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Vorlagentyp: OM ID: OM_4278_2023 Erstellt: 14.07.2023 Aktualisiert: 14.08.2024

Parser Lab: Stromversorgung in Nieder-Eschbach

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM
 4278 entstanden aus Vorlage: 
            OF 249/15 vom
 28.06.2023   Betreff:  Stromversorgung in Nieder-Eschbach 
   Da einige
 Haushalte in Nieder-Eschbach ihren Stromhausanschluss noch über Freileitungen
 beziehen, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die
 Versorgungsleitungen den Energiebedarf der Zukunft noch decken können und falls
 nicht, wann strategisch mit einer Migration auf Erdkabel gerechnet werden kann.
 Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob auch die jetzt
 verbauten Erdleitungen den zunehmenden Ansprüchen der Stromversorgung gewachsen sind.     Begründung: Das durch die Bundesregierung veranlasste neue
 Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch "Heizungsgesetz" genannt, soll am
 1. Januar 2024 in Kraft treten. Sicherlich stellen einige Haushalte
 Überlegungen darüber an, welche Energieart sie bei der künftigen Erneuerung
 ihrer Öl- oder Gasheizung (bspw. zu Wärmepumpen) oder bei der Neuanschaffung
 von Fahrzeugen (vom Verbrenner zu sHEV oder PHEV) einsetzen wollen. In Bezug
 auf die Versorgung via Freileitung stellt sich daher die Frage, was
 über diese antiquierten Leitungen überhaupt möglich ist, oder ob diese
 Anschlussart aus Sicht des Konsumenten gleichgestellt ist mit einer Versorgung
 über Erdkabel.     Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 15
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Antrag vom
 21.02.2024, OF
 296/15            
 Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5240 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 27.05.2024, ST 1019  
 Beratung im Ortsbeirat: 15     Beratungsergebnisse:  25. Sitzung des OBR
 15 am 01.12.2023, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      26. Sitzung des OBR
 15 am 19.01.2024, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      27. Sitzung des OBR
 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      28. Sitzung des OBR
 15 am 08.03.2024, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      29. Sitzung des OBR
 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 6                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      Aktenzeichen: 91-50
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Parser-Diagnostik

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Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
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