Begrünung (im Idealfall Baumpflanzungen), Beschilderung (Gehwegzeit bis zur Einkaufsstraße Leipzigerstraße, bzw. zum Westbahnhof). 4. Darüber hinaus möge geprüft werden, ob die Markgrafenstraße - mit der Markuskirche in der Blickachse - so gestaltet werden kann, dass ein attraktiver Quartiersplatz am Ende der Achse Westbahnhof/Leipzigerstraße und in der Mitte der Leipzigerstraße entsteht. 5. Die Bürger*innen im Quartier sollen bei der Gestaltung mit einbezogen werden. Ggf. eignet sich diese städtebauliche Chance auch für einen studentischen Ideenwettbewerb. Begründung: Die Kurfürstenstraße mit dem Kurfürstenpark bildet eine städtebauliche Achse vom West-bahnhof bis zur Quartiersstraße, Leipzigerstraße. Aktuell ist der Blick auf diese Achse durch unattraktive Querungsmöglichkeiten und fehlende Betonung verstellt. Gerade im Zuge der Aufwertung des Westbahnhofs durch den Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt 2025+ und durch die geplante Renovierung des Westbahnhofes, sowie die anstehende Umgestaltung der Schloßstraße bietet sich die große Chance diese städtebauliche Achse wieder zu betonen und eine attraktive Verbindung für den Fußverkehr vom Westbahnhof zur Einkaufsstraße zu schaffen. Neben der Förderung des Fußverkehrs unterstützt eine attraktive fußläufige Verbindung vom Knotenpunkt Westbahnhof zur Leipzigerstraße den Einzelhandel auf der Quartiersstraße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 98 2021 Die Vorlage OF 167/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die Worte "6. Die Radverkehrsanbindung zum Westbahnhof soll, wie in der Stellungnahme ST 1028 versprochen, in diesem Zusammenhang beachtet und weiterverfolgt werden." ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 194/2 Betreff: Scheinbar ungenutzte Grünfläche, Ecke Leipziger Straße/Rohmerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die in Anlage 1 erkennbare Grünfläche in städtischem Besitz ist und hier ein Bepflanzungskonzept vorliegt. Sollte die Fläche durch die Stadt bewirtschaftet werden, zudem zu prüfen, ob die Möglichkeit von Baumpflanzungen oder der Entwicklung eines Blühstreifens besteht. Begründung: Informationsbedarf. Anlage 1 (Foto: Tim Hoppe) Foto: Tim Hoppe Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 222 2021 Die Vorlage OF 194/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 123/2 Betreff: Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich die folgenden Maßnahmen für die Schloßstraße auf den Weg zu bringen, um die dortige Gefahrensituation zu beseitigen: 1. Der ruhende Verkehr soll auf beiden Seiten der Schloßstraße (bis auf Lieferzonen), zu Gunsten eines baulich getrennten und durchgängig rot markierten Radweges aufgegeben werden. 2. Um den Wegfall dieser Parkplätze zu kompensieren, sollen wie in Antrag OF 79/2 des Ortsbeirates 2 beschrieben, Parkplätze auf der Breitenbachbrücke geschaffen werden. Nach ersten Einschätzungen von städtischer Seite können hier etwa so viele Parkplätze entstehen, wie durch Punkt 1.) wegfallen (etwa 140), mindestens jedoch 110. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, auf den Betreiber des Parkplatzes am Westbahnhof (Contipark, 90 Stellplätze) sowie auf die Ansprechperson des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße zuzugehen. Der Magistrat möge diese bitten, reduzierte Dauerparktarife für Anwohner*innen der Schloßstraße anzubieten. 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen in den Seitenstraßen der Schloßstraße auf den Stellplätzen, welche der Schloßstraße am nächsten sind, ausreichend Behindertenparkplätze geschaffen werden. Es handelt sich um folgende Seitenstraßen: Rödelheimer Straße (beidseitig der Schloßstraße), Hersfelder Straße, Friesengasse, Kaufunger Straße, Mühlgasse, Ederstraße, Kurfürstenplatz, Kurfürstenstraße und Adalbertstraße. Der Magistrat wird gebeten, den Bedarf und die geeigneten Stellen zu ermitteln und die Umsetzung zu veranlassen. Begründung: Der Antrag ist das Ergebnis eines Vor-Ort-Termins in der Schloßstraße. Bei diesem waren neben Verterter*innen der Ortsbeiratsfraktionen von CDU, SPD, Grünen, Linken und FDP auch Vertreter*innen des Straßenverkehrsamtes, der Stabstelle Radverkehr des Verkehrsdezernenten, des Radfahrbüros, der städtischen Verkehrspolizei, der Landespolizei, des ADFC, des VCD und des Radentscheids anwesend. Zu Punkt 1.) Der Vor-Ort-Termin ergab, dass die bisher ergriffenen und weiterhin geplanten kurzfristigen Maßnahmen (verstärkte Kontrollen, Straßenmarkierungen etc.) nicht ausreichen, um die Sicherheit auf der Schloßstraße zu gewährleisten. Radfahrende werden weiterhin sehr häufig von Autofahrenden massiv bedrängt und durch Hupen und zu dichtes Auffahren genötigt. Es kommt weiterhin zu verkehrswidrigem Überholen von Radfahrenden durch Autofahrende und dadurch zu gefährlichen Situationen. Am 24.5.2021 kam es gar zu einem ersten schweren Unfall durch verkehrswidriges Überholen eines Radfahrers. Der Ortsbeirat bedauert, dass der Mischverkehr auf der Schloßstraße nicht funktioniert. Alternativ vorgeschlagene Maßnahmen wie die Befestigung des Bereiches zwischen Fahrbahn und Gleisen (Antrag der CDU im Römer) stellen sich von städtischer Seite als nicht umsetzbar dar. Die vollständige Umgestaltung der Schloßstraße (Autoverkehr fährt auf der Gleisanlage) wird nach städtischer Aussage nicht vor 2025 geschehen. Um weitere schwere Unfälle zu vermeiden, muss jedoch schnellstmöglich gehandelt werden. Die in Punkt 1.) dieses Antrags vorgeschlagene Maßnahme kann nach Einschätzung der Stadt binnen eines Jahres umgesetzt werden, beginnend im Frühjahr 2022. Es handelt sich hierbei um die Variante "Radfahrstreifen statt ruhendem Verkehr". Diese Variante wurde dem Magistrat und dem Ortsbeirat in der Vergangenheit bereits vorgestellt und war zu der Zeit auch die vom Magistrat präferierte Variante. Zu Punkt 2.) Nach ersten Einschätzungen der städtischen Seite können auf der Breitenbachbrücke, wie in Antrag OF 79/2 des Ortsbeirates 2 beschrieben, Parkplätze geschaffen werden. Auf der Breitenbachbrücke können, nach Einschätzung der Stadt, etwa in dem Umfang neue Parkplätze entstehen, wie durch die in Punkt 1.) vorgeschlagene Maßnahme entfallen würden (etwa 140 Stück, mindestens jedoch 110 Stück). Zu Punkt 3.) Am Westbahnhof betreibt die Contipark einen zahlungspflichtigen Parkplatz, welcher über 90 Stellplätze verfügt. Dort können Monatsparkkarten für 65€/Monat erworben werden. Die Auslastung des Parkplatzes wird von der Contipark nicht ermittelt. Stichprobenhafte Zählungen einzelner Ortsbeiratsmitglieder ergaben eine Auslastung von zwischen 10 und 20 Stellplätzen (d.h. 70 bis 80 freie Stellplätze). Um diese nahegelegene Ausweichparkmöglichkeit für Anwohner*innen noch attraktiver zu machen, soll die Contipark gebeten werden, reduzierte Dauerparktarife für Anwohner*innen anzubieten. Dieselbe Bitte soll auch an die Ansprechpartner des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße gerichtet werden, welches nach Aussage einer Anwohnerin ebenfalls nur sehr schwach ausgelastet ist. Zu Punkt 4.) Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen wie beschrieben Behindertenparkplätze in sämtlichen Seitenstraßen der Schloßstraße geschaffen werden. Da die Schloßstraße über viele Seitenstraßen verfügt, hat diese Maßnahme das Potenzial, die Wegstrecke für mobilitätseingeschränkte Personen von ihrer Wohnung bis zu ihrem PKW sogar zu verkürzen: Mit der Maßnahme stehen verlässlich freie Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen an vielen Stellen der Schloßstraße zur Verfügung. Ohne die Maßnahme ist es realistisch betrachtet aktuell nicht gesichert, dass mobilitätseingeschränkte Personen tatsächlich immer einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung finden. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.06.2021, OF 77/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Der Ortsvorsteher stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte 11.1 bis 12. bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 812 2021 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 77/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 122/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Buchstabe B. Ziffer 2. um die Worte "ob das Überholverbot für Zweiräder auf der Schloßstraße nicht durch Gestaltung der bestehenden Fahrspur besser umgesetzt werden kann. Namentlich bittet der Ortsbeirat um Prüfung folgender zeitweiser Maßnahmen: - Es könnte die derzeitige Fahrspur in Bereichen verschmälert werden, die derzeit noch zum verbotswidrigen Überholen des Fahrradverkehrs durch Kfz einladen, indem abschnittsweise statt längs der Fahrbahn quer zur Fahrbahn geparkt wird. Dadurch könnten eventuell sogar zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. - Des Weiteren könnte ggf. der Pkw-Verkehr weiter abgebremst werden, indem abschnittsweise das Kfz-Parken links am derzeitigen Gleisbett zugelassen wird anstatt ausschließlich rechts am jeweiligen Fußweg." ergänzt wird. 3. Die Vorlage OF 123/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückstellung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 137/2 Betreff: Bockenheim attraktiver und klimagerecht gestalten! Öffentlicher Raum Mühlgasse/Leipziger Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Der Magistrat wird gebeten, auf den Eigentümer der Liegenschaften Leipziger Straße 85 und 87 zuzugehen und die Möglichkeiten einer anspruchsvolleren und ansprechenden Gestaltung der Hinterhofflächen zur Mühlgasse auszuloten. Dabei sollen die Parkplatzflächen möglichst reduziert und wasserdurchlässig gestaltet werden. Gleichzeitig sollten die Abfallcontainer, wenn sie in diesem Umfang benötigt werden, derart eingehaust werden, dass die Fläche nicht regelmäßig der wilden Sperrmüllablagerung dient. 2. Der Magistrat wird ferner gebeten, zu prüfen, ob und wann die entlang der Mühlgasse gefällten drei Bäume durch neu gepflanzte Bäume ersetzt werden können. Das sollte ohne die noch vorhandenen gemauerten Einfassungen erfolgen. Gleichzeitig soll für eine saubere Grundstücksbegrenzung (Hecke) und einen ausreichend breiten Fußweg gesorgt werden. Hierzu sollten auch die Standorte der derzeitigen "Möblierung" (Schaltkasten, Papierkorb, Schilder etc.) überprüft werden. Begründung: Die Mühlgasse ist eine ruhige Seitenstraße der Leipziger Straße und liegt in diesem Abschnitt noch im Erhaltungssatzungsgebiet Bockenheim. Mit einigen attraktiven kleinen Geschäften und Erdgeschossnutzungen, sowie einem Restaurant an der Ecke zur Leipziger Straße, kann die Gasse einen wesentlichen Beitrag zur Aufenthaltsqualität für die Bürger*innen im Quartier leisten. Die Nutzung und Vernachlässigung des Hinterhofs der besagten Liegenschaften stellt an dieser Stelle ein Ärgernis dar und führt zudem zu einer regelmäßigen Vermüllung durch Sperrmüllablagerungen (Fotos). Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 819 2021 Die Vorlage OF 137/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 152/2 Betreff: Landgrafenstraße 1. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die derzeit auf Höhe der Hausnummer 13 endende Ladezone auf der Landgrafenstraße bis zur Hausnummer 11bzw. der dort montierten Fahrradbügel zu verlängern und die entsprechenden Parkverbote in Halteverbote, ausgenommen Lieferverkehr zu versehen und Verstöße verstärkt zu ahnden. 2. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Landgrafenstraße zur Einbahnstraße gemacht werden könnte und wie der Verkehr in den umliegenden Straßen entsprechend, evtl. weitere Einbahnstraßen, entsprechend geregelt werden könnte. Begründung: Insbesondere morgens ca. 08.00 Uhr kommt es auf der Landgrafenstraße zu teilweise chaotischen Verkehrssituationen. Zu dieser Zeit wird regelmäßig der Supermarkt: "Alnatura" beliefert und zugleich werden viele Kindergartenkinder mit dem Auto zu ihren Einrichtungen (Markuskindergarten. Landgrafenstraße 22 und Spielraum im Stadtteil im Hinterhof zwischen Leipziger Straße und Landgrafenstraße) gebracht. Zahlreiche Eltern missachten das Parkverbot und nutzen die Entladezonen zum Parken während sie ihre Kinder in die Einrichtungen bringen. Zwar dauert dies jeweils tatsächlich nur wenige Minuten, aber der Vorgang wiederholt sich mehrfach, sodass die Entladezonen für den Lieferverkehr nicht nutzbar ist. In zweiter Reihe parkende Lastwagen gefährden nicht zuletzt Kinder, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zum Kindergarten gebracht werden in zumutbarer Weise. Die Straße wird für Fußgänger, insbesondere Kinder, uneinsichtig. Neben diesen zeitnah umzusetzenden Maßnahmen ist eine Einbahnstraßenregelung zu prüfen. Die Straße würde für alle Verkehrsteilnehmer übersichtlicher, wenn nicht neben dem Lieferverkehr (teilweise große Lastwagen wegen des Supermarkts) auch noch Pkw in beide Richtungen die Straße befahren dürften. Für Fahrradfahrer könnte die Straße weiterhin in beide Richtungen befahren werden, wie es bereits in anderen Einbahnstraßen in Bockenheim üblich ist. Derzeitiger Beginn der Parkverbotszone. Derzeitiges Ende der Entladezone mit Hofeinfahrt Richtung Leipziger Straße/Adalbertstraße und Kindergarten "Spielraum im Stadtteil". Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 826 2021 Die Vorlage OF 152/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 2. des Antragstenors nach dem Wort "Landgrafenstraße" die Worte "von Großer Seestraße bis Leipziger Straße" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 145/2 Betreff: Rad- und Fußweg an der Sophienstraße ab Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee stadteinwärts Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie der Fußgänger- und Radverkehr auf der Sophienstraße bis zur Kreuzung Gräfstraße/ Ludolfusstraße/ Sophienstraße sicherer geführt werden kann und zu diesem Zweck: - Zwischen der Juliusstraße und der Straße "Am Weingarten" das Parken auf dem Seitenstreifen weiter eingeschränkt bzw. das Falschparken geahndet werden kann, - Die Außengastronomie auf Höhe der Straße "Am Weingarten" so geführt wird, dass Fußgänger und radelnde Kinder gut daran vorbeifahren können, - Zwischen "Am Weingarten" und Wildunger Straße das Beparken der Bürgersteige überprüft wird, insbesondere an tagen, an denen Mülltonnen abgestellt werden und/oder - Zwischen Wildunger Straße und Gräfstraße das Parken so eingeschränkt wird, dass Radfahrer vor der Kreuzung rechtzeitig vor der Kreuzung den dort beginnenden Radweg befahren können. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/ Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Insbesondere in Fahrtrichtung stadteinwärts ist die Radwegführung im weiteren Verlauf unzureichend. Unter anderem wird der Abschnitt zwischen Juliusstraße und "Am Weingarten" so beparkt (zeitweiliges Parkverbot, das regelmäßig missachtet wird), dass teilweise die Straßenbahn nicht mehr sicher an Radfahrern vorbeifahren kann. Im weiteren Verlauf ist die Kreuzung an der Sophienstraße/ Gräfstraße/ Ludolfusstraße so ausgestaltet, dass Radfahrer noch nicht mal den beginnenden Radweg befahren können, da an der Straßenseite bis zur Kreuzung das Parken auf dem Bürgersteig gestattet ist. Auf Höhe der Kreuzung "Am Weingarten" ist der Bürgersteig erheblich durch Außengastronomie eingeschränkt. Schließlich führt das Ausweisen von Längsparkplätzen zwischen "Am Weingarten" und "Wildunger Straße" dazu, dass insbesondere an Tagen, an denen Mülltonnen hinausgestellt werden, der Bürgersteig schlecht passierbar ist. Ohne Radweg und mit Straßenbahn sind Familien mit Kindern gezwungen, auch mit dem Fahrrad auf den Bürgersteig auszuweichen. Hier sollte eine Mindestbreite freigehalten werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.12.2021, OF 222/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 145/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 222/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 122/2 Betreff: Fahrradverkehr Schloßstraße: Ursachen des Problems angehen - nicht auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen! Vorgang: OM 6631/20 OBR 2; ST 239/21 A) Vormodernes Gleisbett ist Ursache für Konfliktsituationen auf der Schloßstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird gebeten, den Rückbau des Gleisbetts auf der Schloßstraße zwischen der Höhe Rödelheimer Straße und der Adalbertstraße unmittelbar per Beschluss des Magistrats sowie Einstellung entsprechender Haushaltsmittel für das Jahr 2022 nebst Zeit- und Umsetzungsplan einzuleiten. Mit diesem Beschluss des Magistrats soll die Umsetzung für die zeitnahe Versenkung der Gleisschienen auf Fahrbahnniveau eingeleitet werden, um so Raum zu gewinnen um den Verkehrsraum von KfZ- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße wieder zu trennen. Hingewiesen sei auf die letzte Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat hierzu vom 21.09.2020, OM 6631. 2. Der Ortsbeirat hält es für vollkommen inakzeptabel vom Magistrat soweit dieser vorhaben sollte, die Ursache für die Konfliktsituationen (somit potentielle Gefährdungssituationen) zwischen PKW- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße erst ab 2025 "anzugehen", wie es informell in dem Ortstermin des Ortsbeirates mit Vertretern des Magistrats Anfang August 2021 hieß. Der Ortsbeirat hält es für ein schweres Versäumnis der Stadt Frankfurt das vormoderne Gleisbett auf der Schloßstraße nicht schon seit geraumer Zeit in der derzeitigen Gestalt entfernt zu haben. Der Ortsbeirat hat seit vielen Jahren (Jahrzehnten) regelmäßig auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. B) Aktuelle Anregungen und geplanten Maßnahmen zur derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße umsetzen und bewerten Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird gebeten, die aktuellen Anregungen und Maßnahmen, die die derzeitige Verkehrsregel auf der Schloßstraße (Überholverbot des Zweiradverkehrs für PKW und LKW) den Verkehrsteilnehmern vermitteln und zur besseren Geltung bringen sollen, umzusetzen und nach ca. einem halben Jahr nach Umsetzung gemeinsam mit dem Ortsbeirat zu bewerten bzw. diesem zu berichten. Diese Maßnahmen und Anregungen sind aktuell: (i.) Anbringung von weiteren farbigen Piktogrammen "Überholverbot des Zweiradverkehrs" (ii.) Anbringung von Info-Bannern, um die weiterhin vergleichsweise neue Verkehrsregel den Verkehrsteilnehmern zu vermitteln (iii.) Verstärkte Geschwindigkeitskontrollen des PKW- und LKW-Verkehrs zum Tempo 30 Gebots auf der Schloßstraße. Gerne auch ergänzt durch ständige stationäre Geschwindigkeitsmesser. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob folgender weiterer Vorschlag, der in einem Ortstermin Anfang August 2021 aus der Bürgerschaft vorgetragen wurde, umgesetzt werden könnte: Kann eine "grüne Welle" der Ampelschaltung auf der Schloßstraße auf eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 20-25 kmh auf Fahrradtempo geschaltet werden? Ersatzweise bitte prüfen, ob die grüne Welle für PKW-Verkehr anderweitig in der Schaltung "gebrochen" werden kann, um die Durchfahrtsgeschwindigkeit des PKW-Verkehrs auf der Schloßstraße weiter zu bremsen. Der Ortsbeirat behält sich ausdrücklich weitere Anregungen vor, um der derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße besser Geltung zu verschaffen. C) Verbindliche Zusagen und Konzepte um etwaige Interimsmaßnahmen zum ruhenden Verkehr auf der Schloßstraße für das Quartier sozial verträglich zu gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, soweit unter den Maßgaben: - des vom Ortsbeirat nun angeregten Umsetzungsbeschluss des Magistrats zur Versenkung des Gleisbettes auf der Schloßstraße für 2022 (siehe Antrag unter Buchstabe A.)) - und nach einer Bewertung der aktuellen und ggf. noch folgenden Anregungen und Maßnahmen zur derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße -frühestens ab April 2022- (siehe Antrag unter Buchstabe B.)) temporäre Maßnahmen zu Lasten des ruhenden Verkehrs auf der Schloßstraße notwendig erscheinen, bitte folgende Fragen -gerne schon vor der abschließenden Bewertung zur aktuellen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße- für eine dann neuerliche Beschlussfassung des Ortsbeirates zu beantworten: 1. Kann der Magistrat verbindlich zusagen, dass ein (provisorischer) Radweg durchgängig auf beiden Seiten der Schloßstraße umgesetzt wird, wenn durch eine zeitlich befristete Aufhebung des ruhende Verkehr auf der Schloßstraße hierfür Raum geschaffen werden sollte? 2. Wie hoch wären die Kosten für bauliche Maßnahmen (z.B. durch Versetzung von Fußgängerampeln, die weiterhin barrierefrei zu gestalten wären) zu veranschlagen, um den unter Ziffer 1.) durchgängigen provisorischen Radweg zu schaffen? Welchen Zeitraum veranschlagt der Magistrat für diese baulichen Maßnahmen zur Umsetzung eines durchgängigen Radwegs? 3. Wie könnten -unt er der Maßgabe eines durchgängigen, provisorischen Radwegs- Liefer- und Kurzzeitparkzonen auf der Schloßstraße eingerichtet werden, um insbesondere mobil eingeschränkten Anwohner/Anwohnerinnen oder auch Gewerbetrieben weiterhin zu ermöglichen z.B. Einkäufe oder Warenlieferungen in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung/ihres Betriebes entgegen zu nehmen? 4. Kann der Magistrat verbindlich zusagen, dass auf der Breitenbachbrücke Ersatzparkraum durch Wegfall jeweils einer Fahrspurzeitlich korrespondierend zu Maßnahmen auf der Schloßstraße geschaffen wird? Wird der Magistrat diesen Parkraum umgehend zum Anwohnerparken für Anwohner des Schloßstraßenquartiers (Schloßstraße + diverse Seitenstraße der Schloßstraße) umsetzen? 5. Kann der Magistrat darüber hinaus temporäre Anwohnerparkplätze auf dem sog. Lidl-Parkplatz oder auf dem Mietparkplatz der Deutschen Bahn am Westbahnhof durch Anmietung als Ersatz schaffen, um eben auch auf dieser Höhe der Schloßstraße wohnortnahen Ersatzparkraum für die Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers anzubieten. 6. Hat der Magistrat ein Konzept um für Anwohner/Anwohnerinnen eine zeitlich befristete Aufhebung des ruhende Verkehr auf der Schloßstraße sozial-verträglich zu gestalten? Insbesondere sind die Wege zu etwaigen Ersatzparkplätzen auf der Breitenbachbrücke für mobil eingeschränkte Anwohner/Anwohnerinnen des Schloßstraßenquartier z.B. in der Nähe der Adalbertstraße oder auch des Kurfürstenplatzes mit 500 bis 800 Metern sehr weit. Wäre es in diesem Zusammenhang denkbar, wenn die VGF auf der Buslinie 73 für Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers für die Kurzstrecke von der Breitenbachbrücke auf einen Fahrschein verzichtet? 7. Hält der Magistrat eine zeitnahe gemeinsame Info-Aktion mit dem Ortsbeirat u.a. durch Wurfzettel für sinnvoll, in der die Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers u.a. über die derzeitige Problematik und in Frage kommenden Maßnahmen zur besseren Teilhabe informiert werden, und würde der Magistrat sich an einer solchen Wurfzettelaktion beteiligen? Begründung: Zu A.) Es kann nicht sein, dass die Stadt seit Minimum 25 Jahren die Beseitigung des vormodernen Gleisbetts auf der Schloßstraße vor sich herschiebt und nun auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen zur eigentlichen Ursache auf 2025 bzw. Sankt-Nimmerleins-Tag verschiebt bzw. vertröstet. Zu B.) Aktuelle Maßnahmen/Anregungen zur derzeitigen Verkehrsregel auf der Schloßstraße (Überholverbot des Zweiradverkehrs für PKW und LKW), die noch nicht umgesetzt sind bzw. zu denen noch nicht Stellung genommen wurde, müssen nach Umsetzung/Stellungnahme erst bewertet werden bevor der Ortsbeirat oder Magistrat weitere Maßnahmen anregt bzw. ergreift. Zu C.) Sollte erwogen werden, z.B. in einer Umsetzungszeit der Absenkung des Gleisbettes (Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631) oder nach einer weiteren Bewertung der aktuellen Anregungen und Maßnahmen zur aktuellen Verkehrsregelung im kommenden Jahr, den ruhenden Verkehr zeitweise aus der Schloßstraße zu verlegen, bedarf es vorab verbindlicher Zusagen und eines Konzepts des Magistrats, wie eine solche Maßnahme für die Nutzerinnen und Nutzer des PKW-Parkraums auf der Schloßstraße sozial verträglich umgesetzt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.06.2021, OF 77/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 239 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Der Ortsvorsteher stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte 11.1 bis 12. bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 812 2021 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 77/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 122/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Buchstabe B. Ziffer 2. um die Worte "ob das Überholverbot für Zweiräder auf der Schloßstraße nicht durch Gestaltung der bestehenden Fahrspur besser umgesetzt werden kann. Namentlich bittet der Ortsbeirat um Prüfung folgender zeitweiser Maßnahmen: - Es könnte die derzeitige Fahrspur in Bereichen verschmälert werden, die derzeit noch zum verbotswidrigen Überholen des Fahrradverkehrs durch Kfz einladen, indem abschnittsweise statt längs der Fahrbahn quer zur Fahrbahn geparkt wird. Dadurch könnten eventuell sogar zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. - Des Weiteren könnte ggf. der Pkw-Verkehr weiter abgebremst werden, indem abschnittsweise das Kfz-Parken links am derzeitigen Gleisbett zugelassen wird anstatt ausschließlich rechts am jeweiligen Fußweg." ergänzt wird. 3. Die Vorlage OF 123/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückstellung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 151/2 Betreff: Aufforderung, bei nutzbarer Gehwegbreite unter zwei Meter keine Werbeplakate, Aufsteller und Außengastronomie auf den Gehwegen der Leipziger Straße zu genehmigen Vorgang: OM 137/21 OBR 2; ST 1282/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Auf der Leipziger Straße soll die Aufstellung von Werbetafeln, Produktaufstellern und die Nutzung für die Aussengastronomie nur dann genehmigt werden, wenn die nutzbare Gehwegbreite mehr als 2 Meter beträgt. Für die Aussengastronomie soll aufgrund der Corona Richtlinien überlegt werden, wie bei einer Gehwegbreite von mindestens 2 Metern, eventuell unter Nutzung von Autoparkflächen, die Möglichkeit geboten wird Aussengatronomie anzubieten. Begründung: Der Ortsbeirat 2 hat sich in der OM 137 vom 10.05.2021 an den Magistrat mit der Auffordrung gewandt: "Der Magistrat wird gebeten, Pkw-Parkräume auf der Leipziger Straße während der weiteren Coronapandemie mindestens zu den Geschäftszeiten temporär zu sperren. Den auf Einlass wartenden Menschen vor Ladengeschäften insbesondere an den Engstellen der Leipziger Straße ist Raum zu geben, damit diese nicht auf dem schmalen Bürgersteig dicht gedrängt in der Schlange stehen müssen. Parkplätze für behinderte Menschen sollen bestehen bleiben. Daraufhin kam in der Stellungnahme des Magistrats ST 1282 vom 25.06.2021 die Antwort:" Zu Fuß Gehende müssen gemäß § 25 Straßenverkehrs-Ordnung den Gehweg benutzen." Diese lapidare Äußerung lässt erkennen, dass der Magistrat kein Problem darin sieht, den Fußgängern weiterhin das Slalom-Gehen auf den Fußwegen zuzumuten, den Personen mit Kinderwagen, den FußgängerInnen mit Rollator und den Rollstuhl-FahrerInnen das gefährliche Ausweichen auf die Fahrbahn als zumutbar zu betrachten. Wenn der Magistrat der Auffassung ist, "Zu Fuß Gehende müssen gemäß § 25 Straßenverkehrs-Ordnung den Gehweg benutzen", hat der Magistrat auf der Leipziger Straße auch Sorge dafür zu tragen, dass auf der Leipziger Straße die volle Breite von 2 Metern den Fußgängern ohne Beeinträchtigung zur Verfügung gestellt wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 137 Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1282 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 825 2021 Die Vorlage OF 151/2 wird als Anregung an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass auf der Leipziger Straße die nutzbare Gehwegbreite mehr als zwei Meter beträgt." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 133/2 Betreff: Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers für die Lagerung der Bücher vor Ort Schutz vor weiteren Brandanschlägen zu bieten. 2. Den dann bereitgestellten Seecontainer, z.B. im Rahmen eines Schulprojekts durch Graffity wie beim ehemaligen Laabsaal, verschönern zu lassen. 3. Überlegungen anzustellen, wo dem Bockenheimer Büchermarkt ab dem Zeitpunkt des Abrisses des Laabsaals und des Sozialzentrums b.a.w. ein Ausweichstandort in der Nähe bereitgestellt werden kann. Begründung: De Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer Institution in Bockenheim und dem Westend entwickelt. Dies insbesondere seitdem in den letzten Jahren das Karl Marx Antiquariat in der Jordanstraße und das Antiquariat in der Großen Seestraße, Ecke Landgrafenstraße geschlossen wurde. Im ersten Halbjahr diesen Jahres, wurden bereits 2 Brandanschläge auf den Bockenheimer Büchermarkt verübt. Es entstand ein Schaden von mehreren 10.000.- €. Um den Bockenheimer Büchermarkt vor weiteren Brandanschlägen zu schützen wäre es notwendig ihm einen ausrangierten Seecontainer, wie er an Baustellen als Lärmschutzwand eingesetzt wird zur Verfügung zu stellen. Den Seecontainer könnte man im Rahmen eines sozialen/kulturellen Projekts, beispielsweise durch Schulklassen mit Graffity verschönern lassen. Da bereits für das Jahr 2022 der Abriss des Laabsaals und des Sozialzentrum angedacht ist, also im nächsten Jahr, sollten Überlegungen angestellt werden, wohin der Bockenheimer Büchermarkt in der Nähe ausgelagert werden kann. Z.B. gegenüber vor der Universitätsbibliothek Antragsteller: SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 278 2022 Die Vorlage OF 133/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten beiden Ziffern des Antragstenors ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Parteien: SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 149/2 Betreff: Obsolete Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder rund um die Leipziger Straße beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, so dass alle Halteverbotszonen, Absperrungen und Verkehrsschilder im Bezirk in Bockenheim zwischen Gräfstraße, Sophienstraße, Basaltstraße, Friesengasse, Kleine Seestraße, Große Seestraße und Adalbertstraße beseitigt werden, die ihren Zweck verloren haben, und hierzu dem Ortsbeirat 2 zu berichten. Begründung: Rund um die Leipziger Straße im Bezirk in Bockenheim zwischen Gräfstraße, Sophienstraße, Basaltstraße, Friesengasse, Kleine Seestraße, Große Seestraße und Adalbertstraße (Bezirk) befinden sich an vielen Stellen Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder, die ursprünglich insbesondere zur Einrichtung von Baustellen und Straßenarbeiten aufgestellt worden sind, siehe Fotos vom 25. August 2021 als Anlage. Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, so dass alle Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder in diesem Bezirk, die ihren Zweck verloren haben (z.B. da die Baustelle finalisiert wurde, zu deren Sicherung sie ursprünglich aufgestellt wurden), entfernt werden und der dadurch frei werdende Platz wieder allen Verkehrsteilnehmern oder als Parkplätze zur Verfügung steht. Hintergrund: Beschwerde von Anwohnern Fotos vom 25. August 2021 mit Beispielen aus dem Bezirk rund um die Leipziger Str., Frankfurt am Main, für Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder ohne erkennbaren Zweck 1. Vor Butlers, Leipziger Str. 26, Frankfurt am Main 2. Vor Mixx, Leipziger Str. 35, Frankfurt am Main 3. Vor Tchibo und adrett, Leipziger Str. 37, Frankfurt am Main 4. U-Bahn Haltestelle Leipziger Str., Frankfurt am Main 5. Markgrafenstr. 17, Frankfurt am Main 6. Große Seestr. 26a/ 28, Frankfurt am Main und gegenüber davon Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 149/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, 2 SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE, 1 SPD und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2021, OF 124/2 Betreff: Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der Markgrafenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, A) Der Magistrat wird gebeten, auf Höhe der Hausnummern Markgrafenstraße 3 und 5 im derzeitigen PKW-Parkraum (längsseitig zum Gehweg) jeweils versetzt im Abstand jeweils zwei Fahrradbügel zu installieren, um -selbstredend- Fahrradfahrern an dieser Stelle Abstellmöglichkeit zu bieten und um dem -eigentlich permanenten- an dieser Stelle falschen Querparken von PKW entgegenzuwirken. B) der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie grundsätzlich auf dem hochfrequentierten Gehweg in der Markgrafenstraße auf der linken Seite in Gehrichtung Falkstraße, der teilweise weniger als 1,5 Meter breit ist (siehe Foto in der Anlage) die Situation für die FußgängerInnen verbessert werden kann. Der Ortsbeirat bittet auch um Vorschläge des Magistrats. 2. wie mit milden Mitteln verhindert werden kann, dass die parkenden Autos noch in den Gehweg hineinragen und so den Gehweg noch schmaler machen. (siehe Foto in der Anlage). Wie beurteilt der Magistrat das auf dem Foto sichtbare hineinragen auf den Gehweg? 3. mit welchen Mitteln eine bauliche Verbreiterung des Gehweges auf mindestens 2,2 Meter in der Markgrafenstraße umsetzbar ist. Wäre das quer zum Gehweg parken von Autos nach einer baulichen Verbreiterung des Gehweges auf noch denkbar? Begründung: Vielen Dank zunächst an den Ortsvorsteher durch dessen richtigen Hinweis, das auf Höhe der Hausnummern 3 und 5 nur längs zum Gehweg das PKW-Parken erlaubt ist, Antragsteil A.) ergänzt wurde! Ansonsten: Die Markgrafenstraße liegt in einem dichtbesiedeltem Quartier unweit der belebten Leipziger Straße und dient auch als Schulweg und ist dementsprechend von FußgängerInnen hochfrequentiert. Der Dachverband Fußverkehr Deutschland, Fuss e.V. , empfiehlt eine regelmäßige Gehwegbreite von 2,5 Meter. Aufgrund der lokalen Gegebenheiten im Quartier erscheint eine Gehwegbreite in der Markgrafenstraße von mind. 2,2 Meter für den Fußverkehr angemessen. Foto: Völker Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.06.2021, OF 80/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 813 2021 1. Die Vorlage OF 80/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 124/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Buchstabe B. um die Worte "4. wie am Anfang der Markgrafenstraße, an der linken Seite in Gehrichtung Falkstraße, auf der Höhe des ‚Bockenheimer Früchtekorbes' direkt nach dem Zebrastreifen das sehr regelmäßige, verbotswidrige Halten von Pkw ggf. durch bauliche Maßnahmen effektiv unterbunden werden kann." ergänzt wird. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 83/2 Betreff: Kreuzungen sicherer gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das verbotswidrige Parken in den Kreuzungsbereichen - Landgrafenstraße (vor Hausnummer 45) / Große Seestraße und - Kurfürstenplatz / Große Seestraße (vor Hausnummer 20) durch entsprechendes Abmarkieren und das Aufstellen von Fahrradbügeln zu unterbinden. Begründung: An den genannten Straßenabschnitten wird in der Regel verbotswidrig geparkt. Dadurch entfallen die nötigen Sichtachsen für Zufußgehende. Darüber hinaus haben Menschen, die auf Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind, keinen Platz, um die Straße an dieser Stelle überhaupt zu überqueren. Gleiches gilt für Bürger*innen mit Kinderwagen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 463 2021 Die Vorlage OF 83/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 105/2 Betreff: Welche Pläne gibt es für die Umgestaltung des Kurfürstenplatzes? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, 1. welche Maßnahmen zur Sanierung und/oder Umgestaltung des Kurfürstenplatzes kurz-, mittel-, und langfristig geplant sind. 2. wann der Umzug der temporären Kindertagesstätte geplant ist und wie die dadurch gewonnene Freifläche künftig genutzt werden soll. 3. wann der Brunnen zum Wohle der Bürger*innen wieder in Betrieb genommen werden kann bzw. was einem Betrieb des Brunnens entgegensteht. Begründung: Informationsbedarf Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 55 Beschluss: Auskunftsersuchen V 102 2021 Die Vorlage OF 105/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 82/2 Betreff: Barrierefreiheit im Bereich Rohmerstraße 12 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass im Querungsbereich Rohmerstraße/Greifstraße vor dem Anwesen Rohmerstraße 12 der Gehsteig derart abgesenkt wird, dass Menschen, die auf Rollator, Rollstuhl, Kinderwagen angewiesen sind, den Bereich barrierefrei und sicher passieren können. Begründung: Anregung von Bürger*innen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind. Bild: Thomas Gutmann Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 462 2021 Die Vorlage OF 82/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 81/2 Betreff: Barrierefreie und sichere Querung der Leipziger Straße gewährleisten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der temporäre Zebrastreifen über die Leipziger Straße, auf Höhe der Volksbank-Filiale, barrierefrei nutzbar ist, damit Menschen, die auf Rollator, Rollstuhl, Kinderwagen angewiesen, oder in sonstiger Weise mobilitätseingeschränkt sind, die Straße auch in der aktuellen Situation sicher queren können. Der Magistrat wird gebeten, für eine barrierefreie Nutzung des temporären Zebrastreifens geeignete Gehsteigrampen zu installieren. Begründung: Die Stadt hat dafür Sorge zu tragen, dass auch Bürger*innen, für die Gehsteigkanten eine Barriere darstellen, den temporären Zebrastreifen als sichere Straßenquerung nutzen können. Barrierefreiheit ist auch bei solch temporären Maßnahmen zu gewährleisten. Der hohe Bordstein stellt eine Barriere beispielsweise für Menschen mit körperlichen Einschränkungen und Personen mit Kinderwagen dar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 461 2021 Die Vorlage OF 81/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 103/2 Betreff: Mehr Tischtennis wagen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Kurfürstenplatz mindestens eine weitere öffentliche Tischtennisplatte zu installieren. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat bereit ist, sich im Rahmen seines Budgets an den Kosten zu beteiligen, sollten Engpässe vorhanden sein. Begründung: Der Kurfürstenplatz wird als multikulturelle und heterogene Begegnungsstätte sehr geschätzt, Miteinander wird hier gelebt und das von der Stadt zur Verfügung gestellte offene Spielangebot - eine Tischtennisplatte - von Jugendlichen und Erwachsenen gerne und viel genutzt. Weil die Zahl der regelmäßig vorbeikommenden Hobbyspieler*innen kontinuierlich steigt, kam bereits im letzten Jahr bei den Nutzer*innen der Wunsch nach einer zweiten Tischtennisplatte auf dem Kurfürstenplatz auf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 476 2021 Die Vorlage OF 103/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, 2 SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 108/2 Betreff: Kiosk Mitscherlichplatz Vorgang: V 1699/20 OBR 2; ST 1693/20 Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den bis zum 31.03.2024 laufenden Mietvertrag für das Grundstück mit dem aufstehenden Kiosk Ecke Kurfürstenstraße/Grüneburgweg (Mitscherlichplatz) nicht zu verlängern und fristgerecht zu kündigen. 2. gemeinsam mit dem derzeitigen Mieter zu prüfen, ob eine vorzeitige, kostenfreie Beendigung des Mietvertrags möglich wäre. 3. das aufstehende Gebäude vom derzeitigen Eigentümer rückzuerwerben. 4. das Gebäude zukünftig wieder durch die Stadt Frankfurt an geeignete Bewerber*innen zu verpachten. Begründung: Nach Ablauf der Mietzeit müsste der derzeitige Mieter den Aufbau entfernen. Daher soll der Magistrat den, aus Sicht des Ortbeirates ohnehin unverständlichen, Verkauf des Gebäudes an einen Investor korrigieren und dafür möglichst nicht mehr finanzielle Mittel aufwenden als der derzeitige Eigentümer für den Abbruch aufwenden müsste. Hiernach tritt die Stadt wieder als Verpächterin auf. Eine würdige Entwicklung des Platzes, der an das Leben und Werk von Margarete und Alexander Mitscherlich erinnert, ist nur zu gewährleisten, wenn die Stadt und die Initiative Mitscherlichplatz die Flächen gemeinsam weiterentwickeln; unter Einbeziehung des Teils der Freifläche, die im Eigentum des Investors des benachbarten Baugrundstückes steht. Das entsprechende Freiflächenkonzept wurde 2017 erarbeitet und von der Bauaufsicht genehmigt. Die Planung und Abstimmung der Grünfläche obliegt ohnehin dem Grünflächenamt und der bestehende Kiosk möge in die Flächengestaltung mit einbezogen werden. Somit liegt auf der Hand, dass dieser auch deshalb wieder in den städtischen Schoß zurückkehren muss, um alle Stellschrauben für eine würdige Gestaltung des Mitscherlichplatzes in einer Hand zu haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.06.2020, V 1699 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1693 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 58 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 479 2021 Die Vorlage OF 108/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und BFF (= Ablehnung); CDU und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 104/2 Betreff: Spielfreude am Kurfürstenplatz durch Beschattung auch im Sommer erhalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. kurzfristig die zuständigen Ämter damit zu betrauen noch in diesem Sommer auf dem Spielplatz am Kurfürstenplatz in den unbeschatteten Spielbereichen, v.a. Rutsch- und Schaukelbereich, einen wetterfesten Sonnenschutz zu installieren. 2. für eine dauerhafte Beschattung und Kühlung des Spielplatzes ausreichend Bäume zu pflanzen und mit dem Grünflächenamt weitere Möglichkeiten der Begrünung zu eruieren und diese entsprechend umzusetzen. Begründung: Spielplätze sind in den aktuellen Hitzesommern für Kinder nur mit ausreichender Beschattung nutzbar. Mangelnder Sonnenschutz kann zu schwerwiegenden gesundheitliche Probleme führen. Das gilt auch für Begleitpersonen. Der Spielplatz am Kurfürstenplatz wird tagsüber durchgehend von zahlreichen Kindern genutzt. Nutzer*innen beklagen den fehlenden Sonnenschutz und haben sich diesbezüglich auch schon (bisher erfolglos) an das zuständige Grünflächenamt gewandt. Spielplatz an einem Samstag in der Mittagszeit. Kaum Schatten und keine Kinder vor Ort. Vor allem die Rutsche ist in der Hitze nicht nutzbar, da sich die Rutschfläche extrem aufheizt. Der Schaukelbereich ist vor allem nachmittags unbeschattet. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 54 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 477 2021 Die Vorlage OF 104/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und Abwesenheit 1 SPD
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2021, OF 80/2 Betreff: Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der Markgrafenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie grundsätzlich auf dem hochfrequentierten Gehweg in der Markgrafenstraße auf der linken Seite in Gehrichtung Falkstraße, der teilweise weniger als 1,5 Meter breit ist (siehe Foto in der Anlage) die Situation für die FußgängerInnen verbessert werden kann. Der Ortsbeirat bittet auch um Vorschläge des Magistrats. 2. wie mit milden Mitteln verhindert werden kann, dass die parkenden Autos noch in den Gehweg hineinragen und so den Gehweg noch schmaler machen. (siehe Foto in der Anlage). Wie beurteilt der Magistrat das auf dem Foto sichtbare hineinragen auf den Gehweg? 3. mit welchen Mitteln eine bauliche Verbreiterung des Gehweges auf mindestens 2,2 Meter in der Markgrafenstraße umsetzbar ist. Wäre das quer zum Gehweg parken von Autos nach einer baulichen Verbreiterung des Gehweges auf noch denkbar? 4. ob in diesem Bereich der der Parkraum parallel zum Gehweg ausgewiesen werden könnte anstatt wie derzeit quer zum Gehweg. Für wieviel PKW würde der Parkraum aufgrund einer solchen Maßnahme (parallel zum Gehweg parken). Begründung: Die Markgrafenstraße liegt in einem dichtbesiedeltem Quartier unweit der belebten Leipziger Straße und dient auch als Schulweg und ist dementsprechend von FußgängerInnen hochfrequentiert. Der Dachverband Fußverkehr Deutschland, Fuss e.V. , empfiehlt eine regelmäßige Gehwegbreite von 2,5 Meter. Aufgrund der lokalen Gegebenheiten im Quartier erscheint eine Gehwegbreite in der Markgrafenstraße von mind. 2,2 Meter für den Fußverkehr angemessen. Foto: Völker Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.08.2021, OF 124/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 80/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 813 2021 1. Die Vorlage OF 80/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 124/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Buchstabe B. um die Worte "4. wie am Anfang der Markgrafenstraße, an der linken Seite in Gehrichtung Falkstraße, auf der Höhe des ‚Bockenheimer Früchtekorbes' direkt nach dem Zebrastreifen das sehr regelmäßige, verbotswidrige Halten von Pkw ggf. durch bauliche Maßnahmen effektiv unterbunden werden kann." ergänzt wird. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2021, OF 102/2 Betreff: Zweite Tischtennisplatte auf dem Kurfürstenplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Kurfürstenplatz eine zweite Tischtennisplatte aufzustellen. Sollte der Magistrat dies nicht mit Eigenmitteln darstellen können, wird um Mitteilung gebeten, welche Kosten mit der Aufstellung verbunden sind. Begründung: Der Kurfürstenplatz wird als Begegnungsstätte im Herzen Bockenheims sehr geschätzt. Weil die Zahl der regelmäßig kommenden Hobbyspieler (m/w/d) kontinuierlich steigt, kam bereits im letzten Jahr der Wunsch nach einer zweiten Tischtennisplatte auf dem Kurfürstenplatz auf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OF 102/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 87/2 Betreff: Familien- und fahrradfreundliche sowie behindertengerechte Gestaltung der Eingänge am Park Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Bockenheim am Park Zeppelinallee (i) den Eingang an der Ecke Zeppelinallee/ Blanchardstraße und (ii) den Eingang gegenüber der Zeppelinallee 57 jeweils mit einer Rampe, die insbesondere mit dem Kinderwagen, dem Fahrrad und dem Rollstuhl nutzbar ist, auszustatten und den Bordstein entsprechend abzuflachen. Begründung: Am Park Zeppelinallee befindet sich im Eingang an der Ecke Zeppelinallee/ Blanchardstraße eine Treppe für Fußgänger mit einer steilen Rampe und ca. 80 cm vor der Treppe bzw. Rampe ein ca. 7-8 cm hoher Bordstein (Eingang A, siehe Foto als Anlage 1). Außerdem befindet sich im nächsten Eingang am Park Zeppelinallee gegenüber der Zeppelinallee 57 (ca. 20m von Eingang A entfernt) eine Treppe für Fußgänger, jedoch keine Rampe für Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und Radfahrer (Eingang B, siehe Foto als Anlage 2). Rollstuhlfahrer können den Park Zeppelinallee durch Eingang A und B aufgrund ihrer Gestaltung nicht betreten und Radfahrer sind zum Absteigen gezwungen. Eingang B ist außerdem nicht für Fußgänger und Familien mit Kinderwagen nutzbar. Beide Eingänge befinden sich auf dem wichtigen Verbindungsweg für Fußgänger, Radfahrer und Rollstuhlfahrer aus Bockenheim auf dem Weg zum Grüneburgpark und Niddapark als Naherholungsgebiete und wichtige Ausflugsziele am Wochenende und unter der Woche, gerade in Corona-Zeiten. Außerdem werden beide Eingänge auf dem Weg vom Diplomatenviertel (z.B. der Straße Am Leonhardsbrunn) zur Leipziger Straße als Einkaufsstraße genutzt. Um diesen wichtigen Verbindungsweg familien- und radfahrerfreundlich und behindertengerecht zu gestalten, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Eingänge A und B jeweils mit einer Rampe, die insbesondere mit dem Kinderwagen, dem Fahrrad und dem Rollstuhl nutzbar ist, auszustatten und den Bordstein vor der Rampe entsprechend abzuflachen. Eingang in Park Zeppelinallee an der Ecke Zeppelinallee/Blanchardstraße, 60487 Frankfurt am Main Eingang in Park Zeppelinallee gegenüber Zeppelinallee 57, 60487 Frankfurt am Main Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.07.2021, OF 118/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 466 2021 1. Die Vorlage OF 87/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 118/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 38/2 Betreff: Was wurde eigentlich aus. .? Heute: Planungsstand "Woolworth-Gebäude" (Leipziger Straße 88) und Parkplatz Juliusstraße 17 Vorgang: V 537/17 OBR 2; ST 2163/17; OM 2645/18; ST 656/18 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten über den aktuellen Stand der Planungen zum Gebäude Leipziger Straße 88 und dem dazugehörigen Parkplatz (Juliusstraße 17) zu berichten. Begründung: Im Jahr 2017 berichtete der Magistrat letztmalig von Bauberatungen, die das Ziel hatten, das Gebäude durch die Hereinnahme eines Lebensmittel-Vollsortimenters und durch die Schaffung von Wohnraum in den oberen Geschossen deutlich aufzuwerten. Vier Jahre später zeigt sich das Gebäude unverändert. Auch der erwähnte angedachte Bau einer Lieferrampe in das Gebäudeinnere, um lärmarme Anlieferungen zu ermöglichen, fand nie statt. Der Parkplatz ist weiterhin nicht öffentlich nutzbar. Auch das sehr zentral gelegene Angebot eines Car-Sharing-Unternehmens musste durch die Schließung seinerzeit weichen. Wegen der enormen Bedeutung der Liegenschaften für die Leipziger Straße als Einkaufsstraße hofft der Ortsbeirat auf eine baldige Umsetzung der damals angedachten Maßnahmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.08.2017, V 537 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2163 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2645 Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2018, ST 656 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 37 2021 Die Vorlage OF 38/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 39/2 Betreff: Glascontainer versetzen? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob eine Versetzung des Altglascontainers im Bereich der Leipziger Straße 91/93 in den Bereich vor der Leipziger Straße 86 (Woolworth) technisch möglich wäre und ob dies aus Sicht des Lärmschutzes sinnvoll wäre. 2. ob es in absehbarer Zeit zu einem Austausch der Altglascontainer hin zu geräuscharmen Modellen kommen wird. Begründung: Zu 1.: Anfrage von Bürger*innen Zu 2.: Im Bereich der Stadt Hanau sind beispielsweise Altglascontainer aufgestellt, die beim Einwurf nur ein Minimum an Lärm verursachen. Bei den Frankfurter Modellen ist genau das Gegenteil der Fall. Da Niederflurcontainer nur bei Neugestaltungen eines Platzes berücksichtigt werden, wäre ein sukzessiver Austausch der bestehenden Container sehr wünschenswert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 38 2021 Die Vorlage OF 39/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2021, OF 51/2 Betreff: Setzen von Pollern an der Ecke Große Seestraße/Kurfürstenplatz Der Ortsbeirat möge Beschließen Der Magistrat wird beauftragt an der nordwestlichen Seite des Kurfürstenplatzes Ecke Große Seestraße einen Sperrpfosten oder Sperrbügel zur Begrenzung des ersten Parkplatzes fest zu installieren. Es soll zudem geprüft werden, ob dies für alle Parkplätze entlang der Kurfürstenstraße zwischen Große Seestraße und Schlossstraße möglich ist. Begründung: Die parkenden Autos halten zumeist die markierte Parkplatzbegrenzung nicht ein und stehen auf dem "Gehweg" (siehe Anlage). Dies führt dazu, dass Fußgänger*innen schlecht und gehbehinderte Menschen oder Kinderwagen gar nicht passieren können. Dies ist auch deshalb von Relevanz, da sich aktuell auf dem Kurfürstenplatz noch eine Krabbelstube befindet und häufig Menschen mit Kinderwagen die Stelle passieren wollen. Ein Ausweichen ist wegen des unmittelbar daneben stehenden Glascontainers nicht möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 224 2021 Die Vorlage OF 51/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2021, OF 22/2 Betreff: Impfkampagne im Stadtteil dezentral organisieren Der Magistrat wird gebeten, dezentrale, unbürokratische Impfangebote im Ortsbezirk 2 -neben der Impfung über die Hausärzte und dem Impfzentrum - auch an öffentlichen Plätzen im Stadtteil zu schaffen und zu bewerben, z. B. am Kurfürstenplatz, der Bonifatiusschule, dem Grüneburgpark oder der Theodor-Heus-Allee Höhe Katharinenkreisel rund um die Sonderzone des sogenannten "Straßenstrichs", um somit Menschen ein weiteres sehr niedrigschwelliges Impfangebot zu machen, die die sonstigen Impfangebote gegebenenfalls aus sozialer Benachteiligung oder gar Obdachlosigkeit heraus nicht erreichen. Bei der Impfung könnten zum einen Kooperationspartner, wie z. B. das Deutsche Rote Kreuz, die Maltester oder die aufsuchende Sozialarbeit helfen. Bei der Bewerbung der dezentralen Impfkampagne bieten lokale Ansprechpartner, wie z. B. das Stadtteilbüro oder der Ortsbeirat, ihre Unterstützung an. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 32 Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 22/2. Die Vorlage lautet: "Der Magistrat wird gebeten, dezentrale, unbürokratische Impfangebote im Ortsbezirk 2 - neben der Impfung über die Hausärzte und dem Impfzentrum - auch an öffentlichen Plätzen im Stadtteil zu schaffen und zu bewerben, z. B. am Kurfürstenplatz, der Bonifatiusschule, dem Grüneburgpark oder der Theodor-Heus-Allee Höhe Katharinenkreisel rund um die Sonderzone des sogenannten "Straßenstrichs", um somit Menschen ein weiteres sehr niedrigschwelliges Impfangebot zu machen, die die sonstigen Impfangebote gegebenenfalls aus sozialer Benachteiligung oder gar Obdachlosigkeit heraus nicht erreichen. Bei der Impfung könnten zum einen Kooperationspartner, wie z. B. das Deutsche Rote Kreuz, die Maltester oder die aufsuchende Sozialarbeit helfen. Bei der Bewerbung der dezentralen Impfkampagne bieten lokale Ansprechpartner, wie z. B. das Stadtteilbüro oder der Ortsbeirat, ihre Unterstützung an." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 136 2021 Die Vorlage OF 22/2 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2021, OF 23/2 Betreff: Corona-Schlangen auf der Leipziger Straße verhindern Der Magistrat wird gebeten, Pkw-Parkräume auf der Leipziger Straße während der weiteren Corona-Pandemie mindestens zu den Geschäftszeiten temporär zu sperren, um den auf Einlass wartenden Menschen vor Ladengeschäften insbesondere an den Engstellen der Leipziger Straße Raum zu geben, damit diese nicht unbedingt auf dem schmalen Bürgersteig in der Schlange stehen. Parkplätze für behinderte Menschen sollen hiervon ausgenommen bleiben. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 33 Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 23/2. Die Vorlage lautet: "Der Magistrat wird gebeten, Pkw-Parkräume auf der Leipziger Straße während der weiteren Coronapandemie mindestens zu den Geschäftszeiten temporär zu sperren, um den auf Einlass wartenden Menschen vor Ladengeschäften insbesondere an den Engstellen der Leipziger Straße Raum zu geben, damit diese nicht unbedingt auf dem schmalen Bürgersteig in der Schlange stehen. Parkplätze für behinderte Menschen sollen hiervon ausgenommen bleiben." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 137 2021 Die Vorlage OF 23/2 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF; 1 SPD (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 6/2 Betreff: Fahrradbügel Kreuzung Rohmerstraße/Große Seestraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten im Kreuzungsbereich Rohmerstraße/Große Seestraße mindestens zwei Fahrradbügel anzubringen. Begründung: In diesem Bereich werden regelmäßig Fahrräder auf dem Bürgersteig abgestellt (siehe Anlage), so dass der Bedarf an dem Standort für ein oder mehrere Fahrradbügel gegeben ist. Der nahe Kreuzungsbereich erscheint als geeigneter Standort, da hierdurch auch verbotswidriges parken von PKWs im Kreuzungsbereich unterbunden würde. Foto Martin Völker Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 127 2021 Die Vorlage OF 6/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Fahrradbügel in der Nähe des Kreuzungsbereiches aufgestellt werden sollen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2021, OF 1330/2 Betreff: Kaufe am Main, nicht am Amazonas! Die Frankfurter E-Plazza Vorgang: M 203/20 Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die Stadt Frankfurt am Main eine Kommerzplattform nach dem Vorbild der Online City Wuppertal (OCW) erhält. Hiermit soll ein Angebot zur Verknüpfung des stationären Einzelhandels mit dem Online-Handel geschaffen werden. Als Frankfurter Besonderheit soll dabei kieznah aufgefächert werden - so drängt sich hierzu beispielsweise die strukturabbildende Subkategorie "E-Plazza Leipziger Straße" geradezu auf. Begründung: Mit der Frankfurter E-Plazza wird ein lokaler Online-Marktplatz geschaffen, der Dienstleistungs- & Einzelhandelsangebote der Stadt vereint. Durch die Schaffung eines zusätzlichen Vertriebsweg werden diese ertüchtigt, gegenüber globalen Playern bestehen zu können und lokale Vorteile auszuspielen. Dies gilt vor allem für die kleinen und inhabergeführte Läden, die bis dahin nicht in Online-Shops aktiv sein konnten, aber gerne Services wie beispielsweise Click & Collect bereitstellen möchten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 203 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 203 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Der Vorlage M 203 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1330/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, FDP und Piraten gegen 3 GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE und 1 LINKE. (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2021, OF 1312/2 Betreff: Leipziger Straße als Einkaufserlebnis weiter stärken: Mehr Platz für Fußgänger an Samstagen - Autos versuchsweise draußen lassen Vorgang: OM 4956/19 OBR 2; ST 1705/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird mit Bezug auf die ST 1705 gebeten, die Leipziger Straße versuchsweise zu einer autofreien Straße zu machen. Dazu soll die Sperrung, wenn die Corona-Pandemie ein "normales Einkaufsverhalten" der Bevölkerung wieder zulässt, im Frühjahr und Sommer (April bis September) 2021 an den Samstagen und ggf. den verkaufsoffenen Sonntagen jeweils von der Einmündung an der Bockenheimer Warte bis zur Einmündung Rohmerstraße eingerichtet werden. Bereits im Vorfeld soll durch Beschilderung darüber informiert werden, dass im Testzeitraum das Parken von PKW in genannten Straßenabschnitt untersagt ist. Etwaig dennoch parkende Fahrzeuge werden Samstag morgen kostenpflichtig abgeschleppt. Nach Abschluss des Testversuchs sollen die Akzeptanz und die wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Auswirkungen der Maßnahme unter allen "Stakeholdern" (Anwohner*innen, Gewerbetreibende, Passant*innen) wissenschaftlich evaluiert werden: den ortsansässigen Unternehmen und Unternehmern, den Anwohnern und den Besuchern der Straße. Die Ergebnisse sollen in einen partizipativen Prozess mit den Ziel einer langfristigen Verkehrsentwicklung der Leipziger Straße einmünden. 2. Der OBR 2 ist bereit, sich an der (Co-) Finanzierung der Maßnahme, insbesondere an deren Bewerbung / öffentlichen Bekanntmachung sowie deren wissenschaftlicher Evaluation zu beteiligen. Der Magistrat wird daher gebeten, sich bezüglich der Finanzierungserfordernisse mit dem OBR 2 abzustimmen. 3. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zur Planung und Begleitung des Testversuchs eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Gewerbevereins Bockenheim, der Wirtschaftsförderung Frankfurt und des Ortsbeirates 2 einzurichten, die den Versuch begleitet und als Ansprechpartner*in für alle Beteiligten dient. Begründung: In der ST1705 wird die versuchsweise autofreie Leipziger Straße explizit als Option erwähnt. Der Ortsbeirat erwartet nun vom Magistrat die Umsetzung. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4956 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1705 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7241 2021 Die Vorlage OF 1312/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird mit Bezug auf die Stellungnahme ST 1705 gebeten, die Leipziger Straße versuchsweise zu einer autofreien Straße zu machen. Dazu soll die Sperrung, wenn die Corona-Pandemie ein ‚normales Einkaufsverhalten' der Bevölkerung wieder zulässt, im Frühjahr und Sommer (April bis September) 2021 an den Samstagen und gegebenenfalls den verkaufsoffenen Sonntagen jeweils von der Einmündung an der Bockenheimer Warte bis zur Einmündung Rohmerstraße eingerichtet werden. Der Einzelhandel und die Geschäftsinhaber sollen an den Tagen der Sperrung jeweils die Möglichkeit erhalten, die Bürgersteige für den Außenverkauf und die Warenauslage zu nutzen. Bereits im Vorfeld soll durch Beschilderung darüber informiert werden, dass im Testzeitraum das Parken von Pkw im genannten Straßenabschnitt untersagt ist. Idealerweise wird den betroffenen Anwohnern ein Angebot gemacht, für die Tage der Sperrung die umliegenden Parkhäuser kostenfrei oder vergünstigt nutzen zu können. Nach Abschluss des Testversuchs sollen die Akzeptanz und die wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Auswirkungen der Maßnahme unter allen ‚Stakeholdern' wissenschaftlich evaluiert werden: den Unternehmen und Gewerbetreibenden, den Anwohnern und den Passanten und Besuchern der Straße. Die Ergebnisse sollen in einen partizipativen Prozess mit dem Ziel einer langfristigen Verkehrsentwicklung der Leipziger Straße einmünden." Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2021, OF 1313/2 Betreff: Fahrradbügel Am Weingarten/Ecke Sophienstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem schraffierten Kurvenbereich Am Weingarten / Ecke Sophienstraße Fahrradbügel aufzustellen: Begründung: Bitte von Bürgern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1932 2021 Die Vorlage OF 1313/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem schraffierten Kreuzungsbereich Am Weingarten/Ecke Sophienstraße Fahrradbügel so aufgestellt werden können, dass damit garantiert ist, dass Verkehrsteilnehmer (insbesondere Fußgänger, Radfahrer und Kinder) weiterhin ausreichende Einsehbarkeit erhalten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2021, OF 1306/2 Betreff: Straßenbeleuchtung und Sitzbank Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Straßenbeleuchtung Am Weingarten und in der Falkstraße zu prüfen, da diese von den Bewohnern der Seniorenwohnanlage des Frankfurter Verbands jeweils als zu dunkel empfunden werden; 2. auf der Leipziger Straße im Abschnitt zwischen Adalbertstr. / Einmündung Leipziger Str. und am Weingarten eine Sitzbank aufzustellen. Ortsbeirat 2 und Frankfurter Verband für Alten - und Behindertenhilfe stehen gerne bereit, im Rahmen einer Begehung einen geeigneten Standort zu identifizieren. Beispielhaft wird eine Sitzbank am Standort Leipziger Str. - Ecke Landgrafenstr. vor der Parfümerie Lehr vorgeschlagen: Begründung: Hinweis und Bitte des Frankfurter Verbands und betroffener Seniorinnen und Senioren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.01.2021, OF 1290/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7239 2021 1. Die Vorlage OF 1290/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1306/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2021, OF 1296/2 Betreff: Ausbau der Radwege im Ortsbezirk 2 mit einem Stellplatzkonzept für Anwohner begleiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie im Zuge des geplanten Ausbaus von Fahrradstraßen in den innerstädtischen Wohngebieten des OBR 2 für die vom Wegfall hunderter Stellplätze betroffenen Anwohner eine Kompensation geschaffen werden kann. Hierzu wird u.a. geben: 1. Prüfen und Berichten, wie hoch die tatsächliche Ausnutzung der bestehenden Tiefgaragenstellplätze in den einzelnen Büro- und Gewerbeimmobilien im Westend ist und ob und ggf. unter welchen Bedingungen die jeweiligen Eigentümer bereits sind, solche Stellplätze an Anwohner zu vermieten. Im Bereich des Grüneburgwegs wären z.B. die Eigentümer des ParkView 160 und des Westend-Carrées anzufragen; mit Blick auf den Kettenhofweg die Eigentümer der ehemaligen Oberpostdirektion und der Bürogebäude in der Barckstraße und der Ulmenstraße. 2. Prüfen und Berichten, wie sich aus Sicht des Magistrats bzw. der Betreibergesellschaft die Wirtschaftlichkeit der zuletzt errichteten Quartiersgarage im Nordend darstellt und welche Lessons Learnt ggf. daraus abgeleitet wurden. 3. Prüfen und Berichten, ob auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse zu Ziffer 2 die Errichtung von Quartiersgaragen in Leichtbauweise an weiteren Standorten im OBR 2 denkbar ist; mögliche Standorte könnten z.B. die Freifläche in der Juliusstraße (vormals schon als Parkfläche genutzt) oder das Areal der ehemaligen Botanischen Institute in der Siesmayerstraße sein. In diesem Zusammenhang wird weiterhin um Prüfung gebeten, ob solche Quartiersgaragen mit einem entsprechenden Anteil an Carsharing-Stellplätzen, mit E-Ladestationen in allen Parkbuchten, mit einem Solardach und mit Fassadenbegrünung ausgestattet und so zu einem Baustein der Verkehrswende werden können. Begründung: Die Planungen für die Einrichtung der geplanten Fahrradstraßen "Grüneburgweg" und "Kettenhofweg" sehen einen Wegfall von ca. 230 PKW-Stellplätzen vor. Hier sollte der vor Ort betroffenen Wohnbevölkerung ein Angebot gemacht werden, dass den weiterhin bestehenden Bedürfnissen des motorisierten Individualverkehrs insbesondere auch mit Blick auf einen zu erwartenden Hochlauf der E-Mobilität gerecht wird. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1287/2 Betreff: Aufwertung des Rohmerplatzes nach Fertigstellung der laufenden Baumaßnahme der KEG (Studierendenwohnheim und Kita) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte zur Aufwertung des Rohmerplatzes zu prüfen und zu berichten. Die Umsetzung soll nach Abschluss der laufenden Baumaßnahme der KEG (Studierendenwohnheim und Kita) und ggf. gemeinsam mit der KEG erfolgen: a) Bepflanzung: - Wasserspeichersäcke, da bisher keine Bewässerung der Bäume, keine Wasserspeicher (Bewässerungssäcke) vorhanden. Eine 2019 als Ersatz neu gepflanzte Jung-Eiche hat nur überlebt, da Anwohner diesen Baum die letzten 2 Sommer in den Trockenphasen regelmäßig mit Gießkannen gegossen haben. Generell sieht man, dass viele der Bäume unter den extremen Trockenphasen der vergangenen Sommer leiden. Bewässerungssäcke mit ggf. Patenschaften der Anwohner (Bereitschaft wurde signalisiert) können helfen. - Strauchbepflanzung erneuern: In den 3 inneren Eckbereichen mit niedrigem "Gestrüpp" ist keine strukturierte Bepflanzung erkennbar. Diese Stellen fallen derzeit eher als "Müll-Ecken" auf. Diese Stellen sollten mit niedriger Bepflanzung neu strukturiert und bepflanzt werden. b) Vermüllung - Die Mülleimer auf dem Platz sollten größer, neben allen Bänken und "vogelsicher" aufgestellt werden. - Viele Leute holen Ihre Pakete bei der Post ab und packen diese direkt aus. Es wäre sinnvoll, einen öffentlichen Altpapierkontainer direkt vor der Post aufzustellen, um die Mülleimer des Rohmerplatzes davon zu entlasten und für Müll freizuhalten. c) Barrierefreier Zugang: - Die umlaufenden Zugänge auf den Platz (insgesamt 5) sind fast regelmäßig durch direkt davor parkende Autos versperrt. Je 2 Stangen auf dem Seitenstreifen, nicht erst im Park, zur Freihaltung eines ca. 1 m breiten Zugangs wären hilfreich. Begründung: Der Rohmerplatz wird allgemein gut angenommen, hat sich aber gleichzeitig zur "Müllhalde" entwickelt. Die Fertigstellung der Baumaßnahme der KEG ist ein geeigneter Zeitpunkt, die Platzgestaltung zu verbessern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7089 2021 Die Vorlage OF 1287/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1290/2 Betreff: Straßenbeleuchtung und Sitzbank Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Straßenbeleuchtungen Am Weingarten und in der Falkstraße zu prüfen, da diese von Bewohnern der Seniorenwohnanlage des Frankfurter Verbands als zu dunkel empfunden werden. 2. auf der Leipziger Straße im Abschnitt zwischen Am Weingarten und Einmündung Leipziger Straße eine Sitzbank aufzustellen. Vertreter des Ortsbeirates 2 und des Frankfurter Verbands stehen gerne bereit, im Rahmen einer Begehung einen geeigneten Standort zu identifizieren. Begründung: Bitte der Bewohner der Seniorenwohnanlage des Frankfurter Verbands. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.01.2021, OF 1306/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1290/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7239 2021 1. Die Vorlage OF 1290/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1306/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1294/2 Betreff: Zukunft der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Bockenheim Vorgang: OM 4775/19 OBR 2; ST 1909/19; EA 105/20 OBR 2; ST 1159/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten Eine Arbeitsgruppe des Jugendhilfeausschusses (Kinder- und Jugendförderung) beschäftigt sich z. Zt. mit der Weiterentwicklung der Förderpraxis im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Frankfurt. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen: 1. Initiativgruppen (wie das JUZ Bockenheim, das Kinderhaus Am Weingarten und Café Lichtblick) und andere freie Träger unterliegen unterschiedlichen Förderbedingungen. a) Wie stellt sich die derzeitige Förderung im Einzelnen dar (Personal-, Sachkosten)? b) Wird - unter Berücksichtigung der Kompetenzen des Jugendhilfeausschusses - eine Vereinheitlichung der finanziellen Förderung angestrebt, ohne dass die Neuordnung mit finanziellen Verlusten für einzelne Einrichtungen verbunden wäre? 2. Nach Stellungnahme des Magistrats (ST 1159/2020) erfolgt aus "zuwendungstechnischen" Gründen keine kostendeckende vollständige Förderung. a) Aus welchen Einnahmen bestreiten kleine Initiativgruppen ihren Eigenanteil? b) Welche Drittmittel können Initiativgruppen beanspruchen? 3. In den letzten Jahren wurde die schulische Nachmittagsbetreuung erheblich ausgeweitet. a) Wie erfolgt zwischen dem Stadtschulamt (zuständig für schulbezogene Kinder- und Jugendarbeit) und dem Jugendamt (zuständig für die offene Kinder- und Jugendarbeit) die Abstimmung über den künftigen Bedarf an Betreuungsangeboten im jeweiligen Stadtteil im Rahmen der Jugendhilfeplanung? b) In welchem Umfang sollen Angebote der offenen Arbeit aus pädagogischen Gründen erhalten bleiben? c) Könnte die Weiterführung der Angebote durch Übernahme von Aufgaben aus dem Leistungskatalog des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) gesichert werden? 4. Ist im Hinblick auf die absehbar schwieriger werdende Haushaltslage der Stadt Frankfurt am Main für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 mit Einschränkungen bei der Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Bockenheim zu rechnen? Begründung: Bis zur Kommunalwahl 1989 war das Angebot an Kindertagesstätten in Frankfurt beschränkt. Neben der in Krippen, Kindergärten und Horten (in der Alternativszene Krabbelstuben, Kinder- und Schülerläden) geleisteten Betreuung hatte die offene Knder- und Jugendarbeit zumindest in den studentisch geprägten Stadtteilen wie Bockenheim eine wichtige Funktion für Familien, die aus unterschiedlichen Gründen - teils kultureller bzw. finanzieller Art, aber auch aus dem Wunsch nach einer anderen Pädagogik - keinen Zugang zu organisierten Betreuungsangeboten hatten oder haben wollten. Die nach 1989 erfolgte Institutionalisierung der Kinderbetreuung, insbesondere der zahlreichen Pädagogen- und Elterninitiativen, ging langfristig zu Lasten der offenen Arbeit, was ursprünglich nicht beabsichtigt war. Spätestens mit der Durchsetzung des individuellen Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz wurden sämtliche Angebote "professionalisiert" (auch durch Ausschluss nicht einschlägig ausgebildeter Kräfte). Auch die Veränderung der Sozialstruktur in den früheren Alternativstadtteilen durch fortschreitende Gentrifizierung hatte tiefgreifende Veränderungen zur Folge. Während in vielen Einrichtungen Eltern früher engagiert mitgearbeitet hatten (oft einschl. der Essensversorgung und der Reinigungsarbeiten) wurde Kinderbetreuung mittlerweile zu einer schlichten Dienstleistung. Die Zunahme zuverlässiger schulischer Betreuungsangebote begünstigt diese Entwicklung. Nicht zuletzt der Ausbau des Privatschulwesens und die damit verbundene soziale Entmischung verändert die Szenerie. Wichtige Impulse, die in der Zeit der Studentenbewegung gesetzt wurden, gehen zugunsten durchrationalisierter Prozesse verloren. Es sollte Anliegen des Jugendhilfeausschusses sein, alternative pädagogische Angebote wie Abenteuerspielplätze und Beratungsbüros für Jugendliche auch unter schwierigen finanziellen Bedingungen zu erhalten, um Kindern und Jugendlichen weiterhin vielfältige Möglichkeiten außerhalb der schulischen Versorgung zu eröffnen. Die Ortsbeiräte haben ein berechtigtes Interesse, hinsichtlich der Planungen zur Kinder- und Jugendarbeit in ihrem Ortsbezirk frühzeitig informiert und auch beteiligt zu werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. Piraten Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4775 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2019, ST 1909 Etatanregung vom 20.01.2020, EA 105 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1159 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1909 2021 Die Vorlage OF 1294/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1274/2 Betreff: Blumenkübel an der Leipziger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass ein durch Bauarbeiten verschobener großen Pflanzkübel an der Ecke Leipziger Straße / Am Weingarten (Eingang U-Bahn-Station) wieder an den ursprünglichen Platz verbracht wird. Begründung: Im Zuge von Straßenbauarbeiten ist im Oktober 2020 ein großer Blumenkübel auf dem Bürgersteig Am Weingarten (Höhe Hausnummer 1) Richtung Leipziger Straße verschoben worden. Nach den Bauarbeiten ist der Kübel nicht wieder an die richtige Stelle zurückgebracht worden und steht jetzt unglücklich an der Ecke Leipziger/Am Weingarten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7083 2021 Die Vorlage OF 1274/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1276/2 Betreff: Friesengasse: Bitte Radfahrpiktogramme anbringen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Friesengasse auf ganzer Länge zwischen Schloß- und Grempstraße Piktogramm auf der Fahrbahn anzubringen, die verdeutlichen, dass das Radfahren entgegen der Einbahnstraße erlaubt ist. Begründung: Im benannten Straßenabschnitt fehlen diese Hinweise gänzlich (im Gegensatz zur sich anschließenden Leipziger Straße). Anwohner*innen berichten, dass es immer wieder zu Konfliktsituationen kommt, die durch die Piktogramme entschärft werden könnten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7084 2021 Die Vorlage OF 1276/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen SPD und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1282/2 Betreff: Abbau des Altkleidersammelcontainers am Kurfürstenplatz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Abbau der Alt-Kleidersammelcontainer am Kurfürstenplatz zu veranlassen. Begründung: Der Sammelcontainer des DRK am Kurfürstenplatz wird leider regelhaft als Müllkippe für jeglichen Abfall genutzt. Die Ablagerungen, ob Sperrmüll, Essensreste, Metallabfall breiten sich immer weiter aus. Dadurch wird die Aufenthaltsqualität für die NutzerInnen, aber auch die Natur rund um die Bäume geschädigt. Es zeigt sich, dass der Kurfürstenplatz kein geeigneter Ort für Alt-Kleidercontainer ist. Entsprechende Bitten liegen aus der örtlichen Bürgerschaft vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7076 2021 Die Vorlage OF 1282/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 3 SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRÜNE und LINKE. sowie Abwesenheit 1 SPD
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2020, OF 1275/2 Betreff: Überholverbot für Pkw von Fahrradfahrern auf der Leipziger Straße (Verkehrszeichen 277.1)? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Verkehrszeichen 277.1 (Überholverbot für PKW von Fahrradfahrern und Leichtkrafträdern, siehe Foto unten), das auf der Schloßstraße umgesetzt wurde, auch für die Leipziger Straße eingesetzt werden kann, um dort die Geschwindigkeit des PKW-Verkehrs weiter zu drosseln. Im Falle einer positiven Bewertung der Anregung bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Umsetzung. Begründung: Die Leipziger Straße ist die von PKW, Fahrradfahrern und Fußgängern am meisten frequentierte Straße im Stadtteil. Solange dem Magistrat offensichtlich der gemeinsame politische Wille fehlt eine autofreie Leipziger Straße zu erproben, sollten Alternativen in Betracht gezogen werden die Leipziger Straße zu entschleunigen. Dies kann durch ein Verbot für PKW zum Überholen von Fahrradfahrern umgesetzt werden. Zumal es auf der schmalen Leipziger Straße häufig nicht möglich ist Mindestabstände für Überholmanöver einzuhalten. Quelle: www.FAZ.net Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7074 2021 Die Vorlage OF 1275/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2020, OF 1254/2 Betreff: Bessere Wachstumsbedingungen für die Sommerlinden in der Großen Seestraße - Teil 2 Vorgang: OM 5612/20 OBR 2; ST 763/20; ST 1989/20 Der Ortsbeirat möchte beschließen: 1. Der Ortsbeirat begrüßt die in der ST 1989 vorgeschlagene Vergrößerung der Baumscheiben in Längsrichtung zur Bordsteinführung und bittet den Magistrat um die Ausführung. 2. Die Baumscheiben sollen jedoch, wie in der OM 5612 angeregt, möglichst so verändert werden, dass Regenwasser zu den Stämmen bzw. Den Wurzelbereich fließen kann. Der Magistrat wird gebeten dies zu prüfen und bei positiven Prüfergebnis auch so umzusetzen. Begründung: Vorhaben wurde in der OM 5612 bereits angeregt und sollte nun auch umgesetzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5612 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 763 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 1989 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1254/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7070 2021 Die Vorlage OF 1254/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.11.2020, OF 1251/2 Betreff: Tauschen statt wegwerfen - Givebox für Bockenheim Der Ortsbeirat möchte beschließen: 1. Der Ortsbeirat unterstützt die Idee des Vereins Begegnen in Bockenheim e.V. im öffentlichen Raum eine sogenannte Givebox aufzustellen, in der frei zugänglich intakte Gebrauchsgegenstände zur kostenfreie Mitnahme von allen abgestellt oder mitgenommen werden können. 2. Der Ortsbeirat erachtet solche Standorte für die Givebox als besonders geeignet, die öffentlich zugänglich, hoch frequentiert, verkehrlich unproblematisch sind und eine gewisse Aufenthaltsqualität bieten. Der Kurfürstenplatz oder der Hülya-Platz stellen beispielsweise solche Standorte dar. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verein ein Konzept vorlegen wird, dass das gute Erscheinungsbild und die laufende Pflege der Givebox sicherstellt. Das Konzept wird folgendes beinhalten: 1. Eine bauliche Gestaltung der Givebox, die sich in die Umgebung einfügt oder darüber hinaus aufwertet und zudem Sicherheitsaspekte berücksichtigt, 2. Ein Management-Konzept, dass die Sauberkeit, Sicherheit und ein aufgeräumtes Erscheinungsbild garantiert. Dies wird vornehmlich durch eine vom Verein organisierte Patenschaft erfolgen, eventuell werden weitere Maßnahmen wie Öffnungszeiten vom Verein entwickelt und sichergestellt. 4. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten sich mit dem Verein Begegnen in Bockenheim e.V. in Verbindung zu setzen und die nötigen Voraussetzungen zu klären. Hierbei soll insbesondere das Konzept des Vereins mit diesem abgestimmt werden, damit die Givebox ein langfristig attraktiver Ort ist und kein Ablageort für Sperrmüll wird. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verein für die Umsetzung Fördermittel bei Dritten beantragen wird. 6. Sollten dennoch weitere investive Mittel nötig werden, wird der Magistrat gebeten, diese bereitzustellen. Hier wäre auch der Ortsbeirat bereit sich an anfallenden Kosten zu beteiligen. Der Magistrat und der Verein Begegnen in Bockenheim mögen nach Erarbeitung des Konzept hierfür bezüglich der Kostenaufteilung an den Ortsbeirat herantreten. Begründung: Die Givebox stellt einen Ort und Symbol der Nachbarschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Fürsorge dar. Der Grundgedanke dieser Einrichtung ist das Teilen und Wiederverwerten nützlicher Dinge! Die Givebox ist ein öffentlich zugänglicher Ort, an dem man gut erhaltene Dinge jeglicher Art, die man selbst nicht mehr braucht, ablegen kann damit diese dann von anderen entnommen und weiter genutzt werden können (aus hygienischen Gründen dürfen keine Lebensmittel oder andere andere verderbliche Dinge abgelegt werden). Es ist sozusagen eine Tauschbörse am Straßenrand. Eine Givebox hat viele positive Aspekte und Wirkungen. Nützliche Dinge werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Personen mit geringerem Einkommen können so kleinere Einsparungen erzielen. Es fördert im Stadtteil ein soziales Gefühl des "Geben und Nehmens", des sich "gegenseitigen Unterstützens" und trägt damit zur allgemeinen sozialen Integration im Stadtteil bei. Außerdem ist die Givebox ein Beitrag zu einem nachhaltigeren, Ressourcen schonendem Konsum. Einer immer noch vorherrschenden "Wegwerf-Mentalität" wird ein Modell der Wiederverwertung und des achtsamen Umgang mit Ressourcen entgegengestellt. Zudem wird das räumliche Umfeld der Givebox in vielerlei Hinsicht aufgewertet, die soziale Atmosphäre um die Givebox verbessert sich, die Umgebung wird durch die Nutzer*innen der Givebox höher frequentiert und - sofern sie ästhetisch-künstlerisch wertvoll gestaltet ist - "verschönert". Eine Givebox kann auf vielen Ebenen ein echter Zugewinn sein - für die einzelnen BürgerInnen, für umliegende Geschäfte, Cafés oder anliegende Dienstleister und Organisationen, sowie für das Stadtteilimage insgesamt. Im Rahmen des Masterplans 100% Klimaschutz hat das Energiereferat bereits die Aufstellung und Inbetriebnahme einer solchen Givebox im Stadtteil Höchst unterstützt. Auch in Bockenheim ist die Neigung der Anwohner*innen Dinge zu tauschen verstauben zu lassen, reparieren statt wegzuwerfen, gebrauchtes statt neues zu kaufen recht ausgeprägt. Hier sei auf Bücherschränke, Repair-Cafés und Second Hand Läden verwiesen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 31.12.2020, OF 1257/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1251/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7069 2021 1. Die Vorlage OF 1251/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1257/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. 2 SPD, GRÜNE, 1 LINKE., BFF und Piraten gegen CDU, 1 SPD und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD und Abwesenheit 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2020, OF 1226/2 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung 2020 Leipziger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur zweckgebundenen Co-Finanzierung der diesjährigen Weihnachtsbeleuchtung der Leipziger Straße stellt der OBR 2 dem Gewerbeverein Bockenheim Aktiv e.V. aus seinem Budget einen Zuschuss i.H.v. EUR 650,- zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs wie im Vorjahr direkt mit dem Gewerbeverein abzuwickeln. Begründung: Unterstützung des Einzelhandels in der der Leipziger Straße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 488 2020 Die Vorlage OF 1226/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 750 Euro zur Verfügung gestellt werden sollen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, 1 FDP und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 CDU, 1 FDP und 1 LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2020, OF 1246/2 Betreff: Durch Fahrradbügel auch Verstöße gegen das Halteverbot am Kurfürstenplatz unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der Straße "Am Kurfürstenplatz" im weiteren Bereich jeweils links und rechts der Hofeinfahrten der Hausnummern 38, 40 und 42 Richtung Schlossstraße jeweils Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Für die beschriebene Teile der Straße gilt ein eingeschränktes Park- und Halteverbot, was jedoch viele PKW-Nutzer nicht davon abhält insbesondere in den Nähebereichen der jeweiligen Hofeinfahrten dauerhaft zu parken. Diese Situation führt zu gefährlichen Situationen bei Ein- und Ausfahrt der Hofeinfahrten mit dem PKW. Fahrradbügel wären hier geeignet, um in den Nähebereichen der Hofeinfahrten diese Situation zu entschärfen und würden sicher auch von den Fahrradnutzern der Anwohner und eines Hotels in diesem Bereich gut angenommen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6974 2020 Die Vorlage OF 1246/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2020, OF 1231/2 Betreff: Bedarf an Abstellplätzen für Autos und Fahrräder auf der Leipziger Straße ermitteln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit Einzelhandel und Gastronomie an der Leipziger Straße zu ermitteln, welcher Bedarf an Abstellplätzen für Fahrräder und Autos entlang der Leipziger Straße besteht. Diese Erkenntnisse sollen dazu beitragen, Abstellplätze dort einzurichten, wo sie benötigt werden und sollen in die Planungen für ein Gesamtkonzept einfließen. Begründung: Um den knappen Parkraum entlang der Leipziger Straße bestmöglich aufzuteilen, sollen die Interessen von Einzelhandel und Gastronomie entlang der Leipziger Straße berücksichtigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1231/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 SPD, GRÜNE, 1 FDP und 1 LINKE. gegen CDU, 1 FDP und Piraten (= Annahme) bei Abwesenheit 1 SPD und 1 LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2020, OF 1229/2 Betreff: Sophienstraße und Schloßstraße: Geschwindigkeitsübertretungen und sogenannte "Poser" bremsen - Was wurde daraus? Vorgang: OM 6249/20 OBR 2; ST 1828/20 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Dem OBR 2 zeitnah über die Ergebnisse der in der ST 1828 2020 angekündigten Maßnahmen zu berichten: 1. "Die Städtische Verkehrspolizei wird in der Sophienstraße eine Testmessung in den Abendstunden durchführen." 2. "Bezüglich der Poser-Problematik in beiden Straßen wird der Vorgang zur Kenntnisnahme an die "Sonderkontrollgruppe KART" der Landespolizei übermittelt." Begründung: Laut Anwohnern hat sich an der Situation, zu schnell fahrender Fahrzeuge in der Sophienstraße, nichts geändert. Die Raser seien vor allem auf dem hinteren Abschnitt der Sophienstraße zwischen Juliusstraße und Ginnheimer Landstraße unterwegs, hier gibt es keine Ampeln mehr, die die Fahrt aufhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6249 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1828 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1873 2020 Die Vorlage OF 1229/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1210/2 Betreff: Cleanup-Day 2020 II: Pfandringe für Bockenheimer Mülleimer zur Weitergabe von Pfandflaschen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die seit einigen Monaten im Bahnhofsviertel und der Innenstadt probeweise zum Einsatz kommenden Pfandringe (siehe Foto nächste Seite) auch in Bockenheim an die Mülleimer an der Bockenheimer Warte, entlang der Leipziger Straße nebst Seitenstraßen, am Westbahnhof, am Kurfürstenplatz und am Kirchplatz durch die FES montiert werden könnten. Begründung: Die SPD-Bockenheim hat gemeinsam mit Bockenheimer BürgeInnen diesen Sommer bislang vier Cleanup-Aktionen am Kurfürstenplatz, am Kirchplatz, der Bockenheimer Warte und entlang der Leipziger Straße durchgeführt, die am vorletzten Oktoberwochenende nochmals mit einer weiteren Cleanup-Aktion fortgesetzt wird. Bockenheimer BürgerInnen waren die Pfandringe in der Innenstadt aufgefallen. Die Pfandringe sind sicher auch eine gute Idee für belebte Plätze und Straßen in Bockenheim! Hierdurch können insbesondere leere Pfandflaschen in den Wertstoffkreislauf zurückkehren und Flaschensammler hätten es auch einfacher. Auch im Rahmen der Probephase wären die Erfahrungen im Bockenheimer Stadtteil neben den Beobachtungen, die man in der Innenstadt macht, sicher von Interesse. Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/das-verspricht-sic h-frankfurt-von-pfandringen,pfandringe-100.html Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO II, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1799 2020 Die Vorlage OF 1210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1205/2 Betreff: Fahrstühle in U-Bahn-Stationen sollten besser beschriftet werden (nicht nur: es geht auf die Straße, den C- oder D-Bahnsteig) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Fahrstühle in U-Bahn-Stationen im Ortsbeiratsgebiet (gerne überall in Frankfurt) ergänzend mit der Information beschriftet werden können, in welche Fahrrichtung die Züge auf der jeweiligen Bahnsteig-Ebenen fahren. Hierbei wäre aus Sicht des Ortsbeirates zu beachten, diese Information in den Fahrstühlen auch in Blindenschrift zu ergänzen. Begründung: Von vielen Nutzern wird die Information in den Fahrstühlen als unzureichend empfunden. Siehe Bild Quelle: Foto von Martin Völker von Fahrstuhl, U-Bahn-Station Leipziger Straße Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1791 2020 Die Vorlage OF 1205/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1149/2 Betreff: "Haste 'ne Kippe?": Neue Straßenaschenbecher für Bockenheim zum World Cleanup Day 2020 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die in Wien seit vielen Jahren erfolgreich zum Einsatz kommenden Straßenaschenbecher von MA48 in Form einer Zigarette (siehe Foto) in Bockenheim im Rahmen eines Pilotprojektes für Frankfurt ausprobiert werden könnten. Die neuen Straßenaschenbecher (30 bis 50 Stück) sind an besonders von Rauchern frequentierten Orten entlang der Bockenheimer Warte, der Leipziger Straße bis zum Kirchplatz und dem Kurfürstenplatz aufzustellen. Der Wiener Slogan an den Straßenaschenbechern "Host an Tschick?" wäre für die Bockenheimer Bevölkerung verständlich abzuändern, z.B. in "Haste ne Kippe?". Der Ortsbeirat wäre bereit sich im Falle einer entsprechenden Einschätzung des Magistrats in einem angemessenen Umfang aus seinem Investitionsbudget an dem Projekt zu beteiligen. Begründung: Die SPD-Bockenheim hat gemeinsam mit Bockenheimer BürgeInnen diesen Sommer drei Cleanup-Aktionen am Kurfürstenplatz, am Kirchplatz und der Bockenheimer Warte durchgeführt und wird am World Cleanup-Day, am Samstag den 19. September sich die Leipziger Straße von zwei Seiten aus von ca. 11 bis 14 Uhr vornehmen. Die bisherigen Aktionen haben gezeigt, das weggeworfene Zigarettenkippen zu den ärgerlichsten und durch ihre Menge am schwersten zu entsorgenden Straßenmüll gehören. Die Aschenbecher an den üblichen Frankfurter Mülleimern erscheinen im Gegensatz zu den in Wien verwandten Straßenaschenbecher unzureichend. Zumal von den Wiener Aschenbechern in Form einer Zigarette eine Signalwirkung ausgeht. Sie könnten die Mülleimer der Stadt ergänzen, die schon bisher mit kleinen Aschenrohren ausgestattet. Die Rohre der neuen Aschenbescher fassen über 1.000 Zigarettenstummel. Die Entleerung erfolgt mittels Klappe am unteren Ende. Quelle: Kronenzeitung Wien; https://www.krone.at/161513 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1776 2020 Die Vorlage OF 1149/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF sowie Abwesenheit 1 CDU und 2 SPD
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 1158/2 Betreff: Rohmerstraße Hausnummer 4, Fahrradbügel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: An der Rohmerstr., Höhe HsNr. 4, auf der schraffierten Fläche 3- 4 Fahrradbügel anzubringen Begründung: Es fehlen an vielen Stellen Fahrradbügel. Bild: (c) Arno Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6642 2020 Die Vorlage OF 1158/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 CDU und 2 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 1175/2 Betreff: Glascontainer Leipziger Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die 3 Glascontainer auf der Leipziger Str., neben dem U-Bahn Aufzug, als Unterflursystem umzubauen oder an einen alternativen Stellplatz, möglichst als Unterflursystem, zu verbringen. Einen Platz hierfür wäre sicherlich in der nahen Markgrafenstr. (2) oder Kurfürstenstr. zu finden. Begründung: Allein der Anblick der drei blauen Altglascontainer, neben dem U-Bahnaufzug, ist alles andere als Ästhetisch, ebenso das Umfeld strotzt vor Schmutz und Glasscherben, unsere Nasen spüren ebenfalls eine Wolke von unangenehmen Gerüchen, besonders an den warmen Tagen. Von Aufenthaltsqualität kann an dieser Stelle nicht gerade gesprochen werden, gerade an einem der wenigen öffentlichen Flächen in der Leipziger, die zum Aufenthalt geeignet sind, befinden sich die "hässlichen" Altglascontainer und anderes Mobiliar, das eher an eine Industriebrache erinnert. Da die Leipziger Straße auch die Bockenheimer Einkaufsmeile ist und man neben dem Einkauf auch seine Glasflaschen entsorgen kann, ist die Stelle eigentlich ganz gut geeignet, wenn sie anders gestaltet wäre. Andere Kommunen sind da schon einen Schritt weiter, sie bringen die Altglascontainer unter die Erde, Beispiel Bochum. Der große Vorteil eines Unterflursystems, es lässt sich unauffällig in die Umgebung einbetten, Einwurfgeräusche werden minimiert, da die Schütten geräuschdämpfend sind und verbreitet weniger Gerüche. Bild: (c) Arno Völker Bilder: (c) USB Bochum GmbH Bild: (c) USB Bochum GmbH Bild: (c) USB Bochum GmbH Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6636 2020 Die Vorlage OF 1175/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2020, OF 1118/2 Betreff: Freifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße (2) Vorgang: V 1464/19 OBR 2; ST 265/20 Der Magistrat wird gebeten, in Ergänzung der in der ST 265 avisierten Maßnahmen zu veranlassen, dass die als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesene Freifläche im Bereich Greifstraße/Ecke Rohmerstraße auch in der Raumgestaltung als liegenschaftlich zugehörig zur Fläche Rohmerplatz wahrnehmbar wird. Hierzu ist - zu entsiegeln, angemessen zu bepflanzen und gegebenenfalls mit Rasengittersteinen zu arbeiten; - die Eigentümerschaft der Immobilie Greifstraße 6/Rohmerstraße 12 dazu anzuhalten, von der Aneignung öffentlichen Gutes abzulassen und die angebrachte Beschilderung "Parken nur für Hausbewohner" zu entfernen; - die Möglichkeit zur Ausstattung der Fläche beispielsweise mit Sitzbank oder Fahrradabstellmöglichkeit zu prüfen. Begründung: Historische Ansichten aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts legen nahe, dass das betrachtete Areal der Bestimmung nach als öffentliche Grünfläche zu werten ist. Demnach sollte hier rückgebaut und die Parkplatzpiraterie beendet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.10.2019, V 1464 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 265 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6408 2020 Die Vorlage OF 1118/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2020, OF 1119/2 Betreff: Asphaltierung Grempstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Kopfsteinpflaster-Straßenbelag der Grempstraße durch Asphalt ersetzt werden kann. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Zum einen haben Anwohner darauf hingewiesen, dass sie als Rollstuhlfahrer mit dem Kopfsteinpflaster schwieriger zurechtkommen, wenn die Bürgersteige zugestellt sind. Zum anderen wurden mit der Asphaltierung der Leipziger Straße auch gute Erfahrungen gemacht, dass sich z.B. der Aufwand für die Straßenreinigung reduziert hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6409 2020 Die Vorlage OF 1119/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, mit Verweis auf die Stellungnahme vom 17.02.2020, ST 267, zu prüfen und zu berichten, ob der Kopfsteinpflasterstraßenbelag der Grempstraße durch hellen Asphalt ersetzt werden kann. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird um Umsetzung und Abstimmung mit dem Ortsbeirat im Hinblick auf die Ausgestaltung der Detailplanung und zur Abstimmung weiterer Gestaltungsmaßnahmen (Gehwegnasen, Blumenkübel etc.) gebeten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2020, OF 1113/2 Betreff: Parksituation Rohmerplatz Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert entsprechende Maßnahmen zu treffen, um verbotswidriges Parken im Bereich des Rohmerplatzes, besonders im Bereich der Hausnummern 27-29 zu unterbinden und dadurch Menschen, die zu Fuß, mittels Rollator, im Rollstuhl, mit Kinderwagen etc. unterwegs sind, zu ermöglichen, den für sie reservierten Gehsteig auch nutzen zu können. Begründung: Die in den Bildern dokumentierte Situation ist als dauerhaft zu bezeichnen. Dadurch kommt es verständlicherweise zu Protesten der Anwohner*innen. Bilder: der Fotograf ist dem Antragsteller mit Namen und Anschrift bekannt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6415 2020 Die Vorlage OF 1113/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2020, OF 1125/2 Betreff: Wann wird die seit Mitte der 90er-Jahre in Bau befindliche Kleinmarkthalle auf dem Grundstück Leipziger Straße 32 eröffnet oder alternativ Wohnraum auf diesem Gelände geschaffen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten: 1. Hat die seinerzeit für die Eröffnung einer Kleinmarkthalle erteilte Baugenehmigung auf dem Gelände der Liegenschaft Leipziger Straße 32 noch Bestand? 2. Sind die Planungen der derzeitigen Eigentümer bekannt? 3. Ist nach der bereits vor mehr als zehn Jahren erfolgten Einstellung der Bautätigkeit auf diesem Grundstück beabsichtigt, ein Bau- bzw. Instandsetzungsgebot zu erlassen? 4. Welchem Zweck diente der Aufbau des kleinen Backsteingebäudes auf dem ursprünglich zweigeschossigen Gebäude? Lag hierfür eine Baugenehmigung vor? Wurde ein Abbruchgebot geprüft? 5. Wurden mit dem Eigentümer Verhandlungen bezüglich einer angemessenen Bebauung der Liegenschaft zu Wohnzwecken aufgenommen oder schließt die derzeitige Gewerbenutzung nach Einschätzung der zuständigen Behörden den Bau von Wohnraum de facto aus? Begründung: Auf dem Gelände Leipziger Straße 32 befindet sich im Hinterhof eine "Bauruine", die sich zusammensetzt aus einem zweigeschossigen Gebäude, - das Mitte der 90er Jahre errichtet wurde, um dort eine Kleinmarkthalle einzurichten - sowie einem ca. 2007 errichteten Backsteinaufbau, der angeblich für Wohnraumnutzung vorgesehen war. Aus unbekannten Gründen stockt der Bau seit dem Jahr 2010. Um die Bauruine in der Leipziger Straße 32 nach über 25 Jahren zu beseitigen, ist nunmehr ein behördlicher Eingriff dringend erforderlich. Ggf. ist eine Vermittlung zwischen den Eigentümern der Liegenschaft Leipziger Straße 32 und den Eigentümern der direkt an das Grundstück angrenzenden Wohnungen vorzunehmen, um den Bau von Wohnraum zu ermöglichen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1739 2020 Die Vorlage OF 1125/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2020, OF 1140/2 Betreff: Richtlinien zum geförderten Wohnen - weiterer Ankauf von Belegungsrechten? Vorgang: V 1316/19 OBR 2; M 125/19; M 126/19; ST 2018/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist der Stand der bundesweit geführten "intensive(n) Debatte" über die Gestaltung von Mietverträgen nach Ablauf der Bindungsfristen im geförderten Wohnraum und welche Gesetzesinitiativen wurden nach Kenntnis des Magistrats bisher veranlasst? 2. In welchem Umfang konnte die Neufassung der Richtlinien zum Erwerb von Belegrechten (M 125/126/2019) bisher zur Steigerung des Erwerbs von Belegungsrechten im privaten Wohnungsbestand genutzt werden? 3. Welche Belegungsrechte konnten in den letzten Jahren im zuvor geförderten Wohnungsbestand im Ortsbezirk 2 erworben werden? 4. Wie ist der Stand der Verhandlungen mit den aktuellen Eigentümern der Wohnanlage Adalbertstraße/Leipziger Straße (Ablauf der Bindungsfrist Ende 2021)? Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats St 2018/2019 zum Abschluss von Staffelmietverträgen in den seit diesem Jahr aus der Bindung gefallenen Wohnungsbeständen in der Grempstraße wird auf die fehlenden Eingriffsmöglichkeiten bei der Gestaltung von Mietverträgen im zuvor geförderten Wohnungsbestand hingewiesen. Zugleich wird auf eine angeblich "intensive Debatte über die angerissenen wohnungspolitischen Fragestellungen" Bezug genommen. Über die Ergebnisse dieser Debatte würde der Ortsbeirat gern Näheres erfahren. Da entgegen der Vereinbarung, im Rahmen von Neubauvorhaben für einen 30 %igen Anteil geförderter Wohnungen zu sorgen, auch nach Angaben des Planungsdezernenten der Anteil an allen Formen "geförderter Mietwohnungen" im Jahr 2019 noch unter 10 % lag (259 geförderte Wohnungen bei einer Gesamtzahl von 3583 Neubauwohnungen), konzentriert sich der Magistrat zur Schaffung des dringend benötigten bezahlbaren Wohnraums auf den Erwerb von Belegungsrechten in Liegenschaften, die nach Rückzahlung der Wohnungsbaudarlehen nicht mehr der Bindung unterliegen. Im Hinblick auf die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften - hier vor allem die städtische ABG - sind dabei durchaus Erfolge zu verzeichnen. Im Jahr 2017 waren 247 der insges. 292 neu gebundenen Wohnungen in ABG-Besitz. Dagegen ist die Aktion "Schlauvermieter", die Privateigentümer/innen zu Vereinbarungen bzgl. Belegrechten für die von ihnen vermieteten Wohnungen animieren soll, nur als Fehlschlag zu bezeichnen. 2018 wurden nach Tätigkeitsbericht des AfWs lediglich in sieben Fällen Belegungsrechte erworben. Auch bei finanzieller Förderung der Privateigentümer kann das AfW deren Renditeerwartungen angesichts der Situation auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt offensichtlich nicht befriedigen. Die leicht modifizierten "weiteren Richtlinien" (s. M 125/2019 und M 126/2), die vor allem Vereinbarungen bzgl. kleinerer Mietwohnungen fördern sollen, werden daran nichts Entscheidendes verändern können. Es ist daher mehr als fraglich, ob die Aktion "Schlauvermieter" den erforderlichen finanziellen Aufwand rechtfertigen kann. Da nach Angaben des AfW bis zum Jahr 2023 zusätzlich mindestens 4400 geförderte Wohnungen - vor allem bedingt durch die vorzeitige Rückzahlung von Darlehen, was die ohnehin geringe Bindungsfrist noch verkürzt - aus der Belegungsbindung fallen werden, können die Ergebnisse der derzeitigen Wohnungsbaupolitik nicht überzeugen. Als Standort (überwiegend früher) geförderten Wohnraums ist auch Bockenheim von dieser Entwicklung massiv betroffen. Hier laufen Ende 2021 u.a. Belegungsbindungen für die mehrfach verkaufte Wohnanlage Adalbert-/Leipzigerstraße aus. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1316 Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 125 Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 126 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2018 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO II, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1741 2020 Die Vorlage OF 1140/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2020, OF 1078/2 Betreff: Bitte die Toilettenanlagen der U-Bahn-Stationen "Bockenheimer Warte" und "Leipziger Straße" durch ein Nutzungskonzept vor Vandalismus schützen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Nutzung der Toilettenanlagen jeweils auf der B-Ebene der U-Bahn-Stationen "Bockenheimer Warte" sowie "Leipziger Straße" nach Wieder-Instandsetzung konzeptionell gestaltet werden kann, um künftig mögliche Schäden durch Vandalismus nachhaltig zu verhindern. Begründung: Die Schließung der Toilettenanlage "Bockenheimer Warte" war (wieder einmal) durch Vandalismus verursacht und so für viele Wochen nicht nutzbar. Gut wäre, wenn die Instandsetzung der Toiletten bald erfolgt und wenn ein Konzept für die Toiletten erarbeitet werden könnte, indem mögliche Schäden durch Vandalismus künftig verhindert werden. Der Ortsbeirat ist gerne bereit sich an dieser konzeptionellen Arbeit zu beteiligen. Gebraucht werden diese Toilettenanlagen allemal. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.05.2020, OF 1065/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1695 2020 1. Die Vorlage OF 1065/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1078/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2020, OF 1073/2 Betreff: Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Das ehemalige DIPF in der Schlossstr. 29 soll als Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Str. in ein soziales Zentrum umgewandelt werden. Hier könnten Einrichtungen einziehen, die z. Zt. unzureichend untergebracht sind wie das Nachbarschaftsheim Bockenheim und das JUZ Bockenheim bzw. noch über keinerlei Räume im Stadtteil verfügen wie der Geschichtsverein Die Freunde Bockenheims. Darüberhinaus könnte das Gebäude als neuer Bürgertreff dienen. 2. Alternativ sollte das z. Zt. als schulischer Ausweichstandort genutzte Gebäude der früheren Sophienschule in der Falkstraße als soziales Zentrum für den Stadtteil zur Verfügung gestellt werden, soweit das mit einer künftigen schulischen Nutzung zu vereinbaren ist. 3. Sollten diese beiden Varianten nicht möglich sein, könnte a) Wie Frau Dezernentin Weber auf der letzten OBR Online Bürgerfragestunde erklärte, auf dem Gelände der Roten Kreuz Baracke in der Keufunger Straße 9, ein 3-4 geschossiger Bau in Holz Vervundbauweise entstehen, wir beim Adorno- Gymnasium, b) Der Magistrat beauftragt werden im Stadtteil Bockenheim ein geeignetes Gebäude zu finden, um ein solches Zentrum einzurichten. Eventuell die Alte Fabrik in der Leipziger Straße 36 Hinterhaus. Nicht aber das Studierenden Haus (Offenes Haus der Kulturen) Begründung: Im Rahmen der Sanierung Bockenheims wurden Einrichtungen für die Bevölkerung des Stadtteils geschaffen, die jetzt in dieser Funktion nicht mehr vorhanden sind - der Internationale Treff mit dem Kinderhaus Adalbertstraße und der frühere Bürgertreff Titania in der Basaltstraße. Das Bürgerhaus in der Schwälmer Str. soll Ende des Jahres abgerissen werden. Trotz steigender Einwohnerzahlen wurden und werden somit wichtige soziale und kulturelle Einrichtungen Bockenheims abgebaut. Der Bedarf von 3 weiteren Grundschulen in Bockenheim inklusive Schönhofvierrtel, ist strittig. Nach Auskunft der früheren Rektorin der Bonifatiusschule werden jährlich nur ca. 50 - 60 Kinder der Schule zugewiesen, während das Schulamt einen Bedarf von ca. 90 Plätzen prognostiziert hat. Ein weiterer Verlust an Schüler/innen durch die Eröffnung einer neuen Grundschule werde sich negativ auf die Arbeit der Bonifatiusschule auswirken. Der Ortsbeirat 2 stellte daraufhin eine Anfrage nach den der Planung zugrunde liegenden Zahlen, die bis heute nicht beantwortet wurde. Da eine weitere Grundschule für das zukünftige Schönhofviertel vorgesehen ist, sollte auch im Hinblick auf die Haushaltslage die Umwandlung des DIPF in eine Grundschule nochmals kritisch geprüft werden. Das Gebäude wurde erst vor wenigen Jahren grundsaniert und ist daher bis auf den im Keller nachgewiesenen Schimmelbefall in gutem baulichen Zustand. Der große Saal im Erdgeschoß ist fast barrierefrei für Veranstaltungen nutzbar. Mögliche alternative Nutzungen wären u.a.denkbar für das Nachbarschaftsheim Bockenheim in der Salvador-Allende-Straße, das nach dem Abriss des Sozialrathauses am Rohmerplatz nun an seinem neuen Standort regelmäßig von Mieterhöhungen betroffen ist, so dass für die Einrichtung die Gefahr besteht, ihr pädagogisches Angebot zukünftig einschränken zu müssen. Das JUZ Bockenheim ist seit mehr als einem Jahrzehnt in einer ehemaligen Zweigstelle der Stadtsparkasse untergebracht. Hier stellt sich die Frage, ob die Räume für die Aufrechterhaltung der Arbeit ausreichend sind. Der Verein der Freunde Bockenheims feiert in diesem Jahr sein 40jähriges Bestehen. Der Verein konnte früher das als Sanierungsbüro dienende Delkeskamp- Haus für seine Ausstellungen nutzen. Z. Zt. kann der Verein seine Bilder noch im Bürgertreff Schwälmer Str. ausstellen, diese Möglichkeit entfällt mit dem Abriss des Gebäudes. Seit seiner Gründung fordert der Verein die Einrichtung eines Stadtteilmuseums. Wie Dezernentin Frau Weber auf der letzten Online Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 2 erklärte stünde das Gelände der Roten Kreuz Baracke in der Kaufunger Straße 9 eventuell zur Verfügung. Da die Baracke schon 50 Jahre alt ist, und erneuert werden müsste, bestünde die Möglichkeit, auf dem gelände, unter Beibehaltung des Baumbestandes, ein 3 - 4 geschossiges Gebäude in Holz Verbund Bauweise zu errichten, wie beim Adorno Gymnasium. Falls Alle diese Möglichkeiten nicht machbar sind, soll der Magistrat beauftragt werden, ein geeignetes Gebäude für diesen Zweck zu suchen. Von der Größe her ginge z.B. die alte Fabrik in der Leipziger Straße 69 HH. Es soll aber auf keinen Fall das Studierenden Haus ( Offenes Haus der Kulturen ) sein. Der Magistrat hat es bei der Entwicklung des Kulturkampus versäumt, ein Soziales Zentrum dort anzusiedeln Nicht zuletzt besteht für den wachsenden Stadtteil dringender Bedarf an einem neuen Bürgerhaus, da das Musikübungszentrum am Schönhof vor allem als solches genutzt wird und auch ein großer Bedarf an entsprechenden Räumen besteht. Bockenheim darf nicht sein letztes Bürgerhaus verlieren! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.05.2020, OF 1061/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2020, OF 1076/2 Betreff: Gesundheit geht vor! Fußgängerinnen und Fußgängern auf der Leipziger Straße zum Schutz vor Corona die Nutzung der Fahrbahn gestatten Vorgang: OM 4956/19 OBR 2; ST 2087/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird mit Verweis auf eine Eilbedürftigkeit nach § 4 Abs. 10 S. 4 der Geschäftsordnung für Ortsbeiräte gebeten innerhalb von vier Wochen, zu prüfen und zu berichten, a) ob und in welchem räumlichen Umfang die Leipziger Straße für den Zeitraum der Corona-Pandemie für den Autoverkehr gesperrt werden kann und sollte, um den Fußgänger*innen die Einhaltung der Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern zu ermöglichen, um so den Infektionsschutz effektiv zu ermöglichen und die Verkehrssicherheit der Fußgänger*innen zu erhöhen. Festgestellt sei an dieser Stelle, dass die Fußgänger*innen derzeit häufig auf die Fahrbahn für Autos und Fahrrädern ausweichen, um gegenseitig den Abstand möglichst zu wahren. b) wie die Fußgänger*innen auf stark frequentierten Einkaufsstraßen, insbesondere der Leipziger Straße, die Fußgänger*innen auf die dringende Empfehlung zum Tragen einer Mund- Nasenmaske für den Zeitraum der Corona-Pandemie aus Infektionsschutzgründen hingewiesen werden können. c) falls die Frage zu a.) bejaht wird, sollte bei der Umsetzung der Beschluss des OBR2 vom 19.08.2019, OM 4956, mit der zusätzlichen Fragestellung Anwendung finden, ob bei der Sperrung in dieser Situation, die Leipziger Straße auch für den Fahrradverkehr mindestens teil- und zeitweise gesperrt werden sollte. Begründung: Aufgrund der starken Frequentierung und der engen Gehwege auf der Leipziger Straße ist die nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes so dringend geforderte Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern nicht möglich. Häufig wechseln nun Fußgänger, um den Mindestabstand, zu wahren auf die Fahrbahn für Autos und Radfahrer, so dass gefährliche Verkehrssituationen die Folge sind. Auch vor dem Hintergrund der weitgehenden Kontakteinschränkungen und der weiteren notwendigen Maßnahmen, die zum Schutz der Bevölkerung im öffentlichen Raum getroffen wurden, muss die Sicherheit der Anwohner*innen auch bei der Grundversorgung mit Lebensmitteln gewährleistet werden. Diese Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Passant*innen könnte darüber hinaus auch dem Ankurbeln des Einzelhandels dienen, da viele Menschen aktuell die Leipziger Straße aus gesundheitlichen Gründen meiden müssen. Zudem verhindern Schlangen, die sich vor Geschäften aufgrund von Zugangsbeschränkungen bilden, und zahlreiche Baustellen, dass sich die Menschen auf der Leipziger Straße besser verteilen können. Der Ortsbeirat hat in seinem Beschluss vom 19.08.2019, OM 4956, zahlreiche Hinweise gegeben, wie die Umsetzung einer Sperrung stattfinden könnte. Aus dem Beschluss ergeben sich ggf. auch Chancen für den Einzelhandel und die Gastronomie in dieser besonderen Situation. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4956 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2087 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 41 Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion wird über die Buchstaben der Vorlage OF 1076/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1629 2020 Die Vorlage OF 1076/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "räumlichen" die Worte "und zeitlichen" eingefügt werden. Abstimmung: Buchstaben a) und c): 2 CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 2 CDU (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Buchstabe b) 3 CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 2 CDU und LINKE. (= Ablehnung)
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2020, OF 1068/2 Betreff: Bitte größere Papierkörbe für den Kurfürstenplatz Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, sechs neue Papierkörben für den Kurfürstenplatz aufzustellen, die groß genug sind z.B. Pizzakartons zu fassen. Der Ortsbeirat ist bereit sich hierfür an den Kosten mit einem angemessenen Betrag zu beteiligen. Begründung: Der Kurfürstenplatz wird gerne genutzt, um mitgebrachte Speisen an den Tischen oder Bänken zu verzehren. Die bisher aufgestellten Papierkörbe können die Pizzakartons nicht aufnehmen. Die Kartons werden zwar draufgelegt, fallen dann aber schnell herunter und verschandeln der Platz. Daher wären neue Papierkörbe gut. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6063 2020 Die Vorlage OF 1068/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Antragstenor die Absätze in die Ziffern 1. und 2. untergliedert und dem zweiten Absatz die Worte "Hierfür wird der Magistrat um eine Kostenschätzung gebeten. Der Ortsbeirat wird gegebenenfalls mit gesondertem Beschluss Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung stellen." angefügt werden. Abstimmung: Erster Absatz: Einstimmige Annahme Zweiter Absatz: 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 2 CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2020, OF 1061/2 Betreff: Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Das ehemalige DIPF in der Schlossstr. 29 soll als Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Str. in ein soziales Zentrum umgewandelt werden. Hier könnten Einrichtungen einziehen, die z. Zt. unzureichend untergebracht sind wie das Nachbarschaftsheim Bockenheim und das JUZ Bockenheim bzw. noch über keinerlei Räume im Stadtteil verfügen wie der Geschichtsverein Die Freunde Bockenheims. Darüberhinaus könnte das Gebäude als neuer Bürgertreff dienen. 2. Alternativ sollte das z. Zt. als schulischer Ausweichstandort genutzte Gebäude der früheren Sophienschule in der Falkstraße als soziales Zentrum für den Stadtteil zur Verfügung gestellt werden, soweit das mit einer künftigen schulischen Nutzung zu vereinbaren ist. Begründung: Im Rahmen der Sanierung Bockenheims wurden Einrichtungen für die Bevölkerung des Stadtteils geschaffen, die jetzt in dieser Funktion nicht mehr vorhanden sind - der Internationale Treff mit dem Kinderhaus Adalbertstraße und der frühere Bürgertreff Titania in der Basaltstraße. Das Bürgerhaus in der Schwälmer Str. soll Ende des Jahres abgerissen werden. Trotz steigender Einwohnerzahlen wurden und werden somit wichtige soziale und kulturelle Einrichtungen Bockenheims abgebaut. Der Bedarf von 3 weiteren Grundschulen in Bockenheim inklusive Schönhofvierrtel, ist strittig. Nach Auskunft der früheren Rektorin der Bonifatiusschule werden jährlich nur ca. 50 - 60 Kinder der Schule zugewiesen, während das Schulamt einen Bedarf von ca. 90 Plätzen prognostiziert hat. Ein weiterer Verlust an Schüler/innen durch die Eröffnung einer neuen Grundschule werde sich negativ auf die Arbeit der Bonifatiusschule auswirken. Der Ortsbeirat 2 stellte daraufhin eine Anfrage nach den der Planung zugrunde liegenden Zahlen, die bis heute nicht beantwortet wurde. Da eine weitere Grundschule für das zukünftige Schönhofviertel vorgesehen ist, sollte auch im Hinblick auf die Haushaltslage die Umwandlung des DIPF in eine Grundschule nochmals kritisch geprüft werden. Das Gebäude wurde erst vor wenigen Jahren grundsaniert und ist daher bis auf den im Keller nachgewiesenen Schimmelbefall in gutem baulichen Zustand. Der große Saal im Erdgeschoß ist fast barrierefrei für Veranstaltungen nutzbar. . Mögliche alternative Nutzungen wären u.a.denkbar für das Nachbarschaftsheim Bockenheim in der Salvador-Allende-Straße, das nach dem Abriss des Sozial-rathauses am Rohmerplatz nun an seinem neuen Standort regelmäßig von Miet- erhöhungen betroffen ist, so dass für die Einrichtung die Gefahr besteht, ihr pädagogisches Angebot zukünftig einschränken zu müssen. Das JUZ Bockenheim ist seit mehr als einem Jahrzehnt in einer ehemaligen Zweigstelle der Stadtsparkasse untergebracht. Hier stellt sich die Frage, ob die Räume für die Aufrechterhaltung der Arbeit ausreichend sind. Der Verein der Freunde Bockenheims feiert in diesem Jahr sein 40jähriges Bestehen. Der Verein konnte früher das als Sanierungsbüro dienende Delkeskamp- Haus für seine Ausstellungen nutzen. Z. Zt. kann der Verein seine Bilder noch im Bürgertreff Schwälmer Str. ausstellen, diese Möglichkeit entfällt mit dem Abriss des Gebäudes. Seit seiner Gründung fordert der Verein die Einrichtung eines Stadtteil- museums. Nicht zuletzt besteht für den wachsenden Stadtteil dringender Bedarf an einem neuen Bürgerhaus, da das Musikübungszentrum am Schönhof vor allem als solches genutzt wird und auch ein großer Bedarf an entsprechenden Räumen besteht. Bockenheim darf nicht sein letztes Bürgerhaus verlieren! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.05.2020, OF 1073/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2020, OF 1057/2 Betreff: Wie wird anlässlich der aktuellen Verbreitung des Covid-19-Virus der Infektionsschutz in Unterkünften für Obdachlose und Geflüchtete gewährleistet? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten Der Ortsbezirk 2, insbesondere der Stadtteil Bockenheim, ist Standort einer ganzen Reihe von Wohnheimen, Übergangsunterkünften und Hotels, die als Notunterkünfte für Obdachlose und Geflüchtete im Auftrag des Jugend- und Sozialamts belegt werden. Hinsichtlich der Sicherstellung des aktuell erforderlichen Infektionsschutzes stellen sich folgende Fragen: 1. Wie viele Menschen leben z. Zt. im Bereich des Ortsbezirks 2 in Einrichtungen der Obdachlosen- bzw. Flüchtlingshilfe? 2. Wird bei der Belegung der Unterkünfte für Alleinstehende, Paare und Familien den aktuellen Erfordernissen des Infektionsschutzes Rechnung getragen? a) Erfolgt vor der Einweisung eine Testung auf den Corona-Virus? b) Ermöglichen Größe und Gestaltung der dicht belegten Unterkünfte den aus Sicht des Infektionsschutzes erforderlichen Abstand zwischen den Bewohner/innen? c) Werden in ausreichendem Maß Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt? Wer ist für die Wahrung der Hygiene-Standards verantwortlich? d) Wie ist in den einzelnen Unterkünften incl. der Hotels die Ausstattung mit eigenen Kochgelegenheiten und eigenen sanitären Anlagen? 3. Wurden bereits Corona-Infektionen in den Unterkünften festgestellt und wie haben die zuständigen Behörden ggf. darauf reagiert? 4. Wurden Konzepte für die Sicherung des Infektionsschutzes in den einzelnen Unterkünften bereits ausgearbeitet und die Stadtverordnetenversammlung darüber in Kenntnis gesetzt? Begründung: Wenn sich Passant/innen auf der Leipziger Straße Gedanken machen, ob sie die gebotenen Abstände voneinander einhalten können, stellt sich die Frage, wie sorg- fältig der Infektionsschutz für sog. vulnerable Gruppen in Gemeinschaftsunterkünften organisiert ist. Neben zwei größeren Einrichtungen für Geflüchtete und den beiden Wohnheimen des Ev. Vereins für Wohnraumhilfe (der auch im Auftrag des Jugend-und Sozialamts die Belegungen vornimmt) befinden sich im Bereich des Ortsbezirks 2 eine Reihe weiterer als Notunterkünfte verwandte Wohnheime, Übergangsunterkünfte und Hotels, die für Geflüchtete und örtliche Obdachlose genutzt werden. Aufgrund der bestehenden Wohnungsnot leben die Betroffenen in der Regel mehrere Monate, in Einzelfällen auch Jahre in diesen Unterkünften. Die Unterbringung erfolgt auf engem Raum, für eine Person gelten 8 qm als aus- reichend, für zwei Personen 12 qm. Kommerziell genutzte Häuser wie das Wohn- heim Juliusstraße oder Pensionen verfügen oft über keine oder nur Gemeinschafts- kochgelegenheiten, die sanitären Anlagen werden gemeinschaftlich genutzt, so dass die Vorgaben bzgl. der zu wahrenden Abstände - wenn überhaupt - nur mit großer Disziplin einzuhalten sind. Soweit keine Sozialarbeiter/innen vor Ort eingesetzt sind, gibt es in den Unterkünften auch in Konfliktfällen keinen Ansprechpartner. Die Sozialdienste im Jugend- und Sozial- bzw. Gesundheitsamt sind z. Zt. telefonisch kaum erreichbar. Der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes ist in dieser Funktion nicht mehr tätig, sondern bedient die Corona-Hotline des Gesundheitsministeriums. Erschwerend kommt hinzu, dass das Jugend-und Sozialamt Alleinstehende grundsätzlich mit ihnen zuvor nicht bekannten Personen aufgrund des Mangels an Einzelzimmern oder unter Kostenaspekten in Doppelzimmer einweist. Die Bewohner/innen können unter diesen Umständen auch nicht ansatzweise ihre Privatsphäre schützen, an wirksamen Infektionsschutz ist nicht zu denken. Viele Menschen in Notunterbringung haben Vorerkrankungen, sind suchtkrank oder leiden unter psychischen Auffälligkeiten. Während die Schutzmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen noch überwiegend durch weitgehende Absperrung der Häuser durchgesetzt werden, verlassen die meisten Bewohner/innen von Notunterkünften tagsüber das Haus, um Arbeit oder Ausbildung nachgehen oder ggf. auch an Sprachkursen teilnehmen zu können. Außerdem sind sie für den Kauf ihrer Lebensmittel selbst zuständig. Covid-19-Infizierte unter den Bewohner/innen könnten demnach Kontaktpersonen infizieren oder selbst infiziert werden. Bund und Länder haben bereits Mitte April die Erstellung von Konzepten zur Sicherung des Infektionsschutzes in den entsprechenden Einrichtungen für "vulnerable Gruppen" gefordert. So müssten die erforderlichen Hygienestandards in den jeweiligen Einrichtungen festgeschrieben werden. Nach Angabe des Hess. Gesundheitsministeriums werden auch "zum Schutz vulnerabler Gruppen und zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung aktuell Konzepte für Testungen im Sinne eines Screenings erarbeitet". (zit. nach Frankfurter Rundschau vom 06.04.20). Trotz gegenteiliger langjähriger Behördenerfahrung bleibt in diesem Fall zu hoffen, dass die gewünschten Konzepte, wenn es sie denn gibt, auch umgehend umgesetzt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1628 2020 Die Vorlage OF 1057/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 2 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2020, OF 1066/2 Betreff: Bau einer Rampe für einen barrierefreien Zugang anlässlich des Umbaus des Westbahnhofs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Beim Umbau des Westbahnhofs wird ein barrierefreier Zugang von der Kasseler Straße zur Solmsstraße geschaffen. Die Rampe soll, wie im Papier des ADFC vorgeschlagen, mit einer Steigung von 5,2 % erstellt werden (Variante 3). Die Stadt Frankfurt soll der Bahn die für den Bau notwendigen Grundstücke zur Verfügung stellen, soweit sie sich in ihrem Eigentum befinden. Begründung: Der Durchgang unter dem Westbahnhof ist ein wichtiger Verbindungsweg zwischen Bockenheim- Süd und der Leipziger Straße mit ihren Einkaufsmöglichkeiten. Ein regulärer barrierefreier Zugang kann nur - wie in Rödelheim geschehen - durch den Bau einer Rampe geschaffen werden. Der vorgesehene Aufzug ist allein nicht ausreichend, da mit häufigeren Ausfällen ggf. auch durch Vandalismus gerechnet werden kann. Ein Ausfall des Aufzugs bedeutet für mobilitätseingeschränkte Personen - Eltern mit Kinderwagen, Radfahrer etc.- den Umweg über die Voltastraße nehmen zu müssen. Der Bau einer Rampe ist daher erforderlich (s. Papier des ADFC vom 17.02.2020). Anlage 1 (ca. 1,9 MB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1066/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1044/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2020, OF 1036/2 Betreff: Senkung der Erbbauzinsen, um bezahlbaren Wohnraum unter anderem in ehemaliger Akademie für Arbeit (AdA) zu schaffen Vorgang: V 416/17 OBR 2; ST 1384/17; V 1320/19 OBR 2; ST 1965/19 Der Ortsbeirat möchte beschließen: I. Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen: 1. der Erbbauzins auf städtischen Wohnbauflächen, die als öffentlich geförderter Wohnraum oder Wohngenossenschaften oder gemeinschaftlichen/ genossenschaftlichen Wohnprojekten im Rahmen einer Konzeptvergabe zu Wohnzwecken zur Verfügung gestellt werden, soll je nach der Höhe der jeweiligen konkreten Bodenrichtwerte (Nach der Regel: Je höher der Bodenrichtwert desto geringer der Erbbauzins) mit einem Erbbauzins von 0,5 % bis 1,5% des Bodenwerts angesetzt werden. 2. Dies gilt auch bereits für die Vergabe der Akademie der Arbeit. II. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten 1. inwieweit die Vergabe in Erbbaurecht zu einer Wertminderung des Grundstücks führt. 2. Inwieweit eine dinglich festgeschriebene Nutzung für gemeinschaftliches Wohnen und soziale Zwecke zu einer Wertminderung des Grundstücks bei Vergabe mit Erbbaurecht führt. 3. inwieweit sich die in den obigen Punkten angesprochene Wertminderung bei der Akademie der Arbeit konkret auswirkt. 4. ob bei der der Vergabe im Konzeptverfahren für die Ermittlung der absoluten Höhe des Erbbauzinses der Wert für eine wohnliche Nutzungsmöglichkeit ohne Beschränkung für die Flächen oder der durch die obigen Punkte geminderte Wert angesetzt werden soll. III. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten über die derzeitige Praxis der Verwaltung bei der Vereinbarung von Erbbaurechten zu berichten. Es wird um öffentliche Vorstellung des zuständigen Dezernats im Ortsbeirat gebeten. Insbesondere wird der Magistrat gebeten, a) die derzeitige Praxis der Verwaltung insbesondere zum zu Stande kommen der Höhe eines Erbbaurechtes zu skizzieren. b) zu prüfen und zu berichten, ob in der derzeitigen und vormaligen Praxis der Stadt Frankfurt Erbbaurechte an die jeweiligen Erwerber des Erbbaurechts für Wohnbauflächen in Form einer Einmalzahlung insoweit kapitalisiert werden bzw. wurden. c) falls die Frage zu b.) bejaht wird, zu prüfen und zu berichten, wie viele Einzelfälle dies in den vorigen Jahren waren. d) falls die Frage zu b.) bejaht wird, die Praxis der Verwaltung insbesondere zum zu Stande kommen der Höhe eines Erbbaurechtes durch Einmalzahlung zu berichten. e) welche sonstigen Maßnahmen aus Sicht des Magistrats bzgl. einer finanziellen Entlastung weiterhin in Frage kämen, um den Bewerber/innen die Umsetzung der auferlegten gemeinschaftsorientierten Ausrichtung der Wohnprojekte überhaupt zu ermöglichen? Begründung: Durch die in den letzten Jahren galoppierenden Bodenrichtwerte insbesondere im innenstadtnahen Bereichs Frankfurt wird über die Höhe des städtischen Erbauszinses neu zu entscheiden sein, um bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt weiter zu gewährleisten. Dies betrifft aktuell im Ortsbeiratsbezirk 2 die geplanten Wohnprojekte im Gebäude der ehemaligen Akademie für Arbeit (AdA), wird aber doch jede städtisch geplante Konzeptvergabe an Wohnprojekte und Genossenschaften betreffen, in dem für mittlere und untere Einkommen bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden soll. Am Beispiel der Akademie der Arbeit soll dies beispielhaft verdeutlicht werden (alle Angaben beruhen auf der Präsentation der KEG vom 19.2.2020 in den Räumlichkeiten der AdA): für das 1755 m2 große Grundstück veranschlagt die KEG einen jährlichen Erbbauzins von 146.981,25 € - 162.996 € (ersteres mit Gewerbe im EG, zweiteres als komplette Wohnbebauung). Das bedeutet für den Anteil, den allein der Erbbauzins für die monatliche Kaltmiete ausmacht, bei insgesamt 2440 m2 Nutzfläche 5,02 € - 5,67 €. Durch die Vergabe mittels Konzeptverfahren legt die Stadt solchen Projekten richtigerweise einige wichtige Vorgaben auf, die sowohl städtebauliche als aus sozialpolitische Ziele der Stadt zu erreichen helfen. So werden insbesondere eine langfristig günstige Miete sowie ein sozialer Mehrwert für das Quartier von den Projekten erwartet. Die Erfüllung dieser Auflagen stellt die Gruppen stets vor Herausforderungen. So treten sie teilweise einen Teil der von den Gruppe selbst finanzierten Wohnflächen für eine (teil)öffentliche Nutzung ab und engagieren sich in ihrer Freizeit für die Nachbarschaft. Gleichzeitig stehen die Gruppen aufgrund steigender Bodenpreise, die durch den Erbbauzins zu einer Erhöhung der Mietkosten führen, vor einer finanziellen Belastung. Entgegen der Annahme des Magistrats (St 1965/2019) wäre mit einer Anpassung des Erbbauzinses keine Ungleichbehandlung anderer Erbbauberechtigter verbunden, da es sich hier ja nicht um eine einfache Wohnnutzung handeln soll, sondern die Wohnprojekte gehalten sind, soziale oder kulturelle Angebote für ihre Nachbarn bzw. den Stadtteil zu schaffen - für die andere Projektgruppen von der Stadt finanziell gefördert werden. Diese Überlegungen gelten auch für den auf dem Campus Bockenheim noch zu schaffenden Wohn- bzw. sozial und/oder kulturell zu nutzenden Raum. Wohngruppen leisten einen wertvollen Beitrag für das Quartier und letztlich auch für die politischen Ziele der Stadt Frankfurt. Dies sollte seitens der Stadt Anerkennung und Unterstützung finden. Der bisherige Erbbauzinssatz ist hierbei derzeit eine zusätzliche Belastung. Bei der Konzeptvergabe bei der ehemaligen AdA am Rande des Campus Bockenheim in Bezug auf die konkreten Bodenrichtwerte könnte in der zeitlichen Perspektive der Konzeptvergabe auch ein Erbbauzins von <1% angemessen sein zur Verwirklichung der mit diesem Projekt verbundenen städtebaulichen Ziele. In der ST 1384 (07.08.2017) zur Frage des Erbbauzinses für die Flächen am Rohmerplatz, die die die KEG von der Stadt pachtet, gibt der Magistrat zur Kenntnis, dass sich der Bodenwert sehr wohl aufgrund festgeschriebener Nutzungsbeschränkungen mindern kann, was letztlich Einfluss auf die Höhe des Erbbauzinses hat. Im beschriebenen Fall ist der Wert durch die Vergabe eines Grundstücks als Erbbaurecht sowie der Nutzungseinschränkungen von 7.356.600 Euro auf 2.367.648 Euro gesunken. Der Erbbauzins beträgt mit 76.380,30 Euro/Jahr somit 1,04% vom ursprünglichen Bodenrichtwert bei uneingeschränkter Nutzung und 3,23% vom geminderten Bodenwert. Das zeigt, dass zum einen der Einfluss der Bodenwertminderung bei Vergabe in Rahmen von Konzeptverfahren allgemein zu klären ist. Zum anderen wird deutlich, dass ein Erbbauzins von höchstens 1% des Bodenrichtwertes für Flächen, die im Rahmen eines Konzeptverfahrens an gemeinschaftliche Wohnprojekte vergeben werden und damit einer Nutzungseinschränkung unterliegen, angemessen ist. Der Vergleich mit dem Rohmerplatz, bei dem es sich die Förderwürdigkeit aus der Nutzung durch KITA und studentisches Wohnen ergibt, ist aus Sicht der Antragsteller*innen schlüssig, da auch Wohnprojekten durch die Vorgaben der Konzeptvergabe und der Auswahl durch eine Jury faktisch auferlegt wird Teile des Gebäudes für soziale und/oder kulturelle - und damit förderungswürdige - Zwecke der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Eine öffentliche Vorstellung der derzeitigen Praxis des Magistrats bei Vergabe von Erbbaurechten ist aufgrund des großen Interesses der Bockenheimer Bürgerschaft (z.B. Ortsbeiratssitzung vom 18.01.2020) absolut wünschenswert. Die Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte ist ein richtiges und wichtiges Ziel der Wohnungspolitik der Stadt Frankfurt. Diese Projekte fördern nicht nur eine Durchmischung der Wohnbevölkerung sondern auch der Etablierung neuer und alternativer Formen des Zusammenlebens Antragsteller: SPD GRÜNE LINKE. Piraten Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.01.2020, OF 1014/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.04.2017, V 416 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1384 Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1320 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2019, ST 1965 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6054 2020 1. Die Vorlage OF 1014/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1036/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1036/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Parteien: SPD, GRÜNE, LINKE., Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2020, OF 1038/2 Betreff: Buchung Spielmobil Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. insgesamt 2.000,- EUR zur Verfügung, um das Spielmobil des Abenteuerspielplatzes Riederwald e.V. für nachfolgende Termine (Montag bis Freitag) in den Osterferien 2020 zu buchen: - 13.-17.04.2020: Kurfürstenplatz/Bockenheim Begründung: Die Kinder im Ortsbezirk 2, die ihre Osterferien zu Hause verbringen, sollen ab Ostermontag die Möglichkeit haben, eine abwechslungsreiche "Spielzeit" auf dem Kurfürstenplatz zu erleben. In Abstimmung mit der Kinderbeauftragten von Bockenheim und dem Abenteuerspielplatz Riederwald e.V. wurde der Standort als geeignet befunden. Im Gegensatz zu umliegenden Schulhöfen ist der Platz offen für alle Kinder im Stadtteil. Die jährlichen Opern- und Mainspiele sind für Kinder aus Bockenheim nicht immer leicht zu erreichen, deshalb sollte das Spielmobil zu den Kindern kommen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 414 2020 Die Vorlage OF 1038/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Ortsbeirat 2 stellt aus seinem Budget einen Betrag in Höhe von insgesamt 2.000 Euro zur Verfügung, um das Spielmobil des Abenteuerspielplatzes Riederwald e. V. in einem Zeitraum bis zum 30.06.2021 im Ortsbezirk 2 zu buchen. Die Kinderbeauftragten werden gebeten, einen geeigneten Standort vorzuschlagen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2020, OF 1034/2 Betreff: Unterstützung Kurfürstenplatz-Fest 2020 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellte dem Verein Begegnen in Bockenheim e.V. aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. 2.000,- EUR zur anteiligen Co-Finanzierung des "KuFü"-Festes 2020 zu Verfügung. Begründung: Das KuFü-Fest wurde im letzten Jahr in Bockenheim als nichtkommerzielle Veranstaltung sehr gut angenommen. Für die erneute Durchführung liegen derzeit u.a. Finanzierungszusagen der Naspa Stiftung, der Stiftung Citoyen sowie des Kulturamtes der Stadt Frankfurt vor. Die verbleibende Finanzierungslücke soll u.a. mit Mitteln des OBR 2 geschlossen werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 392 2020 Die Vorlage OF 1034/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "in Höhe von" die Worte "bis zu" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 1020/2 Betreff: Nachhaltiges Energiesparen: Umrüstung von Gasleuchten im Bereich des Ortsbezirkes 2 Vorgang: OM 1346/12 OBR 3; B 472/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Ergänzend zum Magistratsbericht B 472/2019 wird um Auskunft gebeten, in welchem Zeitraum die geplante Umrüstung der Gasleuchten in den Stadtteilen Westend, Bockenheim und Kuhwald er- folgen soll. Es handelt sich um Umrüstungsmaßnahmen in folgenden Straßen: - Emil-Claar-Straße Am Weingarten Buzzistraße - Feuerbachstraße Ginnheimer Straße Funckstraße - Lindenstraße Manskopfstraße - Siesmayerstraße (Planungen abgeschlossen) Begründung: Die Umrüstung der Gasleuchten geht auf einen entsprechenden Antrag des OBR 3 zurück (OM 1346/2012). Im o.g. Magistratsbericht werden zahlreiche bereits durchgeführte Maßnahmen ange- führt, für eine Reihe von Straßen gibt es jedoch keinerlei Hinweis auf den Stand der Planungen bzw. darauf, ob hier überhaupt noch Umrüstungsmaßnahmen vorgesehen sind. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1346 Bericht des Magistrats vom 06.12.2019, B 472 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1569 2020 Die Vorlage OF 1020/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 SPD, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Abluft Einrichtung in Donnaladan, Leipziger Straße 5 verlangen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Bruchfeldstraße ist eine zentrale Einkaufs- und Verkehrsader Niederrads. Leider ist die Straße selbst inzwischen stark beschädigt. Die gesamte Straße müsste dringend grundlegend saniert werden. Im Zuge dessen könnte auch mehr Platz für Außengastronomie in der Bruchfeldstraße geschaffen werden. Idealerweise entstünde hier eine Straße vergleichbar der Leipziger Straße in Bockenheim.
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Weiter lesen auf FFM.DELeipziger Straße zur Fußgängerzone machen
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Leipziger Straße in Bockenheim sollte zur verkehrsberuhigten Zone gemacht werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Vorschlag des Wirtschaftsstabs, durch kostenlose Parkplätze in der Innenstadt den Einzelhandel dort wieder beleben zu wollen (s. Frankfurter Rundschau vom 16.9.2020), setzt ein völlig falsches Signal, läuft allen Bemühungen für eine klimagerechte Verkehrswende zuwider und darf daher nicht zur Umsetzung kommen. Schon jetzt stauen sich v.a. an Samstagen vor den Parkhauseinfahrten die Autos, verstopfen die Straßen, beeinträchtigen Lebens- und Luftqualität in der Stadt. Wenn OB Feldmann schon Geld in die Hand nehmen möchte, um die Innenstadt zu beleben, sollte er nicht über eine App nachdenken, die "Einkäufe in der Innenstadt mit günstigeren Parkgebühren belohnt", sondern sein Gewicht als Aufsichtsratsvorsitzender des RMV dafür einsetzen, dass der RMV kostenlos werde, zumindest an Wochenenden und im innerstädtischen Tarifgebiet 50. Dies würde auch dem Einzelhandel außerhalb der Innenstadt zugute kommen, bspw. auf der Berger Straße oder der Leipziger Straße. Ein erster Zwischenschritt dahin könnte beispielsweise auch sein, dass die Fahrtkosten komplett mit dem Einkauf verrechnet werden, dass an der Ladenkasse oder in der Gastronomie bei Vorlage eines RMV-Tickets ein Rabatt gewährt wird, oder dass der Kassenbon eines Geschäfts, Cafés etc. als 'Ticket' für die Heimfahrt verwendet werden kann. Die durch weniger Verkehr und weniger parkende Autos frei werdenden Flächen können zum Flanieren und Verweilen einladen und zur Entzerrung der Außenflächen der Gaststätten, der Cafés oder bspw. des Wochenmarktes auf der Konstablerwache beitragen. Eine reduzierte Zahl der derzeit vorhandenen Parkplätze sollte dabei selbstverständlich weiterhin für Menschen mit Behinderungen oder alte Menschen, die auf das Auto angewiesen sind, reserviert sein. Im Gegenzug und zur Gegenfinanzierung sollen Parkplätze konsequent bewirtschaftet und die Parkgebühren deutlich angehoben werden.
Unterstützer: 273
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Weiter lesen auf FFM.DEIn einer Fußgängerzone, vor allem wenn sie so schöne Läden und Cafés wie die Leipziger Straße hat, lässt es sich entspannt flanieren, und die Kinder können spielen, ohne dass man in jedem Moment ein Auge auf sie haben muss. Gäbe es eine Fußgängerzone in der Leipzigerstraße, so wäre mehr Platz für die Menschen, die sich aktuell dort auf dem teilweise sehr engen Gehweg drängen, und die Leute, die mit dem Fahrrad zum Einkaufen fahren - ohne dass diese sich mit den dort viel Platz beanspruchenden Autos in die Quere kommen würden. Der Autoverkehr auf der Leipzigerstraße bringt nur einen geringen Anteil der Kunden in die Geschäfte, sorgt aber für unangenehme und gefährliche Situationen für Fußgänger und Radfahrer. Natürlich muss Lieferverkehr sowie Kranken- und Behindertentransport weiterhin möglich sein. Aber eine ganz oder teilweise Sperrung der Leipziger Straße für Autoverkehr dürfte für Anwohner wie Kunden ein Gewinn sein, und damit auch für den Einzelhandel!
Unterstützer: 52
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Weiter lesen auf FFM.DEWie jedes Wochenende zu sehen, sind die Mülleimer einfach zu klein. Dadurch liegt meistens alles daneben und bei entsprechendem Wind verteilt sich alles die ganze Leipziger Straße entlang.
Unterstützer: 5
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Weiter lesen auf FFM.DEFür eine Untersuchung der U-Bahn-Verbindung über Frankfurt (West) - Leipziger Straße - Miquel-/Adickesallee - Deutsche Nationalbibliothek - Höhenstraße - Habsburgerallee - Ostbahnhof. Diese könnte man größtenteils unter die B8 bringen und damit die Straßen abschnittsweise sperren bzw. aufreißen. Ermöglicht schnelle Umstiege zwischen sämtlichen U- und S-Bahnen.
Unterstützer: 13
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Ampel zwischen dem Kurfürstenplatz und dem Westbahnhof (an der Ecke Kurfürstenstraße / Schloßstraße) sollte für Fußgänger optimiert werden. Zwischen dem Drücken und dem eigentlichen Umschalten vergehen häufig mehr als 30 Sekunden, was den meisten Fußgängern zu lange ist. Dies führt dazu, dass dauernd Fußgänger die viel befahrene Straße bei Rot überqueren. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies eine viel verwendete Ampel ist (Verbindung Westbahnhof - Leipziger Straße) sollte über eine schnellere Ampelschaltung nachgedacht werden. Dies würde auch den unzähligen Kindern, die diese Ampel auf dem Weg zur Kita oder Schule überqueren zu Gute kommen, da sie weniger "schlechte Beispiele" zu sehen bekommen.
Unterstützer: 11
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Ampel zwischen dem Kurfürstenplatz und dem Westbahnhof (an der Ecke Kurfürstenstraße / Schloßstraße) sollte für Fußgänger optimiert werden. Zwischen dem Drücken und dem eigentlichen Umschalten vergehen häufig mehr als 30 Sekunden, was den meisten Fußgängern zu lange ist. Dies führt dazu, dass dauernd Fußgänger die viel befahrene Straße bei Rot überqueren. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies eine viel verwendete Ampel ist (Verbindung Westbahnhof - Leipziger Straße) sollte über eine schnellere Ampelschaltung nachgedacht werden. Dies würde auch den unzähligen Kindern, die diese Ampel auf dem Weg zur Kita oder Schule überqueren zu Gute kommen, da sie weniger "schlechte Beispiele" zu sehen bekommen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Ampel zwischen dem Kurfürstenplatz und dem Westbahnhof (an der Ecke Kurfürstenstraße / Schloßstraße) sollte für Fußgänger optimiert werden. Zwischen dem Drücken und dem eigentlichen Umschalten vergehen häufig mehr als 30 Sekunden, was den meisten Fußgängern zu lange ist. Dies führt dazu, dass dauernd Fußgänger die viel befahrene Straße bei Rot überqueren. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies eine viel verwendete Ampel ist (Verbindung Westbahnhof - Leipziger Straße) sollte über eine schnellere Ampelschaltung nachgedacht werden. Dies würde auch den unzähligen Kindern, die diese Ampel auf dem Weg zur Kita oder Schule überqueren zu Gute kommen, da sie weniger "schlechte Beispiele" zu sehen bekommen.
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Weiter lesen auf FFM.DEMeine Idee wäre es in Zeiten von Corona beliebte Einkaufsstraßen bzw. Straßen mit hoher Gastronomie-Dichte (Kaiserstraße, Leipziger Straße, Berger Straße) ab 16 Uhr für den Verkehr zu sperren. Bis dahin ist der Anlieferverkehr durch. Dann könnten die Restaurants hygienekonform mit Abstand Tische auf die Straße stellen. Das wäre ein einfach umzusetzendes, billiges Konjunkturprogramm für die Frankfurter Gastro-Wirtschaft.
Unterstützer: 76
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Weiter lesen auf FFM.DEEs ist fast traurig festzustellen, dass Frankfurt in Stadtnahen Gebieten, wie Bockenheim Ecke Leipziger Straße, nur 16.000er Internetleitungen hat. Es gibt genug Fördermittel ob Land, Bund oder EU und die Stadt schafft es nicht diese abzurufen. Es ist Aufgabe der Telekommunikationskonzernen Leitungen auszubauen, jedoch fördert die Stadt so viele Dinge, dass der Internetausbau dort defintiv einen Platz verdient.
Unterstützer: 4
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Weiter lesen auf FFM.DESperrung von Einkaufsstraßen für den Autoverkehr bis zum 27. April 2020. In den Stadtteilen Bockenheim (Leipziger Straße), Sachsenhausen (Schweitzer Straße), Nordend(Berger Straße) kommt es immer wieder zu der Situation, die Distanz von 1,50 m als Fußgänger nicht einhalten zu können. Die Bürgersteige sind dazu nicht ausgelegt, und deswegen fordere ich,Dass diese Straßen bis zum 27. April 2020 aufgrund der Ausgangsbeschränkungen für den Autoverkehr gesperrt werden.
Unterstützer: 46
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Weiter lesen auf FFM.DELeider plündern Krähen oft die Mülleimer beim Spielplatz auf dem Kurfürstenplatz in Bockenheim. Dadurch fliegt oft Müll durch die Gegend, auch in den Sandkasten. Darüber freuen auch höchstens die Ratten, die es hier ja leider auch gibt. Es wäre klasse, wenn die Stadt die Mülleimer nachrüsten oder austauschen könnte!
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Leipziger Straße fußgänger- und fahrradfreundlicher machen.
Unterstützer: 37
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Herrentoilette in der U-Bahnstation Leipziger Straße stinkt seit Jahren unerträglich. Man kann meist nur daran vorbeigehen, wenn man die Luft anhält. Die Toilette sollte eine Grundreinigung erhalten und dann mit Duftspendern ausgestattet werden und evtl. bis dahin geschlossen werden.
Unterstützer: 6
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Weiter lesen auf FFM.DEIm Bereich des Kurfürstenplatzes, der Großen Seestraße und der Rohmerstraße mangelt es sehr an Anwohnerparkplätzen. Aufgrund der Nähe zur Leipziger Straße, parken dort sehr viele von außerhalb Kommende. Vor allem an Wochenenden bleibt so für Anwohner kein Platz mehr, in der Nähe ihres Wohnorts zu parken. Es wäre daher angebracht, Parkplätze für Anwohner einzurichten, damit dieses Problem gelöst wird
Unterstützer: 6
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Weiter lesen auf FFM.DEIm Bereich des Kurfürstenplatzes, der Großen Seestraße und der Rohmerstraße mangelt es sehr an Anwohnerparkplätzen. Aufgrund der Nähe zur Leipziger Straße, parken dort sehr viele von außerhalb Kommende. Vor allem an Wochenenden bleibt so für Anwohner kein Platz mehr, in der Nähe ihres Wohnorts zu parken. Es wäre daher angebracht, Parkplätze für Anwohner einzurichten, damit dieses Problem gelöst wird
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Weiter lesen auf FFM.DEIm Bereich des Kurfürstenplatzes, der Großen Seestraße und der Rohmerstraße mangelt es sehr an Anwohnerparkplätzen. Aufgrund der Nähe zur Leipziger Straße, parken dort sehr viele von außerhalb Kommende. Vor allem an Wochenenden bleibt so für Anwohner kein Platz mehr, in der Nähe ihres Wohnorts zu parken. Es wäre daher angebracht, Parkplätze für Anwohner einzurichten, damit dieses Problem gelöst wird
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Weiter lesen auf FFM.DEIm Bereich des Kurfürstenplatzes, der Großen Seestraße und der Rohmerstraße mangelt es sehr an Anwohnerparkplätzen. Aufgrund der Nähe zur Leipziger Straße, parken dort sehr viele von außerhalb Kommende. Vor allem an Wochenenden bleibt so für Anwohner kein Platz mehr, in der Nähe ihres Wohnorts zu parken. Es wäre daher angebracht, Parkplätze für Anwohner einzurichten, damit dieses Problem gelöst wird
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Stadtteil Bockenheim wird geprägt durch die Schlossstraße. In der Mitte der Schlossstraße verläuft eine Straßenbahntrasse mit zwei Gleisen. Leider sieht die Gleisanlage sehr trostlos aus, es gleicht einer Wüste. Ich möchte anregen, dass diese Trasse mit Erde aufgefüllt wird und darauf Gras angesetzt wird, so dass eine gepflegte Rasenfläche entsteht. Ähnliches ist auf der Ludwig Ehrhardt Anlage an der Messe zu sehen. Das würde das Stadt Klima günstig beeinflussen, außerdem würde diese trostlose Landschaft durch grün deutlich aufgefrischt. Auch der nahe Bernus Park wird mit dem Kurfürstenplatz optisch verbunden und dadurch an Attraktivität gewinnen.
Unterstützer: 56
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Weiter lesen auf FFM.DEAnfang 2017 wurde der letzte Versuch unternommen einen Vorschlag zur teilweisen Sperrung (allerdings nur der oberen!) Leipziger Straße im Ortsbeirat voran zu treiben. Damals ist aufgrund von Bedenken von Anwohner*innen und Einzelhändler*innen alles verblieben wie bisher. Inzwischen liegen Studien vor, dass der Umsatz in autofreien Gebieten sogar steigt. Aktuell sind die meisten Autofahrer*innen ohnehin vergeblich auf der Suche nach Parkraum und fahren um den Block, parken oft 2. Reihe auf Radweg oder Bürgersteig und der Stress für alle Verkehrsteilnehmer*innen und Einkaufende ist auch durch straßenbedingten Platzmangel, Lärm und Gestank unnötig hoch. Der Raum kann für einen sicheren Radweg in der der Straßenmitte und deutlich mehr Platz für Fußgänger und Gastronomie genutzt werden. Ausnahmen für Anwohner, Schwerbehinderte und Lieferverkehr (z.B. Schritttempo) können geplant werden. Falls dieser Vorschlag (immer noch) keine Mehrheit findet, könnte an probeweisen autofreien Wochenenden der Effekt auf Besucherzahlen, Umsatz und Zufriedenheit evaluiert werden.
Im Kreuzungsbereich Sophienstr./Am Weingarten/Blanchardstraße (Bockenheim) steht eine Ampelanlage. Diese wird regelmäßig/mehrfach täglich bei Rot von Autofahrern überfahren, was hier für die Schulkinder und älteren Mitmenschen eine besondere Gefahr darstellt (die Grünphase ist recht kurz). Für Fußgänger ist es besonders gefährlich, da vor allem abbiegende Autofahrer, die aus dem Weingarten kommen, die Ampel schlichtweg übersehen. Desweiteren wird in diesem Teil der Sophienstraße sehr oft die zulässige Geschwindigkeit überschritten, immer wieder in Kombi mit dem Überfahren bei Rot. Eine Blitze die Rotlichtvergehen und Geschwindigkeitsüberschreitungen erfasst, macht hier sicherlich Sinn.
Unterstützer: 9
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Weiter lesen auf FFM.DEAuf der Leipziger Einkaufsstraße ist es immer schwieriger einzukaufen. Die Gehwege werden immer enger. Die Läden stellen ihre Werbeschilder auf den Gehweg. Die Kinderwägen kommen kaum durch. Es staut sich bei der Menschenmenge. Da macht das Einkaufen nicht viel Spaß. Es wäre toll auf die Fahrbahn auszuweichen. Es ziehen immer mehr Menschen nach Bockenheim und es wurde ein großer Komplex mit Wohnungen gebaut, aber die Infrastruktur verändert sich kaum. Schade. Für Familien wäre eine autofreie Leipziger Straße am Besten.
Unterstützer: 10
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Unterführung am Westbahnhof wird nicht nur von Fahrgästen benutzt, sondern von zahlreichen Fußgängern auch als Durchgang aus dem Gebiet Voltastraße in Richtung Kurfürstenplatz. Für viele Start-Ziel-Relationen ist dies der kürzeste Weg, die Bahnstrecke zu überqueren. Häufig sieht man auch Radfahrer, die ihr Fahrrad die Treppe hinunter tragen, durch die Unterführung schieben und wieder hinauftragen. Am schönsten wäre natürlich ein separater, befahrbarer Fahrradtunnel. Dass das nicht kurzfristig realisierbar ist, ist leicht einzusehen. Eine Fahrradrille an beiden Treppen ist hingegen eine kostengünstige Lösung, die für viele Bürger Bockenheims zu einer deutlichen Mobilitätsverbesserung im Nahbereich führen würde. Platzprobleme gibt es auf den Treppen auch nicht. So könnten Fahrradfahrer ihr Gefährt bequem die Rille hinunter und an der anderen Treppe wieder hinaufschieben.
Unterstützer: 3
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Weiter lesen auf FFM.DEIm Industriehof sollte ein kleiner Supermarkt eröffnet werden, da im nahen Umfeld ledig eine Bäckerei bzw. eine Filiale einer Bäckerei sowie ein Getränkehandel vorherrscht. Die nächsten Einkaufsmöglichkeiten bestehen in der Leipziger Straße, Große Nelkenstraße oder in Rödelheim, wodurch die Einkäufe (gerade größere Einkäufe) nur mit dem Auto, der U-Bahn oder dem Bus zu bewältigen sind.
Die Leipziger Straße ist zu schmal für den vorhandenen Pkw-Verkehr. Speziell beim Ein- und Ausparken kommt es häufig zum Erliegen des Verkehrs, auch per Fahrrad ist eine Vorbeifahrt oft nicht möglich. Es soll daher untersucht werden, wie der Pkw-Verkehr reduziert werden kann z.B. durch eine modifizierte Einbahnstraßenregelung, die jeweils nur eine Fahrt bis zur nächsten Kreuzung zulässt oder eine generelle Sperrung für Kfz (Lieferverkehr kann selbstverständlich zeitlich eingeschränkt zugelassen werden).
Unterstützer: 15
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Weiter lesen auf FFM.DEEine horrende Zahl von ca. 1,5 Mio Quadratmetern Bürofläche stehen in Frankfurt leer, also fast 12 % des gesamten Bestandes laut Statistik des Immobilien-Dienstleisters Jones Lang LaSalle. Zum Vergleich: In London stehen 5,4% der Büros leer, in Paris 7,5%. Die nach Einwohnern doppelt so grosse Stadt Hamburg hat nur halb so wenig Quadratmeter-Buroleerstand wie Frankfurt. Das ist sehr verwunderlich und ist kein ruhmesblatt fuer die Stadt. Es zeigt u.a., dass die Umwandlung in Wohnraum nicht attraktiv genug zu sein scheint (und der gewerbliche Immobilienmarkt in Frankfurt sich komplett von der Realität getrennt hat). Es scheint immer lukrativer zu werden, Immobilien in zentralen Lagen über längere Zeiträume verwahrlosen und leer stehen zu lassen (und Leerstand steuerlich abzuschreiben). Der Ex-Kaufhof an der Leipziger Straße war ein besonders krasses Beispiel für das „Katz und Maus Spiel“ einiger weniger Eigentümer. Leider erlaubt die Rechtslage zur Besteuerung von Grundstücken und Gebäuden keine Steuererhebung auf den Leerstand von Immobilien seitens der Stadt. Die Stadtverwaltung von Paris hat eine solche Besteuerung allerdings gerade eingeführt. Daher sollten neue Anreize gesetzt werden. Anstatt Strafen gegen Verwahrlosung und lange, spekulative Leerstandsfristen auszusprechen, könnten auch städtische Zuschüsse hilfreich sein (ähnlich wie im Bahnhofsviertel mit gutem Erfolg praktiziert), besonders in den Randlagen.
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Weiter lesen auf FFM.DEAbluft Einrichtung in Donnaladan, Leipziger Straße 5 verlangen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Bruchfeldstraße ist eine zentrale Einkaufs- und Verkehrsader Niederrads. Leider ist die Straße selbst inzwischen stark beschädigt. Die gesamte Straße müsste dringend grundlegend saniert werden. Im Zuge dessen könnte auch mehr Platz für Außengastronomie in der Bruchfeldstraße geschaffen werden. Idealerweise entstünde hier eine Straße vergleichbar der Leipziger Straße in Bockenheim.
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Weiter lesen auf FFM.DELeipziger Straße zur Fußgängerzone machen
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Leipziger Straße in Bockenheim sollte zur verkehrsberuhigten Zone gemacht werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Vorschlag des Wirtschaftsstabs, durch kostenlose Parkplätze in der Innenstadt den Einzelhandel dort wieder beleben zu wollen (s. Frankfurter Rundschau vom 16.9.2020), setzt ein völlig falsches Signal, läuft allen Bemühungen für eine klimagerechte Verkehrswende zuwider und darf daher nicht zur Umsetzung kommen. Schon jetzt stauen sich v.a. an Samstagen vor den Parkhauseinfahrten die Autos, verstopfen die Straßen, beeinträchtigen Lebens- und Luftqualität in der Stadt. Wenn OB Feldmann schon Geld in die Hand nehmen möchte, um die Innenstadt zu beleben, sollte er nicht über eine App nachdenken, die "Einkäufe in der Innenstadt mit günstigeren Parkgebühren belohnt", sondern sein Gewicht als Aufsichtsratsvorsitzender des RMV dafür einsetzen, dass der RMV kostenlos werde, zumindest an Wochenenden und im innerstädtischen Tarifgebiet 50. Dies würde auch dem Einzelhandel außerhalb der Innenstadt zugute kommen, bspw. auf der Berger Straße oder der Leipziger Straße. Ein erster Zwischenschritt dahin könnte beispielsweise auch sein, dass die Fahrtkosten komplett mit dem Einkauf verrechnet werden, dass an der Ladenkasse oder in der Gastronomie bei Vorlage eines RMV-Tickets ein Rabatt gewährt wird, oder dass der Kassenbon eines Geschäfts, Cafés etc. als 'Ticket' für die Heimfahrt verwendet werden kann. Die durch weniger Verkehr und weniger parkende Autos frei werdenden Flächen können zum Flanieren und Verweilen einladen und zur Entzerrung der Außenflächen der Gaststätten, der Cafés oder bspw. des Wochenmarktes auf der Konstablerwache beitragen. Eine reduzierte Zahl der derzeit vorhandenen Parkplätze sollte dabei selbstverständlich weiterhin für Menschen mit Behinderungen oder alte Menschen, die auf das Auto angewiesen sind, reserviert sein. Im Gegenzug und zur Gegenfinanzierung sollen Parkplätze konsequent bewirtschaftet und die Parkgebühren deutlich angehoben werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEIn einer Fußgängerzone, vor allem wenn sie so schöne Läden und Cafés wie die Leipziger Straße hat, lässt es sich entspannt flanieren, und die Kinder können spielen, ohne dass man in jedem Moment ein Auge auf sie haben muss. Gäbe es eine Fußgängerzone in der Leipzigerstraße, so wäre mehr Platz für die Menschen, die sich aktuell dort auf dem teilweise sehr engen Gehweg drängen, und die Leute, die mit dem Fahrrad zum Einkaufen fahren - ohne dass diese sich mit den dort viel Platz beanspruchenden Autos in die Quere kommen würden. Der Autoverkehr auf der Leipzigerstraße bringt nur einen geringen Anteil der Kunden in die Geschäfte, sorgt aber für unangenehme und gefährliche Situationen für Fußgänger und Radfahrer. Natürlich muss Lieferverkehr sowie Kranken- und Behindertentransport weiterhin möglich sein. Aber eine ganz oder teilweise Sperrung der Leipziger Straße für Autoverkehr dürfte für Anwohner wie Kunden ein Gewinn sein, und damit auch für den Einzelhandel!
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Weiter lesen auf FFM.DEWie jedes Wochenende zu sehen, sind die Mülleimer einfach zu klein. Dadurch liegt meistens alles daneben und bei entsprechendem Wind verteilt sich alles die ganze Leipziger Straße entlang.
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Weiter lesen auf FFM.DEFür eine Untersuchung der U-Bahn-Verbindung über Frankfurt (West) - Leipziger Straße - Miquel-/Adickesallee - Deutsche Nationalbibliothek - Höhenstraße - Habsburgerallee - Ostbahnhof. Diese könnte man größtenteils unter die B8 bringen und damit die Straßen abschnittsweise sperren bzw. aufreißen. Ermöglicht schnelle Umstiege zwischen sämtlichen U- und S-Bahnen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Ampel zwischen dem Kurfürstenplatz und dem Westbahnhof (an der Ecke Kurfürstenstraße / Schloßstraße) sollte für Fußgänger optimiert werden. Zwischen dem Drücken und dem eigentlichen Umschalten vergehen häufig mehr als 30 Sekunden, was den meisten Fußgängern zu lange ist. Dies führt dazu, dass dauernd Fußgänger die viel befahrene Straße bei Rot überqueren. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies eine viel verwendete Ampel ist (Verbindung Westbahnhof - Leipziger Straße) sollte über eine schnellere Ampelschaltung nachgedacht werden. Dies würde auch den unzähligen Kindern, die diese Ampel auf dem Weg zur Kita oder Schule überqueren zu Gute kommen, da sie weniger "schlechte Beispiele" zu sehen bekommen.
Unterstützer: 11
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Ampel zwischen dem Kurfürstenplatz und dem Westbahnhof (an der Ecke Kurfürstenstraße / Schloßstraße) sollte für Fußgänger optimiert werden. Zwischen dem Drücken und dem eigentlichen Umschalten vergehen häufig mehr als 30 Sekunden, was den meisten Fußgängern zu lange ist. Dies führt dazu, dass dauernd Fußgänger die viel befahrene Straße bei Rot überqueren. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies eine viel verwendete Ampel ist (Verbindung Westbahnhof - Leipziger Straße) sollte über eine schnellere Ampelschaltung nachgedacht werden. Dies würde auch den unzähligen Kindern, die diese Ampel auf dem Weg zur Kita oder Schule überqueren zu Gute kommen, da sie weniger "schlechte Beispiele" zu sehen bekommen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Ampel zwischen dem Kurfürstenplatz und dem Westbahnhof (an der Ecke Kurfürstenstraße / Schloßstraße) sollte für Fußgänger optimiert werden. Zwischen dem Drücken und dem eigentlichen Umschalten vergehen häufig mehr als 30 Sekunden, was den meisten Fußgängern zu lange ist. Dies führt dazu, dass dauernd Fußgänger die viel befahrene Straße bei Rot überqueren. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies eine viel verwendete Ampel ist (Verbindung Westbahnhof - Leipziger Straße) sollte über eine schnellere Ampelschaltung nachgedacht werden. Dies würde auch den unzähligen Kindern, die diese Ampel auf dem Weg zur Kita oder Schule überqueren zu Gute kommen, da sie weniger "schlechte Beispiele" zu sehen bekommen.
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Weiter lesen auf FFM.DEMeine Idee wäre es in Zeiten von Corona beliebte Einkaufsstraßen bzw. Straßen mit hoher Gastronomie-Dichte (Kaiserstraße, Leipziger Straße, Berger Straße) ab 16 Uhr für den Verkehr zu sperren. Bis dahin ist der Anlieferverkehr durch. Dann könnten die Restaurants hygienekonform mit Abstand Tische auf die Straße stellen. Das wäre ein einfach umzusetzendes, billiges Konjunkturprogramm für die Frankfurter Gastro-Wirtschaft.
Unterstützer: 76
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Weiter lesen auf FFM.DEEs ist fast traurig festzustellen, dass Frankfurt in Stadtnahen Gebieten, wie Bockenheim Ecke Leipziger Straße, nur 16.000er Internetleitungen hat. Es gibt genug Fördermittel ob Land, Bund oder EU und die Stadt schafft es nicht diese abzurufen. Es ist Aufgabe der Telekommunikationskonzernen Leitungen auszubauen, jedoch fördert die Stadt so viele Dinge, dass der Internetausbau dort defintiv einen Platz verdient.
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Weiter lesen auf FFM.DESperrung von Einkaufsstraßen für den Autoverkehr bis zum 27. April 2020. In den Stadtteilen Bockenheim (Leipziger Straße), Sachsenhausen (Schweitzer Straße), Nordend(Berger Straße) kommt es immer wieder zu der Situation, die Distanz von 1,50 m als Fußgänger nicht einhalten zu können. Die Bürgersteige sind dazu nicht ausgelegt, und deswegen fordere ich,Dass diese Straßen bis zum 27. April 2020 aufgrund der Ausgangsbeschränkungen für den Autoverkehr gesperrt werden.
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Weiter lesen auf FFM.DELeider plündern Krähen oft die Mülleimer beim Spielplatz auf dem Kurfürstenplatz in Bockenheim. Dadurch fliegt oft Müll durch die Gegend, auch in den Sandkasten. Darüber freuen auch höchstens die Ratten, die es hier ja leider auch gibt. Es wäre klasse, wenn die Stadt die Mülleimer nachrüsten oder austauschen könnte!
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Leipziger Straße fußgänger- und fahrradfreundlicher machen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Herrentoilette in der U-Bahnstation Leipziger Straße stinkt seit Jahren unerträglich. Man kann meist nur daran vorbeigehen, wenn man die Luft anhält. Die Toilette sollte eine Grundreinigung erhalten und dann mit Duftspendern ausgestattet werden und evtl. bis dahin geschlossen werden.
Unterstützer: 6
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Weiter lesen auf FFM.DEIm Bereich des Kurfürstenplatzes, der Großen Seestraße und der Rohmerstraße mangelt es sehr an Anwohnerparkplätzen. Aufgrund der Nähe zur Leipziger Straße, parken dort sehr viele von außerhalb Kommende. Vor allem an Wochenenden bleibt so für Anwohner kein Platz mehr, in der Nähe ihres Wohnorts zu parken. Es wäre daher angebracht, Parkplätze für Anwohner einzurichten, damit dieses Problem gelöst wird
Unterstützer: 6
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Weiter lesen auf FFM.DEIm Bereich des Kurfürstenplatzes, der Großen Seestraße und der Rohmerstraße mangelt es sehr an Anwohnerparkplätzen. Aufgrund der Nähe zur Leipziger Straße, parken dort sehr viele von außerhalb Kommende. Vor allem an Wochenenden bleibt so für Anwohner kein Platz mehr, in der Nähe ihres Wohnorts zu parken. Es wäre daher angebracht, Parkplätze für Anwohner einzurichten, damit dieses Problem gelöst wird
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Weiter lesen auf FFM.DEIm Bereich des Kurfürstenplatzes, der Großen Seestraße und der Rohmerstraße mangelt es sehr an Anwohnerparkplätzen. Aufgrund der Nähe zur Leipziger Straße, parken dort sehr viele von außerhalb Kommende. Vor allem an Wochenenden bleibt so für Anwohner kein Platz mehr, in der Nähe ihres Wohnorts zu parken. Es wäre daher angebracht, Parkplätze für Anwohner einzurichten, damit dieses Problem gelöst wird
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Weiter lesen auf FFM.DEIm Bereich des Kurfürstenplatzes, der Großen Seestraße und der Rohmerstraße mangelt es sehr an Anwohnerparkplätzen. Aufgrund der Nähe zur Leipziger Straße, parken dort sehr viele von außerhalb Kommende. Vor allem an Wochenenden bleibt so für Anwohner kein Platz mehr, in der Nähe ihres Wohnorts zu parken. Es wäre daher angebracht, Parkplätze für Anwohner einzurichten, damit dieses Problem gelöst wird
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Stadtteil Bockenheim wird geprägt durch die Schlossstraße. In der Mitte der Schlossstraße verläuft eine Straßenbahntrasse mit zwei Gleisen. Leider sieht die Gleisanlage sehr trostlos aus, es gleicht einer Wüste. Ich möchte anregen, dass diese Trasse mit Erde aufgefüllt wird und darauf Gras angesetzt wird, so dass eine gepflegte Rasenfläche entsteht. Ähnliches ist auf der Ludwig Ehrhardt Anlage an der Messe zu sehen. Das würde das Stadt Klima günstig beeinflussen, außerdem würde diese trostlose Landschaft durch grün deutlich aufgefrischt. Auch der nahe Bernus Park wird mit dem Kurfürstenplatz optisch verbunden und dadurch an Attraktivität gewinnen.
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Weiter lesen auf FFM.DEAnfang 2017 wurde der letzte Versuch unternommen einen Vorschlag zur teilweisen Sperrung (allerdings nur der oberen!) Leipziger Straße im Ortsbeirat voran zu treiben. Damals ist aufgrund von Bedenken von Anwohner*innen und Einzelhändler*innen alles verblieben wie bisher. Inzwischen liegen Studien vor, dass der Umsatz in autofreien Gebieten sogar steigt. Aktuell sind die meisten Autofahrer*innen ohnehin vergeblich auf der Suche nach Parkraum und fahren um den Block, parken oft 2. Reihe auf Radweg oder Bürgersteig und der Stress für alle Verkehrsteilnehmer*innen und Einkaufende ist auch durch straßenbedingten Platzmangel, Lärm und Gestank unnötig hoch. Der Raum kann für einen sicheren Radweg in der der Straßenmitte und deutlich mehr Platz für Fußgänger und Gastronomie genutzt werden. Ausnahmen für Anwohner, Schwerbehinderte und Lieferverkehr (z.B. Schritttempo) können geplant werden. Falls dieser Vorschlag (immer noch) keine Mehrheit findet, könnte an probeweisen autofreien Wochenenden der Effekt auf Besucherzahlen, Umsatz und Zufriedenheit evaluiert werden.
Im Kreuzungsbereich Sophienstr./Am Weingarten/Blanchardstraße (Bockenheim) steht eine Ampelanlage. Diese wird regelmäßig/mehrfach täglich bei Rot von Autofahrern überfahren, was hier für die Schulkinder und älteren Mitmenschen eine besondere Gefahr darstellt (die Grünphase ist recht kurz). Für Fußgänger ist es besonders gefährlich, da vor allem abbiegende Autofahrer, die aus dem Weingarten kommen, die Ampel schlichtweg übersehen. Desweiteren wird in diesem Teil der Sophienstraße sehr oft die zulässige Geschwindigkeit überschritten, immer wieder in Kombi mit dem Überfahren bei Rot. Eine Blitze die Rotlichtvergehen und Geschwindigkeitsüberschreitungen erfasst, macht hier sicherlich Sinn.
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Weiter lesen auf FFM.DEAuf der Leipziger Einkaufsstraße ist es immer schwieriger einzukaufen. Die Gehwege werden immer enger. Die Läden stellen ihre Werbeschilder auf den Gehweg. Die Kinderwägen kommen kaum durch. Es staut sich bei der Menschenmenge. Da macht das Einkaufen nicht viel Spaß. Es wäre toll auf die Fahrbahn auszuweichen. Es ziehen immer mehr Menschen nach Bockenheim und es wurde ein großer Komplex mit Wohnungen gebaut, aber die Infrastruktur verändert sich kaum. Schade. Für Familien wäre eine autofreie Leipziger Straße am Besten.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Unterführung am Westbahnhof wird nicht nur von Fahrgästen benutzt, sondern von zahlreichen Fußgängern auch als Durchgang aus dem Gebiet Voltastraße in Richtung Kurfürstenplatz. Für viele Start-Ziel-Relationen ist dies der kürzeste Weg, die Bahnstrecke zu überqueren. Häufig sieht man auch Radfahrer, die ihr Fahrrad die Treppe hinunter tragen, durch die Unterführung schieben und wieder hinauftragen. Am schönsten wäre natürlich ein separater, befahrbarer Fahrradtunnel. Dass das nicht kurzfristig realisierbar ist, ist leicht einzusehen. Eine Fahrradrille an beiden Treppen ist hingegen eine kostengünstige Lösung, die für viele Bürger Bockenheims zu einer deutlichen Mobilitätsverbesserung im Nahbereich führen würde. Platzprobleme gibt es auf den Treppen auch nicht. So könnten Fahrradfahrer ihr Gefährt bequem die Rille hinunter und an der anderen Treppe wieder hinaufschieben.
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Weiter lesen auf FFM.DEIm Industriehof sollte ein kleiner Supermarkt eröffnet werden, da im nahen Umfeld ledig eine Bäckerei bzw. eine Filiale einer Bäckerei sowie ein Getränkehandel vorherrscht. Die nächsten Einkaufsmöglichkeiten bestehen in der Leipziger Straße, Große Nelkenstraße oder in Rödelheim, wodurch die Einkäufe (gerade größere Einkäufe) nur mit dem Auto, der U-Bahn oder dem Bus zu bewältigen sind.
Die Leipziger Straße ist zu schmal für den vorhandenen Pkw-Verkehr. Speziell beim Ein- und Ausparken kommt es häufig zum Erliegen des Verkehrs, auch per Fahrrad ist eine Vorbeifahrt oft nicht möglich. Es soll daher untersucht werden, wie der Pkw-Verkehr reduziert werden kann z.B. durch eine modifizierte Einbahnstraßenregelung, die jeweils nur eine Fahrt bis zur nächsten Kreuzung zulässt oder eine generelle Sperrung für Kfz (Lieferverkehr kann selbstverständlich zeitlich eingeschränkt zugelassen werden).
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Weiter lesen auf FFM.DEEine horrende Zahl von ca. 1,5 Mio Quadratmetern Bürofläche stehen in Frankfurt leer, also fast 12 % des gesamten Bestandes laut Statistik des Immobilien-Dienstleisters Jones Lang LaSalle. Zum Vergleich: In London stehen 5,4% der Büros leer, in Paris 7,5%. Die nach Einwohnern doppelt so grosse Stadt Hamburg hat nur halb so wenig Quadratmeter-Buroleerstand wie Frankfurt. Das ist sehr verwunderlich und ist kein ruhmesblatt fuer die Stadt. Es zeigt u.a., dass die Umwandlung in Wohnraum nicht attraktiv genug zu sein scheint (und der gewerbliche Immobilienmarkt in Frankfurt sich komplett von der Realität getrennt hat). Es scheint immer lukrativer zu werden, Immobilien in zentralen Lagen über längere Zeiträume verwahrlosen und leer stehen zu lassen (und Leerstand steuerlich abzuschreiben). Der Ex-Kaufhof an der Leipziger Straße war ein besonders krasses Beispiel für das „Katz und Maus Spiel“ einiger weniger Eigentümer. Leider erlaubt die Rechtslage zur Besteuerung von Grundstücken und Gebäuden keine Steuererhebung auf den Leerstand von Immobilien seitens der Stadt. Die Stadtverwaltung von Paris hat eine solche Besteuerung allerdings gerade eingeführt. Daher sollten neue Anreize gesetzt werden. Anstatt Strafen gegen Verwahrlosung und lange, spekulative Leerstandsfristen auszusprechen, könnten auch städtische Zuschüsse hilfreich sein (ähnlich wie im Bahnhofsviertel mit gutem Erfolg praktiziert), besonders in den Randlagen.
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