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Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210 Betreff: Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.09.2006, § 680 (M 133) § 2 Satz 1 der "Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/ Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/ Sozialpflegern" (Amtsblatt Nr. 43/2006, S. 1149) erhält folgende Fassung (Änderungen sind hervorgehoben): "Zur Festigung des Vertrauens zwischen der Bevölkerung und der Verwaltung sowie zur Förderung der Beziehung zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den für die soziale Sicherung und die Jugendhilfe zuständigen städtischen Ämtern und Betrieben sowie der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter Frankfurt am Main), bestellt der Magistrat auf Vorschlag des zuständen Ortsbeirates nach Anhörung der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung für jeden Stadtteil eine/n oder mehrere Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorsteher und die erforderliche Anzahl von Sozialpflegerinnen/ Sozialpflegern. Sofern für einen Stadtteil mehrere Sozialbezirksvorsteherinnen bzw. -vorsteher bestellt werden, teilt die/der Sozialdezernent/in den Stadtteil in Zuständigkeitsbereiche auf. Die Aufteilung der Zuständigkeitsbereiche soll sich an den Stadtbezirksgrenzen oder markanten geografischen Gegebenheiten orientieren und die Bevölkerungszahl und Fallzahlbelastung berücksichtigen." Begründung: A) Zielsetzung § 2 Satz 1 der "Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/ Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/ Sozialpflegern" (Amtsblatt Nr. 43/2006, S. 1149) lautet bislang: "Zur Festigung des Vertrauens zwischen der Bevölkerung und der Verwaltung sowie zur Förderung der Beziehungen zwischen der Bürgerschaft und den sozialen und den Behörden der Jugendhilfe sowie den Behörden der Grundsicherung bei Erwerbsfähigkeit bestellt der Magistrat auf Vorschlag des zuständigen Ortsbeirates nach Anhörung der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung für einen oder mehrere Sozialbezirk/Sozialbezirke eine/n Sozialbezirksvorsteherin/Sozialbezirksvorsteher und die erforderliche Anzahl von Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern." Im Revisionsbericht Nr. 48/2013 wird die ungleiche Fallzahlbelastung der Sozialbezirksvorsteher/ innen und die stark abweichende Bevölkerungszahl in den verschiedenen Sozialbezirken problematisiert. So kamen im Sozialbezirk 680 (Bergen-Enkheim) ein/e Sozialbezirksvorsteher/in mit 13 Sozialpfleger/ innen auf rd. 18.000 Einwohner, während es im Sozialbezirk 110, 191, 192 (Westend-Süd/Nord) mit seinen rd. 12.000 Einwohnern ein/e Sozialbezirksvorsteher/in und keine Sozialpfleger/in gab. Ein Sozialbezirk umfasst bislang einen oder mehrere Stadtbezirke. In Fällen wie Bergen-Enkheim - hier besteht der Stadtteil nur aus einem einzigen Stadtbezirk - verhindert die Bindung der Sozialbezirke an die Stadtbezirke bislang die überfällige Aufstockung der Zahl der Sozialbezirksvorsteher/innen. Das Ziel der Neufassung der "Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern" besteht darin, es zu ermöglichen, eine an der Bevölkerungszahl und der Bevölkerungsentwicklung sowie an der Fallzahl orientierte Bestellung von Sozialbezirksvorstehern/innen und eine gleichmäßigere Arbeitsbelastung der Sozialbezirksvorsteher/innen zu erreichen. Des Weiteren sollen sprachliche Korrekturen vorgenommen werden. So soll die Passage "zwischen der Bürgerschaft und den sozialen und den Behörden der Jugendhilfe" geändert werden in "zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den für die soziale Sicherung und die Jugendhilfe zuständigen städtischen Ämtern und Betrieben". Schließlich soll im selben Satz der Begriff "Behörden der Grundsicherung bei Erwerbsfähigkeit" durch den heute korrekten Begriff "der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter Frankfurt am Main)" ersetzt werden. B) Alternativen - keine C) Lösung Der Magistrat hat nach 1 § der "Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern" die Aufgabe, das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main in Sozialbezirke aufzuteilen. Er wird sich hierbei von der Bindung an die Stadtbezirke lösen und künftig von folgenden Grundsätzen ausgehen: 1. Jeder Stadtteil bildet einen Sozialbezirk. Für jeden Stadtteil wird unabhängig von seiner Einwohnerzahl ein/e Sozialbezirksvorsteher/in bestellt. 2. Für Stadtteile, deren Einwohnerzahl über 15.000 Einwohnern liegt, können zwei Sozialbezirksvorsteher/innen, für Stadtteile, deren Einwohnerzahl über 30.000 Einwohnern liegt, drei Sozialbezirksvorsteher/innen bestellt werde. Ob die Höchstzahl von zu ernennenden Sozialbezirksvorsteher/innen ausgeschöpft wird, entscheidet der Magistrat auf Vorschlag des jeweils zuständigen Ortsbeirates. Eine Erhöhung der Zahl der Sozialbezirksvorsteher/ innen erfolgt nur, wenn dies durch die tatsächliche Arbeitsbelastung gerechtfertigt ist. 3. Wenn in einem Stadtteil mehrere Zuständigkeitsbereiche gebildet werden, ist darauf zu achten, dass sie in etwa gleich viele Einwohner/innen umfassen bzw. die Fallzahlen in etwa gleich hoch sind. Der/die Sozialdezernent/in teilt den betroffenen Stadtteil in Zuständigkeitsbereiche auf. Die Aufteilung in Zuständigkeitsbereiche orientiert sich an den Stadtbezirksgrenzen oder markanten geografischen Gegebenheiten und berücksichtigt die Bevölkerungszahl und Arbeitsbelastung der Sozialbezirksvorsteher/innen. 4. Gehören zu einem Ortsbezirk Stadtteile mit deutlich weniger als 10.000 Einwohner/innen und gehen sie von der Siedlungsstruktur her direkt in einander über, bilden sie einen Sozialbezirk. Dies trifft derzeit zum einen auf die Stadtteile Altstadt und Innenstadt sowie auf die Stadtteile Bahnhofsviertel und Gutleutviertel zu. 5. Fällt ein Stadtteil in die Zuständigkeit verschiedener Ortsbeiräte, wird er entlang der Ortsbezirksgrenze geteilt. Dies betrifft derzeit den Stadtteil Praunheim. Hier gehört der Stadtbezirk 426 (Praunheim-Nord) zum Ortsbezirk 8, während die Stadtbezirke 422, 424 und 425 zum Ortsbezirk 7 gehören. Der Stadtbezirk 426 wird deshalb dem Stadtteil Heddernheim zugerechnet. Der neue Zuschnitt der Sozialbezirke orientiert sich an den Stadtteilen als identitätsstiftenden räumlichen Einheiten. Gleichzeitig erlaubt das an der Einwohnerzahl orientierte Verfahren zur Bestimmung der Zahl der Sozialbezirksvorsteher/innen, flexibel auf die wachsende Einwohnerzahl und die Inanspruchnahme der Sozialbezirksvorsteher/innen zu reagieren und bei Bedarf die Zahl der Sozialbezirksvorsteher/innen zu erhöhen. Legt man die letzten Bevölkerungszahlen zugrunde, dann ergibt sich künftig folgendes Bild: Stadtteil/ Sozialbezirk Einwohner/ -innen mit Hauptwohnsitz am 31.12.2015 maximale Zahl von Sozialbezirksvorsteher/ -innen Ortsbezirk Altstadt/ Innenstadt 10.814 1 1 Bahnhofs-/Gutleutviertel 10.867 1 Gallus 36.263 3 Westend-Süd 17.816 2 2 Westend-Nord 9.895 1 Bockenheim 38.279 3 Nordend-West 30.290 3 3 Nordend-Ost 22.981 2 Ostend 27.753 2 4 Bornheim 30.262 3 Sachsenhausen-Nord 31.810 3 5 Sachsenhausen-Süd (mit Unterwald und Flughafen) 27.016 2 Oberrad 13.107 1 Niederrad 23.824 2 Schwanheim 20.996 2 6 Griesheim 23.798 2 Höchst 15.531 2 Nied 19.398 2 Sindlingen 9.244 1 Zeilsheim 12.350 1 Unterliederbach 16.141 2 Sossenheim 16.174 2 Rödelheim 18.070 2 7 Hausen 7.382 1 Praunheim (ohne Stadtbezirk 426) 12.524 1 Heddernheim (mit Stadtbezirk 426) 20.678 2 8 Niederursel 15.747 2 Ginnheim 16.657 2 9 Dornbusch 18.459 2 Eschersheim 14.946 1 Eckenheim 14.490 1 10 Preungesheim 15.096 2 Bonames 6.337 1 Berkersheim 3.820 1 Frankfurter Berg 8.146 1 Riederwald 4.630 1 11 Seckbach 10.503 1 Fechenheim 17.027 2 Kalbach-Riedberg 16.528 2 12 Nieder-Erlenbach 4.656 1 13 Harheim 4.739 1 14 Nieder-Eschbach 11.529 1 15 Bergen-Enkheim 17.913 2 16 Gegenüber den heute 67 Sozialbezirksvorsteher/ innen, die für Teilgebiete der Stadt zuständig sind, erhöht sich die maximal mögliche Zahl der zu bestellenden Sozialbezirksvorsteher/innen auf 73. Hierdurch kann den Erfordernissen der steigenden Bevölkerungszahl Rechnung getragen werden. Kleine, aber räumlich eng bei einander liegende Stadtteile, wie Altstadt, Innenstadt, Bahnhofsviertel und Gutleutviertel werden zu jeweils einem Sozialbezirk zusammengefasst. Für Bergen-Enkheim können nun erstmals zwei Sozialbezirksvorsteher/innen bestimmt werden, was aufgrund der Bevölkerungszahl und der großen Zahl an Sozialpfleger/innen dringend geboten erscheint. Die bisherige Zahl der Sozialbezirksvorsteher/innen (SBV) und die nach derzeitigem Bevölkerungsstand künftig maximal mögliche Zahl von Sozialbezirksvorsteher/innen in den verschiedenen Stadtteilen können der folgenden Tabelle entnommen werden. Stadtteil alt: bisherige Zahl der SBV neu: maximale Zahl von SBV Erläuterung Altstadt/ Innenstadt 2 1 Reduzierung der Zahl der SBV Bahnhofs-/Gutleutviertel 2 1 Reduzierung der Zahl der SBV Gallus 2 3 Erhöhung der Zahl der SBV möglich Westend-Süd 1 2 Erhöhung der Zahl der SBV möglich Westend-Nord 1 1 Bockenheim 4 3 Reduzierung der Zahl der SBV Nordend-West 3 3 Nordend-Ost (ohne Stadtbezirk 240) 3 2 Reduzierung der Zahl der SBV Ostend 1 2 Erhöhung der Zahl der SBV möglich Bornheim (mit Stadtbezirk 240) 3 3 Sachsenhausen-Nord 6 SBV in beiden Stadtteilen 3 Reduzierung der Zahl der SBV . Derzeit umfasst ein Sozialbezirk einen Stadtbezirk in Shs.-Nord, einen in Shs.-Süd und Flughafen und Unterwald. Ein weiterer Sozialbezirk erstreckt sich über einen Stadtbezirk in Shs.-Nord und Shs.Süd. Sachsenhausen-Süd (mit Unterwald und Flughafen) 2 Oberrad 1 1 Niederrad 2 2 Schwanheim 2 2 Griesheim 2 2 Höchst 1 2 Erhöhung der Zahl der SBV möglich Nied 1 2 Erhöhung der Zahl der SBV möglich Sindlingen 1 1 Zeilsheim 1 1 Unterliederbach 1 2 Erhöhung der Zahl der SBV möglich Sossenheim 1 2 Erhöhung der Zahl der SBV möglich Rödelheim 2 2 Hausen 1 1 Praunheim (ohne Stadtbezirk 426) 2 1 Reduzierung der Zahl der SBV Heddernheim (mit Stadtbezirk 426) 3 2 Reduzierung der Zahl der SBV Niederursel 2 2 Ginnheim zusammen 2 2 Bislang ein SBV für Ginnheim und Dornbusch-West und einer für Dornbusch-Ost; Erhöhung der Zahl der SBV in beiden Stadtteilen möglich Dornbusch 2 Eschersheim 1 1 Eckenheim 1 1 Bonames 1 1 Berkersheim zusammen 1 1 Bislang ein SBV für Berkersheim und Preungesheim. Durch die Teilung des Sozialbezirks ist eine Erhöhung der Zahl der SBV auf 3 möglich. Preungesheim 2 Frankfurter Berg 1 1 Riederwald 1 1 Seckbach 1 1 Fechenheim 2 2 Kalbach-Riedberg 1 2 Erhöhung der Zahl der SBV möglich Nieder-Erlenbach 1 1 Harheim 1 1 Nieder-Eschbach 1 1 Bergen-Enkheim 1 2 Erhöhung der Zahl der SBV möglich Da derzeit für alle Sozialbezirke neue Sozialbezirksvorsteher/innen bestellt werden, greifen die Änderungen erst vollständig mit Beginn der nächsten Wahlperiode. 2016 bestellte Sozialbezirksvorsteher/innen bleiben bis zum Ende der jetzigen Wahlperiode im Amt. Ortsbeiräte, die für Stadtteile zuständig sind, die künftig weniger Sozialbezirksvorsteher/innen haben als heute, haben genügend Zeit, um sich auf die veränderte Situation vorzubereiten und ggf. Vorschläge für di Aufteilung der betroffenen Stadtteile in Zuständigkeitsbereiche zu erarbeiten. Ortsbeiräte, die für Stadtteile zuständig sind, für die mehr Sozialbezirksvorsteher/innen bestellt werden können als heute, haben aber, sobald die Satzungsänderung in Kraft getreten ist, die Möglichkeit, die Bestellung weiterer Sozialbezirksvorsteher/innen zu beantragen. Dies gilt für folgende Stadtteile: Gallus, Westend-Süd, Ostend, Höchst, Nied, Unterliederbach, Sossenheim, Ginnheim und Dornbusch, Berkersheim und Preungesheim, Kalbach-Riedberg und Bergen-Enkheim. Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass der Magistrat die Bestellung weiterer Sozialbezirksvorsteher/innen nur vornimmt, wenn dies durch die tatsächliche Arbeitsbelastung gerechtfertigt ist. Für Stadtteile, in denen mit Beginn der nächsten Wahlperiode die Zahl der Sozialbezirksvorsteher/innen gegenüber heute reduziert werden muss, ändert sich zunächst nichts. Die bestellten Sozialbezirksvorsteher/innen bleiben im Amt. Sofern hier ein/e Sozialbezirksvorsteher/in während der Wahlperiode aus dem Amt scheidet, wird der frei gewordene Sozialbezirk auf Vorschlag des OBR auf die/den verbliebenen Sozialbezirksvorsteher/innen aufgeteilt. D) Kosten Der Magistrat entscheidet auf Antrag des Ortsbeirates über die Erhöhung der Anzahl der im Stadtteil agierenden Sozialbezirksvorsteher/innen. Bei einer maximalen Erhöhung von 67 auf 73 Personen entstehen zusätzliche Aufwandsentschädigungen von 27.072 Euro pro Jahr, für jede/n Sozialpfleger/in 2.256 Euro pro Jahr. Der Magistrat wird laut Satzung die "erforderliche Zahl" von Sozialpflegern/innen ernennen. Die zusätzlichen Aufwandsentschädigungen der Sozialbezirksvorsteher/ innen und Sozialpfleger/innen werden im Rahmen des Sachkosten-Budgets des Dezernats VIII abgedeckt. Anlage _Satzungsentwurf (ca. 24 KB) Anlage _Synopse (ca. 18 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 20.01.2017, OA 116 Antrag vom 28.12.2016, OF 185/2 Antrag vom 28.12.2016, OF 270/5 Antrag vom 18.05.2017, OF 247/3 Antrag vom 31.01.2019, OF 742/2 Antrag vom 08.03.2019, OF 758/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.06.2006, M 133 Antrag vom 02.04.2017, OF 101/16 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1398 Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1869 Antrag vom 23.10.2017, OF 393/10 Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 662 Anregung vom 25.03.2019, OA 385 Antrag vom 07.01.2020, OF 419/4 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5636 Antrag vom 13.05.2020, OF 867/3 Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6277 Antrag vom 08.11.2020, OF 1840/5 Bericht des Magistrats vom 09.11.2020, B 593 Antrag vom 14.11.2020, OF 992/3 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6985 Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 652 Antrag vom 04.01.2021, OF 1860/5 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2021, OM 7175 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 50 Antrag vom 27.05.2021, OF 41/12 Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 339 Antrag vom 16.10.2021, OF 67/7 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 987 Sonstiger Antrag vom 08.02.2022, OS 14/8 Antrag vom 17.02.2022, OF 130/8 Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1687 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 25.11.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2016, TO I, TOP 39 Beschluss: a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2016, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 1 am 29.11.2016, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 4 am 29.11.2016, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL 7. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2016, TO I, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird zugestimmt. Abstimmung: WBE, CDU, BFF, LINKE. und FDP gegen SPD (= Ablehnung) 7. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2016, TO II, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD und GRÜNE gegen CDU und FDP (= Ablehnung) 7. Sitzung des OBR 13 am 29.11.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 9 am 01.12.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 8 am 01.12.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird zugestimmt. Abstimmung: 3 CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und REP gegen SPD, 2 CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 7. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2016, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 7. Sitzung des OBR 14 am 05.12.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2016, TO II, TOP 16 Beschluss: a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 08.12.2016, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 7. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2016, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 8. Sitzung des OBR 2 am 16.01.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 185/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage M 210 wird bis zur Sitzung am 07.03.2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 1 am 17.01.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, PARTEI und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) 8. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage M 210 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 19.01.2017, TO II, TOP 3 Beschluss: a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.01.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 116 2017 1. Der Vorlage M 210 wird unter Hinweis auf OA 116 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 270/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.01.2017, TO II, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2017, TO II, TOP 26 Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 185/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2017, TO II, TOP 2 Beschluss: a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.02.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO II, TOP 2 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 10. Sitzung des OBR 7 am 07.03.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 185/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 16.03.2017, TO II, TOP 4 Beschluss: a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.03.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.03.2017, TO II, TOP 1 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 20.04.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 2 am 24.04.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 185/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 10. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.04.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO II, TOP 1 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 12. Sitzung des OBR 7 am 16.05.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 18.05.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 247/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 22.05.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 185/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 11. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 29.05.2017, TO I, TOP 73 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 210 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass rechtzeitig vor Umsetzung der Vorlage M 210 in jedem Ortsbeirat eine Anhörung zur Satzungsänderung stattfindet. Gehört werden die derzeit als Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger tätigen Personen. Die bei den Anhörungen geäußerten Anregungen und Argumente werden gemeinsam vom Sozialdezernat und der Vertretung der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher ("Dreiergremium") gesichtet und bewertet. Die Stadtverordneten erhalten dazu einen Bericht. 2. Die Vorlage OA 116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 116) und FDP (= Annahme im Rahmen OA 116 und mit der Maßgabe, dass rechtzeitig vor Umsetzung der M 210 in jedem Ortsbeirat eine Anhörung zur Satzungsänderung stattfindet. Gehört werden die derzeit als Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger tätigen Personen. Die bei den Anhörungen geäußerten Anregungen und Argumente werden gemeinsam vom Sozialdezernat und der Vertretung der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher ("Dreiergremium") gesichtet und bewertet. Die Stadtverordneten erhalten dazu einen Bericht.) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 210 = Annahme ohne Zusatz, OA 116 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (M 210 = Ablehnung, OA 116 = Annahme) 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO II, TOP 1 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 210 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass rechtzeitig vor Umsetzung der Vorlage M 210 in jedem Ortsbeirat eine Anhörung zur Satzungsänderung stattfindet. Gehört werden die derzeit als Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger tätigen Personen. Die bei den Anhörungen geäußerten Anregungen und Argumente werden gemeinsam vom Sozialdezernat und der Vertretung der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher ("Dreiergremium") gesichtet und bewertet. Die Stadtverordneten erhalten dazu einen Bericht. 2. Die Vorlage OA 116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 116) und FDP (= Annahme im Rahmen OA 116 und mit der Maßgabe, dass rechtzeitig vor Umsetzung der M 210 in jedem Ortsbeirat eine Anhörung zur Satzungsänderung stattfindet. Gehört werden die derzeit als Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger tätigen Personen. Die bei den Anhörungen geäußerten Anregungen und Argumente werden gemeinsam vom Sozialdezernat und der Vertretung der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher ("Dreiergremium") gesichtet und bewertet. Die Stadtverordneten erhalten dazu einen Bericht.) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRANKFURTER gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 21 Beschluss: 1. Der Vorlage M 210 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass rechtzeitig vor Umsetzung der Vorlage M 210 in jedem Ortsbeirat eine Anhörung zur Satzungsänderung stattfindet. Gehört werden die derzeit als Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger tätigen Personen. Die bei den Anhörungen geäußerten Anregungen und Argumente werden gemeinsam vom Sozialdezernat und der Vertretung der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher ("Dreiergremium") gesichtet und bewertet. Die Stadtverordneten erhalten dazu einen Bericht. 2. Die Vorlage OA 116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 116) sowie FDP (= Annahme im Rahmen OA 116 und mit der Maßgabe, dass rechtzeitig vor Umsetzung der M 210 in jedem Ortsbeirat eine Anhörung zur Satzungsänderung stattfindet. Gehört werden die derzeit als Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger tätigen Personen. Die bei den Anhörungen geäußerten Anregungen und Argumente werden gemeinsam vom Sozialdezernat und der Vertretung der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher ("Dreiergremium") gesichtet und bewertet. Die Stadtverordneten erhalten dazu einen Bericht.) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRANKFURTER gegen LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) 13. Sitzung des OBR 7 am 13.06.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage M 210 wird bis zur Vorstellung des Themas im Ortsbeirat zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 185/2 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 22.06.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1869 2017 1. Die Vorlage M 210 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 247/3 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: zu 1. LINKE. bei Enthaltung 4 GRÜNE, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL Die CDU, 1 GRÜNE und BFF beteiligen sich nicht an der Abstimmung zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP 14. Sitzung des OBR 7 am 22.08.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 7 am 23.01.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 7 am 13.03.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 10.04.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 08.05.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 05.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 7 am 07.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 18.02.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1159 2019 1. Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 742/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 385 2019 1. Der Vorlage M 210 wird unter Hinweis auf die hierzu beschlossene OA 385 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 758/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor beim fünften Spiegelstrich die Worte "definiert ist" durch die Worte "angewendet wird" ersetzt werden. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, 1 LINKE., BFF und Piraten gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. 31. Sitzung des OBR 7 am 14.05.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 18.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 13.08.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 10.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 22.10.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD Beschlussausfertigung(en): § 853, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 § 967, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2017 § 1076, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 § 1204, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 § 1321, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 § 1451, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 Aktenzeichen: 51
Neuzuschnitt von Sozialbezirken im Gallus
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2021, OF 14/1 Betreff: Neuzuschnitt von Sozialbezirken im Gallus Der Magistrat wird gebeten im Gallus drei Sozialbezirke einzurichten und sie wie folgt zuzuschneiden: Sozialbezirk 1 bestehend aus den Stadtbezirken 152, 153, 161; Sozialbezirk 2 bestehend aus dem Stadtbezirk 162; Sozialbezirk 3 bestehend aus den Stadtbezirken 154, 164, 165. Begründung: Mit dem Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210, "Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/ Sozialpflegern" können im Gallus drei Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher ernannt werden. Der Ortsbeirat begrüßt die Regelung und trägt so dem enormen Wachstum der Einwohnerzahl im Gallus Rechnung. Durch die gewünschte Verteilung der drei Sozialbezirke bemüht er sich einen Ausgleich in der Arbeitsbelastung zwischen den drei Sozialbezirken zu schaffen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 04.05.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 50 2021 Die Vorlage OF 14/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Beratung im Ortsbeirat: 4
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