S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM
5454 entstanden aus Vorlage:
OF 515/12 vom
15.04.2024 Betreff: Ortsbeiräte in Planungen von Landesbehörden
frühzeitig einbinden Der Magistrat wird gebeten, sich direkt oder über den
Hessischen Städtetag dafür einzusetzen, dass bei
Planungen von Landesbehörden wie z. B. Hessen Mobil betroffene
Ortsbeiräte frühzeitig eingebunden werden und bei Bedarf auch eine breitere
öffentliche Information möglich wird. Hierdurch soll einerseits frühzeitig die Ortskenntnis
der Ortsbeiräte in die Planungen einfließen als auch die Transparenz über die
Arbeit dieser Behörden erhöht werden. Begründung: Auslöser dieser Anregung ist der Planungsprozess für
einen Radweg entlang der L 3019 vom Kreuzungsbereich Am Martinszehnten bis
zum Bahnübergang der Stadtbahnlinie U2. Die Planungen hierzu laufen bereits seit 2018, aber
trotz Anträgen des Ortsbeirats 12 (zum mit betroffenen Kreuzungsbereich
Bonifatiusstraße) und des Ortsbeirats 10 (zur Sicherheit am Bahnübergang
U2) wurden die Ortsbeiräte nicht über die laufenden Planungen informiert. Erst
Anfang April 2024 kam es auf Anregung des Radfahrbüros der Stadt Frankfurt
zu einer Information der beiden Ortsbeiräte. In diesem Zuge wurden diese über
die finale Planung und den unmittelbar in den kommenden Wochen bevorstehenden
Baubeginn informiert. Zu einem solchen Zeitpunkt sind Verbesserungen im Dialog
ohne größere Verzögerungen ausgeschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, über
sie betreffende Planungen informiert zu werden. Eine frühzeitige Einbindung
verbessert die Qualität der gefundenen Lösungen und steigert die Akzeptanz des
behördlichen Handelns. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.12.2024, ST 2023
Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR
12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR
12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Vorlagentyp: OM
ID: OM_5454_2024
Erstellt: 26.04.2024
Aktualisiert: 19.02.2025
Parser Lab: Ortsbeiräte in Planungen von Landesbehörden frühzeitig einbinden
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