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Prüfung der aktuellen Bodenbelastung und Auskunft über den Sachstand der Qualität des Bodens im zukünftigen Baugebiet „An der Sandelmühle“

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 539 entstanden aus Vorlage: OF 6/8 vom 24.05.2021 Betreff: Prüfung der aktuellen Bodenbelastung und Auskunft über den Sachstand der Qualität des Bodens im zukünftigen Baugebiet "An der Sandelmühle" Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen, welche Belastungswerte der Boden im Baugebiet aufweist. Es sollen die Werte für Schwermetall sowie andere Grundwasser gefährdende Stoffe gemessen werden, um diese vor Baubeginn eventuell richtig zu beseitigen und den Boden zu reinigen; 2. eventuell noch im Erdreich vorhandenes Kriegsmaterial zu beseitigen und eine Untersuchung durch den Kampfmittelräumdienst anzufordern; 3. besonders im hinteren Bereich des Geländes zu prüfen, ob eventuell Schwer- und/oder Maschinenöl ausgetreten und der Boden kontaminiert ist.

Begründung:

Aufgrund der jahrzehntelangen Nutzung des Geländes als Industriegebiet sowie der langen Leerstandszeiten der Gebäude und Anlagen auf dem Gelände, ist mit einer Verunreinigung der Böden und des Grundwassers zu rechnen. Um eine solche Belastung auszuschließen und somit auch eine Belastung der zukünftigen Anwohner zu minimieren, wird eine Untersuchung dringend gefordert. Aufgrund von Aussagen ehemaliger Anwohner und Mitarbeiter des Geländes ist anzunehmen, dass es zu starken Verunreinigungen und zu auslaufenden Flüssigkeiten während des Abrisses der alten Anlagen der VDO gekommen ist. Des Weiteren stand das Gelände aufgrund seiner im Krieg relevanten Produktionen stark unter Bombardierung. So ist davon auszugehen, dass sich heute noch Blindgänger im Bereich des Geländes im Boden finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1936 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 64 Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 8 am 02.06.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-00