Klare und einheitliche Regelungen an Silvester

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S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5213 entstanden aus Vorlage: OF 1195/1 vom 29.02.2024 Betreff: Klare und einheitliche Regelungen an Silvester Der Magistrat wird gebeten, 1. die bereits seit langer Zeit bestehenden Feuerwerksverbotszonen im Ortsbezirk 1 gemäß Sprengstoffgesetz und weiterer Vorgaben in einer übersichtlichen Karte in einem öffentlich zugänglichen, digitalen Portal, z. B. im Geoportal Frankfurt, darstellen zu lassen; 2. d ie einzelnen, zahlreichen und dicht beieinanderliegenden Feuerwerksverbotszonen in Innenstadt und Altstadt einfach und übersichtlich für die Bevölkerung zusammenzufassen. Es ist eine einheitliche, leicht nachvollziehbare, verständliche und zusammenhängende Fläche im gesamten Bereich der Innen- und Altstadt innerhalb der Wallanlagen auszuweisen.

Begründung:

Kaum hatte die Stadt für Silvester 2023/2024 eine Verfügung zum Eisernen Steg erlassen, sahen sich Institutionen wie der Zoo Frankfurt genötigt, auf weitere Verbote und Gebote hinzuweisen. Im Sinne der Verständlichkeit und Akzeptanz ist es daher sinnvoll, wenn die bestehenden Verbote und Gebote klar und deutlich in einheitlicher Form kommuniziert werden. Dies spart Aufwand an mehreren Stellen. Jedes Jahr verletzen sich zahlreiche Menschen und Rettungskräfte an Neujahr schwer. Haustiere und Wildtiere verstecken sich voller Angst. Der Feinstaubausstoß übersteigt alle geltenden Grenzwerte und die Straßenreinigung muss Tonnen von Müll und Glasscherben entsorgen. Die bestehenden gesetzlichen Vorgaben sehen zum Beispiel vor, dass "das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist." (Erste Sprengstoffgesetzverordnung: www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/BJNR021410977.html). Allein aufgrund dieser Vorschrift ist in einem Großteil der Innenstadt und Altstadt das Feuerwerken verboten (siehe linke Karte). Zur besseren Verständlichkeit und zur Erhöhung der Akzeptanz soll für die gesamte Innenstadt und Altstadt eine Verbotszone wie in Stuttgart und Köln erlassen werden (siehe Beispiel rechte Karte). Ist-Situation Flickenteppich Zusammenhängende einfach verständliche Fläche Abbildung: Geoportal Frankfurt; Eintragungen Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1