Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen
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Bisheriger Verlauf
14.01.2024
25.01.2024
27.05.2024
13.01.2025
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen
Details im PARLIS OM_5035_2024Stellungnahme des Magistrats
Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen
Details im PARLIS ST_1015_2024Stellungnahme des Magistrats
Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen
Details im PARLIS ST_50_202514.01.2024
25.01.2024
27.05.2024
Stellungnahme des Magistrats
Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen
Details im PARLIS ST_1015_202413.01.2025
Stellungnahme des Magistrats
Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen
Details im PARLIS ST_50_2025 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5035 entstanden aus Vorlage: OF 664/9 vom 14.01.2024
Betreff: Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen
Der Magistrat wird gebeten, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen e. V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamenschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Marbachweg; 2. Raimundstraße; 3. Hügelstraße; 4. Kurhessenstraße; 5. Eschersheimer Landstraße. Begründung:
Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Metern Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1015 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 50
Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0