S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM
5240 entstanden aus
Vorlage: OF 296/15 vom
21.02.2024 Betreff: Bearbeitung von Anregungen des Ortsbeirates
an den Magistrat Vorgang: OM 293/21 OBR 15; OM2726/22 OBR 15; V 504/22 OBR 15;
OM 3041/22 OBR 15; OM 4276/23 OBR 15;
OM 4278/23 OBR 15; OM 4682/23 OBR 15 Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend die
teilweise seit Jahren nicht bearbeiteten Anregungen des Ortsbeirates 15 zu
beantworten. Diese sind nach der Tagesordnung der Sitzung vom 16.02.2024:
1. Nachhilfe vor Ort möglich machen Anregung an den Magistrat des OBR 15
vom 11.06.2021, OM 293 2. Leerstandsregister Verwaltungs-, Büro-, Gewerbe-
und Industrieflächen für Nieder-Eschbach und Frankfurt erstellen Anregung an den Magistrat des OBR 15
vom 16.09.2022, OM 2726 3. Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichen
Anregung an den Magistrat des OBR
15 vom 04.11.2022, OM 3041 4. Förderung lokaler Unternehmen Anregung an den Magistrat des OBR 15
vom 14.07.2023, OM 4276 5. Stromversorgung in Nieder-Eschbach Anregung an den Magistrat des OBR 15
vom 14.07.2023, OM 4278 6. Neugestaltung des Multifunktionsgehäuses vor dem
alten Rathaus Anregung an den
Magistrat des OBR 15 vom 20.10.2023, OM 4682 7. Integrierter
Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main 2020 bis 2029 Auskunftsersuchen des OBR 15 vom
07.10.2022, V 504
Begründung: Die älteste Anregung stammt vom Juni 2021 und wird
von Sitzung zu Sitzung geschoben, ohne dass es eine Antwort gibt. Für den
Ortsbeirat ist die Verschleppung der zugehörigen Berichte eine Zumutung. Der
Ortsbeirat vertritt die Interessen von Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern und
sieht in der Arbeitsweise des Magistrats eine Missachtung des Gremiums und des
gesamten Stadtteils. Eine Begründung sollte sich erübrigen, weil solch eine
Situation nicht entstehen sollte. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 15
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 11.06.2021, OM 293
Anregung an den
Magistrat vom 16.09.2022, OM 2726
Auskunftsersuchen
vom 07.10.2022, V 504
Anregung an
den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3041
Anregung an den
Magistrat vom 14.07.2023, OM 4276
Anregung an den
Magistrat vom 14.07.2023, OM 4278
Anregung an den
Magistrat vom 20.10.2023, OM 4682
Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR
15 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR
15 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR
15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR
15 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR
15 am 17.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR
15 am 14.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR
15 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR
15 am 25.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR
15 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR
15 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR
15 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OM
ID: OM_5240_2024
Erstellt: 08.03.2024
Aktualisiert: 12.09.2025
Parser Lab: Bearbeitung von Anregungen des Ortsbeirates an den Magistrat
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Originaltext (PARLIS)
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- Fehlt
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- 3 Feld(er) fehlen