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Tempo 20 in der Straße AltFechenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2023, OF 484/11 Betreff: Tempo 20 in der Straße Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat möge die Straße Alt Fechenheim zwischen Hausnummer 69 und 123 entsprechend des § 45 Abs. 1d der StVo als Tempo 20 Zone "Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich" ausweisen um Aufenthaltsqualität und Sicherheit in diesem Straßenabschnitt zu erhöhen. Begründung: Wie in der StVo vorgesehen, sollte die Straße Alt Fechenheim als Straße mit vielen Läden und vorwiegend Geschäftsbereich, hohem Fußgängeraufkommen und einer hohen Aufenthaltsfunktion mit dem Tempo 20 in Form eines Verkehrsberuhigtem Geschäftsbereich ausgewiesen werden. Die Straße ist schmal, hat eine starke Zulieferfunktion für die Läden in dieser Straße und wird von einer hohen Zahl von Besucherinnen und Besuchern, Einkäufer:innen aufgesucht und häufig gequert. Fahrradfahrer:innen nutzen die Straße in hohem Maße und würden von einem geringeren Tempo des Autoverkehrs in hohem Maße von der erhöhten Sicherheit profitieren. Das enge "Vorbeiquetschen" von Autos am Fahrradverkehr würde damit deutlich eingeschränkt werden, da das Tempo von Fahrradverkehr und motorisiertem Verkehr angeglichen wären. Die Aufenthaltsqualität und auch die Verringerung des Autolärms werden zu einer positiven Entwicklung dieser Straße führen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4341 2023 Die Vorlage OF 484/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Tempo 20 in der Straße Alt Fechenheim
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 60 Betreff: Tempo 20 in der Straße Alt Fechenheim In der Straße Alt-Fechenheim verkehren mehrere Linien des ÖPNV. Die Reduzierung der Geschwindigkeit würde die Betriebskosten erhöhen. Zusätzlich stellt bereits heute die Einhaltung der Pünktlichkeit auf der Regionalbuslinie 551 des RMV eine Herausforderung dar. Auch vor dem Hintergrund, dass dort bereits heute Tempo 30 gilt, wird in der Gesamtabwägung der Anregung nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4341
Konzept zum Schutz des fußläufigen Publikums und des Radverkehrs im städtischen (Straßen)Raum der Straße AltFechenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 563/11 Betreff: Konzept zum Schutz des fußläufigen Publikums und des Radverkehrs im städtischen (Straßen-)Raum der Straße Alt-Fechenheim Vorgang: OM 4341/23 OB 11; ST 60/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: die Straße Alt Fechenheim zwischen Pfortenstraße und Kleestraße ist die Haupt-Einkaufsstraße des Stadtteils Fechenheim. Neben Ladengeschäften, Frisören, Gaststätten, Eisdiele, Bank und Apotheke befinden sich auf den ca. 350m, die Gegenstand dieses Antrags sind, das Büro des Quartiersmanagement, eine Begegnungsstätte nicht nur für Senioren, eine Kindertagesstätte und das Bürgeramt des Stadtteils. Dies stellt in seiner Gesamtheit in diesem Straßenabschnitt ein Maximum an Aufenthaltsfunktionen dar. Neben all diesem wird die Straße Alt Fechenheim von mehreren Tausend PKWs durchfahren, außergewöhnlich viele mit dem Kennzeichen MKK und OF, meist entgegen der Ausweisung der Straße als "Anlieger frei" und oft zu schnell. Auf diesem oben beschriebenen Hintergrund und der Ablehnung des Magistrats in seiner ST 60 vom 08.01.2024 auf dem Streckenabschnitt Tempo 20 auszuweisen - Ortsbeiratsbeschluss OM 4341 vom 11.09.2023, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Erarbeitung und Umsetzung eines Konzepts für die Straße Alt Fechenheim im oben beschriebenen Abschnitt in enger Absprache mit dem Ortsbeirat, das - eine Einhaltung der Geschwindigkeit in dem Straßenabschnitt gewährleistet - sicheres überqueren der Fahrbahn im gesamten Straßenabschnitt gewährleistet - gewährleistet, dass PKWs in diesem Bereich Fahrradfahrer*innen nicht überholen, da kein ausreichender Sicherheitsabstand möglich ist. Anmerkung: bei einer Temporeduzierung von Tempo 30 auf 20 im beschriebenen, 350m langen Straßenabschnitt benötigte der ÖPNV eine um 21 Sekunden verlängerte Fahrzeit. Begründung: (Google Streetview) Hanau Innenstadt, hier funktioniert ÖPNV und verkehrsberuhigter Bereich, Tempo 20 und Fußgängerzone mit ÖPNV hervorragend (Google Streetview) hier funktioniert Überholen PKW - Fahrrad mit Sicherheitsabstand nicht, aber bei Tempo 30 wird es immer wieder versucht Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4341 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 60 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 11 am 04.03.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5194 2024 Die Vorlage OF 563/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Konzept zum Schutz des fußläufigen Publikums und der Radfahrer im städtischen (Straßen)Raum der Straße AltFechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5194 entstanden aus Vorlage: OF 563/11 vom 18.02.2024 Betreff: Konzept zum Schutz des fußläufigen Publikums und der Radfahrer im städtischen (Straßen-)Raum der Straße Alt-Fechenheim Vorgang: OM 4341/23 OBR 11; ST 60/24 Die Straße Alt-Fechenheim zwischen Pfortenstraße und Kleestraße ist die Haupteinkaufsstraße des Stadtteils Fechenheim. Neben Ladengeschäften, Friseuren, Gaststätten, Eisdiele, Bank und Apotheke befinden sich auf den ca. 350 Metern, die Gegenstand dieser Anregung sind, das Büro des Quartiersmanagements, eine Begegnungsstätte nicht nur für Senioren, eine Kindertagesstätte und das Bürgeramt des Stadtteils. Dies stellt in seiner Gesamtheit in diesem Straßenabschnitt ein Maximum an Aufenthaltsfunktionen dar. Des Weiteren wird die Straße Alt-Fechenheim von mehreren Tausend Pkw durchfahren, außergewöhnlich viele mit den Kennzeichen MKK und OF, meist entgegen der Ausweisung der Straße als "Anlieger frei" und oft zu schnell. Aus den oben beschriebenen Gründen und seiner Ablehnung der Anregung OM 4341, auf dem Streckenabschnitt Tempo 20 auszuweisen, wird der Magistrat gebeten, ein Konzept für die Straße Alt-Fechenheim im oben beschriebenen Abschnitt in enger Absprache mit dem Ortsbeirat zu erarbeiten und umzusetzen, das - eine Einhaltung der Geschwindigkeit im Straßenabschnitt gewährleistet; - ein sicheres Überqueren der Fahrbahn im gesamten Straßenabschnitt gewährleistet; - gewährleistet, dass Pkw in diesem Bereich Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer nicht überholen, da kein ausreichender Sicherheitsabstand möglich ist. Anmerkung: Bei einer Temporeduzierung von 30 km/h auf 20 km/h im beschriebenen 350 Meter langen Straßenabschnitt benötigt der ÖPNV eine um 21 Sekunden verlängerte Fahrzeit. Begründung: (Google Streetview) Hanau Innenstadt: Hier funktioniert der ÖPNV und der verkehrsberuhigte Bereich, Tempo 20 und Fußgängerzone mit ÖPNV hervorragend. (Google Streetview) Hier funktioniert das Überholen Pkw - Fahrrad mit Sicherheitsabstand nicht, aber bei Tempo 30 wird es immer wieder versucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4341 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 60 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1110 Aktenzeichen: 32-1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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