Verkehrsberuhigten Bereich Bischofsheimer Platz und Bischofsheimer Straße einrichten
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Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5228 entstanden aus Vorlage: OF 1174/1 vom 17.02.2024 Betreff: Verkehrsberuhigten Bereich Bischofsheimer Platz und Bischofsheimer Straße einrichten Vorgang: OM 4394/23 OBR 1; ST 29/24 Der Magistrat wird erneut gebeten, die Straße Bischhofsheimer Platz rund um den dortigen Spielplatz und die Bischofsheimer Straße zu einem verkehrsberuhigten Bereich umwidmen und bei Bedarf umgestalten zu lassen. Mit der Stellungnahme vom 08.01.2024, ST 29, antwortet der Magistrat, dass ein verkehrsberuhigter Bereich über eine Aufenthaltsfunktion verfügen muss. Dies ist an dieser Stelle der Fall. Anwohner nutzen den Bürgersteig und viele Kinder queren regelmäßig die Straße, um auf den Spielplatz zu gelangen. Um die Aufenthaltsqualität noch mehr hervorzuheben, wird der Magistrat gebeten, den Bereich niveaugleich auszubauen. Es ist auch nicht ersichtlich, warum der Marxheimer Platz und die Marxheimer Straße, die eine nahezu gleiche bauliche Beschaffenheit aufweisen, ein verkehrsberuhigter Bereich sein können, aber die Bischofsheimer Straße nicht. Im Sinne der Gleichbehandlung und der Wünsche der Bewohner sollte der Magistrat seine Stellungnahme überdenken und die Forderung des Ortsbeirates umsetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4394 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 29