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Toilette 14/419 im Toilettenkonzept „Öffentliche Toiletten in Frankfurt am Main“

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

07.11.2022

Anregung Ortsbeirat

Öffentliche Toilette am Harheimer Friedhof barrierefrei gestalten

Details im PARLIS OM_3064_2022
06.02.2023

Stellungnahme des Magistrats

Öffentliche Toilette am Harheimer Friedhof barrierefrei gestalten

Details im PARLIS ST_411_2023
31.03.2023

Antrag Ortsbeirat

Toilette 14/419 im Toilettenkonzept „Öffentliche Toiletten in Frankfurt am Main“

Details im PARLIS OF_133-14_2023
05.06.2023

Anregung Ortsbeirat

Toilette 14/419 im Toilettenkonzept „Öffentliche Toiletten in Frankfurt am Main“

Details im PARLIS OM_4015_2023
20.10.2023

Stellungnahme des Magistrats

Toilette 14/4 19 im Toilettenkonzept „Öffentliche Toiletten in Frankfurt am Main“

Details im PARLIS ST_2170_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 4015 entstanden aus Vorlage: OF 133/14 vom 31.03.2023

Betreff: Toilette 14/419 im Toilettenkonzept "Öffentliche Toiletten in Frankfurt am Main" Vorgang: OM 3064/22 OBR 14; ST 411/23 Der Magistrat wird aufgefordert, das Grünflächenamt davon in Kenntnis zu setzen, dass die Friedhofstoilette auf dem Harheimer Friedhof als einzige öffentliche Toilette im Stadtteil Harheim ins Toilettenkonzept der Stadt Frankfurt aufgenommen ist und damit neben ihrer Funktion für Trauergäste nun auch eine andere zusätzliche öffentliche Klientel zu erwarten hat. Dabei ist mit dem Grünflächenamt abzustimmen und sicherzustellen, wer für den zusätzlichen Aufwand hinsichtlich der Bereitstellung von Hygieneartikeln (Toilettenpapier, Handtücher, Seife) sowie Reinigung und Pflege aufkommt, sowie gemeinsam abzustimmen, wer die Kosten für eine vom Ortsbeirat angeregte Umrüstung für eine optimierte Barriere- und Behindertenfreundlichkeit übernimmt.

Begründung:

Die Stellungnahme ST 411 zeigt, dass offenbar nicht alle betroffenen Ämter und Dezernate vom Toilettenkonzept, von dessen Folgen und dessen möglichen Kosten Kenntnis haben. Ein mit großem Aufwand erstelltes Toilettenkonzept ist wertlos, solange nicht die notwendigen finanziellen Mittel zur Realisierung bereitgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3064
Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 411 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2170
Beratung im Ortsbeirat: 14

Beratungsergebnisse:

24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20