Verkehrssituation im nördlichen Teil des Strahlenberger Weges
Lesezeit: 5 Minuten
Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4735 entstanden aus Vorlage: OF 960/5 vom 23.10.2023 Betreff: Verkehrssituation im nördlichen Teil des Strahlenberger Weges Der Magistrat wird gebeten, auf beiden Seiten des nördlichen Teils des Strahlenberger Weges Bäume zu pflanzen und Bereiche zwischen den Straßenbäumen als Parkplätze zu kennzeichnen. Dabei sollen auch Ladezonen eingeplant werden.
Begründung:
Der nördliche Strahlenberger Weg verläuft zwischen der Bahntrasse und dem Mischgebiet Länderweg. Im Wohnbaualtbestand sind in den letzten Jahren zahlreiche Familien mit schulpflichtigen Kindern zugezogen, die den Weg zur Schule über den Strahlenberger Weg antreten. Der Fußgängersteg zur Gerbermühlstraße wurde Anfang Oktober 2023 demontiert. Ein Ersatz ist nach Kenntnis des Ortsbeirates 5 nicht geplant. Die Straße verleitet an verschiedenen Stellen zum Schnellfahren auch über 50 km/h. Dies wird v. a. von gewerblichen Fahrzeugen bis hin zum Schwerlaster gerne wahrgenommen. Dabei kommen diese v. a. Fahrradfahrern auf der Strecke, die auch über den Bärengarten als Radweg genutzt wird, gefährlich nahe. Die Strecke, die im Radfahrportal als Teil des Radnetzes ausgewiesen wird, wird genauso von Pendlern aus Oberrad und sogar aus Offenbach wie von zahlreichen Schulkindern befahren. Eine Reihe von Anträgen seitens des Ortsbeirats 5, dort Tempo 30, Bremsschwellen oder eine variable Einbahnstraßenregelung anzuordnen, wurden abgelehnt. Als letzte Ressource diente dafür eine Verkehrszählung. Auch das Argument, dass es sich doch gar nicht um einen Unfallschwerpunkt handele, wurde herangezogen. Weitere Anträge, den Bahndamm gegen Querungen durch einen Zaun auch auf der Seite des Strahlenberger Wegs zu sichern, das Parken gegenüber der Containerschulanlage neu zu regeln, wurden mit der Argumentation abgelehnt, dass die Deutschherrnbrücke ja grundsätzlich zu sanieren und dann eine Vollsperrung der Straße erforderlich sei. Informationsgemäß stehen die Sanierung bzw. Abriss und Neubau im Laufe der nächsten Jahre an. Die Fußgänger und Radfahrer und v. a. die Kinder, die diese Straße faktisch als Schulweg nutzen, benötigen jedoch schnell eine Lösung für mehr Sicherheit bei der Nutzung der Straße. In weiten Teilen des nördlichen Strahlenberger Wegs gilt absolutes Park- und Halteverbot von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Dies ist nicht zuträglich, da es sich ja um ein Mischgebiet handelt. Es wird dort den ganzen Tag geparkt, und das wirkt sich montags bis freitags circa zwischen 09:00 Uhr und 16:00 Uhr auch positiv entschleunigend aus, weil man sich eben ausweichen muss. Konkret könnte eine Ausstattung mit Baumschutzbügeln im nördlichen Strahlenberger Weg wie folgt aussehen: - zwei Parkplätze vor Strahlenberger Weg 6, flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln; - zwei Parkplätze und Lieferzone vor Strahlenberger Weg 8 bis 10, flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln; - ein Parkplatz links neben der Schreinerei Büsching, vor dem Wellblechschuppen der Schreinerei Büssing eine Schutzschwelle/Radstopper, dort wird regelmäßig der Gehweg zugeparkt. Keine Stadtbäume, dort ist bereits ein großer Baum; - zwei Parkplätze vor Strahlenberger Weg 16, flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln; - drei bis vier Parkplätze vor Strahlenberger Weg 20 (Späth-Knoll), flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln plus Lieferzone; - drei Parkplätze vor Strahlenberger Weg 22 bis 24, flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln; - Lieferzone vor Eingang Strahlenberger Weg 26; - drei Parkplätze zwischen Strahlenberger Weg 26 (Fiebig) und Strahlenberger Weg 26B (Anadol Autowäsche), flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln; - vier Parkplätze und Lieferzone zwischen Strahlenberger Weg 26A und 30 bzw. zwischen der Ausfahrt der 26A und der 30 bzw. vor dem Ahornhain, flankiert von Pflanzkästen oder Ähnlichem. Bäume auf dem Ahornhain sind bereits vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 396