S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM
4278 entstanden aus Vorlage:
OF 249/15 vom
28.06.2023 Betreff: Stromversorgung in Nieder-Eschbach
Da einige
Haushalte in Nieder-Eschbach ihren Stromhausanschluss noch über Freileitungen
beziehen, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die
Versorgungsleitungen den Energiebedarf der Zukunft noch decken können und falls
nicht, wann strategisch mit einer Migration auf Erdkabel gerechnet werden kann.
Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob auch die jetzt
verbauten Erdleitungen den zunehmenden Ansprüchen der Stromversorgung gewachsen sind. Begründung: Das durch die Bundesregierung veranlasste neue
Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch "Heizungsgesetz" genannt, soll am
1. Januar 2024 in Kraft treten. Sicherlich stellen einige Haushalte
Überlegungen darüber an, welche Energieart sie bei der künftigen Erneuerung
ihrer Öl- oder Gasheizung (bspw. zu Wärmepumpen) oder bei der Neuanschaffung
von Fahrzeugen (vom Verbrenner zu sHEV oder PHEV) einsetzen wollen. In Bezug
auf die Versorgung via Freileitung stellt sich daher die Frage, was
über diese antiquierten Leitungen überhaupt möglich ist, oder ob diese
Anschlussart aus Sicht des Konsumenten gleichgestellt ist mit einer Versorgung
über Erdkabel. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 15
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
21.02.2024, OF
296/15
Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5240
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.05.2024, ST 1019
Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR
15 am 01.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR
15 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR
15 am 16.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR
15 am 08.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR
15 am 19.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50
Vorlagentyp: OM
ID: OM_4278_2023
Erstellt: 14.07.2023
Aktualisiert: 14.08.2024
Parser Lab: Stromversorgung in Nieder-Eschbach
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