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Stand Grundstückserwerb, Bebauungsplanverfahren Nr. 923, Schulbau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zügig vorantreiben

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4126 entstanden aus Vorlage: OF 238/15 vom 31.05.2023 Betreff: Stand Grundstückserwerb, Bebauungsplanverfahren Nr. 923, Schulbau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zügig vorantreiben Vorgang: OA 332/18 OBR 15; OM 4230/19 OBR 15; ST 913/19; OM 5760/20 OBR 15; ST 1063/20; ST 766/21; M 91/22; OM 2850/22 OBR 15; OM 3043/22 OBR 15; V 548/22 OBR 15; ST 410/23; ST 965/23 Der Magistrat wird gebeten, über den Stand des Bauplanverfahrens Nr. 923 Auskunft zu geben und mitzuteilen, was bislang unternommen wurde, um die noch nicht im Eigentum der Stadt befindlichen Grundstücke zu erwerben, und wann mit einem vollständigen Erwerb zu rechnen ist, damit mit dem so dringend benötigten Bau der Grundschule und des Gymnasiums Nord endlich begonnen werden kann.

Begründung:

Der Bau der beiden Schulen muss dringend vorangetrieben werden. Die Michael-Grzimek-Schule platzt aus allen Nähten. Die eigentlich dreizügige Schule wird im Moment vierzügig, in einem Jahrgang fünfzügig geführt. Die Schule ist auf diese hohe Schülerzahl nicht ausgelegt. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, für Schülerinnen und Schüler wie auch für Lehrerinnen und Lehrer. Das Gymnasium Nord sollte zeitnah dorthin gebracht werden, wo es so dringend benötigt wird. Der Auslagerungsstandort, zu dem die Kinder täglich mit dem Schulbus gebracht werden müssen, sollte keine Dauerlösung sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.11.2018, OA 332 Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4230 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 913 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5760 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1063 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 766 Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2850 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3043 Auskunftsersuchen vom 25.11.2022, V 548 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 410 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 965 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1891