Stationären Einzelhandel und Gastronomie auch in Coronazeiten unterstützen
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 447 entstanden aus Vorlage: OF 123/5 vom 05.06.2021 Betreff: Stationären Einzelhandel und Gastronomie auch in Coronazeiten unterstützen Der Magistrat wird gebeten, den durch die Coronapandemie stark in Mitleidenschaft gezogenen stationären Einzelhandel sowie die Gastronomie insbesondere im Frankfurter Süden zu unterstützen. Hierzu sind Außenflächen für gastronomische Zwecke temporär zur Verfügung zu stellen. Konkret könnten Teile der Kleinen Brückenstraße in den Abendstunden (18:00 Uhr bis 22:00 Uhr) für den Verkehr gesperrt werden und der dort ansässigen Gastronomie Sondernutzungserlaubnisse erteilt werden.
Begründung:
Der stationäre Einzelhandel sowie die Gastronomie sind durch die Coronapandemie stark in Mitleidenschaft gezogen. Leider ist die Pandemie noch nicht überwunden. Es gilt daher Lösungen gerade für Betriebe, welche keine Außenflächen besitzen, zu entwickeln, um jenen einen Betrieb auch in Pandemiezeiten zu ermöglichen und gleichzeitig Infektionen zu vermeiden. Hierzu bietet es sich an, Straßenteile in den Sommermonaten temporär für den Verkehr zu sperren und Sondernutzungsgenehmigungen zu erteilen. Konkret ist dem Ortsbeirat 5 bekannt, dass Gastronomen in der Kleinen Brückenstraße sich bisher vergeblich um eine entsprechende Genehmigung bemüht haben. Hier sollten sowohl zur Unterstützung der lokalen Gewerbe als auch aus Infektionsschutzgründen pragmatische Lösungen gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2278 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2108 Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0