S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM
539 entstanden aus Vorlage:
OF 6/8 vom 24.05.2021
Betreff: Prüfung der aktuellen Bodenbelastung und Auskunft über
den Sachstand der Qualität des Bodens im zukünftigen Baugebiet "An der
Sandelmühle" Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen, welche Belastungswerte der Boden
im Baugebiet aufweist. Es sollen die Werte für Schwermetall sowie andere
Grundwasser gefährdende Stoffe gemessen werden, um diese vor Baubeginn
eventuell richtig zu beseitigen und den Boden zu reinigen; 2. eventuell noch im
Erdreich vorhandenes Kriegsmaterial zu beseitigen und eine
Untersuchung durch den Kampfmittelräumdienst anzufordern; 3. besonders im hinteren Bereich des
Geländes zu prüfen, ob eventuell Schwer- und/oder Maschinenöl
ausgetreten und der Boden kontaminiert ist. Begründung: Aufgrund der jahrzehntelangen Nutzung des
Geländes als Industriegebiet sowie der langen Leerstandszeiten der
Gebäude und Anlagen auf dem Gelände, ist mit einer Verunreinigung der
Böden und des Grundwassers zu rechnen. Um eine solche Belastung
auszuschließen und somit auch eine Belastung der zukünftigen Anwohner zu
minimieren, wird eine Untersuchung dringend gefordert. Aufgrund von
Aussagen ehemaliger Anwohner und Mitarbeiter des Geländes ist anzunehmen,
dass es zu starken Verunreinigungen und zu auslaufenden
Flüssigkeiten während des Abrisses der alten Anlagen der VDO gekommen
ist. Des Weiteren stand das Gelände aufgrund seiner im Krieg
relevanten Produktionen stark unter Bombardierung. So ist davon
auszugehen, dass sich heute noch Blindgänger im Bereich des Geländes im Boden
finden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.08.2022, ST 1936
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.01.2024, ST 64 Beratung
im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8
am 02.12.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 8
am 02.06.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 8
am 07.07.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-00
Vorlagentyp: OM
ID: OM_539_2021
Erstellt: 08.07.2021
Aktualisiert: 24.06.2024
Parser Lab: Prüfung der aktuellen Bodenbelastung und Auskunft über den Sachstand der Qualität des Bodens im zukünftigen Baugebiet „An der Sandelmühle“
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