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Fällgenehmigung für Grabmal auf dem Hauptfriedhof
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2023, OF 522/3 Betreff: Fällgenehmigung für Grabmal auf dem Hauptfriedhof Der Ortsbeirat 3, möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die Fällgenehmigung für 2 Bäume auf dem Hauptfriedhof zur Errichtung einer Grabstätte noch nicht zu erteilen und zunächst zu prüfen und zu berichten, - Gibt es alternative Flächen bei denen keine Baumfällungen erforderlich wären? - Wie werden derartige Anfragen behandelt und nach welchen Kriterien werden sie entschieden? Werden hierbei auch Belange von benachbarten Gräbern beachtet? Begründung: Aktuell wurden auf dem Friedhof viele Bäume gefällt. Es ist kaum vorstellbar, dass es keine alternativen Flächen gibt auf denen Grabmäler ohne Baumfällungen möglich sind. Generell stellt sich die Frage wie über die Genehmigung von Grabdenkmälern entschieden wird und ob es nicht sinnvoll ist für solche Bauwerke auf dem Friedhof eine eigene Fläche vorzusehen, in der dann durch monumentale Bauwerke keine normalen Gräber betroffen sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.01.2023, M 9 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage M 9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 522/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4141 2023 1. Die Vorlage M 9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 522/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP zu 2. Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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