Fahrradbügel Niddastraße/Ecke Ludwigstraße
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Bisheriger Verlauf
17.06.2023
12.09.2023
05.02.2024
21.10.2024
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Fahrradbügel Niddastraße/Ecke Ludwigstraße
Details im PARLIS OM_4380_2023Stellungnahme des Magistrats
Fahrradbügel Niddastraße/Ecke Ludwigstraße
Details im PARLIS ST_292_2024Stellungnahme des Magistrats
Fahrradbügel Niddastraße/Ecke Ludwigstraße
Details im PARLIS ST_1819_202412.09.2023
05.02.2024
Stellungnahme des Magistrats
Fahrradbügel Niddastraße/Ecke Ludwigstraße
Details im PARLIS ST_292_202421.10.2024
Stellungnahme des Magistrats
Fahrradbügel Niddastraße/Ecke Ludwigstraße
Details im PARLIS ST_1819_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4380 entstanden aus Vorlage: OF 918/1 vom 17.06.2023
Betreff: Fahrradbügel Niddastraße/Ecke Ludwigstraße
Der Magistrat wird gebeten, auf der Platzfläche/Grünfläche und Niddastraße/Ecke Ludwigstraße an zwei geeigneten Stellen jeweils zehn Fahrradbügel anbringen zu lassen. Die Gehwege sind frei zu halten. Begründung:
Wegen fehlender Radbügel werden Fahrräder oft kreuz und quer abgestellt oder an Bäumen und Schildermasten angeschlossen. Bild: Google Maps, Eintragungen Lennard Everwien Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 292 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1819
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme