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Erreichbarkeit des 25er Busses nach Verlegung der Bushaltestelle „Berkersheim Bahnhof“ aufgrund des S 6-Ausbaus

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 451 entstanden aus Vorlage: OF 20/14 vom 20.06.2021 Betreff: Erreichbarkeit des 25er Busses nach Verlegung der Bushaltestelle "Berkersheim Bahnhof" aufgrund des S 6-Ausbaus Der Magistrat wird gebeten, mit traffiQ ein Vorgehen abzustimmen, wie sichergestellt werden kann, dass ÖPNV-Nutzende nach Verlegung der Bushaltestelle "Berkersheim Bahnhof" dennoch den Umstieg vom Bus zur S 6 in angemessener Zeit sicherstellen können.

Begründung:

Während der Übergangsphase bis zur Errichtung der finalen Brückenlösung und einer finalen Bushaltestelle wird die Endhaltestelle der Buslinie 25 ("Berkersheim Bahnhof") verlegt (aktuelle Planung der DB). Der Weg von der Behelfshaltestelle zum S-Bahnhof ist erheblich länger als bisher und ermöglicht - anders als bisher - nicht mehr die Möglichkeit, den Sichtanschluss sicherzustellen, bei dem der 25er Bus noch auf Fahrgäste wartet, wenn die S 6 verspätet erst zur Abfahrtszeit des 25er Busses den Bahnhof erreicht. Aufgrund der hohen Auslastung der Bahnstrecke und verstärkt durch die andauernden Gleisarbeiten, sind Verzögerungen aber weiterhin zu erwarten. Um sicherzustellen, dass Fahrgäste trotzdem ohne deutliche Verlängerung der Fahrzeiten diese Strecke nutzen können, ist sowohl eine Verlängerung der Umsteigezeiten als auch ein geeignetes Verfahren für einen alternativen Sichtkontakt in den Tagesrandzeiten außerhalb des 15-Minuten-Takts des 25er Busses sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 385 Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2346 Beratung im Ortsbeirat: 14

Beratungsergebnisse:

6. Sitzung des OBR 14 am 29.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 14 am 10.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 14 am 07.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13