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Neuzuschnitt von Sozialbezirken im Gallus

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Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 50 entstanden aus Vorlage: OF 14/1 vom 17.04.2021 Betreff: Neuzuschnitt von Sozialbezirken im Gallus Vorgang: M 210/16 Der Magistrat wird gebeten, im Gallus drei Sozialbezirke einzurichten und sie wie folgt zuzuschneiden: Sozialbezirk 1 bestehend aus den Stadtbezirken 152, 153, 161; Sozialbezirk 2 bestehend aus dem Stadtbezirk 162; Sozialbezirk 3 bestehend aus den Stadtbezirken 154, 164, 165.

Begründung:

Mit dem Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210, "Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/ Sozialpflegern", können im Gallus drei Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher ernannt werden. Der Ortsbeirat begrüßt die Regelung und trägt so dem enormen Wachstum der Einwohnerzahl im Gallus Rechnung. Durch die gewünschte Verteilung der drei Sozialbezirke bemüht er sich, einen Ausgleich in der Arbeitsbelastung zwischen den drei Sozialbezirken zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210 Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1373 Aktenzeichen: 51