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Stromversorgung in Nieder-Eschbach

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

28.06.2023

Antrag Ortsbeirat

Freileitungen in Nieder-Eschbach

Details im PARLIS OF_249-15_2023
14.07.2023

Anregung Ortsbeirat

Stromversorgung in Nieder-Eschbach

Details im PARLIS OM_4278_2023
21.02.2024

Antrag Ortsbeirat

Bearbeitung von Anregungen des Ortsbeirates an den Magistrat

Details im PARLIS OF_296-15_2024
08.03.2024

Anregung Ortsbeirat

Bearbeitung von Anregungen des Ortsbeirates an den Magistrat

Details im PARLIS OM_5240_2024
27.05.2024

Stellungnahme des Magistrats

Stromversorgung in Nieder-Eschbach

Details im PARLIS ST_1019_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4278 entstanden aus Vorlage: OF 249/15 vom 28.06.2023

Betreff: Stromversorgung in Nieder-Eschbach
Da einige Haushalte in Nieder-Eschbach ihren Stromhausanschluss noch über Freileitungen beziehen, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Versorgungsleitungen den Energiebedarf der Zukunft noch decken können und falls nicht, wann strategisch mit einer Migration auf Erdkabel gerechnet werden kann. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob auch die jetzt verbauten Erdleitungen den zunehmenden Ansprüchen der Stromversorgung gewachsen sind.

Begründung:

Das durch die Bundesregierung veranlasste neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch "Heizungsgesetz" genannt, soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Sicherlich stellen einige Haushalte Überlegungen darüber an, welche Energieart sie bei der künftigen Erneuerung ihrer Öl- oder Gasheizung (bspw. zu Wärmepumpen) oder bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen (vom Verbrenner zu sHEV oder PHEV) einsetzen wollen. In Bezug auf die Versorgung via Freileitung stellt sich daher die Frage, was über diese antiquierten Leitungen überhaupt möglich ist, oder ob diese Anschlussart aus Sicht des Konsumenten gleichgestellt ist mit einer Versorgung über Erdkabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15

dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.02.2024, OF 296/15 Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5240
Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1019
Beratung im Ortsbeirat: 15

Beratungsergebnisse:

25. Sitzung des OBR 15 am 01.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 15 am 08.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50