Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge erweitern
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Bisheriger Verlauf
04.10.2023
19.10.2023
21.10.2024
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge erweitern
Details im PARLIS OM_4700_2023Stellungnahme des Magistrats
Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge erweitern
Details im PARLIS ST_1778_202404.10.2023
19.10.2023
21.10.2024
Stellungnahme des Magistrats
Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge erweitern
Details im PARLIS ST_1778_2024 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4700 entstanden aus Vorlage: OF 356/8 vom 04.10.2023
Betreff: Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge erweitern
Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die E-Ladestationen am Parkplatz Erich-Ollenhauer-Ring 8 wieder in Betrieb genommen werden und dass eine weitere Ladesäule mit zwei Ladeplätzen an diesem Standort errichtet wird. Begründung:
Die Ladesäule am Parkplatz des Nordwestzentrums ist seit Beginn der Bauarbeiten am Heddernheimer Steg außer Betrieb. Aktuell ist der Parkplatz zwar wieder freigegeben, jedoch liegen noch Baumaterialien vor und an der Ladesäule. Da diese Ladesäule eine der wenigen im Ortsbezirk ist, muss diese schnellstmöglich wieder aktiviert werden. Zudem wäre es empfehlenswert, an diesem Standort das Ladenetz durch eine weitere Ladesäule zu erweitern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1778
Beratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme