Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4141 entstanden aus Vorlage: OF 522/3 vom 04.05.2023 Betreff: Fällgenehmigung für Grabmal auf dem Hauptfriedhof Der Magistrat wird gebeten, die Fällgenehmigung für zwei Bäume auf dem Hauptfriedhof zur Errichtung einer Grabstätte noch nicht zu erteilen und zunächst zu prüfen und zu berichten, - ob es alternative Flächen, bei denen keine Baumfällungen erforderlich wären, gibt; - wie derartige Anfragen behandelt und nach welchen Kriterien sie entschieden werden, und ob hierbei auch Belange von benachbarten Gräbern beachtet werden.
Begründung:
Aktuell wurden auf dem Friedhof viele Bäume gefällt. Es ist kaum vorstellbar, dass es keine alternativen Flächen gibt, auf denen Grabmäler ohne Baumfällungen möglich sind. Generell stellt sich die Frage, wie über die Genehmigung von Grabdenkmälern entschieden wird und ob es nicht sinnvoll ist, für solche Bauwerke auf dem Friedhof eine eigene Fläche vorzusehen, in der dann durch monumentale Bauwerke keine normalen Gräber betroffen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1903