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Vorlagentyp: OM ID: OM_4015_2023 Erstellt: 05.06.2023 Aktualisiert: 26.02.2024

Parser Lab: Toilette 14/419 im Toilettenkonzept „Öffentliche Toiletten in Frankfurt am Main“

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM
 4015 entstanden aus
 Vorlage:             OF 133/14 vom
 31.03.2023   Betreff:  Toilette 14/419 im Toilettenkonzept
 "Öffentliche Toiletten in Frankfurt am Main"  Vorgang: 
OM 3064/22 OBR 14; ST 411/23
     Der Magistrat wird aufgefordert, das Grünflächenamt
 davon in Kenntnis zu setzen, dass die Friedhofstoilette auf dem Harheimer
 Friedhof als einzige öffentliche Toilette im Stadtteil Harheim ins
 Toilettenkonzept der Stadt Frankfurt aufgenommen ist und damit neben ihrer
 Funktion für Trauergäste nun auch eine andere zusätzliche öffentliche Klientel
 zu erwarten hat. Dabei ist mit dem Grünflächenamt abzustimmen und
 sicherzustellen, wer für den zusätzlichen Aufwand hinsichtlich der
 Bereitstellung von Hygieneartikeln (Toilettenpapier, Handtücher, Seife) sowie
 Reinigung und Pflege aufkommt, sowie gemeinsam abzustimmen, wer die Kosten für
 eine vom Ortsbeirat angeregte Umrüstung für eine optimierte Barriere- und
 Behindertenfreundlichkeit übernimmt.     Begründung: Die Stellungnahme ST 411 zeigt, dass offenbar
 nicht alle betroffenen Ämter und Dezernate vom Toilettenkonzept, von dessen
 Folgen und dessen möglichen Kosten Kenntnis haben. Ein mit großem Aufwand
 erstelltes Toilettenkonzept ist wertlos, solange nicht die notwendigen
 finanziellen Mittel zur Realisierung bereitgestellt werden.      Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 14
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Anregung an den
 Magistrat vom 07.11.2022, OM 3064 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 06.02.2023, ST 411 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 20.10.2023, ST 2170  
 Beratung im Ortsbeirat: 14     Beratungsergebnisse:  24. Sitzung des OBR
 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      Aktenzeichen: 23-20
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen