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Vorlagentyp: OM ID: OM_5240_2024 Erstellt: 08.03.2024 Aktualisiert: 12.09.2025

Parser Lab: Bearbeitung von Anregungen des Ortsbeirates an den Magistrat

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM
 5240 entstanden aus
 Vorlage:             OF 296/15 vom
 21.02.2024   Betreff:  Bearbeitung von Anregungen des Ortsbeirates
 an den Magistrat  Vorgang:  OM 293/21 OBR 15; OM2726/22 OBR 15; V 504/22 OBR 15;
 OM 3041/22 OBR 15; OM 4276/23 OBR 15;
 OM 4278/23 OBR 15; OM 4682/23 OBR 15      Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend die
 teilweise seit Jahren nicht bearbeiteten Anregungen des Ortsbeirates 15 zu
 beantworten. Diese sind nach der Tagesordnung der Sitzung vom 16.02.2024:
  1. Nachhilfe vor Ort möglich machen Anregung an den Magistrat des OBR 15
 vom 11.06.2021, OM 293   2. Leerstandsregister Verwaltungs-, Büro-, Gewerbe-
 und Industrieflächen für Nieder-Eschbach und Frankfurt erstellen Anregung an den Magistrat des OBR 15
 vom 16.09.2022, OM 2726   3. Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichen
Anregung an den Magistrat des OBR
 15 vom 04.11.2022, OM 3041   4. Förderung lokaler Unternehmen Anregung an den Magistrat des OBR 15
 vom 14.07.2023, OM 4276   5. Stromversorgung in Nieder-Eschbach Anregung an den Magistrat des OBR 15
 vom 14.07.2023, OM 4278   6. Neugestaltung des Multifunktionsgehäuses vor dem
 alten Rathaus Anregung an den
 Magistrat des OBR 15 vom 20.10.2023, OM 4682   7.   Integrierter
 Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main 2020 bis 2029 Auskunftsersuchen des OBR 15 vom
 07.10.2022, V 504  
    Begründung: Die älteste Anregung stammt vom Juni 2021 und wird
 von Sitzung zu Sitzung geschoben, ohne dass es eine Antwort gibt. Für den
 Ortsbeirat ist die Verschleppung der zugehörigen Berichte eine Zumutung. Der
 Ortsbeirat vertritt die Interessen von Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern und
 sieht in der Arbeitsweise des Magistrats eine Missachtung des Gremiums und des
 gesamten Stadtteils. Eine Begründung sollte sich erübrigen, weil solch eine
 Situation nicht entstehen sollte.     Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 15
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Anregung an den
 Magistrat vom 11.06.2021, OM 293 
            Anregung an den
 Magistrat vom 16.09.2022, OM 2726 
            Auskunftsersuchen
 vom 07.10.2022, V 504
            Anregung an
 den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3041 
            Anregung an den
 Magistrat vom 14.07.2023, OM 4276 
            Anregung an den
 Magistrat vom 14.07.2023, OM 4278 
            Anregung an den
 Magistrat vom 20.10.2023, OM 4682  
 Beratung im Ortsbeirat: 15     Beratungsergebnisse:  31. Sitzung des OBR
 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung   der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      32. Sitzung des OBR
 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      33. Sitzung des OBR
 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      34. Sitzung des OBR
 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      35. Sitzung des OBR
 15 am 17.01.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      36. Sitzung des OBR
 15 am 14.02.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      37. Sitzung des OBR
 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      38. Sitzung des OBR
 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 6                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      39. Sitzung des OBR
 15 am 23.05.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      40. Sitzung des OBR
 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      41. Sitzung des OBR
 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme
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Parser-Diagnostik

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Nein
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0
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docETL Entscheidungsschritte
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docETL Markdown
Fehlt
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