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Meine Nachbarschaft: Länderweg

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Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Fahrradbügel für die T-Kreuzung zwischen dem Strahlenberger Weg und Im Bärengarten

29.12.2021 | Aktualisiert am: 04.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2021, OF 295/5 Betreff: Fahrradbügel für die T-Kreuzung zwischen dem Strahlenberger Weg und Im Bärengarten Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, an der T-Kreuzung zwischen dem Strahlenberger Weg und dem Bärengarten auf der vorhandenen Sperrfläche mehrere Fahrradbügeln zu installieren. Begründung: Zahlreiche Anträge dieses Gremiums zielten bereits darauf ab, die T-Kreuzung zu sichern, da diese unübersichtlich ist. Letztendlich wurde dort eine Sperrfläche markiert. An Werktagen ist diese jedoch regelmäßig zugeparkt, wodurch die Sicht weiterhin eingeschränkt ist. Die Sperrfläche ist daher durch Fahrradbügel zu sichern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 295/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1704 2022 Die Vorlage OF 295/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Regulierung der Parksituation auf dem DB-Netz-Gelände gegenüber der Containerschulanlage am Länderweg/Seehofstraße

05.12.2021 | Aktualisiert am: 04.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 294/5 Betreff: Regulierung der Parksituation auf dem DB-Netz-Gelände gegenüber der Containerschulanlage am Länderweg/Seehofstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, mit der DB-Netz AG in Kontakt zu treten und um Zustimmung dafür zu bitten, die Parksituation an der Bahnmauer gegenüber der Containerschulanlage im Länderweg/Seehofstr. folgendermaßen in kommunaler Kostenträgerschaft regulieren zu dürfen: 1. An der Bahnmauer im Länderweg wird auf der rechten Seite der schrägen Stützwand (siehe Foto) ein Parkplatz für das Schulpersonal (Kfz und Fahrräder) angelegt. Um zu gewährleisten, dass er nur von Berechtigten genutzt werden kann und dass auf dem Gehweg nicht in zweiter Reihe gehalten oder geparkt werden kann, werden Parkbügel auf den Parkplätzen sowie zwischen den Parkplätzen zum Bürgersteig hin Sperrpfosten angebracht. 2. An der Bahnmauer wird auf der linken Seite der schrägen Stützwand der Fußgängerweg nach hinten zwischen die Parkfläche und die Bahntrassenmauer verlegt und durch eine Barriere geschützt. Davor entsteht ein kleiner freier Parkplatz (z.B. für FES-Mitarbeiter). Begründung: Die genannte Containerschulanlage soll auch nach dem finalen Rückzug der Mühlbergschule an den Lettigkautweg weiterhin als Schulauslagerungsstandort dienen. So soll als nächste Schule die IGS Süd dorthin ausgelagert werden. Die Modernisierung der Containeranlage durch Holzmodule ist geplant. Eine schulfreundliche Veränderung der Verkehrssituation rund um die Anlage ist daher auch künftig geboten. Vor der Containerschulanlage zeigt sich an Schultagen morgens und auch zu den Abholzeiten ein Verkehrschaos. Der Bereich am Bahndamm gegenüber der Schule wird frühmorgens hauptsächlich von FES-Mitarbeitern zugeparkt, da sich der Wertstoffhof-Süd schräg gegenüber befindet. "Elterntaxis" halten später in zweiter Reihe und blockieren den Gehweg komplett. So kommt es zu einer Situation, in der auf der Straße Elterntaxis, die vor der Sicherheitsbarriere der Schule halten, Fahrräder, Lastenräder, mit LKW, die oft mit erhöhter Geschwindigkeit die umliegenden Gewerbebetriebe erreichen möchten, Fahrräder und PKW der zunehmenden Zahl von Anwohnern und eben Fußgänger miteinander konkurrieren und dies direkt vor dem Eingang der Containerschulanlage und auf dem Schulweg von Kindern, die andere Schulbezirke erreichen müssen. Foto: Privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 294/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1703 2022 Die Vorlage OF 294/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Verkehrsführung für Fahrradfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach verbessern

30.11.2021 | Aktualisiert am: 03.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2021, OF 305/5 Betreff: Verkehrsführung für Fahrradfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach verbessern Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Verkehrsführung für Fahrradfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A661 in Richtung Offenbach zu verbessern und klar zu regeln. Begründung: Der Fahrradverkehr auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A661 in Richtung Offenbach muss sich zunächst zwischen den Straßenbahnschienen und den Leitbakenschildern vor dem dortige Trafo-Häuschen hindurch schlängeln, wobei auf Grund des geringen Abstandes der Leitbakenschilder zu den Straßenbahnschienen eine erhebliche Unfallgefahr besteht (siehe Foto unten). Hier könnte das Zurücksetzen der Leitbakenschilder die Engstelle entschärfen. Ferner ist der Bürgersteig durch das Verkehrszeichen 237 kurz hinter dem Trafo-Häuschen als benutzungspflichtiger Fahrradweg ausgewiesen (der auch für Mofas freigegeben ist). Gleichzeitig ist ein Fahrradstreifen auf der Fahrbahn markiert (siehe Foto unten). Hier sollte die Stadt sich entscheiden, ob sie an dem Fahrradstreifen festhalten möchte und diesen ggf. verbreitert oder den Bürgersteig zum Fahrradweg unter Wegfall seiner Funktion für Passantinnen und Passanten ausweisen möchte. Der Ortsbeirat 5 hält die erste Variante für sinnvoller. Foto: Privat Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1511 2022 Die Vorlage OF 305/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Tempo 30 im Strahlenberger Weg und im Länderweg im Bereich der Containerschulanlage

10.11.2021 | Aktualisiert am: 16.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 233/5 Betreff: Tempo 30 im Strahlenberger Weg und im Länderweg im Bereich der Containerschulanlage Der Ortsbeirat bittet den Magistrat vom Beginn des Strahlenberger Wegs an ostwärts sowie im gesamten Länderweg Tempo 30 anzuordnen. Um den Flickenteppich zwischen Tempo 50 und Tempo 30 zu vermeiden, soll Tempo 30 entlang dem gesamten Strahlenberger Weg gelten. Bisher ist das nur im südlichen Strahlenberger Weg bis zur T-Kreuzung der Fall. Begründung: Der Bereich vor der Containerschulanlage - sei es im Länderweg und sei es im Strahlenberger Weg - wird trotz des hohen Verkehrsaufkommens in beiden Richtungen oft mit erhöhter Geschwindigkeit befahren. Dies gefährdet die Schulkinder, die in diesem Bereich zur Containerschulanlage und im Schulbezirk der Willemerschule unterwegs sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 233/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und AfD gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Verbesserung der Verkehrssicherheit vor der Containerschulanlage im Länderweg durch die Einrichtung einer „Bring- und Abholzone“

09.11.2021 | Aktualisiert am: 16.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2021, OF 251/5 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit vor der Containerschulanlage im Länderweg durch die Einrichtung einer "Bring- und Abholzone" Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, im Länderweg hinter der Barriere auf der Seite des Containergeländes eine markierte und geregelte "Bring- und Abholzone" ("Kiss'N-Ride-Zone") anzubringen. Die Bring- und Abholzone soll groß genug sein, um Platz für einen Schulbus (eingesetzt für Schwimmen, Turnhalle, Ausflüge) und Lieferverkehr der Schule zu bieten. Begründung: Die Containerschulanlage soll auch nach dem finalen Rückzug der Mühlbergschule an den Mühlberg weiterhin als Schulauslagerungsstandort dienen. Ihre Modernisierung durch Holzmodule ist geplant. Als nächste Schule soll die IGS Süd dorthin ausgelagert werden. Eine Verbesserung der Verkehrssituation ist dort also von langfristigem Nutzen. Vor der Containerschulanlage bildet sich an Schultagen morgens und auch zu den Abholzeiten ein großes Verkehrschaos. Der Bereich am Bahndamm gegenüber der Schule wird frühmorgens hauptsächlich von FES-Mitarbeitern zugeparkt, da sich der Wertstoffhof-Süd schräg gegenüber befindet. Diese bleiben dort bis zum (frühen) Nachmittag. "Elterntaxis" halten später in zweiter Reihe und lassen die Kinder häufig fahrbahnseitig aussteigen. Sie blockieren weiterhin den Gehweg, der u.a. für im Länderweg und im Strahlenberger Weg wohnhaften Kinder, die in andere Schulbezirke gelangen müssen, nutzbar sein sollte, wovon jedoch leider keine Rede ist. Durch die baldige Eröffnung des Residenzwohnhauses "Stayery" in unmittelbarer Nähe ist noch mit einer Intensivierung des Verkehrsdrucks zu rechnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1191 2021 Die Vorlage OF 251/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung vor der Containerschulanlage Länderweg

09.11.2021 | Aktualisiert am: 16.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2021, OF 230/5 Betreff: Tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung vor der Containerschulanlage Länderweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu sondieren, ob eine tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung für den Kfz-Verkehr zu Bring- und Abholzeiten an der Containerschule auf dem Länderweg und dem Strahlenberger Weg zwischen Seehofstraße und der T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten möglich ist. Begründung: Das Verkehrsaufkommen vor der Containerschulanlage muss reduziert werden. Besonders zu den Bring- und Abholzeiten kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen. Morgens soll der Verkehr über den südlichen Strahlenberger Weg geleitet werden. Ab der T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten können dann die Ziele im Länderweg und im Bärengarten erreicht werden. Zur Abholzeit am Mittag bzw. Nachmittag wiederum soll der Verkehr von der Seehofstraße Richtung Strahlenberger Weg und dann auswärts über den südlichen Strahlenberger Weg Richtung Offenbacher Landstraße geleitet werden. Der Verkehr aus dem Bärengarten muss dann ebenfalls den Weg über den südlichen Strahlenberger Weg zur Offenbacher Landstraße nehmen. Der Verkehr aus dem östlichen Länderweg fährt zu den entsprechenden Zeiten entweder über die Seehofstraße oder über den Strahlenberger Weg und die Offenbacher Landstraße. Der Fahrradverkehr ist von der Regelung auszunehmen. Diese Verkehrsführung entspricht dem Wunsch der Elternvertreter und der Schulleitung der Mühlbergschule. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1179 2021 Die Vorlage OF 230/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle zwischen den Haltestellen „Balduinstraße“ und „Lettigkautweg“ (II)

08.11.2021 | Aktualisiert am: 16.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2021, OF 246/5 Betreff: Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" (II) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" auf Höhe "Offenbacher Landstraße 190" eine zusätzliche Haltemöglichkeit für den ÖPNV einzurichten. Begründung: Bürgerinnen und Bürger habe sich darüber beklagt, dass es zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" keine weitere Haltemöglichkeit mehr gibt. Durch die Errichtung zusätzlicher Wohnungen, aber auch durch Lage der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad und der "seilerbahn kunst kultur e.V." ist die Einrichtung einer weiteren Station für den ÖPNV geboten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1188 2021 Die Vorlage OF 246/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz II

10.10.2021 | Aktualisiert am: 16.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 261/5 Betreff: Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz II Vorgang: OM 311/21 OBR 5; ST 1700/21 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, unter Bezugnahme auf die OM 311, nochmals, die Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz in Oberrad, zumindest versuchsweise derart zu verändern, dass der zwischen den Ampeln liegende Verkehrsraum zum Schutz von Fußgänger*innen und des einfließenden Verkehrs vor Grünphasen nicht "volllaufen " kann. Dies könnte, auch bei Beibehaltung des Vorrangs der Straßenbahnen dadurch erreicht werden, dass die genannten Lichtzeichenanlagen für den PKW-Verkehr früher als derzeit auf "rot" umspringen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat in seiner OM 311 vom 11.06.2021 den Magistrat gebeten am Buchrainplatz in Oberrad die Lichtzeichenanlagen vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 334 und 350 so zu schalten, dass der zwischen den Ampeln liegende Verkehrsraum zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie des einfließenden Verkehrs vor Grünphasen nicht "volllaufen" kann. Dies soll ermöglichen, dass - besonders zur Hauptverkehrszeit - die querenden Verkehre der Buchrainstraße, des Rewe-Parkplatzes und des Taxiplatzes abgewickelt werden können. Der notwendige Rückstau aus beiden Richtungen der Offenbacher Landstraße soll außerhalb des etwa 50 Meter langen Verkehrsraums zwischen den Fußgängerampeln zum Buchrainplatz abgewickelt werden. Dies hat der Magistrat mit Verweis auf den Vorrang der Straßenbahnen in seiner ST 1700 vom 17.09.2021 abgelehnt. Dem Ortsbeirat 5 erschließt sich nicht, weshalb die genannten Lichtzeichenanlagen auch bei Vorrang der Straßenbahnen nicht derart geschaltet werden können, dass ein "Volllaufen" des genannten Bereichs verhindert werden kann. Der Ortsbeirat 5 gibt insbesondere zu bedenken, dass die Straßenbahn sich auf nahezu der gesamten Offenbacher Landstraße im Bereich Oberrads die Verkehrsfläche mit dem KFZ-Verkehr teilt. Insoweit dürften Verzögerung durch etwaige Staubildung ohnehin Einfluss auf den Straßenbahnverkehr in Oberrad nehmen. Eine Anpassung der Ampelschaltung sollte zumindest versuchsweise erprobt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 311 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1700 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1200 2021 Die Vorlage OF 261/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Rückhaltebecken für Starkregen in Oberrad

08.10.2021 | Aktualisiert am: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2021, OF 181/5 Betreff: Rückhaltebecken für Starkregen in Oberrad Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob weiterhin die Installation eines Rückhaltebeckens in Oberrad gegenüber der Katholischen Hochschule St. Georgen geplant ist. Begründung: Oberrad wird durch ein historisch gewachsenes Mischsystem entwässert. Das bedeutet, dass Schmutz- und Regenwasser zusammen in einem Kanal abgeführt werden. Entsprechend der örtlichen Topografie erfolgt die Entwässerung im Freispiegelabfluss dem Gefälle folgend nach unten, in nördlicher Richtung zur Offenbacher Landstraße. Von dort werden die Abflüsse durch einen Hauptsammler nach Sachsenhausen weitergeleitet. Aus diesem Grund ist in der Vergangenheit gegenüber von St. Georgen ein Rückhaltebecken angedacht worden, welches, angesichts des Klimawandels und der damit einhergehenden Starkregenereignisse, notwendig sein dürfte. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 201 2021 Die Vorlage OF 181/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Luftfilter Containerschule im Länderweg

25.08.2021 | Aktualisiert am: 27.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 129/5 Betreff: Luftfilter Containerschule im Länderweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat schnellstens mobile Luftfilter für die Containerschule im Länderweg anzuschaffen. Begründung: Gerade im Herbst und Winter wird der Unterricht durch das ständige Öffnen der Fenster durch den Verkehrslärm und den Lärm des Bahnverkehrs erheblich gestört und die Klassenräume kühlen sich in den Containern dadurch ab. Da der Umzug voraussichtlich nicht in diesem Schuljahr erfolgt, ist es erforderlich, die Filter unverzüglich bereitzustellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 767 2021 Die Vorlage OF 129/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Anbringung von Verkehrsschildern „Längsparken halb auf Gehwegen rechts“ im Lettigkautweg

23.08.2021 | Aktualisiert am: 27.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 157/5 Betreff: Anbringung von Verkehrsschildern "Längsparken halb auf Gehwegen rechts" im Lettigkautweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Anbringen von Verkehrsschildern "Längsparken halb auf Gehwegen rechts" (VZ 315-56 bzw. VZ 315-57) im Lettigkautweg wie folgt zu veranlassen: 1. Von der Ecke Offenbacher Landstraße bis Ecke "Am Mühlkanal" (Aussparung Einfahrt Offenbacher Landstraße 126) 2. Von der Ecke "Auf dem Mühlberg" bis gegenüber Lettigkautweg Hausnummer 13 zu veranlassen. Begründung: Der Bürgersteig im Lettigkautweg in südlicher Richtung wird seit Jahrzehnten halbseitig als Parkraum benutzt (siehe Foto), ohne dass noch Schilder vorhanden sind, die dies erlauben. Im Zuge von Bauarbeiten oder auch Unfällen, wobei Schilderstangen umgefahren wurden, sind diese nach und nach verschwunden. Für die Frankfurter Stadtpolizei ist dies mittlerweile eine gewinnbringende Adresse geworden, worüber sich die Anwohner in letzter Zeit des Öfteren beschweren, da ansonsten auch kein anderer Parkraum vorhanden ist. Daher wird der Magistrat gebeten, die Beschilderung möglichst rasch wieder anzuordnen. Foto: Parksituation Lettigkautweg in südlicher Richtung ((c) Oliver Carsten Kimpel) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 786 2021 Die Vorlage OF 157/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Lärmemissionen von Livemusikveranstaltungen im Außenbetrieb der Gaststätte Gerbermühlstraße 110

30.07.2021 | Aktualisiert am: 27.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2021, OF 152/5 Betreff: Lärmemissionen von Livemusikveranstaltungen im Außenbetrieb der Gaststätte Gerbermühlstraße 110 Der Magistrat wird angefragt, ob ihm bekannt ist, dass im Lokal Nasa Kafana in der Gerbermühlstraße 110 mehrmals wöchentlich Live Musik-Veranstaltungen im Außenbereich bis in die frühen Morgenstunden stattfinden und ob zur Vermeidung von Lärmemissionen bereits Maßnahme ergriffen worden sind? Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Strahlenberger Weg sowie aus dem nordwestlichen Oberrad beschweren sich über von Gästegegröhle begleitete Livemusik bis in die frühen Morgenstunden. Nur während der jeweiligen Lockdowns sei Ruhe eingekehrt. Selbst bei geschlossenem Fenster sei die Musik noch zu hören. An Schlaf bei geöffnetem Fenster sei kaum zu denken. Das Einschalten des Ordnungsamts und des achten Reviers erbrächten nach Besuch der jeweiligen Streife nur ca. 15 Minuten Ruhe, dann ginge es noch lauter weiter mit der Beschallung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 162 2021 Die Vorlage OF 152/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Anbringen von Fahrradbügeln an der Ecke Länderweg/Seehofstraße gegenüber der Containerschulanlage

25.07.2021 | Aktualisiert am: 27.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2021, OF 149/5 Betreff: Anbringen von Fahrradbügeln an der Ecke Länderweg/Seehofstraße gegenüber der Containerschulanlage Der Magistrat wird gebeten an der Ecke Länderweg / Seehofstraße gegenüber der Containerschulanlage Fahrradbügel zu installieren, um das dortige illegale Parken auf dem Gehweg zu unterbinden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass die Sichtbeziehung zwischen Fahrzeugen, die aus dem Länderweg in die Seehofstraße ausfahren wollen, durch auf dem Bürgersteig abgestellte Fahrzeuge regelmäßig versperrt ist. Auch wird der Geh- und Radweg durch diese Fahrzeuge beeinträchtigt. Das Falschparken und die dadurch hervorgerufene Verkehrsbehinderung wird durch den großen Abstand zwischen dem Geländer und dem sich dort befindlichen Pfosten/Masten ermöglicht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 780 2021 Die Vorlage OF 149/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Verhinderung des verbotswidrigen Parkens in der Straße „Zum Gipelhof“

22.07.2021 | Aktualisiert am: 27.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2021, OF 145/5 Betreff: Verhinderung des verbotswidrigen Parkens in der Straße "Zum Gipelhof" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fläche vor den Einfahrten "Zum Gipelhof 5" und "Zum Gipelhof 7" deutlich zu schraffieren und auf das dort geltende Halte- und Parkverbot hinzuweisen. Begründung: In dem oben genannten Bereich halten und parken regelmäßig Fahrzeuge und verhindern so das Aus- und Einfahren in die Garagen. Durch das Hervorheben des Halte- und Parkverbots kann ein Zustellen des Gehwegs und der Garageneinfahrt verhindert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 777 2021 Die Vorlage OF 145/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Wann erfolgt die angekündigte Umgestaltung der Seehofstraße?

14.06.2021 | Aktualisiert am: 07.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 118/5 Betreff: Wann erfolgt die angekündigte Umgestaltung der Seehofstraße? Vorgang: M 157/17 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann die bereits mit dem Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 angekündigte und vorgestellte Umgestaltung der Seehofstraße erfolgt. Begründung: Bereits 2017 wurden dem Ortsbeirat die Pläne für die Umgestaltung der Seehofstraße vorgestellt. Inzwischen wurde das Brückenbauwerk über die Seehofstraße durch die Deutsche Bahn erneuert und die lichte Weite deutlich vergrößert, was dem Maß der vorhandenen Breite des öffentlichen Straßenraumes der Seehofstraße zwischen Offenbacher Landstraße entspricht. Die Umgestaltung der Seehofstraße durch das Verkehrsdezernat lässt aber immer noch auf sich warten. Der Bürgerinnen und Bürger und der Ortsbeirat wollen endlich wissen, wann mit der Umgestaltung begonnen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 93 2021 Die Vorlage OF 118/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Illegales Gehwegparken im Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße verhindern

27.05.2021 | Aktualisiert am: 24.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 42/5 Betreff: Illegales Gehwegparken im Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das illegale Gehwegparken im Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße / Balduinstraße vor dem Priesterseminar St. Georgen (siehe Foto) zu verhindern und dort zu diesem Zweck die Aufstellung von Pollern zu veranlassen, damit für die Verkehrsteilnehmer in der Balduinstraße der freie Einblick in den Kreuzungsbereich gewährleistet ist. Begründung: Auf dem Gehweg im Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße / Balduinstraße (Fahrtrichtung stadtauswärts, vor dem Priesterseminar St. Georgen, siehe Foto) werden häufig zum Teil auch größere Fahrzeuge illegal geparkt. Verkehrsteilnehmern, die sich von der Balduinstraße kommend in nördlicher Richtung der Offenbacher Landstraße nähern, wird dadurch der Einblick nach links in die Kreuzung versperrt. An dieser Stelle ist - neben dem KfZ-Verkehr und Fußgängern - auch der Radweg und die Straßenbahn zu beachten, so dass in diesem Bereich parkende Fahrzeuge potentiell eine Verkehrsgefährdung darstellen. Dem ist durch das Aufstellen von Pollern entgegenzuwirken. Foto: Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße vor Priesterseminar St. Georgen (Quelle: Google Maps) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 309 2021 Die Vorlage OF 42/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Beschleunigung der Baumaßnahmen an der Mühlbergschule. Festlegung eines Fertigstellungstermins. Regelmäßige und umfassende Information von Schulleitung und Elternschaft über Baufortschritte und Verzögerungen.

27.05.2021 | Aktualisiert am: 24.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 37/5 Betreff: Beschleunigung der Baumaßnahmen an der Mühlbergschule. Festlegung eines Fertigstellungstermins. Regelmäßige und umfassende Information von Schulleitung und Elternschaft über Baufortschritte und Verzögerungen. Der Magistrat möge mit geeigneten Maßnahmen dafür sorgen, dass die Baumaßnahmen an der Mühlbergschule beschleunigt werden und weitere Verzögerungen ausgeschlossen werden. Außerdem soll der Magistrat zukünftig gewährleisten, dass Schulleitung und Elternschaft über die Terminplanung im Hinblick auf die Fertigstellung des Bauvorhabens und den Abschluss von Zwischenetappen bei den Baumaßnahmen sowie bezüglich unvorhersehbarer Verzögerungen fortlaufend und transparent informiert werden. Begründung: Seit dem Jahr 2017 wird die Mühlbergschule im Stadtteil Sachsenhausen umgebaut und erweitert. Die Fertigstellung war für Sommer 2019 geplant und wird seitdem immer wieder verschoben. Noch heute ist kein Termin für die Fertigstellung absehbar. Die Kinder der Mühlbergschule sind seit bald vier Jahren in der Containeranlage an der Seehofstraße untergebracht und müssen dort unter schwierigsten Bedingungen unterrichtet werden. Die Eltern (und die Lehrerinnen) warten nun schon seit Sommer 2019 auf den Rückzug in die Mühlbergschule. Die Eltern haben sich erneut an die Öffentlichkeit gewandt. Der Aufenthalt in der Containeranlage war als Übergang gedacht und nicht als Dauerlösung. Verzögerungen wie im Fall der Mühlbergschule sind weder für die Schülerinnen und Schüler, noch für die Lehrkräfte zumutbar. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 306 2021 Die Vorlage OF 37/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Die Containeranlage, in der die Mühlbergschule behelfsweise untergebracht ist, zeitnah und umfassend besser ausstatten

27.05.2021 | Aktualisiert am: 24.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 38/5 Betreff: Die Containeranlage, in der die Mühlbergschule behelfsweise untergebracht ist, zeitnah und umfassend besser ausstatten Der Magistrat möge zeitnah dafür sorgen, dass die mangelhafte Ausstattung Containeranlage, in der die Mühlbergschule behelfsweise untergebracht ist, in Bezug auf Sanitäranlagen, Luftfilter, Heizung und Digitalausstattung verbessert, erneuert und ergänzt wird. Außerdem muss diesbezüglich eine transparente, verlässliche, öffentliche und regelmässige Kommunikation mit Schulleitung und Elternschaft zum Stand der Ertüchtigung der Containeranlage Elternschaft gewährleistet werden. Begründung: Ein Ende der Unterbringung der Mühlbergschule in der Containeranlage ist nicht absehbar. Der Elternbeirat der Mühlbergschule hat sich erneut an die Öffentlichkeit gewandt. Da die derzeitige Ausstattung der Anlage ungenügend ist und sie in Zukunft auch für andere Schule benötigt wird, ist ihre Ertüchtigung dringend notwendig. Im Einzelnen zählen die Eltern folgende Mängel auf: - Die Containeranlage hat nur unzureichende Toilettenanlagen. - Für die Klassenräume selbst gibt es nicht ausreichend Waschbecken und an diesen kein warmes Wasser. - Das regelmässige Händewaschen ist so nur schwierig realisierbar, kostet viel Zeit und Hygieneregeln können nur schwer eingehalten werden. - In der Containeranlage sind anders als in vielen Frankfurter Schulen keine Luftfilteranlagen verbaut. Die zuständigen Ämter sehen hierfür keine Notwendigkeit, da ja bald ein Rückzug erfolgen sollte. Nun dauert die Pandemie aber bereits 14 Monate an und ein Rückzug der Schule ist nicht absehbar. Es ist damit zu rechnen, dass auch noch ein zweiter Corona-Winter in den Containern stattfindet. Für die Kinder ist dies eine Qual, denn selbst bei eisiger Kälte und dröhnendem Verkehrslärm an der stark befahrenen Offenbacher Landstraße und der direkt angrenzenden Bahnlinie müssen sie aufgrund fehlender Luftfilter im 15-Minutentakt lüften. Trotz Lüftens verbleibt ein hohes Ansteckungsrisiko. Besonders ist folgendes zu beachten: - Die Heizungsanlagen der Klassenräume sind nicht sonderlich leistungsfähig, weshalb die Klassen nach dem Lüften kaum aufgeheizt werden können bzw. sie lassen sich so wenig regulieren, dass die Räume überheizen. - Sportunterricht ist in den Containern grundsätzlich kaum möglich. Seit nun vier Jahren hatten die Kinder allenfalls sporadisch überhaupt echten Sportunterricht, wenn unter großem Aufwand eine entfernte Sporthalle besucht werden konnte. Durch die Pandemie findet Sportunterricht nun überhaupt nicht mehr statt. Der Bewegungsmangel belastet deutlich die Lernfähigkeit unserer Kinder. - In den Klassenräumen gibt es keinerlei Digitalausstattung: Kein funktionsfähiges WLAN, keine digitalen Whiteboards, keine Fernseher mit Video-Kamera. Wie soll unter solchen Umständen ein Hybridunterricht oder digitale Beschulung stattfinden? Eine verlässliche Planung für die zukünftige Beschulung ist nicht möglich, da ein Rückzugstermin nicht belastbar genannt wird. Wie sollen unter diesen Bedingungen pädagogische Konzepte (z.B. Entwicklung zur Ganztagsschule, Digitalisierung) umgesetzt werden, ja überhaupt erst gedacht werden? Insgesamt führt die aktuelle Lage in den Containern nicht nur zu einer hohen Unzufriedenheit bei Schülern und Eltern - es entsteht unter den besonderen Umständen der Pandemie ein deutlich erhöhtes Ansteckungsrisiko mit fatalen Folgen für Schüler, Lehrkräfte, den zugehörigen Familien und darüber hinaus allen weiteren Kontaktpersonen. Es ist nicht zu vertreten, dass für die Schülerinnen und Schüler der Mühlbergschule noch länger die aktuelle inakzeptable Situation toleriert wird, ohne dass für Abhilfe gesorgt wird. Wir fordern eine transparente, verlässliche, öffentliche und regelmässige Kommunikation zum Stand der Ertüchtigung der Containeranlage an die Elternschaft Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 307 2021 Die Vorlage OF 38/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Radfahrstreifen Seehofstraße

26.05.2021 | Aktualisiert am: 24.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 24/5 Betreff: Radfahrstreifen Seehofstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Seehofstraße Richtung Osten zwischen Heisterstraße und Länderweg einen Radfahrstreifen auf der Fahrbahn zu markieren und den bestehenden Schutzstreifen zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße zu einem Radfahrstreifen zu erweitern. Begründung: Die Seehofstraße ist in diesem Bereich breit genug für die Markierung eines Radfahrstreifens. Radfahrende beklagen sich häufig, dass sie von Kraftfahrzeugen zu schnell und zu dicht überholt werden. Ein Radfahrstreifen würde dem abhelfen und die Sicherheit des Radverkehrs erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 24/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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Benutzungspflicht der Bordsteinradwege in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg aufheben

26.05.2021 | Aktualisiert am: 24.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 25/5 Betreff: Benutzungspflicht der Bordsteinradwege in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg aufheben Vorgang: V 1762/20 OBR 5; ST 361/21 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Benutzungspflicht der Bordsteinradwege in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg aufzuheben. Begründung: Die Bordsteinradwege sind deutlich zu schmal und haben weder einen Schutzbereich gegen die parkenden Autos noch gegen den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn. Daher bieten sie keine ausreichende Sicherheit. Zudem werden sie häufig durch schlampig geparkte Fahrzeuge weiter eingeengt. An den schrägen Auffahrten auf die Bordsteinradwege kommt es immer wieder zu schweren Stürzen. Die in der ST 1913/2018 angekündigte Planung für Radschutzstreifen auf der Offenbacher Landstraße wurde verschoben. Es ist daher sinnvoll sofort die Benutzungspflicht der Radwege aufzuheben. Radfahrende können dann selbst entscheiden, ob sie den Bordsteinradweg oder die Fahrbahn benutzen möchten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.09.2020, V 1762 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 361 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 25/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz

17.05.2021 | Aktualisiert am: 24.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2021, OF 45/5 Betreff: Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am Buchrainplatz in Oberrad die Lichtzeichenanlagen vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 334 und 350 so zu schalten, dass der zwischen den Ampeln liegende Verkehrsraum zum Schutz von Fußgänger*innen und des einfließenden Verkehrs vor Grünphasen nicht "volllaufen " kann. Begründung: Dies soll ermöglichen, dass - besonders zur Hauptverkehrszeit - die querenden Verkehre der Buchrainstraße, des Rewe-Parkplatzes und des Taxiplatzes abgewickelt werden können. Der notwendige Rückstau aus beiden Richtungen der Offenbacher Landstraße soll außerhalb des etwa 50 Meter langen Verkehrsraums zwischen den Fußgängerampeln zum Buchrainplatz abgewickelt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 311 2021 Die Vorlage OF 45/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Einrichtung einer separaten Linksabbiegerspur von der Seehofstraße in den Strahlenberger Weg

19.04.2021 | Aktualisiert am: 24.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 8/5 Betreff: Einrichtung einer separaten Linksabbiegerspur von der Seehofstraße in den Strahlenberger Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, eine separate Linksabbiegerspur von der Seehohofstraße in den Strahlenberger Weg einzurichten. Begründung: Die Seehofstraße ist ab dem Betriebshof der FES heute schon breit genug, dass Autofahrerinnen und Autofahrer sich schon von selbst links halten, um von der Seehofstraße in den Strahlenberger Weg abzubiegen. Da dies dem Straßenverlauf eine bessere Kennung verleihen würde, sollte dies eingerichtet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 8/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 6 Gemeinsame Beratung mit Tagesordnungspunkt 18. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 294 2021 Die Vorlage OF 8/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Apollern des Bürgersteigs vor den Liegenschaften „Offenbacher Landstraße 359 bis 361“

17.04.2021 | Aktualisiert am: 17.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2021, OF 4/5 Betreff: Apollern des Bürgersteigs vor den Liegenschaften "Offenbacher Landstraße 359 bis 361" Vorgang: OM 6949/20 OBR 5; ST 571/21 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bürgersteig vor den Liegenschaften "Offenbacher Landstraße 359 - 361" abzupollern. Begründung: Vor den Liegenschaften "Offenbacher Landstraße 359 - 361" wird - verbotenerweise - halb auf dem Bürgersteig und halb auf dem Fahrradstreifen geparkt. Die Problematik wurde seitens des Ortsbeirates bereits in der Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6949 vorgebracht. Die vom Magistrat der Stadt Frankfurt in der Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2021, ST 571 ist nicht zielführend. Daher bittet der Ortsbeirat um das Abpollern des entsprechenden Stückes des Bürgersteiges. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6949 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2021, ST 571 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 108 2021 Die Vorlage OF 4/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Erneuerung des defekten selbstschließenden Törchens am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse

15.04.2021 | Aktualisiert am: 17.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2021, OF 2/5 Betreff: Erneuerung des defekten selbstschließenden Törchens am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das defekte selbstschließende Törchens am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse zu erneuern. Begründung: Das selbstschließende Törchen am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse ist defekt. Durch das selbstschließende Törchen wurden Kleinkinder an einem selbstständigen Verlassen des Geländes gehindert und das Hinausrollen von Bällen vom Spielplatz auf die Spatzengasse in Richtung Offenbacher Landstraße wurde verhindert. Zudem bot dieses Törchen einen zusätzlichen Schutz vor dem Betreten durch nichtangeleinte Hunde. Aus den genannten Gründen ist das defekte selbstschließende Törchens am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse zu erneuern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 106 2021 Die Vorlage OF 2/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Auskunftsersuchen zu den in der Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschriebenen und beschlossenen Maßnahmen um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen

03.02.2021 | Aktualisiert am: 16.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2021, OF 1907/5 Betreff: Auskunftsersuchen zu den in der Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschriebenen und beschlossenen Maßnahmen um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, zu berichten, wann nach dem derzeitigen Planungsstand damit zu rechnen ist, dass die in Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschlossenen Maßnahmen, um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen realisiert sind. Begründung: Mit der Vorlage NR 895 wurde 2019 durch die Stadtverordnetenversammlung u. a. auch für den Ortsbezirk 5 zahlreiche sinnvolle Maßnahmen beschlossen, die den Fuß- und Fahrradverkehr in den Bereichen Schwarzwaldstr./Rennbahnstr., Schweizer Str., Mörfelder Landstr. und Offenbacher Landstr., Gutzkowstr., Oberräder Fußweg und Brückenstr. sicherer machen sollen. Für die Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 5 ist es äußerst wünschenswert, dass die vorgesehenen Maßnahmen sich nicht verzögern. Damit möglichst frühzeitig Verzögerungen entgegengewirkt werden kann, ist es sinnvoll, nachdem nun mehr als 18 Monate seit Beschlussfassung verstrichen sind, zu überprüfen, ob der ursprünglich ins Auge gefasste Zeitplan voraussichtlich eingehalten werden kann oder ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, damit die vorgesehenen Maßnahmen ohne Verzögerung realisiert werden können. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7341 2021 Die Vorlage OF 1907/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Tempo-30-Regelung in der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad

11.11.2020 | Aktualisiert am: 08.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2020, OF 1835/5 Betreff: Tempo-30-Regelung in der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist: 1. Für den Straßenzug Wehrstraße, eine Tempo-30-Regelung einzuführen 2. An geeigneter Stelle im Bereich der westlichen Offenbacher Landstraße zusätzlich zur Beschilderung nach StVO ein "Dialogdisplay" anzubringen, um den fließenden Verkehr auf die zur Zeit gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam zu machen 3. Zur Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzungen auf mehreren Wohn- und Erschließungsstraßen im Stadtteil Oberrad auf den Straßenbelag die Tempo-30-Regelung zur Erinnerung aufzubringen Begründung: Zu 1) Der Stadtteil Oberrad besitzt seit rund 100 Jahren eine funktionierende und großzügig ausgebaute Umgehungsstraße (Deutschherrenufer - heute Gerbermühlstraße). Zurzeit befindet sich dieser Umgehungsbereich allerdings seit mehreren Jahren im Straßenumbau, wird aber im Jahre 2021 fertig gestellt. Die Haupterschließungsstraße Offenbacher Landstraße ist besonders im östlichen Bereich sehr schmal und muss neben der Straßenbahn und dem motorisierten Autoverkehr besonders auch Radfahrer bedienen. Auch nach einer Umgestaltung des Straßenraums wird die Gefährdungssituation besonders für Radfahrer sich nicht verbessern, da ein günstiger Straßenquerschnitt nicht vorhanden ist. Die Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit auf einer Stadtteilerschließungsstraße ist dabei vertretbar und wird beispielsweise in den Stadtteilen Fechenheim und Seckbach seit Jahren erfolgreich praktiziert. Zu 2) Dialogdisplays erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Nach Erfahrungen werden sie als Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung begrüßt. Durch die Übermittlung der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit und einem Dankeschön bzw. einem Warnhinweis werden alle gutwilligen Verkehrsteilnehmer in freundlicher Form auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsregelung hingewiesen. Zu 3) In den reinen Wohnstraßen im Stadtteil Oberrad sind öfters Geschwindigkeitsüber-schreitungen feststellbar. Größerer Straßenquerschnitt (z.B. in der Wiener Straße, Goldbergweg und Buchrainstraße) führen sehr schnell dazu, die angeordnete Tempo-30-Regelung zu überschreiten. Nach positiven Erkenntnissen ist die unterstützende Wirkung von angeordneter Geschwindigkeitsregelung auf dem Straßenbelag sehr erfolgreich. Der finanzielle Aufwand ist dabei sehr gering. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.10.2020, OF 1798/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6948 2020 1. Die Vorlage OF 1798/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1835/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 3. des Tenors sowie der Begründung ersatzlos entfallen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten

10.11.2020 | Aktualisiert am: 08.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 1845/5 Betreff: T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten Vorgang: OM 5407/19 OBR 5; ST 598/20; OM 6191/20 OBR 5; ST 1865/20 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, die T-Kreuzung optisch und regulatorisch zu beseitigen. Der westliche und südliche Strahlenberger Weg ist als fortlaufender Straßenverlauf einzurichten. Fahrzeuge aus dem südlichen Strahlenberger Weg biegen nicht mehr links ab, sondern folgen einer Linkskurve. Dem Verkehr aus dem südlichen Strahlenberger Weg ist gegenüber dem Verkehr aus dem Bärengarten durch Zeichen Nr. 301 Vorfahrt einzuräumen. Fahrzeuge aus dem westlichen Strahlenberger Weg biegen nicht mehr rechts ab, sondern folgen einer Rechtskurve. Wenn sie in den Bärengarten wollen, müssen sie weiterhin den Vorrang des Verkehrs aus dem südlichen Strahlenberger Weg beachten. Technisch biegen sie nach links in den Bärengarten ab. Der Magistrat kann auch mit anderen ihm geeignet erscheinenden Maßnahmen dafür sorgen, dass Fahrzeuge aus dem Bärengarten in mäßigem Tempo an die Kreuzung heranfahren. Begründung: Kraftfahrzeuge aus dem Bärengarten brausen häufig mit überhöhter Geschwindigkeit auf die Kreuzung zu, weil der Verkehr aus dem südlichen Strahlenberger Weg wartepflichtig ist. Auch Kraftfahrzeuge aus dem westlichen Strahlenberger Weg fahren häufig offensiv auf die Kreuzung zu, denn die bevorrechtigten Fahrzeuge aus dem südlichen Strahlenberger Weg müssen vorsichtig in die Kreuzung hineinfahren, weil für sie der Verkehr aus dem Bärengarten Vorrang hat. Die vorgeschlagene Vorfahrtsregelung würde den Verkehr verlangsamen und so für mehr Sicherheit sorgen. Die Beschleunigung des Verkehrs im südlichen Strahlenberger Weg ist nicht zu befürchten, weil die Abbiegevorgänge in der engen Kurve eine niedrige Geschwindigkeit erfordern. Der Ortsbeirat hat dem Magistrat verschiedene Vorschläge unterbreitet, wie den Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bärengarten entgegenzuwirken ist. Es entsteht der Eindruck, dass der Magistrat keine Lust hat, sich mit der Angelegenheit zu befassen, da er einfach nur aus alten Antworten zitiert, so als hätte der Ortsbeirat keine neuen Vorschläge unterbreitet. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5407 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 598 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6191 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1865 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung OA 647 2020 Die Vorlage OF 1845/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, FDP

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Taxistand auf dem Buchrainplatz

08.11.2020 | Aktualisiert am: 08.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2020, OF 1836/5 Betreff: Taxistand auf dem Buchrainplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dafür Sorge zu tragen, dass die Taxen, die am Taxistand auf dem Buchrainplatz warten, 1. nicht auf dem Buchrainplatz und nicht 2. nicht vor den Liegenschaften "Offenbacher Landstraße 359 - 361" halb auf dem Gehweg und halb auf dem Radweg stehen, sondern die zwei dafür vorgesehenen Parkbuchten nutzen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich darüber, dass die am Buchrainplatz wartenden Taxen neben den zwei dafür vorgesehenen Parkbuchten, auch den Buchrainplatz selbst und den Bürgersteig bzw. den Fahrradstreifen vor den Liegenschaften "Offenbacher Landstraße 359 - 361"nutzen. Auf das Fehlverhalten angesprochen, seien die Taxifahrer verbal ausfällig geworden und hätten die Bürgerinnen und Bürger mit Schimpfwörten betitelt. Das Verhalten ist nicht hinzunehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6949 2020 Die Vorlage OF 1836/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Umbau Mühlbergschule

29.10.2020 | Aktualisiert am: 09.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.10.2020, OF 1831/5 Betreff: Umbau Mühlbergschule Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. wie er sicherstellt, das künftig die Schulgemeinde der Mühlbergschule zeitnah über Änderungen oder Verzögerungen beim Umbau der Schule unterrichtet wird, 2. wie er sicherstellt, das die Schulleitung in angemessener Zeit Rücksprache mit der Bauleitung nehmen kann, 3. welche Möglichkeiten er sieht, Sportunterricht in nahegelegenen Hallen wie der Sporthalle Süd stattfinden zu lassen. Hilfreich wäre es schon, wenn das z.B. in einem 14tägigen Turnus stattfinden könnte. 4. ob kurzfristig die sanitären Einrichtungen im Standort Länderweg verbessert werden können. Es wäre hilfreich in den Klassenräumen und Korridoren jeweils ein zweites Waschbecken zu installieren und in der untersten Jahrgangsstufe, die Waschbecken tiefer anzubringen. Ferner wäre die Bereitstellung eines zusätzlichen Toilettencontainers oder -wagens Wünschenswert. 5. ob das Containerdorf nach dem Umzug in die neue Schule anderweitig genutzt werden soll, 6. ob im Standort Länderweg ein provisorisches Wlan installiert werden kann, 7. ob im Standort Länderweg in den Klassenräumen provisorisch Luftfilter installiert werde können, 8. ob die Lüftung im neuen Standort mit einem Aerosolfilter ausgestattet wird oder ob diese nachgerüstet werden können. Begründung: Zu 1 und 2: Die Schulgemeinde berichtet, dass sich erst nach Zeitungsberichterstattungen die Kommunikation verbessert hat. Eine zeitnahe und effektive Kommunikation ist bis zum Ende der Bauzeit erforderlich, um Irritationen zu vermeiden. Zu 3: Regulärer Sportunterricht kann mangels Sporthalle nicht durchgeführt werden. Wegen der Coronapandemie ist der Bewegungsraum in der Containerschule voraussichtlich gar nicht nutzbar. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass die umliegenden Sporthallen ausgelastet sind. Der Totalausfall des Sportunterrichts in der Primarstufe wäre aber fatal. Hier muss die Solidarität anderer Schulen eingefordert werden, damit zumindest wechselweise mit anderen Schulen ein Teilunterricht stattfinden kann. Zu 4: Durch die Hygieneauflagen in der Coronapandemie geht für das Händewaschen täglich mindestens eine halbe Schulstunde verloren. Durch das Versetzen von Waschbecken und die Installation zusätzlicher Waschbecken kann der Zeitverlust erheblich verringert werden. Durch einen Toilettengang geht wegen der Wartezeiten die komplette Pause verloren. Für die Ausstattung mit den sanitären Anlagen dürfen daher nicht einfach die Schlagzahlen aus den Zeiten vor der Coronapandemie herangezogen werden. Zu 5: Wenn das Containerdorf erhalten bleibt, kann erwartet werden, dass ohnehin erforderliche Sanierungen kurzfristig vorgezogen werden. Zu 6: Die Schülerinnen und Schüler der Mühlbergschule sind durch den provisorischen Schulstandort zusätzlich benachteiligt. Es wäre hilfreich, wenn ggfls. erforderlicher Hausunterricht durch ein verfügbares WLAN erleichtert werden könnte. Zu 7: Auf Grund des Verkehrslärms können viele Fenster zum Lüften nicht geöffnet werden oder der Unterricht muss unterbrochen werden. Luftfilter könnten hier für Erleichterung sorgen. Zu 8: Üblicherweise zielt die Lüftung darauf ab, eine niedrige CO2-Konzentration in der Luft sicher zu stellen. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass Aerosolfilter das Infektionsrisiko mit Covid-Viren drastisch senken können. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.09.2020, OF 1810/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 57 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1830 2020 Auskunftsersuchen V 1831 2020 1. Die Vorlage OF 1810/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1831/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, FDP

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Tempo-30-Regelung in der Offenbacher Landstraße und der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad

14.10.2020 | Aktualisiert am: 07.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2020, OF 1798/5 Betreff: Tempo-30-Regelung in der Offenbacher Landstraße und der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. für die Straßenzüge Offenbacher Landstraße und Wehrstraße, eine Tempo-30-Regelung einzuführen; 2. an geeigneter Stelle im Bereich der westlichen Offenbacher Landstraße zusätzlich zur Beschilderung nach StVO ein "Dialogdisplay" anzubringen, um den fließenden Verkehr auf die zur Zeit gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam zu machen; 3. Zur Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzungen auf mehreren Wohn- und Erschließungsstraßen im Stadtteil Oberrad auf den Straßenbelag die Tempo-30-Regelung zur Erinnerung aufzubringen. Begründung: Zu 1) Der Stadtteil Oberrad besitzt seit rund 100 Jahren eine funktionierende und großzügig ausgebaute Umgehungsstraße (Deutschherrenufer - heute Gerbermühlstraße). Zurzeit befindet sich dieser Umgehungsbereich allerdings seit mehreren Jahren im Straßenumbau, wird aber im Jahre 2021 fertig gestellt. Die Haupterschließungsstraße Offenbacher Landstraße ist besonders im östlichen Bereich sehr schmal und muss neben der Straßenbahn und dem motorisierten Autoverkehr besonders auch Radfahrer bedienen. Auch nach einer Umgestaltung des Straßenraums wird die Gefährdungssituation besonders für Radfahrer sich nicht verbessern, da ein günstiger Straßenquerschnitt nicht vorhanden ist. Die Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit auf einer Stadtteilerschließungsstraße ist dabei vertretbar und wird beispielsweise in den Stadtteilen Fechenheim und Seckbach seit Jahren erfolgreich praktiziert. Zu 2) Dialogdisplays erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Nach Erfahrungen werden sie als Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung begrüßt. Durch die Übermittlung der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit und einem Dankeschön bzw. einem Warnhinweis werden alle gutwilligen Verkehrsteilnehmer in freundlicher Form auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsregelung hingewiesen. Zu 3) In den reinen Wohnstraßen im Stadtteil Oberrad sind öfters Geschwindigkeitsüberschreitungen feststellbar. Größerer Straßenquerschnitt (z.B. in der Wiener Straße, Goldbergweg und Buchrainstraße) führen sehr schnell dazu, die angeordnete Tempo-30-Regelung zu überschreiten. Nach positiven Erkenntnissen ist die unterstützende Wirkung von angeordneter Geschwindigkeitsregelung auf dem Straßenbelag sehr erfolgreich. Der finanzielle Aufwand ist dabei sehr gering. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.11.2020, OF 1835/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 1798/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6948 2020 1. Die Vorlage OF 1798/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1835/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 3. des Tenors sowie der Begründung ersatzlos entfallen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Straßenmarkierungen rund um den Buchrainplatz

14.10.2020 | Aktualisiert am: 09.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2020, OF 1797/5 Betreff: Straßenmarkierungen rund um den Buchrainplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Markierungen auf dem kleinen Parkplatz östlich des Buchrainplatzes vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 353 und 355 neu zu markieren und dabei die Durchgänge für den Fußgängerverkehr und die Ein- und Ausfahrt von jeglichem ruhenden Verkehr freizuhalten. Begründung: Die öffentlichen Parkplätze im oben genannten Bereich waren mal markiert, sind aber heute nicht mehr erkennbar. Dies führt leider dazu, dass das Abstellen von Fahrzeugen besonders im Einfahrtsbereich weiteren Ziel- und Quellverkehr stark behindert. Lieferfahrzeuge, Krankenwagen und Feuerwehr haben oft keine Möglichkeiten, die angrenzenden Liegenschaften zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6845 2020 Die Vorlage OF 1797/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Einfahrt in die Haltestelle „Buchrainplatz“

14.10.2020 | Aktualisiert am: 09.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2020, OF 1799/5 Betreff: Einfahrt in die Haltestelle "Buchrainplatz" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Einfahrt von der östlichen Offenbacher Landstraße in die Haltestelle Buchrainplatz so abzusichern, dass kein motorisierter Verkehrsteilnehmer in die Haltestelle Buchrainplatz einfahren kann. Dabei bietet es sich an, eine farbliche Kennzeichnung des dort beginnenden Radstreifens und eine deutliche Begrenzungslinie für den motorisierten Verkehr auf den Straßenbelag aufzubringen. Begründung: Für Kraftfahrer ohne Ortskenntnis kann es sehr schnell vorkommen, dass die Fahrzeuge hinter einer Straßenbahn in die Haltestelle einfahren, obwohl dies durch ein vorhandenes Verkehrszeichen nach StVO verboten ist. Es scheint möglich, dass durch den heute vorhandenen Schilderwald diese eindeutige Anordnung übersehen wird. Eine farbliche Markierung auf dem Straßenbelag scheint geeignet zu sein, diese Verkehrsregelung zu unterstützen. Kraftfahrzeuge im Haltestellenbereich sind nicht nur eine starke Gefährdung für die dort wartenden Fußgänger, sondern finden auch keine gesicherten Verkehrszeichen bei der Ausfahrt aus dem Platzbereich vor und stellen damit eine starke Gefährdung dar, Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6846 2020 Die Vorlage OF 1799/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Kreuzung Osthafenbrücke für Radverkehr sicherer machen (II)

14.10.2020 | Aktualisiert am: 09.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2020, OF 1811/5 Betreff: Kreuzung Osthafenbrücke für Radverkehr sicherer machen (II) Vorgang: OM 4999/19 OBR 5; ST 2127/19; OM 5919/20 OBR 5; ST 1239/20 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Querung des westlichen Radwegs der Osthafenbrücke unmittelbar neben der Fahrbahn optisch hervorzuheben und die Auffahrt auf den Radweg der Gerbermühlstraße Fahrtrichtung Offenbach in ausreichender Breite abzuflachen. Begründung: Der Ortsbeirat ist nach wie vor der Auffassung, dass der westliche Radfahrstreifen neben der Fahrbahn der Osthafenbrücke dringend besser kenntlich gemacht werden muss. Es liegen Berichte vor, wonach rechts abbiegende Kraftfahrzeuge häufig den Vorrang des unmittelbar neben ihnen fahrende Radverkehrs missachten. Offenbar haben sie nur die Radwegfurt unmittelbar neben der Fußgängerquerung im Blick. Radfahrende auf dem Radfahrstreifen benutzen diese jedoch nicht, sondern fahren direkt über die Kreuzung um auf den gegenüberliegenden Radweg der Gerbermühlstraße aufzufahren. Diese Wegführung ist optisch zu kennzeichnen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4999 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2127 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5919 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1239 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 58 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6850 2020 Die Vorlage OF 1811/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Nördliche Buchrainstraße I

12.10.2020 | Aktualisiert am: 09.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1795/5 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Nördliche Buchrainstraße I Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der nördlichen Buchrainstraße Messungen mittels Via-Count-Geräten durchzuführen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der nördlichen Buchrainstraße zwischen Offenbacher Landstraße und Wiener Straße/Goldbergweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6843 2020 Die Vorlage OF 1795/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Zur Magistratsvorlage M 113

16.09.2020 | Aktualisiert am: 29.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2020, OF 1778/5 Betreff: Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Zur Magistratsvorlage M 113 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, detaillierte Untersuchungen anzustellen, ob die Trambahnstrecke der Linie 15 in das Lyoner Quartier in den jeweiligen Alternativen realisierbar ist und welche wirtschaftlichen Auswirkungen dies zum Beispiel in Bezug auf die Förderfähigkeit der Streckenverlängerung hat. Es ist zu klären, in welchem Rahmen die Führung des Radverkehrs auf 1,5 Meter schmalen Schutzstreifen überhaupt Gegenstand von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen sein kann. In jedem Fall sind die Wirtschaftlichkeitsüberlegungen detailliert und nachvollziehbar darzustellen, die vorschriftsmäßig dimensionierte Radverkehrsanlagen ausschließen. Ferner ist zu prüfen, ob für die Stadt kostensparend zunächst das neu zu erstellende östliche Brückenbauwerk ausreichend gemäß Alternative 3 dimensioniert werden kann und das westliche Bauwerk erst, wenn die Erneuerung durch die Deutsche Bahn veranlasst wird. Begründung: Für den Ortsbeirat ist nicht ersichtlich, dass die weitreichenden Konsequenzen eines unterdimensionierten Brückenbauwerks in der erforderlichen Tiefe geprüft worden sind. Die naheliegende Verlängerung der Straßenbahnstrecke in das Lyoner Quartier oder auch weiter bis Goldstein wurde gar nicht in Erwägung gezogen. Wenn erst auf den neuen Gesamtverkehrsplan gewartet wird, ist es dafür zu spät. Die Ausweisung von 1,5 Meter schmalen Radschutzstreifen entspricht nicht den Vorgaben für Radverkehrsanlagen. Radfahrende dürfen dort von Kraftfahrzeugen nicht überholt werden, es sei denn sie wechseln dazu auf die Gegenfahrbahn. Es ist Alltagserfahrung, dass Radfahrende mit Tempo 50 und mehr dennoch verbotswidrig überholt werden und dadurch extrem belästigt und gefährdet werden. Der Magistrat weiß, dass es keine ordnungspolitische Möglichkeiten gibt, diese Gefährdung zu unterbinden. Solche Schutzstreifen können daher nur eine Notlösung sein, die höchstens so lange hingenommen wird, bis im Zuge von Neubaumaßnahmen für eine ausreichende Dimensionierung gesorgt wird. Der Ortsbeirat akzeptiert nicht, dass die Unwirtschaftlichkeit lapidar behauptet wird. Es ist Praxis, dass Überführungen auch auf künftigen Bedarf hin aufgeweitet werden. Die Stadt hat zum Beispiel vor vielen Jahren in die EÜ Seehofstraße Millionensummen investiert, obwohl für die Umgestaltung der Seehofstraße noch immer nicht viel mehr als Skizzen existieren. Für den Ortsbeirat erscheint es daher nicht abwegig, wenn zunächst kostensparend das östliche Bauwerk aufgeweitet wird und dann im Zuge der irgendwann fälligen Sanierung der westlichen Bauwerke diese ebenfalls aufgeweitet werden. Auch hier ist die lapidare Behauptung, dass das nicht möglich sein soll für den Ortsbeirat nicht akzeptabel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 613 2020 1. Die Vorlage M 113 dient unter Hinweis auf OA 613 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1778/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Neuanstrich des Zebrastreifens in der Buchrainstraße

03.09.2020 | Aktualisiert am: 29.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1754/5 Betreff: Neuanstrich des Zebrastreifens in der Buchrainstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Zebrastreifen am unteren Ende der Buchrainstraße (Einmündung in die Offenbacher Landstraße) neu zu streichen. Begründung: Seit der Eröffnung vom Buchrainplatz 2013 ist einige Zeit vergangen und der Zebrastreifen in die Jahre gekommen. Vor allem alte und sehbehinderte Menschen erkennen den Zebrastreifen nicht mehr so gut. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6582 2020 Die Vorlage OF 1754/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Aufstellen eines Verkehrsschildes

03.09.2020 | Aktualisiert am: 29.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1755/5 Betreff: Aufstellen eines Verkehrsschildes Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Buchrainstraße vor dem Zebrastreifen in Höhe des rewe-Marktes das Verkehrsschild 350 aufzustellen, mit dem auf den Zebrastreifen hingewiesen wird. Als Hinweis auf den Fußgängerüberweg dient das stehende Richtzeichen 350. Quelle: Wikipedia Begründung: Leute, vor allem ältere Leute, haben sich darüber beschwert, dass Autos die Buchrainstraße auch mit höherer Geschwindigkeit herunterfahren, ohne an dem Zebrastreifen am unteren Ende der Buchrainstraße und Einmündung in die Offenbacher Landstraße zu halten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6583 2020 Die Vorlage OF 1755/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Radweg Gerbermühlstraße gegen Falschparker absichern

01.09.2020 | Aktualisiert am: 29.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 1745/5 Betreff: Radweg Gerbermühlstraße gegen Falschparker absichern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Radweg Gerbermühlstraße stadtauswärts zwischen Osthafenbrücke und Speckweg im Bereich der Zufahrt zur Kleingartenanlage Mainwasen gegen Kraftfahrzeuge abzusichern, die verbotswidrig zwischen den Bäumen abgestellt werden. Dazu sollen zwischen den Bäumen Fahrradständer oder Drängelgitter angebracht werden. Begründung: Radfahrende möchten auf dem ohnehin sehr schmalen Radweg zumindest mittig fahren, weil der Kraftfahrzeugverkehr neben dem Radweg dort mit 70 km/h und oft auch schneller entlang braust. Wenn der Radweg durch die zwischen den Bäumen abgestellten Fahrzeuge weiter verengt wird, ist die sichere Nutzung des Radwegs nicht mehr möglich. Die abgestellten Fahrzeuge tun zudem der unversiegelten Fläche zwischen den Bäumen nicht gut. Der Kleingartenverein wünscht sich in seiner Nähe Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Dem kann entsprochen werden, wenn die Schutzmaßnahmen für den Radweg in Form von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder ausgeführt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6576 2020 Die Vorlage OF 1745/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg

01.09.2020 | Aktualisiert am: 29.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 1744/5 Betreff: Mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg Vorgang: OM 1645/17 OBR 5; ST 1913/18 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat , wann er die in seiner Stellungnahme ST 1913/2018 angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs umsetzen wird. Begründung: Die Bordsteinradwege sind nicht sicher. Es gab schon einen tödlichen Unfall. Der Ortsbeirat hält es daher für dringend erforderlich, die angekündigten Maßnahmen zügig umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1645 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1913 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1762 2020 Die Vorlage OF 1744/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Ahornhain im Strahlenberger Weg

31.07.2020 | Aktualisiert am: 26.08.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2020, OF 1696/5 Betreff: Ahornhain im Strahlenberger Weg Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, um die Befahrung des "Ahornhains" im Strahlenberger Weg mittels PKWs zu verhindern bspw. durch die Installation von Pollern oder Fahrradbügeln. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben mitgeteilt, dass in dem Ahornhain zwischen Strahlenberger Weg 26A und Strahlenberger Weg 30 (dabei handelt es sich um ein mit Ahornbäumen bewachsenes Landschaftsschutzgebiet) zur Abend-/Nachtzeit PKWs einfahren, um zwischen den Bäumen zu parken. Dabei werden häufig die Audioanlagen der Autos aufgedreht und das Auto als "Mittelpunkt" für Partys in der Anlage genutzt. Durch das Befahren der Grünanlage mittels PKWs wird diese beschädigt. Ferner führen die genannten Partys zu Vermüllungen und gehen mit erheblichen Lärmemissionen einher. Bürgerinnen und Bürger haben mitgeteilt, dass sich das 8. Polizeirevier angesichts der Corona-Pandemie nicht in der Lage sieht, den Ahornhain beim nächtlichen Streifefahren auszuleuchten bzw. zu kontrollieren. Durch die Installation von Pollern oder Fahrradbügeln im zur Straße hinzeigenden Teil des Ahornhains (versetzt zu den Bäumen an der Straße) könnte das Befahren mit PKW verhindert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6381 2020 Die Vorlage OF 1696/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Schutz für Fußgänger in der Spatzengasse

07.07.2020 | Aktualisiert am: 29.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.07.2020, OF 1693/5 Betreff: Schutz für Fußgänger in der Spatzengasse Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der - ohnehin sehr schmale - Fußgängerweg in der Spatzengasse (ab Offenbacher Landstraße aufwärts) für zu Fuß Gehende komplett durch Abpollern vor parkenden Fahrzeugen geschützt wird. Begründung: Bürger beklagen sich, dass der sehr schmale Fußgängerweg von Fahrzeugen vollständig, das heißt in Breite und Länge, zum Parken benutzt wird, sodass weder Behinderte, Mütter mit Kinderwagen noch kleine Kinder - den Fußweg benutzen können, sondern auf die Straße ausweichen müssen. Die Spatzengasse wird in diesem Bereich gut frequentiert, da sie zum Kinderspielplatz führt ! Es ist kein Park-Kompromiss für Autofahrer möglich, indem etwa die Fahrzeugbreite zur einen Hälfte auf dem Fußweg und zur anderen Hälfte auf die Fahrbahn gelegt würde. Der Fußweg wäre zu schmal, die Fahrbahn zu eng für städtische Fahrzeuge, insbesondere Müll- Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge. Bedauerlich ist die Tatsache, dass abends erteilte Strafzettel offenbar nichts nützen, da die gleichen Fahrzeuge bereits am nächsten Tag wieder an gleichen Stellen parken. Deshalb sind die zu Fuß gehenden Menschen dringend zu schützen. Die Unterstützung des Magistrates ist erforderlich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1693/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6569 2020 Die Vorlage OF 1693/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Geeignete Parkplätze sind zu markieren." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen

03.06.2020 | Aktualisiert am: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2020, OF 1657/5 Betreff: Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Vorgang: ST 601/20 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat aufzufordern, die Arbeitsweise der Unfallkommission zu verbessern. Insbesondere sind die Unfälle mit verletzten und getöteten Fußgängern und Radfahrern detaillierter zu betrachten. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist zu überprüfen. Es sind ferner Anstrengungen zu unternehmen, mehr Informationen von Alleinunfällen zu gewinnen. Begründung: Die Arbeitsweise der Unfallkommission ist nicht zeitgemäß. Erkennbar ist sie darauf ausgerichtet, den motorisierten Verkehr zu optimieren. Der Sachverstand über Regeln für und Verhaltensweisen von Fußgängern und Radfahrern erscheint nicht ausreichend, um angemessene Maßnahmen für diese besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer einzuleiten. In diesem Zusammenhang verweist der Ortsbeirat auf die Stellungnahme des Magistrat ST 601/2020, in der über Radfahrunfälle in der Darmstädter Landstraße berichtet wird. Ein Zusammenhang zwischen zwei Unfällen führt der Magistrat nicht auf ein fehlerhaftes Radwegenetz zurück. Da liegt die Vermutung nahe, dass aus der Unfallkommission niemand jemals dort mit dem Rad lang gefahren ist. Genau dieser entsetzliche Radweg ist das Problem. Es ist doch kein Zufall, dass auf diesem Konstrukt Radfahrer verunglücken. Leider erhalten die zuständigen Stellen regelmäßig keine Informationen über Alleinunfälle. Dadurch entgehen dem Magistrat wichtige Hinweise über den teils unsäglichen Zustand der Radwege. Auch der zweite Radunfall auf der Fahrbahn steht selbstverständlich in direktem Zusammenhang mit dem Radwegkonstrukt, weil nämlich der Radverkehr aus dem Blick des Kraftfahrzeugverkehrs gerät. Insoweit erscheint das Konzept der Unfallhäufungsstellen ungeeignet. Es verengt den Blick zu sehr auf Verkehrsunfälle, die bei vergleichsweise hohen Geschwindigkeiten an unübersichtlichen Stellen durch Kraftfahrzeuge verursacht werden. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist auch statistisch fragwürdig, weil es Erfolge der Unfallkommission suggeriert, wo keine sind oder nicht in dem Maße zu finden sind. Die Unfallhäufung ist ja statistisch ein Ausreißer nach oben. Es liegt in der Natur der Sache, dass nach einer Unfallhäufung eine Unfallverringerung zu verzeichnen ist, auch ganz ohne Eingriffe. Die Unfallkommission fokussiert sich zu sehr auf solche Scheinerfolge. Die Führung des Radverkehrs ist leider städtebaulich eine Restgröße. Die Folge sind verwirrende und intuitiv schwer erfassbare Verkehrsführungen. Hier muss die Unfallkommission dringend in der gebotenen Tiefe die Unfallverläufe betrachten. Der Ortsbeirat verweist hier auf den tödlichen Unfall in der Gerbermühlstraße, der auf Seite 3 unter Nr. 7 aufgeführt wird. Die Unfallkommission hat beim Stichwort rote Ampel die Arbeit eingestellt. Es gibt dort aber keine Ampel für Radfahrende. Es entsteht der Eindruck, dass die Unfallkommission die Stelle nicht vor Ort in Augenschein genommen hat, sondern nach Aktenlage entschieden hat. Bundesweit geht die Zahl der Verkehrsunfälle zurück. Dieser erfreuliche Trend geht in Frankfurt an den schwächsten Verkehrsteilnehmern vorbei. Daran hat auch die Arbeit der Unfallkommission nichts geändert. Die Arbeitsweise dieser Kommission muss daher dringend nachgeschärft werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 601 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 575 2020 1. Die Vorlage B 138 dient unter Hinweis auf OA 575 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1657/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten

03.06.2020 | Aktualisiert am: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2020, OF 1664/5 Betreff: T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten Vorgang: OM 5407/19 OBR 5; ST 598/20 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die T-Kreuzung optisch und regulatorisch zu beseitigen. Der westliche und südliche Strahlenberger Weg ist als fortlaufender Straßenverlauf einzurichten. Fahrzeuge aus dem südlichen Strahlenberger Weg biegen nicht mehr links ab, sondern folgen einer Linkskurve. Dem Verkehr aus dem südlichen Strahlenberger Weg ist gegenüber dem Verkehr aus dem Bärengarten durch Zeichen Nr. 301 Vorfahrt einzuräumen. Fahrzeuge aus dem westlichen Strahlenberger Weg biegen nicht mehr rechts ab, sondern folgen einer Rechtskurve. Wenn sie in den Bärengarten wollen, müssen sie weiterhin den Vorrang des Verkehrs aus dem südlichen Strahlenberger Weg beachten. Technisch biegen sie nach links in den Bärengarten ab. Begründung: Kraftfahrzeuge aus dem Bärengarten brausen häufig mit überhöhter Geschwindigkeit auf die Kreuzung zu, weil der Verkehr aus dem südlichen Strahlenberger Weg wartepflichtig ist. Auch Kraftfahrzeuge aus dem westlichen Strahlenberger Weg fahren häufig offensiv auf die Kreuzung zu, denn die bevorrechtigten Fahrzeuge aus dem südlichen Strahlenberger Weg müssen vorsichtig in die Kreuzung hineinfahren, weil für sie der Verkehr aus dem Bärengarten Vorrang hat. Die vorgeschlagene Vorfahrtsregelung würde den Verkehr verlangsamen und so für mehr Sicherheit sorgen. Die Beschleunigung des Verkehrs im südlichen Strahlenberger Weg ist nicht zu befürchten, weil die Abbiegevorgänge in der engen Kurve eine niedrige Geschwindigkeit erfordern. Der neue Vorschlag des Ortsbeirats trägt den Bedenken des Magistrats in seiner Vorlage ST 598/20 Rechnung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5407 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 598 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6191 2020 Die Vorlage OF 1664/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville Straße und Einmündung Brunnenstraße

01.06.2020 | Aktualisiert am: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2020, OF 1682/5 Betreff: Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville Straße und Einmündung Brunnenstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung "de-Neufville-Straße" und der Einmündung "Brunnenstraße" derart zu erneuern, dass das Kopfsteinpflaster im Bereich der Weiche durch einen Spiltt-Mastix-Belag ausgetauscht wird. Begründung: Die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung der "de-Neufville-Straße" und der Einmündung "Nonnenpfad" ist vor einiger Zeit derart erneuert worden, dass das Kopfsteinpflaster durch einen Spiltt-Mastix-Belag ausgetauscht worden ist. Einzig im Bereich der Weiche ist dies nicht geschehen. Dieser Bereich birgt - vor allen Dingen bei schlechter Witterung - eine erhöhte Gefahr für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Besonders betroffen davon sind die Radfahrerinnen und Radfahrer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6202 2020 Die Vorlage OF 1682/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Gerbermühlstraße

17.05.2020 | Aktualisiert am: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2020, OF 1658/5 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Gerbermühlstraße Vorgang: ST 992/19; OIB 361/19 OBR 5; ST 485/20 Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat an, was einer Umsetzung des OIB 361 vom 22.11.2019 d.h. einer Installation eines begrünten Maschendrahtzauns aus dem Budget des Ortsbeirates 5 konkret entgegensteht. Begründung: Die in der Gerbermühlstraße liegenden Sportplätze verleiten trotz vorhandener Bahngleisüberführung zum direkten (illegalen) Übertritt der u. a. von ICE befahrenen Gleise. In den Strahlenberger Weg sind inzwischen zahlreiche Familien mit Kindern zugezogen. Die Mühlbergschule wurde in die Containerschule ausgelagert, wodurch der Fußgängerverkehr durch Kinder verstärkt wird. Wie von Anwohnern gefertigte Fotos belegen, ist die Absicherung der Bahngleise gegen unbefugte Übertritte dringend erforderlich, weil es immer wieder vorkommt, dass Kinder und Jugendliche genauso wie Erwachsene die gefährliche Abkürzung über die Gleise nehmen. Die Bahn AG hat in Ihrem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann mitgeteilt, dass in Abstimmung mit der DB Netz in kommunaler Verantwortung ein Zaun entlang des Bahngeländes errichtet werden kann. Leider weigert sich der Magistrat, die Bahngleise zu sichern (vgl. ST 992 vom 27.05.2019), so dass sich der Ortsbeirat gezwungen sieht, die Sicherung wenigstens auf der Seite der Sportplätze aus seinem Budget zu finanzieren. Der Ortsbeirat 5 hat sodann die OIB 361 vom 22.11.2019 verabschiedet. Mit seiner ST 485 vom 16.03.2020 hat der Magistrat die Umsetzung der Maßnahme aus dem Ortsbeiratsbudget abgelehnt und auf die deutsche Bahn verwiesen. Dies ist für den Ortsbeirat 5 unverständlich, da die deutsche Bahn erlaubt hat, dass ein Zaun in kommunaler Trägerschaft errichtet werden darf. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 17 Die Vorlage OF 1658/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und fraktionslos erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1676 2020 Die Vorlage OF 1658/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Müll in den Oberräder Gärten

28.04.2020 | Aktualisiert am: 20.05.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2020, OF 1634/5 Betreff: Müll in den Oberräder Gärten Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt zu prüfen und zu berichten, ob das Abladen von Schutt jeglicher Art in den Oberräder Gärten so geschehen kann, wie auf den unten stehenden Fotos zu sehen ist. Begründung: Die unten stehenden Fotos sind in dem Geviert Offenbacher Landstraße / Wege zum Friedhof von der Wiener Straße aus kommend (in Höhe der Haus-Nummer 50), Im Eichlehen / Burgenlandweg gemacht worden. Auf der Suche nach einem Bolzplatz für Jugendliche war der Regionalrat vor einigen Jahren innerhalb dieses Areals fündig geworden. Damals ist den Oberrädern von der Stadt beschieden worden, dass in diesem Gebiet keine Tore aufgestellt würden dürfen, da das vorgeschlagene Grundstück sich im Grüngürtel befände. Für die Jugendlichen ist dann ein anderer Standort für die Tore gefunden worden - auf dem Platz hinter der Villa Bonn. Nur müssen hier die Tore bei jeder Veranstaltung ab und wieder aufgebaut werden. Die Tore hätten dem Grundgürtel viel weniger Schaden zugefügt als es die unten zu sehenden Ablagerungen nun tun. Anlage 1 (ca. 354 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5981 2020 Die Vorlage OF 1634/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "geschehen kann" durch die Worte "erlaubt ist" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen im Ortsbezirk 5

25.02.2020 | Aktualisiert am: 20.05.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 1628/5 Betreff: Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen im Ortsbezirk 5 Vorgang: ST 119/20 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern auf dem Gebiet des Ortsbezirks 5 ein Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen einzurichten. Es sind Maßnahmenpläne zu entwickeln, wie die Umsetzung der angeordneten Absicherungen und Ausschilderungen deutlich verbessert werden kann. Als Referenzgebiet eignet sich der Ortsbezirk 5, der eine genügend große Fläche mit unterschiedlichen Verkehrssituationen ausweist, die für das Stadtgebiet repräsentativ sind. Die wirksamsten Maßnahmen können dann auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden. Begründung: Wie der Magistrat in der o.a. ST-Vorlage einräumt, ist es die Regel, dass die angeordneten Maßnahmen zur Baustellenabsicherung nicht eingehalten werden. Gleichzeitig kündigt der Magistrat an, nichts dagegen unternehmen zu wollen und sich weiter von den Fachfirmen auf der Nase herumtanzen zu lassen. Die Ankündigung "im Rahmen der personellen Möglichkeiten" die Arbeitsstellen zu überprüfen, kann nicht ernst genommen werden. Die desolate Situation ist ja darauf zurückzuführen, dass nur im Rahmen der personellen Möglichkeiten überprüft wird. Vielmehr muss systematisch ergründet werden, warum die Anordnungen nicht umgesetzt werden. Schlechtleistungen sind nicht nur zu prüfen, sondern durch geeignete Sanktionen im Wiederholungsfall zu ahnden. Der Verweis auf die eingeführte Fahrradstaffel kann eben so wenig überzeugen. Deren Aufgabe ist die Durchsetzung der angeordneten Ausschilderung. Der Verweis auf die Gefahrenabwehrbehörden ist abwegig. Deren mangelnde Problemlösungskompetenz bei der Abwendung von Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer ist bekannt. Der Magistrat hat in seiner Vorlage ST 2371/2019 seinen fehlenden Willen bekundet, die Landesbehörden in dieser Hinsicht zu sensibilisieren. In der Gerbermühlstraße wurde durch eine fehlerhafte Baustellenausschilderung der Radverkehr ungesichert auf die auf eine Fahrspur verengte, aber weiter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h befahrbaren Fahrbahn geleitet. In der Praxis sucht sich dann der Fuß- und Fahrradverkehr eigene Wege unter Missachtung der Verbote. In der Bevölkerung verfestigt sich der Eindruck, dass die Schilder irgendwie beliebig sind. Die Menschen benutzen die Wege dann nach Gusto. Die zuletzt gestiegenen Unfallzahlen beim Radverkehr zeigen, dass hier dringend entgegen gewirkt werden muss. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 119 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 1628/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 552 2020 Die Vorlage OF 1628/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch)

25.02.2020 | Aktualisiert am: 17.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 1627/5 Betreff: Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch) Vorgang: OM 2332/17 OBR 5; ST 368/18; OM 4447/19 OBR 5; ST 1429/19 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat folgende niveaugleichen Nullabsenkungen umzusetzen: 1. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges, 2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise, 3. an der Zufahrt zum Waldweg Richtung Helene-Meyer-Straße/Isenburgring östlich der Autobahn gegenüber der Hausnummer 535 der Offenbacher Landstraße Fahrtrichtung Offenbach fehlt eine Absenkung, 4. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und 5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Außer zu Nr. 3 hat der Ortsbeirat schon in den o.g. OM-Vorlagen um Ausführung von niveaugleichen Absenkungen an den genannten Stellen gebeten. Die Ausführungen des Magistrats in seinen o.a. ST-Vorlagen überzeugen nicht. Der Verbau von Rundbordsteinen ist keine Nullabsenkung. Die Notwendigkeit der Rundbordsteine zur Wasserführung erschließt sich an der Stelle zu Nr. 2 überhaupt nicht, weil das Gefälle von den Bordsteinen weg weist. An den übrigen Stellen kann das Gefälle durch einen schmalen Asphaltstreifen überbrückt werden, wie auf dem Bild 1 zu sehen ist. Die Ausführung der Absenkung zu Nr. 5 wurde zunächst für das erste Quartal 2018, dann für den Herbst 2019 angekündigt. Leider besteht nach wie vor der hohe Bordsteinvorstand. Die Absenkung zu 3 erschließt einen Verbindungsweg durch den Wald zum Isenburgring in Offenbach, der von Ortskundigen gern genutzt wird, um die Offenbacher Landstraße und den Dreieichring zu umfahren. Die vom Ortsbeirat gewünschten Absenkungen sind kein Luxus, sondern dienen der Sicherheit. Das schräge Anfahren von Bordsteinvorständen führt besonders bei ungünstiger Witterung immer wieder zu Unfällen. Davon erhalten die Behörden so gut wie nie Kenntnis, weil es sich um Alleinunfälle handelt, für die niemand in Regress genommen werden kann. So entsteht der falsche Eindruck, dass die Wege im Ganzen sicher genug seien. Bild 1: Nullabsenkung bei Bordsteinvorstand mit Asphalt überbrückt. Quelle: Antragsteller Bild 2: Waldweg zu Nr. 3 soll durch eine Absenkung erschlossen werden. Quelle: Antragsteller. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 368 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4447 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1429 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5930 2020 Die Vorlage OF 1627/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Kreuzung Osthafenbrücke für Radverkehr sicherer machen

25.02.2020 | Aktualisiert am: 17.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 1609/5 Betreff: Kreuzung Osthafenbrücke für Radverkehr sicherer machen Vorgang: ST 2127/19 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die westliche Radwegfurt an der Osthafenbrücke über die Gerbermühlstraße zurückzubauen. Die Radwegquerung unmittelbar neben der Fahrbahn ist optisch hervorzuheben. Die Auffahrt auf den Radweg der Gerbermühlstraße ist zu verbreitern und zu verbessern. Rad Fahrende, die vom Tiefkai kommen, sind auf die Radwegquerung neben der Fahrbahn zu leiten. Begründung: Der Ortsbeirat teilt nicht die Einschätzung des Magistrats, wonach der tödliche Radfahrunfall vom Sommer letzten Jahres im Wesentlichen auf die Rotlichtmissachtung und Fahrfehler des tödlich Verletzten zurückzuführen seien. Vielmehr lädt das Design der Kreuzung Rad Fahrende dazu ein, die eigentlich funktionslose westliche Radwegfurt zu benutzen, wo sie dann vor einer Ampel mit Streuscheibe für den Fußverkehr stehen. Rad Fahrende müssen jedoch das Signal für den Fahrverkehr beachten, das an dieser Stelle nicht einsehbar ist. In solchen Fällen queren Rad Fahrende die Fahrbahn, wenn alle vorrangigen Fahrzeuge die Radwegfurt passiert oder davor angehalten haben. Insoweit ist dem Ortsbeirat nicht einsichtig, dass ein Rotlichtverstoß vorgelegen haben soll. Erkennbar ist die Radwegführung an der Kreuzung Osthafenbrücke nicht durchdacht worden. Es liegt eine Flickschusterei von Radverkehrsbeziehungen vor, die für Verwirrung sorgt. Die Radwegfurt, auf der der Radfahrer verunglückte, ist weitgehend funktionslos: Von Norden kommender Radverkehr soll die Radwegfurt neben der Fahrbahn nutzen. Für von Süden kommenden Radverkehr gibt es ebenfalls wenig Gründe die Furt zu benutzen. Wer auf dem Tiefkai Richtung Offenbach fahren möchte, hat am Speckweg eine günstigere Querungsmöglichkeit, weil die Serpentinenfahrt zum Tiefkai entfällt. Wer Richtung Innenstadt will, wird schon an der Deutschherrnbrücke auf das Mainufer wechseln. Wer über die Osthafenbrücke weiterfahren möchte, wird die östliche Radwegfurt benutzen. Lediglich für wenige Ziele in unmittelbarer Nähe der Osthafenbrücke, kann die fragliche Querung sinnvoll genutzt werden. Es erscheint daher sicherer, die Radwegfurt ganz zu entfernen. Die Radwegfurt direkt neben der Fahrbahn ist nicht ordentlich markiert. Die Auffahrt auf den Radweg der Gerbermühlstraße ist äußerst schmal. Fahrräder mit Anhänger müssen die Fahrspur genau einhalten, um nicht mit einem Rad an den Bordstein anzustoßen. Die Führung dieser Radwegfurt muss daher deutlich verbessert werden. Wer vom Tiefkai kommend auf dem Radweg der Gerbermühlstraße Richtung Offenbach weiterfahren will, nimmt die Radwegfurt neben der Fahrbahn nicht wahr, sondern wird auf die für den Radverkehr nicht signalisierte Radwegfurt geleitet. Hier ist durch Bodenmarkierungen der Weg zur richtigen Radwegfurt zu leiten. Westliche Radwegfurt an der Osthafenbrücke Fahrtrichtung Süden. Quelle: Antragsteller Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2127 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5919 2020 Die Vorlage OF 1609/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Instandsetzung des Straßenablaufes vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 456

24.02.2020 | Aktualisiert am: 17.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2020, OF 1625/5 Betreff: Instandsetzung des Straßenablaufes vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 456 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Straßenablauf vor der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 456" instand setzen zu lassen. Begründung: Der Straßenablauf vor der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 456" hat sich erheblich abgesenkt. Dies stellt vor allem eine Gefährdung für die Radfahrerinnen und Radfahrer da, die auf dem schmalen Streifen zwischen Schienenstrang und Bürgersteig fahren. Überdies führt diese Absenkung auch zu Geräuschbildung durch darüberfahrende Kraftfahrzeuge. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5928 2020 Die Vorlage OF 1625/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Sicherung des Einmündungsbereiches des Wildgäßchens in die Offenbacher Landstraße durch Poller oder Fahrradbügel

24.02.2020 | Aktualisiert am: 17.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2020, OF 1624/5 Betreff: Sicherung des Einmündungsbereiches des Wildgäßchens in die Offenbacher Landstraße durch Poller oder Fahrradbügel Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Einmündungsbereich des Wildgäßchens in die Offenbacher Landstraße westlich der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 286" mittels Poller oder Fahrradbügel abzusichern. Begründung: Trotz einschlägiger Beschilderung wird im Einmündungsbereich des Wildgäßchens in die Offenbacher Landstraße an der westlichen Seite der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 286" geparkt. Dies ist insofern problematisch, als dass Rettungsfahrzeuge ohne größere Abbiegemanöver nicht mehr in das Wildgäßchen fahren können. Um die Einfahrt in das Wildgäßchen abzusichern, ist die Fläche westlich der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 286" mittels Poller oder Fahrradbügel abzusichern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5927 2020 Die Vorlage OF 1624/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Errichtung eines Briefmarkenautomaten im Stadtteil Oberrad

24.02.2020 | Aktualisiert am: 17.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2020, OF 1622/5 Betreff: Errichtung eines Briefmarkenautomaten im Stadtteil Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, mit der Deutschen Post AG Kontakt aufzunehmen, um einen öffentlich zugänglichen Briefmarkenautomaten in Oberrad einrichten zu lassen. Begründung: Für viele berufstätige Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils Oberrad ist es schwierig, während der Öffnungszeiten der Postfiliale in der Offenbacher Landstraße 329/331 vor Ort Briefmarken zu erwerben oder sie lehnen es ab, Briefmarken online zu kaufen. Des Weiteren befindet sich auch kein Briefmarkenautomat in der unmittelbaren Nähe. Der Briefmarkenautomat direkt vor der Postfiliale auf der Offenbacher Landstraße 329/331 wurde vor längerer Zeit abgebaut. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5925 2020 Die Vorlage OF 1622/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Mehr Sicherheit für Fußgänger an der Straßenbahnhaltestelle „Balduinstraße“ in Oberrad durch intelligente automatische Ampelschaltung

14.02.2020 | Aktualisiert am: 20.05.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2020, OF 1599/5 Betreff: Mehr Sicherheit für Fußgänger an der Straßenbahnhaltestelle "Balduinstraße" in Oberrad durch intelligente automatische Ampelschaltung Bei Einfahrt einer Straßenbahn in die Haltestelle Balduinstraße Richtung Sachsenhausen soll die Ampel für Fußgänger automatisch auf Grün wechseln, damit es möglich ist, von der gegenüberliegenden Straßenseite aus die einfahrende Straßenbahn noch sicher zu erreichen. Begründung: Die Anregung für diesen Antrag stammt von Bürgerinnen uns Bürgern aus Oberrad, die in diesem Sinne auch z. Zt. eine Unterschriftensammlung an die Initiative ideen@stadt.frankfurt.de durchführen. Aktuell muss das Signal durch die Fußgänger grundsätzlich manuell eingefordert werden. Die Zeit bis zur Umschaltung dauert 30 Sekunden. Das ist zu lang, um von der gegenüberliegenden Seite eine einfahrende Bahn zu erreichen. Durch eine automatische Umschaltung der Fußgängerampel wird die Sicherheit am Fußgängerüberweg sowohl für die Fußgänger als auch für die Autofahrer, die auf der gegen Fahrspur in Richtung Sachsenhausen an der Straßenbahn vorbeifahren wollen und dabei den Verkehr aus der Balduinstr. rechts in die Offenbacher Landstraße einfach nicht einsehen können, erhöht. Eine derartige Ampelschaltung wird außerdem den Verkehrsfluss aus der Balduinstraße in Richtung Sachsenhausen erleichtert. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage OF 1599/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1599/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1599/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und fraktionslos (= Annahme)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Schaukasten für die beiden Kirchengemeinden in Oberrad

27.01.2020 | Aktualisiert am: 19.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2020, OF 1567/5 Betreff: Schaukasten für die beiden Kirchengemeinden in Oberrad Vorgang: F 1671/19; F 2067/19 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um das zeitnahe Aufstellen des Schaukastens für die beiden Kirchengemeinden in Oberrad. Begründung: Bei den Umbau- und Sanierungsarbeiten in der westlichen Offenbacher Landstraße im Stadtteil Oberrad ist der Schaukasten, den sich die Evangelische Erlöserkirche und die Katholische Herz-Jesu-Kirche teilen, derart in Mitleidenschaft gezogen worden, dass dieser so nicht mehr nutzbar ist. Somit verfügen beide Kirchen über keinen Schaukasten mehr. Auf die Frage vom Frage vom 24.01.2019, F 1671, nach dem Schaukasten für die beiden Kirchengemeinden in Oberrad teilte StR Oesterling mit, dass der "Magistrat [. .] die Wiederaufstellung des Schaukastens [veranlasst]" und dass die "dazu erforderlichen Reparaturen [. .] mit der Pfarrgemeinde abgestimmt [werden]" Bis zum August 2019 war diesbezüglich keine Kontaktaufnahme zu verzeichnen. Auf die Frage vom 22.08.2019, F 2067 - In welchem Zeitrahmen [...] mit der Abstimmung der erforderlichen Reparaturen zu rechnen [sei] - antwortete StR Oesterling, dass die "Abstimmungen mit der Kirchengemeinde zur Wiederaufstellung des Schaukastens im Bereich des Getränkemarktes [...] innerhalb der nächsten Wochen [erfolgen]. Bis zum 27.01.2020 ist nichts passiert! Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 24.01.2019, F 1671 Frage vom 22.08.2019, F 2067 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5770 2020 Die Vorlage OF 1567/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Beleuchtung Gerbermühlstraße

02.01.2020 | Aktualisiert am: 29.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 1530/5 Betreff: Beleuchtung Gerbermühlstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sicherzustellen, dass die Gerbermühlstraße die ganze Nacht durch beleuchtet ist. Begründung: Da der Mainwasenweg nachts nicht beleuchtet wird, soll zumindest auf dem Fußweg in der Gerbermühlstraße die Sicherheit durch ausreichendes Licht verbessert werden. Leider wird die Straßenbeleuchtung in der Gerbermühlstraße nachts komplett abgeschaltet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5597 2020 Die Vorlage OF 1530/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach

01.01.2020 | Aktualisiert am: 29.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2020, OF 1499/5 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2020/2021 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist dringend sanierungsbedürftig. Nach der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 29 2020 Die Vorlage OF 1499/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP

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Anregung Ortsbeirat 5 | PARLIS

Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße III

22.11.2019 | Aktualisiert am: 28.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.11.2019, OA 502 entstanden aus Vorlage: OF 1477/5 vom 06.11.2019 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße III Vorgang: OM 1208/17 OBR 5; ST 882/17; OM 2604/18 OBR 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden wird der Magistrat unter der Maßgabe der in der Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße I), genannten Zielführungen mit der Erstellung eines Planaufstellungsbeschlusses mandatiert. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882, wurde eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem Mischgebiet mit hohem Wohnanteil für dieses Gebiet für wünschenswert erklärt. Ebenso fand die vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagene Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Blockrandbebauung die Zustimmung des Magistrats. Nunmehr wurde das Gebiet, wie vom Ortsbeirat in der Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II), gewünscht, auch in das integrierte Stadtentwicklungskonzept aufgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2020, ST 1093 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 502 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5090, 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 20.01.2020 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße III

06.11.2019 | Aktualisiert am: 10.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2019, OF 1477/5 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße III Vorgang: OM 1208/17 OBR 5; ST 882/17; OM 2604/18 OBR 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, für das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden, den Magistrat unter der Maßgabe der in der Anregung an den Magistrat vom Ortsbeirat 5 vom 10.02.2017, OM 1208 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße I) genannten Zielführungen, mit der Erstellung eines Planaufstellungsbeschlusses zu mandatieren. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 wurde eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem Mischgebiet mit hohem Wohnanteil für dieses Gebiet für wünschenswert erklärt. Ebenso fand die vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagene Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Blockrandbebauung die Zustimmung des Magistrats. Nunmehr wurde das Gebiet wie vom Ortsbeirat in der Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II) gewünscht, auch in das integrierte Stadtentwicklungskonzept aufgenommen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 42 Die SPD-Fraktion stellt den Änderungsantrag, den Tenor wie folgt zu ergänzen: "Bei der Bebauung ist auf eine Quote von 30 Prozent sozialgebundener Wohnungen zu achten, weitere 20 Prozent der Wohnungen sollen nach dem Mittelstandsprogramm finanziert werden." Beschluss: Anregung OA 502 2019 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1477/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und fraktionslos gegen SPD (= Annahme) zu 2.: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Absenkung des Bordsteins in der Offenbacher Landstraße hier: vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 116

04.11.2019 | Aktualisiert am: 10.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2019, OF 1457/5 Betreff: Absenkung des Bordsteins in der Offenbacher Landstraße hier: vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 116 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bordstein am Übergang des auf der Offenbacher Landstraße an dieser Stelle auf eine separate Spur geführten Radweges vor der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 116" weiter abzusenken. Begründung: Vor der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 116" wird der auf der Offenbacher Landstraße abmarkierte Schutzstreifen für die Radfahrerinnen und Radfahrer über einen abgesenkten Bordstein auf einen Teil des Bürgersteigs geführt. Bürgerinnen und Bürger haben sich beklagt, dass die Absenkung immer noch zu hoch sei, um den Wechsel von der Straße auf den Bürgersteig gefahrenlos zu bewältigen. Der Ortsbeirat sieht hier Handlungsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5398 2019 Die Vorlage OF 1457/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Reinigung des Bürgersteigs und des Parkplatzes vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 353 und 355

04.11.2019 | Aktualisiert am: 10.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2019, OF 1481/5 Betreff: Reinigung des Bürgersteigs und des Parkplatzes vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 353 und 355 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bürgersteig und den Parkplatz vor den Liegenschaften "Offenbacher Landstraße 353" und "Offenbacher Landstraße 355" - für den die Anliegerinnen und Anlieger Straßenreinigungsgebühren bezahlen müssen - auch regelmäßig reinigen zu lassen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Bürgersteig und der Parkplatz vor den Liegenschaften "Offenbacher Landstraße 353" und "Offenbacher Landstraße 355" (fast) keine Reinigung erfährt, sie dafür aber Straßenreinigungsgebühren zahlen müssen. Der Ortsbeirat bittet, hier eine regelmäßige Reinigung zu veranlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5415 2019 Die Vorlage OF 1481/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten

03.11.2019 | Aktualisiert am: 10.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2019, OF 1468/5 Betreff: T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der im Betreff genannten Kreuzung die Vorfahrt so zu regeln, dass der aus Süden kommende Verkehr auf dem Strahlenberger Weg vor dem Verkehr aus der Straße "Im Bärengarten bevorrechtigt ist - s. Grafik. Begründung: Kraftfahrzeuge aus dem Bärengarten brausen häufig mit überhöhter Geschwindigkeit auf die Kreuzung zu, weil der Verkehr aus dem südlichen Strahlenberger Weg wartepflichtig ist. Auch Kraftfahrzeuge aus dem westlichen Strahlenberger Weg fahren häufig offensiv auf die Kreuzung zu, denn die bevorrechtigten Fahrzeuge aus dem südlichen Strahlenberger Weg müssen vorsichtig in die Kreuzung hineinfahren, weil für sie der Verkehr aus dem Bärengarten Vorrang hat. Die vorgeschlagene Vorfahrtregelung würde den Verkehr verlangsamen und so für mehr Sicherheit sorgen. Die Beschleunigung des Verkehrs im südlichen Strahlenberger Weg ist nicht zu befürchten, weil die Abbiegevorgänge an der engen Kreuzung eine niedrige Geschwindigkeit erfordern. T-Kreuzung Strahlenberger Weg Quelle: stadt-frankfurt.de Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5407 2019 Die Vorlage OF 1468/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Gefährliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands auf den Radfahrstreifen der Offenbacher Landstraße

03.11.2019 | Aktualisiert am: 10.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2019, OF 1483/5 Betreff: Gefährliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands auf den Radfahrstreifen der Offenbacher Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat durchzusetzen, dass an Radfahrenden auf den Radfahrstreifen der Offenbacher Landstraße zwischen der Straße "Im Eichlehen" und Offenbach Stadtgrenze in beiden Fahrtrichtungen mit ausreichendem Sicherheitsabstand vorbeigefahren wird. Die Landespolizei Hessen ist um Hilfe zu bitten. Der ruhende Verkehr ist streng zu überwachen, um sicherzustellen, dass die Begrenzungen der Parkstände von den parkenden Fahrzeugen genau eingehalten werden und die Breite des Radfahrstreifens durch abgestellte Fahrzeuge nicht geschmälert wird. Begründung: Insbesondere im Bereich der Hochgleise der Straßenbahn sind die Radfahrstreifen sehr schmal, stellenweise unter 1,5 Meter. Rechts der Radfahrstreifen sind jeweils Parkstände ohne Sicherheitsabstand markiert, an vielen Stellen nur mit einer Breite von 1,9 Metern. Radfahrende müssen auf ihrem Streifen äußerst links fahren, um Gefährdungen zum Beispiel durch öffnende Autotüren zu vermeiden. Mehrspurige Kraftfahrzeuge dürfen in dieser Situation nicht an Radfahrenden vorbeifahren, obwohl die Fahrbahn mit 3 Metern ziemlich breit ist. Die Fahrbahn ist nämlich nach links durch die Straßenbahngleise begrenzt. Kraftfahrzeuge halten daher nach links, besonders im Kurvenbereich, einen Sicherheitsabstand von meist 0,5 Metern ein. Unter Einberechnung der Fahrzeugbreite von 2 Metern verbleibt ein Abstand zum Radfahrstreifen von 0,5 Metern, der für das sichere Vorbeifahren nicht ausreicht. Leider ist die Regelung, dass ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten ist, selbst bei Berufskraftfahrern weitgehend unbekannt. Sie steht nicht ausdrücklich in der Straßenverkehrsordnung, sondern ergibt sich nur aus dem allgemeinen Rücksichtnahmegebot und der Rechtsprechung. Die Unterschreitung des Sicherheitsabstands ist im genannten Bereich nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Selbst Abstände von 50 cm und weniger sind regelmäßig festzustellen. Die Einhaltung der Abstandsregel muss daher dringend überwacht werden. Falsch fahrende Kraftfahrer müssen herausgewinkt und eindringlich belehrt werden. Vielfach nehmen parkende Kraftfahrzeuge den Radfahrstreifen teilweise in Anspruch, weil die Breite der Parkstände nicht ausreicht. Die Ordnungsbehörden begegnen solchen Falschparkern stets mit äußerster Toleranz. Die Falschparker engen den ohnehin recht schmalen Radfahrstreifen häufig so weit ein, dass Radfahrende auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Hier muss durch konsequente Überwachung sichergestellt werden, dass immer die komplette Breite des Radfahrstreifens frei gehalten wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5417 2019 Die Vorlage OF 1483/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße schaffen (III)

29.10.2019 | Aktualisiert am: 10.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.10.2019, OF 1463/5 Betreff: Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße schaffen (III) Vorgang: OM 3074/18 OBR 5; ST 1583/18; OM 3918/18 OBR 5; ST 1830/19 Der Magistrat wird gebeten, Hessen Mobil um die Übermittlung der in der ST 1830 angeführte Wirkungsanalyse zu bitten und diese sodann an den Ortsbeirat 5 weiterzuleiten. Ferner wird der Magistrat gebeten die Wirkungsanalyse kritisch zu überprüfen und ggf. eine eigene Wirkungsanalyse vorzunehmen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 setzt sich für die Schaffung einer Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße ein. Dies vor dem Hintergrund, dass es derzeit nur mit erheblichem Umweg (siehe Abb. 1) von der A661 vom Kaiserlei aus kommend möglich ist zur Babenhäuser Landstraße zu gelangen. Zudem ist die Auf- und Abfahrt der A3, die zur Weiterfahrt auf die Babenhäuser Landstraße derzeit genutzt werden muss, gerade in den Berufsverkehrszeiten überlastet, was an dieser Stelle zu erheblicher Staubildung führt. Hier könnte ein kurzes Verbindungsstück Abhilfe schaffen (siehe Abb. 2). Der Magistrat hat hierzu mitgeteilt (ST 1583), dass die Zuständigkeiten bei Hessen Mobil und der Stadt Offenbach liegt. Auf Bitten des Ortsbeirates 5 hat der Magistrat sodann Kontakt mit Hessen Mobil aufgenommen. Hessen Mobil teilte daraufhin mit (siehe ST 1830), dass eine Netzanalyse verdeutlicht, dass die Zufahrt zu den Frankfurter Ortsteilen Sachsenhausen und Oberrad aus Richtung Norden über die A 661, Anschlussstelle Offenbach-Kaiserlei mit Weiterfahrt über die B 43 (Strahlenbergerstraße, Gerbermühlstraße) oder alternativ über die Anschlussstelle Offenbach-Taunusring und der Sprendlinger Landstraße zur Babenhäuser Landstraße erfolgen kann. Der Verkehr aus dem Bereich Offenbach kann ebenfalls die B 43 (Strahlenbergerstraße, Gerbermühlstraße) beziehungsweise die Sprendlinger Landstraße in Offenbach nutzen. Der Ortsbeirat 5 bezweifelt, dass ein Verkehrsfluss über die Anschlussstelle Taunusring und die Sprendlinger Landstraße nach Sachsenhausen stattfindet, da dies einen erheblichen Umweg darstellt und der Taunusring im Berufsverkehr stark belastet ist. Ferner merkt der Ortsbeirat 5 an, dass die Anschlussstelle Offenbach-Kaiserlei seit Jahren chronisch überlastet ist und eine deutliche Verbesserung nach dem Umbau des dortigen Kreisels zumindest bezweifelt werden kann. Abgesehen hiervon führen die genannten Routen dazu, dass Verkehr nach Sachsenhausen-Süd zunächst durch bewohntes Gebiet (Sachsenhausen-Nord; Offenbach; Oberrad) geführt wird, was verkehrs- und umweltpolitisch nicht sinnvoll erscheint. Vor diesem Hintergrund hat der Ortsbeirat 5 an der mitgeteilten Prognose seitens Hessen Mobil (ST 1830), dass lediglich 400 Kraftfahrzeugen die neu zu schaffende Anschlussstelle nutzen würden, Zweifel und bittet um eine kritische Prüfung seitens des Magistrates und Übermittlung der Prognose. Abb. 1 Abb. 2 Quelle der Karten: googlemaps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3074 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1583 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3918 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1830 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5404 2019 Die Vorlage OF 1463/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Gerbermühlstraße

27.10.2019 | Aktualisiert am: 10.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2019, OF 1454/5 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Gerbermühlstraße Vorgang: EA 239/18 OBR 5; ST 992/19 Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, die Bahngleise zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg in der Kurve nach dem Gleisdreieck durch die Errichtung eines begrünten Maschendrahtzauns entlang der Seiten der Gerbermühlstraße in Rücksprache mit der DB AG dahin gehend zu sichern, dass unbefugte Gleisübertritte effektiv verhindert werden. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Begründung: Die in der Gerbermühlstraße liegenden Sportplätze verleiten trotz vorhandener Bahngleisüberführung zum direkten (illegalen) Übertritt der u. a. von ICE befahrenen Gleise. In den Strahlenberger Weg sind inzwischen zahlreiche Familien mit Kindern zugezogen. Die Mühlbergschule wurde in die Containerschule ausgelagert, wodurch der Fußgängerverkehr durch Kinder verstärkt wird. Wie von Anwohnern gefertigte Fotos belegen, ist die Absicherung der Bahngleise gegen unbefugte Übertritte dringend erforderlich, weil es immer wieder vorkommt, dass Kinder und Jugendliche genauso wie Erwachsene die gefährliche Abkürzung über die Gleise nehmen. Die Bahn AG hat in Ihrem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann mitgeteilt, dass in Abstimmung mit der DB Netz in kommunaler Verantwortung ein Zaun entlang des Bahngeländes errichtet werden kann. Leider weigert sich der Magistrat, die Bahngleise zu sichern (vgl. ST 992 vom 27.05.2019), so dass sich der Ortsbeirat gezwungen sieht, die Sicherung wenigstens auf der Seite der Sportplätze aus seinem Budget zu finanzieren. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 23.11.2018, EA 239 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 992 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 361 2019 Die Vorlage OF 1454/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Schutz des Fuß- und Radverkehrs Im Bärengarten und auf dem anschließenden Wirtschaftsweg - erneuter Versuch

08.10.2019 | Aktualisiert am: 04.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2019, OF 1435/5 Betreff: Schutz des Fuß- und Radverkehrs Im Bärengarten und auf dem anschließenden Wirtschaftsweg - erneuter Versuch Vorgang: OM 1647/17 OBR 5; ST 1512/17 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat nochmals, der Gefährdung der Fußgängerinnen und Radfahrerinnen in der Straße "Im Bärengarten" zwischen dem Abzweig Strahlenberger Weg und Speckweg sowie auf dem Wirtschaftsweg zwischen Speckweg und Wehrstraße durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Der Ortsbeirat hält die Einrichtung einer Fahrradstraße oder die Anordnung von Tempo 30 für geeignet. Begründung: Die Straße "Im Bärengarten" ist eine schmale Straße, freigegeben als Anliegerstraße ohne nutzbaren Gehweg, der daran nach Osten anschließende Wirtschaftsweg hat gar keinen Bürgersteig. Dieser Weg ist eigentlich nur für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben, wird aber intensiv von Schleichverkehr befahren. In seiner Stellungnahme ST 1512/2017 führt der Magistrat aus, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Sicherheitsgründen bei entsprechenden baulichen Gegebenheiten angeordnet werden dürfen. Da sich Fußgänger und Kraftfahrzeuge mangels Gehweg den Straßenraum teilen müssen, liegt hier eine besondere Gefahrenlage vor. In vergleichbarer Weise sind im Altebergsweg und dem südlichen Strahenberger Weg Tempo 30 angeordnet. Der Magistrat möge sich nicht auf die Spitzfindigkeit berufen, im Bärengarten gebe es ein Gehweg. Dieses Konstrukt ist äußerst schmal, an etlichen Stellen durch Einbauten weiter eingeengt oder zugewachsen und wird in der Praxis von keinem Fußgänger benutzt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1647 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1512 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5296 2019 Die Vorlage OF 1435/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Durchfahrt über die Straßenbahnschienen am Buchrainplatz

06.10.2019 | Aktualisiert am: 04.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2019, OF 1415/5 Betreff: Durchfahrt über die Straßenbahnschienen am Buchrainplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dafür Sorge zu tragen, dass am Buchrainplatz keine Fahrzeuge weiter über die Schienen durch die Straßenbahnhaltestelle fahren und die wartenden Fahrgäste gefährden. Begründung: Trotz der Beschilderung, die auf ein Durchfahrtsverbot hinweist, fahren immer wieder Fahrzeuge genau auf den Schienen der Straßenbahn durch die Haltestelle - manchmal mit hohem Tempo. Als die Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen umgebaut wurde, musste eines der zwei Durchfahrtsverbotsschilder der Straßenbahnhaltestelle wegen kurzzeitiger Umkehr der Ersatzbusse am Buchrainplatz entfernt werden. Es wurde mit Klebeband an dem nahen Oberleitungsmast befestigt. Später wurde es vom Mast entfernt, mitgenommen und nicht wieder ersetzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5284 2019 Die Vorlage OF 1415/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Aufstellen eines Verkehrsspiegels in der Offenbacher Landstraße gegenüber der Einmündung der Kinzigstraße

05.10.2019 | Aktualisiert am: 04.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2019, OF 1412/5 Betreff: Aufstellen eines Verkehrsspiegels in der Offenbacher Landstraße gegenüber der Einmündung der Kinzigstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Offenbacher Landstraße gegenüber der Einmündung der Kinzigstraße einen Verkehrsspiegel anbringen zu lassen. Begründung: Beim Einbiegen von der Kinzigstraße in die Offenbacher Landstraße ist die Einsicht in die Offenbacher Landstraße nur schwer möglich. Ein Spiegel gegenüber der Ausfahrt würde verhindern, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer zu weit in die Offenbacher Landstraße hineinfahren, um die Verkehrslage besser überblicken zu können. Ein zu weites Hineinfahren bedeutet ggf. die Behinderung des fließenden Verkehrs und die Gefährdung der Radfahrerinnen und Radfahrer. Die Anbringung des Spiegels würde zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5282 2019 Die Vorlage OF 1412/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Absicherung des südlichen Bürgersteigs der Offenbacher Landstraße hier: von der Einmündung Mathildenstraße bis Liegenschaft Offenbacher Landstraße 322

04.10.2019 | Aktualisiert am: 10.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2019, OF 1482/5 Betreff: Absicherung des südlichen Bürgersteigs der Offenbacher Landstraße hier: von der Einmündung Mathildenstraße bis Liegenschaft Offenbacher Landstraße 322 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den südlichen Bürgersteig der Offenbacher Landstraße von der Einmündung der "Mathildenstraße" bis zur Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 322" durch Fahrradbügel und Poller abzusichern. Begründung: Auf dem südlichen Bürgersteig der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung der Mathildenstraß und der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 322" ist das Parken untersagt. Trotz dieses Verbotes werden dort Autos geparkt. Dies hat teilweise zur Folge, dass es für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger oder Eltern mit Kinderwagen unmöglich ist, den Bürgersteig zu nutzen. Teilweise wird sogar der dort befindliche Radstreifen in Beschlag genommen. Um hier allen Verkehrsteilnehmern gerecht zu werden, sieht es der Ortsbeirat als geboten an, den Bürgersteig an dieser Stelle durch Fahrradbügel und Poller gegen das verkehrswidrige Befahren abzusichern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5416 2019 Die Vorlage OF 1482/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Verbesserung der Nahversorgung im Stadtteil Oberrad

30.08.2019 | Aktualisiert am: 27.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2019, OF 1372/5 Betreff: Verbesserung der Nahversorgung im Stadtteil Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, inwieweit sich die folgenden Standorte zur Verbesserung der Nahversorgung im Stadtteil Oberrad eignen: - Offenbacher Landstraße 219 (Freiwillige Feuerwehr Oberrad) - Offenbacher Landstraße zwischen Liegenschaft 482 und A661 Begründung: Die Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner Oberrads steigt stetig. Leider ist die Nahversorgung nicht gut. Um vor allem Bürgerinnen und Bürger, die auf eine wohnortnahe Nahversorgung angewiesen sind, eine gute Möglichkeit der Nahversorgung zu bieten, muss das Netz der Nahversorgungsanbieter engmaschiger werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5173 2019 Die Vorlage OF 1372/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Ampel für Linksabbieger im Bereich Offenbacher Landstraße/Haltestelle „Lettigkautweg“

08.08.2019 | Aktualisiert am: 30.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2019, OF 1337/5 Betreff: Ampel für Linksabbieger im Bereich Offenbacher Landstraße/Haltestelle "Lettigkautweg" Der Magistrat wird gebeten an der Offenbacher Landstraße/Haltestelle Lettigkautweg eine Ampel für Linksabbieger zu installieren. Begründung: Autofahrer, die von Oberrad kommen und nach links in den Lettigkautweg einbiegen wollen, finden dort eine Linksabbieger-Spur. Bei Grün kann man in die Kreuzung einfahren und muss bei entsprechendem Verkehr aus der Gegenrichtung warten. Allerdings gibt es eine Phase, in der der aus Sachsenhausen kommende Verkehr schon rot und der Verkehr aus dem Lettigkautweg kommend auch noch rot hat, ebenso alle Fußgängerampeln. Für die Linksabbieger in den Lettigkautweg ist dennoch dann nicht ersichtlich, ob sie sicher abbiegen können, denn sie können von dort, wo sie warten, weder die rote Ampel für den Gegenverkehr auf der Offenbacher, noch die rote Ampel am Lettigkautweg einsehen. Somit wissen die Linksabbieger nicht, dass sie eigentlich abbiegen und die Kreuzung freimachen könnten. Dies ist ein Unfallrisiko, da auch noch Straßenbahnen auf der Fahrbahn unterwegs sind. Eine einzelne Ampelleuchte an der Ecke Offenbacher Landstraße/Lettigkautweg anzubringen, an der ein grüner Linksabbieger-Pfeil aufleuchtet, wenn die Ampel für den Gegenverkehr der Abbiege-Spur rot ist, würde dieses Unfallrisiko minimieren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5009 2019 Die Vorlage OF 1337/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Installation eines Ballfangzaunes am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn (II)

03.08.2019 | Aktualisiert am: 30.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2019, OF 1348/5 Betreff: Installation eines Ballfangzaunes am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn (II) Vorgang: OM 1467/17 OBR 5; ST 1238/17 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn einen Ballfangzaun zu installieren. Begründung: Auf der Festwiese Villa Bonn sind zwei Tore aufgestellt worden. Der Bolzplatz wird von den Kindern und Jugendlichen im Stadtteil Oberrad gut angenommen. Der Bürgersteig des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20 ist im Jahre 2019 neugeordnet worden, so dass nunmehr ein durchgehender Bürgersteig existiert. Am östlichen Ende grenzt die Festwiese Villa Bonn unmittelbar an den Hansenweg. Durch die Neuordnung des Hansenwegs ist diese Fläche minimiert worden. Wird das Tor verfehlt, landet der Ball auf dem Hansenweg und rollt wegen des Gefälles in Richtung Offenbacher Landstraße. Der Ortsbeirat hält daher die Installation eines Ballfangzaunes für geboten. Die Anbringung eines Stabgitterzaunes, wie in der Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1238 zugesagt, steht bis heute aus. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1467 Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1238 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 54 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5017 2019 Die Vorlage OF 1348/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Material zur Baustellenabsicherung auf dem Radweg der Gerbermühlstraße

29.07.2019 | Aktualisiert am: 30.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2019, OF 1353/5 Betreff: Material zur Baustellenabsicherung auf dem Radweg der Gerbermühlstraße Im Zuge der Sanierungsarbeiten des Fuß- und Radweges in der Gerbermühlstraße stadteinwärts wurde offenbar eine Absperrschranke mit dem Verkehrszeichen Verbot für Radverkehr in Höhe der Osthafenbrücke auf dem Radweg aufgestellt, Sperrrichtung stadtauswärts. Eine entgegen gesetzte Sperre in Höhe des Mainwasenweges fehlt aber. Im Abschnitt zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke finden noch keine Bauarbeiten statt. Dies führt dazu das Radfahrende in Höhe Mainwasenweg auf den Radweg stadteinwärts auffahren und ungesichert auf das Gitter zufahren. Es ist nicht als Absperrschranke erkennbar und soll offensichtlich keine Sperrwirkung stadteinwärts entfalten. Es stellt vielmehr eine Verkehrsgefährdung dar, weil Radfahrende auf die Kfz-Fahrbahn ausweichen müssen. Der Antragsteller wurde per E-Mail mit dem Bild 1 auf die gefährliche Situation aufmerksam gemacht. Die Überprüfung vor Ort ergab, dass der Weg nach wie vor blockiert war. Allerdings war in der Zwischenzeit das Verkehrsschild "Verbot für Radverkehr" um 90 Grad gedreht worden, wie auf Bild 2 zu erkennen ist. Da am Freitag Abend, den 26.7. die Stadtverwaltung nicht erreichbar war, hat der Antragsteller das 8. Polizeirevier um Hilfe gebeten. Es wurde versprochen sich um die Angelegenheit zu kümmern. Der Antragsteller hat am Samstag Morgen die blockierte Stelle erneut in Augenschein genommen. Inzwischen wurde das Schild "Verbot für Radverkehr" um weitere 90 Grad gedreht - Bild 3. Der Antragsteller hat daraufhin bei der Leitung des 8. Reviers erneut auf die Beseitigung des Hindernis gedrungen. Dazu war die Polizei jedoch nicht bereit. Man mag dieser Posse komische Seiten abgewinnen. Solche Eingriffe in den Radverkehr sind jedoch gerade an der Osthafenbrücke tödlich gefährlich. Der Ortsbeirat stellt daher folgende Fragen: Hat der Magistrat die Sperrung des Radwegs an der Osthafenbrücke in dieser oder einer anderen Form veranlasst? Wie konnte es ggfls. zu dieser fehlerhaften Sperrung kommen bzw. was hat der Magistrat genau veranlasst? Wenn er sie nicht veranlasst hat, wie erklärt sich der Magistrat die Ablagerung von Materialien zur Baustellensicherung auf dem Radweg? Hält der Magistrat die unqualifizierte Ablagerung von Materialien zur Baustellenabsicherung für einen Einzelfall? Wenn nein, was wird der Magistrat unternehmen, um künftig solche Vorfälle zu unterbinden? Ist der Magistrat der Ansicht, dass die Polizei ihr Ermessen bei der Gefahrenabwehr richtig ausgeübt hat, indem sie sich entschied, Schild und Absperrschranke nicht zu entfernen? Wenn nein, wird sich der Magistrat mit der zuständigen Landesbehörde in Verbindung setzen, um bessere Ermessensentscheidungen sicher zu stellen? Die Polizei müsste bei der Untersuchung der Absperreinrichtung an der Osthafenbrücke zumindest festgestellt haben, dass sie in der Form ihren Zweck nicht erfüllt. Hat die Polizei die Stadtverwaltung darüber informiert? Wenn nein, welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Polizei dahingehend zu sensibilisieren, dass unzweckmäßige Baustellensicherungen an die Stadtverwaltung gemeldet werden? In sozialen Medien wird immer wieder über blockierte Radwege berichtet, häufig mit der Empfehlung sie am besten selbst frei zu räumen, weil von den Behörden keine Hilfe zu erwarten sei. Der geschilderte Vorfall scheint die Erwartungshaltung an die Behörden und die Einsatzfreude der Bürgerinnen zu bestätigen. Hält der Magistrat das selbständige Einschreiten der Bürgerinnen in Anbetracht des Gefährdungspotentials blockierter Radwege für sinnvoll? Wenn nein, was wird der Magistrat unternehmen, um der offenbar niedrigen Erwartungshaltung in die Problemlösungskompetenz der Behörden und der Veränderungsfreude an Baustelleneinrichtungen in der Bevölkerung zu begegnen? Begründung: Die hohe Zahl der im letzten Jahr im Straßenverkehr getöteten Radfahrer bereitet dem Ortsbeirat große Sorge. Erst jüngst verunglückte ein Radfahrer an der Osthafenbrücke tödlich. Der Ortsbeirat möchte sicher stellen, dass alles Mögliche unternommen wird, um die Sicherheit des Radverkehrs zu verbessern. Die tödliche Gefahr, der falsch abgestellten Absperreinrichtungen wird leicht verkannt. Da das Radfahren nicht erlaubnispflichtig ist, muss damit gerechnet werden, dass Verkehrsteilnehmer mit körperlichen Einschränkungen den Weg nachts oder bei Gegenlicht benutzen. Die regelmäßige behördliche Überprüfung der Verkehrssicherheit der Fahrräder ist ebenfalls nicht vorgeschrieben. Nicht ausreichend verkehrssichere Räder sind daher durchaus im Verkehrsraum anzutreffen. Bild 1: Radweg Gerbermühlstraße Do. 25.7. abends. Quelle: Antragsteller Bild 2: Radweg Gerbermühlstraße Fr. 26.7. abends. Quelle: Antragsteller Bild 3: Radweg Gerbermühlstraße Sa. 27.7. vormittags. Quelle: Antragsteller Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 59 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1400 2019 Die Vorlage OF 1353/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Unklare Baustellenausschilderung

29.07.2019 | Aktualisiert am: 30.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2019, OF 1352/5 Betreff: Unklare Baustellenausschilderung Derzeit wird der Fuß- und Radweg der Gerbermühlstraße stadteinwärts zwischen Wehrstraße und Mainwasenweg saniert. Die Baustelle wurde in folgender Weise ausgeschildert (Quelle: Antragsteller): Der Zweck der Ausschilderung ist intuitiv schwer erfassbar. Eine Radfahrerin, die diese Stelle passiert, wird anhalten müssen und folgende Überlegungen anstellen: Der Radweg ist durch Absperrschranke und Benutzungsverbot für Fußgänger und Radfahrer gesperrt. Gleichzeitig ist das Gebotsschild für den getrennten Fuß- und Radweg nicht aufgehoben. Mit dem Schild kann nicht ein neuer getrennter Fuß- und Radweg auf dem rechten Weg etabliert sein, weil er die Mindestbreite für solche Wege bei weitem unterschreitet, keine Trennung der Wege sichtbar ist und kein Grund erkennbar ist, warum die Beschilderung links des Weges aufgestellt ist. Der Radweg ist somit gleichzeitig benutzungspflichtig und verboten. Da keine gültige Regelung für den Radverkehr abseits der Fahrbahn getroffen wurde, wird die gesetzestreue Radfahrerin entweder das Fahrrad auf dem Fußweg schieben oder unter Todesgefahr, die Fahrbahn benutzen. Letzteres ist besonders gefährlich, weil während der Bauarbeiten eine Fahrspur gesperrt ist. Die Radfahrerin kann auf der Fahrbahn nicht überholt werden. Dies wird nach allgemeiner Erfahrung zahlreiche verbotswidrige Handlungen von Kraftfahrern zur Folge haben. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Hat der Magistrat die Baustellenbeschilderung so angeordnet? Wenn ja, was hat er erwartet, wie sich Radfahrende gemäß dieser Ausschilderung verhalten würden? Hält es der Magistrat für sinnvoll, Baustellenausschilderungen so zu gestalten, dass sich auch Verkehrsteilnehmer, die mit niedriger Geschwindigkeit unterwegs sind, ohne anzuhalten orientieren können? Wenn nein, was genau hat der Magistrat angeordnet? Wie konnte es dazu kommen, dass die Anordnung nicht umgesetzt wurde? Welche Maßnahmen wird der Magistrat ergreifen, damit künftig seine Anordnungen befolgt werden? Begründung: Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern nehmen wegen der Enge des Verkehrsraums und der stark gestiegenen Zahl der Radfahrer zu. Der Magistrat sollte auch bei Baustellenausschilderungen darauf achten, dass die Verkehrsteilnehmer nicht unnötig in Konflikte gedrängt werden. Verkehrsverbände geben sich große Mühe, durch ihre Öffentlichkeitsarbeit die genauen Unterschiede zwischen den verschiedenen Verkehrszeichen zu vermitteln. Das hilft, Konflikte zu minimieren. Die Verwaltung muss daher große Sorgfalt darauf verwenden, dass ihre angeordneten Verkehrszeichen in der Praxis mit den Vorschriften vereinbar sind. Hier vermitteln Schlampereien den betroffenen Verkehrsteilnehmern den Eindruck, dass sie nicht wichtig sind und sie werden sich entsprechend um die Einhaltung der Regeln scheren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 58 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1399 2019 Die Vorlage OF 1352/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Zukunft des Gebäudes „Offenbacher Landstraße 289“ - Gasthof Zum Hirsch

24.05.2019 | Aktualisiert am: 17.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2019, OF 1282/5 Betreff: Zukunft des Gebäudes "Offenbacher Landstraße 289" - Gasthof Zum Hirsch Vorgang: F 1889/19 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sich mit dem Eigentümer der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 289" - ehemals "Gasthof zum Hirsch" in Verbindung zu setzen und die Zukunft der Liegenschaft zu erörtern. Begründung: Auf der Frage vom 16.05.2019, F 1889 - Zukunft des Gebäudes "Offenbacher Landstraße 289" - Gasthof zum Hirsch - antwortete der Magistrat, dass dem "Magistrat [...] keine aktuellen Planungen zur zukünftigen Nutzung des Gasthofs zum Hirsch bekannt [sind]." Der Ortsbeirat hat - ebenso wie zahlreiche Bürgerinnen und Bürger - großes Interesse am Erhalt dieses Gebäudes und bittet daher, dass sich der Magistrat diesbezüglich mit dem Eigentümer in Verbindung setzen möge. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 16.05.2019, F 1889 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2019, TO I, TOP 15 Die Vorlage OF 1282/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4702 2019 Die Vorlage OF 1282/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Radwegfurt über Straßenbahngleise in der Offenbacher Landstraße

21.05.2019 | Aktualisiert am: 17.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2019, OF 1298/5 Betreff: Radwegfurt über Straßenbahngleise in der Offenbacher Landstraße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, bis wann die Radwegfurt in der Offenbacher Landstraße über die Straßenbahngleise in der Nähe der Haltestelle Mühlberg stadteinwärts, gegenüber der Hausnummer 68 in einen einwandfreien Zustand versetzt wird. Begründung: Offenbar haben die Erschütterungen der schweren Straßenbahnen das Gleisbett so stark beeinträchtigt, dass die Steine aus ihrer Position herausgehoben wurden und fast 10 cm aus der Straßenoberfläche herausragen. Dies ist besonders gefährlich, weil Radfahrende direkt neben dem Kraftfahrzeugverkehr fahren müssen und durch die Unebenheiten in ihrer Stabilität gefährdet sind. Wer die Gefahrenstelle kennt, fährt besonders langsam. Die Ampelschaltung ist aber auf eine höhere Räumgeschwindigkeit ausgerichtet, sodass Radfahrende noch auf der Kreuzung sind, wenn der Querverkehr bereits das Grünsignal erhält. Der Ortsbeirat hält es daher für geboten, die Gefahrenstelle unverzüglich, ggfls. provisorisch zu beseitigen. Quelle: geoinfo.frankfurt.de Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1300 2019 Die Vorlage OF 1298/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Infotafeln am Eingang zum Stadtteil Oberrad

23.04.2019 | Aktualisiert am: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 1253/5 Betreff: Infotafeln am Eingang zum Stadtteil Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, an der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Balduinstraße und östlich der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 505, Informationstafeln aufzustellen, die Hinweise z.B. auf im Stadtteil Oberrad befindliche Geschäfte und Restaurants geben. Begründung: Vor Ortschaften gibt es teilweise Infotafeln, die Hinweise auf beispielsweise Geschäfte, Kirchen und Restaurants im Stadtteil geben. Es ist überlegenswert, ob durch das Aufstellen zweier Infotafeln z.B. die Geschäfte und die Restaurants im Stadtteil unterstützt werden könnten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4618 2019 Die Vorlage OF 1253/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Aufstellen eines zusätzlichen Briefkastens vor der Frankfurter Sparkasse, Offenbacher Landstraße 345

23.04.2019 | Aktualisiert am: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 1255/5 Betreff: Aufstellen eines zusätzlichen Briefkastens vor der Frankfurter Sparkasse, Offenbacher Landstraße 345 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat mit der Deutschen Post Kontakt aufzunehmen, um die Möglichkeit zu eruieren, vor der Frankfurter Sparkasse, Offenbacher Landstraße 345 einen zusätzlichen Briefkasten aufstellen zu lassen. Begründung: Vor der Frankfurter Sparkasse, Offenbacher Landstraße 345 war früher ein Briefkasten. Dieser ist nun verschwunden. Da dieser aber in unmittelbarer Nähe zum Buchrainplatz gelegen war, war dieser vor allem für die Besucherinnen und Besucher der Geschäfte auf der Offenbacher Landstraße und des Oberräder Wochenmarktes gut zu erreichen. Vor allem ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger wünschen sich, dass dort wieder ein Briefkasten aufgestellt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4619 2019 Die Vorlage OF 1255/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Verfügung und Durchsetzung der ursprünglichen Parkanordnung vor der Liegenschaft Goldbergweg 5 - 7

23.04.2019 | Aktualisiert am: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 1254/5 Betreff: Verfügung und Durchsetzung der ursprünglichen Parkanordnung vor der Liegenschaft Goldbergweg 5 - 7 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob er beabsichtigt die ursprüngliche - vor der Sanierung und dem Umbau der Offenbacher Landstraße - Parkanordnung vor der Liegenschaft "Goldbergweg 5 - 7" wieder zu verfügen und durchzusetzen. Begründung: Im Zuge der Sanierung und des Umbaus der westlichen Offenbacher Landstraße würde vor der Liegenschaft "Goldbergweg 5-7" Schrägparken verfügt. Dadurch konnte ein Teil der Parkplätze, die während dieser Maßnahme nicht zur Verfügung standen, kompensiert werden. Die Baustelle ist nun seit Juni 2018 verschwunden. Das Längsparken ist bislang nicht wieder verfügt worden. Problematisch ist, dass der verbleibende Bürgersteig keine Restbrite von 1,50 Meter aufweist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 44 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1263 2019 Die Vorlage OF 1254/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße/Wehrstraße/de-Neufville-Straße hier: Änderung der Ampelschaltung

19.04.2019 | Aktualisiert am: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2019, OF 1256/5 Betreff: Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße/Wehrstraße/de-Neufville-Straße hier: Änderung der Ampelschaltung Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Ampelschaltungen am Buchrainplatz verändert werden kann, so dass sich weniger Rückstau bildet und auch die Autos aus der Buchrainstraße und vom Rewe Parkplatz ohne Probleme auf die Offenbacher Landstraße einfahren können. Begründung: Derzeit bewirkt die Ampelschaltung am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße/Wehrstraße/de-Neufville-Straße, dass es auf der gesamten Strecke um den Buchrainplatz in beide Richtungen häufig zu Staus kommt. Eine Ausfahrt vom Rewe-Parkplatz und der Buchrainstraße in die Offenbacher Landstraße ist nur sehr schwer möglich, da die Autos sich zwischen der Ampel an der Offenbacher Landstraße/Ecke de-Neufville-Straße (siehe Abbildung Ampel 1) und Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße (s. Abbildung Ampel 2) stauen. Dies liegt daran, dass zuerst die Ampel Offenbacher Landstr/Ecke de-Neufville-Straße Richtung Offenbach auf Rot springt und die Autos dann erstmal den Bereich bis zur nächsten Ampel blockieren, da die zweite Ampel erst später auf das Rotsignal wechselt. Dies ist auch bei der anderen Richtung von Offenbach in Richtung Frankfurt Innenstadt das gleiche. Auch hier gibt es die verzögerte Ampelschaltung, so dass sich auch die Autos zwischen den beiden Ampeln stauen und eine Einfahrt auf den Rewe Parkplatz und in die Buchrainstraße schwierig ist. Es ist zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine Änderung der Ampelschaltung hier zu einer flüssigeren Verkehrsführung beitragen kann. Foto: Stadtvermessungsamt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4620 2019 Die Vorlage OF 1256/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Kreuzung Wendelsplatz entlasten - unteren Abschnitt Hainer Weg öffnen!

10.04.2019 | Aktualisiert am: 17.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2019, OF 1268/5 Betreff: Kreuzung Wendelsplatz entlasten - unteren Abschnitt Hainer Weg öffnen! Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, die Kreuzung Wendelsplatz durch Entzerrung des Verkehrs zu entlasten, indem sich der Verkehr aus dem Hainer Weg besser verteilen kann. Begründung: Die vollständige Wohnbebauung des Henninger-Areals nähert sich gegen Ende dieses Jahres der Fertigstellung. Die Anzahl der Bewohner am Mühlberg bzw. Sachsenhausen-Südost ist bereits angewachsen und nimmt noch beträchtlich zu. Die jetzige, einseitige Sperrung des untersten Abschnitts des Hainer Weg wird dem daraus folgernden Verkehr nicht mehr gerecht und sollte geöffnet werden. Der gesamte Verkehr aus Mühlberg/Sachsenhausen-Südost wird auf den Hainer Weg Richtung Stadt an der Kreuzung Geleitsstraße in die Geleitsstraße zur Darmstädter Landstraße abbiegend geleitet. Das westliche Stück der Geleitsstraße wird dadurch überlastet. Oft entsteht ein Rückstau in den Hainer Weg zurück. Geleitsstraße bleibt wichtig - muss entlastet werden. Die Buslinien 47 und 48 müssen über die Geleitsstraße auch weiterhin auf die Darmstädter Landstraße Richtung Südbahnhof geführt werden. Entlastung ist für den übrigen Verkehr über den unteren Hainer Weg zu schaffen. Die Öffnung des unteren Abschnitts des Hainer Weg für den Zwei-Richtungs-Verkehr entzerrt die Überlastung der Geleitsstraße; der abfließende Verkehr aus dem Hainer Weg gelangt so am Wendelsplatz durch Rechtsabbiegen direkt in die Offenbacher Landstraße nach Osten. Die Vorteile der Entlastung, sowohl der Geleitsstraße, als auch des Wendelplatzes, überwiegen gegenüber dem Wegfall der Schrägparkplätze auf dem unteren Hainer Weg. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OF 1268/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4698 2019 Die Vorlage OF 1268/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor "Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Wendelsplatz durch Entzerrung des Verkehrs zu entlasten, indem der untere Abschnitt des Hainer Weges für den Zweirichtungsverkehr geöffnet wird." lautet. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Sanierung des Quirinsbrunnen in Sachsenhausen

03.04.2019 | Aktualisiert am: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2019, OF 1259/5 Betreff: Sanierung des Quirinsbrunnen in Sachsenhausen Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, den Quirinsbrunnen fachgerecht zu sanieren. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 4.500,00 Euro. Begründung: Der Quirinsbrunnen aus dem 17.Jahrhundert liegt im Stadtteil Sachsenhausen an der Offenbacher Landstraße. Da der Brunnen mittlerweile keinen schönen Anblick mehr bietet, sollte hier Abhilfe geschaffen werden. Der Abschnitt wird auch von Sightseeingbussen befahren. Ein besseres Erscheinungsbild ist auch aus touristischer Sicht wünschenswert. Zusätzlich sollte eine Hinweistafel auf die Bedeutung des Brunnens hinweisen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 49 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 308 2019 Die Vorlage OF 1259/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Nutzung der Sportanlage Mainwasen in der jetzigen Form beibehalten

06.03.2019 | Aktualisiert am: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2019, OF 1196/5 Betreff: Nutzung der Sportanlage Mainwasen in der jetzigen Form beibehalten Der Ortsbeirat fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, die Nutzung der Sportanlage Mainwasen an der Gerbermühlstraße in der jetzigen Form beizubehalten und eine Aufteilung des Geländes in Sportanlage und Schule sowie die gänzliche Nutzung als Schulgelände auszuschließen. Begründung: Die Sportanlage Mainwasen umfasst einen Rasen- und einen Kunstrasenplatz, zwei Kunstrasenfelder, einen Hartplatz, einen Tennisplatz und eine Kegelbahn. Sie ist Heimat und Trainingsstätte der Frankfurter Traditionsclubs Vfl Germania 1894 und SV 1894 Sachsenhausen mit zusammen über 600 Mitgliedern und ca. 30 Fußballmannschaften. Beide Vereine verfügen über langfristige Nutzungsverträge mit der Stadt Frankfurt. Beide Vereine engagieren sich sozial stark. So hat der SV 1894 Sachsenhausen erfolgreich ein Inklusionsteam aufgebaut und bietet Flüchtlingen seit Jahren eine, nicht nur, sportliche Heimat. Hierzu kooperiert er mit Suchthilfeeinrichtungen, Kliniken und Flüchtlingsunterkünften. Dafür wurde die Arbeit des Vereins bereits mehrfach ausgezeichnet. Zudem finden auf dem Gelände immer wieder Schulveranstaltungen statt. Dies alles steht auf dem Spiel, wenn die Sportanlage zugunsten eines Neubaus der Europäischen Schule weichen müsste. Hinzu kommt, dass die Sportanlage Mainwasen Teil des Grüngürtels ist und als Luftleitbahn fungiert, die sich positiv auf das Stadtklima auswirkt. Auch ist es unter Gerechtigkeitsaspekten den Bürger*innen kaum zu vermitteln, wenn dringend benötigte Errichtungen staatlicher Schulen, wie zum Beispiel in der Bürostadt in Niederrad, mangels geeigneter Flächen nicht zustande kommen, aber für die Europäische Schule (Privatschule), auf Wunsch der EZB, insbesondere für die Kinder ihrer Mitarbeiter, Flächen im Grüngürtel und der Allgemeinheit dienendend, bereitgestellt würden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1196/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1196/5 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF und fraktionslos (= Annahme)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Fahrradbügel für die T-Kreuzung zwischen dem Strahlenberger Weg und Im Bärengarten

29.12.2021 | Aktualisiert am: 04.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2021, OF 295/5 Betreff: Fahrradbügel für die T-Kreuzung zwischen dem Strahlenberger Weg und Im Bärengarten Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, an der T-Kreuzung zwischen dem Strahlenberger Weg und dem Bärengarten auf der vorhandenen Sperrfläche mehrere Fahrradbügeln zu installieren. Begründung: Zahlreiche Anträge dieses Gremiums zielten bereits darauf ab, die T-Kreuzung zu sichern, da diese unübersichtlich ist. Letztendlich wurde dort eine Sperrfläche markiert. An Werktagen ist diese jedoch regelmäßig zugeparkt, wodurch die Sicht weiterhin eingeschränkt ist. Die Sperrfläche ist daher durch Fahrradbügel zu sichern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 295/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1704 2022 Die Vorlage OF 295/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Regulierung der Parksituation auf dem DB-Netz-Gelände gegenüber der Containerschulanlage am Länderweg/Seehofstraße

05.12.2021 | Aktualisiert am: 04.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 294/5 Betreff: Regulierung der Parksituation auf dem DB-Netz-Gelände gegenüber der Containerschulanlage am Länderweg/Seehofstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, mit der DB-Netz AG in Kontakt zu treten und um Zustimmung dafür zu bitten, die Parksituation an der Bahnmauer gegenüber der Containerschulanlage im Länderweg/Seehofstr. folgendermaßen in kommunaler Kostenträgerschaft regulieren zu dürfen: 1. An der Bahnmauer im Länderweg wird auf der rechten Seite der schrägen Stützwand (siehe Foto) ein Parkplatz für das Schulpersonal (Kfz und Fahrräder) angelegt. Um zu gewährleisten, dass er nur von Berechtigten genutzt werden kann und dass auf dem Gehweg nicht in zweiter Reihe gehalten oder geparkt werden kann, werden Parkbügel auf den Parkplätzen sowie zwischen den Parkplätzen zum Bürgersteig hin Sperrpfosten angebracht. 2. An der Bahnmauer wird auf der linken Seite der schrägen Stützwand der Fußgängerweg nach hinten zwischen die Parkfläche und die Bahntrassenmauer verlegt und durch eine Barriere geschützt. Davor entsteht ein kleiner freier Parkplatz (z.B. für FES-Mitarbeiter). Begründung: Die genannte Containerschulanlage soll auch nach dem finalen Rückzug der Mühlbergschule an den Lettigkautweg weiterhin als Schulauslagerungsstandort dienen. So soll als nächste Schule die IGS Süd dorthin ausgelagert werden. Die Modernisierung der Containeranlage durch Holzmodule ist geplant. Eine schulfreundliche Veränderung der Verkehrssituation rund um die Anlage ist daher auch künftig geboten. Vor der Containerschulanlage zeigt sich an Schultagen morgens und auch zu den Abholzeiten ein Verkehrschaos. Der Bereich am Bahndamm gegenüber der Schule wird frühmorgens hauptsächlich von FES-Mitarbeitern zugeparkt, da sich der Wertstoffhof-Süd schräg gegenüber befindet. "Elterntaxis" halten später in zweiter Reihe und blockieren den Gehweg komplett. So kommt es zu einer Situation, in der auf der Straße Elterntaxis, die vor der Sicherheitsbarriere der Schule halten, Fahrräder, Lastenräder, mit LKW, die oft mit erhöhter Geschwindigkeit die umliegenden Gewerbebetriebe erreichen möchten, Fahrräder und PKW der zunehmenden Zahl von Anwohnern und eben Fußgänger miteinander konkurrieren und dies direkt vor dem Eingang der Containerschulanlage und auf dem Schulweg von Kindern, die andere Schulbezirke erreichen müssen. Foto: Privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 294/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1703 2022 Die Vorlage OF 294/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Verkehrsführung für Fahrradfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach verbessern

30.11.2021 | Aktualisiert am: 03.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2021, OF 305/5 Betreff: Verkehrsführung für Fahrradfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach verbessern Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Verkehrsführung für Fahrradfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A661 in Richtung Offenbach zu verbessern und klar zu regeln. Begründung: Der Fahrradverkehr auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A661 in Richtung Offenbach muss sich zunächst zwischen den Straßenbahnschienen und den Leitbakenschildern vor dem dortige Trafo-Häuschen hindurch schlängeln, wobei auf Grund des geringen Abstandes der Leitbakenschilder zu den Straßenbahnschienen eine erhebliche Unfallgefahr besteht (siehe Foto unten). Hier könnte das Zurücksetzen der Leitbakenschilder die Engstelle entschärfen. Ferner ist der Bürgersteig durch das Verkehrszeichen 237 kurz hinter dem Trafo-Häuschen als benutzungspflichtiger Fahrradweg ausgewiesen (der auch für Mofas freigegeben ist). Gleichzeitig ist ein Fahrradstreifen auf der Fahrbahn markiert (siehe Foto unten). Hier sollte die Stadt sich entscheiden, ob sie an dem Fahrradstreifen festhalten möchte und diesen ggf. verbreitert oder den Bürgersteig zum Fahrradweg unter Wegfall seiner Funktion für Passantinnen und Passanten ausweisen möchte. Der Ortsbeirat 5 hält die erste Variante für sinnvoller. Foto: Privat Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1511 2022 Die Vorlage OF 305/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Tempo 30 im Strahlenberger Weg und im Länderweg im Bereich der Containerschulanlage

10.11.2021 | Aktualisiert am: 16.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 233/5 Betreff: Tempo 30 im Strahlenberger Weg und im Länderweg im Bereich der Containerschulanlage Der Ortsbeirat bittet den Magistrat vom Beginn des Strahlenberger Wegs an ostwärts sowie im gesamten Länderweg Tempo 30 anzuordnen. Um den Flickenteppich zwischen Tempo 50 und Tempo 30 zu vermeiden, soll Tempo 30 entlang dem gesamten Strahlenberger Weg gelten. Bisher ist das nur im südlichen Strahlenberger Weg bis zur T-Kreuzung der Fall. Begründung: Der Bereich vor der Containerschulanlage - sei es im Länderweg und sei es im Strahlenberger Weg - wird trotz des hohen Verkehrsaufkommens in beiden Richtungen oft mit erhöhter Geschwindigkeit befahren. Dies gefährdet die Schulkinder, die in diesem Bereich zur Containerschulanlage und im Schulbezirk der Willemerschule unterwegs sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 233/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und AfD gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Verbesserung der Verkehrssicherheit vor der Containerschulanlage im Länderweg durch die Einrichtung einer „Bring- und Abholzone“

09.11.2021 | Aktualisiert am: 16.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2021, OF 251/5 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit vor der Containerschulanlage im Länderweg durch die Einrichtung einer "Bring- und Abholzone" Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, im Länderweg hinter der Barriere auf der Seite des Containergeländes eine markierte und geregelte "Bring- und Abholzone" ("Kiss'N-Ride-Zone") anzubringen. Die Bring- und Abholzone soll groß genug sein, um Platz für einen Schulbus (eingesetzt für Schwimmen, Turnhalle, Ausflüge) und Lieferverkehr der Schule zu bieten. Begründung: Die Containerschulanlage soll auch nach dem finalen Rückzug der Mühlbergschule an den Mühlberg weiterhin als Schulauslagerungsstandort dienen. Ihre Modernisierung durch Holzmodule ist geplant. Als nächste Schule soll die IGS Süd dorthin ausgelagert werden. Eine Verbesserung der Verkehrssituation ist dort also von langfristigem Nutzen. Vor der Containerschulanlage bildet sich an Schultagen morgens und auch zu den Abholzeiten ein großes Verkehrschaos. Der Bereich am Bahndamm gegenüber der Schule wird frühmorgens hauptsächlich von FES-Mitarbeitern zugeparkt, da sich der Wertstoffhof-Süd schräg gegenüber befindet. Diese bleiben dort bis zum (frühen) Nachmittag. "Elterntaxis" halten später in zweiter Reihe und lassen die Kinder häufig fahrbahnseitig aussteigen. Sie blockieren weiterhin den Gehweg, der u.a. für im Länderweg und im Strahlenberger Weg wohnhaften Kinder, die in andere Schulbezirke gelangen müssen, nutzbar sein sollte, wovon jedoch leider keine Rede ist. Durch die baldige Eröffnung des Residenzwohnhauses "Stayery" in unmittelbarer Nähe ist noch mit einer Intensivierung des Verkehrsdrucks zu rechnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1191 2021 Die Vorlage OF 251/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung vor der Containerschulanlage Länderweg

09.11.2021 | Aktualisiert am: 16.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2021, OF 230/5 Betreff: Tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung vor der Containerschulanlage Länderweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu sondieren, ob eine tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung für den Kfz-Verkehr zu Bring- und Abholzeiten an der Containerschule auf dem Länderweg und dem Strahlenberger Weg zwischen Seehofstraße und der T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten möglich ist. Begründung: Das Verkehrsaufkommen vor der Containerschulanlage muss reduziert werden. Besonders zu den Bring- und Abholzeiten kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen. Morgens soll der Verkehr über den südlichen Strahlenberger Weg geleitet werden. Ab der T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten können dann die Ziele im Länderweg und im Bärengarten erreicht werden. Zur Abholzeit am Mittag bzw. Nachmittag wiederum soll der Verkehr von der Seehofstraße Richtung Strahlenberger Weg und dann auswärts über den südlichen Strahlenberger Weg Richtung Offenbacher Landstraße geleitet werden. Der Verkehr aus dem Bärengarten muss dann ebenfalls den Weg über den südlichen Strahlenberger Weg zur Offenbacher Landstraße nehmen. Der Verkehr aus dem östlichen Länderweg fährt zu den entsprechenden Zeiten entweder über die Seehofstraße oder über den Strahlenberger Weg und die Offenbacher Landstraße. Der Fahrradverkehr ist von der Regelung auszunehmen. Diese Verkehrsführung entspricht dem Wunsch der Elternvertreter und der Schulleitung der Mühlbergschule. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1179 2021 Die Vorlage OF 230/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle zwischen den Haltestellen „Balduinstraße“ und „Lettigkautweg“ (II)

08.11.2021 | Aktualisiert am: 16.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2021, OF 246/5 Betreff: Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" (II) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" auf Höhe "Offenbacher Landstraße 190" eine zusätzliche Haltemöglichkeit für den ÖPNV einzurichten. Begründung: Bürgerinnen und Bürger habe sich darüber beklagt, dass es zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" keine weitere Haltemöglichkeit mehr gibt. Durch die Errichtung zusätzlicher Wohnungen, aber auch durch Lage der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad und der "seilerbahn kunst kultur e.V." ist die Einrichtung einer weiteren Station für den ÖPNV geboten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1188 2021 Die Vorlage OF 246/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz II

10.10.2021 | Aktualisiert am: 16.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 261/5 Betreff: Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz II Vorgang: OM 311/21 OBR 5; ST 1700/21 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, unter Bezugnahme auf die OM 311, nochmals, die Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz in Oberrad, zumindest versuchsweise derart zu verändern, dass der zwischen den Ampeln liegende Verkehrsraum zum Schutz von Fußgänger*innen und des einfließenden Verkehrs vor Grünphasen nicht "volllaufen " kann. Dies könnte, auch bei Beibehaltung des Vorrangs der Straßenbahnen dadurch erreicht werden, dass die genannten Lichtzeichenanlagen für den PKW-Verkehr früher als derzeit auf "rot" umspringen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat in seiner OM 311 vom 11.06.2021 den Magistrat gebeten am Buchrainplatz in Oberrad die Lichtzeichenanlagen vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 334 und 350 so zu schalten, dass der zwischen den Ampeln liegende Verkehrsraum zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie des einfließenden Verkehrs vor Grünphasen nicht "volllaufen" kann. Dies soll ermöglichen, dass - besonders zur Hauptverkehrszeit - die querenden Verkehre der Buchrainstraße, des Rewe-Parkplatzes und des Taxiplatzes abgewickelt werden können. Der notwendige Rückstau aus beiden Richtungen der Offenbacher Landstraße soll außerhalb des etwa 50 Meter langen Verkehrsraums zwischen den Fußgängerampeln zum Buchrainplatz abgewickelt werden. Dies hat der Magistrat mit Verweis auf den Vorrang der Straßenbahnen in seiner ST 1700 vom 17.09.2021 abgelehnt. Dem Ortsbeirat 5 erschließt sich nicht, weshalb die genannten Lichtzeichenanlagen auch bei Vorrang der Straßenbahnen nicht derart geschaltet werden können, dass ein "Volllaufen" des genannten Bereichs verhindert werden kann. Der Ortsbeirat 5 gibt insbesondere zu bedenken, dass die Straßenbahn sich auf nahezu der gesamten Offenbacher Landstraße im Bereich Oberrads die Verkehrsfläche mit dem KFZ-Verkehr teilt. Insoweit dürften Verzögerung durch etwaige Staubildung ohnehin Einfluss auf den Straßenbahnverkehr in Oberrad nehmen. Eine Anpassung der Ampelschaltung sollte zumindest versuchsweise erprobt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 311 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1700 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1200 2021 Die Vorlage OF 261/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Rückhaltebecken für Starkregen in Oberrad

08.10.2021 | Aktualisiert am: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2021, OF 181/5 Betreff: Rückhaltebecken für Starkregen in Oberrad Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob weiterhin die Installation eines Rückhaltebeckens in Oberrad gegenüber der Katholischen Hochschule St. Georgen geplant ist. Begründung: Oberrad wird durch ein historisch gewachsenes Mischsystem entwässert. Das bedeutet, dass Schmutz- und Regenwasser zusammen in einem Kanal abgeführt werden. Entsprechend der örtlichen Topografie erfolgt die Entwässerung im Freispiegelabfluss dem Gefälle folgend nach unten, in nördlicher Richtung zur Offenbacher Landstraße. Von dort werden die Abflüsse durch einen Hauptsammler nach Sachsenhausen weitergeleitet. Aus diesem Grund ist in der Vergangenheit gegenüber von St. Georgen ein Rückhaltebecken angedacht worden, welches, angesichts des Klimawandels und der damit einhergehenden Starkregenereignisse, notwendig sein dürfte. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 201 2021 Die Vorlage OF 181/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Luftfilter Containerschule im Länderweg

25.08.2021 | Aktualisiert am: 27.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 129/5 Betreff: Luftfilter Containerschule im Länderweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat schnellstens mobile Luftfilter für die Containerschule im Länderweg anzuschaffen. Begründung: Gerade im Herbst und Winter wird der Unterricht durch das ständige Öffnen der Fenster durch den Verkehrslärm und den Lärm des Bahnverkehrs erheblich gestört und die Klassenräume kühlen sich in den Containern dadurch ab. Da der Umzug voraussichtlich nicht in diesem Schuljahr erfolgt, ist es erforderlich, die Filter unverzüglich bereitzustellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 767 2021 Die Vorlage OF 129/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Anbringung von Verkehrsschildern „Längsparken halb auf Gehwegen rechts“ im Lettigkautweg

23.08.2021 | Aktualisiert am: 27.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 157/5 Betreff: Anbringung von Verkehrsschildern "Längsparken halb auf Gehwegen rechts" im Lettigkautweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Anbringen von Verkehrsschildern "Längsparken halb auf Gehwegen rechts" (VZ 315-56 bzw. VZ 315-57) im Lettigkautweg wie folgt zu veranlassen: 1. Von der Ecke Offenbacher Landstraße bis Ecke "Am Mühlkanal" (Aussparung Einfahrt Offenbacher Landstraße 126) 2. Von der Ecke "Auf dem Mühlberg" bis gegenüber Lettigkautweg Hausnummer 13 zu veranlassen. Begründung: Der Bürgersteig im Lettigkautweg in südlicher Richtung wird seit Jahrzehnten halbseitig als Parkraum benutzt (siehe Foto), ohne dass noch Schilder vorhanden sind, die dies erlauben. Im Zuge von Bauarbeiten oder auch Unfällen, wobei Schilderstangen umgefahren wurden, sind diese nach und nach verschwunden. Für die Frankfurter Stadtpolizei ist dies mittlerweile eine gewinnbringende Adresse geworden, worüber sich die Anwohner in letzter Zeit des Öfteren beschweren, da ansonsten auch kein anderer Parkraum vorhanden ist. Daher wird der Magistrat gebeten, die Beschilderung möglichst rasch wieder anzuordnen. Foto: Parksituation Lettigkautweg in südlicher Richtung ((c) Oliver Carsten Kimpel) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 786 2021 Die Vorlage OF 157/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Lärmemissionen von Livemusikveranstaltungen im Außenbetrieb der Gaststätte Gerbermühlstraße 110

30.07.2021 | Aktualisiert am: 27.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2021, OF 152/5 Betreff: Lärmemissionen von Livemusikveranstaltungen im Außenbetrieb der Gaststätte Gerbermühlstraße 110 Der Magistrat wird angefragt, ob ihm bekannt ist, dass im Lokal Nasa Kafana in der Gerbermühlstraße 110 mehrmals wöchentlich Live Musik-Veranstaltungen im Außenbereich bis in die frühen Morgenstunden stattfinden und ob zur Vermeidung von Lärmemissionen bereits Maßnahme ergriffen worden sind? Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Strahlenberger Weg sowie aus dem nordwestlichen Oberrad beschweren sich über von Gästegegröhle begleitete Livemusik bis in die frühen Morgenstunden. Nur während der jeweiligen Lockdowns sei Ruhe eingekehrt. Selbst bei geschlossenem Fenster sei die Musik noch zu hören. An Schlaf bei geöffnetem Fenster sei kaum zu denken. Das Einschalten des Ordnungsamts und des achten Reviers erbrächten nach Besuch der jeweiligen Streife nur ca. 15 Minuten Ruhe, dann ginge es noch lauter weiter mit der Beschallung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 162 2021 Die Vorlage OF 152/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Anbringen von Fahrradbügeln an der Ecke Länderweg/Seehofstraße gegenüber der Containerschulanlage

25.07.2021 | Aktualisiert am: 27.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2021, OF 149/5 Betreff: Anbringen von Fahrradbügeln an der Ecke Länderweg/Seehofstraße gegenüber der Containerschulanlage Der Magistrat wird gebeten an der Ecke Länderweg / Seehofstraße gegenüber der Containerschulanlage Fahrradbügel zu installieren, um das dortige illegale Parken auf dem Gehweg zu unterbinden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass die Sichtbeziehung zwischen Fahrzeugen, die aus dem Länderweg in die Seehofstraße ausfahren wollen, durch auf dem Bürgersteig abgestellte Fahrzeuge regelmäßig versperrt ist. Auch wird der Geh- und Radweg durch diese Fahrzeuge beeinträchtigt. Das Falschparken und die dadurch hervorgerufene Verkehrsbehinderung wird durch den großen Abstand zwischen dem Geländer und dem sich dort befindlichen Pfosten/Masten ermöglicht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 780 2021 Die Vorlage OF 149/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Verhinderung des verbotswidrigen Parkens in der Straße „Zum Gipelhof“

22.07.2021 | Aktualisiert am: 27.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2021, OF 145/5 Betreff: Verhinderung des verbotswidrigen Parkens in der Straße "Zum Gipelhof" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fläche vor den Einfahrten "Zum Gipelhof 5" und "Zum Gipelhof 7" deutlich zu schraffieren und auf das dort geltende Halte- und Parkverbot hinzuweisen. Begründung: In dem oben genannten Bereich halten und parken regelmäßig Fahrzeuge und verhindern so das Aus- und Einfahren in die Garagen. Durch das Hervorheben des Halte- und Parkverbots kann ein Zustellen des Gehwegs und der Garageneinfahrt verhindert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 777 2021 Die Vorlage OF 145/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Wann erfolgt die angekündigte Umgestaltung der Seehofstraße?

14.06.2021 | Aktualisiert am: 07.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 118/5 Betreff: Wann erfolgt die angekündigte Umgestaltung der Seehofstraße? Vorgang: M 157/17 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann die bereits mit dem Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 angekündigte und vorgestellte Umgestaltung der Seehofstraße erfolgt. Begründung: Bereits 2017 wurden dem Ortsbeirat die Pläne für die Umgestaltung der Seehofstraße vorgestellt. Inzwischen wurde das Brückenbauwerk über die Seehofstraße durch die Deutsche Bahn erneuert und die lichte Weite deutlich vergrößert, was dem Maß der vorhandenen Breite des öffentlichen Straßenraumes der Seehofstraße zwischen Offenbacher Landstraße entspricht. Die Umgestaltung der Seehofstraße durch das Verkehrsdezernat lässt aber immer noch auf sich warten. Der Bürgerinnen und Bürger und der Ortsbeirat wollen endlich wissen, wann mit der Umgestaltung begonnen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 93 2021 Die Vorlage OF 118/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Illegales Gehwegparken im Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße verhindern

27.05.2021 | Aktualisiert am: 24.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 42/5 Betreff: Illegales Gehwegparken im Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das illegale Gehwegparken im Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße / Balduinstraße vor dem Priesterseminar St. Georgen (siehe Foto) zu verhindern und dort zu diesem Zweck die Aufstellung von Pollern zu veranlassen, damit für die Verkehrsteilnehmer in der Balduinstraße der freie Einblick in den Kreuzungsbereich gewährleistet ist. Begründung: Auf dem Gehweg im Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße / Balduinstraße (Fahrtrichtung stadtauswärts, vor dem Priesterseminar St. Georgen, siehe Foto) werden häufig zum Teil auch größere Fahrzeuge illegal geparkt. Verkehrsteilnehmern, die sich von der Balduinstraße kommend in nördlicher Richtung der Offenbacher Landstraße nähern, wird dadurch der Einblick nach links in die Kreuzung versperrt. An dieser Stelle ist - neben dem KfZ-Verkehr und Fußgängern - auch der Radweg und die Straßenbahn zu beachten, so dass in diesem Bereich parkende Fahrzeuge potentiell eine Verkehrsgefährdung darstellen. Dem ist durch das Aufstellen von Pollern entgegenzuwirken. Foto: Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße vor Priesterseminar St. Georgen (Quelle: Google Maps) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 309 2021 Die Vorlage OF 42/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Beschleunigung der Baumaßnahmen an der Mühlbergschule. Festlegung eines Fertigstellungstermins. Regelmäßige und umfassende Information von Schulleitung und Elternschaft über Baufortschritte und Verzögerungen.

27.05.2021 | Aktualisiert am: 24.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 37/5 Betreff: Beschleunigung der Baumaßnahmen an der Mühlbergschule. Festlegung eines Fertigstellungstermins. Regelmäßige und umfassende Information von Schulleitung und Elternschaft über Baufortschritte und Verzögerungen. Der Magistrat möge mit geeigneten Maßnahmen dafür sorgen, dass die Baumaßnahmen an der Mühlbergschule beschleunigt werden und weitere Verzögerungen ausgeschlossen werden. Außerdem soll der Magistrat zukünftig gewährleisten, dass Schulleitung und Elternschaft über die Terminplanung im Hinblick auf die Fertigstellung des Bauvorhabens und den Abschluss von Zwischenetappen bei den Baumaßnahmen sowie bezüglich unvorhersehbarer Verzögerungen fortlaufend und transparent informiert werden. Begründung: Seit dem Jahr 2017 wird die Mühlbergschule im Stadtteil Sachsenhausen umgebaut und erweitert. Die Fertigstellung war für Sommer 2019 geplant und wird seitdem immer wieder verschoben. Noch heute ist kein Termin für die Fertigstellung absehbar. Die Kinder der Mühlbergschule sind seit bald vier Jahren in der Containeranlage an der Seehofstraße untergebracht und müssen dort unter schwierigsten Bedingungen unterrichtet werden. Die Eltern (und die Lehrerinnen) warten nun schon seit Sommer 2019 auf den Rückzug in die Mühlbergschule. Die Eltern haben sich erneut an die Öffentlichkeit gewandt. Der Aufenthalt in der Containeranlage war als Übergang gedacht und nicht als Dauerlösung. Verzögerungen wie im Fall der Mühlbergschule sind weder für die Schülerinnen und Schüler, noch für die Lehrkräfte zumutbar. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 306 2021 Die Vorlage OF 37/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Die Containeranlage, in der die Mühlbergschule behelfsweise untergebracht ist, zeitnah und umfassend besser ausstatten

27.05.2021 | Aktualisiert am: 24.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 38/5 Betreff: Die Containeranlage, in der die Mühlbergschule behelfsweise untergebracht ist, zeitnah und umfassend besser ausstatten Der Magistrat möge zeitnah dafür sorgen, dass die mangelhafte Ausstattung Containeranlage, in der die Mühlbergschule behelfsweise untergebracht ist, in Bezug auf Sanitäranlagen, Luftfilter, Heizung und Digitalausstattung verbessert, erneuert und ergänzt wird. Außerdem muss diesbezüglich eine transparente, verlässliche, öffentliche und regelmässige Kommunikation mit Schulleitung und Elternschaft zum Stand der Ertüchtigung der Containeranlage Elternschaft gewährleistet werden. Begründung: Ein Ende der Unterbringung der Mühlbergschule in der Containeranlage ist nicht absehbar. Der Elternbeirat der Mühlbergschule hat sich erneut an die Öffentlichkeit gewandt. Da die derzeitige Ausstattung der Anlage ungenügend ist und sie in Zukunft auch für andere Schule benötigt wird, ist ihre Ertüchtigung dringend notwendig. Im Einzelnen zählen die Eltern folgende Mängel auf: - Die Containeranlage hat nur unzureichende Toilettenanlagen. - Für die Klassenräume selbst gibt es nicht ausreichend Waschbecken und an diesen kein warmes Wasser. - Das regelmässige Händewaschen ist so nur schwierig realisierbar, kostet viel Zeit und Hygieneregeln können nur schwer eingehalten werden. - In der Containeranlage sind anders als in vielen Frankfurter Schulen keine Luftfilteranlagen verbaut. Die zuständigen Ämter sehen hierfür keine Notwendigkeit, da ja bald ein Rückzug erfolgen sollte. Nun dauert die Pandemie aber bereits 14 Monate an und ein Rückzug der Schule ist nicht absehbar. Es ist damit zu rechnen, dass auch noch ein zweiter Corona-Winter in den Containern stattfindet. Für die Kinder ist dies eine Qual, denn selbst bei eisiger Kälte und dröhnendem Verkehrslärm an der stark befahrenen Offenbacher Landstraße und der direkt angrenzenden Bahnlinie müssen sie aufgrund fehlender Luftfilter im 15-Minutentakt lüften. Trotz Lüftens verbleibt ein hohes Ansteckungsrisiko. Besonders ist folgendes zu beachten: - Die Heizungsanlagen der Klassenräume sind nicht sonderlich leistungsfähig, weshalb die Klassen nach dem Lüften kaum aufgeheizt werden können bzw. sie lassen sich so wenig regulieren, dass die Räume überheizen. - Sportunterricht ist in den Containern grundsätzlich kaum möglich. Seit nun vier Jahren hatten die Kinder allenfalls sporadisch überhaupt echten Sportunterricht, wenn unter großem Aufwand eine entfernte Sporthalle besucht werden konnte. Durch die Pandemie findet Sportunterricht nun überhaupt nicht mehr statt. Der Bewegungsmangel belastet deutlich die Lernfähigkeit unserer Kinder. - In den Klassenräumen gibt es keinerlei Digitalausstattung: Kein funktionsfähiges WLAN, keine digitalen Whiteboards, keine Fernseher mit Video-Kamera. Wie soll unter solchen Umständen ein Hybridunterricht oder digitale Beschulung stattfinden? Eine verlässliche Planung für die zukünftige Beschulung ist nicht möglich, da ein Rückzugstermin nicht belastbar genannt wird. Wie sollen unter diesen Bedingungen pädagogische Konzepte (z.B. Entwicklung zur Ganztagsschule, Digitalisierung) umgesetzt werden, ja überhaupt erst gedacht werden? Insgesamt führt die aktuelle Lage in den Containern nicht nur zu einer hohen Unzufriedenheit bei Schülern und Eltern - es entsteht unter den besonderen Umständen der Pandemie ein deutlich erhöhtes Ansteckungsrisiko mit fatalen Folgen für Schüler, Lehrkräfte, den zugehörigen Familien und darüber hinaus allen weiteren Kontaktpersonen. Es ist nicht zu vertreten, dass für die Schülerinnen und Schüler der Mühlbergschule noch länger die aktuelle inakzeptable Situation toleriert wird, ohne dass für Abhilfe gesorgt wird. Wir fordern eine transparente, verlässliche, öffentliche und regelmässige Kommunikation zum Stand der Ertüchtigung der Containeranlage an die Elternschaft Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 307 2021 Die Vorlage OF 38/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Radfahrstreifen Seehofstraße

26.05.2021 | Aktualisiert am: 24.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 24/5 Betreff: Radfahrstreifen Seehofstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Seehofstraße Richtung Osten zwischen Heisterstraße und Länderweg einen Radfahrstreifen auf der Fahrbahn zu markieren und den bestehenden Schutzstreifen zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße zu einem Radfahrstreifen zu erweitern. Begründung: Die Seehofstraße ist in diesem Bereich breit genug für die Markierung eines Radfahrstreifens. Radfahrende beklagen sich häufig, dass sie von Kraftfahrzeugen zu schnell und zu dicht überholt werden. Ein Radfahrstreifen würde dem abhelfen und die Sicherheit des Radverkehrs erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 24/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Benutzungspflicht der Bordsteinradwege in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg aufheben

26.05.2021 | Aktualisiert am: 24.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 25/5 Betreff: Benutzungspflicht der Bordsteinradwege in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg aufheben Vorgang: V 1762/20 OBR 5; ST 361/21 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Benutzungspflicht der Bordsteinradwege in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg aufzuheben. Begründung: Die Bordsteinradwege sind deutlich zu schmal und haben weder einen Schutzbereich gegen die parkenden Autos noch gegen den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn. Daher bieten sie keine ausreichende Sicherheit. Zudem werden sie häufig durch schlampig geparkte Fahrzeuge weiter eingeengt. An den schrägen Auffahrten auf die Bordsteinradwege kommt es immer wieder zu schweren Stürzen. Die in der ST 1913/2018 angekündigte Planung für Radschutzstreifen auf der Offenbacher Landstraße wurde verschoben. Es ist daher sinnvoll sofort die Benutzungspflicht der Radwege aufzuheben. Radfahrende können dann selbst entscheiden, ob sie den Bordsteinradweg oder die Fahrbahn benutzen möchten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.09.2020, V 1762 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 361 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 25/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz

17.05.2021 | Aktualisiert am: 24.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2021, OF 45/5 Betreff: Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am Buchrainplatz in Oberrad die Lichtzeichenanlagen vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 334 und 350 so zu schalten, dass der zwischen den Ampeln liegende Verkehrsraum zum Schutz von Fußgänger*innen und des einfließenden Verkehrs vor Grünphasen nicht "volllaufen " kann. Begründung: Dies soll ermöglichen, dass - besonders zur Hauptverkehrszeit - die querenden Verkehre der Buchrainstraße, des Rewe-Parkplatzes und des Taxiplatzes abgewickelt werden können. Der notwendige Rückstau aus beiden Richtungen der Offenbacher Landstraße soll außerhalb des etwa 50 Meter langen Verkehrsraums zwischen den Fußgängerampeln zum Buchrainplatz abgewickelt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 311 2021 Die Vorlage OF 45/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Einrichtung einer separaten Linksabbiegerspur von der Seehofstraße in den Strahlenberger Weg

19.04.2021 | Aktualisiert am: 24.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 8/5 Betreff: Einrichtung einer separaten Linksabbiegerspur von der Seehofstraße in den Strahlenberger Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, eine separate Linksabbiegerspur von der Seehohofstraße in den Strahlenberger Weg einzurichten. Begründung: Die Seehofstraße ist ab dem Betriebshof der FES heute schon breit genug, dass Autofahrerinnen und Autofahrer sich schon von selbst links halten, um von der Seehofstraße in den Strahlenberger Weg abzubiegen. Da dies dem Straßenverlauf eine bessere Kennung verleihen würde, sollte dies eingerichtet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 8/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 6 Gemeinsame Beratung mit Tagesordnungspunkt 18. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 294 2021 Die Vorlage OF 8/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Apollern des Bürgersteigs vor den Liegenschaften „Offenbacher Landstraße 359 bis 361“

17.04.2021 | Aktualisiert am: 17.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2021, OF 4/5 Betreff: Apollern des Bürgersteigs vor den Liegenschaften "Offenbacher Landstraße 359 bis 361" Vorgang: OM 6949/20 OBR 5; ST 571/21 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bürgersteig vor den Liegenschaften "Offenbacher Landstraße 359 - 361" abzupollern. Begründung: Vor den Liegenschaften "Offenbacher Landstraße 359 - 361" wird - verbotenerweise - halb auf dem Bürgersteig und halb auf dem Fahrradstreifen geparkt. Die Problematik wurde seitens des Ortsbeirates bereits in der Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6949 vorgebracht. Die vom Magistrat der Stadt Frankfurt in der Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2021, ST 571 ist nicht zielführend. Daher bittet der Ortsbeirat um das Abpollern des entsprechenden Stückes des Bürgersteiges. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6949 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2021, ST 571 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 108 2021 Die Vorlage OF 4/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Erneuerung des defekten selbstschließenden Törchens am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse

15.04.2021 | Aktualisiert am: 17.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2021, OF 2/5 Betreff: Erneuerung des defekten selbstschließenden Törchens am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das defekte selbstschließende Törchens am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse zu erneuern. Begründung: Das selbstschließende Törchen am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse ist defekt. Durch das selbstschließende Törchen wurden Kleinkinder an einem selbstständigen Verlassen des Geländes gehindert und das Hinausrollen von Bällen vom Spielplatz auf die Spatzengasse in Richtung Offenbacher Landstraße wurde verhindert. Zudem bot dieses Törchen einen zusätzlichen Schutz vor dem Betreten durch nichtangeleinte Hunde. Aus den genannten Gründen ist das defekte selbstschließende Törchens am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse zu erneuern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 106 2021 Die Vorlage OF 2/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Auskunftsersuchen zu den in der Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschriebenen und beschlossenen Maßnahmen um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen

03.02.2021 | Aktualisiert am: 16.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2021, OF 1907/5 Betreff: Auskunftsersuchen zu den in der Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschriebenen und beschlossenen Maßnahmen um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, zu berichten, wann nach dem derzeitigen Planungsstand damit zu rechnen ist, dass die in Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschlossenen Maßnahmen, um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen realisiert sind. Begründung: Mit der Vorlage NR 895 wurde 2019 durch die Stadtverordnetenversammlung u. a. auch für den Ortsbezirk 5 zahlreiche sinnvolle Maßnahmen beschlossen, die den Fuß- und Fahrradverkehr in den Bereichen Schwarzwaldstr./Rennbahnstr., Schweizer Str., Mörfelder Landstr. und Offenbacher Landstr., Gutzkowstr., Oberräder Fußweg und Brückenstr. sicherer machen sollen. Für die Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 5 ist es äußerst wünschenswert, dass die vorgesehenen Maßnahmen sich nicht verzögern. Damit möglichst frühzeitig Verzögerungen entgegengewirkt werden kann, ist es sinnvoll, nachdem nun mehr als 18 Monate seit Beschlussfassung verstrichen sind, zu überprüfen, ob der ursprünglich ins Auge gefasste Zeitplan voraussichtlich eingehalten werden kann oder ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, damit die vorgesehenen Maßnahmen ohne Verzögerung realisiert werden können. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7341 2021 Die Vorlage OF 1907/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Tempo-30-Regelung in der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad

11.11.2020 | Aktualisiert am: 08.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2020, OF 1835/5 Betreff: Tempo-30-Regelung in der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist: 1. Für den Straßenzug Wehrstraße, eine Tempo-30-Regelung einzuführen 2. An geeigneter Stelle im Bereich der westlichen Offenbacher Landstraße zusätzlich zur Beschilderung nach StVO ein "Dialogdisplay" anzubringen, um den fließenden Verkehr auf die zur Zeit gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam zu machen 3. Zur Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzungen auf mehreren Wohn- und Erschließungsstraßen im Stadtteil Oberrad auf den Straßenbelag die Tempo-30-Regelung zur Erinnerung aufzubringen Begründung: Zu 1) Der Stadtteil Oberrad besitzt seit rund 100 Jahren eine funktionierende und großzügig ausgebaute Umgehungsstraße (Deutschherrenufer - heute Gerbermühlstraße). Zurzeit befindet sich dieser Umgehungsbereich allerdings seit mehreren Jahren im Straßenumbau, wird aber im Jahre 2021 fertig gestellt. Die Haupterschließungsstraße Offenbacher Landstraße ist besonders im östlichen Bereich sehr schmal und muss neben der Straßenbahn und dem motorisierten Autoverkehr besonders auch Radfahrer bedienen. Auch nach einer Umgestaltung des Straßenraums wird die Gefährdungssituation besonders für Radfahrer sich nicht verbessern, da ein günstiger Straßenquerschnitt nicht vorhanden ist. Die Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit auf einer Stadtteilerschließungsstraße ist dabei vertretbar und wird beispielsweise in den Stadtteilen Fechenheim und Seckbach seit Jahren erfolgreich praktiziert. Zu 2) Dialogdisplays erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Nach Erfahrungen werden sie als Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung begrüßt. Durch die Übermittlung der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit und einem Dankeschön bzw. einem Warnhinweis werden alle gutwilligen Verkehrsteilnehmer in freundlicher Form auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsregelung hingewiesen. Zu 3) In den reinen Wohnstraßen im Stadtteil Oberrad sind öfters Geschwindigkeitsüber-schreitungen feststellbar. Größerer Straßenquerschnitt (z.B. in der Wiener Straße, Goldbergweg und Buchrainstraße) führen sehr schnell dazu, die angeordnete Tempo-30-Regelung zu überschreiten. Nach positiven Erkenntnissen ist die unterstützende Wirkung von angeordneter Geschwindigkeitsregelung auf dem Straßenbelag sehr erfolgreich. Der finanzielle Aufwand ist dabei sehr gering. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.10.2020, OF 1798/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6948 2020 1. Die Vorlage OF 1798/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1835/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 3. des Tenors sowie der Begründung ersatzlos entfallen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten

10.11.2020 | Aktualisiert am: 08.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 1845/5 Betreff: T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten Vorgang: OM 5407/19 OBR 5; ST 598/20; OM 6191/20 OBR 5; ST 1865/20 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, die T-Kreuzung optisch und regulatorisch zu beseitigen. Der westliche und südliche Strahlenberger Weg ist als fortlaufender Straßenverlauf einzurichten. Fahrzeuge aus dem südlichen Strahlenberger Weg biegen nicht mehr links ab, sondern folgen einer Linkskurve. Dem Verkehr aus dem südlichen Strahlenberger Weg ist gegenüber dem Verkehr aus dem Bärengarten durch Zeichen Nr. 301 Vorfahrt einzuräumen. Fahrzeuge aus dem westlichen Strahlenberger Weg biegen nicht mehr rechts ab, sondern folgen einer Rechtskurve. Wenn sie in den Bärengarten wollen, müssen sie weiterhin den Vorrang des Verkehrs aus dem südlichen Strahlenberger Weg beachten. Technisch biegen sie nach links in den Bärengarten ab. Der Magistrat kann auch mit anderen ihm geeignet erscheinenden Maßnahmen dafür sorgen, dass Fahrzeuge aus dem Bärengarten in mäßigem Tempo an die Kreuzung heranfahren. Begründung: Kraftfahrzeuge aus dem Bärengarten brausen häufig mit überhöhter Geschwindigkeit auf die Kreuzung zu, weil der Verkehr aus dem südlichen Strahlenberger Weg wartepflichtig ist. Auch Kraftfahrzeuge aus dem westlichen Strahlenberger Weg fahren häufig offensiv auf die Kreuzung zu, denn die bevorrechtigten Fahrzeuge aus dem südlichen Strahlenberger Weg müssen vorsichtig in die Kreuzung hineinfahren, weil für sie der Verkehr aus dem Bärengarten Vorrang hat. Die vorgeschlagene Vorfahrtsregelung würde den Verkehr verlangsamen und so für mehr Sicherheit sorgen. Die Beschleunigung des Verkehrs im südlichen Strahlenberger Weg ist nicht zu befürchten, weil die Abbiegevorgänge in der engen Kurve eine niedrige Geschwindigkeit erfordern. Der Ortsbeirat hat dem Magistrat verschiedene Vorschläge unterbreitet, wie den Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bärengarten entgegenzuwirken ist. Es entsteht der Eindruck, dass der Magistrat keine Lust hat, sich mit der Angelegenheit zu befassen, da er einfach nur aus alten Antworten zitiert, so als hätte der Ortsbeirat keine neuen Vorschläge unterbreitet. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5407 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 598 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6191 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1865 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung OA 647 2020 Die Vorlage OF 1845/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, FDP

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Taxistand auf dem Buchrainplatz

08.11.2020 | Aktualisiert am: 08.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2020, OF 1836/5 Betreff: Taxistand auf dem Buchrainplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dafür Sorge zu tragen, dass die Taxen, die am Taxistand auf dem Buchrainplatz warten, 1. nicht auf dem Buchrainplatz und nicht 2. nicht vor den Liegenschaften "Offenbacher Landstraße 359 - 361" halb auf dem Gehweg und halb auf dem Radweg stehen, sondern die zwei dafür vorgesehenen Parkbuchten nutzen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich darüber, dass die am Buchrainplatz wartenden Taxen neben den zwei dafür vorgesehenen Parkbuchten, auch den Buchrainplatz selbst und den Bürgersteig bzw. den Fahrradstreifen vor den Liegenschaften "Offenbacher Landstraße 359 - 361"nutzen. Auf das Fehlverhalten angesprochen, seien die Taxifahrer verbal ausfällig geworden und hätten die Bürgerinnen und Bürger mit Schimpfwörten betitelt. Das Verhalten ist nicht hinzunehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6949 2020 Die Vorlage OF 1836/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Umbau Mühlbergschule

29.10.2020 | Aktualisiert am: 09.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.10.2020, OF 1831/5 Betreff: Umbau Mühlbergschule Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. wie er sicherstellt, das künftig die Schulgemeinde der Mühlbergschule zeitnah über Änderungen oder Verzögerungen beim Umbau der Schule unterrichtet wird, 2. wie er sicherstellt, das die Schulleitung in angemessener Zeit Rücksprache mit der Bauleitung nehmen kann, 3. welche Möglichkeiten er sieht, Sportunterricht in nahegelegenen Hallen wie der Sporthalle Süd stattfinden zu lassen. Hilfreich wäre es schon, wenn das z.B. in einem 14tägigen Turnus stattfinden könnte. 4. ob kurzfristig die sanitären Einrichtungen im Standort Länderweg verbessert werden können. Es wäre hilfreich in den Klassenräumen und Korridoren jeweils ein zweites Waschbecken zu installieren und in der untersten Jahrgangsstufe, die Waschbecken tiefer anzubringen. Ferner wäre die Bereitstellung eines zusätzlichen Toilettencontainers oder -wagens Wünschenswert. 5. ob das Containerdorf nach dem Umzug in die neue Schule anderweitig genutzt werden soll, 6. ob im Standort Länderweg ein provisorisches Wlan installiert werden kann, 7. ob im Standort Länderweg in den Klassenräumen provisorisch Luftfilter installiert werde können, 8. ob die Lüftung im neuen Standort mit einem Aerosolfilter ausgestattet wird oder ob diese nachgerüstet werden können. Begründung: Zu 1 und 2: Die Schulgemeinde berichtet, dass sich erst nach Zeitungsberichterstattungen die Kommunikation verbessert hat. Eine zeitnahe und effektive Kommunikation ist bis zum Ende der Bauzeit erforderlich, um Irritationen zu vermeiden. Zu 3: Regulärer Sportunterricht kann mangels Sporthalle nicht durchgeführt werden. Wegen der Coronapandemie ist der Bewegungsraum in der Containerschule voraussichtlich gar nicht nutzbar. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass die umliegenden Sporthallen ausgelastet sind. Der Totalausfall des Sportunterrichts in der Primarstufe wäre aber fatal. Hier muss die Solidarität anderer Schulen eingefordert werden, damit zumindest wechselweise mit anderen Schulen ein Teilunterricht stattfinden kann. Zu 4: Durch die Hygieneauflagen in der Coronapandemie geht für das Händewaschen täglich mindestens eine halbe Schulstunde verloren. Durch das Versetzen von Waschbecken und die Installation zusätzlicher Waschbecken kann der Zeitverlust erheblich verringert werden. Durch einen Toilettengang geht wegen der Wartezeiten die komplette Pause verloren. Für die Ausstattung mit den sanitären Anlagen dürfen daher nicht einfach die Schlagzahlen aus den Zeiten vor der Coronapandemie herangezogen werden. Zu 5: Wenn das Containerdorf erhalten bleibt, kann erwartet werden, dass ohnehin erforderliche Sanierungen kurzfristig vorgezogen werden. Zu 6: Die Schülerinnen und Schüler der Mühlbergschule sind durch den provisorischen Schulstandort zusätzlich benachteiligt. Es wäre hilfreich, wenn ggfls. erforderlicher Hausunterricht durch ein verfügbares WLAN erleichtert werden könnte. Zu 7: Auf Grund des Verkehrslärms können viele Fenster zum Lüften nicht geöffnet werden oder der Unterricht muss unterbrochen werden. Luftfilter könnten hier für Erleichterung sorgen. Zu 8: Üblicherweise zielt die Lüftung darauf ab, eine niedrige CO2-Konzentration in der Luft sicher zu stellen. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass Aerosolfilter das Infektionsrisiko mit Covid-Viren drastisch senken können. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.09.2020, OF 1810/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 57 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1830 2020 Auskunftsersuchen V 1831 2020 1. Die Vorlage OF 1810/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1831/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, FDP

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Tempo-30-Regelung in der Offenbacher Landstraße und der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad

14.10.2020 | Aktualisiert am: 07.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2020, OF 1798/5 Betreff: Tempo-30-Regelung in der Offenbacher Landstraße und der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. für die Straßenzüge Offenbacher Landstraße und Wehrstraße, eine Tempo-30-Regelung einzuführen; 2. an geeigneter Stelle im Bereich der westlichen Offenbacher Landstraße zusätzlich zur Beschilderung nach StVO ein "Dialogdisplay" anzubringen, um den fließenden Verkehr auf die zur Zeit gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam zu machen; 3. Zur Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzungen auf mehreren Wohn- und Erschließungsstraßen im Stadtteil Oberrad auf den Straßenbelag die Tempo-30-Regelung zur Erinnerung aufzubringen. Begründung: Zu 1) Der Stadtteil Oberrad besitzt seit rund 100 Jahren eine funktionierende und großzügig ausgebaute Umgehungsstraße (Deutschherrenufer - heute Gerbermühlstraße). Zurzeit befindet sich dieser Umgehungsbereich allerdings seit mehreren Jahren im Straßenumbau, wird aber im Jahre 2021 fertig gestellt. Die Haupterschließungsstraße Offenbacher Landstraße ist besonders im östlichen Bereich sehr schmal und muss neben der Straßenbahn und dem motorisierten Autoverkehr besonders auch Radfahrer bedienen. Auch nach einer Umgestaltung des Straßenraums wird die Gefährdungssituation besonders für Radfahrer sich nicht verbessern, da ein günstiger Straßenquerschnitt nicht vorhanden ist. Die Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit auf einer Stadtteilerschließungsstraße ist dabei vertretbar und wird beispielsweise in den Stadtteilen Fechenheim und Seckbach seit Jahren erfolgreich praktiziert. Zu 2) Dialogdisplays erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Nach Erfahrungen werden sie als Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung begrüßt. Durch die Übermittlung der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit und einem Dankeschön bzw. einem Warnhinweis werden alle gutwilligen Verkehrsteilnehmer in freundlicher Form auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsregelung hingewiesen. Zu 3) In den reinen Wohnstraßen im Stadtteil Oberrad sind öfters Geschwindigkeitsüberschreitungen feststellbar. Größerer Straßenquerschnitt (z.B. in der Wiener Straße, Goldbergweg und Buchrainstraße) führen sehr schnell dazu, die angeordnete Tempo-30-Regelung zu überschreiten. Nach positiven Erkenntnissen ist die unterstützende Wirkung von angeordneter Geschwindigkeitsregelung auf dem Straßenbelag sehr erfolgreich. Der finanzielle Aufwand ist dabei sehr gering. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.11.2020, OF 1835/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 1798/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6948 2020 1. Die Vorlage OF 1798/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1835/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 3. des Tenors sowie der Begründung ersatzlos entfallen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Straßenmarkierungen rund um den Buchrainplatz

14.10.2020 | Aktualisiert am: 09.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2020, OF 1797/5 Betreff: Straßenmarkierungen rund um den Buchrainplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Markierungen auf dem kleinen Parkplatz östlich des Buchrainplatzes vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 353 und 355 neu zu markieren und dabei die Durchgänge für den Fußgängerverkehr und die Ein- und Ausfahrt von jeglichem ruhenden Verkehr freizuhalten. Begründung: Die öffentlichen Parkplätze im oben genannten Bereich waren mal markiert, sind aber heute nicht mehr erkennbar. Dies führt leider dazu, dass das Abstellen von Fahrzeugen besonders im Einfahrtsbereich weiteren Ziel- und Quellverkehr stark behindert. Lieferfahrzeuge, Krankenwagen und Feuerwehr haben oft keine Möglichkeiten, die angrenzenden Liegenschaften zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6845 2020 Die Vorlage OF 1797/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Einfahrt in die Haltestelle „Buchrainplatz“

14.10.2020 | Aktualisiert am: 09.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2020, OF 1799/5 Betreff: Einfahrt in die Haltestelle "Buchrainplatz" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Einfahrt von der östlichen Offenbacher Landstraße in die Haltestelle Buchrainplatz so abzusichern, dass kein motorisierter Verkehrsteilnehmer in die Haltestelle Buchrainplatz einfahren kann. Dabei bietet es sich an, eine farbliche Kennzeichnung des dort beginnenden Radstreifens und eine deutliche Begrenzungslinie für den motorisierten Verkehr auf den Straßenbelag aufzubringen. Begründung: Für Kraftfahrer ohne Ortskenntnis kann es sehr schnell vorkommen, dass die Fahrzeuge hinter einer Straßenbahn in die Haltestelle einfahren, obwohl dies durch ein vorhandenes Verkehrszeichen nach StVO verboten ist. Es scheint möglich, dass durch den heute vorhandenen Schilderwald diese eindeutige Anordnung übersehen wird. Eine farbliche Markierung auf dem Straßenbelag scheint geeignet zu sein, diese Verkehrsregelung zu unterstützen. Kraftfahrzeuge im Haltestellenbereich sind nicht nur eine starke Gefährdung für die dort wartenden Fußgänger, sondern finden auch keine gesicherten Verkehrszeichen bei der Ausfahrt aus dem Platzbereich vor und stellen damit eine starke Gefährdung dar, Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6846 2020 Die Vorlage OF 1799/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Kreuzung Osthafenbrücke für Radverkehr sicherer machen (II)

14.10.2020 | Aktualisiert am: 09.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2020, OF 1811/5 Betreff: Kreuzung Osthafenbrücke für Radverkehr sicherer machen (II) Vorgang: OM 4999/19 OBR 5; ST 2127/19; OM 5919/20 OBR 5; ST 1239/20 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Querung des westlichen Radwegs der Osthafenbrücke unmittelbar neben der Fahrbahn optisch hervorzuheben und die Auffahrt auf den Radweg der Gerbermühlstraße Fahrtrichtung Offenbach in ausreichender Breite abzuflachen. Begründung: Der Ortsbeirat ist nach wie vor der Auffassung, dass der westliche Radfahrstreifen neben der Fahrbahn der Osthafenbrücke dringend besser kenntlich gemacht werden muss. Es liegen Berichte vor, wonach rechts abbiegende Kraftfahrzeuge häufig den Vorrang des unmittelbar neben ihnen fahrende Radverkehrs missachten. Offenbar haben sie nur die Radwegfurt unmittelbar neben der Fußgängerquerung im Blick. Radfahrende auf dem Radfahrstreifen benutzen diese jedoch nicht, sondern fahren direkt über die Kreuzung um auf den gegenüberliegenden Radweg der Gerbermühlstraße aufzufahren. Diese Wegführung ist optisch zu kennzeichnen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4999 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2127 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5919 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1239 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 58 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6850 2020 Die Vorlage OF 1811/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Nördliche Buchrainstraße I

12.10.2020 | Aktualisiert am: 09.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1795/5 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Nördliche Buchrainstraße I Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der nördlichen Buchrainstraße Messungen mittels Via-Count-Geräten durchzuführen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der nördlichen Buchrainstraße zwischen Offenbacher Landstraße und Wiener Straße/Goldbergweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6843 2020 Die Vorlage OF 1795/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Zur Magistratsvorlage M 113

16.09.2020 | Aktualisiert am: 29.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2020, OF 1778/5 Betreff: Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Zur Magistratsvorlage M 113 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, detaillierte Untersuchungen anzustellen, ob die Trambahnstrecke der Linie 15 in das Lyoner Quartier in den jeweiligen Alternativen realisierbar ist und welche wirtschaftlichen Auswirkungen dies zum Beispiel in Bezug auf die Förderfähigkeit der Streckenverlängerung hat. Es ist zu klären, in welchem Rahmen die Führung des Radverkehrs auf 1,5 Meter schmalen Schutzstreifen überhaupt Gegenstand von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen sein kann. In jedem Fall sind die Wirtschaftlichkeitsüberlegungen detailliert und nachvollziehbar darzustellen, die vorschriftsmäßig dimensionierte Radverkehrsanlagen ausschließen. Ferner ist zu prüfen, ob für die Stadt kostensparend zunächst das neu zu erstellende östliche Brückenbauwerk ausreichend gemäß Alternative 3 dimensioniert werden kann und das westliche Bauwerk erst, wenn die Erneuerung durch die Deutsche Bahn veranlasst wird. Begründung: Für den Ortsbeirat ist nicht ersichtlich, dass die weitreichenden Konsequenzen eines unterdimensionierten Brückenbauwerks in der erforderlichen Tiefe geprüft worden sind. Die naheliegende Verlängerung der Straßenbahnstrecke in das Lyoner Quartier oder auch weiter bis Goldstein wurde gar nicht in Erwägung gezogen. Wenn erst auf den neuen Gesamtverkehrsplan gewartet wird, ist es dafür zu spät. Die Ausweisung von 1,5 Meter schmalen Radschutzstreifen entspricht nicht den Vorgaben für Radverkehrsanlagen. Radfahrende dürfen dort von Kraftfahrzeugen nicht überholt werden, es sei denn sie wechseln dazu auf die Gegenfahrbahn. Es ist Alltagserfahrung, dass Radfahrende mit Tempo 50 und mehr dennoch verbotswidrig überholt werden und dadurch extrem belästigt und gefährdet werden. Der Magistrat weiß, dass es keine ordnungspolitische Möglichkeiten gibt, diese Gefährdung zu unterbinden. Solche Schutzstreifen können daher nur eine Notlösung sein, die höchstens so lange hingenommen wird, bis im Zuge von Neubaumaßnahmen für eine ausreichende Dimensionierung gesorgt wird. Der Ortsbeirat akzeptiert nicht, dass die Unwirtschaftlichkeit lapidar behauptet wird. Es ist Praxis, dass Überführungen auch auf künftigen Bedarf hin aufgeweitet werden. Die Stadt hat zum Beispiel vor vielen Jahren in die EÜ Seehofstraße Millionensummen investiert, obwohl für die Umgestaltung der Seehofstraße noch immer nicht viel mehr als Skizzen existieren. Für den Ortsbeirat erscheint es daher nicht abwegig, wenn zunächst kostensparend das östliche Bauwerk aufgeweitet wird und dann im Zuge der irgendwann fälligen Sanierung der westlichen Bauwerke diese ebenfalls aufgeweitet werden. Auch hier ist die lapidare Behauptung, dass das nicht möglich sein soll für den Ortsbeirat nicht akzeptabel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 613 2020 1. Die Vorlage M 113 dient unter Hinweis auf OA 613 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1778/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Neuanstrich des Zebrastreifens in der Buchrainstraße

03.09.2020 | Aktualisiert am: 29.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1754/5 Betreff: Neuanstrich des Zebrastreifens in der Buchrainstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Zebrastreifen am unteren Ende der Buchrainstraße (Einmündung in die Offenbacher Landstraße) neu zu streichen. Begründung: Seit der Eröffnung vom Buchrainplatz 2013 ist einige Zeit vergangen und der Zebrastreifen in die Jahre gekommen. Vor allem alte und sehbehinderte Menschen erkennen den Zebrastreifen nicht mehr so gut. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6582 2020 Die Vorlage OF 1754/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Aufstellen eines Verkehrsschildes

03.09.2020 | Aktualisiert am: 29.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1755/5 Betreff: Aufstellen eines Verkehrsschildes Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Buchrainstraße vor dem Zebrastreifen in Höhe des rewe-Marktes das Verkehrsschild 350 aufzustellen, mit dem auf den Zebrastreifen hingewiesen wird. Als Hinweis auf den Fußgängerüberweg dient das stehende Richtzeichen 350. Quelle: Wikipedia Begründung: Leute, vor allem ältere Leute, haben sich darüber beschwert, dass Autos die Buchrainstraße auch mit höherer Geschwindigkeit herunterfahren, ohne an dem Zebrastreifen am unteren Ende der Buchrainstraße und Einmündung in die Offenbacher Landstraße zu halten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6583 2020 Die Vorlage OF 1755/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Radweg Gerbermühlstraße gegen Falschparker absichern

01.09.2020 | Aktualisiert am: 29.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 1745/5 Betreff: Radweg Gerbermühlstraße gegen Falschparker absichern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Radweg Gerbermühlstraße stadtauswärts zwischen Osthafenbrücke und Speckweg im Bereich der Zufahrt zur Kleingartenanlage Mainwasen gegen Kraftfahrzeuge abzusichern, die verbotswidrig zwischen den Bäumen abgestellt werden. Dazu sollen zwischen den Bäumen Fahrradständer oder Drängelgitter angebracht werden. Begründung: Radfahrende möchten auf dem ohnehin sehr schmalen Radweg zumindest mittig fahren, weil der Kraftfahrzeugverkehr neben dem Radweg dort mit 70 km/h und oft auch schneller entlang braust. Wenn der Radweg durch die zwischen den Bäumen abgestellten Fahrzeuge weiter verengt wird, ist die sichere Nutzung des Radwegs nicht mehr möglich. Die abgestellten Fahrzeuge tun zudem der unversiegelten Fläche zwischen den Bäumen nicht gut. Der Kleingartenverein wünscht sich in seiner Nähe Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Dem kann entsprochen werden, wenn die Schutzmaßnahmen für den Radweg in Form von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder ausgeführt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6576 2020 Die Vorlage OF 1745/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg

01.09.2020 | Aktualisiert am: 29.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 1744/5 Betreff: Mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg Vorgang: OM 1645/17 OBR 5; ST 1913/18 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat , wann er die in seiner Stellungnahme ST 1913/2018 angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs umsetzen wird. Begründung: Die Bordsteinradwege sind nicht sicher. Es gab schon einen tödlichen Unfall. Der Ortsbeirat hält es daher für dringend erforderlich, die angekündigten Maßnahmen zügig umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1645 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1913 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1762 2020 Die Vorlage OF 1744/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Ahornhain im Strahlenberger Weg

31.07.2020 | Aktualisiert am: 26.08.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2020, OF 1696/5 Betreff: Ahornhain im Strahlenberger Weg Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, um die Befahrung des "Ahornhains" im Strahlenberger Weg mittels PKWs zu verhindern bspw. durch die Installation von Pollern oder Fahrradbügeln. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben mitgeteilt, dass in dem Ahornhain zwischen Strahlenberger Weg 26A und Strahlenberger Weg 30 (dabei handelt es sich um ein mit Ahornbäumen bewachsenes Landschaftsschutzgebiet) zur Abend-/Nachtzeit PKWs einfahren, um zwischen den Bäumen zu parken. Dabei werden häufig die Audioanlagen der Autos aufgedreht und das Auto als "Mittelpunkt" für Partys in der Anlage genutzt. Durch das Befahren der Grünanlage mittels PKWs wird diese beschädigt. Ferner führen die genannten Partys zu Vermüllungen und gehen mit erheblichen Lärmemissionen einher. Bürgerinnen und Bürger haben mitgeteilt, dass sich das 8. Polizeirevier angesichts der Corona-Pandemie nicht in der Lage sieht, den Ahornhain beim nächtlichen Streifefahren auszuleuchten bzw. zu kontrollieren. Durch die Installation von Pollern oder Fahrradbügeln im zur Straße hinzeigenden Teil des Ahornhains (versetzt zu den Bäumen an der Straße) könnte das Befahren mit PKW verhindert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6381 2020 Die Vorlage OF 1696/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Schutz für Fußgänger in der Spatzengasse

07.07.2020 | Aktualisiert am: 29.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.07.2020, OF 1693/5 Betreff: Schutz für Fußgänger in der Spatzengasse Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der - ohnehin sehr schmale - Fußgängerweg in der Spatzengasse (ab Offenbacher Landstraße aufwärts) für zu Fuß Gehende komplett durch Abpollern vor parkenden Fahrzeugen geschützt wird. Begründung: Bürger beklagen sich, dass der sehr schmale Fußgängerweg von Fahrzeugen vollständig, das heißt in Breite und Länge, zum Parken benutzt wird, sodass weder Behinderte, Mütter mit Kinderwagen noch kleine Kinder - den Fußweg benutzen können, sondern auf die Straße ausweichen müssen. Die Spatzengasse wird in diesem Bereich gut frequentiert, da sie zum Kinderspielplatz führt ! Es ist kein Park-Kompromiss für Autofahrer möglich, indem etwa die Fahrzeugbreite zur einen Hälfte auf dem Fußweg und zur anderen Hälfte auf die Fahrbahn gelegt würde. Der Fußweg wäre zu schmal, die Fahrbahn zu eng für städtische Fahrzeuge, insbesondere Müll- Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge. Bedauerlich ist die Tatsache, dass abends erteilte Strafzettel offenbar nichts nützen, da die gleichen Fahrzeuge bereits am nächsten Tag wieder an gleichen Stellen parken. Deshalb sind die zu Fuß gehenden Menschen dringend zu schützen. Die Unterstützung des Magistrates ist erforderlich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1693/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6569 2020 Die Vorlage OF 1693/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Geeignete Parkplätze sind zu markieren." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen

03.06.2020 | Aktualisiert am: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2020, OF 1657/5 Betreff: Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Vorgang: ST 601/20 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat aufzufordern, die Arbeitsweise der Unfallkommission zu verbessern. Insbesondere sind die Unfälle mit verletzten und getöteten Fußgängern und Radfahrern detaillierter zu betrachten. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist zu überprüfen. Es sind ferner Anstrengungen zu unternehmen, mehr Informationen von Alleinunfällen zu gewinnen. Begründung: Die Arbeitsweise der Unfallkommission ist nicht zeitgemäß. Erkennbar ist sie darauf ausgerichtet, den motorisierten Verkehr zu optimieren. Der Sachverstand über Regeln für und Verhaltensweisen von Fußgängern und Radfahrern erscheint nicht ausreichend, um angemessene Maßnahmen für diese besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer einzuleiten. In diesem Zusammenhang verweist der Ortsbeirat auf die Stellungnahme des Magistrat ST 601/2020, in der über Radfahrunfälle in der Darmstädter Landstraße berichtet wird. Ein Zusammenhang zwischen zwei Unfällen führt der Magistrat nicht auf ein fehlerhaftes Radwegenetz zurück. Da liegt die Vermutung nahe, dass aus der Unfallkommission niemand jemals dort mit dem Rad lang gefahren ist. Genau dieser entsetzliche Radweg ist das Problem. Es ist doch kein Zufall, dass auf diesem Konstrukt Radfahrer verunglücken. Leider erhalten die zuständigen Stellen regelmäßig keine Informationen über Alleinunfälle. Dadurch entgehen dem Magistrat wichtige Hinweise über den teils unsäglichen Zustand der Radwege. Auch der zweite Radunfall auf der Fahrbahn steht selbstverständlich in direktem Zusammenhang mit dem Radwegkonstrukt, weil nämlich der Radverkehr aus dem Blick des Kraftfahrzeugverkehrs gerät. Insoweit erscheint das Konzept der Unfallhäufungsstellen ungeeignet. Es verengt den Blick zu sehr auf Verkehrsunfälle, die bei vergleichsweise hohen Geschwindigkeiten an unübersichtlichen Stellen durch Kraftfahrzeuge verursacht werden. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist auch statistisch fragwürdig, weil es Erfolge der Unfallkommission suggeriert, wo keine sind oder nicht in dem Maße zu finden sind. Die Unfallhäufung ist ja statistisch ein Ausreißer nach oben. Es liegt in der Natur der Sache, dass nach einer Unfallhäufung eine Unfallverringerung zu verzeichnen ist, auch ganz ohne Eingriffe. Die Unfallkommission fokussiert sich zu sehr auf solche Scheinerfolge. Die Führung des Radverkehrs ist leider städtebaulich eine Restgröße. Die Folge sind verwirrende und intuitiv schwer erfassbare Verkehrsführungen. Hier muss die Unfallkommission dringend in der gebotenen Tiefe die Unfallverläufe betrachten. Der Ortsbeirat verweist hier auf den tödlichen Unfall in der Gerbermühlstraße, der auf Seite 3 unter Nr. 7 aufgeführt wird. Die Unfallkommission hat beim Stichwort rote Ampel die Arbeit eingestellt. Es gibt dort aber keine Ampel für Radfahrende. Es entsteht der Eindruck, dass die Unfallkommission die Stelle nicht vor Ort in Augenschein genommen hat, sondern nach Aktenlage entschieden hat. Bundesweit geht die Zahl der Verkehrsunfälle zurück. Dieser erfreuliche Trend geht in Frankfurt an den schwächsten Verkehrsteilnehmern vorbei. Daran hat auch die Arbeit der Unfallkommission nichts geändert. Die Arbeitsweise dieser Kommission muss daher dringend nachgeschärft werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 601 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 575 2020 1. Die Vorlage B 138 dient unter Hinweis auf OA 575 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1657/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten

03.06.2020 | Aktualisiert am: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2020, OF 1664/5 Betreff: T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten Vorgang: OM 5407/19 OBR 5; ST 598/20 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die T-Kreuzung optisch und regulatorisch zu beseitigen. Der westliche und südliche Strahlenberger Weg ist als fortlaufender Straßenverlauf einzurichten. Fahrzeuge aus dem südlichen Strahlenberger Weg biegen nicht mehr links ab, sondern folgen einer Linkskurve. Dem Verkehr aus dem südlichen Strahlenberger Weg ist gegenüber dem Verkehr aus dem Bärengarten durch Zeichen Nr. 301 Vorfahrt einzuräumen. Fahrzeuge aus dem westlichen Strahlenberger Weg biegen nicht mehr rechts ab, sondern folgen einer Rechtskurve. Wenn sie in den Bärengarten wollen, müssen sie weiterhin den Vorrang des Verkehrs aus dem südlichen Strahlenberger Weg beachten. Technisch biegen sie nach links in den Bärengarten ab. Begründung: Kraftfahrzeuge aus dem Bärengarten brausen häufig mit überhöhter Geschwindigkeit auf die Kreuzung zu, weil der Verkehr aus dem südlichen Strahlenberger Weg wartepflichtig ist. Auch Kraftfahrzeuge aus dem westlichen Strahlenberger Weg fahren häufig offensiv auf die Kreuzung zu, denn die bevorrechtigten Fahrzeuge aus dem südlichen Strahlenberger Weg müssen vorsichtig in die Kreuzung hineinfahren, weil für sie der Verkehr aus dem Bärengarten Vorrang hat. Die vorgeschlagene Vorfahrtsregelung würde den Verkehr verlangsamen und so für mehr Sicherheit sorgen. Die Beschleunigung des Verkehrs im südlichen Strahlenberger Weg ist nicht zu befürchten, weil die Abbiegevorgänge in der engen Kurve eine niedrige Geschwindigkeit erfordern. Der neue Vorschlag des Ortsbeirats trägt den Bedenken des Magistrats in seiner Vorlage ST 598/20 Rechnung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5407 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 598 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6191 2020 Die Vorlage OF 1664/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville Straße und Einmündung Brunnenstraße

01.06.2020 | Aktualisiert am: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2020, OF 1682/5 Betreff: Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville Straße und Einmündung Brunnenstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung "de-Neufville-Straße" und der Einmündung "Brunnenstraße" derart zu erneuern, dass das Kopfsteinpflaster im Bereich der Weiche durch einen Spiltt-Mastix-Belag ausgetauscht wird. Begründung: Die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung der "de-Neufville-Straße" und der Einmündung "Nonnenpfad" ist vor einiger Zeit derart erneuert worden, dass das Kopfsteinpflaster durch einen Spiltt-Mastix-Belag ausgetauscht worden ist. Einzig im Bereich der Weiche ist dies nicht geschehen. Dieser Bereich birgt - vor allen Dingen bei schlechter Witterung - eine erhöhte Gefahr für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Besonders betroffen davon sind die Radfahrerinnen und Radfahrer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6202 2020 Die Vorlage OF 1682/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Gerbermühlstraße

17.05.2020 | Aktualisiert am: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2020, OF 1658/5 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Gerbermühlstraße Vorgang: ST 992/19; OIB 361/19 OBR 5; ST 485/20 Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat an, was einer Umsetzung des OIB 361 vom 22.11.2019 d.h. einer Installation eines begrünten Maschendrahtzauns aus dem Budget des Ortsbeirates 5 konkret entgegensteht. Begründung: Die in der Gerbermühlstraße liegenden Sportplätze verleiten trotz vorhandener Bahngleisüberführung zum direkten (illegalen) Übertritt der u. a. von ICE befahrenen Gleise. In den Strahlenberger Weg sind inzwischen zahlreiche Familien mit Kindern zugezogen. Die Mühlbergschule wurde in die Containerschule ausgelagert, wodurch der Fußgängerverkehr durch Kinder verstärkt wird. Wie von Anwohnern gefertigte Fotos belegen, ist die Absicherung der Bahngleise gegen unbefugte Übertritte dringend erforderlich, weil es immer wieder vorkommt, dass Kinder und Jugendliche genauso wie Erwachsene die gefährliche Abkürzung über die Gleise nehmen. Die Bahn AG hat in Ihrem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann mitgeteilt, dass in Abstimmung mit der DB Netz in kommunaler Verantwortung ein Zaun entlang des Bahngeländes errichtet werden kann. Leider weigert sich der Magistrat, die Bahngleise zu sichern (vgl. ST 992 vom 27.05.2019), so dass sich der Ortsbeirat gezwungen sieht, die Sicherung wenigstens auf der Seite der Sportplätze aus seinem Budget zu finanzieren. Der Ortsbeirat 5 hat sodann die OIB 361 vom 22.11.2019 verabschiedet. Mit seiner ST 485 vom 16.03.2020 hat der Magistrat die Umsetzung der Maßnahme aus dem Ortsbeiratsbudget abgelehnt und auf die deutsche Bahn verwiesen. Dies ist für den Ortsbeirat 5 unverständlich, da die deutsche Bahn erlaubt hat, dass ein Zaun in kommunaler Trägerschaft errichtet werden darf. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 17 Die Vorlage OF 1658/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und fraktionslos erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1676 2020 Die Vorlage OF 1658/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Müll in den Oberräder Gärten

28.04.2020 | Aktualisiert am: 20.05.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2020, OF 1634/5 Betreff: Müll in den Oberräder Gärten Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt zu prüfen und zu berichten, ob das Abladen von Schutt jeglicher Art in den Oberräder Gärten so geschehen kann, wie auf den unten stehenden Fotos zu sehen ist. Begründung: Die unten stehenden Fotos sind in dem Geviert Offenbacher Landstraße / Wege zum Friedhof von der Wiener Straße aus kommend (in Höhe der Haus-Nummer 50), Im Eichlehen / Burgenlandweg gemacht worden. Auf der Suche nach einem Bolzplatz für Jugendliche war der Regionalrat vor einigen Jahren innerhalb dieses Areals fündig geworden. Damals ist den Oberrädern von der Stadt beschieden worden, dass in diesem Gebiet keine Tore aufgestellt würden dürfen, da das vorgeschlagene Grundstück sich im Grüngürtel befände. Für die Jugendlichen ist dann ein anderer Standort für die Tore gefunden worden - auf dem Platz hinter der Villa Bonn. Nur müssen hier die Tore bei jeder Veranstaltung ab und wieder aufgebaut werden. Die Tore hätten dem Grundgürtel viel weniger Schaden zugefügt als es die unten zu sehenden Ablagerungen nun tun. Anlage 1 (ca. 354 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5981 2020 Die Vorlage OF 1634/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "geschehen kann" durch die Worte "erlaubt ist" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen im Ortsbezirk 5

25.02.2020 | Aktualisiert am: 20.05.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 1628/5 Betreff: Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen im Ortsbezirk 5 Vorgang: ST 119/20 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern auf dem Gebiet des Ortsbezirks 5 ein Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen einzurichten. Es sind Maßnahmenpläne zu entwickeln, wie die Umsetzung der angeordneten Absicherungen und Ausschilderungen deutlich verbessert werden kann. Als Referenzgebiet eignet sich der Ortsbezirk 5, der eine genügend große Fläche mit unterschiedlichen Verkehrssituationen ausweist, die für das Stadtgebiet repräsentativ sind. Die wirksamsten Maßnahmen können dann auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden. Begründung: Wie der Magistrat in der o.a. ST-Vorlage einräumt, ist es die Regel, dass die angeordneten Maßnahmen zur Baustellenabsicherung nicht eingehalten werden. Gleichzeitig kündigt der Magistrat an, nichts dagegen unternehmen zu wollen und sich weiter von den Fachfirmen auf der Nase herumtanzen zu lassen. Die Ankündigung "im Rahmen der personellen Möglichkeiten" die Arbeitsstellen zu überprüfen, kann nicht ernst genommen werden. Die desolate Situation ist ja darauf zurückzuführen, dass nur im Rahmen der personellen Möglichkeiten überprüft wird. Vielmehr muss systematisch ergründet werden, warum die Anordnungen nicht umgesetzt werden. Schlechtleistungen sind nicht nur zu prüfen, sondern durch geeignete Sanktionen im Wiederholungsfall zu ahnden. Der Verweis auf die eingeführte Fahrradstaffel kann eben so wenig überzeugen. Deren Aufgabe ist die Durchsetzung der angeordneten Ausschilderung. Der Verweis auf die Gefahrenabwehrbehörden ist abwegig. Deren mangelnde Problemlösungskompetenz bei der Abwendung von Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer ist bekannt. Der Magistrat hat in seiner Vorlage ST 2371/2019 seinen fehlenden Willen bekundet, die Landesbehörden in dieser Hinsicht zu sensibilisieren. In der Gerbermühlstraße wurde durch eine fehlerhafte Baustellenausschilderung der Radverkehr ungesichert auf die auf eine Fahrspur verengte, aber weiter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h befahrbaren Fahrbahn geleitet. In der Praxis sucht sich dann der Fuß- und Fahrradverkehr eigene Wege unter Missachtung der Verbote. In der Bevölkerung verfestigt sich der Eindruck, dass die Schilder irgendwie beliebig sind. Die Menschen benutzen die Wege dann nach Gusto. Die zuletzt gestiegenen Unfallzahlen beim Radverkehr zeigen, dass hier dringend entgegen gewirkt werden muss. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 119 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 1628/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 552 2020 Die Vorlage OF 1628/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch)

25.02.2020 | Aktualisiert am: 17.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 1627/5 Betreff: Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch) Vorgang: OM 2332/17 OBR 5; ST 368/18; OM 4447/19 OBR 5; ST 1429/19 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat folgende niveaugleichen Nullabsenkungen umzusetzen: 1. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges, 2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise, 3. an der Zufahrt zum Waldweg Richtung Helene-Meyer-Straße/Isenburgring östlich der Autobahn gegenüber der Hausnummer 535 der Offenbacher Landstraße Fahrtrichtung Offenbach fehlt eine Absenkung, 4. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und 5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Außer zu Nr. 3 hat der Ortsbeirat schon in den o.g. OM-Vorlagen um Ausführung von niveaugleichen Absenkungen an den genannten Stellen gebeten. Die Ausführungen des Magistrats in seinen o.a. ST-Vorlagen überzeugen nicht. Der Verbau von Rundbordsteinen ist keine Nullabsenkung. Die Notwendigkeit der Rundbordsteine zur Wasserführung erschließt sich an der Stelle zu Nr. 2 überhaupt nicht, weil das Gefälle von den Bordsteinen weg weist. An den übrigen Stellen kann das Gefälle durch einen schmalen Asphaltstreifen überbrückt werden, wie auf dem Bild 1 zu sehen ist. Die Ausführung der Absenkung zu Nr. 5 wurde zunächst für das erste Quartal 2018, dann für den Herbst 2019 angekündigt. Leider besteht nach wie vor der hohe Bordsteinvorstand. Die Absenkung zu 3 erschließt einen Verbindungsweg durch den Wald zum Isenburgring in Offenbach, der von Ortskundigen gern genutzt wird, um die Offenbacher Landstraße und den Dreieichring zu umfahren. Die vom Ortsbeirat gewünschten Absenkungen sind kein Luxus, sondern dienen der Sicherheit. Das schräge Anfahren von Bordsteinvorständen führt besonders bei ungünstiger Witterung immer wieder zu Unfällen. Davon erhalten die Behörden so gut wie nie Kenntnis, weil es sich um Alleinunfälle handelt, für die niemand in Regress genommen werden kann. So entsteht der falsche Eindruck, dass die Wege im Ganzen sicher genug seien. Bild 1: Nullabsenkung bei Bordsteinvorstand mit Asphalt überbrückt. Quelle: Antragsteller Bild 2: Waldweg zu Nr. 3 soll durch eine Absenkung erschlossen werden. Quelle: Antragsteller. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 368 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4447 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1429 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5930 2020 Die Vorlage OF 1627/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Kreuzung Osthafenbrücke für Radverkehr sicherer machen

25.02.2020 | Aktualisiert am: 17.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 1609/5 Betreff: Kreuzung Osthafenbrücke für Radverkehr sicherer machen Vorgang: ST 2127/19 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die westliche Radwegfurt an der Osthafenbrücke über die Gerbermühlstraße zurückzubauen. Die Radwegquerung unmittelbar neben der Fahrbahn ist optisch hervorzuheben. Die Auffahrt auf den Radweg der Gerbermühlstraße ist zu verbreitern und zu verbessern. Rad Fahrende, die vom Tiefkai kommen, sind auf die Radwegquerung neben der Fahrbahn zu leiten. Begründung: Der Ortsbeirat teilt nicht die Einschätzung des Magistrats, wonach der tödliche Radfahrunfall vom Sommer letzten Jahres im Wesentlichen auf die Rotlichtmissachtung und Fahrfehler des tödlich Verletzten zurückzuführen seien. Vielmehr lädt das Design der Kreuzung Rad Fahrende dazu ein, die eigentlich funktionslose westliche Radwegfurt zu benutzen, wo sie dann vor einer Ampel mit Streuscheibe für den Fußverkehr stehen. Rad Fahrende müssen jedoch das Signal für den Fahrverkehr beachten, das an dieser Stelle nicht einsehbar ist. In solchen Fällen queren Rad Fahrende die Fahrbahn, wenn alle vorrangigen Fahrzeuge die Radwegfurt passiert oder davor angehalten haben. Insoweit ist dem Ortsbeirat nicht einsichtig, dass ein Rotlichtverstoß vorgelegen haben soll. Erkennbar ist die Radwegführung an der Kreuzung Osthafenbrücke nicht durchdacht worden. Es liegt eine Flickschusterei von Radverkehrsbeziehungen vor, die für Verwirrung sorgt. Die Radwegfurt, auf der der Radfahrer verunglückte, ist weitgehend funktionslos: Von Norden kommender Radverkehr soll die Radwegfurt neben der Fahrbahn nutzen. Für von Süden kommenden Radverkehr gibt es ebenfalls wenig Gründe die Furt zu benutzen. Wer auf dem Tiefkai Richtung Offenbach fahren möchte, hat am Speckweg eine günstigere Querungsmöglichkeit, weil die Serpentinenfahrt zum Tiefkai entfällt. Wer Richtung Innenstadt will, wird schon an der Deutschherrnbrücke auf das Mainufer wechseln. Wer über die Osthafenbrücke weiterfahren möchte, wird die östliche Radwegfurt benutzen. Lediglich für wenige Ziele in unmittelbarer Nähe der Osthafenbrücke, kann die fragliche Querung sinnvoll genutzt werden. Es erscheint daher sicherer, die Radwegfurt ganz zu entfernen. Die Radwegfurt direkt neben der Fahrbahn ist nicht ordentlich markiert. Die Auffahrt auf den Radweg der Gerbermühlstraße ist äußerst schmal. Fahrräder mit Anhänger müssen die Fahrspur genau einhalten, um nicht mit einem Rad an den Bordstein anzustoßen. Die Führung dieser Radwegfurt muss daher deutlich verbessert werden. Wer vom Tiefkai kommend auf dem Radweg der Gerbermühlstraße Richtung Offenbach weiterfahren will, nimmt die Radwegfurt neben der Fahrbahn nicht wahr, sondern wird auf die für den Radverkehr nicht signalisierte Radwegfurt geleitet. Hier ist durch Bodenmarkierungen der Weg zur richtigen Radwegfurt zu leiten. Westliche Radwegfurt an der Osthafenbrücke Fahrtrichtung Süden. Quelle: Antragsteller Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2127 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5919 2020 Die Vorlage OF 1609/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Instandsetzung des Straßenablaufes vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 456

24.02.2020 | Aktualisiert am: 17.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2020, OF 1625/5 Betreff: Instandsetzung des Straßenablaufes vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 456 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Straßenablauf vor der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 456" instand setzen zu lassen. Begründung: Der Straßenablauf vor der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 456" hat sich erheblich abgesenkt. Dies stellt vor allem eine Gefährdung für die Radfahrerinnen und Radfahrer da, die auf dem schmalen Streifen zwischen Schienenstrang und Bürgersteig fahren. Überdies führt diese Absenkung auch zu Geräuschbildung durch darüberfahrende Kraftfahrzeuge. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5928 2020 Die Vorlage OF 1625/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Sicherung des Einmündungsbereiches des Wildgäßchens in die Offenbacher Landstraße durch Poller oder Fahrradbügel

24.02.2020 | Aktualisiert am: 17.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2020, OF 1624/5 Betreff: Sicherung des Einmündungsbereiches des Wildgäßchens in die Offenbacher Landstraße durch Poller oder Fahrradbügel Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Einmündungsbereich des Wildgäßchens in die Offenbacher Landstraße westlich der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 286" mittels Poller oder Fahrradbügel abzusichern. Begründung: Trotz einschlägiger Beschilderung wird im Einmündungsbereich des Wildgäßchens in die Offenbacher Landstraße an der westlichen Seite der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 286" geparkt. Dies ist insofern problematisch, als dass Rettungsfahrzeuge ohne größere Abbiegemanöver nicht mehr in das Wildgäßchen fahren können. Um die Einfahrt in das Wildgäßchen abzusichern, ist die Fläche westlich der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 286" mittels Poller oder Fahrradbügel abzusichern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5927 2020 Die Vorlage OF 1624/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Errichtung eines Briefmarkenautomaten im Stadtteil Oberrad

24.02.2020 | Aktualisiert am: 17.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2020, OF 1622/5 Betreff: Errichtung eines Briefmarkenautomaten im Stadtteil Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, mit der Deutschen Post AG Kontakt aufzunehmen, um einen öffentlich zugänglichen Briefmarkenautomaten in Oberrad einrichten zu lassen. Begründung: Für viele berufstätige Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils Oberrad ist es schwierig, während der Öffnungszeiten der Postfiliale in der Offenbacher Landstraße 329/331 vor Ort Briefmarken zu erwerben oder sie lehnen es ab, Briefmarken online zu kaufen. Des Weiteren befindet sich auch kein Briefmarkenautomat in der unmittelbaren Nähe. Der Briefmarkenautomat direkt vor der Postfiliale auf der Offenbacher Landstraße 329/331 wurde vor längerer Zeit abgebaut. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5925 2020 Die Vorlage OF 1622/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Mehr Sicherheit für Fußgänger an der Straßenbahnhaltestelle „Balduinstraße“ in Oberrad durch intelligente automatische Ampelschaltung

14.02.2020 | Aktualisiert am: 20.05.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2020, OF 1599/5 Betreff: Mehr Sicherheit für Fußgänger an der Straßenbahnhaltestelle "Balduinstraße" in Oberrad durch intelligente automatische Ampelschaltung Bei Einfahrt einer Straßenbahn in die Haltestelle Balduinstraße Richtung Sachsenhausen soll die Ampel für Fußgänger automatisch auf Grün wechseln, damit es möglich ist, von der gegenüberliegenden Straßenseite aus die einfahrende Straßenbahn noch sicher zu erreichen. Begründung: Die Anregung für diesen Antrag stammt von Bürgerinnen uns Bürgern aus Oberrad, die in diesem Sinne auch z. Zt. eine Unterschriftensammlung an die Initiative ideen@stadt.frankfurt.de durchführen. Aktuell muss das Signal durch die Fußgänger grundsätzlich manuell eingefordert werden. Die Zeit bis zur Umschaltung dauert 30 Sekunden. Das ist zu lang, um von der gegenüberliegenden Seite eine einfahrende Bahn zu erreichen. Durch eine automatische Umschaltung der Fußgängerampel wird die Sicherheit am Fußgängerüberweg sowohl für die Fußgänger als auch für die Autofahrer, die auf der gegen Fahrspur in Richtung Sachsenhausen an der Straßenbahn vorbeifahren wollen und dabei den Verkehr aus der Balduinstr. rechts in die Offenbacher Landstraße einfach nicht einsehen können, erhöht. Eine derartige Ampelschaltung wird außerdem den Verkehrsfluss aus der Balduinstraße in Richtung Sachsenhausen erleichtert. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage OF 1599/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1599/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1599/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und fraktionslos (= Annahme)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Schaukasten für die beiden Kirchengemeinden in Oberrad

27.01.2020 | Aktualisiert am: 19.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2020, OF 1567/5 Betreff: Schaukasten für die beiden Kirchengemeinden in Oberrad Vorgang: F 1671/19; F 2067/19 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um das zeitnahe Aufstellen des Schaukastens für die beiden Kirchengemeinden in Oberrad. Begründung: Bei den Umbau- und Sanierungsarbeiten in der westlichen Offenbacher Landstraße im Stadtteil Oberrad ist der Schaukasten, den sich die Evangelische Erlöserkirche und die Katholische Herz-Jesu-Kirche teilen, derart in Mitleidenschaft gezogen worden, dass dieser so nicht mehr nutzbar ist. Somit verfügen beide Kirchen über keinen Schaukasten mehr. Auf die Frage vom Frage vom 24.01.2019, F 1671, nach dem Schaukasten für die beiden Kirchengemeinden in Oberrad teilte StR Oesterling mit, dass der "Magistrat [. .] die Wiederaufstellung des Schaukastens [veranlasst]" und dass die "dazu erforderlichen Reparaturen [. .] mit der Pfarrgemeinde abgestimmt [werden]" Bis zum August 2019 war diesbezüglich keine Kontaktaufnahme zu verzeichnen. Auf die Frage vom 22.08.2019, F 2067 - In welchem Zeitrahmen [...] mit der Abstimmung der erforderlichen Reparaturen zu rechnen [sei] - antwortete StR Oesterling, dass die "Abstimmungen mit der Kirchengemeinde zur Wiederaufstellung des Schaukastens im Bereich des Getränkemarktes [...] innerhalb der nächsten Wochen [erfolgen]. Bis zum 27.01.2020 ist nichts passiert! Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 24.01.2019, F 1671 Frage vom 22.08.2019, F 2067 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5770 2020 Die Vorlage OF 1567/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Beleuchtung Gerbermühlstraße

02.01.2020 | Aktualisiert am: 29.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 1530/5 Betreff: Beleuchtung Gerbermühlstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sicherzustellen, dass die Gerbermühlstraße die ganze Nacht durch beleuchtet ist. Begründung: Da der Mainwasenweg nachts nicht beleuchtet wird, soll zumindest auf dem Fußweg in der Gerbermühlstraße die Sicherheit durch ausreichendes Licht verbessert werden. Leider wird die Straßenbeleuchtung in der Gerbermühlstraße nachts komplett abgeschaltet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5597 2020 Die Vorlage OF 1530/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach

01.01.2020 | Aktualisiert am: 29.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2020, OF 1499/5 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2020/2021 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist dringend sanierungsbedürftig. Nach der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 29 2020 Die Vorlage OF 1499/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP

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Anregung Ortsbeirat 5 | PARLIS

Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße III

22.11.2019 | Aktualisiert am: 28.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.11.2019, OA 502 entstanden aus Vorlage: OF 1477/5 vom 06.11.2019 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße III Vorgang: OM 1208/17 OBR 5; ST 882/17; OM 2604/18 OBR 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden wird der Magistrat unter der Maßgabe der in der Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße I), genannten Zielführungen mit der Erstellung eines Planaufstellungsbeschlusses mandatiert. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882, wurde eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem Mischgebiet mit hohem Wohnanteil für dieses Gebiet für wünschenswert erklärt. Ebenso fand die vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagene Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Blockrandbebauung die Zustimmung des Magistrats. Nunmehr wurde das Gebiet, wie vom Ortsbeirat in der Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II), gewünscht, auch in das integrierte Stadtentwicklungskonzept aufgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2020, ST 1093 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 502 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5090, 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 20.01.2020 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße III

06.11.2019 | Aktualisiert am: 10.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2019, OF 1477/5 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße III Vorgang: OM 1208/17 OBR 5; ST 882/17; OM 2604/18 OBR 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, für das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden, den Magistrat unter der Maßgabe der in der Anregung an den Magistrat vom Ortsbeirat 5 vom 10.02.2017, OM 1208 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße I) genannten Zielführungen, mit der Erstellung eines Planaufstellungsbeschlusses zu mandatieren. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 wurde eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem Mischgebiet mit hohem Wohnanteil für dieses Gebiet für wünschenswert erklärt. Ebenso fand die vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagene Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Blockrandbebauung die Zustimmung des Magistrats. Nunmehr wurde das Gebiet wie vom Ortsbeirat in der Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II) gewünscht, auch in das integrierte Stadtentwicklungskonzept aufgenommen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 42 Die SPD-Fraktion stellt den Änderungsantrag, den Tenor wie folgt zu ergänzen: "Bei der Bebauung ist auf eine Quote von 30 Prozent sozialgebundener Wohnungen zu achten, weitere 20 Prozent der Wohnungen sollen nach dem Mittelstandsprogramm finanziert werden." Beschluss: Anregung OA 502 2019 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1477/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und fraktionslos gegen SPD (= Annahme) zu 2.: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Absenkung des Bordsteins in der Offenbacher Landstraße hier: vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 116

04.11.2019 | Aktualisiert am: 10.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2019, OF 1457/5 Betreff: Absenkung des Bordsteins in der Offenbacher Landstraße hier: vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 116 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bordstein am Übergang des auf der Offenbacher Landstraße an dieser Stelle auf eine separate Spur geführten Radweges vor der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 116" weiter abzusenken. Begründung: Vor der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 116" wird der auf der Offenbacher Landstraße abmarkierte Schutzstreifen für die Radfahrerinnen und Radfahrer über einen abgesenkten Bordstein auf einen Teil des Bürgersteigs geführt. Bürgerinnen und Bürger haben sich beklagt, dass die Absenkung immer noch zu hoch sei, um den Wechsel von der Straße auf den Bürgersteig gefahrenlos zu bewältigen. Der Ortsbeirat sieht hier Handlungsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5398 2019 Die Vorlage OF 1457/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Reinigung des Bürgersteigs und des Parkplatzes vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 353 und 355

04.11.2019 | Aktualisiert am: 10.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2019, OF 1481/5 Betreff: Reinigung des Bürgersteigs und des Parkplatzes vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 353 und 355 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bürgersteig und den Parkplatz vor den Liegenschaften "Offenbacher Landstraße 353" und "Offenbacher Landstraße 355" - für den die Anliegerinnen und Anlieger Straßenreinigungsgebühren bezahlen müssen - auch regelmäßig reinigen zu lassen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Bürgersteig und der Parkplatz vor den Liegenschaften "Offenbacher Landstraße 353" und "Offenbacher Landstraße 355" (fast) keine Reinigung erfährt, sie dafür aber Straßenreinigungsgebühren zahlen müssen. Der Ortsbeirat bittet, hier eine regelmäßige Reinigung zu veranlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5415 2019 Die Vorlage OF 1481/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten

03.11.2019 | Aktualisiert am: 10.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2019, OF 1468/5 Betreff: T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der im Betreff genannten Kreuzung die Vorfahrt so zu regeln, dass der aus Süden kommende Verkehr auf dem Strahlenberger Weg vor dem Verkehr aus der Straße "Im Bärengarten bevorrechtigt ist - s. Grafik. Begründung: Kraftfahrzeuge aus dem Bärengarten brausen häufig mit überhöhter Geschwindigkeit auf die Kreuzung zu, weil der Verkehr aus dem südlichen Strahlenberger Weg wartepflichtig ist. Auch Kraftfahrzeuge aus dem westlichen Strahlenberger Weg fahren häufig offensiv auf die Kreuzung zu, denn die bevorrechtigten Fahrzeuge aus dem südlichen Strahlenberger Weg müssen vorsichtig in die Kreuzung hineinfahren, weil für sie der Verkehr aus dem Bärengarten Vorrang hat. Die vorgeschlagene Vorfahrtregelung würde den Verkehr verlangsamen und so für mehr Sicherheit sorgen. Die Beschleunigung des Verkehrs im südlichen Strahlenberger Weg ist nicht zu befürchten, weil die Abbiegevorgänge an der engen Kreuzung eine niedrige Geschwindigkeit erfordern. T-Kreuzung Strahlenberger Weg Quelle: stadt-frankfurt.de Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5407 2019 Die Vorlage OF 1468/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Gefährliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands auf den Radfahrstreifen der Offenbacher Landstraße

03.11.2019 | Aktualisiert am: 10.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2019, OF 1483/5 Betreff: Gefährliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands auf den Radfahrstreifen der Offenbacher Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat durchzusetzen, dass an Radfahrenden auf den Radfahrstreifen der Offenbacher Landstraße zwischen der Straße "Im Eichlehen" und Offenbach Stadtgrenze in beiden Fahrtrichtungen mit ausreichendem Sicherheitsabstand vorbeigefahren wird. Die Landespolizei Hessen ist um Hilfe zu bitten. Der ruhende Verkehr ist streng zu überwachen, um sicherzustellen, dass die Begrenzungen der Parkstände von den parkenden Fahrzeugen genau eingehalten werden und die Breite des Radfahrstreifens durch abgestellte Fahrzeuge nicht geschmälert wird. Begründung: Insbesondere im Bereich der Hochgleise der Straßenbahn sind die Radfahrstreifen sehr schmal, stellenweise unter 1,5 Meter. Rechts der Radfahrstreifen sind jeweils Parkstände ohne Sicherheitsabstand markiert, an vielen Stellen nur mit einer Breite von 1,9 Metern. Radfahrende müssen auf ihrem Streifen äußerst links fahren, um Gefährdungen zum Beispiel durch öffnende Autotüren zu vermeiden. Mehrspurige Kraftfahrzeuge dürfen in dieser Situation nicht an Radfahrenden vorbeifahren, obwohl die Fahrbahn mit 3 Metern ziemlich breit ist. Die Fahrbahn ist nämlich nach links durch die Straßenbahngleise begrenzt. Kraftfahrzeuge halten daher nach links, besonders im Kurvenbereich, einen Sicherheitsabstand von meist 0,5 Metern ein. Unter Einberechnung der Fahrzeugbreite von 2 Metern verbleibt ein Abstand zum Radfahrstreifen von 0,5 Metern, der für das sichere Vorbeifahren nicht ausreicht. Leider ist die Regelung, dass ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten ist, selbst bei Berufskraftfahrern weitgehend unbekannt. Sie steht nicht ausdrücklich in der Straßenverkehrsordnung, sondern ergibt sich nur aus dem allgemeinen Rücksichtnahmegebot und der Rechtsprechung. Die Unterschreitung des Sicherheitsabstands ist im genannten Bereich nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Selbst Abstände von 50 cm und weniger sind regelmäßig festzustellen. Die Einhaltung der Abstandsregel muss daher dringend überwacht werden. Falsch fahrende Kraftfahrer müssen herausgewinkt und eindringlich belehrt werden. Vielfach nehmen parkende Kraftfahrzeuge den Radfahrstreifen teilweise in Anspruch, weil die Breite der Parkstände nicht ausreicht. Die Ordnungsbehörden begegnen solchen Falschparkern stets mit äußerster Toleranz. Die Falschparker engen den ohnehin recht schmalen Radfahrstreifen häufig so weit ein, dass Radfahrende auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Hier muss durch konsequente Überwachung sichergestellt werden, dass immer die komplette Breite des Radfahrstreifens frei gehalten wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5417 2019 Die Vorlage OF 1483/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße schaffen (III)

29.10.2019 | Aktualisiert am: 10.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.10.2019, OF 1463/5 Betreff: Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße schaffen (III) Vorgang: OM 3074/18 OBR 5; ST 1583/18; OM 3918/18 OBR 5; ST 1830/19 Der Magistrat wird gebeten, Hessen Mobil um die Übermittlung der in der ST 1830 angeführte Wirkungsanalyse zu bitten und diese sodann an den Ortsbeirat 5 weiterzuleiten. Ferner wird der Magistrat gebeten die Wirkungsanalyse kritisch zu überprüfen und ggf. eine eigene Wirkungsanalyse vorzunehmen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 setzt sich für die Schaffung einer Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße ein. Dies vor dem Hintergrund, dass es derzeit nur mit erheblichem Umweg (siehe Abb. 1) von der A661 vom Kaiserlei aus kommend möglich ist zur Babenhäuser Landstraße zu gelangen. Zudem ist die Auf- und Abfahrt der A3, die zur Weiterfahrt auf die Babenhäuser Landstraße derzeit genutzt werden muss, gerade in den Berufsverkehrszeiten überlastet, was an dieser Stelle zu erheblicher Staubildung führt. Hier könnte ein kurzes Verbindungsstück Abhilfe schaffen (siehe Abb. 2). Der Magistrat hat hierzu mitgeteilt (ST 1583), dass die Zuständigkeiten bei Hessen Mobil und der Stadt Offenbach liegt. Auf Bitten des Ortsbeirates 5 hat der Magistrat sodann Kontakt mit Hessen Mobil aufgenommen. Hessen Mobil teilte daraufhin mit (siehe ST 1830), dass eine Netzanalyse verdeutlicht, dass die Zufahrt zu den Frankfurter Ortsteilen Sachsenhausen und Oberrad aus Richtung Norden über die A 661, Anschlussstelle Offenbach-Kaiserlei mit Weiterfahrt über die B 43 (Strahlenbergerstraße, Gerbermühlstraße) oder alternativ über die Anschlussstelle Offenbach-Taunusring und der Sprendlinger Landstraße zur Babenhäuser Landstraße erfolgen kann. Der Verkehr aus dem Bereich Offenbach kann ebenfalls die B 43 (Strahlenbergerstraße, Gerbermühlstraße) beziehungsweise die Sprendlinger Landstraße in Offenbach nutzen. Der Ortsbeirat 5 bezweifelt, dass ein Verkehrsfluss über die Anschlussstelle Taunusring und die Sprendlinger Landstraße nach Sachsenhausen stattfindet, da dies einen erheblichen Umweg darstellt und der Taunusring im Berufsverkehr stark belastet ist. Ferner merkt der Ortsbeirat 5 an, dass die Anschlussstelle Offenbach-Kaiserlei seit Jahren chronisch überlastet ist und eine deutliche Verbesserung nach dem Umbau des dortigen Kreisels zumindest bezweifelt werden kann. Abgesehen hiervon führen die genannten Routen dazu, dass Verkehr nach Sachsenhausen-Süd zunächst durch bewohntes Gebiet (Sachsenhausen-Nord; Offenbach; Oberrad) geführt wird, was verkehrs- und umweltpolitisch nicht sinnvoll erscheint. Vor diesem Hintergrund hat der Ortsbeirat 5 an der mitgeteilten Prognose seitens Hessen Mobil (ST 1830), dass lediglich 400 Kraftfahrzeugen die neu zu schaffende Anschlussstelle nutzen würden, Zweifel und bittet um eine kritische Prüfung seitens des Magistrates und Übermittlung der Prognose. Abb. 1 Abb. 2 Quelle der Karten: googlemaps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3074 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1583 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3918 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1830 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5404 2019 Die Vorlage OF 1463/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Gerbermühlstraße

27.10.2019 | Aktualisiert am: 10.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2019, OF 1454/5 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Gerbermühlstraße Vorgang: EA 239/18 OBR 5; ST 992/19 Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, die Bahngleise zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg in der Kurve nach dem Gleisdreieck durch die Errichtung eines begrünten Maschendrahtzauns entlang der Seiten der Gerbermühlstraße in Rücksprache mit der DB AG dahin gehend zu sichern, dass unbefugte Gleisübertritte effektiv verhindert werden. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Begründung: Die in der Gerbermühlstraße liegenden Sportplätze verleiten trotz vorhandener Bahngleisüberführung zum direkten (illegalen) Übertritt der u. a. von ICE befahrenen Gleise. In den Strahlenberger Weg sind inzwischen zahlreiche Familien mit Kindern zugezogen. Die Mühlbergschule wurde in die Containerschule ausgelagert, wodurch der Fußgängerverkehr durch Kinder verstärkt wird. Wie von Anwohnern gefertigte Fotos belegen, ist die Absicherung der Bahngleise gegen unbefugte Übertritte dringend erforderlich, weil es immer wieder vorkommt, dass Kinder und Jugendliche genauso wie Erwachsene die gefährliche Abkürzung über die Gleise nehmen. Die Bahn AG hat in Ihrem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann mitgeteilt, dass in Abstimmung mit der DB Netz in kommunaler Verantwortung ein Zaun entlang des Bahngeländes errichtet werden kann. Leider weigert sich der Magistrat, die Bahngleise zu sichern (vgl. ST 992 vom 27.05.2019), so dass sich der Ortsbeirat gezwungen sieht, die Sicherung wenigstens auf der Seite der Sportplätze aus seinem Budget zu finanzieren. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 23.11.2018, EA 239 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 992 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 361 2019 Die Vorlage OF 1454/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Schutz des Fuß- und Radverkehrs Im Bärengarten und auf dem anschließenden Wirtschaftsweg - erneuter Versuch

08.10.2019 | Aktualisiert am: 04.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2019, OF 1435/5 Betreff: Schutz des Fuß- und Radverkehrs Im Bärengarten und auf dem anschließenden Wirtschaftsweg - erneuter Versuch Vorgang: OM 1647/17 OBR 5; ST 1512/17 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat nochmals, der Gefährdung der Fußgängerinnen und Radfahrerinnen in der Straße "Im Bärengarten" zwischen dem Abzweig Strahlenberger Weg und Speckweg sowie auf dem Wirtschaftsweg zwischen Speckweg und Wehrstraße durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Der Ortsbeirat hält die Einrichtung einer Fahrradstraße oder die Anordnung von Tempo 30 für geeignet. Begründung: Die Straße "Im Bärengarten" ist eine schmale Straße, freigegeben als Anliegerstraße ohne nutzbaren Gehweg, der daran nach Osten anschließende Wirtschaftsweg hat gar keinen Bürgersteig. Dieser Weg ist eigentlich nur für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben, wird aber intensiv von Schleichverkehr befahren. In seiner Stellungnahme ST 1512/2017 führt der Magistrat aus, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Sicherheitsgründen bei entsprechenden baulichen Gegebenheiten angeordnet werden dürfen. Da sich Fußgänger und Kraftfahrzeuge mangels Gehweg den Straßenraum teilen müssen, liegt hier eine besondere Gefahrenlage vor. In vergleichbarer Weise sind im Altebergsweg und dem südlichen Strahenberger Weg Tempo 30 angeordnet. Der Magistrat möge sich nicht auf die Spitzfindigkeit berufen, im Bärengarten gebe es ein Gehweg. Dieses Konstrukt ist äußerst schmal, an etlichen Stellen durch Einbauten weiter eingeengt oder zugewachsen und wird in der Praxis von keinem Fußgänger benutzt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1647 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1512 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5296 2019 Die Vorlage OF 1435/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Durchfahrt über die Straßenbahnschienen am Buchrainplatz

06.10.2019 | Aktualisiert am: 04.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2019, OF 1415/5 Betreff: Durchfahrt über die Straßenbahnschienen am Buchrainplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dafür Sorge zu tragen, dass am Buchrainplatz keine Fahrzeuge weiter über die Schienen durch die Straßenbahnhaltestelle fahren und die wartenden Fahrgäste gefährden. Begründung: Trotz der Beschilderung, die auf ein Durchfahrtsverbot hinweist, fahren immer wieder Fahrzeuge genau auf den Schienen der Straßenbahn durch die Haltestelle - manchmal mit hohem Tempo. Als die Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen umgebaut wurde, musste eines der zwei Durchfahrtsverbotsschilder der Straßenbahnhaltestelle wegen kurzzeitiger Umkehr der Ersatzbusse am Buchrainplatz entfernt werden. Es wurde mit Klebeband an dem nahen Oberleitungsmast befestigt. Später wurde es vom Mast entfernt, mitgenommen und nicht wieder ersetzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5284 2019 Die Vorlage OF 1415/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Aufstellen eines Verkehrsspiegels in der Offenbacher Landstraße gegenüber der Einmündung der Kinzigstraße

05.10.2019 | Aktualisiert am: 04.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2019, OF 1412/5 Betreff: Aufstellen eines Verkehrsspiegels in der Offenbacher Landstraße gegenüber der Einmündung der Kinzigstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Offenbacher Landstraße gegenüber der Einmündung der Kinzigstraße einen Verkehrsspiegel anbringen zu lassen. Begründung: Beim Einbiegen von der Kinzigstraße in die Offenbacher Landstraße ist die Einsicht in die Offenbacher Landstraße nur schwer möglich. Ein Spiegel gegenüber der Ausfahrt würde verhindern, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer zu weit in die Offenbacher Landstraße hineinfahren, um die Verkehrslage besser überblicken zu können. Ein zu weites Hineinfahren bedeutet ggf. die Behinderung des fließenden Verkehrs und die Gefährdung der Radfahrerinnen und Radfahrer. Die Anbringung des Spiegels würde zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5282 2019 Die Vorlage OF 1412/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Absicherung des südlichen Bürgersteigs der Offenbacher Landstraße hier: von der Einmündung Mathildenstraße bis Liegenschaft Offenbacher Landstraße 322

04.10.2019 | Aktualisiert am: 10.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2019, OF 1482/5 Betreff: Absicherung des südlichen Bürgersteigs der Offenbacher Landstraße hier: von der Einmündung Mathildenstraße bis Liegenschaft Offenbacher Landstraße 322 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den südlichen Bürgersteig der Offenbacher Landstraße von der Einmündung der "Mathildenstraße" bis zur Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 322" durch Fahrradbügel und Poller abzusichern. Begründung: Auf dem südlichen Bürgersteig der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung der Mathildenstraß und der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 322" ist das Parken untersagt. Trotz dieses Verbotes werden dort Autos geparkt. Dies hat teilweise zur Folge, dass es für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger oder Eltern mit Kinderwagen unmöglich ist, den Bürgersteig zu nutzen. Teilweise wird sogar der dort befindliche Radstreifen in Beschlag genommen. Um hier allen Verkehrsteilnehmern gerecht zu werden, sieht es der Ortsbeirat als geboten an, den Bürgersteig an dieser Stelle durch Fahrradbügel und Poller gegen das verkehrswidrige Befahren abzusichern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5416 2019 Die Vorlage OF 1482/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Verbesserung der Nahversorgung im Stadtteil Oberrad

30.08.2019 | Aktualisiert am: 27.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2019, OF 1372/5 Betreff: Verbesserung der Nahversorgung im Stadtteil Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, inwieweit sich die folgenden Standorte zur Verbesserung der Nahversorgung im Stadtteil Oberrad eignen: - Offenbacher Landstraße 219 (Freiwillige Feuerwehr Oberrad) - Offenbacher Landstraße zwischen Liegenschaft 482 und A661 Begründung: Die Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner Oberrads steigt stetig. Leider ist die Nahversorgung nicht gut. Um vor allem Bürgerinnen und Bürger, die auf eine wohnortnahe Nahversorgung angewiesen sind, eine gute Möglichkeit der Nahversorgung zu bieten, muss das Netz der Nahversorgungsanbieter engmaschiger werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5173 2019 Die Vorlage OF 1372/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Ampel für Linksabbieger im Bereich Offenbacher Landstraße/Haltestelle „Lettigkautweg“

08.08.2019 | Aktualisiert am: 30.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2019, OF 1337/5 Betreff: Ampel für Linksabbieger im Bereich Offenbacher Landstraße/Haltestelle "Lettigkautweg" Der Magistrat wird gebeten an der Offenbacher Landstraße/Haltestelle Lettigkautweg eine Ampel für Linksabbieger zu installieren. Begründung: Autofahrer, die von Oberrad kommen und nach links in den Lettigkautweg einbiegen wollen, finden dort eine Linksabbieger-Spur. Bei Grün kann man in die Kreuzung einfahren und muss bei entsprechendem Verkehr aus der Gegenrichtung warten. Allerdings gibt es eine Phase, in der der aus Sachsenhausen kommende Verkehr schon rot und der Verkehr aus dem Lettigkautweg kommend auch noch rot hat, ebenso alle Fußgängerampeln. Für die Linksabbieger in den Lettigkautweg ist dennoch dann nicht ersichtlich, ob sie sicher abbiegen können, denn sie können von dort, wo sie warten, weder die rote Ampel für den Gegenverkehr auf der Offenbacher, noch die rote Ampel am Lettigkautweg einsehen. Somit wissen die Linksabbieger nicht, dass sie eigentlich abbiegen und die Kreuzung freimachen könnten. Dies ist ein Unfallrisiko, da auch noch Straßenbahnen auf der Fahrbahn unterwegs sind. Eine einzelne Ampelleuchte an der Ecke Offenbacher Landstraße/Lettigkautweg anzubringen, an der ein grüner Linksabbieger-Pfeil aufleuchtet, wenn die Ampel für den Gegenverkehr der Abbiege-Spur rot ist, würde dieses Unfallrisiko minimieren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5009 2019 Die Vorlage OF 1337/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Installation eines Ballfangzaunes am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn (II)

03.08.2019 | Aktualisiert am: 30.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2019, OF 1348/5 Betreff: Installation eines Ballfangzaunes am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn (II) Vorgang: OM 1467/17 OBR 5; ST 1238/17 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn einen Ballfangzaun zu installieren. Begründung: Auf der Festwiese Villa Bonn sind zwei Tore aufgestellt worden. Der Bolzplatz wird von den Kindern und Jugendlichen im Stadtteil Oberrad gut angenommen. Der Bürgersteig des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20 ist im Jahre 2019 neugeordnet worden, so dass nunmehr ein durchgehender Bürgersteig existiert. Am östlichen Ende grenzt die Festwiese Villa Bonn unmittelbar an den Hansenweg. Durch die Neuordnung des Hansenwegs ist diese Fläche minimiert worden. Wird das Tor verfehlt, landet der Ball auf dem Hansenweg und rollt wegen des Gefälles in Richtung Offenbacher Landstraße. Der Ortsbeirat hält daher die Installation eines Ballfangzaunes für geboten. Die Anbringung eines Stabgitterzaunes, wie in der Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1238 zugesagt, steht bis heute aus. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1467 Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1238 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 54 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5017 2019 Die Vorlage OF 1348/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Material zur Baustellenabsicherung auf dem Radweg der Gerbermühlstraße

29.07.2019 | Aktualisiert am: 30.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2019, OF 1353/5 Betreff: Material zur Baustellenabsicherung auf dem Radweg der Gerbermühlstraße Im Zuge der Sanierungsarbeiten des Fuß- und Radweges in der Gerbermühlstraße stadteinwärts wurde offenbar eine Absperrschranke mit dem Verkehrszeichen Verbot für Radverkehr in Höhe der Osthafenbrücke auf dem Radweg aufgestellt, Sperrrichtung stadtauswärts. Eine entgegen gesetzte Sperre in Höhe des Mainwasenweges fehlt aber. Im Abschnitt zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke finden noch keine Bauarbeiten statt. Dies führt dazu das Radfahrende in Höhe Mainwasenweg auf den Radweg stadteinwärts auffahren und ungesichert auf das Gitter zufahren. Es ist nicht als Absperrschranke erkennbar und soll offensichtlich keine Sperrwirkung stadteinwärts entfalten. Es stellt vielmehr eine Verkehrsgefährdung dar, weil Radfahrende auf die Kfz-Fahrbahn ausweichen müssen. Der Antragsteller wurde per E-Mail mit dem Bild 1 auf die gefährliche Situation aufmerksam gemacht. Die Überprüfung vor Ort ergab, dass der Weg nach wie vor blockiert war. Allerdings war in der Zwischenzeit das Verkehrsschild "Verbot für Radverkehr" um 90 Grad gedreht worden, wie auf Bild 2 zu erkennen ist. Da am Freitag Abend, den 26.7. die Stadtverwaltung nicht erreichbar war, hat der Antragsteller das 8. Polizeirevier um Hilfe gebeten. Es wurde versprochen sich um die Angelegenheit zu kümmern. Der Antragsteller hat am Samstag Morgen die blockierte Stelle erneut in Augenschein genommen. Inzwischen wurde das Schild "Verbot für Radverkehr" um weitere 90 Grad gedreht - Bild 3. Der Antragsteller hat daraufhin bei der Leitung des 8. Reviers erneut auf die Beseitigung des Hindernis gedrungen. Dazu war die Polizei jedoch nicht bereit. Man mag dieser Posse komische Seiten abgewinnen. Solche Eingriffe in den Radverkehr sind jedoch gerade an der Osthafenbrücke tödlich gefährlich. Der Ortsbeirat stellt daher folgende Fragen: Hat der Magistrat die Sperrung des Radwegs an der Osthafenbrücke in dieser oder einer anderen Form veranlasst? Wie konnte es ggfls. zu dieser fehlerhaften Sperrung kommen bzw. was hat der Magistrat genau veranlasst? Wenn er sie nicht veranlasst hat, wie erklärt sich der Magistrat die Ablagerung von Materialien zur Baustellensicherung auf dem Radweg? Hält der Magistrat die unqualifizierte Ablagerung von Materialien zur Baustellenabsicherung für einen Einzelfall? Wenn nein, was wird der Magistrat unternehmen, um künftig solche Vorfälle zu unterbinden? Ist der Magistrat der Ansicht, dass die Polizei ihr Ermessen bei der Gefahrenabwehr richtig ausgeübt hat, indem sie sich entschied, Schild und Absperrschranke nicht zu entfernen? Wenn nein, wird sich der Magistrat mit der zuständigen Landesbehörde in Verbindung setzen, um bessere Ermessensentscheidungen sicher zu stellen? Die Polizei müsste bei der Untersuchung der Absperreinrichtung an der Osthafenbrücke zumindest festgestellt haben, dass sie in der Form ihren Zweck nicht erfüllt. Hat die Polizei die Stadtverwaltung darüber informiert? Wenn nein, welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Polizei dahingehend zu sensibilisieren, dass unzweckmäßige Baustellensicherungen an die Stadtverwaltung gemeldet werden? In sozialen Medien wird immer wieder über blockierte Radwege berichtet, häufig mit der Empfehlung sie am besten selbst frei zu räumen, weil von den Behörden keine Hilfe zu erwarten sei. Der geschilderte Vorfall scheint die Erwartungshaltung an die Behörden und die Einsatzfreude der Bürgerinnen zu bestätigen. Hält der Magistrat das selbständige Einschreiten der Bürgerinnen in Anbetracht des Gefährdungspotentials blockierter Radwege für sinnvoll? Wenn nein, was wird der Magistrat unternehmen, um der offenbar niedrigen Erwartungshaltung in die Problemlösungskompetenz der Behörden und der Veränderungsfreude an Baustelleneinrichtungen in der Bevölkerung zu begegnen? Begründung: Die hohe Zahl der im letzten Jahr im Straßenverkehr getöteten Radfahrer bereitet dem Ortsbeirat große Sorge. Erst jüngst verunglückte ein Radfahrer an der Osthafenbrücke tödlich. Der Ortsbeirat möchte sicher stellen, dass alles Mögliche unternommen wird, um die Sicherheit des Radverkehrs zu verbessern. Die tödliche Gefahr, der falsch abgestellten Absperreinrichtungen wird leicht verkannt. Da das Radfahren nicht erlaubnispflichtig ist, muss damit gerechnet werden, dass Verkehrsteilnehmer mit körperlichen Einschränkungen den Weg nachts oder bei Gegenlicht benutzen. Die regelmäßige behördliche Überprüfung der Verkehrssicherheit der Fahrräder ist ebenfalls nicht vorgeschrieben. Nicht ausreichend verkehrssichere Räder sind daher durchaus im Verkehrsraum anzutreffen. Bild 1: Radweg Gerbermühlstraße Do. 25.7. abends. Quelle: Antragsteller Bild 2: Radweg Gerbermühlstraße Fr. 26.7. abends. Quelle: Antragsteller Bild 3: Radweg Gerbermühlstraße Sa. 27.7. vormittags. Quelle: Antragsteller Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 59 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1400 2019 Die Vorlage OF 1353/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Unklare Baustellenausschilderung

29.07.2019 | Aktualisiert am: 30.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2019, OF 1352/5 Betreff: Unklare Baustellenausschilderung Derzeit wird der Fuß- und Radweg der Gerbermühlstraße stadteinwärts zwischen Wehrstraße und Mainwasenweg saniert. Die Baustelle wurde in folgender Weise ausgeschildert (Quelle: Antragsteller): Der Zweck der Ausschilderung ist intuitiv schwer erfassbar. Eine Radfahrerin, die diese Stelle passiert, wird anhalten müssen und folgende Überlegungen anstellen: Der Radweg ist durch Absperrschranke und Benutzungsverbot für Fußgänger und Radfahrer gesperrt. Gleichzeitig ist das Gebotsschild für den getrennten Fuß- und Radweg nicht aufgehoben. Mit dem Schild kann nicht ein neuer getrennter Fuß- und Radweg auf dem rechten Weg etabliert sein, weil er die Mindestbreite für solche Wege bei weitem unterschreitet, keine Trennung der Wege sichtbar ist und kein Grund erkennbar ist, warum die Beschilderung links des Weges aufgestellt ist. Der Radweg ist somit gleichzeitig benutzungspflichtig und verboten. Da keine gültige Regelung für den Radverkehr abseits der Fahrbahn getroffen wurde, wird die gesetzestreue Radfahrerin entweder das Fahrrad auf dem Fußweg schieben oder unter Todesgefahr, die Fahrbahn benutzen. Letzteres ist besonders gefährlich, weil während der Bauarbeiten eine Fahrspur gesperrt ist. Die Radfahrerin kann auf der Fahrbahn nicht überholt werden. Dies wird nach allgemeiner Erfahrung zahlreiche verbotswidrige Handlungen von Kraftfahrern zur Folge haben. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Hat der Magistrat die Baustellenbeschilderung so angeordnet? Wenn ja, was hat er erwartet, wie sich Radfahrende gemäß dieser Ausschilderung verhalten würden? Hält es der Magistrat für sinnvoll, Baustellenausschilderungen so zu gestalten, dass sich auch Verkehrsteilnehmer, die mit niedriger Geschwindigkeit unterwegs sind, ohne anzuhalten orientieren können? Wenn nein, was genau hat der Magistrat angeordnet? Wie konnte es dazu kommen, dass die Anordnung nicht umgesetzt wurde? Welche Maßnahmen wird der Magistrat ergreifen, damit künftig seine Anordnungen befolgt werden? Begründung: Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern nehmen wegen der Enge des Verkehrsraums und der stark gestiegenen Zahl der Radfahrer zu. Der Magistrat sollte auch bei Baustellenausschilderungen darauf achten, dass die Verkehrsteilnehmer nicht unnötig in Konflikte gedrängt werden. Verkehrsverbände geben sich große Mühe, durch ihre Öffentlichkeitsarbeit die genauen Unterschiede zwischen den verschiedenen Verkehrszeichen zu vermitteln. Das hilft, Konflikte zu minimieren. Die Verwaltung muss daher große Sorgfalt darauf verwenden, dass ihre angeordneten Verkehrszeichen in der Praxis mit den Vorschriften vereinbar sind. Hier vermitteln Schlampereien den betroffenen Verkehrsteilnehmern den Eindruck, dass sie nicht wichtig sind und sie werden sich entsprechend um die Einhaltung der Regeln scheren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 58 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1399 2019 Die Vorlage OF 1352/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Zukunft des Gebäudes „Offenbacher Landstraße 289“ - Gasthof Zum Hirsch

24.05.2019 | Aktualisiert am: 17.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2019, OF 1282/5 Betreff: Zukunft des Gebäudes "Offenbacher Landstraße 289" - Gasthof Zum Hirsch Vorgang: F 1889/19 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sich mit dem Eigentümer der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 289" - ehemals "Gasthof zum Hirsch" in Verbindung zu setzen und die Zukunft der Liegenschaft zu erörtern. Begründung: Auf der Frage vom 16.05.2019, F 1889 - Zukunft des Gebäudes "Offenbacher Landstraße 289" - Gasthof zum Hirsch - antwortete der Magistrat, dass dem "Magistrat [...] keine aktuellen Planungen zur zukünftigen Nutzung des Gasthofs zum Hirsch bekannt [sind]." Der Ortsbeirat hat - ebenso wie zahlreiche Bürgerinnen und Bürger - großes Interesse am Erhalt dieses Gebäudes und bittet daher, dass sich der Magistrat diesbezüglich mit dem Eigentümer in Verbindung setzen möge. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 16.05.2019, F 1889 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2019, TO I, TOP 15 Die Vorlage OF 1282/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4702 2019 Die Vorlage OF 1282/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Radwegfurt über Straßenbahngleise in der Offenbacher Landstraße

21.05.2019 | Aktualisiert am: 17.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2019, OF 1298/5 Betreff: Radwegfurt über Straßenbahngleise in der Offenbacher Landstraße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, bis wann die Radwegfurt in der Offenbacher Landstraße über die Straßenbahngleise in der Nähe der Haltestelle Mühlberg stadteinwärts, gegenüber der Hausnummer 68 in einen einwandfreien Zustand versetzt wird. Begründung: Offenbar haben die Erschütterungen der schweren Straßenbahnen das Gleisbett so stark beeinträchtigt, dass die Steine aus ihrer Position herausgehoben wurden und fast 10 cm aus der Straßenoberfläche herausragen. Dies ist besonders gefährlich, weil Radfahrende direkt neben dem Kraftfahrzeugverkehr fahren müssen und durch die Unebenheiten in ihrer Stabilität gefährdet sind. Wer die Gefahrenstelle kennt, fährt besonders langsam. Die Ampelschaltung ist aber auf eine höhere Räumgeschwindigkeit ausgerichtet, sodass Radfahrende noch auf der Kreuzung sind, wenn der Querverkehr bereits das Grünsignal erhält. Der Ortsbeirat hält es daher für geboten, die Gefahrenstelle unverzüglich, ggfls. provisorisch zu beseitigen. Quelle: geoinfo.frankfurt.de Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1300 2019 Die Vorlage OF 1298/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Infotafeln am Eingang zum Stadtteil Oberrad

23.04.2019 | Aktualisiert am: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 1253/5 Betreff: Infotafeln am Eingang zum Stadtteil Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, an der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Balduinstraße und östlich der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 505, Informationstafeln aufzustellen, die Hinweise z.B. auf im Stadtteil Oberrad befindliche Geschäfte und Restaurants geben. Begründung: Vor Ortschaften gibt es teilweise Infotafeln, die Hinweise auf beispielsweise Geschäfte, Kirchen und Restaurants im Stadtteil geben. Es ist überlegenswert, ob durch das Aufstellen zweier Infotafeln z.B. die Geschäfte und die Restaurants im Stadtteil unterstützt werden könnten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4618 2019 Die Vorlage OF 1253/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Aufstellen eines zusätzlichen Briefkastens vor der Frankfurter Sparkasse, Offenbacher Landstraße 345

23.04.2019 | Aktualisiert am: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 1255/5 Betreff: Aufstellen eines zusätzlichen Briefkastens vor der Frankfurter Sparkasse, Offenbacher Landstraße 345 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat mit der Deutschen Post Kontakt aufzunehmen, um die Möglichkeit zu eruieren, vor der Frankfurter Sparkasse, Offenbacher Landstraße 345 einen zusätzlichen Briefkasten aufstellen zu lassen. Begründung: Vor der Frankfurter Sparkasse, Offenbacher Landstraße 345 war früher ein Briefkasten. Dieser ist nun verschwunden. Da dieser aber in unmittelbarer Nähe zum Buchrainplatz gelegen war, war dieser vor allem für die Besucherinnen und Besucher der Geschäfte auf der Offenbacher Landstraße und des Oberräder Wochenmarktes gut zu erreichen. Vor allem ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger wünschen sich, dass dort wieder ein Briefkasten aufgestellt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4619 2019 Die Vorlage OF 1255/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Verfügung und Durchsetzung der ursprünglichen Parkanordnung vor der Liegenschaft Goldbergweg 5 - 7

23.04.2019 | Aktualisiert am: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 1254/5 Betreff: Verfügung und Durchsetzung der ursprünglichen Parkanordnung vor der Liegenschaft Goldbergweg 5 - 7 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob er beabsichtigt die ursprüngliche - vor der Sanierung und dem Umbau der Offenbacher Landstraße - Parkanordnung vor der Liegenschaft "Goldbergweg 5 - 7" wieder zu verfügen und durchzusetzen. Begründung: Im Zuge der Sanierung und des Umbaus der westlichen Offenbacher Landstraße würde vor der Liegenschaft "Goldbergweg 5-7" Schrägparken verfügt. Dadurch konnte ein Teil der Parkplätze, die während dieser Maßnahme nicht zur Verfügung standen, kompensiert werden. Die Baustelle ist nun seit Juni 2018 verschwunden. Das Längsparken ist bislang nicht wieder verfügt worden. Problematisch ist, dass der verbleibende Bürgersteig keine Restbrite von 1,50 Meter aufweist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 44 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1263 2019 Die Vorlage OF 1254/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße/Wehrstraße/de-Neufville-Straße hier: Änderung der Ampelschaltung

19.04.2019 | Aktualisiert am: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2019, OF 1256/5 Betreff: Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße/Wehrstraße/de-Neufville-Straße hier: Änderung der Ampelschaltung Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Ampelschaltungen am Buchrainplatz verändert werden kann, so dass sich weniger Rückstau bildet und auch die Autos aus der Buchrainstraße und vom Rewe Parkplatz ohne Probleme auf die Offenbacher Landstraße einfahren können. Begründung: Derzeit bewirkt die Ampelschaltung am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße/Wehrstraße/de-Neufville-Straße, dass es auf der gesamten Strecke um den Buchrainplatz in beide Richtungen häufig zu Staus kommt. Eine Ausfahrt vom Rewe-Parkplatz und der Buchrainstraße in die Offenbacher Landstraße ist nur sehr schwer möglich, da die Autos sich zwischen der Ampel an der Offenbacher Landstraße/Ecke de-Neufville-Straße (siehe Abbildung Ampel 1) und Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße (s. Abbildung Ampel 2) stauen. Dies liegt daran, dass zuerst die Ampel Offenbacher Landstr/Ecke de-Neufville-Straße Richtung Offenbach auf Rot springt und die Autos dann erstmal den Bereich bis zur nächsten Ampel blockieren, da die zweite Ampel erst später auf das Rotsignal wechselt. Dies ist auch bei der anderen Richtung von Offenbach in Richtung Frankfurt Innenstadt das gleiche. Auch hier gibt es die verzögerte Ampelschaltung, so dass sich auch die Autos zwischen den beiden Ampeln stauen und eine Einfahrt auf den Rewe Parkplatz und in die Buchrainstraße schwierig ist. Es ist zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine Änderung der Ampelschaltung hier zu einer flüssigeren Verkehrsführung beitragen kann. Foto: Stadtvermessungsamt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4620 2019 Die Vorlage OF 1256/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Kreuzung Wendelsplatz entlasten - unteren Abschnitt Hainer Weg öffnen!

10.04.2019 | Aktualisiert am: 17.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2019, OF 1268/5 Betreff: Kreuzung Wendelsplatz entlasten - unteren Abschnitt Hainer Weg öffnen! Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, die Kreuzung Wendelsplatz durch Entzerrung des Verkehrs zu entlasten, indem sich der Verkehr aus dem Hainer Weg besser verteilen kann. Begründung: Die vollständige Wohnbebauung des Henninger-Areals nähert sich gegen Ende dieses Jahres der Fertigstellung. Die Anzahl der Bewohner am Mühlberg bzw. Sachsenhausen-Südost ist bereits angewachsen und nimmt noch beträchtlich zu. Die jetzige, einseitige Sperrung des untersten Abschnitts des Hainer Weg wird dem daraus folgernden Verkehr nicht mehr gerecht und sollte geöffnet werden. Der gesamte Verkehr aus Mühlberg/Sachsenhausen-Südost wird auf den Hainer Weg Richtung Stadt an der Kreuzung Geleitsstraße in die Geleitsstraße zur Darmstädter Landstraße abbiegend geleitet. Das westliche Stück der Geleitsstraße wird dadurch überlastet. Oft entsteht ein Rückstau in den Hainer Weg zurück. Geleitsstraße bleibt wichtig - muss entlastet werden. Die Buslinien 47 und 48 müssen über die Geleitsstraße auch weiterhin auf die Darmstädter Landstraße Richtung Südbahnhof geführt werden. Entlastung ist für den übrigen Verkehr über den unteren Hainer Weg zu schaffen. Die Öffnung des unteren Abschnitts des Hainer Weg für den Zwei-Richtungs-Verkehr entzerrt die Überlastung der Geleitsstraße; der abfließende Verkehr aus dem Hainer Weg gelangt so am Wendelsplatz durch Rechtsabbiegen direkt in die Offenbacher Landstraße nach Osten. Die Vorteile der Entlastung, sowohl der Geleitsstraße, als auch des Wendelplatzes, überwiegen gegenüber dem Wegfall der Schrägparkplätze auf dem unteren Hainer Weg. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OF 1268/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4698 2019 Die Vorlage OF 1268/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor "Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Wendelsplatz durch Entzerrung des Verkehrs zu entlasten, indem der untere Abschnitt des Hainer Weges für den Zweirichtungsverkehr geöffnet wird." lautet. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Sanierung des Quirinsbrunnen in Sachsenhausen

03.04.2019 | Aktualisiert am: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2019, OF 1259/5 Betreff: Sanierung des Quirinsbrunnen in Sachsenhausen Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, den Quirinsbrunnen fachgerecht zu sanieren. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 4.500,00 Euro. Begründung: Der Quirinsbrunnen aus dem 17.Jahrhundert liegt im Stadtteil Sachsenhausen an der Offenbacher Landstraße. Da der Brunnen mittlerweile keinen schönen Anblick mehr bietet, sollte hier Abhilfe geschaffen werden. Der Abschnitt wird auch von Sightseeingbussen befahren. Ein besseres Erscheinungsbild ist auch aus touristischer Sicht wünschenswert. Zusätzlich sollte eine Hinweistafel auf die Bedeutung des Brunnens hinweisen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 49 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 308 2019 Die Vorlage OF 1259/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Nutzung der Sportanlage Mainwasen in der jetzigen Form beibehalten

06.03.2019 | Aktualisiert am: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2019, OF 1196/5 Betreff: Nutzung der Sportanlage Mainwasen in der jetzigen Form beibehalten Der Ortsbeirat fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, die Nutzung der Sportanlage Mainwasen an der Gerbermühlstraße in der jetzigen Form beizubehalten und eine Aufteilung des Geländes in Sportanlage und Schule sowie die gänzliche Nutzung als Schulgelände auszuschließen. Begründung: Die Sportanlage Mainwasen umfasst einen Rasen- und einen Kunstrasenplatz, zwei Kunstrasenfelder, einen Hartplatz, einen Tennisplatz und eine Kegelbahn. Sie ist Heimat und Trainingsstätte der Frankfurter Traditionsclubs Vfl Germania 1894 und SV 1894 Sachsenhausen mit zusammen über 600 Mitgliedern und ca. 30 Fußballmannschaften. Beide Vereine verfügen über langfristige Nutzungsverträge mit der Stadt Frankfurt. Beide Vereine engagieren sich sozial stark. So hat der SV 1894 Sachsenhausen erfolgreich ein Inklusionsteam aufgebaut und bietet Flüchtlingen seit Jahren eine, nicht nur, sportliche Heimat. Hierzu kooperiert er mit Suchthilfeeinrichtungen, Kliniken und Flüchtlingsunterkünften. Dafür wurde die Arbeit des Vereins bereits mehrfach ausgezeichnet. Zudem finden auf dem Gelände immer wieder Schulveranstaltungen statt. Dies alles steht auf dem Spiel, wenn die Sportanlage zugunsten eines Neubaus der Europäischen Schule weichen müsste. Hinzu kommt, dass die Sportanlage Mainwasen Teil des Grüngürtels ist und als Luftleitbahn fungiert, die sich positiv auf das Stadtklima auswirkt. Auch ist es unter Gerechtigkeitsaspekten den Bürger*innen kaum zu vermitteln, wenn dringend benötigte Errichtungen staatlicher Schulen, wie zum Beispiel in der Bürostadt in Niederrad, mangels geeigneter Flächen nicht zustande kommen, aber für die Europäische Schule (Privatschule), auf Wunsch der EZB, insbesondere für die Kinder ihrer Mitarbeiter, Flächen im Grüngürtel und der Allgemeinheit dienendend, bereitgestellt würden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1196/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1196/5 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF und fraktionslos (= Annahme)

Partei: SPD

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2

Gerbermühlstr.: Reduzierung des Tempolimits von 70 auf 50 km/h

02.06.2025

Ich schlage vor, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße von 70 km/h auf 50 km/h zu reduzieren. Als Autofahrer sehe ich keinen Grund, dort 70 km/h zu fahren, weil: 1) die gesamte Strecke nicht so lang ist und viele Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h oder weniger verbindet. Man wird dort definitiv langsamer fahren. 2) es gibt viele Ampeln. Um 70 km/h zu fahren, muss man sehr schnell beschleunigen und dann an der roten Ampel schnell anhalten. Als Radfahrer fühle ich mich unsicher, wenn ich neben Autos fahre, die 70 km/h fahren. Es gibt noch einen weiteren Grund, die Geschwindigkeit zu reduzieren: Zwischen dieser Straße und dem Main befindet sich ein Naturschutzgebiet. Weniger Lärm und CO2-Emissionen würden sich positiv auf diesen Bereich auswirken.

Unterstützer: 2

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8

Wendelsweg Ecke Hühnerweg Zugang zur Treppe zur Offenbacher Landstraße für Fußgänger erleichtern

18.01.2025

Es gibt eine Treppe zwischen Hühnerweg und Offenbacher Landstraße. Sie stellt eine wichtige Verbindung für zu Fuß gehende dar und wird beispielsweise häufig von Kleinkinder mit ihren Eltern auf dem Weg zur Kita genutzt. Der Zugang zur Treppe ist regelmäßig zugeparkt, obwohl der Fußweg dort nicht zum Parken freigegeben ist. Eine sichere Querung zwischen den Autos ist nicht möglich. Hier wäre es wichtig zumindest zum Queren einen Weg freizuhalten.

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13

Dashboard Gymnasium Süd

22.10.2024

Für mehr Transparenz und Echtzeit-Kommunikation beantragen wir ein Dashboard über den Status des Gymnasiums Süd einzurichten. Ausgestaltung analog dem Cockpit [ui!] COCKPIT (frankfurt.de) oder auch jenem zur EM 2024. Die Einführung eines transparenten Echtzeit-Dashboards für große Schulbauprojekte ist ein innovativer Ansatz, der sowohl die Rechenschaftspflicht der Stadt als auch das Vertrauen der Eltern und der Schulgemeinschaft stärkt. Die Schulen in Frankfurt sind bekanntermaßen in keinem guten Zustand. Unzählige Schüler werden über Jahre in Containern unterrichtet, der Unterricht von Schulgemeinschaften wird auf verschiedene Standorte aufgeteilt. Wer Anfang 2023 auf das Gymnasium Süd an der Diesterwegstraße gewechselt ist, mit der Zusage ab 2025 in neugebauten Unterrichtsräumen am Standort Seehofstraße unterrichtet zu werden, sieht sich stattdessen mit einem Umzug in eine Containeranlage in entgegengesetzter Richtung am Tiroler Park konfrontiert. Eine Einbindung der betroffenen Schüler und Eltern, sowie proaktive Kommunikation findet nicht statt. Verzögerungen erreichen die Betroffen, wenn überhaupt, erst spät. Hier ist dringend mehr Offenheit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz geboten. Der Aufwand ist überschaubar und nicht kompliziert. Immerhin wurde solch ein Dashboard kurzfristig auch für die EM 2024 eingerichtet. Wenn es für ein Freizeit-Event möglich ist, wieviel mehr Aufwand sollte es wert sein, wenn es um die Bildung und Zukunft unserer Kinder sein. Ausbauphasen: 1. Der Pilot startet umgehend mit dem Gymnasium Süd. 2. Wenn alle benötigten Angaben vollständig und die Einträge stabil funktionieren, werden schrittweise weitere Schulen ongeboarded. 3. Sollten die gesteckten Erwartungen erfüllt werden, erfolgt eine Ausweitung auf weitere Schulbauprojekte. Die Aktualisierung erfolgt in realtime; mindestens jedoch wöchentlich, in (einigen wenigen) begründeten Ausnahmefällen monatlich. Gerne sind wir bei der Ausgestaltung behilflich. ====================================== *Anforderungen* 1. **Einrichtung eines öffentlichen Dashboards**: Einrichtung eines zentralen Online-Dashboards könnte, welches wichtige Informationen über den Projektfortschritt der Schulerweiterung anzeigt. Dieses Dashboard stellt Meilensteine, Planungsfortschritte, genehmigte Budgets, Bauzeiten und Fertigstellungsrisiken transparent dar. Die Aktualisierung erfolgt in real time und macht den aktuellen Stand für die Bürger jederzeit einsehbar. 2. **Verbindliche Meilensteinplanung**: Die Stadtverwaltung veröffentlicht einen detaillierten Meilensteinplan zu. Dieser sollte Informationen enthalten, wann bestimmte Verträge unterzeichnet werden, wann Baugenehmigungen erteilt werden müssen und wann welche Bauabschnitte abgeschlossen sein sollen. Verzögerungen und Probleme werden sofort über das Dashboard transparent gemacht. 3. **Risikomanagement und Eskalationsmechanismen**: Das Dashboard enthält zusätzlich einen Abschnitt, der auf potenzielle Risiken hinweist und frühzeitig Maßnahmen zur Risikominderung kommuniziert. Dies ermöglicht Eltern und der Schulgemeinde, frühzeitig auf drohende Verzögerungen zu reagieren und mit der Stadt in Dialog zu treten. 4. **Echtzeit-Daten aus Behörden und Bauunternehmen**: Daten zu Fortschritten werden direkt aus den beteiligten Behörden, Bauunternehmen und anderen Akteuren in Echtzeit in das System eingespeist werden. Dies gewährleistet, dass aktuelle Informationen verfügbar sind und Verzögerungen sofort erkennbar sind. 5. **Regelmäßige Fortschrittsberichte und Bürgerbeteiligung**: Die Stadtverwaltung, das Bildungsdezernat und die verantwortlichen Bauunternehmen verpflichten sich zur regelmäßigen Berichterstattung Auch wird eine öffentliche Plattform für Fragen und Kommentare eingerichtet, um Bürgerbeteiligung zu ermöglichen. 6. **Nutzung von Best Practices aus der IT- und Projektmanagement-Welt**: Methoden wie Agile-Projektmanagement oder andere bewährte Verfahren könnten eingesetzt werden, um die Transparenz und Anpassungsfähigkeit der Planung zu verbessern. Dies könnte bedeuten, dass regelmäßig kurze Berichte veröffentlicht werden, die klare Fortschritte oder Hindernisse aufzeigen.

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22

Ampelblitzer Mörfelder Landstraße zu Offenbacher Landstraße

23.07.2023

Ich habe das Gefühl, dass immer wieder Autofahrer, welche von der Mörfelder Landstraße auf die Offenbacher Landstraße bei roter Ampel über die Kreuzung fahren. Hierdurch werden regelmäßig die Fußgänger, welche die Offenbacher Landstraße überqueren wollen, hierbei behindert. Ein Ampelblitzer würde eine sichere Straßenüberquerung ermöglichen.

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1

Verkehrsspiegel anbringen

10.11.2021

Betrifft die Gerbermühlstraße (B43) aus Richtung Osthafenbrücke kommend in Richtung Sachsenhausen. Nach der Linkskurve befindet sich an der Einmündung "Zum Laurenburger Hof" eine Lichtzeichenanlage. Diese ist wegen des Bewuchses auf dem Grünstreifen erst sehr spät einsehbar, so dass es bei Rotzeichen und Fahrzeugrückstau zu gefährlichen Situationen kommmt. Hier sollte in der Kurve ein Spiegel angebracht werden. Alternativ nachhaltiger Rückschnitt des Grünstreifens oder gelbes Blinklicht vor der Kurve, wenn die benannte Ampel rot zeigt.

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5

Umzug und Neuentwicklung des tristen Ämter-Areals in Sachsenhausen

16.04.2021

In Sachsenhausen befindet sich ein besonders tristes Gemeindeverwaltungsamt-Ensemble (d.h. Stadtschulamt- und Hochbauamt) an der Gerbermühlstraße bzw. Seehofstraße 41. Das Areal ist mit Unkraut überzogen und die besonders hässlichen Brutalismus-Gebäude ziehen die gesamte Nachbarschaft herunter. Da dieses Areal sich in direkter Nähe der EZB und des Mains befindet, könnte das Grundstück sicherlich gewinnbringend für den Steuerzahler stattdessen für Wohnzwecke verwendet werden. Da Frankfurt (wie sonst nur München oder Hamburg) unter Wohnungsmangel leidet, sollte die Stadt keine großen Flächen für Ämter in beliebten Wohnlagen beanspruchen, sondern lieber an den Stadtrand (Mertonviertel, Niedrrad, Höchst, Fechenheim) ziehen. Besonders an dieser Stelle würde die Stadt hohe Einnahmen generieren, Wohnfläche frei machen und den angepsannten Wohnungsmarkt entlasten.

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5

Umzug und Neuentwicklung des tristen Ämter-Areals in Sachsenhausen

16.04.2021

In Sachsenhausen befindet sich ein besonders tristes Gemeindeverwaltungsamt-Ensemble (d.h. Stadtschulamt- und Hochbauamt) an der Gerbermühlstraße bzw. Seehofstraße 41. Das Areal ist mit Unkraut überzogen und die besonders hässlichen Brutalismus-Gebäude ziehen die gesamte Nachbarschaft herunter. Da dieses Areal sich in direkter Nähe der EZB und des Mains befindet, könnte das Grundstück sicherlich gewinnbringend für den Steuerzahler stattdessen für Wohnzwecke verwendet werden. Da Frankfurt (wie sonst nur München oder Hamburg) unter Wohnungsmangel leidet, sollte die Stadt keine großen Flächen für Ämter in beliebten Wohnlagen beanspruchen, sondern lieber an den Stadtrand (Mertonviertel, Niedrrad, Höchst, Fechenheim) ziehen. Besonders an dieser Stelle würde die Stadt hohe Einnahmen generieren, Wohnfläche frei machen und den angepsannten Wohnungsmarkt entlasten.

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35

30 Zone & Blitzer - Zum Laurenburgerhof

11.08.2020

Auf der Str. Zum Laurenburger Hof gibt es 2 Kitas und einen Spielplatz. Die Strasse befindet sich in einem Wohngebiet aber es wird vorallem morgen oft verwendet um die Ampeln auf der Gerbermühlstraße umzugehen. Dadurch dass viele Kinder unterwegs sind, sollte die Geschwindigkeit auf 30 begrenzt werden, ggf auch einen Blitzer könnte installiert werden.

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287

Ampelschaltung bei Straßenbahneinfahrt

20.01.2020

Bei Einfahrt einer Straßenbahn in die Haltestelle Balduinstraße soll die Fußgängerampel automatisch für Fußgänger auf Grün wechseln, damit die auf der gegenüberliegenden Straßenseite einfahrenden Straßenbahn sicher erreicht werden kann. Aktuell muss das Signal durch den Fußgänger manuell angefordert werden. Die Umschaltung dauert 30 Sekunden. Bis dahin ist eine einfahrende Bahn nicht mehr zu erreichen. Durch eine automatische Umschaltung der Fußgängerampel wird die Sicherheit somit sowohl für die Fußgänger wie auch für die Autofahrer, die auf der Gegenfahrspur in Richtung Sachsenhausen an der Straßenbahn vorbei fahren wollen und dabei den aus der Balduinstraße rechts in die Offenbacher Landstraße einfahrenden Verkehr nicht einsehen können, erhöht. Eine derartige Ampelschaltung erhöht gleichzeitig den Verkehrsabfluss aus der Balduinstraße in Richtung Sachenhausen. Alternativ soll mindestens die Zeit ab Signalanforderung bis zur Ampelumschaltung auf ein Minimum reduziert werden.

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7

Rote Fahrradspuren am Wendelsplatz

18.06.2019

Die Kreuzung Wendelsplatz mit den Zubringern Darmstädter Landstraße / Offenbacher Landstraße / Mörfelder Landstraße ist für Fahrradfahrer eine fast lebensgefährliche Zumutung! Es gibt genau keinen separaten Fahrradweg und die „Fahrradspuren“ muss man sich erdenken - und hoffen, dass die Autofahrer, die schnell noch bei dunkelgelb über die vielbefahrene Kreuzung müssen, es genau so sehen und Rücksicht nehmen. Wobei da Zweifel angebracht sind! Daher: zum Schutz der Fahrradfahrer und als freundlicher Hinweis für die motorisierten Verkehrsteilnehmer zumindest leuchtend rote Fahrradspuren in alle Richtungen!

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2

Längere Grün-Phasen für Fußgänger

25.09.2014

Die Grün-Phasen für Fußgänger sollten verlängert werden. Häufig sind sie einfach zu kurz bemessen. Beispiel Kreuzung Gerbermühl-/Seehofstraße: Um die Straßen zu überqueren (3 Ampeln) muss man gleich beim ersten Grün flott loslaufen. Behinderte oder ältere Personen haben keine Chance, die Kreuzung in einer Grünphase zu überqueren.

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2

Gerbermühlstr.: Reduzierung des Tempolimits von 70 auf 50 km/h

02.06.2025

Ich schlage vor, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße von 70 km/h auf 50 km/h zu reduzieren. Als Autofahrer sehe ich keinen Grund, dort 70 km/h zu fahren, weil: 1) die gesamte Strecke nicht so lang ist und viele Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h oder weniger verbindet. Man wird dort definitiv langsamer fahren. 2) es gibt viele Ampeln. Um 70 km/h zu fahren, muss man sehr schnell beschleunigen und dann an der roten Ampel schnell anhalten. Als Radfahrer fühle ich mich unsicher, wenn ich neben Autos fahre, die 70 km/h fahren. Es gibt noch einen weiteren Grund, die Geschwindigkeit zu reduzieren: Zwischen dieser Straße und dem Main befindet sich ein Naturschutzgebiet. Weniger Lärm und CO2-Emissionen würden sich positiv auf diesen Bereich auswirken.

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8

Wendelsweg Ecke Hühnerweg Zugang zur Treppe zur Offenbacher Landstraße für Fußgänger erleichtern

18.01.2025

Es gibt eine Treppe zwischen Hühnerweg und Offenbacher Landstraße. Sie stellt eine wichtige Verbindung für zu Fuß gehende dar und wird beispielsweise häufig von Kleinkinder mit ihren Eltern auf dem Weg zur Kita genutzt. Der Zugang zur Treppe ist regelmäßig zugeparkt, obwohl der Fußweg dort nicht zum Parken freigegeben ist. Eine sichere Querung zwischen den Autos ist nicht möglich. Hier wäre es wichtig zumindest zum Queren einen Weg freizuhalten.

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13

Dashboard Gymnasium Süd

22.10.2024

Für mehr Transparenz und Echtzeit-Kommunikation beantragen wir ein Dashboard über den Status des Gymnasiums Süd einzurichten. Ausgestaltung analog dem Cockpit [ui!] COCKPIT (frankfurt.de) oder auch jenem zur EM 2024. Die Einführung eines transparenten Echtzeit-Dashboards für große Schulbauprojekte ist ein innovativer Ansatz, der sowohl die Rechenschaftspflicht der Stadt als auch das Vertrauen der Eltern und der Schulgemeinschaft stärkt. Die Schulen in Frankfurt sind bekanntermaßen in keinem guten Zustand. Unzählige Schüler werden über Jahre in Containern unterrichtet, der Unterricht von Schulgemeinschaften wird auf verschiedene Standorte aufgeteilt. Wer Anfang 2023 auf das Gymnasium Süd an der Diesterwegstraße gewechselt ist, mit der Zusage ab 2025 in neugebauten Unterrichtsräumen am Standort Seehofstraße unterrichtet zu werden, sieht sich stattdessen mit einem Umzug in eine Containeranlage in entgegengesetzter Richtung am Tiroler Park konfrontiert. Eine Einbindung der betroffenen Schüler und Eltern, sowie proaktive Kommunikation findet nicht statt. Verzögerungen erreichen die Betroffen, wenn überhaupt, erst spät. Hier ist dringend mehr Offenheit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz geboten. Der Aufwand ist überschaubar und nicht kompliziert. Immerhin wurde solch ein Dashboard kurzfristig auch für die EM 2024 eingerichtet. Wenn es für ein Freizeit-Event möglich ist, wieviel mehr Aufwand sollte es wert sein, wenn es um die Bildung und Zukunft unserer Kinder sein. Ausbauphasen: 1. Der Pilot startet umgehend mit dem Gymnasium Süd. 2. Wenn alle benötigten Angaben vollständig und die Einträge stabil funktionieren, werden schrittweise weitere Schulen ongeboarded. 3. Sollten die gesteckten Erwartungen erfüllt werden, erfolgt eine Ausweitung auf weitere Schulbauprojekte. Die Aktualisierung erfolgt in realtime; mindestens jedoch wöchentlich, in (einigen wenigen) begründeten Ausnahmefällen monatlich. Gerne sind wir bei der Ausgestaltung behilflich. ====================================== *Anforderungen* 1. **Einrichtung eines öffentlichen Dashboards**: Einrichtung eines zentralen Online-Dashboards könnte, welches wichtige Informationen über den Projektfortschritt der Schulerweiterung anzeigt. Dieses Dashboard stellt Meilensteine, Planungsfortschritte, genehmigte Budgets, Bauzeiten und Fertigstellungsrisiken transparent dar. Die Aktualisierung erfolgt in real time und macht den aktuellen Stand für die Bürger jederzeit einsehbar. 2. **Verbindliche Meilensteinplanung**: Die Stadtverwaltung veröffentlicht einen detaillierten Meilensteinplan zu. Dieser sollte Informationen enthalten, wann bestimmte Verträge unterzeichnet werden, wann Baugenehmigungen erteilt werden müssen und wann welche Bauabschnitte abgeschlossen sein sollen. Verzögerungen und Probleme werden sofort über das Dashboard transparent gemacht. 3. **Risikomanagement und Eskalationsmechanismen**: Das Dashboard enthält zusätzlich einen Abschnitt, der auf potenzielle Risiken hinweist und frühzeitig Maßnahmen zur Risikominderung kommuniziert. Dies ermöglicht Eltern und der Schulgemeinde, frühzeitig auf drohende Verzögerungen zu reagieren und mit der Stadt in Dialog zu treten. 4. **Echtzeit-Daten aus Behörden und Bauunternehmen**: Daten zu Fortschritten werden direkt aus den beteiligten Behörden, Bauunternehmen und anderen Akteuren in Echtzeit in das System eingespeist werden. Dies gewährleistet, dass aktuelle Informationen verfügbar sind und Verzögerungen sofort erkennbar sind. 5. **Regelmäßige Fortschrittsberichte und Bürgerbeteiligung**: Die Stadtverwaltung, das Bildungsdezernat und die verantwortlichen Bauunternehmen verpflichten sich zur regelmäßigen Berichterstattung Auch wird eine öffentliche Plattform für Fragen und Kommentare eingerichtet, um Bürgerbeteiligung zu ermöglichen. 6. **Nutzung von Best Practices aus der IT- und Projektmanagement-Welt**: Methoden wie Agile-Projektmanagement oder andere bewährte Verfahren könnten eingesetzt werden, um die Transparenz und Anpassungsfähigkeit der Planung zu verbessern. Dies könnte bedeuten, dass regelmäßig kurze Berichte veröffentlicht werden, die klare Fortschritte oder Hindernisse aufzeigen.

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22

Ampelblitzer Mörfelder Landstraße zu Offenbacher Landstraße

23.07.2023

Ich habe das Gefühl, dass immer wieder Autofahrer, welche von der Mörfelder Landstraße auf die Offenbacher Landstraße bei roter Ampel über die Kreuzung fahren. Hierdurch werden regelmäßig die Fußgänger, welche die Offenbacher Landstraße überqueren wollen, hierbei behindert. Ein Ampelblitzer würde eine sichere Straßenüberquerung ermöglichen.

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1

Verkehrsspiegel anbringen

10.11.2021

Betrifft die Gerbermühlstraße (B43) aus Richtung Osthafenbrücke kommend in Richtung Sachsenhausen. Nach der Linkskurve befindet sich an der Einmündung "Zum Laurenburger Hof" eine Lichtzeichenanlage. Diese ist wegen des Bewuchses auf dem Grünstreifen erst sehr spät einsehbar, so dass es bei Rotzeichen und Fahrzeugrückstau zu gefährlichen Situationen kommmt. Hier sollte in der Kurve ein Spiegel angebracht werden. Alternativ nachhaltiger Rückschnitt des Grünstreifens oder gelbes Blinklicht vor der Kurve, wenn die benannte Ampel rot zeigt.

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5

Umzug und Neuentwicklung des tristen Ämter-Areals in Sachsenhausen

16.04.2021

In Sachsenhausen befindet sich ein besonders tristes Gemeindeverwaltungsamt-Ensemble (d.h. Stadtschulamt- und Hochbauamt) an der Gerbermühlstraße bzw. Seehofstraße 41. Das Areal ist mit Unkraut überzogen und die besonders hässlichen Brutalismus-Gebäude ziehen die gesamte Nachbarschaft herunter. Da dieses Areal sich in direkter Nähe der EZB und des Mains befindet, könnte das Grundstück sicherlich gewinnbringend für den Steuerzahler stattdessen für Wohnzwecke verwendet werden. Da Frankfurt (wie sonst nur München oder Hamburg) unter Wohnungsmangel leidet, sollte die Stadt keine großen Flächen für Ämter in beliebten Wohnlagen beanspruchen, sondern lieber an den Stadtrand (Mertonviertel, Niedrrad, Höchst, Fechenheim) ziehen. Besonders an dieser Stelle würde die Stadt hohe Einnahmen generieren, Wohnfläche frei machen und den angepsannten Wohnungsmarkt entlasten.

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5

Umzug und Neuentwicklung des tristen Ämter-Areals in Sachsenhausen

16.04.2021

In Sachsenhausen befindet sich ein besonders tristes Gemeindeverwaltungsamt-Ensemble (d.h. Stadtschulamt- und Hochbauamt) an der Gerbermühlstraße bzw. Seehofstraße 41. Das Areal ist mit Unkraut überzogen und die besonders hässlichen Brutalismus-Gebäude ziehen die gesamte Nachbarschaft herunter. Da dieses Areal sich in direkter Nähe der EZB und des Mains befindet, könnte das Grundstück sicherlich gewinnbringend für den Steuerzahler stattdessen für Wohnzwecke verwendet werden. Da Frankfurt (wie sonst nur München oder Hamburg) unter Wohnungsmangel leidet, sollte die Stadt keine großen Flächen für Ämter in beliebten Wohnlagen beanspruchen, sondern lieber an den Stadtrand (Mertonviertel, Niedrrad, Höchst, Fechenheim) ziehen. Besonders an dieser Stelle würde die Stadt hohe Einnahmen generieren, Wohnfläche frei machen und den angepsannten Wohnungsmarkt entlasten.

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35

30 Zone & Blitzer - Zum Laurenburgerhof

11.08.2020

Auf der Str. Zum Laurenburger Hof gibt es 2 Kitas und einen Spielplatz. Die Strasse befindet sich in einem Wohngebiet aber es wird vorallem morgen oft verwendet um die Ampeln auf der Gerbermühlstraße umzugehen. Dadurch dass viele Kinder unterwegs sind, sollte die Geschwindigkeit auf 30 begrenzt werden, ggf auch einen Blitzer könnte installiert werden.

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287

Ampelschaltung bei Straßenbahneinfahrt

20.01.2020

Bei Einfahrt einer Straßenbahn in die Haltestelle Balduinstraße soll die Fußgängerampel automatisch für Fußgänger auf Grün wechseln, damit die auf der gegenüberliegenden Straßenseite einfahrenden Straßenbahn sicher erreicht werden kann. Aktuell muss das Signal durch den Fußgänger manuell angefordert werden. Die Umschaltung dauert 30 Sekunden. Bis dahin ist eine einfahrende Bahn nicht mehr zu erreichen. Durch eine automatische Umschaltung der Fußgängerampel wird die Sicherheit somit sowohl für die Fußgänger wie auch für die Autofahrer, die auf der Gegenfahrspur in Richtung Sachsenhausen an der Straßenbahn vorbei fahren wollen und dabei den aus der Balduinstraße rechts in die Offenbacher Landstraße einfahrenden Verkehr nicht einsehen können, erhöht. Eine derartige Ampelschaltung erhöht gleichzeitig den Verkehrsabfluss aus der Balduinstraße in Richtung Sachenhausen. Alternativ soll mindestens die Zeit ab Signalanforderung bis zur Ampelumschaltung auf ein Minimum reduziert werden.

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7

Rote Fahrradspuren am Wendelsplatz

18.06.2019

Die Kreuzung Wendelsplatz mit den Zubringern Darmstädter Landstraße / Offenbacher Landstraße / Mörfelder Landstraße ist für Fahrradfahrer eine fast lebensgefährliche Zumutung! Es gibt genau keinen separaten Fahrradweg und die „Fahrradspuren“ muss man sich erdenken - und hoffen, dass die Autofahrer, die schnell noch bei dunkelgelb über die vielbefahrene Kreuzung müssen, es genau so sehen und Rücksicht nehmen. Wobei da Zweifel angebracht sind! Daher: zum Schutz der Fahrradfahrer und als freundlicher Hinweis für die motorisierten Verkehrsteilnehmer zumindest leuchtend rote Fahrradspuren in alle Richtungen!

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Längere Grün-Phasen für Fußgänger

25.09.2014

Die Grün-Phasen für Fußgänger sollten verlängert werden. Häufig sind sie einfach zu kurz bemessen. Beispiel Kreuzung Gerbermühl-/Seehofstraße: Um die Straßen zu überqueren (3 Ampeln) muss man gleich beim ersten Grün flott loslaufen. Behinderte oder ältere Personen haben keine Chance, die Kreuzung in einer Grünphase zu überqueren.

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