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Ortsbeiräte in Planungen von Landesbehörden frühzeitig einbinden

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5454 entstanden aus Vorlage: OF 515/12 vom 15.04.2024 Betreff: Ortsbeiräte in Planungen von Landesbehörden frühzeitig einbinden Der Magistrat wird gebeten, sich direkt oder über den Hessischen Städtetag dafür einzusetzen, dass bei Planungen von Landesbehörden wie z. B. Hessen Mobil betroffene Ortsbeiräte frühzeitig eingebunden werden und bei Bedarf auch eine breitere öffentliche Information möglich wird. Hierdurch soll einerseits frühzeitig die Ortskenntnis der Ortsbeiräte in die Planungen einfließen als auch die Transparenz über die Arbeit dieser Behörden erhöht werden.

Begründung:

Auslöser dieser Anregung ist der Planungsprozess für einen Radweg entlang der L 3019 vom Kreuzungsbereich Am Martinszehnten bis zum Bahnübergang der Stadtbahnlinie U2. Die Planungen hierzu laufen bereits seit 2018, aber trotz Anträgen des Ortsbeirats 12 (zum mit betroffenen Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße) und des Ortsbeirats 10 (zur Sicherheit am Bahnübergang U2) wurden die Ortsbeiräte nicht über die laufenden Planungen informiert. Erst Anfang April 2024 kam es auf Anregung des Radfahrbüros der Stadt Frankfurt zu einer Information der beiden Ortsbeiräte. In diesem Zuge wurden diese über die finale Planung und den unmittelbar in den kommenden Wochen bevorstehenden Baubeginn informiert. Zu einem solchen Zeitpunkt sind Verbesserungen im Dialog ohne größere Verzögerungen ausgeschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, über sie betreffende Planungen informiert zu werden. Eine frühzeitige Einbindung verbessert die Qualität der gefundenen Lösungen und steigert die Akzeptanz des behördlichen Handelns. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme