Skip to main content

Tempo 20 in der Straße AltFechenheim

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

26.08.2023

Antrag Ortsbeirat

Tempo 20 in der Straße AltFechenheim

Details im PARLIS OF_484-11_2023
11.09.2023

Anregung Ortsbeirat

Tempo 20 in der Straße AltFechenheim

Details im PARLIS OM_4341_2023
08.01.2024

Stellungnahme des Magistrats

Tempo 20 in der Straße Alt Fechenheim

Details im PARLIS ST_60_2024
18.02.2024

Antrag Ortsbeirat

Konzept zum Schutz des fußläufigen Publikums und des Radverkehrs im städtischen (Straßen)Raum der Straße AltFechenheim

Details im PARLIS OF_563-11_2024
04.03.2024

Anregung Ortsbeirat

Konzept zum Schutz des fußläufigen Publikums und der Radfahrer im städtischen (Straßen)Raum der Straße AltFechenheim

Details im PARLIS OM_5194_2024
Reflexions-Analyse
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4341 entstanden aus Vorlage: OF 484/11 vom 26.08.2023

Betreff: Tempo 20 in der Straße Alt-Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, die Straße Alt-Fechenheim zwischen den Hausnummern 69 und 123 gemäß § 45 Abs. 1d StVO als Tempo-20-Zone "Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich" auszuweisen, um die Aufenthaltsqualität und Sicherheit in diesem Straßenabschnitt zu erhöhen.

Begründung:

Wie in der StVO vorgesehen, sollte die Straße Alt-Fechenheim als Straße mit vielen Läden und vorwiegend Geschäftsbereichen, hohem Fußgängeraufkommen und einer hohen Aufenthaltsfunktion mit einer Tempo-20-Zone in Form eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs ausgewiesen werden. Die Straße ist schmal, wird für die Zulieferung für die Läden in dieser Straße verwendet und wird von einer hohen Zahl von Besucherinnen und Besuchern sowie Einkäuferinnen und Einkäufern aufgesucht und häufig überquert. Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer nutzen die Straße in hohem Maße und würden von der erhöhten Sicherheit des geringeren Tempos des Autoverkehrs stark profitieren. Das enge "Vorbeiquetschen" von Autofahrern am Fahrradverkehr würde damit deutlich eingeschränkt werden, da das Tempo von Fahrradverkehr und motorisiertem Verkehr angeglichen werden würde. Die Aufenthaltsqualität und auch die Verringerung des Autolärms werden zu einer positiven Entwicklung dieser Straße führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 60 Antrag vom 18.02.2024, OF 563/11 Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5194
Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32-1