S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom
08.03.2024,
OM 5240 entstanden aus Vorlage:
OF 296/15 vom
21.02.2024 Betreff: Bearbeitung von Anregungen des Ortsbeirates an den Magistrat
Vorgang:
OM 293/21 OBR 15; OM2726/22 OBR 15; V 504/22 OBR 15;
OM 3041/22 OBR 15;
OM 4276/23 OBR 15;
OM 4278/23 OBR 15;
OM 4682/23 OBR 15 Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend die teilweise seit Jahren nicht bearbeiteten Anregungen des Ortsbeirates 15 zu beantworten. Diese sind nach der Tagesordnung der Sitzung vom
16.02.2024: 1. Nachhilfe vor Ort möglich machen Anregung an den Magistrat des OBR 15 vom
11.06.2021,
OM 293 2. Leerstandsregister Verwaltungs-, Büro-, Gewerbe- und Industrieflächen für Nieder-Eschbach und Frankfurt erstellen Anregung an den Magistrat des OBR 15 vom
16.09.2022,
OM 2726 3. Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichen
Anregung an den Magistrat des OBR 15 vom
04.11.2022,
OM 3041 4. Förderung lokaler Unternehmen Anregung an den Magistrat des OBR 15 vom
14.07.2023,
OM 4276 5. Stromversorgung in Nieder-Eschbach Anregung an den Magistrat des OBR 15 vom
14.07.2023,
OM 4278 6. Neugestaltung des Multifunktionsgehäuses vor dem alten Rathaus Anregung an den Magistrat des OBR 15 vom
20.10.2023,
OM 4682 7. Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main 2020 bis 2029 Auskunftsersuchen des OBR 15 vom
07.10.2022, V 504
Begründung:
Die älteste Anregung stammt vom Juni 2021 und wird von Sitzung zu Sitzung geschoben, ohne dass es eine Antwort gibt. Für den Ortsbeirat ist die Verschleppung der zugehörigen Berichte eine Zumutung. Der Ortsbeirat vertritt die Interessen von Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern und sieht in der Arbeitsweise des Magistrats eine Missachtung des Gremiums und des gesamten Stadtteils. Eine Begründung sollte sich erübrigen, weil solch eine Situation nicht entstehen sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 293
Anregung an den Magistrat vom
16.09.2022,
OM 2726 Auskunftsersuchen vom
07.10.2022, V 504 Anregung an den Magistrat vom
04.11.2022,
OM 3041 Anregung an den Magistrat vom
14.07.2023,
OM 4276 Anregung an den Magistrat vom
14.07.2023,
OM 4278 Anregung an den Magistrat vom
20.10.2023,
OM 4682 Beratung im Ortsbeirat: 15
Beratungsergebnisse:
31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 15 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme