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Bearbeitung von Anregungen des Ortsbeirates an den Magistrat

Lesezeit: 8 Minuten

Bisheriger Verlauf

11.06.2021

Anregung Ortsbeirat

Nachhilfe vor Ort möglich machen

Details im PARLIS OM_293_2021
16.09.2022

Anregung Ortsbeirat

Leerstandsregister Verwaltungs-, Büro-, Gewerbe- und Industrieflächen für Nieder-Eschbach und Frankfurt erstellen

Details im PARLIS OM_2726_2022
07.10.2022

Auskunftsersuchen

Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main 2020 bis 2029

Details im PARLIS V_504_2022
04.11.2022

Anregung Ortsbeirat

Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichen

Details im PARLIS OM_3041_2022
14.07.2023

Anregung Ortsbeirat

Förderung lokaler Unternehmen

Details im PARLIS OM_4276_2023
14.07.2023

Anregung Ortsbeirat

Stromversorgung in Nieder-Eschbach

Details im PARLIS OM_4278_2023
20.10.2023

Anregung Ortsbeirat

Neugestaltung des Multifunktionsgehäuses vor dem alten Rathaus

Details im PARLIS OM_4682_2023
21.02.2024

Antrag Ortsbeirat

Bearbeitung von Anregungen des Ortsbeirates an den Magistrat

Details im PARLIS OF_296-15_2024
08.03.2024

Anregung Ortsbeirat

Bearbeitung von Anregungen des Ortsbeirates an den Magistrat

Details im PARLIS OM_5240_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5240 entstanden aus Vorlage: OF 296/15 vom 21.02.2024

Betreff: Bearbeitung von Anregungen des Ortsbeirates an den Magistrat
Vorgang: OM 293/21 OBR 15; OM2726/22 OBR 15; V 504/22 OBR 15; OM 3041/22 OBR 15; OM 4276/23 OBR 15; OM 4278/23 OBR 15; OM 4682/23 OBR 15 Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend die teilweise seit Jahren nicht bearbeiteten Anregungen des Ortsbeirates 15 zu beantworten. Diese sind nach der Tagesordnung der Sitzung vom 16.02.2024: 1. Nachhilfe vor Ort möglich machen Anregung an den Magistrat des OBR 15 vom 11.06.2021, OM 293 2. Leerstandsregister Verwaltungs-, Büro-, Gewerbe- und Industrieflächen für Nieder-Eschbach und Frankfurt erstellen Anregung an den Magistrat des OBR 15 vom 16.09.2022, OM 2726 3. Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichen


Anregung an den Magistrat des OBR 15 vom 04.11.2022, OM 3041 4. Förderung lokaler Unternehmen Anregung an den Magistrat des OBR 15 vom 14.07.2023, OM 4276 5. Stromversorgung in Nieder-Eschbach Anregung an den Magistrat des OBR 15 vom 14.07.2023, OM 4278 6. Neugestaltung des Multifunktionsgehäuses vor dem alten Rathaus Anregung an den Magistrat des OBR 15 vom 20.10.2023, OM 4682 7. Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main 2020 bis 2029 Auskunftsersuchen des OBR 15 vom 07.10.2022, V 504

Begründung:

Die älteste Anregung stammt vom Juni 2021 und wird von Sitzung zu Sitzung geschoben, ohne dass es eine Antwort gibt. Für den Ortsbeirat ist die Verschleppung der zugehörigen Berichte eine Zumutung. Der Ortsbeirat vertritt die Interessen von Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern und sieht in der Arbeitsweise des Magistrats eine Missachtung des Gremiums und des gesamten Stadtteils. Eine Begründung sollte sich erübrigen, weil solch eine Situation nicht entstehen sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 293
Anregung an den Magistrat vom 16.09.2022, OM 2726 Auskunftsersuchen vom 07.10.2022, V 504 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3041 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4276 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4278 Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4682
Beratung im Ortsbeirat: 15

Beratungsergebnisse:

31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 15 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme