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Barrierefreiheit im Ortsbezirk 1: Wann kommt endlich der dringend benötigte Aufzug für den SBahnhof „Galluswarte“?

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5396 entstanden aus Vorlage: OF 1217/1 vom 02.04.2024 Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk 1: Wann kommt endlich der dringend benötigte Aufzug für den S-Bahnhof "Galluswarte"? Vorgang: OM 1820/22 OBR 1; ST 1523/22 Seit langer Zeit fordert der Ortsbeirat 1 den barrierefreien Ausbau des S-Bahnhofs "Galluswarte". Zuletzt hat der Magistrat in der Stellungnahme vom 04.07.2022, ST 1523, mitgeteilt, dass die Herstellung der Barrierefreiheit am S-Bahnhof "Galluswarte" für Magistrat und Bahn von hoher Bedeutung sei, forciert vorangetrieben, bereits 2021 eine Rahmenvereinbarung zur Modernisierung vereinbart worden sei und in 2022 eine Machbarkeitsstudie vorgelegt werden solle. Im Jahr 2023 wurde die Station teilmodernisiert, jedoch keine barrierefreie Erschließung geschaffen. Wie bahnintern zu erfahren ist, wurde bisher immer noch keine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, auf die Deutsche Bahn bzw. deren Tochterunternehmen DB InfraGO mit allem Nachdruck zuzugehen und nun endlich die lange versprochene Machbarkeitsstudie als auch den barrierefreien Ausbau einzufordern sowie alles dazu beizutragen, dass z ehntausende Menschen im Gallus endlich nicht mehr behindert werden. Die Bahn soll dem Magistrat und dem Ortsbeirat 1 einen verbindlichen Zeitplan zur Vorlage der Machbarkeitsstudie und der barrierefreien Umgestaltung vorlegen.

Begründung:

Bereits seit 2021 müssen europaweit alle Verkehrsstationen barrierefrei erreichbar sein. In Frankfurt sind jedoch nach wie vor zahlreiche S-Bahn- und Tramstationen für mobilitätseingeschränkte Menschen nicht nutzbar. Rollstuhlfahrende, Senior*innen mit Rollator oder Eltern mit Kinderwagen können den S-Bahnhof "Galluswarte" gar nicht oder nur mit fremder Hilfe nutzen. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1820 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1523 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1451